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Der arme Konrad (1514).

Der Chronist Christoph Scheurl (geboren zu Nürnberg den 11. November 1481, gestorben am 14. Juni 1542) berichtet in seinem »Geschichtsbuch der Christenheit von 1511-1521«, daß man im Januar 1514 am Dienstag nach Erhardi früh um 3 Uhr über dem Schloß Hohenurach am Mond drei Kegel gesehen habe, deren erster von dessen Mitte ausging und ein Kreuz zeigte, während die beiden andern runde Knöpfe aufwiesen. Der pfälzische Astrolog Hans Virdung von Hasfurt gab der Erscheinung die Deutung, »daß zu fürchten sei, das gemeine Volk werde einen stolzen Mut annehmen und viele Neuerungen erdenken wider die Edlen und Mächtigen.« Solches ward bald hernach auf die Zusammenrottung und die Unterdrückung der Bauern im »armen Konrad« bezogen, und in der Tat dämmerte damals bereits in manchen Köpfen die kirchliche Zeit- und Streitfrage, auch galten im Sprachgebrauch des ausgehenden Mittelalters die »Knöpfe« als Sinnbilder des Kampfes, der zwischen Fürst und Volk ausgefochten wurde und in welchem beide Teile auf ihr göttliches Recht (Zeichen des Kreuzes) sich beriefen.

Herzog Ulrich, welcher 1498 dem Namen nach Herzog geworden war und 1503 volljährig erklärt wurde, führte nach seiner Verehelichung (1511) ein sehr verschwenderisches Hof- und Jagdleben und geriet hierdurch überaus stark in Schulden, so daß sogar die Verzinsung Schwierigkeit machte.

Der Herzog und seine Räte (besonders Hofmarschall Konrad Thumb und der übermütige und eigenmächtige Kanzler Gregor Lamparter) kamen aber hiedurch in keine Verlegenheit und gingen auch nicht ängstlich zu Werke, um weitere Mittel zu beschaffen. Schon 1513 erging ein Ausschreiben, in welchem allen Untertanen anbefohlen ward, vor Amt ihr Vermögen genau anzugeben, damit von ihnen hernach eine außerordentliche Landsteuer erhoben werden könnte: »von jedem Gulden einen Pfennig, tut jedes Jahr vom Hundert 17 wirtembergische Schilling, minder 2 Heller, das sein dreizehnthalber Silbergroschen« – und das 12 Jahre lang. Wegen der allgemeinen Mißstimmung und weitverbreiteten Unzufriedenheit unterblieb die Ausführung. Gleichwohl wurde nicht gespart; was stand jetzt bevor?

Die Gewalthaber scheuten auch vor dem bedenklichsten Ausweg nicht zurück. Es wurde das »Ungeld« (ungëlt, nicht »Umgeld«, sondern solches Geld, das eigentlich nicht sein sollte) als Zwangsabgabe in der Weise erhoben, daß das Maß und Gewicht verringert ward, die Einheit doch zu vorherigem Preis verkauft werden sollte und der Unterschied zwischen Verkaufspreis und Verbrauchswert an die herzogliche Kasse abgeliefert werden mußte. Der Käufer bezahlte beim Wirt, Krämer, Bäcker und Metzger das Ganze, erhielt aber nur 9 Zehntel der Menge; er empfand dies nicht bloß rechnerisch als eine Schädigung, sondern war mit Recht auch innerlich entrüstet über das böse Beispiel, welches hierin von oben für den geschäftlichen Verkehr (Tauschhandel) gegeben ward. Die Bauern waren gegen den Herzog, als den eigentlichen Urheber dieser seltsamen Besteuerung recht aufgebracht, zeigten sich aber mit Recht sehr erbittert gegen die landständische Vertretung der Städte (die sog. »Ehrbarkeit«), welche in ihrer einflußreichen Stellung nichts getan hatte, um die schlimme Sache zu verhindern. Dennoch dachten sie nie an einen wirklichen Aufstand. Auch der rheinische »Bundschuh« war nicht volkstümlich unter dem Schwabenvolk geworden; es wurde sogar das bloße Wort zurückgewiesen, selbst von Führern – wie aus einem Gedicht hervorgeht, das in der ersten Hälfte dieser Bewegung (Mai 1514) entstand und veröffentlicht ward:

Des Bundschuoch euer jeder schweig,
ihr kummt sunst auf kein grünen Zweig.

