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Die wichtigsten praktischen Vorschläge

A. Auf dem Gebiete der materiellen Bedingungen

  1. Schneidet jede Neigung zu einer Verlängerung des Achtstundentages mit der Wurzel ab. Gestattet Überarbeit nur, wenn sie absolut notwendig ist. Erlaubt keinen Mißbrauch der Beschäftigung von Aushilfsarbeitern, keine Behandlung von dauernd Beschäftigten als Saisonarbeiter. Schafft jede neuerdings eingeführte Verlängerung des Arbeitstages in gesundheitsschädlichen Betrieben wieder ab.
  2. Das allerdringlichste Problem ist die Erhöhung der Löhne wenigstens in dem Maße, wie sich die Produktivität der Arbeit gehoben hat. In der Zukunft sollte mit jedem Anwachsen des Ertrags der Arbeit grundsätzlich eine Erhöhung der realen Löhne verbunden sein. Notwendig ist auch der Versuch einer Angleichung der Löhne der verschiedenen Arbeitergruppen, und zwar durch systematische Aufbesserung der niedriger bezahlten Gruppen; in keinem Fall aber durch Verschlechterung der höher bezahlten.
  3. Wir müssen jeden bureaukratischen Mißbrauch der Rationalisierungsmaßnahmen beseitigen. Diese dürften nur in inniger Verbindung mit einer entsprechenden Entwicklung der Industrie stattfinden, mit einer planvollen Verteilung der Arbeitsmacht und einem Kampf gegen die Vergeudung der produktiven Kräfte der arbeitenden Klasse – besonders der der gelernten Arbeiter.
  4. Um die übeln Wirkungen der Arbeitslosigkeit zu lindern, müssen die Arbeitslosenrenten dem durchschnittlichen Lohn in einer bestimmten Gegend angepaßt werden. Die Rentenperiode bei Arbeitslosigkeit muß von einem Jahr auf anderthalb Jahre ausgedehnt werden. Eine weitere Herabsetzung der Bezüge in der Sozialversicherung darf nicht geduldet, und es muß ein ernster Kampf gegen die gebräuchliche Nichtauszahlung derselben begonnen werden. Die Verwendung von angesammelten Versicherungsgeldern für Maßnahmen der öffentlichen Gesundheitspflege muß aufhören. Wir müssen alle Bestimmungen aufheben, die unter verschiedenen Vorwänden wirkliche Arbeitslose ihrer Rechte auf Renten und auf Eintragung in die Beschäftigungslisten berauben. Es muß auf eine Erhöhung der Arbeitslosenrenten, zunächst bei den Industriearbeitern, hingearbeitet werden. Wir müssen großzügige und auf lange Zeiten angelegte Pläne für soziale Unternehmungen ausarbeiten, um die Arbeitslosen vorteilhaft für das wirtschaftliche und kulturelle Aufblühen des Landes zu verwenden.
  5. Eine systematische Verbesserung der Lebensbedingungen für die Arbeiter. Feste Durchführung einer klassengemäßen Politik in allen Wohnungsangelegenheiten. Keine Verbesserung der Wohnungsbedingungen des nichtproletarischen Elements auf Kosten der Arbeiter. Keine Austreibung von entlassenen Arbeitern und von Arbeitern mit verkürzter Arbeitszeit.

    Energische Maßregeln müssen ergriffen werden für eine gesundere Entwicklung der Genossenschaftsbauten. Sie müssen den niedriger bezahlten Arbeitern zugängig gemacht werden. Den oberen Schichten der geistigen Arbeiter darf nicht erlaubt sein, sich die für Industriearbeiter bestimmten Wohnungen zu sichern.

