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§ 97. Nutzen des schriftlich aufgezeichneten Krankheitsbildes zum Heilen und beim Verfolg der Cur.

§. 97.

Ist nun die Gesammtheit der den Krankheits-Fall vorzüglich bestimmenden und auszeichnenden Symptome, oder, mit andern Worten, das Bild der Krankheit irgend einer Art einmal genau aufgezeichnet, so ist auch die schwerste Arbeit geschehen. Der Heilkünstler hat es dann bei der Cur, vorzüglich der chronischen Krankheit, zum Grunde gelegt, auf immer vor sich, kann es in allen seinen Theilen durchschauen und die charakteristischen Zeichen herausheben, um eine gegen diese, das ist, gegen das Uebel selbst gerichtete, treffend ähnliche, künstliche Krankheitspotenz in dem homöopathisch gewählten Arzneimittel entgegenzusetzen, gewählt aus den Symptomenreihen aller ihm nach ihren reinen Wirkungen bekannt gewordenen Arzneien. Und wenn er sich während der Cur nach dem Erfolge der Arznei und dem geänderten Befinden des Kranken erkundigt, braucht er in seinem neuen Krankheitsbefunde von der ursprünglichen Gruppe der Symptome bloß das wegzulassen, was sich gebessert hat, und dazu zu setzen, was noch davon vorhanden, oder etwa an neuen Beschwerden hinzu gekommen ist.


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