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Von der Gerechtigkeit

Die erste, größte, vorzüglichste Haupttugend, welche alle übrigen in sich begreift, ist die Gerechtigkeit. Ein Mann, der nicht gerecht ist, kann keine der andern Tugenden nur in einigem Grade besitzen. Die ganze Pflichtenlehre könnte man in die beiden Gebote fassen: »Sei gerecht gegen Dich selbst und gegen Andere!« Wer gerecht ist, ist es gegen Alle, gegen Andere wie gegen sich selbst. Es ist Niemand gegen sich selbst gerecht, der es nicht gegen Andere ist. Die Wage der Gerechtigkeit ist durchaus richtig, unbestechlich gleich. Laß Jedem das Seine, nimm ihm nichts auf keine Weise, weder durch Dieberei noch durch gewöhnlichen Betrug, noch durch List, noch mit dem Schein des Rechts! Die große allgemeine Wichtigkeit dieser Pflicht erhellet aus der einmüthigen Übereinstimmung aller Nationen des Erdbodens, der alten und der neuen, der rohen und der gesitteten. Die Verwaltung und Aufsicht über öffentliche Gerechtigkeit machte bei allen den ersten Artikel ihrer bürgerlichen Einrichtungen aus. Alle übrigen Pflichten überließ man mehr der Weisheit und Klugheit der Familienväter und der Gewissenhaftigkeit eines jeden Einzelnen; die Gerechtigkeit, ohne welche durchaus gar keine Gesellschaft bestehen kann, war überall eine Sache des gemeinen Wesens. Alle Gebote in der Gesetzgebung Moses', nachdem er das Grundgesetz der Religion, die Verehrung des einzigen wahren Gottes befohlen hatte, handeln von der Gerechtigkeit. Vom vierten bis zum zehnten Gebote sind alle lauter nähere Bestimmungen dieses großen heiligen Gebots. Der weise Führer des Volks glaubte, wer die Pflichten gegen Andere nach diesen Vorschriften erfüllte, werde die Pflichten gegen sich selbst nicht unterlassen, und berührte sie nicht in seinen Tafeln. Gerechtigkeit ist der ewig feste Grund jeder Verbindung. Jeder Staat bestellte Richter und Obrigkeiten unter allerlei Namen und Würden, das Recht zu erhalten, ohne welches der Staat bald selbst verloren ist. Wenn man ein recht unglückliches Land nennen will, dessen Fall und gänzliche Zerrüttung man befürchtet, so sagt man: »Es ist keine Gerechtigkeit mehr im Lande; es herrscht Ränkesucht und Unterdrückung; das Recht ist feil und wird den Meistbietenden verkauft.« Wo dieses ist, da sieht es sehr schlimm aus; jeder Fremde schlägt ein Kreuz und geht mit Furcht und Abscheu vorüber und beklaget die Unglücklichen, welche dort wohnen müssen. Wenn wir von Jemand sagen: »Er ist ein gerechter Mann«, so hat wenigstens Niemand etwas von ihm zu befürchten, wenn man gleich noch nicht viel von ihm zu hoffen hat; aber wenn wir hören, Jemand sei ein ungerechter Mann, so fürchten wir uns billig, ihm zu nahe zu kommen. Ein ungerechter Mann ist der Inbegriff aller Laster und Verbrechen, deren die menschliche Natur zu ihrer Schande fähig ist. Ein Ungerechter ist hart, ist grausam, unbarmherzig, gewissenlos, lügnerisch, raubsüchtig, ist Alles, wozu ihn so eben sein Vortheil verführt, und wenn er das Alles nicht zugleich ist, so kommt es blos daher, weil es wider seinen Vortheil wäre. Dem Ungerechten ist nichts heilig; wo er Gewalt hat, spottet er hohnlachend der Gesetze, spottet alles theilnehmenden Menschengefühls, höhnt die Tugend mit frechem Witze und ist das Schrecken Aller, die um ihn her und neben und unter ihm sind. Hat er nicht Gewalt, wird er durch Höhere im Zaum gehalten, so sind keine Ränke zu schlangenartig, keine Betrügereien zu niederträchtig, keine Schmeicheleien zu weggeworfen, keine Verdrehungen zu hämisch, die er nicht ersönne und brauchte. Den Verstand braucht er als eine Schlinge, den Unbefangenen und Einfältigen zu bestricken, Tugend zur Gleißnerei, sich das Ansehen eines sehr rechtlichen Mannes zu geben. Daher kommt eine große Anzahl von feinen, tückischen, versteckten Bösewichtern, die alle Augenblicke die Worte Recht und Rechtschaffenheit auf der Zunge haben und bei jeder Gelegenheit, wo sie sicher können, auf die schmutzigste Weise nach dem kleinsten Vortheil haschen. Daher kommt eine große Anzahl von Zungendreschern und Rechtsverdrehern, die jedes Schlupfloch ausgattern, wo sie den Gesetzen entwischen und die unbesorgte Sicherheit übervortheilen können. Ein ungerechter Mann ist ein sehr böser Mann.

