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Sechstes Kapitel.

Frankfurt, das Rheingau, der Niederrhein und Westphalen.

Wie auf beiden Ufern des Stromes, in dessen grünlichen Wellen so viele Dome und Burgen, so viele Herren- und Priestersitze sich spiegelten, vom Ober- bis zum Niederrhein schon in den ersten Bundschuhen Fäden der Bewegung hinabliefen, so zeigen sich solche frühzeitig hier auch beim Ausbruch des großen Volkskampfes. Zu 74 Frankfurt ängstigten sich die fremden Kaufleute schon in der Fastenmesse über eine Verschwörung, die gegen Rath und Pfaffen im Werk sei, und man raunte sich zu, man werde nach der Messe viel Neues zu sehen bekommen. Es saß in der Stadt ein fremder Prädikant, ein Geistes- und Gesinnungsverwandter Carlstadts, Doktor Gerhard Westerburg. Die Anhänger der neuen Lehre fanden in ihm ihren Mittelpunkt; das Haus auf der Gallengasse, worin er zur Miethe wohnte, war bei Tag und bei Nacht von Bürgern besucht, und sie nannten ihn den evangelischen Mann. Sein eifrigster Anhänger war Hans von Siegen, ein Schuhmacher. Wegen kirchlicher Dinge waren schon im Jahr zuvor allerlei Späne gewesen; die ewigen Zinse, womit die Häuser und Güter in Frankfurt mehr als anderswo beschwert waren, verursachten bei der Bürgerschaft solche Unzufriedenheit schon im Jahre 1523, daß der Rath von der Geistlichkeit begehrte, sich ihrethalb in einen billigen Vergleich einzulassen. Auch die seit 1488 gemachten Auslagen auf Wein, Bier und Früchte erbitterten.

Am Montag in der Osterwoche, den 10. April, Die Artikel haben ausdrücklich das Datum: Donnerstags den 13. April. Kirchner irrt gänzlich in den Daten. traten mehr als sechshundert Bürger aus der Neustadt und Sachsenhausen auf dem Kirchhofe zu St. Peter zusammen; es waren auch etliche fremde Personen darunter. Dies sagt ausdrücklich Lersner in seiner Frankfurter Chronik. Anlaß nahmen sie von einer neuen Steuer, die auf die sogenannten Hellerkarren, Karren, die man in den Messen brauchte, gelegt wurde, und wonach Jeder, der sie gebrauchte, zwölf Pfennige geben sollte. Sie gingen schnell zu allgemeinen Rathschlagungen wider den Rath und die Geistlichkeit über. Es war eben Mittags 12 Uhr. Die beiden Bürgermeister Hamann von Holzhausen und Hans Stefan von Kronstedt eilten mitten unter sie, um ihr Vornehmen zu erlernen. Die Versammelten ließen sie nicht umsonst fragen. Ein Sturm von Klagen erhob sich über Pfaffen und Steuern. Die Herren suchen sie zu begütigen, der Rath werde sie hören, sie sollen ihre Beschwerden aussetzen und vor ihn bringen. Die Versammlung will die Sache nicht auf die lange Bank hingelegt haben, sondern sogleich bessern, selbst bessern, die Geistlichen reformiren. Sie verhehlen ihnen nicht, daß ihr Vorhaben sei, etliche Klöster heimzusuchen. 75Ob sie für sich selbst sprechen und handeln, oder in wessen Auftrag? fragt Hamann von Holzhausen die Vordersten. In wessen Auftrag? versetzt Peter Dörkel, der Bendermeister; es geschieht von unsertwegen, von wegen der Gemein und aller Zünfte. Herr Hans Stefan wandte sich an Peter Krieger, den Schneider, einen andern Volksmann, und er und Holzhausen baten ihn, seine Freunde von den Klöstern zurückzuhalten. Die Frankfurter aber wollten ihren Pfaffen thun, wie man, wie sie gehört hatten, ihnen anderswo that. Haben die Pfaffen, schrie der Haufen auf dem Kirchhof, lang genug mit uns getrunken, so wollen wir einmal auch mit ihnen trinken. Reden, Bitten, Flehen, Verheißen, Alles, was die Herren versuchen, ist umsonst, die Gewerke sind blaumontagslustig, jubelnd geht es fort ins Predigerkloster, da ward gegessen und getrunken, aus dem offenen Keller; von da ging's in den Frohnhof, man suchte nach dem Schulmeister, man aß und trank wieder von vorn, doch ohne einen Frevel zu verüben. Am andern Morgen, den 11. April, brachten die Sprecher des Volkes die Beschwerden vor den Rath, und Nachmittags machte der Haufen verschiedene Besuche bei den Frauenbrüdern (Karmelitern), in des Dechanten Haus zu St. Bartholomä, der mit Kochläus, dem schreibseligen Feinde der Reformation, entflohen war, und in den Häusern anderer Geistlichen, ohne weiteren Muthwillen, als nur, daß sie als ungebetene durstige Gäste kamen. Nichts wurde beschädigt, nichts sonst genommen.

Der Rath, von diesen Auftritten überrascht, sprach in gütlichen Vorstellungen zu den Zünften, wie sie durch Muthwillen und Aufruhr die Stadt um ihre Gnadenbriefe, um ihren Handel, ihre Messen bringen könnten. Das leuchtete den zunächst beim Handel Betheiligten, den Webern, Krämern und Arbeitern der Eisenwaaren, den Gesellschaften auf Limburg und Frauenstein wohl ein, die Andern aber, Zünftige und Unzünftige, legten Harnisch und Wehr an, zogen Alle auf den Roßmarkt und vereinigten sich hier mit den Sachsenhäusern und Neustädtern, die bereits in Rüstung sich hier aufgestellt hatten. Die, welche den Aufstand leiteten, hatten nämlich das Gerücht ausgesprengt, der Rath wolle einen starken reisigen Zeug und anderes Kriegsvolk in die Stadt hereinführen, um die Zünfte mit Gewalt zu unterwerfen. Das hatte Alles so schnell in die Waffen 76gebracht. Vor der Stube der Schneider auf dem Liebfrauenberg sollte die Musterung durch die Zunftmeister geschehen. Dahin zogen sie vom Roßmarkt zurück.

