Andreas Gryphius
Papinian
Andreas Gryphius

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Über die Fünffte Abhandelung.

v. 338. Wer noch Leib-eigen dint. Die Römer gaben zu weilen bey jhrem Abschid entweder in dem letzten Willen / oder auch ausser demselbigen / die Freyheit / dises letztere geschahe / wie bey Lebe-Zeiten auff unterschidene Weise / wie die Rechts-Gelehrten weitläufig außführen. Unter andern pflegete der Herr den Leib-eigenen umbzuwenden / und gleichsam durch dises Zeichen dar zu thun / daß er jhn auß der Leib-eigenschafft in die Freyheit versetzete. Persius Satyr. 5.

– – – – Heu steriles veri quibus una Quiritem
Vertigo facit, hic Dama est, non tressis, agaso,
Vappa, lippus, & in tenui farragine mendax,
Verterit hunc Dominus: momento turbinis exit
Marcus Dama, &c.

(Zum Text)

v. 356. Du hättest unser Wort. Dio erzehlet Bassianus habe den Soldaten / der Papinianum hingerichtet / hart gescholten / οτι αξινη αυτον, και ου ξιφει διεχρησατο daß er jhn mit dem Beil / nicht mit dem Schwerdt gerichtet. Spartianus erzehlet deß Käysers eigene Worte / Gladio te exequi oportuit meum jussum, du hättest mit dem Schwerdt meinen Befehl vollzihen sollen. In Antonin. Deßgleichen setzet er in Geta, Papinianus ward mit dem Beil gerichtet / welches Antoninus nicht billigte / umb daß es nicht mit dem Schwerdt geschehen. In gemein ist zu wissen / daß die Enthaubtung durch das Schwerdt ehrlicher gewesen / denn dise die durch das Beil geschehen / welche Art deß Todes zu vollzihen etliche mit fleiß gelernet. Bey dem Lucano VIII.

Nondum artis erat caput ense rotare.

Bey dem Svetonio (Caligul. c. XXXII.) kommet vor / Miles decollandi artifex, sehr frembd ist was auß Euphorione Chalcidensi bey dem Athenaeo erzehlet wird. Ευφοριων δε ο χαλκιδικος εν ιστορικοις υπομνημασιν ουτω γραφει, παρα δε τοις ρωμαιοις προτιθεσθαι πεντε μνας τοις υπομενειν βουλομενοις τον κεφαλον αποκοπηναι πελεκει, ωστε τους κληρονομους κομισασθαι το αθλον, και πολλακις απογραφομενους πλειους δικαιολογεισθαι καθ' ο δικαιοτατος εστιν εκαστος αυτος αποτυμπανισθηναι. Euphorion von Chalcis schreibet in seinen Geschicht-Büchern / daß bey den Römern den jenigen die jhnen das Haubt mit dem Beil wolten abschlagen lassen / mit disem bedinge / daß der Lohn an jhre Erben käme / fünffEine Mina Attica wird in gemein geschätzet auff XII½. Thaler / wäre also LXX½. Thaler. Minae versprochen würden. Daß auch offt etliche / auffgezeichnetes Nahmens bey den Richtern sich in Rechts-Streit einlassen / in dem jdweder sich zu erweisen bemühete / daß jhm am billichsten also das Haubt abzuschlagen. Deipnosoph. lib. IV. Diser thörichten Grausamkeit findet man sonst keinen Fußstapffen in den Römischen Schreibern. Was sonsten die Enthaubtung belanget / ist zu wissen / daß heutiges Tages das Fall-Beil zu Rom wieder bräuchlich / wie in Franckreich und Engelland das Hand-Beil. Daß aber der Schreiber Sesquiseculi AnglicaniLib. XXXV. lacteam cervicem quae tantopere Regi placuerat carnifici latum stringenti gladium porrexit. Jovium Lügen strafft / umb daß er in seinen Geschicht-Büchern erzehlet / Anna Bolena hätte jhren Schnee-weissen Nacken dem Schwerdt deß Henckers darbitten müssen; sintenmal man in Engelland kein Schwerdt gebrauchete / ist ein sehr grober Irrthum und unzeitiger Eifer / einem andern einen Unverstand vorzurucken / in welchem man selber schwebet: In dem unstritig daß Bolena mit dem Schwerdt gerichtet / und der Scharffrichter der diser Kunst gewiß gewesen / von Cales nach Londen gefordert / wie die Engelländischen Geschicht-Schreiber melden. In Spanien wird an den Missethätern der Hals an stat deß Schwerds mit einem Messer entzwey geschnitten. (Zum Text)

