Theodor Fontane
Fünf Schlösser
Theodor Fontane

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Soweit Raumer (den wir hier auszugsweise zitiert haben) über die Quitzowschen »Räubereien«. Aber auch den Vorwurf der Felonie will er nicht gelten lassen, und so fährt er denn fort:

»... Was zweitens die Beschuldigung der Widersetzlichkeit, der Rebellenschaft angeht, so sind auch hierbei die Zeitverhältnisse niemals gehörig berücksichtigt worden. Wie war die Sachlage? Von allen Seiten fielen die Nachbarn ein: die Pommern rissen die Uckermark, die Herzöge von Mecklenburg die Prignitz, der Deutsche Orden die Neumark ab, und gewiß wäre die ganze Mark eine Beute angrenzender Fürsten geworden, wenn nicht die Landeshauptleute der Altmark, Prignitz und Mittelmark: Hüner von Königsmarck, Kaspar Gans zu Putlitz und Lippold von Bredow, Widerstand geleistet hätten. Als endlich im Jahre 1411 die Mark an Kaiser Sigismund zurückfiel, zeugt es gewiß von der patriotischen Denkungsart des Landeshauptmanns von Putlitz, daß er sogleich nach Ungarn eilte, um den Kaiser zu bewegen, selbst die Regierung in die Hand zu nehmen, und es mußte ihn wohl schmerzen, als er dort erfuhr, daß das Vaterland von neuem an einen ihm ganz fremden entfernten Fürsten verhandelt werden sollte. Nachdem der Burggraf im Jahre 1412 in die Mark gekommen war, suchte der Adel, obwohl ungern, sich anfangs mit ihm gütlich zu setzen, allein noch in demselben Jahre entspann sich ein Zwist, welcher bald zu einem offenen Kriege aufloderte. Die Ursache der Abneigung mochte wohl mit darin liegen, daß der mächtige Adel, der während des letztverflossenen Jahrhunderts sich daran gewöhnt hatte, den Herrn im Lande zu spielen und seine Rechte ohne Rücksicht auf einen Höheren zu verfolgen, sich nicht gern durch einen Fürsten beschränken lassen wollte, dessen Energie er bald erkannt haben mochte, allein andererseits war sein Mißtrauen, daß der fremde Fürst den einheimischen Adel unterdrücken und den Franken den Lohn und die Ehre der Regierung der Mark zuwenden werde, nicht ungerecht. Zudem, mußte die Ritterschaft nicht mit Grund vermuten, daß der Pfandinhaber, sobald er zu seinem Gelde gelangt wäre, das Pfandstück aufgeben werde? Patriotische Besorgnisse dieser Art darf man bei einem Kaspar Gans zu Putlitz wohl voraussetzen. Unmöglich kann man der Ritterschaft ein Verbrechen daraus machen, daß sie 1412 die lange Reihe glorreicher Regenten nicht voraussah, welche der neue Verweser durch die göttliche Vorsehung bestimmt war der Kurmark zu geben. Alles das muß in Erwägung gezogen werden, ehe man über den nicht einem alten angeborenen Fürsten, ja nicht einmal einem eigentlichen Landesherrn, sondern nur einem Pfandinhaber entgegengesetzten Widerstand urteilen will. Die Rede, die die Quitzows geführt haben sollen: ›Und wenn es ein Jahr lang Nürnberger regnete, sie wollten doch ihre Schlösser behalten‹, zeugt zwar von großem Übermute, macht sie aber noch nicht zu Hochverrätern, denn der eigentliche Kurfürst und Landesherr, gegen den ein crimen laesae majestatis begangen werden konnte, war immer noch der Kaiser Sigismund. Wäre den Gebrüdern Quitzow gelungen, wonach sie strebten, wer möchte bestimmen, was das Schicksal der Mark gewesen wäre? Wahrscheinlich Zersplitterung, ein Neben- und Durcheinander von Reichsstädten und Reichsritterschaften. Zum Glück für die Mark, für Preußen und für die politische Gestaltung von ganz Europa ist es dahin nicht gekommen, allein die Urheber solcher Entwürfe können wenigstens auf eine ebenso gerechte Würdigung Anspruch machen wie Franz von Sickingen, dessen Pläne auch auf Herstellung des kaiserlichen Ansehens und auf eine Erweiterung der Rechte des Ritterstandes hinausgingen. Zum Beweise übrigens, wie sehr historische Vorurteile dazu beitragen können, unverdienterweise wirklichen Nachteil zu stiften, mag hier zum Schlusse hervorgehoben werden, daß, als zur Zeit König Friedrich Wilhelms I. die von Dietrich von Quitzow abstammende Hauptlinie der Familie ausstarb, der König, bei Wiederverleihung der erledigten, sehr beträchtlichen Lehne, die übrigen Linien nur aus dem Grunde überging, weil ihm einige Günstlinge vorstellten, ›daß die Quitzows sich gegen seine Vorfahren als Hochverräter und Rebellen betragen hätten und die Familie daher einer Berücksichtigung gar nicht wert sei‹.«