Der Rath schickte eilig Philipp Fürstenberg, den beredten Diplomaten, den beim gemeinen Mann beliebtesten seiner Schöffen, an sie ab. Sie hörten nicht auf ihn, als er sie versicherte, die Reisigen und das Kriegsvolk seien ein aufgebundenes Mährchen, sie bemächtigten sich der Thore und der Thürme, besetzten die Mainbrücke und stellten auf allen Plätzen Wachposten auf. Der gewandte Fürstenberg that, als ginge er selbst in ihre Sache ein, er rieth ihnen, einen Ausschuß zu wählen und durch diesen mit dem Rath zu handeln. Alle Zünfte vereinigten sich zur Ausschußwahl, und sie artikulirten auf der Schneiderstube eine lange Reihe von Artikeln. Dann trug sie der Ausschuß in den Römer, die Zünfte in Waffen und Jubel hinten nach. Die Gassenbuben wollten das benützen, um in das Judenviertel zu fallen, die Zünfte wiesen die Buben von solchem Muthwillen mit den Waffen zurück. Am Gründonnerstag, den 13. April, trat der Ausschuß im Antoniterhof zusammen, sie machten noch einige Zusätze zu den gestrigen Artikeln und übergaben auch diese dem Rath: der Artikel waren es jetzt zusammen sechsundvierzig.

Die meisten derselben tragen das örtlich städtische Gepräge, nur einige sind allgemeiner Art. Eine große Zahl war auch hier nur gegen die Geistlichen gerichtet, viele gegen den Rath und seine Verwaltung. Die Einleitung ist nicht unmerkwürdig. Nachdem der allmächtige Gott den Geist der Wahrheit mit Offenbarung seines heiligen Evangeliums in Vieler Herzen geschickt und sie in ihrem Glauben erleuchtet hat, so haben doch die geistlichen Rotten, Mönche und Pfaffen dieses vielfältig ohne allen Grund der Wahrheit zu unterdrücken sich unterstanden, und noch befleißen sie sich, mit ihren tyrannischen Anhängern das Evangelium, so viel an ihnen ist, zu hindern. Sie möchten gerne durch einen Aufruhr das Volk parteien, wie der Teufel durch sie, als seine Glieder, das Volk lange verführt hat, und lästerlich und schmählich breiten sie aus, daß die Barmherzigkeit und sein heiliges Wort Aufruhr bringen solle; sie thun es, damit sie ihren Geiz, ihren Eigennutz und ihre Gewalt mehr als das Wort Gottes aufrecht erhalten. Alles freundliche Ansuchen an sie 77hat nichts helfen wollen. Weil wir nun Gott mehr als den Menschen zu gehorsamen schuldig sind, ist hoch vonnöthen, daß wir das gottlose Wesen fahren lassen, und eine göttliche brüderliche Handlung vornehmen, Gott dem Allmächtigen zu Lob, zu Ehren seines heiligen Wortes und Christi unsers lieben Herrn, und zu Förderung brüderlicher Liebe und Einigkeit, und daß wir anfahen, uns selbst zu reformiren, damit nicht Andere, Fremde uns zu reformiren ansuchen und belästigen dürfen. So wollen wir unserer Beschwerden, darein wir genothzwängt worden, uns selbst erledigen, und uns untereinander sie mildern.

In der langen Kette von Klagpunkten bilden fünf die Anfangsringe, drei die Mittelringe, fünf die Ausgangsglieder, welche alle gegen die Geistlichen gerichtet sind. Sie wollen das Recht haben, ihre Pfarrherren zu setzen und zu entsetzen, und daß man das Wort Gottes lauter predige. Sie wollen, daß die Geistlichen heirathen, oder wenigstens durch ihr Leben kein Aergerniß geben. Sie wollen, daß alle in der Stadt wohnenden Geistlichen alle bürgerlichen Beschwerden, namentlich Dienste, Beden, Wachen, Hüten, Steuer und Umgeld mittragen und vor der Stadt Gericht Recht geben und nehmen sollen. Sie wollen, daß die Klostergeistlichen angehalten werden, alles Klostergut, welches sie in andere Städte hinweg geschickt, wieder zurückzubringen: es sei den armen Bürgern, den Frankfurtern, von ihren Vorfahren abgebettelt und abgegeizt, und stehe daher einer Gemeinde und nicht den Mönchen zu. Sie wollen, daß den Mönchen das Betteln, Predigen und Ohrenbeichthören gelegt werde. Sie wollen, daß kein Mönch und keine Nonne mehr in die Klöster der Stadt aufgenommen werde, wer darinnen sei, ohne Zwang herausgehen dürfe, und man die Briefe und Kleinodien sorgfältig überwache. Sie wollen, daß alle gestifteten Pfründen nicht wie bisher Curtisanen (Günstlingen), sondern frommen, aufrichtigen, gelehrten Personen, die der Bürgerschaft geneigt wären und fähig, das Volk im Worte Gottes zu unterweisen, verliehen werden, von den Stiftern, wenn ihres Geschlechts noch welche leben, wo nicht, von einem einsamen Rath. Wo es nicht nöthig wäre, solche Pfründen zu besetzen, solle man die Renten und Zehnten davon in einen gemeinen Kasten legen, den man zu Gottes Ehre aufrichte, damit 78die Armen, Nothleidenden möchten versehen werden und nicht von Haus zu Haus betteln müssen. Sie wollen, daß künftig alle Testamente der Almosen nicht anders als in einen gemeinen Kasten kommen, der zu Gottes Ehre verordnet werde, um damit arme Leute zu speisen, und die bisher daraus zehrenden Jahreszeiten, Brüderschaften, Begängnisse in den Kirchen sollen ab sein. Sie wollen, daß die Eich nicht mehr in Händen der Geistlichen sei, sondern des Raths, und daß das jährliche Einkommen daraus nicht wie bisher dem Probst, sondern dem zu errichtenden Armenkasten zu gut komme. Sie wollen, daß das bisherige Gepräng mit Seelenmessen und dergleichen Begängnissen aufhöre. Sie wollen, daß alle die Weiber, welche jetzt mit den Pfaffen leben und jetzt von ihnen kommen müssen, sowie alle, die sonst auf Hurerei sitzen, bei Niemand behaust oder beherbergt werden.

