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Rom

»Der Sol steigt in die Kraft seiner Lenden.«

Keinen Augenblick haben die Römer sich, andern Mitmännern oder gar den Frauen weiszumachen versucht, Männerherrschaft und Vaterrecht seien eine gottgegebene oder gar naturgewollte Lebensform; es könne »normalerweise« gar nicht anders zugehen. So gockelhaft verblendet taten sie niemals, denn ihr Genie war das der Nüchternheit. Nein, die Römer betonten stets das Abnorme ihrer Art und hielten sich, da sie China nicht kannten, Griechen und Juden damals als politische Nullen in ihrem Sinn nicht mitzählten, für das überhaupt einzige Paternitätsvolk. Die Weltausnahme schlichthin. Gewissermaßen hatten sie recht damit; Muttervölker waren später die großen, fernen Feinde: Karthager, Ägypter, Skythen, Kelten, Germanen, wie anfangs die kleineren, nahen: italische Stämme, Etrusker und Volsker mit ihrer Amazonenkönigin und Dianapriesterin Camilla. Doch nicht genug daran, ganz eingeringt zu sein von diesen allen, lag ihnen überdies der Gehorsam gegen die sabinischen Mütter im eigenen Blut. Sogar Horaz erinnert noch an die Zeit, wo Söhne unter dem Befehl strenger Mütter Holz hacken mußten. Umwelt wie Innenwelt waren also weiblich betont.

Warum und wieso dann gerade aus dieser Handvoll zusammengelaufener, höchst zweifelhafter Elemente, nachdem sie den einzig einwandfreien, mit Stoßkraft und Richtkraft begabten Teil ihrer Erbmasse: den sabinischen, möglichst unwirksam gemacht hatten – Römer wurden, die Schöpfer des abendländischen Staates, bleibt das vielleicht gewaltigste Rätsel der Weltgeschichte. Blutmäßig ist es nicht zu erklären, nimmt man nun die asiatische, von sabinischer Seite her spartanische, die autochthone oder sonst eine Abstammung an; doch auch nicht pflanzlich-seelenhaft im Frobeniusschen Sinn wird es faßbar, denn da steht im uralt-weiblichen Kulturkreis, wo weit und breit die Erde nur Mutterrecht wachsen läßt, an einem völlig isolierten Punkt plötzlich ein Vaterrecht da, wie nirgends auf dem Planeten. Es tastet sich nicht etwa vorsichtig herauf oder kommt gezogen wie fremder Same mit dem Wind, sondern steht da: eine Eigenform, in manchem zugleich Menschheitsform, von derartiger Stilgewalt, daß, als es längst keinen römischen Staat, kein Rom als Zentrum, ja nicht einmal mehr Römer gab, diese einzigartige Form wie ein Geistkristall durch eineinhalb Jahrtausende im Immateriellen hing und die durch Europa gewirbelten Rassen unter seinem Bann, wie von innen her getroffen, langsam sich beugten und umschufen zu Nachbildern von etwas, das sie mit leiblichen Augen nie geschaut.

Die Spenglersche Formel, gemeinsames Schicksal schaffe erst körperlich und geistig die Nation im Gegensatz zu dem Naturprodukt »Rasse«, vermag gerade hier nicht zu befriedigen, von einer ökonomischen »Erklärung« ganz zu schweigen; denn wo kommt der ursprüngliche Willenskern her, jener markant und unvergleichlich römische Charakter, aus dem von Anbeginn herausgelebt wird, der eben jenes gemeinsame Schicksal bildet, statt aus ihm gebildet zu werden. Alles auf nachträglich »redigierte« Tradition zu schieben, geht auch nicht an, denn nie ist es Rom etwa auch nur eingefallen, seinen mutterrechtlichen Einschlag wegzudeuten durch Unterschiebung eines männlichen Mythos, was nahegelegen hätte. Das matriarchale Etrurien hat ihn zwar mit »unglaublicher Wut« bis in seine Sprache hinein beinahe ausgetilgt, doch nie die drei »gewaltigen Fürsten etruskischer Abstammung, Tarquinius Priscus, Servius Tullius und Tarquinius Superbus«, vom römischen Thron wegzuleugnen versucht, hat auch in der Praxis seinen Muttergrund eigentlich weniger juristisch nieder- als festgestampft. Nur keine Auflockerung gerade dieses Bodens, nur keine Überraschungen, die von da heraus ihm unversehens hätten über den Kopf wachsen können. Daher Catos rastloses Mahnen: »Erinnert euch all der Gesetze, durch die unsere Vorfahren die Freiheit der Frauen gebunden, durch die sie die Weiber der Macht der Männer gebeugt haben.« Nur hier nichts ändern, sonst wankt der Staat.

