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34. Das Vergeben und Annehmen einer Stellung.

So schwer der Daseinskampf, so hart das bißchen Leben.
Wohl dem, der bitten kann, doch glücklich, wer darf geben!

a) Die Art der Stellenbewerbung.

Unermeßlich ist die Zahl derer, die genötigt sind, eine Stelle zu suchen; der Sieg des einen bedeutet das Unterliegen von Hunderten Gleichberechtigter. Darum gelte, wenn irgendwo, so hier mit vollstem Rechte und als ernste Mahnung: Zeit ist Geld! Die kleinste Zögerung kann die bitterste Enttäuschung, den erdrückendsten Mißerfolg verschulden.

Wer nach Zeitungsanzeigen sucht, erwäge rasch und logisch: »Tauge ich für dieses oder jenes Gesuch? Kann ich bieten und leisten, was verlangt wird?« Auf halbe Leistungen, allmähliches Einlernen läßt sich der Personalsuchende niemals ein, er will wissen, wofür er sein Geld ausgibt, selbst wenn die Entlohnung noch so knapp bemessen wäre.

Bist du dir entsprechender Leistungsfähigkeit bewußt, so schreibe sofort, kurz, klar, sachlich und wohlerwogen.

Bescheidener Sinn schadet mehr, als er nützt, denn er schmeckt nach Unsicherheit. Das auffällige Hervorheben des Könnens erweckt Mißtrauen; mehr versprechen als halten können, rächt sich gewiß bitter.

Laß lieber deine Zeugnisse oder empfehlungsbereite Menschen deinen Wert hervorheben, dies überzeugt. Zeugnis abschriften werden eingereicht, nicht die Originale.

Erbetene Ansprüche werden nicht übergangen oder nebensächlich behandelt; es ist ein natürlicher Tauschhandel wie bei Geld und Ware. Sie werden jedoch in letzter Reihe erwähnt, mit bescheidener Bestimmtheit ausgedrückt. Werden Ansprüche nicht erwähnt, so wird der Bewerber gut tun, sich nach den Bedingungen zu erkundigen.

Die übernommenen Verpflichtungen müssen zuvor klargestellt werden, desgleichen die Gegengewähr an Geld und Freizeit. Spätere Abmachungen sind immer bedenklich und rufen leicht Enttäuschung und Verstimmung hervor.

Der geschäftsmäßige, rein sachliche Verkehr erweist sich hier als durchaus praktisch; hinüber und herüber wird nichts geschenkt, nur verkauft. Erweisen sich beiderseits die Leistungen als zufriedenstellend, so wird das Geschäftsverhältnis ein dauerndes und erfreuliches werden.

Ist eine zufriedenstellende Antwort eingelaufen, so zögere man ja nicht mit der erwarteten Zusage, damit der Vertrag aufgesetzt und rechtsgültig gemacht werden kann.

Ein Zurücktreten ist alsdann ausgeschlossen, selbst wenn Günstigeres in Sicht käme. Wird anderseits der Vertrag aufgelöst, bevor er in Wirkung getreten, so muß dem Stellungsuchenden als Entschädigung ein volles Monatsgehalt zugestellt werden.

Die Stellung muß genau nach Vereinbarung angetreten werden; im ganzen Lebenslaufe ist Pünktlichkeit und Ordnung unentbehrlich, ganz besonders aber in geschäftlicher Beziehung.

Es ist passend und vermeidet etwaige Irrungen, wenn der Stellungsuchende knapp vor Antritt seines Postens sein bevorstehendes Eintreffen noch kurz schriftlich anzeigt.

Bedient sich der Stellungsuchende einer Vermittelungsanstalt, so sehe er darauf, nur mit einem bekannten und bewährten Institut in Verbindung zu treten, die vielleicht etwas teureren Taxen machen sich durch raschere Abwicklung und bessere Verbindungen wieder bezahlt. Neu auftauchende Vermittelungsstellen, die bei geringeren Ansprüchen goldene Berge verheißen, sind mit Mißtrauen zu betrachten; im besten Falle müssen sie selbst erst festen Fuß fassen, was doch nur auf Kosten der Auftraggeber geschieht; auch wenden sich Stellenvergebende stets an altbewährte Häuser, da sie von solchen gute Bedienung und verläßliches Personal erwarten dürfen.

