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Mutterrecht

Lassen wir die Vergötterung der eignen Vernunft und den Götzendienst selbstgeschaffener Idole – befolgen wir das alte, dem Äneas gegebene Orakel: antiquam exquirite Matrem: »der uralten Mutter folget nach«.

 

Vielgestaltig und wechselnd in seiner äußeren Erscheinung folgt der Mythos doch bestimmten Gesetzen und ist an sicheren, festen Resultaten nicht weniger reich als irgend eine andre Quelle geschichtlicher Erkenntnis. Produkt einer Kulturperiode, in welcher das Völkerleben noch nicht aus der Harmonie der Natur gewichen ist, teilt er mit dieser jene unbewußte Gesetzmäßigkeit, welche den Werken freier Reflexion stets fehlt.

J. J. Bachofen

 

Wo die Totalität der Macht mit solchem Tiefenglanz auf der weiblichen Naturpotenz gesammelt ruht, wo schicksalhafte Herrinnen der Auf- und Untergänge an der Spitze der Schöpfung stehen, umklammert von Lebenden und Toten, denen ihr tieferer, unterer Mund das Urteil spricht, dort kann das Weltgefühl, so bis zum Erzittern angespannt mit der Symbolbreite des Muttertums, nicht »folgenloser Glaube« bleiben, der irgendwo im Leeren hängt; dieses Weltgefühl muß sich vielmehr durch alle Stufen auswirken bis in das Familienrecht. Denn nur das Lebendigste, das ganz und gar Wahre einer Weltzeit geht in ihren Mythos ein. Wem er Macht gibt, der hat sie auch realiter besessen; »Vergottung« dort verträgt sich nie und nimmer mit »Versklavung« hier.

Und doch hat es wieder einmal ein paar Jahrtausende gedauert, bis das jemandem in allen Konsequenzen aufging. Natürlich ist hier J. J. Bachofen gemeint.

Dieser weiche, korpulente Basler Patrizier mit dem wunderschön geschwungenen Kindermund, einem Dutzend Millionen Schweizer Franken, einer Professur für Römisches Recht, vielen Ehrenstellen und einer fast unbegreiflichen Wissenskraft, entdeckte in tiefster innerer Vereinsamung das weibliche Weltalter am unteren Saum der Geschichte, mit priesterlicher, politischer und ökonomischer Vormachtstellung der Frau. Für vierzehn Länder und Stadtgemeinden: Lykien, Athen, Kreta, Lemnos, Ägypten, Tibet, Zentralasien, Indien, Orchomenos, Elis, Lokris, Mantinea, Lesbos und Kantabrien hat er es selbst nachgewiesen, für den größten Teil der restlichen Erde diesen Nachweis – wie sich jetzt zeigt – mit Recht vorausgesagt.

Als vergleichender Rechtsforscher nannte er seine Wiederentdeckung nach ihrem wichtigsten, juristischen Merkmal: Mutterrecht. Dieses ignoriert den männlichen Anteil bei der Entstehung des Kindes und zählt nur die Herkunft aus dem Mutterschoß. Herkunft im wörtlichen Sinn: wo es her = herauskommt, das allein gilt. Der Stammbaum ist somit weiblich, jeder Unterschied zwischen ehelicher und unehelicher Geburt fällt dahin, weil alle Kinder, dem Rang der Mutter folgend, ihren oder ihrer Sippe Namen tragen, und auch der Besitz erbt sich ausschließlich in weiblicher Linie, und zwar von der Mutter auf die Töchter, fort; die Söhne gehen völlig leer aus, erhalten aber zuweilen bei ihrer Verheiratung von den Schwestern eine Aussteuer. Vom leiblichen Vater können sie nichts erben, weil dieser als mit ihnen gar nicht blutsverwandt gilt. Was er im Leben sich erwirbt oder erobert, fällt nach seinem Tod, ganz konsequenterweise, seiner uterinen Sippe durch die gemeinsame Mutter, also den Kindern seiner Schwestern, zu. Diesen Neffen und Nichten steht er viel näher als ihr eigner Vater, und in der Übergangsperiode zwischen Mutter- und Vaterrecht ist immer dieser Mutterbruder der einzige Mann, dem Einfluß in der Frauensippe zugestanden wird. Sogar das extrem vaterrechtliche Rom hält noch die zweierlei Onkel rechtlich scharf auseinander; den Vaterbruder, patruus, und den Mutterbruder, avunculus, was ja so viel wie kleiner Ahne heißt.