Aus ihm zeterte eine nicht grundlose Angst. Bachofen hat an der Erscheinung Tanaquils gezeigt, wie am Aufgang Roms diese machtverleihende, hetärische Königsfrau asiatischen Stils dreimal nach ihrem Willen Männer auf den Thron erhebt, dann von der Sage umgedeutet wird zum Muster einer römischen Matrone, bis schließlich beim Zerfall des Staates die römische Matrone, als Kaiserin, sich wieder hemmungslos rückverwandelt zur Männerherrin und asiatischen Hierodule.

Nie vergaß die Hochburg des Männerrechtes, auf welchem Fundament sie eigentlich stand. Rom, die urbs, ist ein weiblicher Erdnabel, den Romulus im feuchten Waldgestrüpp fand. Rund um diesen, von Buschwerk umstandenen Nabelstein: umbilicus, wurde das Forum erbaut, er selbst zum Mittelpunkt Roms, also des Erdkreises, bestimmt. Ein wichtiges Stück Grund und Boden für die neue Stadt schenkte eine hochedle Prostituierte, »nobilissima meretrix«, Acca Laurentia, dem römischen Volk, ein anderes die Vestalin Gaia Tarratia, denn das Land war Frauenbesitz. Die Latier nannten sich nach Latia, der Gattin Saturns, und die Römer selbst nach ihren sabinischen Müttern Quiriten. Sogar Namen wie Roma, Romulus kommen von den etruskischen Frauensippen Rumate, Rumulna. Der Quirinal geht auf eine sabinische Gründungssage zurück, die Königsmacht war weiblichen Ursprungs, die Könige, manchmal Fremde, erhielten Titel und Rang nur durch Heiraten mit einer Frau aus dem Herrschergeschlecht; noch Porsenna führte aus Rom weibliche Geiseln als die wichtigeren fort, wie Rom es später gleicherweise bei Kelten und Germanen gemacht hat, Romulus und Servius Tullius kannten nur ihre Mutter, waren vaterlos, und schließlich bestand das frühe römische Volk selbst aus dreißig Muttersippen: curiae. Diesen hatte Romulus die Namen von dreißig Sabinerinnen gegeben, zum Dank für die lange, glückliche Friedenszeit – ihr Werk – nach dem römisch-sabinischen Krieg, den sie, die feindlichen Heere trennend, zum Stillstand gebracht hatten.

Später gründeten innerhalb dieser dreißig Frauenclans Männer – sie nannten sich Patrizier: qui patres sciere possunt, also ihre Väter kannten – die männliche Familie und führten diese (familiam ducere) aus den Frauensippen mit Mutterfolge heraus. Der sabinischen Mutterseite, der stofflichen, nach bleiben alle Römer Plebejer von pleo = füllen, Füllsel, was mit dem griechischen plethos = Stoff eines Sinnes ist, tragen auch als Zeichen der mütterlichen Abstammung die silbernen Halbmonde auf den Schuhen. Zu Patriziern werden sie lediglich durch die väterliche Staatsidee, als welche sich dem weiblichen Naturreich polar entgegenstellt. Hier geht es ursprünglich nicht um »reich« oder »arm«, ein Vertauschbares, denn die gleiche Person kann einmal reich, ein andermal arm sein, sondern um Mann oder Frau, das Unvertauschbare. Was Scheidung in Patrizier und Plebejer genannt wird, das plötzliche Herausführen der männlichen Familie aus der weiblichen Sippe, ist einer der dramatischen Höhepunkte im welthistorischen Kampf um die Gestaltung des Geschlechtsverhältnisses, mag sich auch bereits früher bei anderen Völkern ähnliches ereignet haben.

