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Die Zwei

Goethe sagt einmal, die Sophokleische Antigone sei für ihn dadurch verdorben, daß alles nur für den Bruder geschieht, statt für einen Gatten oder Geliebten. Notwendigkeit, also Tragik fehlten daher für seinen Geschmack. Das Majoritätsurteil eines männerrechtlichen Jahrhunderts, sonst nichts! Sehr lehrreich in seiner zeitlichen Enge, gerade bei einem sonst so kordial-umfassenden Geist. Geist kann eben beliebig erweitert werden, weil er nichts mit Temperament zu tun hat, nicht aber Axiome des Gefühls, und um diese geht es hier.

Darius, doch auch kein krummer Hund, empfindet gerade umgekehrt. Diese Gegenüberstellung stammt von Briffault, die folgende Erzählung von Herodot: Die Frau des Ithaphernes stand schluchzend vor dem Herrscher, nachdem ihr Gatte und die ganze Sippe des Hochverrates überwiesen worden waren. Darius ließ ihr sagen, er schenke ihr das Leben eines ihrer Angehörigen, damit sie nicht ganz vereinsamt bleibe, sie möge, wen sie wolle, von den Gefangenen wählen. »Wenn mir der König nur das Leben eines Einzigen gewährt, so wähle ich meinen Bruder«, erwiderte sie ohne Zögern. Darius war über diese Antwort so entzückt, daß er ihr auch noch das Leben ihres ältesten Sohnes schenkte. Der Perserkönig stand eben dem Mutterrecht sehr nah; diesem gilt ein Bruder als der einzige Mann, der gefühlsmäßig zählt, und auch das nur, um seiner uterinen Ebenbürtigkeit willen. Dem persisch-iranischen Blut des Darius waren die Gesetze der heiligen Geschwisterehe vertraut, Zend Avesta und Ahura Mazda empfehlen sie als besonders lobenswert, und sein eigener Harem enthielt daher Schwestern. Sie gilt als tiefste aller möglichen Beziehungen zwischen Personen verschiedenen Geschlechts, darum ging im amerikanischen Nordamerika die Schwester dem heimkehrenden Krieger entgegen, nicht die Frau, und ihr schenkte er das Liebste aus der Beute. Sie ist nicht »tabu«, sondern einfach heilig und vertritt überall in primitiven Gesellschaften an Autorität die Stamm-Mutter.

In Samoa heißt sie tamasa = heiliges Kind. In Polynesien, auch wo keine weibliche Erblinie besteht, gilt der Schwester des Häuptlings die höchste zeremonielle Verehrung. Wenn ein Hottentotte einen Sklaven peitscht, braucht dieser nur den Namen von seines Herrn Schwester zu rufen, so kann er nicht mehr geschlagen werden.

Die Frau ihrerseits gestattet bei Gynaikokratie männliche Einmischung nur in Gestalt eines Bruders, weil er der Ehre gleichen Mutterschoßes teilhaftig ist, daher die Vorzugsstellung des Mutterbruders als Übergangsstufe von Mutter- zu Vaterrecht und die Gradation der Onkel; nur der Uterine kann Vormund der Neffen und Nichten werden; wo die Schwester ihn nicht selbst heiratet, gilt er oder sein Sohn als idealer Gatte für ihre Tochter, Ursache der so weit verbreiteten Verbindung von Onkel und Nichte, Cousin und Cousine, wie bei Westhamiten, Beduinen, Tuaregs, überhaupt in ganz Arabien, wo früher Bruder-Schwester-Ehe die Regel war, und durchaus nicht aus ökonomischen Gründen, vielmehr oft gegen den materiellen Vorteil.

Unaufhörlicher Inzest durch Verbindung mit Vettern ersten Grades gilt als Ideal auch in großen Teilen des präarischen wie arischen Indien, bis in die höchsten Kasten hinauf. Kanyaka-Purana, das heilige Buch der Komatis in Südindien, zieht ihn jeder anderen Verbindung vor, selbst »wenn die jungen Leute schwarz von Haut sein sollten, häßlich, auf einem Auge blind, ohne Verstand, von lasterhaften Sitten, und obwohl weder die Horoskope zusammenstimmen, noch die Omen günstig sind«. Ferner ist Cousin-Cousinen-Heirat die Regel auf Ceylon bei den Singhalesen, in Assam, Nordbirma, vielen Teilen Chinas, Australiens, bei einer Reihe mongolischer Stämme, in Afrika bei den Hereros, Aschantis und vielen anderen. Unter den Dayaken auf Borneo schließen regelmäßig Vollgeschwister die Ehe, ebenso bei vielen Beduinenstämmen, auch den Bergbewohnern in Java, und zwar dort seit unvordenklichen Zeiten. Überall sind diese reinsten Inzestrassen zugleich die schönsten, ebenmäßigsten und gesündesten. Auch von einem Nachlassen der Fruchtbarkeit kann nicht die Rede sein.