 

So Riedel, so Raumer – unsere besten Spezialhistoriker deren Urteile hinsichtlich der Quitzowzeit sich also diametral entgegenstellen. Wer hat recht? Riedel hat recht, von Räubereien und Felonie zu sprechen, aber Raumer hat, meinem Ermessen nach, noch ein viel größeres Recht, beides zu bestreiten. Riedel ist der gelehrtere, gründlichere Forscher (das Maß seiner Kenntnis ist wohl von keinem andern erreicht worden), aber Raumer ist der weitaus bedeutendere Historiker. Er hat das Auge des Geschichtsschreibers, er begreift große Vorgänge, während es mir bei Riedel, dessen Standpunkt nicht hoch genug ist, um einen freien Blick zu gestatten, zweifelhaft erscheint, ob man ihn überhaupt zu den Historikern zählen kann. Ausgezeichneter Forscher sein heißt noch nicht Historiker sein. Raumer beurteilt alles aus der zu schildernden Zeit, Riedel alles aus seiner eigenen Zeit heraus. Er wirft Raumer Tendenzen und Vorurteile vor, während er selber in Vorurteilen steckt und derselben Parteilichkeit Ausdruck gibt, die sich schon in Wusterwitz' Aufzeichnungen findet. Unseres Volkes Fühlen stellt sich freilich ganz auf die Seite Riedels und wird, wenn nicht für immer, so doch noch auf lange hin in dieser Stellung beharren. Zu der Oberacht, die Kaiser und Reich über die märkische Fronde verhängten, kommt die schlimmere, die durch vier Jahrhunderte hin auch die Nachgeborenen über die Quitzows ausgesprochen haben. Aber diese Verurteilung ist ungerecht, und alles, was ich zugestehen kann, ist das, daß ich diese Verurteilung trotz ihrer Ungerechtigkeit begreiflich finde. Sie hat ihren Grund zunächst in einer falschen Fragestellung und zum zweiten in einer rühmlichen, aber deplacierten Loyalität, begleitet von einem unausrottbaren Adelsantagonismus des märkisch-bürgerlichen Gefühls.

Über beides noch ein Wort.

