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Das Weintrinken in der Frone

Im Jahre 1539 wuchs sehr viel Wein in Württemberg; doch war er nur von mittlerer Güte, so daß damals »die Faß mehr galten als der Wein«. Ein Edelmann bekam soviel Wein, daß er nicht wußte, was mit anfangen. Auf den Boden laufen lassen, wie es anno 1484 geschehen ist, das wollte er nicht, und Abnehmer fand er keine. Da kam er auf einen glücklichen Gedanken. Seine Bauern waren verpflichtet, ihm in der Woche gewisse Tage unentgeltlich zu dienen oder zu fronen. Er bestellte sie nun auf diese Tage ins Schloß und ließ den Wein in der Frone austrinken. Geld erhielt er natürlich keines dafür; aber er kam dabei doch auf seine Rechnung. Denn ungemessen strömte der Wein in die durstigen Kehlen der Bauern, erhitzte ihre Köpfe, und bald gab es Zank und Schläge und Verwundungen genug. Der Edelmann war, wie es damals rechtens war, der Gerichtsherr. Er ließ durch seinen Amtmann die Bauern für den begangenen Frevel strafen und erhielt also an Strafen mehr, als wenn er den Wein verkauft hätte.

(Nach Volz, Geschichte des Weinbaus in Württemberg, von K. Rommel.)

Schlußvignette

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