Wenn Staaten ungerecht gegen einander sind, so entstehen Kriege, welche die Geißel der Länder sind; wenn einzelne Bürger gegen einander ungerecht sind, so entstehen blutsaugende Processe, die für die Familien oft noch verderblicher sind als die Kriege für die Länder. In den Kriegen würgt man auf einmal, und der Kranke stirbt gleichsam am Schlagfluß: in den Rechtshändeln martert man nach und nach und langsam, und der Kranke stirbt an der Schwindsucht. Wer Processe in eine Familie oder in eine Gemeine bringt, ist ein ebenso ruchloser Unglücksstifter, als wer Krieg und Blutvergießen in einem Reiche verursacht. Doch dürfen wir nicht vor jeder rechtlichen Streitigkeit sogleich erschrecken, es giebt manchmal Fälle, wo wir unser Recht gegen die Angriffe Anderer vertheidigen müssen, wenn wir nicht ungerecht gegen uns selbst und die Unsrigen handeln und die Bosheit noch kühner und verwegener machen wollen. Dafür sind Obrigkeiten, dafür sind Gerichte, daß sie die Gerechtsamen Aller mit gleich unparteiischer Wage untersuchen und bestimmen und schützen sollen. Es ist ihre Pflicht, Gerechtigkeit zu verwalten, und die Vernachlässigung derselben zieht ihnen schwere Verantwortung und oft große Gefahr zu. Sein Recht kann und darf und soll man fordern, das will das Gesetz; es ist ein Vorzug eines jeden Menschen, daß ihm sein Recht werden muß. Aber wir müssen auch selbst richtig einsehen und begreifen lernen, was unser Recht ist, damit wir nicht durch Anmaßungen die Rechte der Andern antasten. Die Obrigkeit thut uns sodann mit Recht durch einen strengen Ausspruch wehe, und uns geschieht nicht Unrecht, weil wir unbesonnener- oder boshafterweise die Befugnisse unsers Nächsten schmälern wollten. Bei der Obrigkeit soll kein Ansehen der Person gelten, wie bei Gott kein Ansehen der Person gilt, und wir sind verbunden, uns ruhig ihren Aussprüchen zu unterwerfen, die sie nach den Gesetzen thut. Jedermann, der von guter Natur ist, hat zwar ein angeborenes, tiefes Gerechtigkeitsgefühl, das ihn in jedem Falle nach allgemeinen Regeln ziemlich richtig leiten wird, wer aber Besitzer und Eigenthümer in einem Lande und einer Gemeine ist, der soll doch nach der Klugheit sich mit den Einrichtungen und Gesetzen des Landes bekanntmachen, die in manchen Fällen nach verschiedenen Lagen und Absichten immer verschieden sein können, damit er nicht vielleicht durch Unwissenheit und Vernachlässigung ein Recht verliere oder sich das Recht eines Andern anmaße und zu seinem Schaden belehrt werde. Dann läuft er außer dem Schaden vielleicht noch Gefahr, für einen ungerechten Menschen gehalten zu werden, welches er doch nicht ist. Jeder Landmann sollte also die Hauptgesetze seines Vaterlandes, die ihn zunächst angehen, kennen lernen, zum Beispiel die Gesetze von den Testamenten, von Kauf und Verkauf, von der Erbfolge, von den Verjährungen, die gewöhnlichen Strafgesetze über Verbrechen und andere, welche im gemeinen Leben sehr oft vorkommen, damit ihn nicht gewinnsüchtige Praktikanten zu seinem empfindlichen Verlust in die Lehre nehmen und ihm für sehr vieles und gutes Geld sehr wenigen und schlechten Unterricht geben.

Wer in dem täglichen Leben immer mit Behutsamkeit, immer mit Billigkeit gegen alle seine Bekannten zu Werke geht, wer Alle ohne Ausnahme auf die nämliche Weise behandelt, wie er von ihnen in gleichen Fällen behandelt zu sein wünscht, der wird selten in die Verlegenheit kommen, rechtliche Hilfe suchen zu müssen, und noch seltener, daß sie gegen ihn gesucht werde.