Und gerade in diesem Zusammenhang wurde dem Kindlein der Name gegeben und die Vereinigung der Bauern armer Konrad genannt.

Die Meinungen über die Bedeutung des Ausdrucks gehen auseinander. Eine zeitgenössische Quelle: »Geschichtbuch der christenheit von der iarzal (Jahrzahl) christi 1511 bis auf dises gegenwurtig achtvndzwaintzig iar« erzählt von einem bedrängten Bauern, »der arm Cuntz zu Corbach« (Korb) genannt, welcher ein Unglück mit einer Kuh hatte und trotz großen Schadens vom Zentner Fleisch 3 Schilling »Ungeld« entrichten sollte, aber im Ärger alles den Hunden fütterte und hiedurch die Abgabe ersparte; er klagte seine Not überall: er wär' um sein Gut gekommen, und wo er jemand vertrauen dürfte, wollte er seinen Leib auch dransetzen. Andere leiteten das Wort ab vom armen Kunz als Gegenbild des reichen Kunz. Später wurde das Wort in »Koan Root« (kein Rat) umgedeutet.

Im Remstal hatten einige Weinfehljahre einen wirklichen Notstand gebracht, und die Leute neigten zu der Ansicht, nichts mehr verlieren zu können. Sie spotteten selbst über die Trostlosigkeit ihrer Lage, indem sie sich den Besitz von Liegenschaften am Bettelrain, in der Fehlhalde, am Hungerberg, zu Nirgendsheim zuschrieben. Unzufrieden war so ziemlich jedermann, unruhig wären in besseren Jahren wohl nicht allzuviele von ihnen geworden; die schlimme wirtschaftliche Lage machte sie zu Mitläufern, welche eben hiedurch ihrem Unmut Ausdruck gaben. Erst beim großen Haufen wuchs ihnen der Mut und der Haß.

Die Bewegung nahm ihren Anfang zu Beutelsbach, wo der verwegene Gaispeter das große Wort führte. Am 15. April 1514 nahm er aus der Metzig die herzoglichen Gewichtsteine weg, zog mit seinen Anhängern unter Trommelwirbel und bei Pfeifenton zur Rems hinaus, warf die im Gewicht verminderten Pfundsteine ins Wasser und rief dabei im Beschwörungston:

Haben die Bauern recht, so fall' zu Boden;
hat der Herzog recht, so schwimm oben!

Seinem Beispiel folgten die Anhänger des armen Konrad zu Großheppach, sowie diejenigen von Grunbach. Sie vereinigten sich zu einem Haufen, nötigten noch zahlreiche andere zum Anschluß, und so wuchs der arme Konrad zu einer Heerschar von wohl 2000 Mann an; sie errichteten auf dem Kappelberg bei Großheppach ein hohes Bretterhaus und füllten es reichlich mit Heu und Stroh:

wenn man sie wollt' überziehen,
so sollten's bald zum Hause fliehen
und das allenthalb anbrennen –
am Feur sollt' man das Los erkennen,
daß man sie wollt' greifen an.

Herzog Ulrich weilte gerade im Auslande als Gast des Landgrafen Philipp von Hessen-Kassel. Er kehrte eilig zurück und sandte den Stuttgarter Vogt Hans von Geisberg zu den Bauern, um sie mit Versprechungen zu beschwichtigen, aber sie ließen nicht mit sich reden:

da schnurrten's hin, jetzt schnurrten's her,
als ob der Teufel in ihnen wär'.

Die Unterhandlung war erfolglos; vielmehr schlossen sich die Bauern vom armen Konrad in den nächsten Tagen noch enger zusammen; sie schufen sich einen Mittelpunkt für gemeinsames Handeln, indem sie in dem Haus des Schorndorfer Bürgers und Messerschmieds Caspar Pregizer »des armen Konrads Kanzlei« einrichteten.