    Der Wohnbauplan der Kommission für staatliche Unternehmungen sollte als unvereinbar mit jeder sozialistischen Politik verworfen werden. Geschäftliche Unternehmungen müssen gezwungen werden, ihre Ausgaben für den Wohnungsbau, ihre für diesen Zweck ausgesetzten Landparzellen und den zugehörigen Kredit so zu vergeben, daß in den nächsten fünf Jahren eine entschiedene Verbesserung der Arbeiterwohnungsverhältnisse zu sehen ist.
  6. Kollektivverträge sollten nach wirklichen und nicht nach vorgetäuschten Besprechungen auf den Versammlungen der Arbeiter festgelegt werden. Der kommende Parteikongreß sollte die Entscheidung des vierzehnten Kongresses aufheben, der den Fabrikleitungen das Recht einer Zwangsentscheidung gab. Das Arbeitsgesetz muß als das Minimum, nicht als das Maximum der Rechte betrachtet werden, auf die Anspruch erhoben werden kann. Kollektivverträge müssen Garantien enthalten gegen das Herabsetzen der Zahl der Arbeiter und Angestellten während der Dauer des Vertrags (erlaubte Ausnahmen müssen ausdrücklich begründet werden). Die Höhe der Arbeitsleistung muß nach den Durchschnittsleistungen eines Arbeiters und für die Dauer des ganzen Arbeitsvertrags berechnet werden. In jedem Falle sollten alle Veränderungen in den Verträgen, die die Lohnstufe des Arbeiters im Verhältnis zu früheren Abmachungen heruntersetzen, verboten sein.
  7. Das Bureau für Löhne und Lohnnormen muß mehr unter die wirksame Kontrolle der Arbeiter und der Gewerkschaften gebracht und die fortwährende Verschlechterung der Löhne und Lohnnormen muß verhindert werden.
  8. Die Ausgaben für Sicherheitsvorrichtungen und bessere Fabrikzustände müssen vermehrt werden. Höhere Strafen müssen die Übertreter der Schutzvorschriften für die Arbeiter treffen.
  9. Alle Auslegungen des Arbeitsgesetzbuches müssen überprüft und diejenigen, welche eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zur Folge haben, beseitigt werden.
  10. Für die weiblichen Arbeiter soll die Vorschrift gelten: »Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.« Dementsprechend muß eine höhere Einschätzung der Frauenarbeit im allgemeinen stattfinden.
  11. Unbezahlte Lehrlingsarbeit muß verboten werden; ebenso der Versuch, die Löhne der Jugendlichen herabzusetzen. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  12. Das Sparsystem darf in keinem Falle auf Kosten der Lebensinteressen der Arbeiter durchgeführt werden. Wir müssen den Arbeitern die »kleinen Vergünstigungen«, die wir ihnen genommen haben (Kinderheime, Freifahrtkarten, längere Ferien usw.), wieder zurückgeben.
  13. Die Gewerkschaften müssen unausgesetzt ihre Aufmerksamkeit auf das Problem der Saisonbeschäftigung richten.
  14. Die ärztliche Hilfe für Arbeiter muß in den Betrieben verbessert werden (Krankenwagen, Stationen für erste Hilfe, Krankenhäuser usw.).
  15. Die Schulen für Kinder müssen in den Bezirken der Arbeiterklasse vermehrt werden.
  16. Eine Reihe von staatlichen Maßnahmen muß getroffen werden, um die Arbeitergenossenschaften zu stärken.

B. In den Gewerkschaften

  1. Die Tätigkeit der Gewerkschaften sollte in erster Linie danach beurteilt werden, in welchem Maße sie die ökonomischen und kulturellen Interessen der Arbeiter verteidigt.
  2. Die Parteiorganisationen, die Maßnahmen zum Schutze der ökonomischen und kulturellen Arbeiterinteressen treffen wollen, müssen dabei ernstlich die Ansichten der kommunistischen Gruppen in den Gewerkschaften in Erwägung ziehen.
  3. Richtige Wahlen, Öffentlichkeit, Rechenschaftsablegung vor den Mitgliedern müssen die Grundlage der gewerkschaftlichen Arbeit sein.
  4. Alle Verwaltungsorgane sollten in wirklicher, nicht in vorgetäuschter Übereinstimmung mit den entsprechenden Gewerkschaftsorganen gebildet werden.
  5. Auf jedem Gewerkschaftskongreß und in allen Wahlausschüssen der Gewerkschaften muß die Majorität aus wirklich in der Industrie beschäftigten Arbeitern bestehen. Der Prozentsatz der nicht in der Partei organisierten Arbeiter muß in diesen Ausschüssen auf mindestens ein Drittel erhöht werden.