Also noch einmal: »Der Sol steigt in die Kraft seiner Lenden.«

Wie macht er das am praktischsten? Die Mutter ist das biologisch allein Sichere, Mutterrecht ist Naturrecht, dazu kommt noch der lange vorgeburtliche Einfluß auf den Fötus. Der Vater bleibt eine »juristische Fiktion«, die sich nie in eine körperliche Gewißheit verwandeln läßt. Ein sehr gerechter Ausgleich, denn sie allein trägt die Bürde des Geschlechts; trägt schwer und lang an dem, was ihm so leicht fällt. (Von Rosa Mayredes zuerst formuliert.) Der Flüchtigkeit des Anteils an der Fortpflanzung entspricht dann eben auch die Unsicherheit am Ertrag. Ruhend sicher Bleibendes und Flüchtiges aber geben ein disharmonisches Paar. Die am ehesten naturnahe menschliche Gesellungsform ist demnach weder die mann-weibliche noch die weib-männliche Familie, sondern die Frauensippe als Hegerin und Verwalterin des neuen Lebens und aller materiellen Güter zu seinem Gedeihen. An diesem waltenden Frauengefüge, in dessen Schutz Kinder und Reichtümer groß werden, ziehen die männlichen Besamer ihrer Naturfunktion nach flüchtig und ewig wechselnd vorbei. Diese Lebensordnung, nichts als biologisch-stofflich, einzig auf die Naturwahrheit des Muttertums gegründet, scheint tatsächlich, wo immer sie vorkam, gedeihlicher und mit weniger Reibung funktioniert zu haben als jede andere. Auch die Mutterfamilie ist noch biologisch klar und wahr, überdies der Frauensippe gegenüber ausgezeichnet durch eine tiefer menschliche Beziehung der Geschlechter. Mit dem »Vaterschaftswahn« aber beginnt jegliche Unnatur, mag ihm auch sonst noch so Großartiges entstammen.

Zuvörderst muß die biologische Zeitrechnung heillos verwirrt werden durch Zurückgehen auf die Zeugung als das Entscheidende. Statt des allein sichern Augenblicks der Geburt gilt jetzt der ewig unsichere der Empfängnis. Wie ihn sichern und mit ihm die Vaterschaft? Durch neuerliche Unnatur: Einsperren des Mädchens um der Jungfräulichkeit, der Frau um der eindeutigen Herkunft ihrer Kinder wegen. Die eine Hälfte der Menschheit, die weibliche, solcherart an der Güterproduktion und freien Selbstversorgung verhindert, fällt – dritte Ungeheuerlichkeit – der anderen, männlichen, dauernd zur Last. Also noch mehr Einsperren, um sicher zu sein, diese Last wenigstens nur für eigene Kinder zu tragen, bis schließlich im extremen Fall des alten China dem Mann vor seinem eigenen Zwangsprodukt, dem verkümmerten und verdummten Gattinnen-»Ideal« so graut, daß er daneben einen zweiten Frauentyp, »die Tochter der Blumen«, züchten muß zur Geist- und Leibeserholung, sich aber fortpflanzt im verkümmerten. Die bekannte, oft erörterte Kausalkette.

