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Fünftes Buch.

Erstes Kapitel.

Religiöse Aufregung in der östlichen Schweiz.

222In Thurgau hatte die Bewegung nicht den Fortgang, den man im vorigen Jahre hätte erwarten sollen: die Maßregeln aller Kantone hinderten sie, und viele müßten, trotz ihres Gelübdes, ihre langen Bärte abnehmen, ehe sie freie Thurgauer geworden waren. Es herrschte im Thurgau fortwährend Aufregung, ohne daß es zu einem Ausbruch kam. Die Zahl derer, welche der neuen Lehre zugethan waren, wuchs immer fort, in vielen Orten wurden die Bilder gewaltsam aus den Kirchen entfernt, und wie im Thurgau, so noch mehr in St. Gallen, im Appenzeller und Sarganser Land wurden die Wiedertäufer immer rühriger und fanatischer. Die religiöse Farbe der Bewegung war jedoch hier, in der östlichen Schweiz, wo eine überwiegende Anzahl der Bewohner die bürgerliche Freiheit schon lange hatte, und nur ein Theil Knecht oder unterdrückt war, bei weitem vorherrschend, wenn gleich das politische Element auch hier von Zeit zu Zeit in einzelnen Aeußerungen und Auftritten stark genug hervortrat. Es wurde fortwährend im Thurgau Aufhebung des Gelasses, des Leibfalls und anderer Lasten, oder wenigstens Milderung derselben gefordert, und der Landvogt zu Frauenfeld mußte sich berichten lassen, daß die Bauern davon reden, wie sie es noch erleben wollen, ihre eigenen Herren zu sein. Die Thurgauer verbanden sich mit den Leuten des Stifts St. Gallen und mit den Appenzellern, wie mit denen vom Sarganser Lande. Die Sarganser und Ragazer waren zu Anfang des Jahres 1525 schon fast alle der neuen Lehre zugefallen. Die auf Amden hatten Kreuze, Fahnen, Altäre, Bilder und den Palmesel auf einen Haufen zusammengetragen und verbrannt. Eidgenössischer Abschied Montag nach Frohnleichnamstag. 223Im Appenzeller Lande hatte der neue Geist noch früher tief eingegriffen. Einige Landleute sagten schon im Jahre 1524 öffentlich, der lutherische Handel müsse einen Fortgang haben, und wo man selbem wehren wolle, werde der gemeine Mann, die Rheinthaler und Thurgauer, einen Bund zusammen machen, und auf solchem mit Gewalt beharren. Eidgenössicher Abschied von 1521. Die Sarganser hielten Gemeinden und weigerten sich, dem Landvogt die Gefälle zu entrichten. An der Spitze standen der Pfarrherr Vögeli und sein Bruder, der Schultheiß von Wallenstadt. Sie drohten, den Landvogt gefangen zu nehmen, und Falls die Kantone Abgesandte ins Land schicken würden, auch diese zu verhaften. Als der Schultheiß hörte, daß man im Anzug sei, seinen Bruder, den Pfarrherrn, abzuholen, schloß er die Thore der Stadt. Die Gotteshausleute des Klosters Pfeffers waren ganz einverstanden. Die Melser weigerten dem Kloster den Zehenten. Wie, sagten sie, woher hätte der Pabst das Recht genommen, den Zehenten unserem Pfarrherrn zu entziehen und diesem Kloster einzuverleiben? Sie verlangten das Landgericht solle diese Einverleibung als ungültig erklären. Die regierenden Stände gaben es nicht zu. Die von Mels faßten den Beschluß, den Artikelbrief des Schwarzwaldes zu vollziehen, zuerst die Abtei Pfeffers, dann die Schwesterklause in Mels zu zerstören, und auf andere weiter loszugehen. Zwei Sendboten wurden in jede Kirchhöri ausgeschickt, bis auf Flums, Wallenstadt und Quarten hinab, und diese ließen unter Trommelschlag ausrufen, wer des gemeinen Mannes Nutzen ansehe, der solle auf den bestimmten Tag auf dem allgemeinen Sammelplatz sich einfinden; die regierenden Stände werden sie darum gewiß nicht überziehen, von diesen sei nichts zu befürchten. Heinrich Merr von Quarten sagte zu, 200 Männer herbeizuführen, um das Gotteshaus Pfeffers umkehren zu helfen Doch kamen diese Anschläge nicht zur Ausführung. Die ehemaligen alt-edeln Herren der Lande Werdenberg und Sargans und Werdenberg-Heiligenberg hatten sich gegenseitig selbst zu Grunde gerichtet, und ihre Herrschaften Sargans und Werdenberg waren schon länger als ein halbes Jahrhundert früher aus der Hand ihrer verschuldeten Besitzer in die Hände der Eidgenossen übergegangen, und die Eidgenossen, die freien Männer, hatten, statt die neuerworbenen 224Bauern frei zu erklären, alle Lasten der Lehen und Leibeigenschaft genau beibehalten, in engherzigem, selbstsüchtigem Freiheitssinn, und unter den freien Kantonen fanden sich die Sarganser und Werdenberger noch mehr als unter ihren frühern adeligen Herren gedrückt, weil die Landvögte der freien Kantone glänzender auftraten, als einst die alten Grafen. Und eben so gedrückt waren alle Gotteshausleute des geistlichen Fürsten von St. Gallen, gedrückt eben so sehr in Sachen des Glaubens als des bürgerlichen Lebens. Darum trat auch bei ihnen mit der Forderung der Glaubensfreiheit zugleich der Anspruch auf bürgerliche Rechte hervor. Sie traten zusammen und tagten, schon zu Anfang des März. Sie weigerten sich ferner, Zinse und Zehenten zu geben, und wollten die Jagd, die Fischenz und alle anderen alten Gemeinfreiheiten zurück haben, um die sie ungerechter Weise gebracht worden waren. Der geistliche Herr, der zu St. Gallen saß, kam in solche Noth, daß sein Landhofmeister, Jakob Stapfer, die vier Schirmorte der Eidgenossen um Schutz ansprach und er selbst, der Fürst, die Anmuthung von den Bauern hören mußte, er solle seine Besatzung aus dem Schloß Rorschach ziehen, sie wollen und müssen es selbst besetzen. Der Abt durfte Niemand bestrafen, was auch einer gegen den alten Glauben that. Doktor Winkler, des Abts Sachwalter, ein Gelehrter des römischen Rechts, der schon darum an den Bauern wohl viel gesündigt und sich ihnen verhaßt gemacht hatte, ließ sich verlauten: wär' er Meister, er ließe die Rädelsführer um einen Kopf kürzer machen. Die Tablater stürmten sogleich Ende März das Haus des Doktors auf dem Sandbühl und zerschlugen Alles darin. Der Doktor flüchtete sich unter einen Boden. Drei Tage lag er daselbst, er ward entdeckt, hervor gezogen, als Gefangener bewacht, und der Hauptmann der vier Schirmsorte, der ihn befreien wollte, mit dem Tode bedroht. Die andern Gemeinden des Gotteshauses hatten jedoch an diesem gewaltthätigen Verfahren ein solches Mißfallen, daß sie den Gefangenen dem Abte und den vier Schirmsorten zur Verwahrung bis zu Austrag der Sache auslieferten.