Unter den gegen den Rath und seine Verwaltung gerichteten Artikeln zeichnen sich mehrere aus, welche den großen Unfug beweisen, den die Herren des Raths lange Zeit sich zu Schulden kommen ließen. Diese Herren machten die Kornwucherer und die Geldwucherer, und darum forderte die Gemeinde, daß künftig das Korn auf freien Markt geführt und dem Kornwucher der Reichen gesteuert werden solle. Der Rath ließ sich von Jedem, der nur eine Staffel, eine Schwelle, ein Kellerloch in seinem Haus – zu machen nöthig hatte, die Erlaubniß dazu mit Geld ablaufen: das sollte jetzt ab sein, sobald die Baumeister es zulässig finden. Alle möglichen Dinge hatten die Herren des Raths besteuert, oder sich zu einem Einkommen gemacht. Erzog einer z. B. eine Sau in seinem Haus, so mußte er eine Abgabe davon zahlen; selbst seine Eigengüter durfte einer nicht roden oder bauen, ohne davon zuvor den Geschwornen Geld gegeben zu haben; die Egarten im Wald entzogen sie der Gemeinde und verkauften sie an die umliegenden Flecken; selbst das Holz im Wald verkauften sie an fremde Ortschaften, daß diese mehr Nutzen davon hatten, als die Gemeinde zu Frankfurt selbst; wurde Holz des Jahrs ausgegeben, so fuhren die Reichen mit ihren Pferden zuerst hinaus, nahmen zuvor das schöne Stammholz, und was tauglich war, hinweg, und den Armen blieben die Stumpen; die Herren des Raths hielten auf allen Seiten große Schäfereien, welche der Gemeinde die Waiden an allen Enden abäzten und die Wälder verderbten, so daß für die Kühe, Schweine 79und Schafe der armen Bürger nur kümmerlich Nahrung blieb; jeder Bürger mußte Korn, Haber, Holz und Anderes, das er über die Mainbrücke führte, ob er es gleich in der Stadt erkauft hatte, verzollen; sogar von seinem eigenen Gewächs an Wein mußte er Brückenzins geben; selbst den Juden war der arme Mann ganz preisgegeben; handelte er rechtlich darum, wenn er übervortheilt oder um das Seine von ihnen gebracht war, so konnte er doch keinen Vortheil erlangen, die Herren hielten es mit den Juden und ließen sich von ihnen zahlen; auch den Advokaten war der gemeine Mann ganz preis, er litt »hinter die Advokaten und Fürsprecher gefährlich geworfen« unter langer Verzögerung, unter schweren Gerichtssporteln, unter großem Fürsprecherlohn; den armen Taglöhnern dagegen war der Taglohn so geringert, daß sie nicht mehr bestehen konnten; dem redlichen, geschickten Handwerker wurde sein Fleiß und sein Geschick dadurch verkümmert, daß der Rath gegen Zahlung auch Nicht-Ausgelernte und solche in's Handwerk aufnahm, die es »nicht mit der Hand beweisen« konnten, sondern durch Gesellen das Handwerk führten; auch von den Söldnern des Raths hatte die Gemeinde zu leiden, sie verwüsteten mit ihren Hunden und Pferden den Armen das gebaute Feld; am meisten litt die Gemeinde dadurch, daß, wenn ein Rathsfreund mit Tod abging, nicht der darein gewählt wurde, den redlicher Eifer für's Gemeinwohl, Verstand und Erfahrung, sondern der, den Verwandtschaft und Reichthum empfahlen; so sah man einen Vater und seine zwei Söhne und seine zwei Brüder zu gleicher Zeit im Rath und auf den Schöffenstühlen sitzen; wollte eine Zunft sich nicht fügen, so strich der ehrsame Rath nach einem Recht, das er sich in den Zunftbüchern vorbehalten hatte, das eine oder andere von den besten Vorrechten derselben.

Gegen solche Unfuge trat nun die Gemeine auf, da sie »wider Billigkeit und brüderliche Liebe« seien, und verlangte theils Abstellung, theils Minderung derselben. Ferner wollten sie eine bessere Gerechtigkeitspflege: keinen Bürger solle man, sofern er Bürgen stellen könnte, um Schuld oder Frevel willen gefänglich annehmen, sondern zu Recht kommen lassen; einem Jeden solle man in schweren Sachen, dem Armen wie dem Reichen, längstens binnen vier Wochen zum Recht verhelfen, und die Kosten zur Hälfte mindern. Das große 80Umgeld von Wein, Korn, Salz, Oel, Fischwerk und Anderem, was in der Stadt verbraucht werde, solle dem armen Manne zu gut hälftig nachgelassen werden; alle Gülten, geistliche und weltliche, bei denen nicht Brief und Siegel bewiesen, wie sie erkauft worden, sollen ab sein; alle ewigen Zinse mit Brief und Siegel abgelöst werden können, die, für welche kein Brief vorhanden wäre, nicht mehr gezahlt werden. Der kleine Zehnten solle ganz ab sein; wo es vonnöthen wäre, daß man Schatzung oder Bed geben müßte, solle nichts geschehen, ohne Verwilligung der Gemeine, damit die Umlage auf Reiche und Arme nach gleichen Verhältnissen gelegt werde.

Wo etwas Weiteres vonnöthen wäre, dieses vorzutragen, behielt sich die Gemeinde vor, mit angehängter Bitte, daß der Rath bis Ein Uhr Nachmittags des folgenden Tages Antwort darauf gebe. Sechsundvierzig Artikel, so die Gemein einem ehrsamen Rath der löblichen Stadt Frankfurt fürgehalten. Dornstags den 13. Tag Aprilis 1525.

Der Rath schickte die Artikel, da viele derselben die geistlichen Herren betrafen, an diese, und aus den Klöstern zurück brachten einige Geistliche sie wieder aufs Rathhaus. Sie waren zur Nachgiebigkeit bereit, aber die harte Nothwendigkeit entlockte Thränen ihrem Auge, ihrer Zunge Vorwürfe, welche der Rath zurückgab und über die bösen Zeiten klagte. Sie beriethen sich nun zusammen über eine Antwort, und Fürstenberg brachte diese in den Antoniterhof. Die Antwort bestand in halben Zugeständnissen. Damit waren die Zünfte, so gefällig sich auch Fürstenberg benahm, so beredt er ihnen die Zugeständnisse auseinander setzte, nicht begnügt. Sie blieben die ganze Nacht durch unter den Waffen, und der Aufstand nahm jetzt erst eine drohendere Gestalt an. »Denn es waren viele darunter, welche aus andern Ursachen zum Aufruhr geschickt und lustig waren. Diese haben in der Sache so viel gehandelt, und solch Geläuf im Harnisch gehabt, daß der Rath alles Regiments, Gebietens und Verbietens entübrigt, ja des Leibes und Lebens, seiner Ehre und Habe nicht mehr sicher gewesen. Das Volk hat Niemand vom Rath bei sich haben wollen, hat sich selbst Kaiser, Pabst, Bischof und Bürgermeister genannt.«

Am Samstag Morgens vor Ostern erschien Hans von Siegen 81bei dem Bürgermeister, mit der Erklärung, die Gemeinde wolle die vorgelegten Artikel stracks und ohne Abthun von einem Rath angenommen haben. Vom Liebfrauenberg her glänzten Spieße und Handbüchsen; Hunderte aus den Zünften hatten sich dort in Waffen aufgestellt, während ihr Sprecher dies vortrug.