So sieht im Nüchternen die Struktur der Mutterfolge aus. Doch das bleibt Vordergrund. Klages hat mit Recht Bachofen »den vielleicht größten Erschließer eines urzeitlichen Bewußtseinszustandes« genannt, »im Verhältnis zu dessen samt und sonders kultischen und mythischen Niederschlägen ausnahmslos alle Glaubenslehren der geschichtlichen Menschheit im Lichte von Verdünnungen und Zersetzungen des Urquells erscheinen«.

Immer hat es zwei Arten von Erkennern gegeben: Seher und Denker. Bachofen war beides, das hat ihn zum Tiefenforscher ohne Beispiel gemacht. Denn die Intuition als Wünschelrute deutet nur die Stellen einer noch blinden Tiefe, wo der Geist mit seiner zarten und planvollen Technik des Bloßlegens einzusetzen hat. Die Intuition schlägt dort an, wo sich das Schürfen lohnt. Immer war es gerade das unangenehmste Gelände zwischen den Fachgebieten, jenes, gegen das alle Anrainer: Archäologen, Philologen, Kulturhistoriker, Mythenforscher, jeder auf seinem Plätzchen hockend, sich gereizt und beleidigt abgrenzten – »gerne meiden wir weitgreifende Fragen«, denn: Gelehrte sind nicht neugierig – und mit eigenen Förderschlacken zudeckten, wo Bachofens Wunderinstrument ins Schwingen geriet. Dann wurde der Behäbige hart vor Fleiß, stützte jahrelang den Weg hinunter, Schritt um Schritt nach allen Richtungen und Regeln strenger Forschung. Methodisch, exakt. In diesen neuen Seelentiefen aber kam er dann »zu den Gefilden und weiten Palästen« innerer Kontinente, von denen jene Flächlinge, wie sie ausschließlich auf dem obersten dünnen Zeithäutchen ihr zweidimensionales Blattlausdasein führen, sich nichts ahnen lassen. Beschleunigte Blattläuse, zugegeben. Doch auch bei dreihundert Kilometern Stundengeschwindigkeit wird immer nur auf der gleichen Fläche rundum gesaust.

Außer Intuition und Wissen aber brauchte Bachofen für seine psychische Paläontologie noch ein Drittes: Einsamkeit ertragen zu können. In monumentaler Geschlossenheit nach außen und innen, der Tagesmeinung nicht gefällig, dastehen, breit, still, fern, »unzugänglich dem Spott und dem Zweifel, den unreifen Früchten der Weisheit«.

Damals, zwischen 1860 und 1890, waren die Leute durch die Aufklärung so verdummt, daß jeder Versuch, irrationale Daseinsformen an ihrer eignen irrationalen Quelle zu erfassen, für »Fiebergesichte«, »höheren Blödsinn« galt. Als Diktator gebot jener fanatische Flachsinn, dem Erklärungen so leicht fallen, weil er gar nicht mehr dahin gelangt, wo die Probleme erst beginnen. »Sein Bestreben ist es, die Welt möglichst platt zu sehen, nicht, um durch Klarheit dem ewig Dunkeln sein ewiges Recht zu sichern, sondern um eine öde Selbstverständlichkeit des Alls zu erzeugen und jene Dinge aus dem Weg zu räumen, welche einer freien Bewegung seiner Ellbogen, auch im Geistigen, entgegenstehen.« (Weininger.)

In der Historie herrschte damals der Unfug der »kritischen Sichtung«. Als ob das, was die Vergangenheit »kritisch zu sichten« sich vermißt, je selber etwas anderes sein könnte als ein Vorurteil der Gegenwart, wie der Historiker Bossier vom Historiker Mommsen und seiner Schule gesagt hat. Machte jede Zeit das ihrerseits so, dann blieben von der ganzen Geschichte nur die leeren Jahreszahlen stehen, mit gar nichts darin, höchstens gut dazu, in die Lotterie gesetzt zu werden. Zuvörderst säuberte die Rabbia dieses Rationalismus ihre Objekte von allem »phantastischen Beiwerk« der Tradition, warf diese unbrauchbaren Notizen als unglaubwürdig, unwesentlich, am liebsten als »bedeutungslose Anomalien«, auf den Kehrichthaufen, was den sonst so sanften Bachofen Feuer und Galle spucken ließ. Um etwas als mögliches historisches Objekt zu diskreditieren, gab es ein Bannwort »sagenhaft« oder, noch beschämender, »mythisch«. Was diese Eselsmütze aufbekam, daran rührte keiner auch nur mit dem Schürhaken, aus Angst, nicht mehr für »ernst« zu gelten.