In einer falschen Fragestellung, weil die Dinge beständig daraufhin angesehen werden, als ob es sich um die Frage handle, was vorzuziehen sei, Quitzowtum oder Hohenzollerntum? Darum aber hat es sich, seit Friesack und Plaue fielen und Kaspar Gans bei Ketzer-Angermünde die Scharte auswetzte, nie mehr gehandelt, nicht einmal bei dem gedemütigten Adel selbst. Man ist einig darüber, daß der Sieg des Burggrafen ein Glück war und daß der Sieg der adligen Opposition ein Unglück gewesen wäre. Dies Zugeständnis kann aber die Rechtsfrage nicht tangieren. Es war das gute Recht des Adels, von einem neuen Verweser und Pfandinhaber nicht viel wissen zu wollen. Die voraufgegangenen Erfahrungen berechtigten dazu. Sollten in unserer und aller Geschichte nur immer die gelten, die zu jeder Anordnung oder jedem offiziellen Geschehnis ja und amen sagen oder gesagt haben, so würden wir so ziemlich alle Namen streichen müssen, bei deren Nennung uns das Herz höher schlägt. Daß der Burggraf siegte, muß, wie wir nur wiederholen können, als ein unendlicher Segen für Land und Volk angesehen werden, daß man ihm aber damals Opposition machte, war verzeihlich, vielleicht gerechtfertigt.

