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28. Die Hochzeit.

Hochzeit! Des Daseins hohe Zeit, das Hohelied der Liebe!
Bewahre treu den reinen Klang im hast'gen Weltgetriebe;
Nicht immer braucht's ein Festgewand, das Haus voll froher Gäste,
Ist nur die Seele reingestimmt, so hältst du fest das Beste!

a) Der Polterabend.

Vom Norden Deutschlands herüber, wo diese launige Vorfeier des Hochzeitstages mit besonderer Vorliebe gepflegt wird, hat sich der Polterabend auch nach Süddeutschland und Oesterreich verpflanzt, und nicht den wenigsten Anteil daran mag die immer mehr um sich greifende Lust darstellerischer Betätigung jugendlicher Kreise tragen.

Gewöhnlich wird der Vorabend des Hochzeitstages für diese heitergesellige Vereinigung gewählt, zu empfehlen ist indes ganz entschieden, dieselbe schon ein bis zwei Tage früher anzuberaumen, einmal in Rücksicht auf die gehäufte Arbeit, welche dieselbe mit sich bringt und dadurch Hausfrau und Gesinde ungebührlich belastet, sodann auch in Anbetracht der Gäste, die sozusagen vom Kostüm in den Festanzug schlüpfen müssen, was immerhin eine ganz namhafte Geselligkeitsanstrengung bedeutet. Am allermeisten jedoch sollten beide Feiern in Rücksicht auf das Brautpaar und die hohe Bedeutung des zu unternehmenden Schrittes eine merkliche zeitliche Trennung erfahren.

Der Polterabend wird, seinem ursprünglichen Charakter entsprechend, als freiwillige Aufmerksamkeit der Freunde und Bekannten des Hauses gedacht, wobei nunmehr freilich das geräuschvolle Zertrümmern irdener Gefäße glücklicherweise keine Anwendung mehr findet. In Anbetracht dieser freiwilligen Beteiligung ergehen keine Einladungen, es wird keine Festtafel gerüstet, keine Tischordnung vorbereitet. Wie hereingeschneit erscheinen die Gäste, unverhofft, doch alle willkommen; nur muß ein wohlversorgtes Büfett bereitstehen, um die durstigen Kehlen zu erfrischen, den Gaumen zu reizen nach Bedarf und Belieben. Dasselbe wird mit kalten Schüsseln, Torte, Gebäck, Weinen, moussierenden Wassern oder Fruchtsäften versehen, auch Bier darf nicht fehlen.

Die Unterhaltung der Gäste ist in diesem Ausnahmsfalle keineswegs Sache der Brauteltern oder deren Familienmitglieder; im Gegenteil, sie sind die Genießenden und erfreuen sich lediglich der Darbietung der Erschienenen, von denen zu hoffen ist, daß sie sich in allen Grenzen feinen Humors und schicklicher Fröhlichkeit halten.

Während der Polterabendfeier nimmt das Brautpaar einen am besten etwas erhöhten Vorzugsplatz ein, so daß die einzelnen Gäste mit ihren Gaben, Vorführungen und Darstellungen wie beim Tourhalten hoher Herrschaften herantreten und ihr Geschenk darreichen können. Gelungene Darbietungen erwecken von selbst schon lebhafte Dankesäußerung, minder glückliche müssen mit Nachsicht entgegengenommen werden; allen Spendern gebührt gleich herzlicher Dank, Mißmut oder Aerger über etwaige Taktlosigkeiten müssen tapfer bekämpft werden. Ihren Freundinnen und nahestehenden älteren Damen dankt die Braut durch liebevolle Umarmung, allen anderen mit herzlichem Händedruck.

Die Polterabendtoilette der Braut sei hell, zartfarbig und duftig, von geschmackvoller Einfachheit. Auch Weiß oder Elfenbeinfarbe ist gestattet, wenn die Braut überhaupt oft diesen Grundton zu tragen pflegt, sonst wird derselbe speziell dem Hochzeitsanzug vorbehalten. In jedem Falle müßte das weiße Abendkleid sich in Stoff und Machart streng von demjenigen des nächsten feierlichen Tages unterscheiden.

Der Bräutigam trägt feinen Gesellschaftsanzug, auch er bewahrt sich das hochzeitliche Gewand für den schönsten und feierlichsten Tag seines ganzen Daseins auf.

b) Die Überreichung des Polterabendgeschenkes.

