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5. Das Rauchen.

Ein wenig Rauch, ein bißchen blauer Dunst,
Und doch unleugbar eine schwere Kunst.

Über das Für und Wider des Rauchens Vortrag zu halten, können wir uns füglich ersparen, da solch allgemein verbreitete Sitte oder Unsitte doch immer nach persönlichem Dafürhalten angefeindet oder verteidigt werden würde. Schließlich tut jeder, je nach Geschmack oder Gutbefinden, doch immer nur das, was er mag; wie er es tun darf, soll Zweck dieser Zeilen sein. Darum:

a) Wo darf geraucht werden?

Aus Sparsamkeitsgründen, zuweilen auch aus Gesundheitsrücksichten ist das Rauchen ja überhaupt nicht zu befürworten; da es aber jederzeit zahlreiche Anhänger hat und haben wird, die dem »bißchen Rauch« ungemein viel Genuß zu verdanken glauben, und da außerdem die Ausdehnung dieser Liebhaberei dem Geschmack und den Mitteln jedes einzelnen überlassen bleiben muß, so haben wir uns nur mit den verschiedenen Gelegenheiten zu befassen, wo das Rauchen erlaubt oder aber, wo es nicht statthaft ist. Hierfür mögen folgende Winke dienen:

Herren ist das Rauchen gestattet, Damen jedoch nicht, am wenigsten jedoch jungen und deutschen Mädchen.

Die Spanierin freilich wird sich ihre Zigarette nicht nehmen lassen, ebensowenig die Russin und die Französin. Damit ist aber nicht gesagt, daß eines sich für alle schicke; ganz im Gegenteil, was Nationaleigenschaften und Gewohnheiten sind, brauchen wir denkende Deutsche durchaus nicht nachzumachen; sogar die feine Französin wird wenigstens in der Öffentlichkeit das Rauchen gern unterlassen.

Auf die deutsche Frau, vor allem aber auf das deutsche junge Mädchen, würde die Unart des Rauchens ein sehr eigentümliches Licht werfen.

Verzichtet der Hausherr auf den Genuß des Rauchens, so ist nicht nur seiner Gattin wirklich damit gedient, sondern auch der nachwachsenden männlichen Jugend ein dankenswertes Vorbild geschaffen.

Frönt er dagegen der leidigen Gewohnheit, so möge er wenigstens das Wohn- und Empfangszimmer damit verschonen, denn kein Geruch ist schwieriger zu bekämpfen, als der Tabaksqualm.

Im eigenen Zimmer, im gesonderten Rauchzimmer kann der Hausherr rauchen, so viel er will; nur darf der Kleider- oder Wäscheschrank nicht im selben Raum sein, weil der beißende Rauch durch alle Fugen dringt und sich allen Stoffen und Sachen untrennbar mitteilt. Aus demselben Grunde empfiehlt es sich, Gebrauchsartikel wie Briefpapier, Bücher u. a. in qualmfreiem Raume aufzubewahren.

Beim Eintritt eines Besuches wird die Zigarre sofort weggelegt, in Gegenwart von Damen soll überhaupt nicht geraucht werden. Hat der Besucher auf vorangegangene Einladung sich selbst aus dem dargebotenen Zigarrenkasten bedient und die Zigarre in Brand gesteckt, so darf auch der Hausherr wiederum sich der gewohnten Labung erfreuen. Andernfalls jedoch nicht.

Etwas freier gestalten sich die Vorschriften für den Junggesellen, der auf keine Gesellschafts- oder Familienräume Rücksicht zu nehmen hat und zumeist nur in Gasthäusern verkehrt, wo Zigarrenduft ohnehin die Luft erfüllt. Daß er aber ebenfalls für abgesonderte Toiletteverschlüsse zu sorgen hat, um bei gelegentlich geselligem Verkehr oder Familienanschluß nicht in durchräuchertem Anzug erscheinen zu müssen, sei nur nebenher erwähnt; ebensowenig darf er beim Rauchen am offenen Fenster die selbstverständliche Vorsicht, die er Vorübergehenden schuldet, außer acht lassen.

Auf der Straße und auf der Promenade darf geraucht werden, natürlich nicht in Gegenwart von Damen; glimmende Zigarrenenden müssen vor dem Wegwerfen zerdrückt werden, da sie für Kinder und für faltige Damengewänder eine nicht zu unterschätzende Gefahr bedeuten.

Bei Begegnungen wird die Zigarre rasch dem Munde entnommen und allein, oder aber mitsamt dem Spazierstock in der linken Hand behalten, während die Rechte das Abnehmen des Hutes besorgt.

Beehrt dich eine Dame oder dein Vorgesetzter oder sonst ein an Alter oder Würde dich überragender Mann durch eine Anrede auf der Straße, so darfst du natürlich unter keinen Umständen rauchen.

Als Gast in Gesellschaft von Damen zu rauchen, ist, sogar wenn diese es befürworten, nur im allerbescheidensten Maße gestattet, wird jedoch rücksichtsvoller ganz vermieden. Ist der Gastgeber selbst Raucher, so wird er schon für ein bequemes Rauchwinkelchen zu sorgen wissen oder seine Gäste zum Nachgenuß der Zigarre am Tische festhalten, nachdem die Damen sich zurückgezogen haben.

b) Rauchverbot.

Nicht gestattet ist das Rauchen selbstredend bei allen ernsteren Veranlassungen wie: Krankenbesuch, Besuch von Konzert, Theater, Ausstellungen, belehrenden Vorträgen usw.

Die Zigarre wird weggelegt, bevor man sich zu einem Besuche ankleidet, ganz besonders um Damen seine Aufwartung zu machen; ebenso beim Betreten eines fremden Hauses, eines Ladens, einer Bank- oder Postanstalt.

Nicht geraucht wird in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Straßenbahn, Eisenbahn-Nichtraucherabteil, oder im offenen Wagen in Damengesellschaft. Selbst im Raucherabteil der Staatsbahn müssen Damen berücksichtigt werden, auf jeden Fall aber befleißige man sich aller ziemlichen Vorsicht bei Handhabung der Zigarre.

c) Allgemeines über das Rauchen.

Für Zigarrenasche und Zigarrenstummel ist der Aschenbecher da.

Nirgends sollen Zigarrenreste, Asche und Zündhölzer herumliegen.

Letztere unverwahrt in der Tasche zu tragen, ist unfein und gefährlich.

Auf der Straße ist die Pfeife nicht gestattet.

Das Spenden einer Zigarre bei schicklicher Gelegenheit erfreut oft mehr als ein Geldstück; vorzugsweise Bedienung oder einen höflicheren Gruß sollte man sich indes nicht damit erkaufen wollen.


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