Peter Rosegger
Das Sünderglöckel
Peter Rosegger

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Prozeßführen!

Bist du im Besitz von Grund und Boden, lieber Leser? Ja? Dann gratuliere ich. Grund und Boden kann dir nicht niederbrennen, kann nicht davongetragen werden, kann dir nicht einmal versinken. Und wenn auch das, so besitzest du dann ein großes Loch, und das ist immerhin etwas. Und dennoch wirst du ein so feststehendes Eigentum wie Grund und Boden stets verteidigen müssen. Sei es auch nur durch die jährliche Steuer. Und wenn der Staat eine Eisenbahn darüber bauen will, so hilft dir auch das Steuerzahlen nichts. Dann mußt du den Boden hergeben. Und wenn du einen schlimmen Nachbarn hast, der dir an der Grenze deine Scholle annagt und abzwackt, dann darfst du nicht eigenmächtig eingreifen, sonst gäbe es Fetzen, sondern mußt den Schutz des Gerichtes anrufen. Schau, und das ist eine mißliche Geschichte, über die ich jetzt ein paar Worte sprechen will.

Wenn bei so einem Zivilprozeß, bei dem von zweien Streitenden natürlich jeder recht hat, ohne weiteres der Richter entscheiden könnte, das wäre freilich einfach. Aber die leidigen Hin- und Herziehereien, die verschiedenen schriftlichen Pliken, Repliken und Dupliken, die lange Bank, und wenn einmal die Advokaten dabei sind!

Du wirst über deine Nachbarn nichts aufkommen lassen, sind brave Leute, die in Fried und Eintracht leben wollen und die es wohl wissen, daß Menschen, welche nahe aneinander wohnen, besonders auf dem Lande, aufeinander angewiesen sind. Gesetzt aber den Fall, du hättest doch so einen tückischen Schelm neben deiner. Zwischen seinem Wald und deinem, gerade auf der Grenze steht ein schöner großer Lärchbaum. Er galt seit Großvaters Zeiten als Grenzbaum, dein Vater wie du habt euch nie erlaubt, ihn mit einem Beile auch nur anzurühren. Und eines Tages hörest du vom Hofe aus ein Schnalzen und Krachen. Du gehst durch den Wald und siehst, daß der Grenzlärchbaum frisch gefällt ist. Der Nachbar – Lux heißt die Kanaille – hat's getan.

Du gehst hin und machst ihn auf den Irrtum aufmerksam, er hätte zufällig die Grenzlärche erwischt.

Darauf er die rüde Antwort: »Wen geht's was an, wenn ich meine Baumstämme fälle!!«

Jetzt machst du ihm Vorstellungen, der Lärchbaum, an den stets der Grenzzaun gebunden gewesen, hätte von den beiden Anrainenden unversehrt bleiben müssen. Da es nun aber einmal geschehen sei, so müsse der gefällte Stamm oder der Ertrag dafür zwischen den beiden Nachbarn geteilt werden.

Der Lux schleudert dir ein paar Roheiten ins Gesicht und gibt zu verstehen, seine Knechte würden dir schon antworten, wenn du es versuchen solltest, deine Drohung auszuführen. »Drohung« nennt er deinen gutmütigen Einspruch, während er selbst droht. Nun denkst du: Ärgern werde ich mich nicht mit dem Lux. Er wird schon seinen Herrn finden. Der Bezirksrichter wird ihn wohl über die Grenze weisen. – Ja, lieber Freund, wenn das so einfach wäre! Das erste, was dir gesagt wird: Der Zivilprozeß um den Wert eines Lärchbaumes gehöre vor das Landesgericht und du müßtest wohl einen juridischen Vertreter haben. Gut, du nimmst dir einen Doktor auf – und jetzt hebt's an.

Anhebt's jetzt, und wann hört's auf? – Frage dich übers Jahr einmal an. Es beginnen die Kanzleien: Erstes Schriftstück: Dein Doktor reicht beim Gericht die Klage ein. Wochenlange Ruhe. Zweites Schriftstück: Das Gericht nimmt die Klage an und stellt dem Geklagten das erste Schriftstück zu. Wochenlange Ruhe. Drittes Schriftstück: Der Doktor des Geklagten – denn auch er hat sich einen aufgenommen – reicht bei Gericht seine Gegenschrift ein, in welcher deine Angabe von A bis Z widerlegt wird. Nach einiger Zeit wird dir vom Gericht dieselbe übermittelt. Viertes Schriftstück: Dein Doktor widerlegt die Schrift des Geklagten und erhärtet deine Klage, die er wiederholt. Längere Pause. Das Gericht vermittelt deine zweite Schrift dem Geklagten. Wochen-, vielleicht monatelange Ruhe. Fünftes Schriftstück: Der Doktor des Geklagten widerlegt auch die zweite Schrift deines Doktors und der Gegner hat das letzte Wort. Seine letzte Einspruchsschrift geht wie alle vorhergehenden auf langem Wege durch die Hände des Gerichts an deinen Doktor und von diesem wieder zurück zum Gericht.