Die Römer versuchten es anders. Sie appellierten an das »eigene« Ehrgefühl ihrer Frauen. Leider war es nur kein richtiges weibliches Ehrgefühl, für diese also nicht bindend, denn es hieß Virtus, von vir = Mann. (Briffault.) Zur Sicherheit waren übrigens die Gesetze da, und Cato erinnert fleißig an sie: »Wenn du deine Frau in Ehebruch findest, bist du frei, sie zu töten ohne Gerichtsverfahren und ohne bestraft zu werden. Begehst du Ehebruch, hat sie kein Recht, auch nur den Finger gegen dich zu heben.« Selten noch in der Geschichte ist brühheiß Gekochtes so lauwarm gegessen worden. »Töten« kam trotz aufmunternder Straflosigkeit nie in Schwang, dagegen konnte 285 v. Chr., auf straffster Höhe republikanischer Tugend (virtus), bereits ein Venustempel errichtet werden aus Strafgeldern, von Frauen für Ehebruch bezahlt. So ging es fast in allem. De jure durfte die Frau keinen Besitz vermachen, keine Geschäfte abschließen, die Kinder waren nicht legal die ihren, de facto aber lebte sie sehr würdig und frei, viel freier als die Athenerin. Schon durch die Koedukation, denn beide Geschlechter erhielten die gleiche Erziehung gemeinsam. In der Ehe wurde sie von allen, auch vom Gatten, domina = Herrin angeredet, sie empfing seine Gäste und lud sich eigene ein, besuchte, wen sie wollte, nie durfte eine häusliche Arbeit, außer Wolle spinnen, von ihr verlangt werden, und besonders war sie vom Kochen befreit, was von tiefer Einsicht zeugt, denn es ist vielleicht das einzige, wofür die Frau von je völlig freudlos, lieblos und talentlos geblieben ist. Viele weltberühmte Herrscherinnen hat es gegeben, aber keine einzige berühmte Köchin; berühmte Köche, Professionals wie Amateure aus allen Kreisen, dagegen ohne Zahl, wie sehr oft konstatiert wurde. Bei den meisten Völkern, besonders zur Zeit der Sklaverei, kurz, wo und wann immer sie es sich leisten konnten, besorgten Männer die Küche. Nietzsches reizendes Aperçu, die Menschheit sei nur deshalb so auf dem Hund geblieben, weil ihr die Weiber seit Jahrtausenden das Essen kochten, ist also fehl am Ort, denn sie kochten zum Glück höchst selten.

Je älter die Römerin wurde, desto höher stieg ihr Ansehen. Jeder mußte ihr auf der Straße höflich Platz machen, wer sie durch ein freches Wort belästigte, kam vor Gericht. Es läge nahe, diesen Zug als Mutterbindung und einen Rest seelischer Sohneshörigkeit zu deuten. Gerade das Umgekehrte scheint wahr. Weil die Römer so ganz nüchtern Erwachsene waren, so gar nicht infantil veranlagt, konnten sie sich diese schöne Geste erlauben; von der Mutterseite drohte ihrem Herrentum nie die geringste Gefahr, um so mehr von der sinnlich hetärischen. Wo Cäsar durchzog, riefen seine Soldaten: »Hütet die Frauen, der kahle Buhler kommt.« Nichts machte ihn so stolz wie seines, des Julischen Hauses, Abstammung von Aphrodite, und emsig blieb er darauf aus, sich dieser Abstammung erotisch gewachsen zu zeigen. Bei der Berührung mit Ägypten und Kleinasien verlotterten auch viele römische Heerführer erstaunlich leicht. Von Cäsar heißt es: wäre er nicht ermordet worden, hätte er Kleopatra nach Rom kommen lassen, sie geheiratet und ihren Sohn Cäsarion zum Thronfolger ernannt.

Diesen geilen Zug am römischen Wesen hat das Schicksal selber einmal in Regie genommen und unvergleichlich bei Aktium herausgestellt, wo alles verlorengeht, nur weil Kleopatras Königsfregatte zur Unzeit wendet und das Admiralschiff mit Antonius ihr blindlings »gleich einem brünstigen Enterich« nachjagt und Seeschlacht Seeschlacht sein läßt.