v. 391. Kommt außerkorne Frauen. Das vornehmste Frauenzimmer begleitete die Ehe-Frauen und Verwandten / welche vor jhre Ehe-Männer / Eltern oder Kinder dem Fürsten oder dem gantzen Rath einen Fußfall zu thun willens / massen auß unterschidenen Geschicht-Schreibern zu sehen. (Zum Text)

v. 423. Schlag Plautie die Brüste. Nach Art der Römer und Grichen / welche Brüste und Arme / wie auch das Haubt in höchstem trauren schlugen / welches der eigentliche Planctus. Senec. Troad.

– – – – – – – jam nuda vocant
Pectora dextras, nunc nunc vires
Exprome dolor.

Und bald

Tibi nostra ferit dextra lacertos,
Humerosq; ferit tibi sangvineos
Tibi nostra caput dextera pulsat
Tibi maternis ubera palmis
Laniata jacent. &c. &c.

(Zum Text)

v. 476. Dich Lorber-Baum zu schlagen. Man glaubet daß die Lorber-Bäume von keinem Ungewitter getroffen werden. Besihe Plinium XV. 30. H. N. Solte es ja etwa geschehen / so wil es vor eine Vorbedeutung grossen Unglücks gehalten werden. Ein sonderbares und denckwürdiges Beyspiel erzehlet Rousset in seinem Schaw-Platz trauriger Geschichte. Mir ist leid / daß in Mangel deß Frantzösischen Buches / ich Herren Zeilers (Hist. 19. pag. 689.) Dollmetschung allein hieher setzen muß. Ehe man sich (so schreibet er) zur Taffel setzte / haben sich wunderliche und seltsame Sachen / als Vorläuffer deß Zorns Gottes / denen diser armselige Mensch hätte vorkommen sollen / zugetragen. Das Wetter war still / und der Himmel klar und heiter / als sich jähling ein gewaltig Ungestüm mit Hagel und Regen vermischt / erhebte / und vil / wegen diser neuen und unverhofften Veränderung / erschreckte. Im Eingang deß Hofs deß Canope Pallast / war ein grosser Lorber-Baum / welchen das Wetter mit der Wurtzel außriß / und zu Boden warff. Daß denn ein wunderlichs Wesen war / weiln man darvor hält / daß kein Lorber-Baum jemals sey vom Wetter getroffen worden. Aber solches ist ein Vorbedeutung gewesen / daß dessen klägliches Ende nunmehr nahend sey / der als ein Lorber-Baum allem Ungewitter deß Himmels zu entgehen scheinte / nunmehr solte ausgerottet werden. (Zum Text)

Und so vil vor dises mal. Warumb aber so vil? Gelehreten wird dises umbsonst geschriben / Ungelehreten ist es noch zu wenig. Diß einige wil ich noch erinnern / das zu besserer Bestellung deß Schaw-Platzes in acht zu nehmen.

Daß in der I. Abhandelung durch und durch die Auffzüge oder Scenae in Papiniani Gemach vorgehen / der Reyen aber in dessen Vorhof oder Lust-Garten vorgestellet werde.

In der II. Abhandelung gehet alles vor in dem Käyserlichen Saal.

Die III. Abhandelung wird vorgenommen / was den 1. und 2. Auffzug anlanget / in dem Käyserlichen geheimen Gemach. Was den 3. 4. 5. betrifft / in Laetus Zimmer. Was den 6. in Papiniani Lust-Garten. Was den 7. in der Käyserin Juliae Gemach. Der Reyen wird vorgestellet in Juliae Gemach.

Der IV. Abhandelung 1. 2. 3. Auffzug erfordert das Käyserliche geheime Zimmer. Der 4. 5. 6. Papiniani Gemach. Die Reyen erscheinen in dem Käyserlichen geheimen Zimmer.

Die V. Abhandelung gehet vor in dem 1. und 2. Auffzug in Papiniani Zimmer. In dem 3. auff dem Käyserlichen Saal. In dem 4. in Papiniani Zimmer.

Bleib Gott befohlen Hochgeehrter Leser / mir gewogen /
und erwarte ehestes / wo Gott wil / HENRICUM
den Fromen / oder Schlacht der Christen und
Tartarn vor Lignitz.


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