Außerdem bleibt noch der Weg der Selbsthilfe vermittelst einer Zeitungsanzeige. Dieselbe sei kurz gefaßt, klar und deutlich. Die daraufhin zu erwartenden Anfragen oder Anerbietungen erbitte man unter bestimmten Zeichen an die Geschäftsstelle der betreffenden Tageszeitung oder postlagernd, hole sie pünktlich dort ab und beantworte sie umgehend, denn der Markt menschlicher Hilfskräfte ist stets überreichlich beschickt.

Postlagernde Adressierung ist üblich auf Reisen, bei unbestimmtem Aufenthalt und bei Privatangelegenheiten.

Ueber die Art der Berufsauffassung und Ausübung seien hier noch in Kürze einige Winke eingeschaltet, insbesondere für solche, die erstmals eine Bureau- oder Kontorstellung bekleiden.

Es ist ja freilich nicht leicht, nach langem, zumeist vergeblichem Mühen, plötzlich unter lauter bereits eingearbeitete Angestellte versetzt oder gar dem vielleicht reizbaren oder schroff erscheinenden Geschäftsherrn selbst zur Beihilfe bestimmt, mit der richtigen, allein fördernden Ruhe und Uebersicht seiner Tagespflicht zu genügen. Dennoch ist vor dem verwirrenden, Kraft und Können zum voraus schon lahmlegenden Zuviel zu warnen; man verlegt sich damit selbst den Weg, gerät in Hast und verliert das unentbehrliche Selbstvertrauen, einen der notwendigsten Stützpfeiler im geschäftlichen Verkehr.

Man strebe nach innerer Gefaßtheit, um mit äußerer Ruhe erfolgreich arbeiten zu können, man sei höflich und dienstwillig, sowohl gegen den Vorgesetzten wie gegen die Mitarbeiter, ohne indes hier allzu entgegenkommend, dort zu vertraut zu sein. Das Kontor ist kein Gesellschaftszimmer; der Verkehr dort bedingt selbstverständlich den guten Ton des Gebildeten, den dieser nie und nirgends außer acht lassen darf, allein er beschränkt sich auf das Notwendige, rein Sachliche, man ist um des Zweckes willen an seinem Platze, nicht zu geselligem Umgang, der die Höflichkeitsphrase oder den leichten Plauderton beansprucht.

Kleine, außerkontraktliche Gefälligkeiten, besonders dem Geschäftsherrn gegenüber, sind angebracht, und stehen namentlich weiblichen Angestellten wohl an. Das Feinempfinden der Frau wird aber ein Zuviel derselben zu vermeiden wissen, sie wird die stets notwendige Schranke nicht verrücken, noch verrücken lassen, ohne indes in gelegentlicher Handreichung eine Herabwürdigung zu sehen. Ueberhaupt sind Höflichkeit und Ruhe stets ein wirksamerer Schutz als allzusehr gesteigertes Entgegenkommen.

Das »Du«-sagen der männlichen oder weiblichen Angestellten untereinander vermeide man durchaus, es verschiebt die natürliche und notwendige Grenze; bei aller selbstverständlichen Freundlichkeit ist eine gewisse, mehr fühl- als sichtbare Zurückhaltung unentbehrlich, ganz besonders für die im Erwerbsleben stehende Frau.

Dieselben Höflichkeitsvorschriften gelten unbedingt auch dem männlichen Geschlechte. Der sicherste Gradmesser eigener Bildung und Selbsteinschätzung ist der Verkehrston gegenüber von anderen, besonders von weiblichen Mitarbeitern; ein wahrhaft gebildeter Mann wird sich gegen diese keine verletzende Vertraulichkeit, allein auch keinen Ausbruch übler Laune gestatten.