Das waren die ausländischen Episoden unter hetärischem Einfluß. Unerklärlich aber erscheint bei einem so rabiaten Paternitätsvolk die Laxheit gegen weiblichen Ehebruch im eigenen Haus zu Rom, bis sich herausstellt, wie es hier gar nicht um gefühlsmäßige oder körperliche Paternität geht. Um was es nämlich weit mehr geht als Vaterschaft, ist Vatermacht. »Es gibt keine andere Menschenart, die solche Gewalt über ihre Söhne hat wie wir.« Also Gewalt. Das ist ihr Stolz. Von Vater liebe keine Rede. Die patria potestas ist ein nüchternes Mittel, zum Staat zu kommen, ungefährdet durch unberechenbare Reaktionen einer schwankenden, eher gefühlsbetonten Jugend. Das Paternitätsprinzip, frühzeitig und schonungslos durchgeführt, hat keinen andern Zweck, als dem männlichen Imperium zu dienen, einer Schöpfung des nüchtern reifen Geistes. Die Formen der Familie sind für die Staatsidee da, nicht für das Vatergefühl, wie es sich bei den Juden ins Religiöse, zu einem persönlichen Vatergott steigert, dem die irdischen »Väter« selbst wieder ihrerseits als Söhne hörig gegenüberstehen in einem peinlichen Wechsel von manischen Aufständen und Unterwerfungen, wo das ganze Weltgeschehen zu einer Ausstrahlung des Vaterkomplexes entartet ist.

Die patria potestas dagegen ist rein zivil, nicht religiös begründet, überhaupt nicht empfunden, sondern gedacht, daher ohne die himmlische Ergänzung eines persönlichen Vatergottes. Der römische Staat, insofern auch er an Stelle des »großen Vaters« steht, steht da nicht als Seelen-, sondern Geistgebilde, um das also viel weniger Libidofetzen schwelen mit Angst, Liebe und Haß. Die Römer, nüchterne Kostgänger, stehen ihrem Staat weit weniger persönlich ambivalent: liebend und hadernd, gegenüber als andere Vaterrassen einem Vatergott. Ihre Staatsidee scheint in einem andern Bewußtseinsraum erbaut, unter Apollos »wandellos beschlossener Klarheit«, weshalb dieses stofflose Geistprinzip den Beinamen patroos = Staatengründer trägt.

Dem Römer ist es nie um die Zuneigung des Kindes, etwas Gefühlsmäßiges, zu tun, er schaltet durch die Vatergewalt nur den immer staatsfeindlichen, mindestens unzuverlässigen weiblichen Einfluß aus. Also hat die Frau nach dem jus civile nicht nur kein legales Anrecht auf die eigenen Kinder, sie darf auch nicht adoptieren; der Mann kann es, selbst wenn er impotent, selbst wenn er schon tot ist, auf testamentarischem Weg. Der Adoptierte tritt zur Gattin des Adoptivvaters in kein Verhältnis, bleibt mutterlos, einem reinen Geistakt entspringend, ohne jede auch nur fingierte Grundlage der Blutsgemeinschaft, der die gebärende Gebärde des Männerkindbettes bei Muttervölkern dient. Erst Kaiser Justinian hat hier wieder im Sinne der Naturwahrheit entschieden.