Aber es ist nicht genug, daß man allenfalls so gerecht sei, daß man gesetzlich nicht belangt, gezwungen und gestraft werden kann. Der wahrhaft gerechte Mann ist gewissenhaft gerecht durchaus, im Kleinen wie im Großen, vom Thaler bis zum Heller, gegen den Vornehmsten im Lande und gegen den Geringsten in der Gemeine, nicht allein da, wo man Klage haben könnte, sondern auch da, wo keine Klage wäre, nicht allein da, wo die Gesetze bestimmt und ernstlich sprechen, sondern auch da, wo sie schweigen, weil die Gesetzgeber nicht allwissend waren, alle unendlich kleine Fälle vorherzusehen und zu bestimmen. Gerechtigkeit ist ihm eine Sache des Herzens und des Gewissens, sie ist ihm die erste aller Pflichten, ohne die wir den Menschen als Menschen kaum denken können; aber er trennt sie weder in seinen Gedanken noch in seinem Leben von den übrigen Tugenden. Er ist gerecht, nicht weil es der Richter will, sondern weil er selbst diese große Pflicht einsieht und fühlt, weil Ungerechtigkeit ein Widerspruch gegen seine Vernunft, ein qualvolles Gefühl für sein Herz wäre. Er würde auch ohne Richter gerecht sein, weil er sich selbst bei jeder Gesinnung und Handlung Richter ist. Der Gedanke: »Was würdest Du in dem ähnlichen Falle erwarten?« verläßt ihn nie; er denkt ihn entweder hell, oder die Empfindung ist dunkel in seiner Seele und ebenso wirksam. Dieser Gedanke leitet ihn nicht allein zur Gerechtigkeit, sondern auch noch weiter zur Güte und Wohlthätigkeit. Er ist gerecht gegen den Fürsten; er weiß, der Fürst braucht die Abgaben zu den Bedürfnissendes Landes, wovon Jeder vom Ersten bis zum Letzten die Wohlthaten genießt, und wozu also Jeder beitragen muß; er ist gerecht gegen Vorgesetzte, gegen Nachbarn, gegen Freunde und Feinde, gegen Hausgenossen und Gesinde, gegen Alle; dafür erwartet und fordert er Gerechtigkeit von Allen. Alle Pflichten sind gegenseitig; es ist kein Recht ohne Pflicht; es ist keine Pflicht ohne Rechte. Habe ich Pflichten, so habe ich Rechte; und wäre ein Mensch so unglücklich, gar keine Rechte zu haben, so hätte er auch keine Pflichten mehr.

Aber, dem Himmel sei Dank! wir haben Alle unsere sichern, großen und heiligen Rechte: das Recht der Freiheit, des Besitzes, des Schutzes, der allgemeinen Vorsorge; wir haben also auch die Pflichten der Ordnung, des Gehorsams, des Beitrags zu den allgemeinen Bedürfnissen. Wenn alle Menschen gerecht wären, so lebten alle in Sicherheit; das Mißtrauen und die ängstliche, besorgliche Furcht verschwände; man liehe ohne Pfänder und Handschriften und bezahlte ohne Klage und Gerichtsspruch. Ein gelegter Stein wäre so gut als eine hohe feste Mauer, ein Wort so sicher als eine gerichtliche Urkunde. Die Obrigkeit hätte nur das Amt, die Ordnung niederzuschreiben und nicht alle Augenblicke Zwiste zu schlichten, und eine Menge Menschen könnten etwas Besseres und Gemeinnützigeres thun, als sich von der Thorheit und dem Zank der Uebrigen zu nähren. Aber wir dürfen wol nicht hoffen, daß alle Menschen gerecht und gut werden. Wir sprechen immer mit warmem Lobe von den alten Zeiten unserer Vorfahren, wo, wie wir glauben, Redlichkeit und Treue allgemeiner herrschten, wo man sagte: »Ein Wort ein Mann!« und wo man nicht so viel schrieb und mehr that. Gesetzt auch, diese alten Zeiten waren nicht so gut, als wir uns vorstellen, und die unsrigen sind nicht so schlimm, als Viele klagen, so geben wir doch in diesen Klagen selbst schon die Mittel an, wie es besser sein könnte. Wir dürften nämlich Alle und Jede nur beständig redlich, bieder, rechtschaffen und brav sein, so würde manche Plage, manche Unruhe verschwinden und sich in Glück und Segen verwandeln.


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