Und diese Frage richtig zu stellen wäre denn auch sicherlich längst geglückt, wenn nicht – und damit gehen wir zu dem zweiten Punkt über – die durch mehr als vier Jahrhunderte hin etablierte Gegnerschaft zwischen märkischem Adel und märkischem Bürgertum diesem alten Anti-Quitzowgefühl immer wieder neue Nahrung zugeführt und dies Gefühl dadurch immer aufs neue belebt hätte. Ob unser Bürgertum dabei regelmäßig im Recht und unser im schlimmsten Fall ein gewisses Überlegenheitsgefühl herauskehrender Adel immer im Unrecht gewesen ist, ist mir zweifelhaft, aber desto zweifelloser ist es mir, daß der märkische Bürgerliche seiner märkischen Adelsantipathie durchaus Herr werden muß, wenn er vorhat, märkische Geschichte zu schreiben. Dies ist aber unserem Riedel nicht gelungen. Ein sein Urteil schädigendes bürgerliches Parteigefühl, das durch Verbeugungen gegen die Hohenzollern und ein unausgesetztes Auf-ihre-Seite-TretenDies ist ein mitunter, so zum Beispiel auf S. 157 und S. 170 der Riedelschen »Zehn Jahre«, sehr störend hervortretender Zug. Dietrich von Quitzow hatte, nachdem er landflüchtig war, eine Klageschrift aufgesetzt, in der er nachzuweisen trachtete, daß der Burggraf ihm, seinem Bruder Hans und dem Kaspar Gans zu Putlitz verschiedene Zusagen nicht gehalten habe. Riedel weist dies ohne weiteres zurück. Nun mag diese Zurückweisung berechtigt sein, obschon ich nicht leugnen kann, daß ich auch nach der Seite hin wieder starke Zweifel unterhalte, Zweifel, die, wenn ich nicht irre, von Raumer geteilt werden. Riedel aber behandelt die Sache so, wie wenn in einer derartigen Kontroverse zwischen einem fränkischen Fürsten wie Friedrich von Nürnberg und einem märkischen Adligen wie Dietrich von Quitzow von einem Zweifel überhaupt gar nicht die Rede sein könne. Hierin spricht sich aber, ich muß es wiederholen, eine Gesinnung aus, mit der ich durchaus nicht mit kann. Im Mittelalter galten List und Vorteil überall, und die Fürstlichkeiten, die beständig, und oft mehr als die von ihnen Beherrschten, zu den fragwürdigsten Mitteln griffen, was dann Politik hieß, entbehrten noch ganz, wenn man den Ausdruck gestatten will, jenes Heiligenscheines, mit dem wir sie heutzutage ganz aufrichtig, weil im ganzen genommen wohlverdient, umgeben. Es gibt zur Zeit kaum einen Fürsten, sicherlich nicht in Deutschland, von dem wir einer listigen Pfiffigkeit oder Zweideutigkeit oder gar Unehrlichkeit gewärtig wären. Das lag aber damals überall in der Welt sehr anders. Man lese beispielsweise den Schluß von Shakespeares »Heinrich IV.«, 2. Teil. Johann von Lancaster, Bruder des Prinzen Heinz, des spätern Heinrichs V., lädt den im feindlichen Lager stehenden Erzbischof von York samt den Lords Hastings und Mowbray zu einer Zusammenkunft ein und läßt sie dann, sein Wort brechend, zum Tode führen. Alle drei bezahlen ihr Vertrauen mit dem Leben. Und doch war Johann von Lancaster ein Prinz, ein Königssohn. Die Szene wirkt widerlich und verdirbt einem modernen Menschen in gewissem Sinne das ganze Stück, aber noch zu Shakespeareschen Zeiten lag es so, daß man, aus einem tudor-lancastrischen Parteigefühl heraus, an dieser Widerlichkeit keinen Anstoß nahm. an Freiblick nicht gewinnt, durchdringt seine ganze Darstellung und macht ihn trotz wundervoller Einzelkenntnis der von ihm beschriebenen Zeit unfähig, diese Zeit von einem höheren Standpunkt aus zu betrachten. Er übersieht, auf Prinzip und Politik hin angesehen, daß alles, was damals einen vornehmen Namen und ein gesellschaftliches und moralisches Ansehen in der Mark Brandenburg hatte, den Standpunkt der Quitzows teilte, was doch, wenn er nicht gewillt ist, den gesamten damaligen Adel für eine zufällig mit Machtbefugnissen ausgestattete Räuberbande zu halten, einer Rechtfertigung der Fronde ziemlich gleichkommt. Er übersieht des weiteren, daß die Kriegführung der Mecklenburger und Pommern-Herzöge, vor allem die des Magdeburger ErzbischofsIn dem zweiten Kapitel dieses Aufsatzes habe ich, nach Wusterwitz' Aufzeichnungen, die Bestürmung und Eroberung der Stadt Rathenow durch den Erzbischof von Magdeburg, damals Albert von Querfurt ausführlich geschildert. Was zu jener Zeit seitens des Erzbischofs geschah, repräsentiert ein Quantum von Grausamkeit, das durch keine Tat der Quitzows erreicht, jedenfalls nicht übertroffen wird. Es gab in diesen Fehden überhaupt nur eine Form der Aktion; alles, was Wusterwitz erzählt, gleichviel nun, ob es die Pommern oder Mecklenburger, die Bischöflichen oder Erzbischöflichen, die Lüneburger oder Lauenburger waren, alles trägt denselben Kriegführungsstempel, und es ist unbegreiflich, daß derselbe Mann, Wusterwitz, der diese moralisch vollkommen gleichwertigen Kämpfe hintereinander aufzählt die von seiten der »etablierten Mächte« begangenen Übergriffe gutheißen oder entschuldigen oder ignorieren, die von seiten der »Fronde« begangenen aber so hart verurteilen kann. In der Handelsweise war hüben und drüben kein Unterschied, und auch hinsichtlich der Rechtsbefugnis lag es, einerseits kraft des bestehenden Fehderechtes und andererseits bei der Kompliziertheit weiterer zur Erwägung kommender Fragen, keineswegs so schlimm für die Quitzows, wie die Feinde derselben wahrhaben wollen., um kein Haarbreit anders war als die der Quitzows und ihres Anhangs, und übersieht zum dritten, daß alle die Genannten, wenn es ihnen paßte, sich nicht nur direkt der Quitzowschen Kriegskunst und Kriegstapferkeit, sondern auch der Quitzowschen Kriegsführungs formen, also, wenn man so will, des Räuberstils bedienten. Einer wie der andere. Dies sind die Gründe, die mich in diesem Streite auf Raumers Seite treten lassen. Bei Riedel nimmt das Bürgergefühl Anstoß an der Adelsüberhebung und ficht doppelt sicher hinter dem Schilde der Loyalität. Raumer steht drüber, Riedel steckt drin. Er ist der Rat von Heilbronn, der über den gefangenen Götz von Berlichingen zu Gerichte sitzt.


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