Andreas Gryphius
Papinian
Andreas Gryphius

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Über die Dritte Abhandelung.

Wir führen allhir den Zusehern zu Gemüt / daß schreckliche Laster alsdenn erst recht erwogen werden / wenn sie begangen. A Caesare, (so redet der Welt-weise Geschicht-Schreiber Annal. XIV. von Nerone nach verübetem Mutter-Mord.) perfecto demum scelere magnitudo ejus intellecta est. So weiß man auch von Caracalla daß er disen Todschlag seines Brudern offt beklaget. Mirum sane omnibus videbatur, quod mortem Getae toties ipse etiam fleret, quoties nominis ejus mentio fieret, quoties imago videretur aut Statua.

v. 2. Den andern Nero. Weil er / wie Nero, seinen Stiff-Bruder hingerichtet. (Zum Text)

v. 81. Socotriner Safft. Ist Aloe welches in der Insel Zocotera unter dem XIII. gradu latitud. Boreae sehr köstlich fällt / und dannenher Aloe Zocotrina genennet wird. (Zum Text)

v. 117. Das Stirnen-Band. Ist die Binde welche die Fürsten jener Zeit an statt der Crone getragen. Von derer Farben außführlich. Casaubon. Exercit. XVI. in Baron. (Zum Text)

v. 182. Daß er selbst herrsche Das höchste Lob / das die Welt-weisen den Fürsten gegeben. Tacitus, Sed neq; Neroni infra servos ingenium. Annal. XIII. Besihe Boccalinum durch und durch. (Zum Text)

v. 186. Schon sein bescheiden Theil. Auß allen / die Bassianus nach deß Brudern Tode hingerichtet; ist Laetus, der vornehmste Anstiffter dises Bruder-Mords / der Erste gewesen / welchem Bassianus Gifft zugeschicket. Laetum ad mortem coegit misso a se veneno, ipse enim inter svasores Getae mortis primus fuerat, qui & primus interemtus est. Spartianus. (Zum Text)

v. 192. Uns dünckt umb frembde Red. Bassianus hat dem ermordeten Bruder ein sehr herrlich Begräbnüß außgefertiget. (Zum Text)

v. 200. Rom soll jhm Tempel geben. Bekant ist die Stichelrede Bassiani auff den todten Getam: Sit Divus, modo non Vivus. (Zum Text)

v. 231. Bequemer als Sever. Als welcher in hohem Alter zu dem Reich kommen. (Zum Text)

v. 431. Kam mit deß Vatern Kind. Mit seinem Stiff-Bruder Britannico. (Zum Text)

v. 461. Doch setzt Annaeus auff. Wo jemals Seneca seinem Ruhm zu nahe getreten / seiner Weißheit einen Schandfleck angehangen / und von der Nach-Welt unsterblichen Verweiß verdinet; so ist es durch dise Entschuldigung (welche er Neroni, den Mutter-Mord zu beschönen / auffgesetzet /) geschehen. Denn / unangesehen Agrippina habe eines und andere begangen das nicht zu loben; war doch minder zu entschuldigen was ein leiblicher Sohn an seiner Mutter / die jhn zu dem Throne befördert / verwürcken dörffen. Ergo non jam Nero, cujus immanitas omnium questus anteibat, sed adverso rumore Seneca erat, quod oratione tali confessionem scripsisset. Tacit. Annal. XIV. (Zum Text)

v. 485. Die Römische Taffeln. Daß die uhralten Römischen Gesetze auff zwölff ehrne Taffeln gegraben gewesen / ist nur mehr denn zu vil bekant. Es waren aber gedachte Gesetze schon zu der selbigen Zeit / wegen grosser Veränderung der Lateinischen Sprache so unklar / daß wenig dieselbige sonder Außlegung verstanden. Was der gelehrete Licetus in seinem Buch de Lucernis Veterum von zweyerley Arten der Lateinischen Sprachen / deren eine unter vornehmen und wolgezogenen / die andere unter gemeinen Leuten üblich gewesen / vorbringet / und weitläufig sich zu behaubten bemühet / wird er keinen der Lateinischen Sprache recht erfahrnen bereden / sintemal mehr denn bewust / daß auch die heiligsten Lider / Weissagungen / Verschwerungen und derogleichen / welche man nicht gerne vor deß unheiligen Pövels Ohren kommen ließ / in derselbigen uhralten Red-Art / die er vor die gemeine außgeben wil / abgefasset. Was er von Nicolao Laurentio oder Cola Rentzo vorbringet / erwegen wir in einem andern Ort. (Zum Text)

