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II. Das Auftreten in der Gesellschaft.

7. Das Grüßen.

Sei höflich, doch mit Würde; nicht nur im flüchtgen Gruß,
In deinem ganzen Wesen dein Geist sich zeigen muß.

a) Der Gruß im Salon.

Der gesellschaftliche Gruß, nicht das Wort, sondern die Körperbewegung, erfordert eine gewisse Übung, die im Notfall zu Hause vor dem Spiegel gewonnen werden muß.

Die Verbeugung richtet sich nach dem Grade der Bekanntschaft, der Stellung, der notwendigen oder gewollten Auszeichnung; sie darf weder steif noch nachlässig, weder gezwungen noch übertrieben sein, denn auch diese Höflichkeitsbezeigung hat ihre bestimmten Färbungen und kann ehren oder verstimmen.

Gewissermaßen leichter hat es hierin der Herr. Vor Damen neigt er nicht nur den Kopf, sondern auch den Oberkörper; die Tiefe dieser Beugung ist dem Höflichkeitsgrade entsprechend, der in Anwendung kommt, darf aber niemals die schickliche Rücksicht außer acht lassen. Herren untereinander grüßen durch Neigen des Hauptes, sofern sie sich im Range oder Alter gleichstehen. Dem Alter und der bevorzugten Stellung wird der Tribut einer förmlichen Verneigung wie bei Damen dargebracht.

Dabei wird der Hut in der Hand behalten, die Wölbung desselben nach außen gerichtet. Der Körper ist gerade, die Arme sind ruhig herabhängend, die Fersen geschlossen, mit leicht auswärts gerichteter Fußspitze zu halten. Kopf und Oberkörper richten sich nach vollendeter Verbeugung sofort wieder gerade auf; doch darf es kein Emporschnellen wie aus widriger Zwangslage sein.

Von Damen wird mehr Anmut im Gruße verlangt, dafür aber können sie auf diesem Gebiete auch alle natürliche Grazie zum Ausdruck bringen. Auch sie üben am besten vor dem Spiegel, damit die schablonenhafte Tanzstundenverbeugung zu einer persönlichen, die eigene Anmut widerstrahlenden Bewegung werde.

Ungezwungenheit, Natürlichkeit sind die Grundbedingungen der Damenverneigung. Hier wirken nicht nur Haupt, Nacken und Oberkörper mit, sondern der ganze Körper.

Mit Worten läßt sich diese Verbeugung, die besondere Anmut und Ruhe verlangt, überhaupt nicht veranschaulichen; – man denke sich eine bewegliche, graziös geschwungene Ornamentlinie in sanftem Ab- und Anschwellen; gute lebende Vorbilder sind die besten Lehrmeister.

Herren gegenüber genügt ein leichtes, doch nicht flüchtiges Neigen von Kopf und Oberkörper. Auch hier gebührt der formvollendete Verbeugungsgruß Damen, dem Alter oder bevorzugten und hochgestellten Persönlichkeiten und muß dann mit aller Anmut und Ehrfurcht ausgeführt werden.

b) Der Gruß auf der Straße.

Der Gruß auf der Straße zwischen Herren oder von einem Herrn einer Dame gegenüber, erfordert das Abnehmen des Hutes.

Da in allen möglichen Fällen das Rechtsausweichen feststehende Regel ist, so muß auch der Hut mit der rechten, also dem Begegnenden abgewendeten Hand an der Krempe erfaßt und emporgehoben werden. In mäßigem Abstand über dem Haupte schwebend, wird er so freigehalten, bis die Begegnenden aneinander vorüber gegangen sind oder bis der eine Gehende an dem Stillstehenden vorbeipassiert hat. Es ist dabei zu beachten, daß das Wiederaufsetzen des Hutes nicht allzu hastig geschehe. Auch das tiefe Abnehmen und seitwärts Halten des Hutes gilt als achtungsvoller, gerngesehener Gruß.

Besonders verehrten, angesehenen oder hochstehenden Personen wird besondere Hochachtung erzeigt. Dann tritt der Herr zur Seite, Gesicht und Körper in abwartender Haltung dem Vorübergehenden zugewandt, hält den Hut wie im Salon in der Rechten und macht eine regelrechte Verbeugung, erst seinen Weg fortsetzend, wenn der Begrüßte vorübergegangen.

Beim gegenseitigen Vorübergehen ist eine Verbeugung nicht notwendig, der Hutgruß allein genügt. Militärisches Grüßen von Zivilpersonen erfordert einen ausnahmsweisen Grad von Vertrautsein; einer Dame gegenüber ist es keinesfalls zulässig, im Gegenteil, das Unterlassen eines Grußes müßte alsdann als höflicher bezeichnet werden.

