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Indien

Erwiesenermaßen seit vier Jahrtausenden, wahrscheinlich ein Vielfaches dieser Zeit, ergießen sich Verfolger und Verfolgte, Verdränger und Verdrängte in das tropische Becken Indiens. Seinen Pflanzenflaum düngte buntestes Blut, sehr edles oder nur brutales, abenteuerndes jeder Schattierung. Noch festgeschlossene Kulturen drangen aus Nordwesten vor, blühten hier auseinander, welkten ein. Doch während die Mitte vom Geschaukel der Kriegselefanten dröhnte oder im Anbrausen einer halben Million Tatarenpferdchen vibrierte, schließlich glattgewalzt sich breitete unter die stählernen Tiere aus Zweck und Zahl, blieben gewisse Randzonen fast unberührt: ganz oben die äußerste Ostgrenze mit den Hügeln von Assam, ganz unten ein Streif der Malabarküste.

Was sich in Assam als lebendiger Gesellschaftskörper erhalten hat, wirkt so überraschend, wie etwa heute noch einem Diplodocus im Fleisch zu begegnen. Nicht darin nur liegt die Kuriosität, daß in der bedeutendsten Gemeinschaft des Landes eine Frau quasi als Päpstin und Fürstin in ihrer Person geistliche und weltliche Macht vereinigt, daß Priesterinnen bei allen wichtigen Opfern mitwirken, während Männer nur als ihre Beauftragten ministrieren – solches kommt auch wohl in Afrika vor –, einzig aber ist die gestockte Zähigkeit, mit der sich hier in jeder einzelnen sozialen Zelle, der Familie, jene Gesetze ganz unverändert halten oder bisher gehalten haben, wie sie sonst nur während einer befristeten Periode des Matriarchats bestehen, als welches sich dann von innen her lebendig selbst verwandelt. Bei diesen, soweit bekannt, völlig autochthonen Bergstämmen findet sich heute noch im Zentrum jedes Haushaltes eine Groß- oder Urgroßmutter, je älter, desto besser, als »Haupt, Quelle und Band der Gemeinschaft«. Sie heißt »junge Großmutter« im Gegensatz zur Ahnfrau und Familiengöttin. Um sie gruppieren sich Enkel und Urenkel, doch keine Schwiegersöhne. »Diese werden lediglich benützt, um die Familie der Frau fortzusetzen, heißen U-shongkha = Besamer und haben ihre Gattinnen nur nachts zu besuchen.« Die Bindung ist so lose, daß bisher nicht sicher festzustellen war, ob nur sukzessive oder echte Polyandrie besteht. Darf der Mann, wie bei einigen Stämmen, ins Weiberhaus ziehen – es ist das bereits eine Entartungserscheinung –, so gehört, was er nach der Heirat verdient, der Familie seiner Frau, während seine früheren Einnahmen restlos der eigenen Mutter gehörten. Dabei ist Privatbesitz ziemlich hoch entwickelt, der Wohlstand sogar groß, doch geht alles Gut nur von den Müttern auf die Töchter über; Haupterbin ist das jüngste Kind. Bachofen hätte seine Freude an dieser Bevorzugung der Jüngstgeburt gehabt; er selbst fand sie nie am lebenden Objekt, belegt nur in Sage und Tradition, als Merkmal chthonisch-materiellen Dranges, auf jenen Sproß alle Hilfe zu häufen, durch den der Tod am längsten hinausgezögert, das Leben einer Generation am weitesten vorgeschoben bleibt. Eine restlos weibliche Welt somit, ohne Spur männlicher Gegenbewegung oder ursprünglicher Kameradschaft in Form von Junggesellenhäusern. Sir Charles Lyall, der beste Kenner dieser Stämme, nennt ihre soziale Organisation »eines der vollkommensten Beispiele erhaltenen Mutterrechts, in logischer und gründlicher Weise durchgeführt, die solche, die gewohnt sind, die Autorität des Vaters als Kern der Familie und Gesellschaft zu betrachten, nachdenklich stimmen sollte«.

