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Antworten

Rechtsanwalt Litten, Berlin. Sie haben in Ihrem Plädoyer am 10. Juli im Prozeß gegen die Kommunisten Schwarz und Wilke, zu dem Sie den Genossen Z. als Zeugen geladen hatten, erklärt: »Mehrere kommunistische Redakteure, die Herrn Zörgiebel einen Massenmörder genannt haben, sind unter Abschneidung des Wahrheitsbeweises wegen Formalbeleidigung verurteilt worden. Ich beschuldige nunmehr Herrn Zörgiebel unter strengster Vermeidung jeder Formalbeleidigung der Anstiftung zum Morde in 33 Fällen und erwarte für diese Behauptung, für die mir der Wahrheitsbeweis nicht abgeschnitten werden kann, den Strafantrag des Zeugen Zörgiebel.« Sie warten noch immer. Wir auch. Genosse Z. hat Wichtigeres zu tun.

 

Die Weltbühne, 5. August 1930

 


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