Durch geniale Außenseiter siegten dann die Sagen auf der ganzen Linie. Längst ist das Märchenbuch zum Baedeker des Archäologen geworden, der seinerseits dem Historiker weiter neues Material gewinnt. Wer Solides finden will, gräbt Mythenkerne aus. Mit Schliemann fing es an. Weil seine unverwirrbare Urteilskraft, allem Hohn zum Trotz, homerische Tradition auch historisch »ernst« nahm, fand er die ganze mykenisch-pelasgische Schicht; weil Arthur Evans den König Minos und Dädalos und das Labyrinth »ernst« nahm, legte er im kretischen Formengut einen neuen Kulturkreis bloß. Daß der Wunderheld des Gilgamesch-Epos zwei Drittel Gott und nur zu einem Drittel Mensch ist, mit Skorpionleuten anbindet, in die Unterwelt fährt, infolge einer erotischen Differenz mit der Göttin Ischtar in Person beinahe die Riegel des Totenreichs zum Bersten bringt, hindert heute keinen »ernsten« Menschen mehr daran, in Uruk nach seinem Privathaus samt Frühstücksgeschirr zu fahnden, von dem der gleiche Mythen-Atem meldet.

Was durch Bachofen zu uns kam, ist ein ungreifbares Gut, kein Museumsstück, kein durchschreitbarer Palast, vielmehr die Hebung und Senkung des großen Atems selbst.

Und wie den Biologen, verwöhnt wie sie sind, durch die unbegrenzten Möglichkeiten der niedren Lebensreiche, Säugetiere nur noch langweilig erscheinen, so dünkt die obere, verfestete Geschichte jeden lebensarm, der einmal in den Bann geraten ist des »schöpferischen Schauders«, wie er die Bilder gebärende Prähistorie ganz erfüllt, besonders bei den großen Kulturrassen und an jener Grenze, ehe sie rational geworden, in das »taghelle Bogenstück« ihres Schicksals einmünden, denn bei ihnen war, was unten vorging, am mächtigsten, sonst hätten sie es später nicht »so hoch hinausgetrieben«.

Dieses große Vorher kann man sich gar nicht erfüllt genug denken, und wie schon Bastian gewußt hat, auch gar nicht vielstufig genug; mit ebenso überraschendem wie unvorhersehbarem Schichtenwechsel, ganz wie in der Geologie. Doch auch die eigentliche Historie, oder mindestens ein in der Überlieferung bewahrtes Geschehen, dürfte sich stellenweise viel weiter nach rückwärts dehnen, als noch vor kurzem möglich schien. Die Angaben der Ägypter, daß ihre Dynastien 28 000 Jahre vor Menes zurückreichten, daß Sumer eine ununterbrochene Geschichte bis mindestens ins 64 000ste, vielleicht sogar 400 000ste Jahr vor der großen Flut besitzen wollte, ist nicht mehr ohne weiteres als bloße Nimbushascherei abzutun. Die nach der Flut gegründeten Reiche von Kisch und Uruk sollen 20 000 Jahre von halbgottartigen Königen regiert worden sein. Vom fünften Jahrtausend an erscheinen die Herrscher ziemlich lückenlos; im vierten Jahrtausend erfolgte der Semiteneinbruch, der die Einheitlichkeit der alten Bevölkerung in Frage stellte, um das Jahr 3000 spaltet sich das Reich in Sumer und Akkad; es ist das Ende. (Ungnad.) Bereits die ältere Steinzeit zeigt ja menschliche Kultur. Schon die Aurignacschicht geht etwa vierzigtausend Jahre zurück, die schwedischen Felsbilder an die Zehntausende von Jahren und die neuentdeckten südafrikanischen Skulpturen aus dem Paläolithikum, etwa dreißigtausend Jahre alt, sind selbst schon das Ende einer langen Entwicklung, denn sie zeigen ganz verschiedene Stile, einen byzantinisch-hieratischen, dann wieder späten Naturalismus und stärksten Impressionismus, wie das berühmte »Rodinsche« Nashorn und andere Reliefs.

Also »nirgends Anfang, überall Fortsetzung, nirgends bloße Ursache, immer zugleich schon Folge; ... das wahrhaft wissenschaftliche Erkennen besteht aber nicht nur in der Beantwortung der Frage nach dem ‹Was?›. Seine Vollendung erhält es erst dann, wenn es das ‹Woher?› zu entdecken vermag, um damit das ‹Wohin?› zu verbinden.« Bachofen, der souveräne Deuter im ungreifbaren Reich des Bedeutsamen, stieß bei den großen Kulturrassen in Ägypten, Kleinasien, besonders aber in Hellas, Rom, den griechischen Inseln, unmittelbar unter der fortlaufend registrierten Historie am Anfang der Heroenzeit mit ihren Städtegründungen auf eine Schicht, in der offenbar soeben ein totaler Polwechsel der Macht stattgefunden hatte, nicht zwischen irgendwelchen »Klassen« oder »Rassen«, sondern zwischen den zwei Urpolen selbst. Und darum wechselte die Natur samt den Himmelskörpern mit. Da wurde der Mond gestürzt, die Sonne erhöht; Nacht und Tag, links und rechts, ungrad und grad, Letztgeburt und Erstgeburt tauschten den Vorrang.