Natürlich gilt in Assam ein Vater nicht als mit seinen Kindern verwandt. Er hat nach keiner Seite irgendwelchen Erbanspruch, und was er selbst verdient, fällt nach seinem Tod der Schwester-Seite zu. Riesige flache Gedenksteine für Verstorbene tragen den Namen der Clanmutter, hinter ihnen die aufrechten Steine, gleich den »Menhirs« im alten Britannien, bezeichnen die männliche uterine Verwandtschaft. Die lebenden sozialen Einheiten, »Maharis« = Mutterschaften genannt, weichen bei den verschiedenen Stämmen, Synteg, Khasi, Garos, Lalung, nur graduell in ihren Sitten voneinander ab; am konservativsten sind die Synteg, der Zersetzung am nächsten die Lalung. Von den Koch sagt Dalton: »Stirbt eine Frau, so wird der Familienbesitz unter die Töchter verteilt, und wenn ein Mann heiratet, lebt er bei seiner Schwiegermutter und gehorcht ihren Befehlen sowie denen seiner Frau.« Männern ist Werbung nicht gestattet, doch, wie es scheint, entwickeln sie auch als Umworbene kein Liebesspiel, wie das unter andern Völkern mit matrilokaler Ehe Sitte ist, auch solchen primitivster Art. Bei Papuas auf einigen Inseln der Torres-Straße, um ein beliebiges Beispiel zu geben, spielt sich solch eine Werbung ungefähr folgenderweise ab: »Der junge Mann, oft schon mehrfach verheiratet und doch noch von jungen Mädchen begehrt, ist sehr vorsichtig, verlangt ausführliche und genaue Liebeserklärungen, ehe er sich auf etwas einläßt, Sicherheiten, damit er nicht am Ende im Stich gelassen werde. Die Konversation läuft dann im allgemeinen etwa so: ‹Du mich wirklich mögen?› fragt der Jüngling. ‹Ja, ich mag dich mit meinem Herzen innen drin. Aug sieht dich mit dem Herzen. Du mein Mann.› Da er sich aber nicht so rasch ergeben will, wird weitergefragt: ‹Wie du mich mögen?› Worauf die junge Dame ins Detail geht: ‹Ich mag deine schönen Beine, du hast einen herrlichen Körper, deine Haut ist gut, ich mag dich ganz und gar.› Endlich wird sie die Sache zum Klappen bringen, indem sie ihn auffordert, den Hochzeitstag zu bestimmen.« (C. A. C. Haddon.)

Welches Geschlecht das andre umwirbt, bleibt schließlich ohne Belang, ist nur durch Stauung der Vorlust in der Phantasie, das Gefälle der Liebe, das köstliche Potential gewahrt. Bei den Mutterschaften Assams jedoch scheint Spannung, Erschütterung, Triumph, jede seelische Auswertung der Sexualität zu fehlen. Weder wird die Frau erobert, noch der Mann, laue Duldung bleibt es, darf er ins Haus, und das nur als Besamer. Auch in Amazonenstaaten, wie sich später zeigen soll, gilt ähnliches, gilt es sogar als ethische Forderung, unter Ausschaltung des Mannes als Persönlichkeit den Geschlechtsakt wahllos mit ihm zu üben, – dort aber im Zwang feurigster Askese, als heroisches Mittel, denn es geht um die Schaffung leidenschaftlicher Eigengestalt von völlig neuem Rang: »geprägte Form, die lebend sich entwickelt«. Das Dasein der Maharis dagegen verläuft schicksallos. Sie sind ein flächenhafter Schleimpatzen mit Zellkern geblieben, wo nichts sich stuft, nichts sich nach Höhe oder Tiefe züchtet. Aufgabe und Bedeutung der strengen Muttersippen lag, wie Briffault sicher richtig gesehen hat, in der Fixierung gewisser altruistischer Gebote für die soziale Gemeinschaft, ohne die sie nicht bestehen kann, geschweige denn hätte entstehen können. Gebote, wie sie aber als Instinkt sich eben nur in Form von Mutterliebe finden, nämlich Junges, Schwaches und Hilfloses zu schützen, während »Vaterliebe« bereits eine Schwächung der männlichen Ur-Instinkte durch Nachahmung der weiblichen bedeutet, sind nach der Meinung von Jodl, Nemilow und mancher anderen jedenfalls nichts Ursprüngliches. E. Reclus sagt darüber: »Der Frau verdankt die Menschheit alles, was sie menschlich gemacht hat ... Ungeachtet der Lehrmeinungen, die heute gerade in Schwung sind, bleibe ich dabei, daß die Frau Schöpferin der primordialen Elemente aller Zivilisation gewesen ist. Gewiß war auch sie am Anfang nur ein Menschenweibchen, doch dieses Weibchen nährte, beschützte, erzog, was schwächer als sie selbst, während ihr Männchen, ein schrecklicher Wilder, nur zu verfolgen und zu töten verstand. Notwendigkeit zwang ihn zum Mord, und diese Pflicht schien ihm nicht unerfreulich. So war er von Natur aus reißende Bestie, sie ihrer Funktion nach – Mutter.« (Les Primitifs.)