Jedes Schriftstück enthält mehrere, vielleicht viele Bogen, denn es wird die ganze Angelegenheit, die Geschichte der Grenze, des gefällten Lärchbaumes, Zeugenschaften, Gründe und Folgen, Ursachen und Wirkungen nach allen Seiten mit unglaublicher Weitschweifigkeit und vielfachen Wiederholungen erörtert, es werden heftige Anschuldigungen ausgesprochen und großmäulige Forderungen aufgestellt. – Alle Schriftstücke werden in den Kanzleien doppelt geschrieben, jeder Bogen braucht einen Stempel, jeder Bogen kostet hohe Schreibgebühr, denn Advokatenpapier ist teurer als Safran.

Nun aber sind der Worte genug gewechselt. Die Aktenstücke ruhen bei Gericht. Wie lange? Das ist unbestimmt. Denn das Gericht ist überhäuft mit dergleichen Prozessen und es können Monate vergehen, bis du an die Reihe kommst mit deinem Begehren. Mittlerweile hat dein sauberer Nachbar Lux den Lärchbaum längst zerschnitten, verkauft und vielleicht auch versoffen.

Und wir haben einstweilen reichlich Zeit, ein wenig in den Bauch des Prozesses einzudringen. – Du wolltest nur gerichtlich festgestellt wissen, daß die Lärche als Grenzbaum gegolten hat und nun einmal gefällt, zur Hälfte dem Nachbarn, zur Hälfte dir gehört – nicht wahr? Richtig, so wolltest du es. Nun, was macht dein Advokat? Der behauptet in der Klageschrift, der Lärchbaum sei auf deinem Grund und Boden gestanden, der Nachbar Lux habe ihn dir gestohlen, umgehauen, zerschnitten, als Bauholz verkauft und das Geld in seinen Sack gesteckt. Dein Doktor beweist, daß die Grenze viel weiter rechts liege, immer gelegen habe, und liegen werde, und er verlangt, daß der Lux den Lärchbaum wieder an die Stelle schaffen, aufstellen, wie er gestanden und lebendig machen soll, widrigenfalls du eine Entschädigung von dreihundert Gulden, die Prozeßkosten und eine exemplarische Bestrafung von ihm verlangst.

Aber Herr Doktor! rufst du deinem Advokaten zu, das ist ja ein Unsinn, das verlange ich ja gar nicht. Ich will nur die Hälfte des Ertrages für den Lärchbaum!

Klopft dir der Doktor auf die Achsel: Lasset es gut sein, Vetter. Fürchtet nicht, alles zu bekommen, was wir verlangen. Das überlasset mir und denket einstweilen: Wer etwas haben will, muß alles verlangen. Wer wenig verlangt, der bekommt gar nichts. So ist's bei unserem Geschäft. Passet einmal auf, was der Gegner sagen wird!

Und richtig, der Advokat des Lux bestreitet fürs erste alles, was dein Doktor behauptet hat: Es ist nicht richtig, daß der Lärchbaum dir gehöre, er gehört dem Lux. Es ist nicht richtig, daß die Grenze viel weiter rechts liege, sie liegt im Gegenteil viel weiter links. Es ist nicht richtig, daß er dir den Baum gestohlen, umgehauen, zerschnitten, als Bauholz verkauft und das Geld in den Sack gesteckt habe, er habe vielmehr seinen eigenen Baum gefällt und verkauft. Und er werde nicht bloß diesen einen Baum nehmen, er werde auch noch die anderen nehmen, die in der Nähe des Standplatzes stehen. Er verlangt, daß du bei Gericht abgewiesen werdest, daß du zu den Gerichtskosten und zu der schwersten Mutwillensstrafe verurteilt werdest. – Vielleicht hat auch der Lux zu seinem Advokaten gesagt: Herr Doktor, das dürfte zu scharf sein. Und der Doktor zu ihm: In unserer Praxis ist nichts zu scharf. Will unser Gegner alles, so wollen wir auch alles.