Polterabendgeschenke werden vorzugsweise im Kostüm dargebracht, oft pflegt dieses in seiner Kleidsamkeit jenes zu bestimmen, denn zusammenpassen müssen unstreitig beide. Polterabendgeschenke brauchen durchaus nicht wertvoll zu sein, denn sie bilden ja nicht das eigentliche Hochzeitsgeschenk, man wählt daher vorzugsweise kleines, zierliches Küchen- oder Zimmergeräte, selbstgearbeitete Sachen u. dergl. und überreicht sie mit sinnigen oder launigen Versen.

Wer selbst dichten kann, wird dadurch gern den Wert der Spende erhöhen, oft helfen auch derart begabte Bekannte aus, immer wirkt solch speziell ausgedachte Ansprache besser und anmutender als die ganz unverändert einem Buch entnommenen Verse.

Scherzhafte Anspielungen auf das Brautpaar sind gern gestattet, allein auch hier walte feinster Takt. Kein Scherz darf ausarten. Gesprochen werde deutlich und schön, dies trägt viel zum Gelingen bei.

Es ist immer gut, hinsichtlich der Kostüme und der Spende zuvor mit den übrigen Beteiligten Rücksprache zu nehmen, damit nicht zu viel gleiche Gaben und gleiche Trachten mitunterlaufen.

Kleine Theateraufführungen sind ebenfalls für den Polterabend sehr beliebt, auch sie können humoristische Anspielungen auf das Brautpaar enthalten; solche Darbietungen verlangen alsdann besonderes Talent und gutes Gedächtnis.

Das Polterabendkostüm der Gäste dient für den ganzen Abend; es ist hübsch, namentlich bei dem meist zum Schluß stattfindenden Tanzvergnügen, die mancherlei verschiedenen bunten Gestalten durcheinanderwirbeln zu sehen.

c) Der Ort der Hochzeitsfeier.

Die Braut verläßt das Elternhaus, alle Liebe und Treue, die ihr von Kindheit an den Lebensweg geebnet, erhielt sie aus gütiger Elternhand. So soll auch das Letzte noch, der Abschied vom sorglosen Jugendleben, diese nimmermüde Liebe und Treue naherücken und ihren Ausdruck finden in der Ausrichtung der Hochzeitsfeier. An Stelle der verstorbenen Eltern tritt der Vormund, ebenso kann ein naher Anverwandter oder eine treue, ältere Freundin des Hauses dies besorgen, immer aber gilt es als Austritt aus dem Elternhause.

Ist die Braut längst verwaist, etwa mit der Familie ihres Verlobten verwandt, und schon früher unter der Obhut derselben lebend, so kann die Hochzeit in deren Hause stattfinden; der Bräutigam wird indes alsdann über die Dauer des Brautstandes nicht in seinem Elternhause wohnen.

Der Trauungsakt wird in der Kirche vorgenommen. Es ist nicht üblich, denselben im Hause abzuhalten, es sei denn, daß Braut oder Bräutigam schwer erkrankt sei, oder ein nahes Familienglied durch schwere Erkrankung von der Teilnahme am kirchlichen Trauungsakte abgehalten wäre.

Wer sich mit dem unvermeidlichen Aufwand von Mühe und Aufregung, den eine häusliche gesellige Hochzeitsfeier mit sich bringt, belasten mag, kann das Hochzeitsmahl ebensowohl im eigenen Hause wie im Hotel abhalten, hinsichtlich des guten Tones ist nichts dagegen einzuwenden. Eine andere Frage ist die verminderte häusliche Ruhe und Bequemlichkeit, die gerade nach solch aufregenden Wochen nicht wohl entbehrt werden können. Ebenso fraglich ist es, ob die Hotelrechnung die Summe eigenen Aufwandes von dienstbaren Geistern, Berufsköchen, Konditoreibedarf und sonstigen vielfachen Anschaffungen wirklich übersteigt. Es läßt sich immerhin eine Abmachung erzielen, die beide Teile zufriedenstellt und all der aufregende Zeit- und Kraftaufwand bleibt erspart.

d) Auf dem Standesamt.

Der kirchlichen Trauung geht in Deutschland stets die standesamtliche Eheschließung voran. In Oesterreich gilt noch die kirchliche Trauung allein und sie wird nur im Falle der Verweigerung von geistlicher Seite durch eine zivile Trauung ersetzt. Grund dieser Weigerung mag irgend ein religiöses Bedenken sein, das im Gesetzfalle keineswegs Beanstandung findet.