In Assam erscheint das Schema eines urtümlichen Mutterclans petrifiziert durch vorzeitigen Stillstand seiner Entwicklung; offenbar funktionierte der innere Rhythmus nur schlaff, Unmündige wurden zu lange beschützt und fanden ihrer Unmündigkeit kein Ende. So wurde die Schicksalstelle der Ablösung verpaßt. Das Leben, insofern es lebendig ist, aber besteht aus unausgesetzten siegreichen Ablösungen gegen die dauernde innere Hemmung widerstrebender Angst: und seine letzte, krönende Ablösung belohnt sich als talentierter Tod, dem unerläßlichen Beweis vollendeter Persönlichkeit.

Ungemessene Zeiträume ruhen wohl schon die »Maharis« als stagnierendes Gefüge im Unbewußten. Kein Geschlecht findet die Energie, sich vom vorhergehenden innerlich zu befreien; nicht nur die beherrschten Männer, auch die herrschenden Frauen, »unmündigen Geistes im erwachsenen Leib«, erscheinen hierdurch infantilisiert. Jede bleibt der um eine Generation Älteren seelisch hörig, was zu ununterbrochener absoluter Greisinnenhegemonie führt, auch bei Vaterrecht findet sich als Gegenstück ja überbetonte Greisenherrschaft des öfteren.

Gelegentliche Matronenkollegien gehören dagegen, wie der »Gottesfriede von Elis« beweist, zur hohen Zeit der Gynaikokratie; zur Stagnation nur die ausschließliche Überwertigkeit der jeweils allerältesten Greisin, ohne Ansehung der Person. In dem gewiß konservativen Tibet fand sich von solcher Urweibdominanz auch nicht die Spur; dort steht als Herrin im Mittelpunkt jeder Gemeinschaft ein Mensch in seiner Blutfülle, kameradschaftliche Gattin und Wahlschwester zugleich. Etwas bäuerisch zwar, weil schwer arbeitend und seßhaft, schlägt in ihr Wesen doch schon die Frische, wenn auch noch nicht die wehende Weite Zentralasiens herein, von dessen Frauen es in reichen Zeiten hohen Lebensstils heißt: »Sie haben mehr an Dienern und Pagen zur Verfügung als die Männer, sie reiten in großem Prunk auf ihren Pferden spazieren und schmücken ihre Häuser mit Gold und Edelsteinen, doch sind sie nicht keusch und verkehren uneingeschränkt auch mit Fremden und werden deshalb von ihren Gatten nicht getadelt, über die sie gewissermaßen herrschen.« Den gleichen Glanz und die Eigenherrlichkeit der Linie hat jede Erobererschar gehabt, die von da niederschweifte in die tropische Süße. Heute bewohnen türkische Stämme dieses Gebiet, einst aber erfolgten aus ihm die verschiedenen arischen Einbrüche nach Nordindien, wo immer die »Urheimat« ihrer Träger auch gelegen haben mag, und immer werden sie, aus getrenntesten Jahrhundertfahrten körperlich wie ihren Bräuchen nach, fast gleich geschildert, ob es sich nun um Indo-Skythen oder »Saka«, die »Get-ti« chinesischer Berichte oder die »Jat« im Pendschab handelt, nämlich so, wie sie bereits in vedischer Zeit erscheinen: langschenklig, schlank, mit sehr dichtem, mäßig blondem Haar, hellen, scharfen, tiefen Augen, alle frei, ohne Sklaven, da sie sich sämtlich für adeliger Abstammung halten, mit dem Roßopfer als höchstem Fest, der außerordentlichen Ehrfurcht vor ihren Frauen, die das Leben der Männer in allem teilen, Polyandrie und Mutterrecht. Schon die »fünf Nationen« der vedischen Arier, die fünf »Jayati-Söhne« leiten sich selbst von einer Stammutter » Ita«, ihrer Eponyme (Erschafferin und Namengeberin), ab. Aus Jayatis Söhnen gingen dann die ersten indo-arischen Dynasten, die »Mond«- oder Parava-Herrscher, hervor. Auch die Helden der großen Epenzeit, die Pândavas im Mahâbhârata, sind metronym, nach der Stammutter Pandaia genannt. Alle fünf Pândava-Brüder heiratet die Prinzessin Draupadi. Da die fünf Brüder auch fünf getrennte Paläste mit Gärten besitzen, weilt sie bei jedem abwechselnd zwei Tage lang. Eine spätere Prinzessin aus dem Haus der Pândava unternahm die Expedition nach Lanka (Ceylon) und gründete dort ein Reich; ihre sieben Brüder wurden ihr von der Mutter sukzessive nachgeschickt, und jeder erhielt von der Prinzessin-Schwester dann Teile des Landes als Regent zugewiesen. Die Maura-Dynastie, Gründerin des ersten groß-indischen Reiches, mit den illustren Königen Chandragupta und Asoka, dem Förderer des Buddhismus, leitete sich gleichfalls von einer Frau, Maura, her und erhielt durch sie das Thronrecht von den Nandas. Auch König Gautamiputra nannte sich ausschließlich nach seiner Mutter Gautami, und daß er eigentlich Satakarni hieß, kümmerte keinen Menschen.