So auf das strammste gespannt kommt der Bogen vor den Richter. Du schämst dich schon, was wird der Richter von dir denken, daß du so überspannte Forderungen stellst? Wolltest du nicht das Recht suchen? Und du setzest dich selber ins Unrecht, indem dein Vertreter dem Gegner gegenüber so lächerlich übertriebene Ansprüche stellt.

Der Richter aber, als er endlich deine Angelegenheit vernimmt und die hitzigen Streitschriften der Gegner liest, lächelt darüber. Nein, er lächelt nicht einmal, er bleibt ganz kühl, für ihn ist die Sache gar nichts, als langweilig. Im übrigen findet er alles in Ordnung, die Parteien müssen sich gegenseitig erhitzen, beleidigen, raufen, zerfleischen. Draußen im Leben hat vielleicht nur einer der Gegner dem anderen unrecht getan, jetzt müssen sie sich beide unrecht tun, so verlangt's die juridische Form.

Du willst als Kläger billig sein, du darfst es aber nicht, sonst ziehst du den kürzeren, sagt dein Advokat. Du willst gerecht sein, nur das verlangen, was dir gebührt, und dem Gegner das Seine zusprechen, du darfst es gar nicht! Du mußt ein Unrecht verlangen, wenn du ein Recht behaupten willst, sagt der Advokat.

Eine Hauptregel der Kriegskunst, sagt ferner dein Advokat, ist, gerade das zu tun, was der Gegner nicht haben will. – Gut. Weißt du es aber auch immer genau, was der Gegner will oder nicht will? Gesetzt den Fall, er möchte dich in eine gefährliche Schlucht locken und macht ein Scheinmanöver, dir den Zugang in die Schlucht abzusperren. Wirst du gerade darum, weil du nun glaubst, der Feind wolle dich nicht in der Schlucht haben, hineinreiten? – Und weiter, darf man denn einen Rechtsprozeß mit einem Kriege vergleichen? Dieser sucht List und Gewalt, jener das Recht. Wenn schon die Parteien begreiflicherweise geneigt sind, in einem Streitfalle einander allerlei Böses anzutun, so sollte doch von Gesetzes wegen eine strenge rechtliche Form und Ordnung aufgestellt sein, es müßten auch die Mittel sittliche und rechtliche sein, durch die ein sittliches Ziel, das Recht, erlangt werden soll.

Die gesetzlich gewährleistete Advokatenpraxis und Vertretermanier besteht in der Regel darin, die Gegner in ihrer Rechtssache nicht nur nicht auszugleichen, sondern sie noch mehr zu entzweien, ihre Gegensätze bis aufs Äußerste auszuspinnen, ihre Feindschaft auf alle Weise zu schüren und zu entflammen, den Konflikt zur dramatischen Höhe zu bringen. – Warum das? Etwa, daß jeder der beiden Vertreter durch eine möglichst drastische Darstellung des Falles den Richter für seinen Klienten zu gewinnen suchte? Bewahre, der Advokat weiß es recht gut, daß derlei Übertreibungen den Richter vollständig kalt lassen, daß er die juridische Formsache eben nur als solche hinnimmt, daß er die unzähligen Bogen der Gegenschriften nicht einmal genau durchliest. Ist der Richter nur Buchstabe und Paragraph, so wird er allerdings aus den Kanzleibögen der Advokaten sein Urteil schöpfen, ist er aber auch ein wenig Mensch mit persönlichem Rechtsgefühl, was sich bei unseren Richtern wohl von selbst versteht, so wird er trachten, die durch die juridischen Streitschriften verworrenen Tatsachen zu entwirren, den Fall sich lebendig vorzustellen und in heiliger Absicht, nach beiden Seiten hin Recht zu sprechen, das Urteil zu fällen. In diesem Falle werden ihm die hundert Bogen Advokatenpapier nicht genügen, er wird sie nicht einmal brauchen können, er wird andere Beweise und Zeugenschaft begehren, die ihm maßgebender sind.

Also warum die Sucht mancher Advokaten, bei den Streitenden das etwa noch vorhandene Billigkeitsgefühl ganz und gar zu ersticken, das objektive Rechtsbewußtsein zurückzudrängen und der Selbstsucht ihrer Klienten so frivol zu frönen?