Schärfste Zäsur zwischen Äon und Äon! Früheres erlosch in erzwungenem Vergessen. Doch wie heimgezogene Gewitter, längst schon unter dem Horizont, noch im Widerschein hoch oben in den Wolkenbänken zucken, so wetterleuchtete eine unermeßliche seelische Entladung durch den langsam ergrauenden Mythos.

Auch fremdartige Trümmer von Recht liegen dort und da in der Tradition herum, tabu und fehl am Ort in der geschlossenen, obersten, nun klassisch geglätteten Ordnung. Oder lose Enden von Sitten, mit nichts verknüpft, wehen eigenmächtig durch altertümliche Feste; allerhand unheimlicher Nonsens und doch wieder irgendwie dem höchsten der Nation, ihrem Heroenkult, verhaftet. Mitten im strengsten Vaterrecht zählen jene Halbgötter, denen man doch zu entstammen sich rühmt, ihre Herkunft nach der Mutter. Die von Männern beherrschte Ehe heißt: Matrimonium, statt Patrimonium. Sonst ganz ordentliche Leute, wie die Kreter, sagen tollerweise »Mutterland« statt »Vaterland« und warum kommt in Rom, wo alles Gute rechter Hand sich ordnet, im uralten Volksorakel des Vogelflugs das günstige Omen von links?

Und dieses erst: politisch rechtlos ist die Frau der klassischen Zeit, doch in der Tradition trennen elische Matronen, denen jeder Heerführer widerspruchslos gehorcht, die streitenden Armeen, gebieten Frieden. Heute erscheint es beinahe unbegreiflich, hält man die vielen Zeichen solcher Art mit beglaubigter Geschichte andrer barbarischer Völker zusammen, daß die Zeit des »Mutterrechtes« je geleugnet werden konnte; stand doch klar und deutlich schon in Hannibals Vertrag mit den Galliern die Bestimmung, es sollte im Fall eines Streites über dessen Auslegung die höchste, inappellable Entscheidung einem Kollegium gallischer Matronen zustehen. »Die höchste matronale Rechtspflege ist immer jener Bestandteil der Frauenherrschaft, der sich am längsten erhält. Er stammt aus jener, später zu Hexenfurcht verzerrten Ehrfurcht vor der unergründlichen Autorität, wie sie nur alte Frauen umgibt.«

Bachofen, noch ganz allein mit seiner Entdeckung, staunte in Sage und Mythos den Erscheinungen weiblicher Größe nach. Sogar noch bei Homer trifft Odysseus in nicht weniger als fünf Reichen souveräne Königinnen an. Gerade der schroffe Gegensatz zu dem herrschenden System beweist solche Züge als ursprünglich und echt; eine spätere Zeit hätte sie nie hinzudenken können; die Linie des Empfindens lag bereits zu weit ab. Hier irrt die Psychoanalyse wohl, wenn sie die »mythische« Herrschaft der »großen Mütter« als wunschtraumartigen »Ersatz« für den verbotenen Inzest zu deuten sucht, denn diese Herrschaft hat sich ja längst als historisch wahr erwiesen.

Bachofen ging jedem Sagenwandel nach, wo er zwar nicht das Geschehnis selbst, doch dessen Deutung und Moral zu ändern strebt. Da erscheint denn oftmals die gleiche Person bei gleicher Tat in doppelter Auffassung: »dort schuldlos, hier verbrecherisch, dort gepriesen, hier verabscheut«.

Das Ganze falsch gesehen: ein unbrauchbarer Haufe sich widersprechender Fragmente, richtig gesehen: »alles wie aus einem Guß«. Nämlich mit der Einsicht, daß links, gerade Zahlen, schwarz, weiß, rot, Nacht, Mond, Unsühnbarkeit des Muttermordes, Letztgeburtsrecht zur Frauenherrschaft gehören, wie rechts, blau, gelb, ungerade Zahlen, Tag, Sonne, Sühnbarkeit des Muttermords, Erstgeburtsrecht zur Männerherrschaft. Geht eine Rasse von der einen zur andern über, so schlägt der ganze Fächer symbolischen Lebensstils zugleich um; der Kosmos wechselt vom Sternenzelt bis zur kleinsten Handreichung. Dies gilt mit kleinen Abweichungen so ziemlich für den größten Teil und beinahe für jede Zeit, weil »Mutterrecht« nicht an eine bestimmte Rasse oder Epoche, vielmehr an eine bestimmte Seelenlage gebunden zu sein scheint. Manche Rassen verändern diese Seelenlage nie, andre sehr früh, manche zu früh, manche zu spät. Für jede aber liegt die entscheidende Schicksalsstelle ihrer Kulturbahn in der Art, wie gerade diese Ablösung und unter welchen Erschütterungen sie sich vollzieht.