Die vier Schirmsorte beriethen sich mit dem geistlichen Fürsten, ferneres Unheil zu verhüten, und auf die Bitte des Abtes setzten sie auf den Freitag vor Oculi, den 17. März, einen Rechtstag nach 225Rapperschwil an. Die Gotteshausleute kamen, und bald zeigte sich auch hier wie anderswo die Zeit gewinnen wollende Perfidie der Herren: es hieß, die Abgeordneten der Bauern sollen neue Vollmachten einholen, und ihre Beschwerdepunkte gegen das Stift schriftlich zuvor aufsetzen. Die Herren schoben den Rechtstag bis in den Mai hinaus. Angeglüht von dem allgemeinen Aufstand der Nachbarschaft, der ihnen im Angesicht, im Rücken, und zur Seite furchtbar auflohete, eilten sie doch nicht, zu guter Zeit mit den Ihrigen sich zu vertragen. Am 1. Mai traten Abgeordnete der Gerichte von Rorschach, Gossau, Tablat, Waldkirch, Lümischwil, Goldach, Untereggen, Strubenzell, Mörschwil, Wittenbach, Muhlen, Gaiserwald, Steinach, Bernardzell, Rotmonten, Berg, Romishorn, Summeri, Sitterdorf, Keßwil Herrenhofen zu einer Landsgemeinde in Lümischwil zusammen. Sie stellten ihre Forderungen, es solle Niemand mehr gefangen gelegt werden, es sei denn ein Uebelthäter; es sollen ab sein Fälle, Fastnachthennen, die Gott nicht eingesetzt habe, Ehrschatz, Lehenverpflichtungen und der kleine Zehente; wer Frohnen, Eier und Hühnergeld oder andere unbillige Zinse beziehen wolle, solle sein Recht dazu vor Gericht mit Briefen darthun; die Ehehaften (Ungenossenen), Jagdbarkeit, Fischenz und das Weinschenken solle jedem ohne Beschwerde frei gegeben sein; das Kloster St. Gallen und alle Geistliche sollen, wie Andere, Steuer und Anlagen tragen; der Abt solle die unehelichen Kinder nicht ferner erben, in Gantfällen keinen Vorrang vor Andern haben, die Schuldner auf seine und nicht auf der Gläubiger Kosten gefangen setzen; die Geldbußen für Frevel, welche von Mehreren begangen worden, nicht bloß auf die Wohlhabenden wälzen; Landesgeschäfte nicht allein, ohne Zuziehung des Landes, abschließen, und den Gerichten gestatten, nach Belieben Gemeinden zu halten.

Außer diesen allgemeinen Beschwerden brachte jede Gemeinde noch besondere Klagen wegen Waldungen, Bodenzinsen und anderer Punkte gegen das Gotteshaus vor. Für den Fall, daß der Fürst, Franz Gaisberg, nicht gutwillig nachgebe, erbot sich die Landsgemeinde über alle Punkte zu Recht vor dem kleinen und großen Rath von Zürich und Luzern, und vor Rath und Landsgemeinde zu Schwyz und Glarus, und gebot allen Landgerichten, bis zu Austrag der Sache 226mit der Entrichtung der Gefälle inne zu halten. Auf das hin setzten die vier Schirmsorte den Rechtstag auf Sonntag nach Himmelfahrt, den 28. Mai, fest. Vertrag zu Rapperschwil, Handschrift in der Sammlung des Präl. v. Schmid. Von Arx, Geschichte St. Gallens. Zellweger, Geschichte Appenzells. Puppikofer, Geschichte des Thurgau.

Weit kräftiger traten die Hintersassen des Erzstifts Salzburg gegen ihren geistlichen Herrn auf: sie waren auch die härter Gedrückten.



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