Auch der Herzog fand die Sache nun recht bedenklich; er entschloß sich, selbst zu ihnen zu reiten und durch Liebe und Güte sie zu beruhigen. Seine Aufnahme in ihrer Mitte war eine unerwartet feindselige. Claus Schlechtelin von Heppach schlich sich von hinten herbei und griff plötzlich dem Pferd des Landesfürsten in die Zügel. Ein verfemter Bauer, Veit von Buoch, der einen Todschlag auf dem Kerbholz hatte, wagte sich herbei und drohte dem Herzog mit dem Schlimmsten:

er kehrt sich mengmal vor ihm um
und stellt sich also letz und krumm,
als ob er nach dem Fürsten stäch!

Ruprecht von Beutelsbach rief im Befehlston:

schießen, daß euch Gotts Marter schänd',
ehe der Herzog von uns rennt!

Der Herzog kündigte noch die Einberufung eines Landtags zur Abstellung aller Übelstände an und gab seinem Pferd die Sporen, um der unwürdigen Behandlung und der unmittelbaren Gefahr zu entrinnen.

Am Sonntag Exaudi, den 28. Mai, ward in Untertürkheim die Kirchweihe abgehalten. Hier trafen sich die unruhigen Köpfe aus der weiten Umgegend. Der rote Enderle vom Zabergäu, einer der heftigsten Aufwiegler des Landes, war da, sogar die Rauhe Alb war vertreten. Die unversöhnlichen Mitglieder des armen Konrad schlossen sich hier aufs engste zusammen. Wer sich aber auf einen Vergleich einlassen wollte, zog sich zurück und wartete die weitere Entwicklung ab, welche der einberufene Landtag bringen werde. Als Ort der Tagung ward Stuttgart bestimmt, wo der Landtag Mitte Juni zusammentrat. Doch schon nach einigen Tagen wurde derselbe nach Tübingen verlegt, wo man von dem armen Konrad weniger zu fürchten hätte; ohnehin wurden die Vertreter der Bauern in Stuttgart zurückbehalten.

Ulrich war überhaupt nach allen Richtungen im Vorteil. Die benachbarten Fürsten und Bischöfe stellten ihm ihre tüchtigsten Kräfte zur Verfügung, damit er leichter über diese Verlegenheit hinüberkäme. Kaiser Maximilian I. sandte den Grafen Georg von Montfort, den Schenken Christoph von Limburg und den Rechtsgelehrten Dr. Schad zugunsten des Herzogs nach Tübingen. Auch der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Baden handelten ähnlich zu demselben Zweck; ersterer war durch den Ritter Franz von Sickingen vertreten. Der Bischof von Würzburg schickte den Ritter Ludwig von Hutten, die hochadeligen Bischöfe von Straßburg und Konstanz erschienen in eigener Person. Vom Grafenhaus der Zoller waren die Brüder Wolfgang und Joachim da; sonst waren die befreundeten Geschlechter von Helfenstein, Löwenstein und Sulz vertreten, ebenso die Truchsessen von Waldburg.

Mit ihrer Unterstützung kam für Herzog Ulrich ein ziemlich vorteilhafter Vergleich zustande, welcher in der Geschichte als der »Tübinger Vertrag« vom 8. Juli 1514 bezeichnet wird. Was der Herzog versprechen mußte, war im wesentlichen folgendes: Durchführung der Reichstagsbeschlüsse gegen Gotteslästerung und Zutrinken, Abstellung übermäßiger Dienstgelder, die Berücksichtigung der inländischen Ritterschaft vor der fremden, die Anstellung tüchtiger Beamten bei der Kanzlei, die persönliche Abhör der Rechnungen des Landschreibers, die Einschränkung des Wildschadens, das Verbot der Geschenkannahme durch Beamte, eine bessere Ordnung in den Frondiensten, die Abstellung schädlicher Monopole.