Warum? Weil die Streitenden sich sonst vorzeitig besinnen und ausgleichen könnten, und weil der Ausgleich für den Advokaten unfruchtbarer Boden ist. Später, wenn der Prozeß sich entfaltet und ausgereift hat, wenn die zahllosen Bogen beschrieben und die zahllosen Taxen berechnet sind, wird der Advokat gegen einen Ausgleich allerdings nicht mehr viel einwenden, ja denselben vielleicht sogar vorschlagen. Die Taxen werden bezahlt, ob von dir oder dem Lux, das ist ihm gleichgültig.

Wärest du selbst zum Richter gegangen als dein eigener Vertreter und hättest gesagt: Herr Richter, mein Nachbar Lux hat eigenmächtig einen Lärchbaum gefällt, der bisher als Grenzbaum gegolten und an dem nach meiner Meinung auch ich das gleiche Anrecht habe. Ich bitte, aus den Urkunden, Mappen und Aussagen der Anrainenden bestimmen zu lassen, ob ich recht habe oder nicht. Wenn ja, so fordere ich vom Nachbar Lux Vergütung, wenn nein, so bin ich bereit, die Kosten der Richtigstellung zu tragen. – Das wäre anständig und gewiß nach deinem Sinn gewesen. Dem Richter wäre es wahrscheinlich so am liebsten gewesen, und die gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne hätte nicht eine ewige Feindschaft zwischen zwei Nachbarn zur Folge gehabt. – Aber nein, das gibt's nicht. Unsere juridischen Einrichtungen machen ein so einfaches Verfahren in vielen Fällen geradezu unmöglich.

Nun endlich ist die lange Bank durchkrochen. Deine Ruhe ist schon längst verdorben, und in den langen Nächten fragst du dich: Wie wird der Prozeß ausgehen? Dann stellt dir der Advokat geschäftsmäßig kühl das Urteil zu. Die Lärche war der Grenzbaum und dein Nachbar Lux ist verpflichtet, dir von dem Ertrage desselben die Hälfte auszuzahlen.

Nun also!

Wieso nun also? Durchaus nicht nun also. Der Nachbar Lux hat die Berufung angemeldet. Der Prozeß steigt in eine höhere Instanz und der ganze Spaß wiederholt sich von neuem. Ob du die endgültige Entscheidung erleben wirst? –

Und was an dieser Einrichtung noch besonders zu bemerken ist, die Advokaten selber sind damit nicht einverstanden, sie selbst sind entrüstet darüber. Ich glaube sogar, daß es den meisten mit der Entrüstung Ernst ist, denn diese Art von Rechtsanwaltschaft und Rechtsbehandlung kann auch einen an und für sich ehrenhaften Stand entwürdigen. Wenn ich durch meine Darstellung nicht die Advokaten im allgemeinen gemeint haben will, so habe ich doch jene gemeint, die es gerne so treiben. Keine Steuer zahle ich lieber, als die der Wahrheit, und so muß gesagt werden, daß ich auch Advokaten kenne, die jeden Streitlustigen vor dem Prozesse warnen, ihm schlicht und wohlwollend sein Recht oder Unrecht klarlegen und gewissenhaft eine Verständigung, einen Vergleich zwischen streitenden Parteien anstreben. Ich selbst habe es einmal mit einem solchen Rechtsfreunde zu tun gehabt, dem's nicht um Vorteil, nur ums Recht zu tun war, der sich im Laufe des Prozesses von einer unsinnigen Schablone freihielt, so weit es die Vorschrift nur immer zuließ, und der auf rechtschaffenem Wege mehr erreichte, als durch Finten und Kniffe je hätte erreicht werden können.

Doch wollte ich dir den Prozeß um den Lärchbaum nicht umsonst in die Möglichkeit gerückt haben. Bist du tatsächlich in einem solchen Falle, was soll ich dann zum Schlusse sagen? Etwa: Nicht prozessieren, lieber Unrecht leiden, lieber einen Vorteil fahren lassen, als einen Rechtsweg betreten, wie der angedeutete. Im allgemeinen, wo es sich um materielle Tagesvorteile handelt, rate ich dir gewiß nichts anderes. In diesem besonderen Fall aber, mein Freund, in dieser Grenzfrage, mußt du eine richterliche Entscheidung suchen. Denn es handelt sich nicht bloß um dein oder deines Nachbars Gut, es handelt sich um das Recht der Nachkommen. Da gibt's kein gutmütiges Verzichten zu gunsten eines bösartigen Nachbars.

 


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