Polyandrie, für sich betrachtet, ist gewiß kein sichres Merkmal für Mutterrecht, fügt sich aber hier ergänzend zu den übrigen. In den Epen ist sie geradezu die Regel. Außer Draupadi mit fünf, ist eine andre Prinzessin mit sieben, Jatila, nach den Puranas, mit zehn Brüdern verheiratet. In einer vedischen Hymne werden die Aswins, das göttliche Wagenlenker- und indische Dioskurenpaar, nach einem Sieg bei den Wettspielen von einer Frau als ihre gemeinsamen Gatten begrüßt und anerkannt. Und im Rig-Veda heißt es: »In der Ferne die strahlenden Maruts hangen ihrer jungen Frau an, die ihnen allen gemeinsam gehört.« Brüderliche Polyandrie scheint ein allgemeiner Brauch unter Ariern gewesen zu sein und findet sich bei verschiedenster Umwelt; im skandinavischen Mythos ist Frigga gleichfalls die Gattin von Odins Brüdern We und Wili. Betonung dieses Tatbestandes tut not, weil ganze Generationen von Privatdozenten bestrebt waren, ihn wie einen Flecken auf der wohl reichlich abgelegenen Familienehre zu verwischen.

Zum größten und machtvollsten Feind nicht der Frauen, aber ihres freien Weltwesens, wurde das Brahmanentum, als es über die Kschatrias, die Kriegerkaste der ritterlichen Formträger, nach bitteren Kämpfen die Oberhand gewann. Was Spengler von den beiden Urständen jeder Kultur, Adel und Priestertum, sagt, hat sich nirgends so, wie mit Silberstift umrissen, rein zu Tag gelebt wie in Arisch-Indien vom Anfang des zweiten bis zur Mitte des ersten Jahrtausends v. Chr. In den frühen Hymnen fluten sie noch beinahe ungetrennt. Auch diese ältesten Teile der Veden gelten jetzt fast allgemein als erst nach dem Einbruch, also bereits in Indien und ziemlich spät, etwa im XII. Jahrhundert v. Chr., entstanden. Kaum ein grellerer Gegensatz ist denkbar als zwischen dem, was in ihnen selbst als Lehre und Leben sich zeigt, und dem, was nachträglich brahmanisches Gesetz bestimmt. Tritt dort »von alters her die edle Frau, von Männern begleitet, als Anordnerin des Opfers« auf, so wird sie hier von jeder religiösen und öffentlichen Handlung ausgeschlossen. Einst Mitschöpferin der Hymnen – mindestens eine im Rig-Veda stammt erwiesenermaßen von einer Frau –, darf sie jetzt nicht einmal lesen, was sie selber dichtete, weil heilige Schriften nur geeignet seien, den weiblichen Geist zu verwirren. Noch in den Sutras aber stehen die Disputationen der Prinzessin Gargi mit dem Weisen Yajnavalkya Satz um Satz als klassisch verzeichnet, »weil sie Brahmas Wissen besaß«. Die großen National-Epen, eine bereits brahmanisch redigierte Sammlung von Helden- und Ritterballaden, deren Beliebtheit an sich nicht zu zerstören war, zeigen noch beide Tendenzen nebeneinander, doch auch, wie rasch und gründlich in vielem der Umschwung gekommen sein muß. Im Mahâbhârata sagt Pandy zu Kunty, seiner jungen Frau: »Nun will ich dir von den alten Bräuchen erzählen, wie die erleuchteten Rishis, wohlvertraut mit jeder Regel der Moral, sie vorgezeichnet hatten. So höre denn, o Schöngesichtige mit dem süßen Lächeln, früher waren die Frauen nicht in Häusern eingeschlossen, abhängig von Gatten und Verwandten. Sie pflegten frei hinzugehen, wohin sie wollten, sich vergnügend nach bestem Vermögen. Und keineswegs, o du mit den herrlichen Eigenschaften, hingen sie ihren Männern in Treue an, ohne deshalb, o Liebreizende, schuldig befunden zu werden, denn dies war der gutgeheißene Brauch der Zeit ... Wahrlich, dieser Brauch, so nachsichtig den Frauen, hat die Sanktion der Ehrwürdigkeit. Die gegenwärtige Sitte hingegen, daß sie einem Mann fürs Leben verbunden sind, ist erst kürzlich aufgerichtet worden.«