Diese letzten Folgerungen lagen weniger in Bachofens Linie, noch weniger in seiner Zeit, der das erdumfassende ethnographische Material, gesammelt in den letzten zwanzig Jahren, zum Vergleich fehlte. Dieses große menschliche Nebeneinander ermöglicht erst jene moderne Vogelschau, für die das Rasse-Erleben unzähliger Völker gleichzeitig als Reliefkarte sich breitet, die Völker darin wie Meeraugen, deren Wasser- und Weltspiegel jeder auf seinem Niveau abgeglättet steht.

Gern aber und mit Recht empfand er sich den Paläontologen verwandt, »weil ja auch er in Schichten denke«. (Bernoulli.) Und wie an sogenannten »Leitfossilien« ein ganzer erdgeschichtlicher Zeitcharakter mit allen ihm verhafteten Formen erkannt zu werden vermag, so lehrte er, aus einem oft unscheinbaren Mythenmerkmal schließen, ob es sich hier um eine Mutterrechtsepoche handle oder nicht, und ob sie sich im Auf- oder Abstieg befinde. Nachdem einmal die richtige Grundeinsicht gewonnen war, strömten ihm, wie das ja immer geht, die Zeugnisse von allen Seiten nur so zu.

Und wieder, wie es in der Erdkunde »Aufschlüsse« gibt, Stellen auch, wo Verwerfungen offen zutage liegen, versteinerter Aufruhr der Materie, so fand er Bruchstellen am Mythos, wo die lebende Entwicklung mit Händen zu greifen war. Zu einem ganz großen »Aufschluß« über die griechische Vorwelt wurde ihm die Orestessage, sogar noch in ihrer späten Fassung, durch die Äschyleische Trilogie; klassische Bruchstelle zwischen Mutter- und Vaterrecht, alter und neuer Seelenlage, Unter- und Oberwelt, den großen Eimüttern und Apollo-Athene. Orest hat die Mutter getötet, um den Vater zu rächen; wer gilt nun mehr, Vater oder Mutter? Nach dem alten Erdrecht der Erinnyen ist jener rächende Mord, den Apollo dem Sohn befahl, die eine einzig-ewig unsühnbare Sünde.

Schon die Exposition der Eumeniden wirft diesen tiefsten Konflikt in ein einziges bebendes Bild: da liegt der von den Erinnyen bis in den Wahnsinn gehetzte Orest, hingeklammert an den apollinischen Altar, den einzigen der Erde nicht mehr unterworfenen Ort, während die draußen mit schlummernden Schlangenhaaren im Kreise kauern, träumen – manchmal zischt eine schlafende Locke auf –, warten, bis ihr Opfer weiter muß, auf daß sie es zu Tode jagen. Doch dem Gejagten ordnet noch zu rechter Zeit Athene am Areopag das Gericht; entscheiden über ihn sollen die angesehensten Bürger; Apollo, der die Tat befahl, führt die Verteidigung. Unter den tobenden Anklagen der Erinnyen schreit der verzweifelnde Orest: warum verfolgt ihr denn nur mich! Warum habt ihr im Leben Klytemnästra nie verfolgt?

» Sie war dem Mann nicht blutsverwandt, den sie erschlug«, ist die Antwort der Erinnys und des Mutterrechts. Für diese gilt nur die uterine Verwandtschaft, aus weiblichem Leib und weiblichem Blut; der Gatte aber ist ein fremder Mann, der ruchlos ihres Leibes, ihres Blutes Tochter Iphigenie gemordet hat. Klytemnästra erfüllt nur der Nemesis Gebot, nimmt sie Blutrache an ihm für ermordete Geburt; das ist nicht Recht nur, sondern tiefste Mutter pflicht. Darum sind die Erinnyen mit ihr und für sie, aber gegen Orest, der seinerseits den gräßlichsten Frevel an der schaffenden Natur begeht, um seines Vaters – eines fremden Mannes – willen.