Daß der Arbeitsanzug seinem Zweck entsprechen soll, versteht sich von selbst; er sei einfach im Schnitt, widerstandsfähig in Stoff und Farbe. Schleifen, Spitzen, Schmucksachen sind hier ebenso störend wie geschmacklos; des Arbeitskleides Würde ist seine Bestimmung, Ordnung und Sauberkeit sind seine Zier. In seiner Wahl verrät sich die Gediegenheit der Gesinnung, das beachte man!

Anderseits mögen sich männliche Bureau- oder Kontorangestellte vor einem Vernachlässigen des Arbeitsanzuges hüten. Man ist niemals »unter sich« in dieser Beziehung; Ordnung und Sauberkeit haben keine Sonderzeit, sie beanspruchen vielmehr immer und überall das ihnen gebührende Heimatsrecht.

b) Die Art der Stellenvergebung.

In erster Linie muß sich der Stellungvergebende darüber klar sein, welcher Art die Kraft, deren er bedarf, eigentlich sein soll. Er begrenze das Gebiet der erwarteten Leistungen klar und scharf, bringe dieselben in Einklang mit dem Entgelt, das er geben kann und will, fasse auch die Arbeits- und Freizeit in bestimmte Grenzen und gestalte danach genau die Abfassung seiner Zeitungsanzeige oder die Anknüpfung an eine solche. Diese Art und Weise wird viel Zeitverlust und nutzlose Verhandlungen ersparen.

Auf ein Stellenangebot werden in der Regel zahlreiche Anträge einlaufen. Sie alle zu beantworten, geht nicht an, doch sollte man mindestens stets die Zeugnisabschriften zurückschicken. Die entsprechendsten Zuschriften werden beantwortet, der oder die Bewerber zu persönlicher Vorstellung eingeladen.

Es ist nur natürlich, daß der Bewerber, durch eine gewisse Befangenheit gebannt, sich nicht so einnehmend geben kann, wie dies sonst wohl der Fall wäre, und dadurch an günstigem Eindruck verliert; ganz besonders bei der ersten Stellenbewerbung kommt dieser Umstand in Betracht. Dieser Tatsache ist durch freundliche Nachsicht Rechnung zu tragen; Menschenkenner werden durch eigenen Scharfblick und wenige, geschickt gestellte Fragen dennoch bald herausfinden, welcher Bewerber für ihre Zwecke taugt.

Der Antritt der Stellung kann durch ein paar freundliche Worte, durch zuvorkommende Einführung in den besonderen Arbeitsteil sehr erleichtert werden. Diese Rücksicht ist natürlich und zugleich ehrend für den Brotherrn.

c) Der Pflichtenkreis einzelner Stellen.

Ein vielumstrittener Beruf ist heutzutage derjenige der Kindergärtnerin, der indes schon bei der Erlernung ziemlichen Geld- und Zeitaufwand verlangt und Mädchen gebildeter Kreise in seiner Ausübung keineswegs die Vorzugsstellung sichert, die sie erträumen. Die Kindergärtnerin hat nicht nur ihre Pfleglinge geistig mit allen neuerdachten Hilfsmitteln zu fördern, sondern muß auch die körperliche Pflege derselben übernehmen, etwas Kinderernährung und Kinderkrankenpflege verstehen. Sie darf ihrer schwierigen Pflicht nicht müde werden, ihr eigenes Wohl und Behagen tritt völlig zurück.

Das Kinderfräulein hat ebenfalls das leibliche und, soweit angängig, das geistige Wohl der Kleinen zu fördern, muß aber außerdem auch noch Hausarbeit übernehmen, sowie Wäsche und Kleidung der Kinder besorgen.

Die Stütze der Hausfrau bedarf besonders viel Takt und Selbstverleugnung, denn es wird gemeinhin sehr viel von derselben erwartet, während Gehalt und Gegenleistung anderer Art knapp bemessen sind.