Beim Einbruch nach Indien, vielleicht um 2000 v. Chr., waren die mutterrechtlichen Arier wahrscheinlich auch noch kastenlos gewesen, höchstens daß Kriegeradel bestand. Nachdem sich ein Priesterstand abgesondert hatte, der das spekulative Denken später zu einer vielleicht nie wieder erreichten Höhe führen sollte, ging es ihm zuvörderst um die religiöse Ausschaltung der Frau. Ihr fiel ja von jeher der Hauptanteil am Asvamedha, dem heiligen Roßopfer, zu; sein Ritual des Befruchtungszaubers spielte sich in einer Art hieros gamos ausschließlich zwischen Königin und geschlachtetem Pferd, ursprünglich vielleicht dem noch lebenden Pferd, ab, während Männer nur assistierten. Das mußte von Grund auf geändert werden, deshalb findet sich bereits im Mahâbhârata die sehr bezeichnende Stelle: » Das Gesetz ist aufgerichtet worden, daß die Frau mit heiligen Zeremonien nichts zu schaffen hat, denn es gibt eine Offenbarung darüber« ... »Die Gattin erringt den Himmel nur durch Gehorsam gegen den Gemahl.« Im Buch Manu endlich – ausschließliches Werk der Brahmanen, nicht der Kriegerprinzen – erreicht das indische Vaterrecht einen Gipfel, der Rom bei weitem übertrifft. Nach ihm darf die Frau nie eigenen Willen genießen, bleibt vielmehr als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Gatten, als Witwe dem Sohn unterstellt. »Mag ein Mann auch lasterhaft, verworfen, bar jeder guten Eigenschaft sein, die gute Frau muß ihn doch immerdar wie einen Gott verehren.«

»Möge sie absolute Herrin sein über ihre Schwiegerväter,« verkündet dagegen eine vedische Hymne, »absolute Herrin über ihre Schwiegermutter, laßt sie herrschen über ihres Gatten Schwestern, herrschen über ihres Gatten Brüder.« Selbst unter Brahmanen sind mitunter noch Mutterrechtsreste zu finden, so erkennen jene von Bengalen nur einen Schwestersohn als Familienpriester an. Unabhängig von den Ariern, die das Matriarchat hatten, aber wieder aufgaben, bestand es bei den eingebornen Dravida-Rassen von je, erhielt sich auch unter unabhängigen Herrschern, oder im Süden, wo der brahmanische Einfluß nicht durchdrang. Im Gebiet von Malabar und Travancor fanden ältere Reisende verschiedene Frauenstaaten, wo nur »Königinnen allem Ansehen nach unumschränkt regieren«. Schaudernd ob solcher »Entartung«, schreibt noch der alte Meiners Ende des XVIII. Jahrhunderts über ein Königreich Attinga, dessen Alleinherrscherinnen, zur Ehelosigkeit verpflichtet, sich dafür Geliebte hielten nach Laune, »gemeiniglich machen daher die schönsten Jünglinge des Hofes ihr Serail aus«. Genau der gleiche Brauch sowie die Thronfolge in ausschließlich weiblicher Linie sind heute durch mindestens ein Dutzend afrikanischer Beispiele zu typisch belegt, als daß Zweifel an den völlig unabhängig und dabei innerlich höchst widerstrebend gemachten Angaben der alten Weltreisenden über Analoges in Indien berechtigt wären. Sie bestätigten nur eine vorübergehend in Vergessenheit geratene Tradition. Auch Strabo erzählt bereits von den Damen indischer Höfe, wie sie als geborne Herrinnen Waffen zu führen verstehen und amazonenhaft die Krieger in die Schlacht begleiten. Nur aus solch ganz altem Instinkt heraus werden jene Phänomene verständlich, daß ganze Armeen sich begeistert, und unbeirrt durch den Islam, immer wieder von Frauen, als ihren angestammten Führerinnen, leiten lassen, wie während des indischen Aufstandes durch die berühmte Rani von Ghansi.


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