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26. Die Einsegnung.

Herrlicher als Samt und Seide,
Als das köstlichste Geschmeide
Ziert bescheiden holde Art,
Der ein frommer Sinn gepaart.

a) Der Zeitpunkt der Einsegnung.

Nach allgemeinem Brauch wird bei oder bald nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres die Einsegnung vorgenommen. Dieser Zeitpunkt gilt gewöhnlich als Abschluß der Schulzeit. Für Knaben schließt sich der Eintritt in die Lehre unmittelbar an, Mädchen sollen in Handarbeitsfertigkeit unterrichtet werden; was die Schule zur Wanderschaft durchs Leben mitgegeben, findet nur in der Fortbildungsschule, also in wenigen wöchentlichen Stunden noch seine Festigung und Vertiefung. Gesetzlich darf somit der Jahrgang, in welchen der vierzehnte Geburtstag fällt, als der richtige Zeitpunkt für die Konfirmation betrachtet werden.

In feineren Kreisen, wo die Schulbildung ohnehin längere Dauer beansprucht, denn Schüler und Schülerinnen werden ja noch nicht unter die Erwachsenen gezählt, beeilt man sich indes keineswegs damit, soll doch die Konfirmation auch äußerlich einen Lebensabschnitt bezeichnen.

Demgemäß empfiehlt sich für Söhne das Alter von fünfzehn, für Töchter ein solches von fünfzehn oder sechzehn Jahren. Geschwister, die nicht mehr als ein bis zwei Jahre Altersunterschied haben, oder ein durch Kränklichkeit zurückgehaltenes Kind läßt man mit dem zunächstfolgenden, gesunden zusammen einsegnen und wird so die Altersgrenze willkürlich verschoben. Die gemeinsame Konfirmation ist auch aus pekuniären Gründen zu empfehlen, da der gesamte äußere Festaufwand dann nicht zweimal zu geschehen hat.

In katholischen Gegenden tritt die Firmung an Stelle der Konfirmation, ohne indes die Bedeutung derselben zu haben. Sie ist eine kirchliche Weihe, die Kinder schon vom zehnten Jahr an empfangen können, an der aber ebensowohl bedeutend ältere Firmlinge teilhaben, je nach den maßgebenden Umständen. Die Firmung gilt eben nicht als Abschluß der Schulzeit, als Vorbereitung für die Zukunft des erwachsenen Christen, noch bringt sie den Eltern die schwere Wahl eines aussichtsvollen Berufes, dem Sohne die Lehrzeit oder das Studium als erste Grundlage desselben.

Mit der Firmung wird gewöhnlich die erste Kommunion verbunden.

b) Der Einsegnungsanzug.

Die Weihe, die dem jungen Christen zuteil werden soll, verlangt ein entsprechendes Festgewand, doch wird der wirklich feine Takt allen unnützen Aufwand, alles Herausheben aus der zu demselben Gnadenhorte wallenden jungen Schar ausdrücklich vermeiden.

Der Anzug der Söhne wird aus feinem schwarzem Tuch gewählt. Das Oberhemd sei einfach, aber fein, der Hut dunkel, von bescheidener Form, die Halsbinde schwarz, die Handschuhe schwarz oder weiß, je nach Geschmack. Bei raschwachsender Jugend ist es nicht geraten, vom teuersten Tuch den Anzug herzustellen, da er alsdann nicht lang genug als Festanzug dienen könnte. Gutes Tuch, das indes bald als Sonntagsanzug Verwendung findet und sich auch bei häufigerem Gebrauche bewährt, verdient alsdann den Vorzug.

Ringe, goldene Kette und Krawattennadel eignen sich für diese Feier nicht.

Je nach dem Landesbrauch tragen die Konfirmandinnen durchaus schwarze oder durchaus weiße Kleidung; in Oesterreich und einem Teile Süddeutschlands ist weiß gebräuchlich, in Norddeutschland schwarz. Alle Farben werden vermieden, überhaupt alles allzu Geputzte, reich Verzierte.

Die Wahl der Stoffe bleibt frei, hier haben der eigene Takt und natürlich die verfügbaren Mittel zu entscheiden. Für schwarze Kleider kommt nur Wolle und Seide in Betracht; passender ist unbedingt Wolle, denn es stimmt die starre Pracht der Seide keineswegs zu der zarten Jugend ihrer Trägerin. Das weiße Kleid kann aus Kaschmir oder Mull hergestellt werden, jugendlich und kleidsam wird es auf alle Fälle sein. Doch auch hier enthalte man sich aller Ueberladung, alles kleinlichen Ausputzes; je schlichter der Stoff wirkt, desto besser und passender für den gedachten Zweck.