Ganz anders spricht Apollo, als Vertreter des neuen, väterlichen Sonnenrechts, zu den Richtern:

»Nicht ist die Mutter ihres Kindes Zeugerin,
Sie hegt und trägt das auferweckte Leben nur.
Es zeugt der Vater, aber sie bewahrt das Pfand,
Dem Freund die Freundin, wenn ein Gott es nicht verletzt.«

Und da die Stimmen der Richter sich die Waage halten, nimmt Athene, die »mutterlose Kopfgeburt, die gerade Tochter, des Gottes bebender Strahl«, noch ihren Stimmstein in die Hand und spricht:

»Mein ist es, abzugeben einen letzten Spruch,
Und für Orestes leg ich diesen Stein hinein,
Denn keine Mutter wurde mir, die mich gebar,
Nein, vollen Herzens lob ich alles Männliche.
Es sieg' Orestes auch bei stimmengleichem Spruch.«

Mit diesem Freispruch ist der Untergang des Mutterrechts verkündet und der Sieg des Olympischen über das Chthonische. Da aber erhebt sich jene, der alle Würden gebühren, die Erinnys, mit ihrem Fluch:

»Ich das erdulden, wehe!
Unter der Erde ich mich verbergen, die Urweise, wehe!
O neue Götter, altes Gesetz, uraltes Recht,
Ihr rennt sie nieder, reißt sie fort aus meiner Hand,
Und ich Unselige, schmachbeladen, bitterempört,
– – –
Rächend zu Boden trief' ich des Herzens
Gifttropfensaat

Das aber bedeutet Mißwachs, Fehlgeburt, Tod. Erinnys ist nicht nur die rächende, auch die formende Urmacht, und von gleichem mütterlichen Stoff wie sie ist auch die Frau, die ja der Erde Stelle und Funktion vertritt. Durch den ungesühnten Muttermord ist Erinnys mit ins Herz getroffen, darum erhebt sich die ganze Natur zur Rache für das gebrochene Mutterrecht. Sie selbst ist ja verletzt: die Ordnung der Dinge, das Recht der Natur ist erschüttert und umgestürzt. In Unordnung gebracht, gestürzt, erschüttert und verletzt aber kann sie nicht mehr richtig gebären, so verderben Pflanze, Tier und Mensch, die Frucht im Leib wie die Frucht auf dem Feld; dagegen hilft kein Sieg der sterilen himmlischen Mächte. Denn »wie in der Religion des Heiligen Geistes die Sünde wider den Heiligen Geist keine Verzeihung zu hoffen hat, so in jener Religion der stofflichen Kraft die Sünde gegen das Prinzip derselben, gegen das Muttertum der Erde«. (Bachofen.)

»Alles niederstürzen wird neuer Brauch,
Wenn des gottlosen Muttermörders Schuld
Vor Gericht siegen darf.«

Athene, die Weise, bittet, schmeichelt, vermittelt, versöhnt. An ihrer Seite soll Erinnys Mitherrscherin des Landes sein:

»In ehrender
Wohnung, Erechtheus' Tempel nah, wirst du dereinst
Von Männern hochgeachtet und von Weibern sein,
Wie dir in andern Ländern nimmer ward zuteil.«

So nehmen die Ehrwürdigen den Fluch zurück, damit:

»Nicht ersticke Mißwachs jammervoll der Saaten Blühn,
Schafe froh in Sattigkeit,
Zwillingslämmer um sie her,
Ernähr' zu seiner Zeit der jungen Erde Grün,
Der Grasung lieber Ort.«

Hier in der Orestessage tritt der Schichtenwechsel offen zutage vom stofflichen Mutter- zum intellektuellen Vatertum, das seinem Gegensatz zur Parthenogenese in der römischen Adoption die nicht mehr zu überbietende Form findet. Weiter kann Begriffs-Exzentrik: nicht mehr getrieben werden, als wenn mit gewollter Ignorierung der gesamten körperlichen Erbmasse, durch Willensakt allein, ein beliebiger blutsfremder Mensch in einen Sohn verwandelt wird.

Den klassischen Polwechsel ins Apollinische auslösen darf also nur ein Mann: Orest. Ein Weib: Elektra, nicht, trotz Mutterhaß und Vaterbindung.