Das Abnehmen des Hutes gebührt nicht nur Bevorzugten; auch der schlichte Handwerker, der achtungsvoll die Mütze zieht, hat Anspruch auf dieselbe Höflichkeitsbezeigung, und eben der verbindliche Gruß ist ein Bildungsgradmesser für die große Menge. Bei guten Bekannten ist ein leichtes Hutabnehmen, wohl auch ein freundliches Handwinken oder Kopfnicken gestattet; doch sei es immer so, daß Fremde nicht dadurch irregeführt werden oder als Prellstein zwischen zwei Freundschaftsbezeigungen zu dienen haben.

Damen grüßt der Herr durch Abnehmen des Hutes, so oft er ihnen begegnet und sei es selbst mehrmals am Tage. Unbekannten Damen, wohl auch Herren, die von dem ihn begleitenden Herrn gegrüßt werden, hat er denselben Höflichkeitstribut darzubringen.

Spricht ein Herr Bekannte an, ohne dem ihn begleitenden Herrn die Bekanntschaft durch Vorstellung zu vermitteln, so hat dieser seitwärts abzuwarten. Den Hut behält er in der Hand, wenn unter den Begrüßten Damen sind. Bei der Verabschiedung des Freundes, die das gemeinsame Weitergehen einleitet, genügt von seiten des Harrenden eine leichte Verbeugung.

Damen warten selbstredend den Gruß begegnender Herren ab; dann neigen sie nach dem Grade des Bekanntseins oder des empfangenen Achtungsbeweises Haupt und Nacken oder Haupt und Oberkörper.

Hochstehenden Personen oder solchen von hervorragender Bedeutung ihre Verehrung in diskreter Weise zu bezeigen, steht auch Damen zu. Daß junge Mädchen dem Alter, z. B. Freunden ihrer Familie, oder Geistlichen, Lehrern, Beratern, denen sie ihre Kenntnisse verdanken, besondere Ehrfurcht auch im Gruße zu erweisen haben, versteht sich von selbst. Hier stehen sich nicht Herr und Dame, sondern Erfahrung und Unwissenheit, ehrwürdiges Alter und unerfahrene Jugend gegenüber.

c) Der Handkuß.

Daß der Handkuß der Herren nicht auf die Straße, sondern nur in das Gesellschaftszimmer gehört, versteht sich von selbst.

Wird er in Österreich besonders bei der Begrüßung verheirateter Damen fast ausnahmslos angewandt, so ist er auch anderweitig gestattet, wenn auch nicht gerade üblich. In diskreter Weise angebracht, wird er wohl niemals Anstoß erregen; selbstredend muß die Dame durch Handreichen entgegenkommen, formelle Salonverbeugung von beiden Seiten schließt den Handkuß aus.

In vielen Fällen wird der Handkuß bloß angedeutet, indem der sich Verbeugende die dargereichte Hand nur in ungefähre Lippenhöhe bringt. Eine fragliche Huldigung!

Wird er indes tatsächlich ausgeführt, so muß er hauchfein und lautlos sein. Mit achtungsvoller Bewegung wird die dargereichte Hand zart an die geschlossenen Lippen gebracht und danach sanft wieder gesenkt. Ein schroffes Zurückfallenlassen derselben wäre eine Beleidigung.

Unter Damen wird der Handkuß wohl nur in Österreich, und zwar von jungen Mädchen älteren verheirateten Damen gegenüber geübt; dies schließt jedoch denselben auch anderweitig nicht aus, wo aufrichtige Verehrung, dankbare Gesinnung, warmherzige Huldigung den Anstoß dazu geben.

d) Der Händedruck.

Ein schöner, vielleicht der schönste Gruß ist der Händedruck. Zugleich offenbart er gewissermaßen den Charakter, die Gefühlswärme, das Wohlwollen des Grüßenden.

Im Süden Deutschlands ist der Händedruck allgemein und wird oft schon bei der ersten Vorstellung ausgetauscht. Nur Damen oder Vorgesetzten darf der Herr nie zuerst die Hand reichen.

Als Unsitte und verletzende Herablassung ist das Darbieten eines oder einiger Finger zu bezeichnen; ein wirklich Gebildeter wird sich dies niemals gestatten; ein Feinempfindender wird einen derartigen Gruß berechtigterweise übersehen.

Sonst einem Händedruck auszuweichen, wäre eine grobe Unhöflichkeit. Auch wenn das scheinbare Übersehen der sich nähernden Hand täuschend geschickt ausgeführt wird, bleibt es eine schwere Verletzung der guten Sitte und der Gleichberechtigung und wird auch von dem Arglosesten unzweifelhaft als solche empfunden.

Vom Freund zum Freunde darf der Händedruck oder auch das Ergreifen und Drücken beider Hände als der Ausdruck aufrichtiger Wiedersehensfreude, warm, lebhaft und kräftig sein. Unter flüchtigen Bekannten genügt ein kurzer, charaktervoller Druck; ein schlaffes oder frostiges, ausdrucksloses Handgeben verbietet sich unter allen Umständen. Solcher Gruß entfremdet mehr noch als ein herablassendes Kopfneigen.