Die Herren des Raths überdachten, »es gebühre ihnen, Eintracht und Friedleben zu suchen, es haben sich ja bei vielen löblichen Städten des heiligen Reichs in diesen sorglichen Läufen dergleichen Händel begeben, und es sei Weiteres zu besorgen, wo nicht stattliches Einsehen geschehe,« und sie entschlossen sich zuletzt, die übergebenen Artikel zu bewilligen, und eine Schrift darüber auszustellen, »daß sie solche, wie sie von Wort zu Wort folgen und so ferne sie mit Gott und Ehren zu halten möglich seien, gutwillig halten werden,« als Artikel, »erheblich und gut zu gemeinem Nutzen, als Punkte und Rügen von Mängeln und Gebrechen, die sich zu Frankfurt in vielfältigen Wegen erhalten haben.« Sie verpflichteten sich bei ihren geschworenen Eiden, die Artikel fest und unverbrüchlich zu halten, und gegen Keinen darum Ungunst oder Widerwillen zu zeigen, durch keine kaiserliche oder andere Freiheit, die sie schon haben oder künftig erlangen möchten, sich verleiten zu lassen, daß sie wider die Artikel thäten; sie gelobten das Alles für sich und ihre Nachkommen auf ewige Zeiten. Verwilligung eines ehrsamen Raths in die sechsundvierzig Artikel.

Es war Samstag nach Ostern am 22. April, als der Rath diese Urkunde der Gemeinde ausstellte. Zwölf Tage lang hatte der Kampf um die Artikel gedauert. Jetzt wirbelten die Trommeln fröhlich durch die Gassen, alle Bürger eilten zum Römer, die Artikel zu sehen, unterschrieben von Rath, Stiftern und Klöstern; sie wurden vorgelesen, und die Herren des Raths und die Bürgerschaft erneuerten sich ihre Eide auf dieselben. Da zogen die Wachposten von den öffentlichen Plätzen, die lange geschlossenen Thore öffneten sich, es zeigte sich Alles wieder besänftigt.

Die Bürgerschaft ließ diese Artikel drucken und verbreitete sie in den Rheinstädten, in der Pfalz und in den Gebieten des schwäbischen Bundes, zum großen Verdruß der Obrigkeiten dieser Städte und Lande. In Frankfurt selbst trat zwar der bisher in Thätigkeit 82gewesene zahlreiche Bürgerausschuß ab, um wieder an sein tägliches Gewerb zu gehen, und es blieb nur ein engerer Ausschuß von Zehn. Diese Zehner gingen von Haus zu Haus bei den geistlichen Herren, und befahlen ihnen im Namen der Gemeine, ihre Concubinen sogleich zu entlassen, wo nicht, Schadens gewärtig zu sein. In den Klöstern wurde ein vollständiges Inventar von Allem, was da war, durch sie eingefordert, und je weiter die Volksbewegung in den deutschen Gebieten umher fortschritt, desto kühner wurden die Zehen in ihrer Stellung gegen den Rath. Jetzt erhob sich auch die Bauerschaft im Frankfurter Stadtgebiet, und in dem Antoniterhof wurden bedenkliche Zusammenkünfte gehalten. Zugleich kam das Gerücht herein, Florian Geyers schwarze Schaar ziehe auf Frankfurt heran. Der Rath bat, sprach, überzeugte, wie die ganze Stadt in's Verderben käme, wenn jene Schwarzen hereinbrächen und die vielen Messegüter plünderten, welche fremde Kaufleute und Herren bei hiesigen Juden hinterlegt hätten. Bald ging jedoch die Angst vor den Schwarzen vorüber, sie hatten eine andere, entgegengesetzte Straße gesucht. Schon hatten »viele böse Buben« in der Stadt daran gedacht, bei der Gelegenheit die Deutschherren, Pfaffen und Juden auf die Schlachtbank zu liefern. Geht's nicht nach unserem Willen, hatte man rufen hören, so wollen wir der Artikel keinen halten. Als die Gefahr vor dem schwarzen Haufen vorbei war, griff der Rath keck darein; er ließ zwei, welche arger Reden überführt waren, Gunz Haas und Henne Stork, den Mezger, in den Thurm setzen. Auch den Doktor Westerburg beschloß er, aufzufordern, binnen vierundzwanzig Stunden die Stadt zu verlassen. Der Doktor achtete nicht darauf. Der Rath sah sich genöthigt, in der Gegend, wo er wohnte, starke Streifwachen auf- und abziehen zu lassen; denn zahlreicher als zuvor und aufgeregter zeigten sich die nächtlichen Versammlungen in seinem Hause. Auf eine zweite freundliche Warnung, zu gehen, antwortete der Doktor: Wenn es Gottes Wille ist, werde ich hinausziehen, vor der Hand bleiben. Die Rathsherren hatten dazu noch von den Zehnern zu erleben, daß diese das Bürgerrecht für den Doktor verlangten. Sie hatten noch mehr zu dulden. In einer Nacht, als einige Herren des Raths mit einer Schaar rathsfreundlicher Bürger die Runde in den Gassen machten, trat gerade Hans von Siegen, der Zehen einer, und andere 83des Volks aus des Doktors Haus. Was soll das sein? rief Hans von Siegen an, gilt es also wachen? ich konnt' auch wohl Leute aufbringen. Und von den Rathsherren wandte er sich zu den Bürgern: O ihr Bürger, wann ihr wüßtet, warum ihr allhie ginget, ihr würdet nicht mit ihnen gehen. Die Rathsfreunde »verdruckten den Zorn« und gaben Hansen von Siegen keine Ursache zu Thätlichkeiten, sondern für und für gute Worte. So schied Hans mit Laux, dem Kürschner, Wild, dem Schneider und andern Volksmännern ab, »doch mit viel aufrührigen, ungeschickten, widerchristlichen Worten.«

In dem benachbarten Mainz, in dem goldenen Mainz, wo sonst die Freude ihren Hof hatte, und das Volk, was die Natur betraf, so glücklich sein konnte und nicht glücklich war, in der alten großen Stadt, war die Bewegung noch stärker, als in Frankfurt. Am 25. April, als die Prozession zum heiligen Kreuz geschah, versammelten sich auf den Abend viele Bürger mit Harnischen und Büchsen auf dem Dietmarkt; es waren Freunde der neuen Lehre, und vier Prediger derselben, welche in den Thürmen der Stadt gefangen gelegt worden waren, wurden von ihnen befreit. Sie blieben die ganze Nacht unter den Waffen beisammen, und Alles, was der Vicedom und das Capitel gütlich mit ihnen handelte, beruhigte sie nicht. Mit der Frühe des Morgens ließen sie durch die Stadt ausrufen, daß alle Bürger auf dem Dietmarkt zusammenkommen sollen; und sie kamen herbei mit Harnisch und Wehr, sie nahmen die Schlüssel der Stadt an sich, schlossen alle Pforten und führten das Geschütz von allen Thürmen auf den Dietmarkt. Tag und Nacht war kriegerischer Lärmen in der Stadt, sie schossen aus den Böllern, sie drohten, die geistlichen Häuser anzugreifen, und, um der Beschädigung zu entgehen, willigte das Domcapitel in alle Punkte, welche die Gemeinde der Stadt ihm vorlegte. Es waren einunddreißig Punkte, höchst gemäßigt und billig; sie bezogen sich alle auf örtliche Beschwerden. Die Artikel der Bürgerschaft zu Mainz stehen abgedruckt bei Schunk. Bd. III. S. 62—-74.