»Muttersöhne« sollte es eben rechtlich auf keinen Fall geben; wo die Kinder herkamen, schien von geringerem Belang. Am Alleinbesitz der legitimen Frau war dem Römer herzlich wenig gelegen; er lieh sie sogar aus. Auf Befehl der Männer gehörte Polyandrie hier zum guten Ton und zur republikanischen Tugend. So ersuchte Quintus Hortensius den Cato, er möge ihm eine bereits verheiratete Tochter leihweise verschaffen, damit auch er zum Wohl des Staates »auf so edlem Boden Kinder säen könne«. Cato fühlte sich sehr geehrt, aber etwas unsicher in bezug auf den Schwiegersohn und trug dem Freund und Bewunderer lieber seine eigene Frau zum Ersatz an. So mußte der tugendreiche Schäker die alte Marcia mit Dank quittieren. Einige Jahre später, nach seinem Tod, nahm sie dann Cato wieder zurück. Ob dieser sexuelle Kommunismus ein auf männerrepublikanische virtus umgedeuteter Rest des sabinischen Mutterrechts ist, bleibt schwer entscheidbar. Ganz sicher zeigt es sich in der Gradation der Onkel. Ein Vaterbruder: patruus, gilt für minderwertig dem Mutterbruder gegenüber. Dieser steht als uteriner Verwandter den Neffen und Nichten erbrechtlich wie blutmäßig weit näher, was schon in seinem Namen: avunculus, Ahnchen, kleiner Ahnherr, von avus = Ahne, liegt. Auch Matrimonium statt Patrimonium für Ehe, consobrini = Schwesterpaar für Geschwister sind mutterrechtliche Bildungen, vor allem aber Paricidium. »In diesem Wort wird der Geburtsakt besonders hervorgehoben. Es geht auf pario zurück, dieses wieder mit pareo und appareo = Erscheinen eines Stammes –, Gebären ist ein Erscheinen oder Sichtbarwerden des bisher Verborgenen. Hier fällt der Begriff der gebärenden Mutter und der männlichen Kraft in eines zusammen. Pario und Pales stehen in unverkennbarem Zusammenhang. Pales ist die alles aus sich gebärende Urmutter, die in der Geburt selbst sich als männlicher Pales, als großer Erdbefruchter in Eselsgestalt, zu erkennen gibt, Quaestores paricidii heißen also die mit der Untersuchung des Mordes betrauten Duumvirn. Paricidium ist die an der gebärenden Urmutter in einer ihrer Geburten begangene Verletzung. Eine solche enthält jeder Mord, mag er einen Mann oder eine Frau treffen. Auf den Grad der persönlichen Verwandtschaft kommt es nicht an. Nur die an der gebärenden und zeugenden Naturkraft begangene Sünde bildet den Grund der Strafbarkeit. Dem Frevel entspricht die Sühne. Der Paricida kann keines Begräbnisses teilhaftig werden. Ihm ist die Rückkehr in der Erde Mutterschoß verwehrt. Durch Einnähen in einen Sack wird er vor jeder Berührung mit der großen Mutter ausgeschlossen und in strömendes Wasser versenkt.« (Bachofen.)

Man vergleiche mit dieser tief lebendigen Auffassung von Mordschuld und Sühne das heutige seichte »Zweck«gewäsch gegen die Todesstrafe, das nur mehr um »Nutzen« oder »Sachschaden« für die Gesellschaft weiß und den »Schaden« durch Verwahrung von Gewohnheitsmördern in komfortabeln Anstalten ausgeschaltet wähnt, wo sie ihre sadistische Befriedigung träumend nachgenießen können.

Reines Erdrecht bleibt selbst in Rom den großen Muttergottheiten, hier der Ceres und ihren Priestern, den Ädilen, unterstellt. Nach dem ältesten Auguralrecht war auch noch der »linke« Vogel glückverheißend. Gleichwie zweierlei Recht, gibt es zweierlei wohlunterschiedene Heiligkeit, »sanctus« ist naturhaft-weiblich, »sacer« männlich-geistig. Solange das römische Reich bestand, galt jedes weibliche Heiligtum für so unantastbar, daß man im Cerestempel die Gemeindekasse, die Gesetze und die Senatusconsulte aufbewahrte, um sie gegen Fälschungen sicher zu wissen (Livius), wie die Testamente bei den Vestalinnen, um sie vor Fälschungen zu bewahren. So ragt das Mutterrecht verhältnismäßig hoch in bestimmte Ämter hinein, soweit sie einer großen Göttin verhaftet bleiben. Konsuln und Prätoren stehen dem Kult der »bona Dea« nahe, bei ihnen ist sie zu Hause, dort werden ihre Feste gefeiert, dort wird ihr gehuldigt als Spenderin des physischen Stoffes, aus dem der Staat besteht. Er selbst, als angeblich allein formendes Prinzip, aber behauptet den Vorrang auch bei den scheinbar trivialsten Entscheidungen. So gehört im Streitfall ein Tisch nicht dem Besitzer des Holzes, dem Spender des Stoffes, sondern dem Tischler, der ihn geformt hat, wobei noch zu bedenken ist, daß Holz und Materie (mater) immer gleichgesetzt werden, auf griechisch sogar das gleiche Wort haben: Hyle. Das jus civile stellt sich eben in bewußten Gegensatz zum jus naturale des Mutterrechts, und das bis in die Zahlensymbolik hinein, denn das römische Recht verwirft an den Gesetzestafeln die weibliche Zehn (zehn Mondmonate der Schwangerschaft) und führt die männliche Zwölfzahl (zwölf Monate des Sonnenjahres) ein.