Nach erfolgter Annahme dieser Vorbedingungen übernahm das Land einen jährlichen Beitrag von 22 000 Gulden zu den laufenden Ausgaben des Herzogs auf fünf Jahre, sowie die Deckung alter Schulden im Betrag von 800 000 Gulden. Dagegen sollte der »Landschaden«, d. h. jede außerordentliche Steuerumlage, abgeschafft werden. Außerdem erhielt die »Landschaft« (15 Prälaten und die Vertreter von 52 Städten und Flecken) noch einige verfassungsmäßige Rechte für Kriegszeiten. Den Schluß bildeten einige bedrohliche Bestimmungen über die Huldigung der Untertanen und die Züchtigung der Aufrührer. Der Tübinger Vertrag sollte nun auch noch durch die einzelnen Ämter angenommen werden; den Bauern selbst war eigentlich wenig gewährleistet, vielmehr stand jetzt die Abrechnung mit ihnen unmittelbar bevor. Die bäuerlichen Abgeordneten waren gar nicht gehört worden und konnten also auch nichts zur Beruhigung ihrer Auftraggeber nach Hause bringen; sie hatten die Vermittlung übernommen und doch nichts für den Frieden gewonnen. Man ahnte allenthalben, was kommen werde, und trug Bedenken, auf den Vertrag zu huldigen.

Auf dem Engelberg bei Leonberg fand eine große Volksversammlung statt, deren Teilnehmer auf 4000 geschätzt ward.

Was möcht' es sein, wenn wir auch schwüren,
allein, daß wir die Ehr verlüren?
wir könnten hier – bei unsrem Leben –
gar nichts als große Schätzung geben ...
wir haben nit in unsrem Sing (= Sinn),
daß wir geben wöllen ein Pfenning.

Der Herzog selbst suchte sie auf und hatte hier wirklich einen Erfolg: sie gelobten Treue und Gehorsam.

Um so ernster gestaltete sich die Sache im Remstal. Die befestigte Amtsstadt Schorndorf fand sich bald im Besitz der aufgeregten Menge; der Herzog machte einen vergeblichen Versuch, das Amt Schorndorf in Pflicht zu nehmen, und mußte froh sein, mit heiler Haut nach Stuttgart zu entkommen. Der Remstäler Haufen war erbitterter denn je zuvor; er zog auf den Kappelberg und war entschlossen, die Huldigung entschieden zu verweigern. Die bisherigen Verhältnisse sollten geradezu auf den Kopf gestellt werden;

sie möchten herrschen mit Gewalt
über jung und über alt,
so wollten sie ohn' alle Recht
vertreiben die Herren und die Knecht
und alle Reichen schändlich töten,
auch die Priester grausam nöten
und ihnen nehmen, das sie hätten,
bis sie ihren Willen täten.

Auch vor dem letzten Schritt würden sie nicht zurückschrecken:

es war ihr Meinung und ihr Mut,
daß sie wollten das edel Blut
von Wirtenberg, den Fürsten reich,
vertreiben also grausamgleich
aus seinem väterlichen Land.

Ulrich kam ihnen aber zuvor. Er wandte sich an die Stadt Tübingen, welche am stärksten herzoglich gesinnt war im ganzen Lande, daß sie ihm 500 Mann zur Verfügung stelle, um gegen den armen Konrad von der Schorndorfer Vogtei ziehen zu können. Der Tübinger Vogt Konrad Breuning ging (am Jakobitag) willig darauf ein und stellte den Hauptmann Ernst vom Fürst an die Spitze der Schar, die sofort nach Stuttgart aufbrach. Der Herzog selbst fügte noch ein Fähnlein von 100 Mann bei, und auch von Cannstatt und Kirchheim u. T. wurde ihm Hilfe gesandt. Die vereinigten Scharen des Herzogs waren erst bis Waiblingen gekommen (31. Juli),

da wurd' zerstreut dasselb' Gesind,
recht wie der Staub tut von dem Wind.