Dabei ist zu unterscheiden: Geschwisterehen können bevorzugt werden, weil sie für Inzest, oder weil sie nicht für Inzest gelten. Wo Blut- und Rassegefühl hochstehen, bleibt die Ehe von Vollgeschwistern erlaubt, bei allen Mutterrechtsvölkern ohne Unterschied dagegen die Ehe von Halbgeschwistern des gleichen Vaters, denn sie gelten als keineswegs verwandt. Auch im platonischen »Staat« mit seinem Naturrecht ist Geschwisterehe gestattet.

Selbst unter ärgster Gynaikokratie, jener der Beni Amer etwa, wo der Mann völlig unterjocht, mißhandelt, verhöhnt wird, für alles Strafe zahlen muß, wo die Frau sich schämen würde, ihm bei Krankheit zu helfen, bei seinem Tod zu trauern, »ist die Liebe der Schwester zum Bruder sehr groß«. (Munzinger.) Auf Madagaskar werden die Gatten sehr schlecht behandelt, Zärtlichkeit oder Rücksicht existieren nicht, doch bindet tiefste Liebe die Schwester an den Bruder. Auch unter den mutterrechtlichen Hamiten Nordafrikas hörte Frobenius viele Klagen der Männer, sie gälten ihren Frauen so wenig, die Brüder alles, genau wie bei den Tuaregs der Sahara. Die arabischen Damen der Hochkultur betonten immer wieder, sie hielten einen Bruder für etwas weitaus Nobleres und Besseres als den Geliebten; ihnen wie älteren Schwestern begegnen zu dürfen, galt somit als Auszeichnung besonderer Art. Die früharabische Kultur ein Matriarchat zu nennen, trifft daher etwas neben den Kern. Wiewohl sie matriarchalische Rechtsformen hatte, waren ihre Lebensformen die von »Töchtern«, nicht von »Müttern«; die Dominanz der Frauen war sich gleich geblieben, doch die dominierenden Frauen hatten gewechselt. Welcher Unterschied gegen Assam, Sumatra, den alten Urweibclans oder afrikanischen Reichen, wo eine Königinmutter, wie der Weisel des Bienenstaates, Mittelpunkt und Bindung der sozialen Vereinigung ist. Arabien gehört bereits den Zwitter- und Geschwisterreichen mit Vormachtstellung geliebter Schwestern an.

Hier liegt auch der seelische Weg zum dynastischen Inzest Perus, Phönikiens, Persiens, Kariens, Hawais, Mexikos, besonders aber Ägyptens, wo er erwiesenermaßen fünftausend Jahre lang bestand. Frazer nimmt in all diesen Reichen mit Mutterrecht an, ehrgeizige Söhne hätten ihre Schwestern geheiratet, um durch diese allein erbberechtigten Frauen hindurch ihre eigenen Nachkommen thronfähig zu machen, und später diese priesterlichen Prinzessinnen des dynastischen Clans als ihre Vestalinnen eingesperrt, schließlich ganz beiseite gedrängt. Wie aber wäre ihnen das anfänglich möglich gewesen, bei priesterlicher Herrschaft der Frauensippe und ihrer magischen Macht im Volk jenes höchste Recht der Gynaikokratie: die freie Verfügung über sich selbst, zu brechen, ein Recht, dessen Verletzung, wie die Sage der Ägyptussöhne lehrt, sofort mit dem Tode bestraft wird. Dynastischer Inzest, führte er auch später zu gewaltsamem Umsturz und Vaterrecht, ursprünglich war er nur möglich, weil gefühlsmäßig von weiblicher Seite gefördert. Die brüderliche Werbung wurde eben jeder anderen vorgezogen. Artemisia von Karien hätte bei erzwungener Ehe die Witwenschaft nicht tief genug treffen können, um sie zum Thron- und Weltverzicht zu bringen. Bei Matriarchat ist eben der Bruder jener einzige Mann, der zählt, ihm fehlen Liebe und Zärtlichkeit nie, auch dort, wo der nur sexuell benützte blutfremde Gatte nichts oder nur wenig gilt. Und wie altiranische Religion die Schwesternehe empfiehlt, wie Indianer, Samoaner, Hottentotten stets Schwestern als heilig geliebteste Frauen nennen, so wandelt sich bei dynastischem Inzest erstmalig das Mutterrecht zum Schwesternrecht. Die uterine Bindung hat sich für den Mann um eine Generation nach vorwärts verschoben.


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