Noch einige Tage früher versammelten sich die Bauern und Bürger des Rheingaues. Das Rheingau wurde mit Recht die wahre Heimath des Adels und das Paradies der Pfaffheit genannt. 84Sie versammelten sich zuerst bei ihrer uralten Mallstatt, auf der Lüzelaue zu St. Bartholomä, am 23. April, und forderten ihre alte Gauverfassung zurück. Sie entwarfen, wie die Stadt Mainz, gerade auch einunddreißig Artikel, von welchen wir die merkwürdigeren ausheben. Wie die Schwaben forderten sie zuerst die eigene Wahl ihrer evangelischen Prediger, und freie Lehre des Evangeliums. Dann wollten sie den Zehnten auf den dreißigsten gesetzt haben; davon solle das Predigtamt erhalten, das Uebrige für die Armen verwendet werden. Sie wollten, daß alle Güter im Rheingau, geistliche und weltliche, edel und unedel, ihre Bede geben und Gemeindedienste verrichten sollen, wie die Bürger; nur die freiadeligen Lehengüter sollen wie bisher davon frei sein. Sie verlangten die alte Freiheit zurück, daß jeder Rheingauer nur da, wo er seßhaft wäre, belangt und gerichtet werden dürfe; ebenso, daß alle Dienstmannenschaft und sonstige Rechtsausnahme aufhöre, und Jeder sich mit dem gemeinen Recht begnüge. Ferner forderten sie, es sollen alle alten Testamente und Brüderschaften; die keinen Nutzen gewähren, abgethan sein, und an sie Gült und Zins nicht mehr gegeben werden; erweisliche Grundzinse bleiben, aber für einen Schilling mit fünfzehn Albus, sowie die Wein, Oel- und Wachsgülten mit dem zwanzigsten Theil ablösbar, alles Uebrige von Grundzinsen abgethan sein, alle betrügliche Käufe und Verkäufe nicht mehr gelten, die Einkünfte aller Altäre, welche Günstlinge besitzen, ohne ihr Amt persönlich zu versehen, eingezogen und zum gemeinen Nutzen verwendet; kein Jude, Bettelmönch, Stationirer im Rheingau geduldet werden; die Klöster aussterben, Palliengelder, die für den Rheingau allein tausend Goldgulden betragen, aufhören. Und endlich forderten sie, daß Bau- und Brennholz jedem Bürger frei zu Kauf und Verkauf werde, frei Wasser, Waid und Wild, das Hochwild ausgenommen; daß, was ein Halbtheil gebe, künftig ein Drittel gebe; was ein Drittel, fortan ein Viertel u. s. w. gebe; Wittwen und Waisen eines jeden Fleckens sollen von dem Rath desselben verpflegt, das Haingericht nach altem Recht bewilligt werden. Schunk I. 174-236. Bodmann, rheingauische Alterthümer 264. 465. 6. 16. 32. 188.

Besonders merkwürdig ist auch ein Artikel, der ihre militärische Vertheidigung betraf. Vormals waren alle Flecken des Rheingaus 85mit Mauern, Gräben und Thürmen umgeben; und während das Land selbst westlich und südlich durch den Rhein gedeckt war, hatte es gegen Osten und Norden das sogenannte Gebicke, d. h. eine zusammenhängende Reihe von Gräben, Thürmen und dicht bewachsenen Hecken zum Schutz. Dieses Gebick unterbrach das Kloster Tiefenthal und der Hof zum Appen; durch das Kloster und den Hof allein war das Land offen und zugänglich für einen feindlichen Ueberfall. Darum verlangten die versammelten Rheingauer jetzt die Schleifung des Klosters und des Hofes.

Um diese Forderungen recht zu würdigen, muß man einen Blick auf die alte Verfassung der Rheingauer werfen. Nach Bodmann, dem der Geschichte seiner Landsleute tiefkundigen Rheingauer, hatten sie eine eigene Landesverfassung, sie bildeten im Erzstift einen abgesonderten Staat; sie sollten genießen persönliche Freiheit von dem Eigenhörigkeitsband; Freiheit des Ein- und Auszugs; Autonomie; daher eigene Landesgesetzgebung und Freiheit, sich zu erklären; eigene Land- und Dorfpolizei; eigenes Landrecht; eigenes Schutz- und Vertheidigungsrecht; eigenes Sendrecht; Evokationsfreiheit an auswärtige Gerichte; Freiheit von Ladung und Bann der Richter des heimlichen Stuhls zu Mainz. Von diesen Freiheiten her kam es, daß die Rheingauer Bauern den Geist der Reichsstädter athmeten; sie nannten sich auch immer Bürger. Churfürst Albrecht, dieser bei vielen schönen Eigenschaften verschwenderische und herrschsüchtige Herr, hatte sich seit mehreren Jahren durch die alte rheingauische Landgrundverfassung beschränkt gefühlt, und er es schon im Jahre 1521 gerne gehört, als einige seiner Diener meinten, weil er ein Fürst sei, sei er nicht gebunden an das Gesetz, welches seine Vorfahren ihm aufgelegt; und er und seine Beamten hatten sich in diesem Sinne vielfach über die Verfassung hinweggesetzt. So waren Hauptpunkte der rheingauischen Beschwerdeartikel nichts weiter, als eine Behauptung und Rückforderung alter guter Rechte, an denen die neue fürstliche Politik gerüttelt und abgebrochen hatte. Der rheingauische Adel hatte mit der rheingauischen Landschaft, von welcher er einen Theil ausmachte, den Mitgenuß aller Landesfreiheiten, besaß aber daneben noch ausschließliche Freiheit von Personallasten und Abgaben, die Freiheit von allen Reallasten, und einen privilegirten Gerichtsstand. Diese 86Freiheiten, deren beide ersten auch die Geistlichkeit genoß, verrückten das Gleichgewicht der übrigen Landesgenossen, wälzten den minder Begüterten alle Lasten zu, und erzeugten häufig nicht nur Klagen, sondern selbst auch Widersetzlichkeiten. Die nun aufgestandene Landschaft hatte den Plan, ein volles Gleichgewicht herzustellen.