Einer der Führer des armen Konrad, Vollmar von Beutelsbach, ritt ihnen gerade in die Hände und ward gefangen genommen; bald ward Schorndorf erreicht (um 3 Uhr) und ohne Mühe eingenommen, und sogleich wurden die Häuser der hervorragenderen Mitglieder des armen Konrad dem Erdboden gleich gemacht. Über 500 Remstäler, welche beteiligt waren, flohen ins Ausland und entrannen auf diese Weise dem schweren Gericht, das nun folgte.

Zur Abrügung kam Herzog Ulrich selbst nach Schorndorf. Er brachte einen Reiterzug von 1800 Pferden mit sich. Die ganze männliche Bewohnerschaft der Vogtei wurde vorgeladen, es erschienen 3400 an der Zahl, welche augenblicklich alle ihre Waffen ausliefern mußten. Ebenso rasch, als eine Herde Schafe, in welcher die Räude ausgebrochen ist (um einen Vergleich aus der zeitgenössischen Berichterstattung beizuziehen), auseinander gelesen wird, sonderte man 1600 »Schuldige« aus und kerkerte sie dann ein.

Bereits »am Montag nach Sankt Sixten Tag«, den 7. August, ward Gericht gehalten. Der »Dingplatz« war ein Wasen vor dem Tor, eine Wiese, deren Stätte noch heute gezeigt werden kann. Der Stuttgarter Vogt, Hans von Geisberg, führte den Vorsitz; Konrad Breuning, der Tübinger Vogt, war Ankläger; Georg von Geisberg, der Vogt von Schorndorf, übernahm das Amt des Fürsprechs (Anwalt der Angeklagten); die Vertreter der »Ehrbarkeit«, also ausgesprochene Gegner des Bauernstandes, waren als Richter bestellt. Die Folter wurde bei vielen in schonungsloser Weise angewendet. Drei wurden zum Tod verurteilt und schon am andern Tage hingerichtet mit dem Schwert, ihnen folgten in kurzer Frist noch sieben andere; viele wurden mit Ruten blutig gestrichen und gebrandmarkt, noch mehr mit harten Geldstrafen belegt.

Die hilfbereite Stadt Tübingen erhielt als Anerkennung ihrer Beihilfe zur Unterdrückung des armen Konrad einen wirksamen Nachtrag zu ihrem alten Wappen, nämlich die zwei sich kreuzenden Arme, jeder mit einem württembergischen Hirschhorn in der Faust, und dabei die Jahreszahl 1514. Die »Ehrbarkeit« erfreute sich aber später nicht eines Dankes für ihren Schorndorfer Henkersdienst; der Herzog hielt nicht, was er ihnen in den Tagen seiner Not versprochen hatte.

Wer unter den Beteiligten des armen Konrad glücklich ins Ausland gekommen war, erzählte dort recht ausführlich, wie es in Württemberg zugehe, und was namentlich der Herzog sich zuschulden kommen lasse. Die nach Ungarn gezogenen Remstäler trugen sicher dazu bei, daß man in der Umgebung des Kaisers von nun an etwas ungünstiger über den selbstherrlichen Herzog von Württemberg dachte, als es bisher der Fall gewesen war. Wer in die Schweiz entkommen war, nahm Veranlassung, die Vorgänge in der Heimat vom Jahr 1514 mit dem schweizerischen Befreiungskampf im Jahre 1308 zu vergleichen und den früheren Landesvater schwarz auf weiß entsprechend zu kennzeichnen.

Der arme Konrad war ein krampfhafter Aufschrei des hartschaffenden und rechtslosen Bauernvolkes, namentlich der schwergeprüften Weingärtner unter ihnen, welcher mit Urgewalt sich richtete gegen die bevorzugten Stände, an deren Spitze man den Herzog fand. Es war eine bitterböse Zeit, aber auch eine Gelegenheit, um die Gewissen zu prüfen. Das einzige, was durch den armen Konrad erreicht wurde, war das Zustandekommen des Tübinger Vertrags, in welchem wir den Anfang, ja in seiner weiteren Ausbildung den Grundpfeiler des altwürttembergischen Verfassungslebens erblicken.

 

Meist nach zeitgenössischen Quellen von A. H.


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