    In regelmäßigen Zwischenräumen muß eine bestimmte Anzahl von Beamten des Gewerkschaftsapparates wieder zur Fabrikarbeit bestimmt werden.

    Eine stärkere Heranziehung von freiwilliger Arbeit in der gewerkschaftlichen Betätigung, mehr Ermutigung der Arbeiter in den Betrieben, sich daran zu beteiligen.
  6. Die Entfernung einmal gewählter kommunistischer Gewerkschaftsmitglieder wegen innerparteilicher Zwistigkeiten soll nicht gestattet sein.
  7. Die vollständige Unabhängigkeit der Betriebs- und Lokalausschüsse von den leitenden Organen muß gesichert sein. Die Einstellung und Entlassung von Arbeitern, oder die Versetzung von Arbeitern von einer Arbeitsart zur andern für Perioden, die zwei Wochen übersteigen – alles dies darf nur nach vorheriger Benachrichtigung des Betriebsausschusses geschehen. Ein Betriebsausschuß, der gegen Mißbräuche auf diesem Gebiete ankämpft, soll von seinem Recht Gebrauch machen, gegen die Entscheidungen der Leitung an die entsprechende Gewerkschaft und den Beschwerdeausschuß zu appellieren.
  8. Die Rechte der Korrespondenten der Arbeiterpresse müssen geschützt werden, und diejenigen, die Korrespondenten wegen ihrer Veröffentlichungen verfolgen, sollten streng bestraft werden.

    Durch einen besonderen Artikel im Strafgesetzbuch sollte jede offene oder geheime Verfolgung eines Arbeiters wegen einer Kritik, wegen eines Abänderungsvorschlags, oder wegen seines Wählens als ein schweres Verbrechen gegen den Staat bestraft werden.
  9. Die Aufgaben der Kontrollkommission der Produktionsausschüsse müssen auf eine Überwachung der Durchführung ihrer Beschlüsse und auf eine Prüfung, wie weit dabei die Interessen der Arbeiter gewahrt wurden, ausgedehnt werden.
  10. In der Frage von Streiks in den Staatsindustrien bleibt die unter Lenin angenommene Entscheidung des elften Parteikongresses in Kraft.

    Im Falle von Streiks in den Konzessionsindustrien sollen diese als Privatindustrien angesehen werden.
  11. Es müßte eine Überprüfung des ganzen Systems der Arbeitsstatistik stattfinden, da sie in ihrer gegenwärtigen Form ein falsches und offensichtlich gefärbtes Bild der wirtschaftlichen und kulturellen Lage der Arbeiterklasse gibt und so jede Besserung auf diesen Gebieten in starkem Maße hindert.

    Die schlechte Lage der Arbeiterklasse jetzt am zehnten Jahrestage der Oktoberrevolution erklärt sich natürlich durch die Armut des Landes, durch Intervention und Blockade und die unausgesetzte Bekämpfung des ersten proletarischen Staates seitens seiner kapitalistischen Umgebung. Diese Lage kann nicht auf einen Schlag geändert werden. Aber sie kann und muß geändert werden durch eine richtige Politik. Die Aufgabe der Bolschewisten ist es dabei aber nicht, schön gefärbte Bilder von ihren Bemühungen zu geben – diese Bemühungen waren natürlich ernsthaft genug –, sondern klar und bestimmt die Frage aufzuwerfen, was zu tun bleibt, was getan werden muß, und was mit Hilfe einer richtigen Politik getan werden kann.

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