Ob der Weg zum Standesamte im Wagen oder zu Fuße zurückgelegt wird, unterliegt nur der eigenen Wahl. Jedenfalls wird der Anzug festlich, doch keineswegs hochzeitlich oder irgendwie auffällig sein. Es genügt hierzu ein gewählter Salon- oder feiner Straßenanzug, durch den auch der amtierenden Persönlichkeit die gebührende Achtung erwiesen wird.

Zu bemerken ist übrigens, daß für den Anzug zur standesamtlichen Trauung dem Ortsgebrauch Rechnung getragen werden darf. Schreibt dieser also Hochzeitsanzug vor, die Braut etwa in schwarzem Seidenkleid und Myrtenkranz, doch ohne Schleier, so ist von seiten des guten Tones nichts dagegen einzuwenden; feiner und diskreter ist jedoch die zuvor empfohlene Toilette, sie fordert taktlose Neugier nicht heraus und wird dem Feingefühl der Beteiligten eher zusagen.

Dasselbe gilt gewöhnlich auch für die Zeugen; auch sie unterscheiden sich in ihrem Anzuge nicht von sonstigen gewählt gekleideten Personen.

Ueber die Dauer der Amtshandlung sei das Verhalten ruhig, ernst und unbefangen. Das Standesamt ist nicht der Ort gesteigerter Gefühlswallungen, diese sind der Kirche vorbehalten; über die Nüchternheit der gesetzlichen Eheschließung aber hebt die Bedeutung des neuen Lebensabschnittes hinaus, so daß der Ernst des Augenblicks jedenfalls in würdiger Haltung seinen Ausdruck findet.

Die standesamtliche Trauung kann am Vormittage stattfinden, die kirchliche Eheschließung am Nachmittag, dies ist der gewöhnliche Verlauf. Wo die Ziviltrauung um einen oder zwei Tage früher vorgenommen wird, als der kirchliche Akt, verbleibt jedenfalls die Braut solange im Elternhause, bis auch die Kirche ihren Segen über den neuen Ehebund gesprochen hat.

e) Der Hochzeitsanzug.

Der Hochzeitsanzug des Bräutigams besteht aus feinstem Tuche. Der Rock hat Frackform, dazu tadellos feine Wäsche, weiße Krawatte, weiße Handschuhe, hohen Hut und Lackstiefel.

Die jugendliche Braut trägt Weiß, an Stoffen stehen ihr nach Geschmack und Vermögen frei: Mull, Tüll, Spitzen, Seide, Atlas; für spätere Verwendung in gefärbten Tönen mag sich weißes Tuch zum Brautkleid empfehlen, bräutlich wirkt es jedoch nicht, auch verlangt es eine stattliche, imponierende Gestalt.

Die Braut in vorgerückten Jahren oder die bräutliche Witwe wählt ein Kleid von schwererem Stoffe, sei es nun aus Seide, Atlas, Moiré oder Samt in Hellgrau, Lila oder Zartblau. Dazu irgend ein kostbares, einfaches Schmuckstück, so wenig wie möglich. Die mädchenhafte Braut besonders enthält sich aller Ueberladung und trägt namentlich keine Brillanten.

Das Brautkleid wird geschlossen und mit mäßiger Schleppe gearbeitet, es entbehrt alles überladenen kleinlichen Ausputzes. Hier wirkt der Stoff allein in schönem Faltenwurf am besten, die einzig passende Zier besteht in feinen Myrtensträußchen und zarten Gewinden.

Der Brautkranz, der Ehrenschmuck der Jungfrau, besteht aus blühenden Myrtenzweigen; als zweiten Brautschmuck wählt die Witwe ein Myrtendiadem oder Orangenblütentuffe. Der Schleier, der aus Seidentüll oder Spitzengrund (echt oder unecht) sein kann, verhüllt gewöhnlich das Antlitz der Braut beim Gang zum Altare und wird nach Vornahme der heiligen Handlung zurückgeschlagen.

Weiße Atlasschuhe und feine weiße Handschuhe geben dem Anzug der Braut die letzte Vollendung.

Das Brautbukett, in Uebereinstimmung mit dem Kranz gewählt, darf kein auffallendes Prunkstück sein, wohl aber ein sinniges, aus zarten Blütchen, Myrtenzweigen und feinem Grün zusammengestelltes Kunstwerk. Es wird beim Gang zum und vom Altar in der rechten Hand getragen.

f) Der Anzug des Hochzeitsgastes.