Die Versammelten übergaben ihre Beschwerdeartikel dem Vicedom Brömser von Rüdesheim, der gab sie an das Domkapitel. Um Zeit zu gewinnen, erbat sich dieses drei oder vier Tage aus, damit es prüfe, ob nicht einer oder mehr Artikel darin begriffen wären, welche wider das göttliche Recht und die Wahrheit erfunden würden. Die Domherren hofften inzwischen Hülfe aus der Ferne, oder wenigstens Nachrichten und Verhaltungsweisungen zu bekommen. Zuletzt erklärten sie, daß einige Artikel im göttlichen Recht gegründet seien, andere nicht, und baten, die Landschaft möchte die Besieglung nicht eher fordern, bis darüber mit dem abwesenden Statthalter zu Aschaffenburg verhandelt worden wäre. Einige der Landschaft fanden dies billig und willigten darein, andere widersetzten sich und verweigerten jeden Aufschub. Das waren vorzüglich die aus dem Mittelamt, aus den Schultheißereien Winkel, Oestrich, Hallgarten, Johannisberg und Mittelheim. Die Johannisberger waren die aufgeregtesten darunter. Mit ihnen handelten in gleichem Eifer etliche aus dem untern Amt, zumeist aus der Schultheißerei Eibingen.

Die Johannisberger und Eibinger zogen bei solcher Zweiung der Landschaft mit Harnisch und Wehr auf das Wachholder, ein Feld, eine kleine Stunde vom Rhein, nahe bei dem Cisterzienserkloster Eberbach, eine mit Wachholdergesträuch bewachsene Viehwaide. Es war am Tage nach Philippi und Jakobi, als sie sich auf das Wachholder lagerten und sich zusammen vereideten, bei einander zu stehen und zu bleiben. Es verdroß sie die Zögerung des Domkapitels um so mehr, als sie vernommen hatten, wie die Bürgerschaft zu Mainz bereits am 25. April von Statthalterschaft und Domkapitel durch Vertrag die alten Freiheiten zurückerhalten hatte, welche ihr einst Adolf II. entrissen. Erst hier auf dem Wachholder arbeiteten sie ihre Artikel vollends aus und wurden einig, dem Fürsten und dem Domkapitel keine Aenderung derselben zu gestatten. Sie forderten die ganze Landschaft, wozu auch die Ritterschaft gehörte, zu sich auf 87das Wachholder, und die Aufgebotenen erschienen. Die Ritterschaft säumte sich darum nicht, weil sie durch diese Theilnahme vortheilhafte Bedingungen für sich von der Landschaft zu erlangen hoffte und erlangte. Am 5. Mai schrieben die Landleute an den Adel, und am 7ten Morgens 9 Uhr erschienen die Herren am bestimmten Ort auf dem Rathhaus zu Eltvill, wo ihnen die Artikel vorgelegt wurden; auf den 9. Mai wurden sie auf das Wachholder selbst bestellt; sie ritten hinauf, unterwegs regnete es; sie schickten den Vicedom Brömser an den Haufen, und sie selbst kehrten im Kloster Eberbach ein. Bald kam der Vicedom nach und sagte: Wollt ihr nicht alle todtgeschlagen sein, so reitet mit mir zu ihnen hinauf. Sie ritten. Man fragte sie, was sie bei der Landschaft thun wollen. Die Herren antworteten, wenn sie sie bei ihrer alten Herrlichkeit und Freiheit lassen wollen, wollen sie Leib und Gut zu ihnen setzen in Allem, wozu sie Fug und Recht haben. Auf das schwur gemeine Bürgerschaft und Adel mit aufgereckten Fingern zusammen. Schreiben Friedrichs von Greifenklau. Diese, wie alle andern hiehergehörigen Urkunden bei Schunk. Auch der Statthalter, Wilhelm von Hohenstein, Fürstbischof von Straßburg, wurde von ihnen aufgefordert, persönlich auf dem Wachholder vor ihnen zu erscheinen. Er kam mit dem Domdechanten Lorenz Truchseß und andern Domherren und fürstlichen Beamten, um gütlich mit den Rheingauern zu handeln. Von den auf dem Wachholder versammelten Rittern und Bürgern der Landschaft sah sich der Statthalter gezwungen, da rings um ihn her die Waffen glänzten und drohten, die Artikel anzunehmen und darüber Verschreibung auszustellen. Auch die Klöster sahen sich in demselben Zwang, sie mußten sich verschreiben, den Artikeln nachzukommen; das hieß eigentlich das Todesurtheil der Klöster unterschreiben; denn sie verzichteten auf die meisten ihrer bisherigen Einkünfte, verpflichteten sich, die bürgerlichen Lasten für ihre Güter zu tragen, alle Gotteshäuser aussterben und der Landschaft heimfallen zu lassen, und Jedem, der jetzt schon austreten wollte, 200 Gulden in Geld, seine Kleider und Bücher zum Abschied zu geben, sich alle Vierteljahre durch Edle und Bürger der Landschaft visitiren zu lassen und ihre Waldungen schon jetzt gemeiner Landschaft zuzustellen. So verschrieben sich mit wenigen Abänderungen 88die Klöster Eberbach, Johannisberg, Mergenthal, Aulhausen, die Frauenklöster Eibingen und Gottesthal. Sie mußten ihre Geschütze hergeben und Lebensmittel. Da mancher und manche, welche bisher in den Klostermauern sich nicht behagt hatten, unter solchen Bedingungen die Zelle zu verlassen eilten, die Klöster aber nicht bereitwillig waren, ihnen das in den Verträgen bedungene Geld zu geben, so verlangte die Landschaft, daß solche gleich beim Austritt 20 Gulden, den Rest der 200 Gulden in vierzehn Tagen an Geld oder Gut erhalten sollen. Zugleich ließ sich die Landschaft alle Dokumente der Klöster, alle Briefe über Zinse und Gülten ausliefern, das Gebicke wurde überall hergestellt, und Ritter mußten es sich gefallen lassen, als Hauptleute zu dienen. Friedrich von Greifenklau, des Erzbischofs von Trier Bruder, wurde oberster Hauptmann des gemeinen Lagers im Rheingau. Für die edeln Herren hatte sich die Landschaft in ihren Verträgen mit den Klöstern schöne Zelte ausbedungen. Besonders die alten Nonnen konnten sich in den kriegerischen Lärm, und darein, daß sie das Volk mit ihren Vorräthen unterhalten sollten, gar nicht fügen. Die Aebtissin von Gottesthal klagte in einem Schreiben an Greifenklau und die wohlweisen Räthe der Landschaft »mit jämmerlichem Herzen den großen Frevel, Muthwillen und Schaden, den sie leiden müssen von denen, die auf und ab gehen vor ihrem Kloster, mit Essen und Trinken: sie zerstoßen ihnen ihre Thüren und stechen mit ihren Spießen zu. Wenn sie das Kloster zerbrechen wollen, so möge die Landschaft sie versorgen, daß sie bis an ihr Ende ihre Nothdurft haben; dann möge sie mit dem Kloster thun, was sie wolle.«

Die Rheingauer behagten sich, so viele im Lager für nöthig geachtet wurden, wochenlang auf dem Wachholder; sie ließen sie sich schmecken, die trefflichen Imse und den edeln Rheinwein der Eberbacher Mönche. Noch lange sang das Volkslied von dem großen, dem berühmten Heidelberger ähnlichen Weinfaß des Gotteshauses Eberbach, das die Bauern in dieser Zeit austranken. Als ich auf dem Wachholder saß,
Da trank man aus dem großen Faß.
Wie bekam uns das?
Wie dem Hunde das Gras.
Der Teufel gesegnet uns das.