Nur wohlbekannten und verwandten Damen darf die Hand gedrückt werden.

Ein Händeschütteln Damen gegenüber ist ausgeschlossen, Hier wird die Hand nur leicht umfangen; ein fast gleichzeitiges, unauffälliges Sinkenlassen vollendet den Handgruß.

e) Der Kuß als Begrüßung.

Unter Männern ist der Kuß als Gruß überhaupt nicht üblich; entspricht er jedoch, wie in Frankreich z. B. der Landes- und Gewohnheitssitte, so wirkt er doch zum wenigsten unfein und befremdlich.

Sicherlich gehört diese intimste Art der Begrüßung nicht an öffentliche Orte oder vor die neugierigen Augen der Menge. Eine herzliche Begrüßung zwischen Verwandten oder sonstwie Nahestehenden, auf dem Bahnhof nach langer Trennung z. B. wird auch Fernstehenden wohlgefallen, während allzu auffällige Zärtlichkeit zurückstößt.

Der Kuß gilt als ausschließliches Vorrecht der vertrautesten Beziehungen und ist demzufolge nur zwischen Gatten, Eltern und Kindern, Verlobten, Geschwistern oder nahe Befreundeten gestattet.

f) Der Gruß unter Fremden.

Ein höflicher Gruß ist die gangbarste Münze, die allenthalben und unter allen Verhältnissen ihren Kurswert behält.

Darum besser einmal zuviel oder irrtümlich grüßen, als aus Versehen einen Gruß versäumen, die Welt läßt Kurzsichtigen, Zerstreuten oder Gedankenversunkenen nur ein knappes Entschuldigungsrecht zu.

Die Grußpflicht unter Fremden tritt ein:

Beim Betreten eines Erfrischungslokals, sowie beim Platznehmen oder Aufstehen, wenn man an einem bereits belegten Tische Raum gefunden.

An der Gesellschafts- oder Hoteltafel; dann gilt der Gruß unter leichtem Neigen sowohl dem rechts- wie dem linksseitigen Nachbar. Das gleiche gilt im Theater und Konzert beim Platznehmen in den Bankreihen. Hierbei oder sonstwie empfangene Gefälligkeitsdienste werden durch einen höflichen Gruß quittiert.

Beim Eintritt in einen Laden.

Beim Eintritt in einen besetzten Eisen- oder Straßenbahnwagen.

Jeder anständige Gruß verdient einen Gegengruß, auch wenn irrtümlich erfolgt. Die Erwiderung braucht dann nur höflich zurückhaltend zu sein.

In der Stadt grüßen wir oft aus zwingender Notwendigkeit; draußen auf dem Lande, bei einsamer Bergtour oder ähnlichen Gelegenheiten tauschen wir hingegen auch mit dem ganz Fremden einen fröhlichen Gruß, der wie ein Anruf unter Bekannten wunderbar erfrischend wirkt.

In Badeorten, wo ein wiederholtes Begegnen unvermeidlich, gewinnt die Höflichkeitsgewohnheit des Alltags ihr festbegründetes Recht. Es ist auch angenehmer, einen verbindlichen Gruß zu tauschen, der den Anschluß vermittelt, oder den Mangel desselben wenigstens unauffällig macht, als ein fortwährendes stummes und stumpfes Aneinandervorübergehen.

g) Allgemeines über das Grüßen.

Der Gruß hat verschiedene Grade, doch sollen diese nicht beliebig angewendet, sondern korrekt durchgeführt werden, nämlich: verbindlich, leutselig, vertraulich, zurückhaltend, gelassen, – alles an seiner Statt.

Kurzsichtige und Zerstreute haben doppelt acht zu geben, um keinen gespendeten Gruß unerwidert zu lassen; andererseits soll diesen auch eine gewisse Nachsicht gewährt werden.

Wer Grüße empfangen will, soll durch schickliche Aufmerksamkeit auch die Gelegenheit dazu geben.

Gattin, Mutter und Schwester haben Anspruch auf Abnehmen des Hutes.

Sind die Hände durch das Halten oder Tragen von Paketen in Anspruch genommen, so fällt natürlich der Hutgruß weg; Lippen und Augen vermitteln dann an seiner Statt.

Knaben und Jünglinge ziehen den Hut tief ab; junge Mädchen kleidet ein gefälliger, freundlicher Knicks am besten.

Das Anreden auf der Straße steht nur nahen Bekannten zu, bei schlechter Witterung und Zugwind ist es zu unterlassen.

Erlassen ist der Gruß bei weiter Entfernung, starkem Schnee- und Regenwetter oder abends im Dämmerschein, der alle Umrisse täuschend verwischt.


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