Die ihm durch die Hochzeitseinladung widerfahrene Ehrung muß der Gast nicht nur durch eine passende und möglichst wertvolle Spende, sondern auch durch die Wahl eines besonders tadellosen eleganten Festanzuges anerkennen und erwidern.

Wie in allen ähnlichen Fällen entscheidet sich dies für Herren rasch und einfach genug. Für sie tritt der gewählte Gesellschaftsanzug in seine Rechte, je feiner, desto besser.

Damen erscheinen in feinfarbigem, modegerecht gearbeitetem Seidenkleide. Schimmernde Farben mit kostbarem Ausputz sind hierbei besonders passend und beliebt; weniger angesehen ist das unentbehrliche »Schwarzseidene«, in Fällen von leichter Trauer oder wo nichts Geeigneteres vorhanden, muß man sich auch mit diesem Notbehelf zufrieden geben. Passender kostbarer oder seltener Schmuck kann den einfachen Untergrund unvermutet vorteilhaft herausheben. Ballartige Toilette eignet sich nicht für die Hochzeitsfeier. Zu ausgeschnittenem Kleide mit kurzen Aermeln wird ein leichter Umhang genommen.

Die Brautjungfern tragen ebenfalls das bräutliche Weiß gleich der Braut, doch selbstredend ohne Kranz und Schleier. Zuweilen werden zarte Farben zum Kleide gewählt wie Rosa, hellblau, Grün, mit Tüll oder Spitzenschmuck. Je nach Neigung oder Landesbrauch tragen sämtliche Brautfräulein gleiche Kleidung. Blumen- oder Schleifenschmuck für das festlich frisierte Haar entscheidet die herrschende Tagesmode, zuweilen fällt dieser aber auch ganz fort. – Als besondere Zier gilt das Bukett, das dem Brautfräulein entweder vom Bräutigam oder von ihrem Tischherrn zugesandt wird. Es wird am besten in den herrschenden Farben der Toilette gewählt und lose gebunden. Kunstvolle Riesenbukette aus Hunderten von geköpften Blumenkelchen auf steifen Draht gezogen, wirken ebenso unschön als geschmacklos.

g) Die kirchliche Hochzeitsfeier.

Wer über geeignete Räume verfügt, kann die Hochzeitsgäste im Brauthause versammeln und von hier aus die Fahrt zur Kirche anordnen. Allgemeiner jedoch ist es und auch einfacher, die Gäste gleich in der vorgeschriebenen Reihenfolge von ihrer Wohnung abholen und direkt zur Kirche fahren zu lassen. Dort erwarten sie in der Sakristei das Brautpaar.

Sind alle Gäste versammelt, so erscheinen als letzte Braut und Bräutigam, entweder zusammen oder die Braut in Begleitung ihrer Eltern, der Bräutigam von einer nahen Verwandten begleitet.

Der Brautzug, der indessen je nach Ort und Landesbrauch immer irgendwelche Verschiedenheiten erfährt, gestaltet sich in der Regel folgendermaßen: den Zug eröffnen Kinder mit Blumenkörbchen, es sind dies gewöhnlich jüngere Geschwister des Brautpaares, die Blumen und grüne Zweige auf den Weg streuen. Den Vortritt hat das Brautpaar.

Nach diesem als Erste die Brautmutter mit dem Vater des Bräutigams, hierauf der Brautvater mit der Mutter des Verlobten.

Diesen beiden Paaren folgen die Brautjungfern mit ihren Brautführern; dann die verwandten in der Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades, sodann die übrigen geladenen Gäste.

Seltener erfolgt das Geleite der Braut durch zwei Brautführer aus dem Freundes- oder Verwandtenkreise des Bräutigams; der Bräutigam wird alsdann durch zwei Brautjungfern, Freundinnen oder Schwestern der Braut geleitet.

Aehnlich ist es in Oesterreich, wo die Braut durch den ersten Brautführer begleitet wird, der Bräutigam jedoch von einem lieben Freund oder nahen Verwandten. Dieser Geleitsmann erhält die Bezeichnung »Beistand«.

Die Hochzeitsgäste und Verwandten nehmen auf bereitgestellten Sesseln Platz, voran die Brautführer und Brautfräulein. Vor dem Altar stellt sich das Brautpaar auf und hört stehend die Rede des Geistlichen an, oder es bedient sich der bereitgestellten Sessel bis zum Zeitpunkte der kirchlichen Einsegnung. Während derselben stehen sämtliche Hochzeitsgäste, das Brautpaar empfängt kniend den Segen und die dargebotenen Ringe.