Die Stütze hat überall da anzugreifen, wo eine erwachsene Tochter sich betätigen würde, ohne indes gleich einer solchen vollen Anteil an dem geselligen Leben des Hauses beanspruchen zu dürfen.

Die Stütze beteiligt sich bei der Hausnäherei, in der Küche, im Garten, besorgt Ausgänge, Bestellungen aller Art, kleine Schreibereien, beschäftigt sich mit den Kindern, kurz, sie muß so viel, aber vielseitigeres leisten, als ein Dienstmädchen, darf sich aber mit dem Gesinde nicht gemein machen, sowohl aus Rücksicht für die Hausfrau, als aus Selbstachtung.

Sie hat von Festlichkeiten kaum mehr als Mühe und Arbeit zu erwarten, je geschickter und regsamer sie ist, desto vielseitiger ist ihre Verwendung, so daß von einem Festgenuß wohl keine Rede sein kann. Dennoch ist ihr bestes Teil Heiterkeit, Anspruchslosigkeit, Gefälligkeit; dies liebliche Kleeblatt macht sie beliebt im ganzen Hause.

Die in aufsteigender Richtung nun folgende Stellung der Gesellschafterin umfaßt desgleichen eine ganz bedeutende Menge von Pflichten und verlangt nicht minder völlige Hingabe und das Verleugnen persönlicher Wünsche und Interessen.

Von einer Gesellschafterin werden Talente, häusliche Tugenden, Reisegewandtheit, heiterer Sinn und tiefes Gemüt, je nach Bedarf, erwartet. Sie soll beraten können und darf doch ihre Meinung ungefragt nicht äußern; sie muß bescheiden und zurückhaltend sein und dennoch sich ausgeben können, entsprechend der Stimmung ihrer Herrin. Ueberhaupt mögen nur solche, die über sicheres gesellschaftliches Auftreten, die gangbarsten geselligen Talente und Eigenschaften, über heitere Sinnesart, Schmiegsamkeit und Fügsamkeit, Sprachtalent und weiten Interessenkreis verfügen, sich für die Stellung einer Gesellschafterin entscheiden, da solche zwar bedeutende Ansprüche stellt, allein wenig Barentschädigung einbringt.

Der geringe Lohn muß durch völlige gesellschaftliche Stellung ausgeglichen werden, darum wird die Gesellschafterin stets mit vollem Namen vorgestellt, sie teilt die Einladungen, Reisen, Unterhaltungen, Sommeraufenthalt, alles mit vollen Rechten. Kommt Besuch, so bleibt die Gesellschafterin gleich einer Tochter oder sonstigen Verwandten im Zimmer anwesend und beteiligt sich am Gespräche, bis dieses eine durchaus vertraute Wendung annimmt. Dann ist es ihr freigestellt, das Zimmer zu verlassen, um, nahebei, jedes Rufes gewärtig zu sein, oder sich schweigend ihrer Handarbeit zu widmen.

Die Hingabe fast des ganzen Tages und des ganzen Seins verlangt täglich ein paar unbeschränkt freie Stunden, die zugesichert und eingehalten werden müssen.

Der Erzieherin wird nur in Deutschland volle Familienzugehörigkeit zugebilligt, ebenso die natürliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; in England und Frankreich hingegen nicht.

Es ist dies nicht gar so schlimm, denn um so ungestörter kann die Erzieherin alsdann ihren Pflichten nachkommen und ihre notwendige Freizeit einhalten; sichert sie sich ein reiches Innenleben, so läßt die Vereinsamung sich eher ertragen.

Dem Dünkel des Reichtums und der Halbbildung begegne der Schild überlegener Würde und wahrer Bildung. Ein Herabmindern ihres Standes oder Ansehens braucht indes die Erzieherin nicht zu ertragen; sie weise solchen Versuch bestimmt in seine Grenzen, ohne indes kleinlich empfindlich zu sein.