Schmucksachen werden gar nicht oder nur sehr bescheiden angebracht: Eine schlichte goldene Brosche, an schwarzem Samtband ein Kreuz oder Medaillon, mehr ist nicht erlaubt. Am besten ersetzt solchen Schmuck überhaupt ein zierliches Sträußchen zarter Frühlingsblumen.

Wo nach Ortsbrauch Blumen im Haar und ein Schleier den Einsegnungsanzug vollenden, da wähle man je nach Jahreszeit nur zierliche, feine Frühlings- oder Herbstblumen, natürlich nur echte, wie dies der Jugend zukommt.

Das Haar sei kleidsam, aber einfach geordnet, noch ist die Konfirmandin ein Kind, keine Dame, die sich für Ball oder Theater herausputzt.

Der schönste Schmuck ist die Einfachheit. Dies gilt auch für den Anzug der Firmlinge, die ja meist in noch viel früherem Alter die kirchliche Weihe empfangen, hier gilt Weiß als am passendsten zum Festgewande, nicht selten finden auch Kranz und Schleier Anwendung, für den ersteren sind Myrten oder weiße Rosen zu wählen. Die geweihte Kerze wird mit zarten Blumenranken umwunden; das Gebetbuch wähle man in weißem Samt-, Leder- oder Elfenbeineinband. An Schmuck ist hier nur ein goldenes Kreuz oder eine geweihte Goldmünze, Bildnis des Schutzheiligen oder Reliquie, gestattet.

c) Die häusliche Konfirmationsfeier.

Der erhebenden Feier im Gotteshause schließt sich eine solche im Familienkreise an. Bei diesem Anlasse ist es den glücklichen Eltern Bedürfnis, ihre sämtlichen Anverwandten, die liebsten Freunde, selbstredend die Paten des Konfirmanden und wenn möglich den amtierenden Geistlichen um sich zu sehen.

Die Anteilnahme an dieser häuslichen Feier wird der durch so vielerlei dringende Verpflichtungen in Anspruch genommene Geistliche ja nicht jederzeit zusagen können, doch verleiht seine Anwesenheit dem ohnehin so schönen Feste noch besondere Weihe.

Was Küche und Keller vermögen, wird von der sorglichen Hausfrau zum Behagen der Gäste bereitgestellt, für anregende Unterhaltung sorgt die Feststimmung; der Charakter der Feier darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, laute, lärmende Fröhlichkeit verträgt sich mit derselben nicht.

Der Konfirmand, die Konfirmandin spreche den Tafelgenüssen in bescheidener, mäßiger Weise zu. Es ist schön, sie von dem Ernst des Tages durchdrungen, durch den weihevollen Akt wahrhaft ergriffen zu sehen.

d) Konfirmationsgeschenke.

Die Sitte der Konfirmationsgeschenke ist eine ganz allgemeine. Nicht nur die Eltern und Taufpaten bezeichnen den weihevollen Tag durch eine besonders wertvolle Gabe, auch sämtliche Verwandten, die Freunde des Hauses und viele Bekannte betätigen sich in gleicher Weise.

Als passende Gaben gelten: wertvolle Schmucksachen, gute, schön gebundene Bücher, schöne Bilder, kleine Kunstwerke u. dergl. Mädchen erfreuen sich an einem hübschen Ring, einem zierlichen Armband, Knaben an einer Uhr mit oder ohne Kette.

Waisen oder Halbwaisen seien durch Wort und Gabe an ihre treuen Eltern erinnert, denen zur Ehre sie sich einer würdigen Lebensführung befleißigen sollen. Ueberhaupt sei dieser Lebensabschnitt zu engstem Familienzusammenschluß benützt, noch einmal komme das Elternhaus zu seinem vollen Rechte.

e) Allgemeines über die Einsegnung.

Der Konfirmand gedenke des hohen Ernstes der heiligen Feier; alle eitlen, selbstischen Gedanken sind fernzuhalten.

An den Eltern ist es, die Bedeutung der Feier immer wieder hervorzuheben; ihr Ernst, ihre Ergriffenheit wecken in dem Kinde die notwendige Vertiefung.

Will der Knabe, das Mädchen nach der Einsegnung zu den Erwachsenen gerechnet werden, so muß alles kindische Wesen mit festem Entschluß abgestreift werden. Die Kindlichkeit hingegen ist festzuhalten als köstliches Gut.


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