»Die Weltzeit, die wir kennen,
Schuf der Geist, der immer Mann ist.«

Äschylus, bereits der Sohn dieser Weltzeit, endet seine »Eumeniden« mit einem faulen Kompromiß, dort, wo Urfehde steht zwischen den Grundsubstanzen. Dieser Konflikt muß, wie stets, wenn zwei Echtheiten zusammenprallen, im Tiefsten tragisch, weil unlösbar, sein. Trotzdem bohrt der Mythos rastlos an ihm herum, wirft sich mit umformender Wucht immer wieder über ihn, immer wieder mit neuen Varianten Kompromisse suchend für das, was ohne Kompromiß. Auch Alkmäon rächt den Tod seines Vaters durch Muttermord; soweit die Erde reicht, kann er den Erinnyen nicht entgehen, bis ihm Apollo Rettung verkündet, wenn er seinen Fuß auf einen Boden zu setzen vermag, der von der Tat nichts weiß, weil ihn das Meer erst später aufgeworfen hat. So wird ihm endlich die Schlamminsel am Ausfluß des Acheloos zum Asyl; schließlich aber erreicht ihn das Geschick durch die Brüder seiner Frau. Auch in dieser Sage ist die Mutter: Eriphyle, in ihrem alten Recht, befreit sie sich von einem fremden Mann, um der Liebe zu dem Bruder und eines Zeichens dieser Liebe, des berühmten Halsschmuckes, willen. Umgekehrt wieder, ganz aus der Mentalität des Männerrechts heraus, handelte Kriemhild, wenn sie um Siegfried, einen fremden Mann, zu rächen, die mutterleiblichen Brüder ins Verderben lockt.

»So lange an der Spitze der Schöpfung eine große Urmutter steht, aus deren Schoß alles Leben hervorgeht, straft sie jede Verletzung dieses ihres Muttergesetzes an den Völkern mit Unfruchtbarkeit, Mißwachs, Pestilenz« und Ärgerem noch. Um dieses Ärgere weiß das Gilgamesch-Epos, wenn es den Zorn der Herrin Ischtar singt und die Urangst aus den Mythen aller Völker, daß eine Zeit kommen könnte, da der Toten mehr wären als der Lebendigen und die schwarz-weiße Eimutter ganz schwarz würde.

»Nach Kurungea, dem finstern Land,
Richtete Ischtar, die Tochter des Mondgottes, ihren Schritt,
Nach dem Land ohne Wiederkehr,
Nach dem Land, das du kennst,
Nach dem Weg, dessen Bahn sich nicht wieder wendet,
Nach dem Haus der Verwesung,
Wo Staub ihr Trank, ihre Speise Kot,
Wo sie Licht nicht schauen, in Finsternis wohnend.
Bekleidet sind sie wie Vögel mit Flügelkleid.

Als Ischtar zum Tor von Kurungea gelangte,
Sprach sie zum Hüter der Schwelle die Worte:
Hüter der Schwelle, öffne das Tor!
Wenn du nicht öffnest, werde ich einstürzen die Tore,
Zerbrechen die Riegel, zerschlagen die Pfosten,
Ausheben die Türen,
Werde ich heraufführen die Toten, daß sie essen und leben.
Die Lebendigen essen, zu den Lebendigen
Sollen sich scharen die Toten,
Daß mehr als Lebendige der Toten es gebe.«

Der Hüter der Schwelle: »Halt ein, Herrin, zertrümmre das Tor nicht, ich will gehen, deinen Namen zu künden der Königin Ereschkigal.« Hin geht der Pförtner und sagt zu Ereschkigal: »Siehe, deine Schwester Ischtar steht am Tor. Sie, die hält die großen Orgien, die aufwühlt die Fluten vor Ea, dem Herrn.« Als Ereschkigal das vernahm, ward gelb ihr Antlitz, gleich der abgehauenen Tamariske.

»Geh, Hüter der Schwelle, öffne das Tor,
Behandle sie nach den Gesetzen.«

Da ging der Hüter der Schwelle, öffnete ihr das Tor: »Tritt ein, Herrin, die Unterwelt möge dir zujubeln. Der Palast von Kurungea freue sich deiner.«

Bei jedem der sieben Tore des Totenreiches aber nimmt er ihr ein Amulett ab: das Kopftuch, die Anhänger aus den Ohren, die Ketten des Halses, das Schmuckstück ihrer Brust, den Geburtssteingürtel ihrer Hüften, Spangen der Hände und Füße, Schamtuch des Leibes. Nimmt ihr damit die Zauberkraft, so daß sie in den Unterweltschlaf versinkt.

Dadurch aber versinkt auch die Liebeskraft der Oberwelt in Schlaf.

»Nachdem die Herrin Ischtar nach Kurungea hinabgestiegen,
Bespringt der Stier nicht mehr die Kuh,
Beugt sich der Herr nicht mehr über die Sklavin,
Es schläft der Mann an seiner Stätte,
Es schläft das Weib für sich allein.«

Sogar der Esel mag nicht mehr.