89

Vom Mainzischen aus lief die Volksbewegung schnell über die Landschaften diesseits und jenseits des Rheins hinab, und fing an, über eine größere Strecke Norddeutschlands sich zu verbreiten, und zwar in den Städten überall in jenem Geiste der Mäßigung, mit jener Ordnung, wie sie von den höher gebildeten Bürgern zu erwarten war, und wie sie sich in Frankfurt, in Mainz, wo auch nicht ein Haus eines Geistlichen beschädigt wurde, wie sie sich selbst bei den Bauern des Rheingaues zeigte, ohne wüsten Tumult, wenn auch nicht ohne die nothwendigen Begleiter jeder kriegerischen Bewegung; ohne Blutvergießen, ohne grobe Gewaltthat der Rohheit oder des Uebermuths. Es galt bloß die Abstellung unwidersprechlicher Mißbräuche in politischen und religiösen Einrichtungen, es galt gesellschaftliche Fortschritte, es galt vorenthaltene Rechte des Menschen, des Bürgers. Am Niederrhein waren die Boten des neuentdeckten Evangeliums frühe thätig gewesen, und es hatte sich selbst im Cölnischen und in Westfalen ein Geist des Widerstands und der Aufklärung verbreitet. Als Herman V. aus dem gräflichen Hause Wied, der auf dem erzbischöflichen Stuhle zu Cöln saß, zu Paderborn, wo er Fürst-Bischof war, Einige wegen des Evangeliums zum Tode verurtheilte und das Urtheil vollziehen lassen wollte, sagte ihm der Scharfrichter ins Angesicht: Gnädigster Herr, fordert das nicht von mir; ich bin nur angestellt darum, daß ich Mördern und Dieben die Köpfe abschlage, nicht aber ehrlichen Leuten. Der Erzbischof wollte hierauf die Verurtheilten nach Cöln bringen lassen, aber der Fuhrmann, der sie führte, brachte sie statt nach Cöln nach Soest, und die dortigen Bürger setzten sie in Freiheit. Zu gleicher Zeit, als die Wiedertäufer am Oberrhein arbeiteten, wendeten sich auch solche schon an den Niederrhein. Allenthalben in den rheinischen Städten fand sich politischer und religiöser Brennstoff genug vor. Ueberall war der Unwille des Volkes gegen die Geistlichkeit groß, überall der Rath unzufrieden mit dem Bischof; das Volk mißvergnügt, weil die Geistlichen nicht mit der Gemeinde die bürgerlichen Lasten trugen und dennoch die Bürgerschaft vielfach in ihren bürgerlichen Gewerben beeinträchtigten, indem solche Gewerbe in den Klöstern selbst oder von Unterthanen der Geistlichkeit getrieben wurden; der Magistrat war in Spannung und Zwist mit Bischof und Erzbischof, weil das 90unbestimmte Verhältniß, worin die Gerichtsbarkeit des Bischofs und die Rechte des städtischen Magistrats miteinander standen, zu häufigen Kreuzungen und Reibungen Anlaß gaben; alle, Volk und Rathsherren, waren gegen ihre hohen geistlichen Herren, weil überall das immer mehr zum weltlichen Fürstenthum auswachsende Bisthum bald offen, bald heimlich die Privilegien der bürgerlichen Freiheit der Städte unaufhörlich benagte, viele ganz nach und nach durchlöchert hatte. In vielen Städten war es eine Spannung zwischen Gemeinde und Rath, zwischen dem gemeinen Mann und der Ehrbarkeit, weil der Stadtrathsunfug oft über alles Maß hinausging. Ueber solchen vergleiche man namentlich Gemeiner, Regensburger Chronik IV. 362. Jene Treulosigkeit im städtischen Haushalt, jene allerlei Handgriffe, die städtischen Einkünfte für sich und ihren Luxus auszubeuten, welche den Magistraten zur Last fielen, waren es in vielen Städten, was die Gemeinde gegen den Rath gereizt und auf den verschiedensten Punkten Deutschlands zwischen den Jahren 1511 und 1514 Aufstände der Gemeinde hervorgerufen hatte.