Das Wissen der Erzieherin gilt als Gemeingut; was der eine nicht weiß, der andere vergessen hat, die Erzieherin muß Auskunft erteilen können. Sie hüte sich indes vor einem Hervordrängen, besonders aber unterdrücke sie ihre weitreichende Kenntnis, wo dieselbe nicht gefordert wird oder verletzen könnte.

Die Erzieherin schafft sich selbst ihre Stellung durch ruhige Würde, sowohl den Kindern und dem Gesinde, als namentlich auch den männlichen Familienmitgliedern gegenüber. Sie kann von ihnen die volle Achtung verlangen, die der Dame des Hauses zukommt.

Die Kinder müssen respektvoll mit der Erzieherin verkehren; selbst bei gegenseitig warmem Anschluß darf ihnen keinerlei Vernachlässigung äußerlicher Formen nachgesehen werden. Ebenso muß bei Tische die Erzieherin vor den Kindern bedient werden.

Die Dienstboten werden freundliche Behandlung seitens der Erzieherin dankbar anerkennen, jede vertrauliche Annäherung aber ist fernzuhalten. Hausklatsch derselben weise man entschieden zurück, desgleichen Vermittelungen hin und her, sie würden nur die Stellung verrücken und erschüttern.

Die Erzieherin kann beanspruchen: ein eigenes, gutausgestattetes Zimmer; täglich festbestimmte und gewissenhaft eingehaltene Freizeit, um »auszuspannen«; eine feste Arbeitseinteilung; außer der wissenschaftlichen Betätigung keinerlei sonstigen Verpflichtungen. Ausnahmsfälle werden als freiwillige Leistung hin und wieder in den Kauf genommen, sie dürfen jedoch nicht weittragender Natur sein.

Die Erzieherin wird nicht nur ihr Wissen, sondern auch ihre dankbare Gesinnung betätigen.

Sie vermeidet ein Eindringen in intime Familienverhältnisse, redet nicht zum Nachteil der Familie, ist bescheiden und verschwiegen.

Trauer in der Familie teilt sie durch warme Anteilnahme; ist der Todesfall ein naher, so trägt auch sie äußere Trauerabzeichen.

Erfährt sie jedoch empfindliche Nichtachtung, die ihr Ansehen oder ihre persönliche Sicherheit erschüttern müßte, so muß sie auch die hochbesoldete Stellung unter einem glaubhaften Vorwande aufgeben, ihre Selbstachtung erfordert dies.

Zu bestimmen ist stets mindestens dreimonatliche Kündigungsfrist, an welcher unter normalen Umständen auch festzuhalten ist.

d) Allgemeines über Amt und Stellung.

Für Stellungverleihende:

Bezahle gut und willig, was du gut und willig geliefert verlangst; auch Leistungen sind Werte, die Gegenwert verlangen.

Laß deinen Angestellten ihren persönlichen Wert und dulde keine Verunglimpfung oder ungerechte Ausnützung derselben.

Versetze dich in ihre Denkweise und Stellung, wenn du sie einmal nicht ganz verstehst, und frage dich, wie du selbst an ihrer Stelle handeln würdest.

Abhängigkeit ist schmerzlich, selbstverdientes Brot aber ehrend. Das bedenke und gib zu dem ausbedungenen Sold auch ein Körnchen Nächstenliebe.

Verlangst du volle Hingabe deiner Untergebenen, so bringe ihnen auch persönliches Interesse entgegen.

Für Stellungnehmende:

Bringe dich selbst mit in deinen Pflichtenkreis, d. h. dein ganzes Können, dein bestes Wollen, dein regstes Interesse.

Tue, was du kannst, und suche, viel zu können.

Sei ein gewissenhaft Strebender, kein gewissenloser Streber.

Arbeite gern; Arbeit ist Glück!

Denke nie: ich muß arbeiten, sondern: ich darf arbeiten!

Achte deine Stellung wie dich selbst, so wirst du in deinem Wirken um deiner selbst willen geachtet werden.


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