Um den Ringwechsel oder Ringempfang nicht aufzuhalten, muß der Handschuh der rechten Hand rasch abgezogen werden, man kann die Ringe über dem Handschuh bereithalten.

Nach vollzogener Einsegnung des Ehebündnisses bringt der Geistliche in erster Reihe seinen Glückwunsch dar. Dann empfängt die Braut den mütterlichen Segen, nach diesem denjenigen der Schwiegermutter, hierauf treten die übrigen Anverwandten und Gäste beglückwünschend heran.

Daß die Zeremonie des Beglückwünschens besser in der Sakristei als in der Kirche selbst vor sich geht, bedarf kaum eines Hinweises.

In umgekehrter Reihe fahren darauf sämtliche Hochzeitsteilnehmer ins Brauthaus oder ins Hotel zurück, also zuerst das Brautpaar, nunmehr Gatte und Gattin, danach erst die anderen.

h) Das Hochzeitsmahl.

Wenn sämtliche Gäste versammelt sind, tritt das junge Paar ein, darauf gibt der Festordner oder der Hotelier das Zeichen zum Beginn des Festmahles.

Braut und Bräutigam nehmen die Ehrenplätze an der Spitze oder inmitten der Tafelrunde ein. Nach Belieben kann nunmehr die Braut den Schleier ablegen und den Kranz aufbehalten; schöner ist es indes, wenn sie den vollen bräutlichen Schmuck beibehält.

Der Ehrenplatz neben der Braut wird dem Geistlichen eingeräumt, wenn es ihm möglich ist, am Hochzeitsmahle teilzunehmen. Naturgemäß gelten dann die weiteren Ehrenplätze den Brauteltern, namentlich der Mutter, sodann den Eltern des Bräutigams, die weiteren Plätze zu beiden Seiten des Brautpaares oder der Eltern den nächstfolgenden Verwandten.

Selbstverständlich werden beim Hochzeitsmahl Trinksprüche ausgebracht, der erste gilt den jungen Gatten und wird von einem der geladenen Gäste gesprochen. Es ist weder notwendig, noch üblich, daß dieser Trinkspruch von dem Bräutigam erwidert werde.

Das Festmahl, Tanz und Spiele dehnen sich gewöhnlich bis zu später Stunde aus. Die Neuvermählten entfernen sich indes ohne Verabschiedung unauffällig aus der froherregten Menge.

Der hübsche Brauch der Hochzeitsreise hat sich fast allenthalben eingebürgert; als eine Zeit innigen Einlebens vor Beginn der prosaischeren gemeinsamen Lebensreise kann eine solche nur empfohlen werden.

Zuweilen verabschiedet sich die junge Frau noch vor Antritt derselben im Reisekleide von den versammelten Gästen, notwendig ist dies indes durchaus nicht.

i) Allgemeines über Hochzeit.

Freude im Hochzeitshaus soll auch in den Hütten der Armut Freude wecken, vergiß die Einsamen nicht in deinem Glück!

Die Neugier fremder Personen, das Herzudrängen der Kinder laß dich nicht stören; wozu ihnen die ergötzliche Schau mißgönnen?

Aberglauben am Hochzeitstage ist lächerlich; vertraue auf göttliche Führung und Fügung anstatt auf symbolische Merkmale.

Rührung bei diesem ernsten Schritt liegt nahe, dennoch spare man die Tränen; des Lebens schwere Stunden fordern ihrer noch genug.

Das Gelübde des Bräutigams sei mit lauter, klarer Stimme gesprochen; das Ja der Braut braucht nur dem Geistlichen und den Nächststehenden vernehmlich zu sein, größerer Stimmaufwand wird von ihr nicht verlangt.

Von fern hergereiste Gäste verdienen doppelt freundliches Entgegenkommen; man bedenke stets, daß sie ganz unverhältnismäßig vermehrten Aufwandes bedürfen, um einer Pflicht gerecht zu werden, während sie in völlig fremdem Kreise nur wenig Vergnügen erwarten dürfen.

Alle Gäste bestreben sich, durch gewählten Anzug Ehre einzulegen. Sie haben alle das Recht auf liebenswürdige Beachtung, auch wenn das Festkleid des einen kaum dem Alltagsgewande des anderen gleichkäme.

Sanfte, milde Würde ziert die Braut; es stünde ihr nicht wohl an, in die lauter werdende Fröhlichkeit mit einzustimmen.


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