Das war es nun auch, was jetzt, im Jahre 1525 in den Rheinstädten Poppart und Wesel die Gemeinde in die Waffen brachte. Die Herren des Raths hatten zu schlecht Haus gehalten. Die Gemeinde nützte die Gelegenheit der allgemeinen Volksbewegung, setzte den Rath ab, und wählte neue Männer aus sich, die fortan die Aufsicht über die städtische Verwaltung üben sollten. Richard von Greifenklau, der Erzbischof von Trier, händigte den aufgestandenen Stadtgemeinden Schrift und Siegel darüber ein, daß er die Verfassungsveränderung anerkenne und bestätige. Der geistliche Churfürst war erschreckt, da in Trier selbst Rath und Gemeinde in voller Gährung waren, und von ihm forderten, daß die Geistlichen die bürgerlichen Lasten mittragen sollten, ja sie verlangten selbst, daß das Domkapitel die geistlichen Gefälle mit ihnen theile, welche bei den Reliquien im Dome fielen. Weiter unten am Rhein war das uralte volkreiche Cöln in gefährlicher Bewegung. Die Gemeinde stand hier feindlich gegen beide zugleich, gegen den Erzbischof und gegen den Rath. Schon im Jahre 1513, in der verhängnißvollen Zeit der Bundschuhe, war die Gemeinde gegen den Rath aufgestanden, 91hatte den Bürgermeister enthauptet, die Mitglieder des Raths verbannt, und nur die Kriegsmacht des Erzbischofs und Blutgerüste und Hinrichtungen hatten es dahin gebracht, daß wieder Rathsherren in Cöln bestehen konnten, und nicht die Gewerke unbeschränkte Herren waren. Jetzt im Jahre 1525 war die Gemeinde wieder rührig auf, Tag und Nacht wiederhallten die Zunftstuben und die öffentlichen Pläne von Versammlungen, Waffen und Reden, und eine Partei ging darauf um, vie Freiheit ganz zu gewinnen, und sie mit dem Blute nicht nur der geistlichen Herren, sondern auch der bürgerlichen Aristokratie zu besiegeln. Es schien, alle bedeutende Städte am Rhein wollen zu Schädelstädten des geistlichen und weltlichen Herrenthums werden, und es wolle hier ebenso wie in den obern Landen ein blutiger Kampf für die religiöse und bürgerliche Freiheit sich entwickeln. Schon zeigten sich ähnliche Auftritte in Coblenz und Bonn, in Cleve und Düsseldorf, und in der Residenzstadt des Bischofs von Münster, in Westphalen. Einige Prediger und Schullehrer hatten hier in Münster die neue Lehre von der christlichen Freiheit verbreitet, und die Folge war, daß zuerst einige Rotten vor die Klöster kamen, und mit Ungestüm Speise und Trank forderten. Den 20. März wollten einige das an der Stadt gelegene Nonnenkloster Nizink plündern. Es mißlang. Die es angezettelt hatten, wurden des andern Tags durch Häscher auf das Rathhaus geführt. Es kam zum Auflauf, es folgten ihnen fast alle Handwerker nach, um sie zu schützen. Die Rathsherren zitterten und wußten kein anderes Mittel, als die Masse durch Männer, die als populär bekannt waren, um die Ursache des Auflaufs fragen zu lassen. Da schrieen Hunderte durcheinander, der Eine dies, der Andere das. Die verschiedenen Stimmen liefen darauf hinaus: die Geistlichen seien von allen bürgerlichen und dienstlichen Lasten frei, und haben doch so nöthig als irgend einer den Schutz von den Befestigungswerken und Wachen der Stadt zu genießen; sie treiben gegen die Würde und zum Nachtheil der Bürger bürgerlichen Umtrieb aller Art, Brauereien, Webereien, andere Handthierungen dem Herkommen zuwider, durch ihre Hörigen auf den Dörfern, durch Mönche und Nonnen in den Klöstern; man solle von den Nonnen zu Nizink und von den Brüdern des Springbrunnens die Rechnungen ihrer jährlichen Einnahmen nehmen, Verwalter setzen, 92ihnen so viel reichen, als sie zu ihrem Bedürfniß nöthig haben, und das Uebrige zum Besten der Armen anwenden; auch ihnen die Leineweberstühle zerbrechen oder wegnehmen, damit der Nutzen, den sie auf eine unerlaubte Weise an sich gezogen, den Bürgern wieder zukomme. Würde die Obrigkeit dem nicht abhelfen, und der Habsucht der Klerisei nicht steuern, so müßte sie beide, Obrigkeit und Pfaffheit, gleiche Verachtung treffen, und man müßte sie für Tyrannen und Unterdrücker des Volks ansehen; sie verdienten um solcher Gesinnungen willen das Schwert, damit man rechtschaffene Männer an ihre Stelle wählen könne, die sich das Wohl der Bürger angelegen sein ließen.

Der Rath las aus ihren Mienen, in ihren Bewegungen den Ernst dessen, was ihr Mund sagte. Es entging ihm auch nicht, daß das Volk klug geleitet war, die Vorsicht, mit der sie ihre ersten Angriffe nur auf die geringen Klöster richteten, um die vornehme Klerisei nicht zu reizen. Der Rath verhieß den Bürgern die Erfüllung ihres Verlangens und schickte einige aus seiner Mitte nebst einigen aus der Bürgerschaft, populäre, aber gemäßigte Männer, in die beiden Klöster. Das Volk aufzureizen, hatte einer ausgesprengt, es seien wohl hundert Webstühle in dem Nonnenkloster Nizink: in Wirklichkeit fanden sich nur elf; man brachte sie nebst den Rechnungen auf das Rathhaus in Verwahrung. Während dem Abbrechen dieser Webstühle rief Hans Groete, um der Rache des Volkes eine andere höhere Richtung anzuweisen, demselben zu: Die Reichen haben Geld genug, wenn einer 1000 Dukaten besitzt. Rotten schwärmten vom Kloster weg in den Straßen umher. Man hörte laut an den Ecken predigen, Knechtschaft und Irrthum haben ein Ende, und Freiheit und Wahrheit seien zu den Menschen herabgekommen. Geistliche Federn setzten ihnen vierunddreißig Artikel auf, die sie dem Rath vorlegten, mit dem Verlangen, daß der Rath sie annehme und dahin wirke, daß dem Vorgange des Raths der Bischof, die hohe Geistlichkeit und der Adel in der Annahme nachfolgen: durch die einmüthige Genehmigung dieser vier nämlich erhielt ein Beschluß Gesetzeskraft. Die vierunddreißig Artikel enthielten hauptsächlich diese Forderungen: es sollen einige Abgaben aufgehoben werden, die Einkünfte, Handthierungen und Ausschweifungen der Geistlichkeit eingeschränkt, die Bettelmönche nicht geduldet, die Prozesse abgekürzt, die 93Kölnische Reformation angenommen, der Kirchenbann und ein gewisses Fest abgestellt werden, welches die Geistlichkeit alljährlich beging, um das Andenken an einen gewissen Sieg zu feiern, den sie bei einer streitigen Bischofswahl über die Bürger erfochten hatte. Es waren Artikel, meist billig; einiges darunter schien ungerecht. Es zeigte sich, die Führer des Volkes waren vernünftige Männer, denen es am Herzen lag, nicht zu tollen, sondern ihre Brüder von so manchen ungerechten Gerechtigkeiten frei zu machen. Das Volk umgab in Masse das Rathhaus, und drohte Gewalt zu gebrauchen, wenn man in seine Forderungen nicht gutwillig eingehe. Der Rath sagte Alles zu. Auf das forderte das Volk, der Rath solle die Zustimmung der hohen Geistlichkeit, die sich in der Stadt aufhalte, erpressen; Bischof und Adel seien dann leicht zu bestimmen. Auch dazu verstand sich der Rath und schickte sogleich an die Domherren. Nach einiger Weigerung unterzeichneten sie aus Furcht vor dem Volke, wandten sich aber gleich darauf in einer Schrift an den Grafen Friedrich von Wied um thätigen Schutz, und wanderten aus, um vor dem Volke sicher zu sein. So standen die Sachen hier bis gegen Ende des Mai.

In genauerem unmittelbarem Zusammenhang mit der großen Bewegung in Schwaben und Franken standen die Vorfälle am Oberrhein, im Breisgau, in der Markgrafschaft Baden, in der Rheinpfalz und im Elsaß, von wo aus der Aufstand schon in Lothringen, in die welsch redenden Gebiete eindrang.



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