Unterhalb einer festgesetzten Linie aber waltet das Weibliche ziemlich frei. Ihm blieb die Gefühlsseite vorbehalten, nur daß diese Seite am Römertum einigermaßen verkümmert war, auch die religiöse. So lebte, verehrt aber kühlgestellt, der königliche Frauenclan in den Vestalinnen fort, das Priesterkönigtum selbst im Oberpriester Roms, dem Flamen dialis und seiner Gattin, der Flaminica. Beide unsäglich heilig und belanglos. Sie wurde stets aus einem der ältesten Adelsgeschlechter gewählt, opferte unter altertümlichen, vorrepublikanischen Bräuchen bei jedem Mondwechsel – auch die Iden sind Mondtage – in der Regia eigenhändig einen Widder, und bei ihrem Tod verlor der Flamen dialis seinen Oberpriesterposten, sank zum gewöhnlichen Bürger herab –, ein Nachklang des weiblichen Erbrechts aus der Königszeit.

Was von anderen italischen Stämmen übriggeblieben war, schwor nie unbedingt zum Vaterrecht. Mäcenas, der Etrusker, hatte keine Vaterlinie, Horaz, um ihm zu schmeicheln, zählt in den Episteln nur seine Mütter auf. Das Vorstaatliche, rein stoffliche Dasein, die gliederungslose Freiheit lebte sich praktisch handfest besonders in den Saturnalien aus, auch Freilassung der Sklaven geschah im Namen einer großen Naturgöttin, der Feronia. Frauenrecht, hier wie überall zugleich ein Recht auf sexuelle Freiheit, feierte seinerseits Feste der Ceres und der mater matuta. Die Priesterschaft vertrat dabei in Eselsmasken Pales, den befruchtend phallischen Gott, und keine Patrizierin oder Dame des höchsten Adels versäumte hierbei ihre religiöse Pflicht. Lesbische Praktiken und heilige Obszönitäten, besonders zu Ehren der bona Dea, übertrafen sogar die Kultgebräuche afrikanischer Regenpriesterinnen; Regen gilt ja bei Primitiven als Folge der Liebeserregung einer Gottheit. Unter Tiberius gab es dann den großen Skandal, weil ein junger Lebemann, in die Frau eines hohen Beamten vergeblich verliebt, einen Priester bestochen hatte, ihm bei solchem Fest seine Maske zu leihen, obwohl kein profaner Mann den Cerestempel betreten durfte. Auch für keinen Gatten und für keinen Sohn durfte dort gebetet werden, nur für die Schwester und der Schwester Kinder, die »uterine Linie. Im Christentum lebt der sabinische Anteil Roms als ›unsere Mutter, die Kirche« und in der Verehrung der Sibyllen fort, neben dem Stufenbau seiner männerstaatlichen Form.

Ehrlicher als das XIX. Jahrhundert hat das republikanische Rom selbst nie von einem »physiologischen Schwachsinn des Weibes« geredet oder davon, daß es »ins Haus gehöre«, Unabhängigkeit nur »Scheinglück« für die Frau sei, vielmehr durch Cato den Grund der politischen und rechtlichen Ausschaltung lieber ohne Hypokrisie einbekannt. Seiner Mahnung: »Erinnert euch all der Gesetze, mit denen unsere Vorfahren die Freiheit der Frauen gebunden, durch die sie die Weiber der Macht der Männer gebeugt haben«, fügte er offen hinzu: » Sobald sie uns gleich sind, sind sie uns überlegen


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