So fleht ein ganzer freudloser Kosmos um der Herrin Ischtar Rückkunft, trotz aller ihrer Grausamkeit und Willkür.

Wie nach jedem Systemwechsel die gestürzten, doch aus irgendeinem Grund nicht umzubringenden Idole ins Zuchthaus gesteckt oder verbannt werden, so steckt der Sinnwechsel der Sagen bei seelischem Umsturz die nach früherer Wertung »besseren Kreise« in irgendein Höllenverlies und sucht ihnen krampfhaft eine passende »ewige Strafe« gerade für das, was früher ihr »ewiger Ruhm« war.

Auch im Hades befand sich solch eine »hocharistokratische Verbrecherkolonie«, mit Tantalus an der Spitze, und, als Vertreterinnen einstigen Mutterrechts, die Danaiden. Ihr Mythos gehört zu jener ganzen Gruppe von »Bluthochzeiten«, bei denen Mädchen in der erzwungenen Hochzeitsnacht die Gatten töten, nur eine ausgenommen, die den ihren schont. Ursprünglich ist sie die einzige Verächtliche, später natürlich die einzige Löbliche aus der Schar. Auch für die »lemnische Hochzeit« gilt, wiewohl modifiziert, dieses Schema, das zu Bachofens Entdeckungen gehört. Auf der Fraueninsel Lemnos wählt, wie überall im Mutterrecht, die Frau den Mann, der zu Sexualtreue verpflichtet ist. Sexualtreue wird bei eingeschlechtlicher Vorherrschaft fast immer vom Herrschenden dem Beherrschten als Moralsatzung auferlegt. Der Imperativ: »tue-la« Daudets verwandelt sich also hier zum »tue-le«. Beides sind extreme Formen geschlechtlichen Besitzrechtes.

Das Unheil beginnt damit, daß die lemnischen Frauen, von je durch Schönheit und Glanz der Erscheinung berühmt, Aphrodites Dienst vernachlässigen. Die Göttin läßt ihnen diese Schönheit zwar, behaftet sie aber zur Strafe mit Dysosmie, was heute »fehlender Sex appeal« genannt wird. Aus Abscheu legen sich die Männer daraufhin kriegsgefangene thrakische Sklavinnen zu. Dafür werden sie samt ihren Beischläferinnen in der Hochzeitsnacht von den lemnischen Frauen getötet. Eine Tat der Selbstachtung wie des Staatsgebotes, wenigstens nach mutterrechtlichem Gesetz. Nur Hypsipyle, die Königstochter, schont ihren Vater Thoas. Im männerrechtlichen Argonautenmythos landen dann die Heroen auf der völlig männerlosen Insel. Iason verbindet sich mit Hypsipyle, seine Begleiter mit den andern Frauen, und nun beginnt der Sagensinn zu wechseln: die Lemnierinnen »bereuen«, wandeln ihre Sitten, die Kinder mit den Argonauten werden zum Zeichen dieser Wandlung nach den – Vätern genannt. (Apollodor.)

Viel reicher an Aufschlüssen und krasser auch ist das Geschick der Danaiden, welche nie bereuen. Frei über die eigene Person verfügen ist Grund- und Urrecht im Frauenstaat. Dieses Recht brechen in frechem Zynismus die Ägyptussöhne, indem sie den fünfzig Danaustöchtern – nicht aus Liebe, sondern um die Herrschaft zu erheiraten; Reiche werden ja durch die Frau vererbt – Gewalt antun. Äschylus, wiewohl mitten im Männerrecht, erlaubte sich, seinen Zuhörern den Mythos unverstellt vorzuführen, der Bühnenwirkung wegen. In den »Schutzflehenden« sind alle Kontraste wohlerhalten, »vom taubenartigen Zittern der geängstigten Mädchen« an, bis zum Moment, da sie tanzend und schaudernd vor Triumph nach der Blutnacht aus den Todesgemächern der Schänder in den Morgen hinaustreten, ihr Werk zu besingen. Nur eine Verräterin war unter ihnen: Hypermnestra hatte schwächlich und schmählich den Lynkeus geschont; darum wird die Pflichtvergessene in Fesseln vor ein Gericht gestellt.

Gerade von Hypermnestra, der bekehrten Amazone, stammt dann wieder im dreizehnten Geschlecht Herakles ab, der misogyne Sonnenheld, der es sich zum Ziel setzt, nicht Ruhe zu geben, bis die letzte Frauenherrschaft von der Erde vertilgt sei. Die Möglichkeit dazu erkennt Bachofen in der Schmach der Ahnfrau. Daß eine Danaide ihrem eigenen Geschlecht die Treue brechen konnte, brach das antike Mutterrecht.


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