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Mutterrecht und Astrologie

Sargon der Assyrer hat, soweit bekannt, als erster das Matriarchat astrologisch begründet. Ihm ist es das Zeitalter der Mondgottheit (Namar Sin), als zwischen 9000 und 6800 v. Chr. das Frühlingszeichen der Krebs war, welcher dem Mond zugeordnet ist. Die Sonne geht ja nicht immer im gleichen Frühlingspunkt auf. Infolge einer Polschwankung durchläuft sie in etwa 26 000 Jahren den ganzen Tierkreis, steigt demnach so alle 2200 Jahre zur Frühlings-Tag- und Nachtgleiche aus einem anderen Zeichen auf, und jedesmal auch hier kann das Lebendige sagen: Wie anders wirkt dies Zeichen auf mich ein, »denn die Astrologie ist im energetisch-dynamischen Charakter der Gestirne begründet, das Horoskop selbst eine dynamische Valenzgleichung.« (C. A. Reichel.)

Jetzt steht die Sonne in den »Fischen«, doch sind diese bereits ziemlich abgestrahlt, und sie nähert sich dem »Wassermann« als Frühlingspunkt der nächsten paar Jahrtausende. Vor den »Fischen« ging sie im »Widder« auf, dann der Reihe nach, also 2440 bis 4640 v. Chr. im »Stier«, noch früher in den »Zwillingen« und etwa zwischen Ende des VII. und Anfang des X. Jahrtausends im »Krebs«. »Für die Astrologie teilt der Tierkreis die scheinbare Sonnenbahn in zwölf dreißiggradige Sektoren, elektromagnetischen Kraftfeldern vergleichbar. Ihre konstitutionelle Auswirkung ist begründet in dem Unterschied des Auffallwinkels bei der Bestrahlung ... Die zwölf Sektoren heißen ‹Häuser›, sie haben dispositionellen, die Tierkreiszeichen selber konstitutionellen und die Planeten, als dynamische Faktoren, funktionalen Charakter.« (C. A. Reichel.)

Zu den Tierkreiszeichen stehen nun die großen Planeten in einem Bezugsystem, insofern jede dieser »dynamischen Götterfiguren« – die Chaldäer nannten sie »Dolmetscher« – ihrem Grundcharakter nach in einem, auch mehreren Tierkreiszeichen »zu Hause« ist. So ist Jupiter »Hausherr« in zwei Zeichen, Saturn in zwei, Venus in zwei, doch zeigen sie sich auch in den ihnen entsprechenden Häusern verschieden abgestimmt; Venus im »Stier« eher brutal, in der »Waage« liebenswürdig-weich. Jupiter, Mars, Venus, Saturn, Merkur, Uranus, Neptun selbst sind magische Qualitäten. Ein Jupitermensch oder ein Jupiterjahr hat einen ganz bestimmten Habitus, unvergeßlich, unverwechselbar für jeden, dem die lebendige Anschauung dafür einmal aufgegangen ist. Sobald nun ein anderes Tierkreisgebild als Frühlingspunkt aufzuglänzen beginnt, setzt, falls es mit dem vorhergehenden Zeichen disharmoniert, zugleich ein Äonenschichtwechsel mit neuen Rassen und Strebungen abrupt ein. So lag wohl zwischen »Krebs« und »Löwen« – sie entsprechen den polaren Urgegensätzen Mond–Sonne – die bisher letzte Weltkatastrophe, der Untergang der Atlantis, vielleicht auch Hörbigers Mondauflösung.

Da es drei ihrer Konstitution, nicht ihrem Namen nach, weibliche Tierkreiszeichen gibt, insofern zwei der Venus und eins dem Mond zugeordnet sind, so müßten nach der Astrologie innerhalb von je 26  000 Jahren immer drei dominant weibliche Zeitalter erscheinen, während das Weibliche sonst rezessiv bleibt, das Mächtigste natürlich unter dem »Krebs«. Da sind vielleicht diesmal die Urformen der »großen Mütter« entstanden. Zu erinnern wäre im Zeitalter des heftig venusbetonten »Stiers«, 4640-2440 v. Chr., an ägyptisches Matriarchat in Verbindung mit dem Apiskult, an Kretas Minotaurus, Tauromachie und Damenherrschaft, schließlich daran, daß in dieser Weltzeit nahe der Grenze des streitbaren, marsbetonten »Widders« auch die libyschen Amazonenreiche ausbrachen. Der nächste, sehr harmonisch-weibliche Äon, mit Venus in der süßen Waage (libra), käme 10760-12960 herauf, denn »die Adspekte setzen, so wie angeschlagene Töne Saiten zum Mitschwingen bringen, die ihnen verwandten Zentren im Menschen in Erregung«. Oder wie Kepler über diese sphärische Verwandlungsmusik sagt: »Die Seele mag anfangen zu tanzen, wenn ihr die Adspekte pfeifen.«

Astrologie in toto ist mutterrechtlich, insofern sie sich beim Stellen des Horoskops auf den allein sicheren Augenblick des weiblichen Geburtsaktes bezieht; mit dem ewig unsicheren Akt der Zeugung, der das Vaterrecht begründet, weiß sie nichts anzufangen.


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