v. 489. Das einen heist. Wir behaubten allhier nicht daß die Monarchi / juris gentium, über welcher Meynung die Politici nicht einig / sondern zilen nur dahin / daß wo die Monarchi eingeführet / mehrentheils bey allen Völckern einer / und nicht zwey geherrschet. (Zum Text)

v. 493. Caesars letztes Blutt. Claudius welcher der letzte so auß seinen Nachkommen geherrschet / weil dessen leiblicher Sohn / den Tacitus, supremum Claudiorum sangvinem nennet nie den Thron bestigen. Diser damit er Agrippinam Neronis Mutter heyrathen möchte decretum postulavit, quo justae inter patruos fratrumq; filias etiam in posterum statuerentur nuptiae. Tacit. Annal. XII. Sie lohnete jhm aber mit Gifft / welches jhn auß dem Ehe-Bette und Thron stürtzete / delectabili boletorum cibo. (Zum Text)

v. 510. Pflag man je solchen Dinst. Spartianus vermeynet / deß Todes Papiniani Haubt-ursache sey nicht / daß er sich verwidert die Entschuldigung dises Todschlags auffzusetzen; sondern die Freundschafft die er zu dem Geta getragen / hätte sein Ende befördert. Neq; Praefectus poterat dictare orationem. Gleichwol sehe ich nicht warumb bloß auß disem Grunde von der gemeinen Meynung zu weichen. Wer sich erinnert / wie hoch damals Papinianus gehalten / wird vilmehr vermutten daß von jhm als dem vortrefflichsten Rechts-Gelehrten und der bey allen in grossem Ansehen / dise Schutz-Rede gefordert / utpote cuius magnum nomen obumbrat. (Zum Text)

v. 551. Komm Löwin. Laetus wirfft der Julien in disem und folgenden 580. v. Jhre Grausamkeit und zugleich jhr unansehliches Vaterland vor. Sie war auß Syrien / welches Land vil Löwen nähret / wie auch die Schrifft selbst zeuget. Besihe Ambrosin. in Continuat. Aldrovandi. Und Ionston. Histor. animal. quadruped. So waren / was das andere anlanget die Syrer / als zu steter Dinstbarkeit geneigete Gemütter von den Römern sehr verachtet / massen sie denn Jhren Leib-eigenen offt den Namen Syrus und Syra gegeben. (Zum Text)

v. 581. Sind Creutzer zu geringe. Mit andern Straffen wurden zu Rom die Frey-gebornen / mit andern die Leibeigenen beleget / dannenher offt in den Geschicht-Büchern poenarum servilium erwehnet wird. Unter solchen Straffen war zu Rom das Creutz die gemeineste / nicht aber in Syrien und bey den Juden / als welche wie Casaubon herrlich erwiesen in Exercit. contra Baron. bey jhnen gar nicht bräuchlich. Was man von jhrem auffhencken vorbringet / dinet hirzu gantz nicht / denn sie niemand an dem Holtz sondern auff der Erden erwürget. Sie stecketen den schuldigen Missethäter biß zu den Knien in den Mist / und wickelten ein hartes Schnuptuch in ein linderes / legeten dasselbige umb seinen Hals / man zog aber daran von beyden Seiten / biß jhm die Seele ausgegangen war. Mass. Sanhed. c. 17. Die nun auff dise Art erwürget / wurden nachmals an den Pfahl gebunden / darvon zu anderer Zeit wir mehr außführlich zu reden gesonnen. (Zum Text)

v. 642. Mit Hacken. Die Erwürgeten wurden zu Rom mit Hacken durch die Gassen gezogen / und in die Tyber oder bey die Gemonische Staffeln geschmissen. (Zum Text)

v. 704. Wo Minos Urtel spricht. Dantes in seinem XII. Gedichte der Höllen / stellet die Gewaltthäter und Tyrannen in eine bluttig-sidende See.

Ficca gli occhi a valle: che s'approcia
La rivera del sangve in la qual bolle
Qual che per violenza in altrui noccia.

Und etwas ferner:

Noi ci movemmo con la scorta fida
Longa la proda del bollor vermiglio
Ove i bolliti facen alte strida.

Beyde Ort haben wir folgends nur überhin versetzet.

Schlag dein Gesicht auff dises tiffe Thal
Es rauscht daher / der Blutt-Fluß darinn kocht
Der mit Gewalt geschadet und gepocht /
Und nun die Straff erträgt in diser Qual.

Und folgends:

Wir gingen mit dem treuen Leiter fort
Längst hin den Strand der Blutt-gefärbten Bach
In welcher groß Geheule nach und nach
Außgossen die gesotten umb den Mord.

(Zum Text)


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