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§ 29. 30. Des homöopathischen Heilgesetzes Richtigkeit zeigt sich an dem Nicht-Gelingen jeder unhomöopathischen Cur eines ältern Uebels und daran, daß auch zwei im Körper zusammentreffende, natürliche Krankheiten, sobald sie einander unähnlich sind, einander nicht aufheben und nicht heilen.

§. 29.

Die größere Stärke der durch Arzneien zu bewirkenden Kunst-Krankheiten ist jedoch nicht die einzige Bedingung ihres Vermögens, die natürlichen Krankheiten zu heilen. Es wird eben so gewiß zur Heilung erfordert, daß sie eine der zu heilenden Krankheit möglichst ähnliche Kunst-Krankheit im menschlichen Körper zu erzeugen fähig seyen, um durch diese, mit größerer Stärke gepaarte Aehnlichkeit sich an die Stelle der natürlichen Krankheit zu setzen und sie auf diese Art auszulöschen. Dieß ist so wahr, daß sogar keine ältere Krankheit durch eine neu hinzutretende unähnliche Krankheit, sey diese auch noch so stark, von der Natur selbst nicht geheilt werden kann, und eben so wenig durch ärztliche Curen mit Arzneien, welche keinen ähnlichen Krankheitszustand im gesunden Körper zu erzeugen vermögend sind.

§. 30.

Dieß zu erläutern, werden wir in drei verschiedenen Fällen sowohl den Vorgang in der Natur bei zweien im Menschen zusammentreffenden natürlichen, einander unähnlichen Krankheiten, als auch den Erfolg von der gemeinen ärztlichen Behandlung der Krankheiten mit allopathisch unpassenden Arzneien betrachten, welche keinen der zu heilenden Krankheit ähnlichen, künstlichen Krankheitszustand hervorzubringen fähig sind, woraus erhellen wird, daß selbst die Natur nicht vermögend ist, durch eine unhomöopathische, selbst stärkere Krankheit eine schon vorhandne unähnliche aufzuheben, so wenig unhomöopathische Anwendung auch noch so starker Arzneien irgend eine Krankheit zu heilen jemals im Stande ist.


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