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VIII. Kapitel.
Das Testament Montaubans.

Inzwischen hatte Lady Montauban lange, angstvolle Tage in ihrer Zelle verbracht. Die wiederholten Vertagungen des Verhandlungstermins vor dem Schwurgericht bewiesen ihr, ebenso wie die Mitteilungen ihres Verteidigers, daß die Anklagebehörde mit dem ihr zur Verfügung stehenden Material auf eine Verurteilung der angeblichen Mörderin oder Mitwisserin der Tat selbst nicht mit Bestimmtheit rechnete. Sie suchte nach Material, das ihr einen besseren Erfolg sicherte. Solange aber Macdonald verschwunden blieb, gab es keine Möglichkeit, schlüssige Beweise für den Verdacht gegen Winifred herbeizuschaffen. Die Polizei mußte sich auf Indizienbeweise verlassen, die in einem Prozeß, der in ein Todesurteil ausmünden konnte, von den Geschworenen sicherlich nur mit Skepsis aufgenommen werden dürften. Endlich mußte sich die Staatsanwaltschaft geschlagen geben. Die Untersuchungshaft gegen die Verdächtige konnte nicht bis in alle Ewigkeit ausgedehnt werden. Man mußte, so oder so, zu einem Ende kommen. Sir Walter Weymouth, der Kronanwalt, einer der besten Englands, setzte sich mit dem Vorsitzenden des Schwurgerichts in Verbindung und bestimmte, im Einvernehmen mit diesem, den Termin der Verhandlung gegen die Angeklagte. In einundsechzig Tagen sollte das Schicksal Lady Montaubans entschieden werden. Um die Angeklagte nicht zur Ruhe kommen zu lassen und ihre Nerven durch Anwendung eines moralischen »dritten Grades« aufzureiben, wurde Lady Montauban von jenem Tage ab beinahe täglich, einige Male sogar drei- und viermal täglich, dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Immer und immer wieder hagelten dessen Fragen auf die leidende Frau nieder. Immer kehrte die Aufforderung wieder, nun endlich einmal ein Geständnis abzulegen, damit man dem Gericht Milde anempfehlen könne. Lady Winifred setzte allen diesen Versuchen, sie zu überführen, die Ruhe einer schuldlos Verdächtigten entgegen. Der Richter mußte seine Versuche als hoffnungslos aufgeben. Fünf Tage vor der gegen Lady Montauban angesetzten Verhandlung, am selben Tag, an dem Boscombe die Flußfahrt unternahm, ließ Landrichter Berenice, der mit der Untersuchung betraut worden war, Lady Winifred wiederum rufen. Diesmal wies seine Miene stillen, nur mühsam verhehlten Triumph auf. Er schien etwas in petto zu haben, was der Angeklagten wenig Gutes verhieß.

»Setzen Sie sich, Mylady«, forderte er die Vorgeführte auf, die bleich, aber gefaßt seiner Einladung Folge leistete. »Ich möchte Ihnen eine letzte Gelegenheit geben, Ihr Herz zu erleichtern, Mylady. Geben Sie doch ruhig zu, von der bevorstehenden Beseitigung Lord Montaubans, Ihres Gatten gewußt, oder sie zum mindesten gewollt zu haben. Ich werde dann meinen Bericht dementsprechend abfassen und Ihnen weitgehend die Milde des Gerichts sichern.«

»Ich kann Ihnen nur immer wiederholen, Sir, daß ich mit der Ermordung meines Gatten nicht das mindeste zu tun und auch keine Ahnung hatte, was ihm bevorstand. Glauben Sie mir doch endlich«, setzte sie leise aufschluchzend hinzu.

Einen Augenblick schien es, als überwältige das Menschliche im starren Herzen des Richters dessen Beruf. Dann aber zuckte es höhnisch um seine Lippen.

»Sie wollen also nicht, wie? Gut, dann muß ich Sie zu einem Geständnis zwingen. Sie wissen, daß Ihr ... hm ... Freund, Mr. Harry Macdonald, am Tage nach der ausgesprochenen Scheidung mit Ihrem Gatten zusammengekommen war?«

»Jawohl, mir wurde das mitgeteilt.«

»Von wem?«

»Vom Gericht in Lissabon.«

»Können Sie sich denken, zu welchem Zweck Ihr ... hm ... Freund diese Zusammenkunft mit Ihrem Gatten suchte?«

»Nein. Es kann doch schließlich auch so gewesen sein, daß Lord Montauban Mr. Macdonald zu sich bat.«

»Das war nicht der Fall. Wir haben in Mylords Papieren einen Brief gefunden, in welchem Macdonald Ihren Mann um eine Unterredung ersuchte.«

»Harry sollte nach der Scheidung mit meinem Mann korrespondiert haben? Das glaube ich nicht.«

Das war, wie der Untersuchungsrichter wußte, der schwache Punkt in der Anklage. Der Brief Macdonalds trug kein Datum, konnte also ebensogut von früher herrühren, als die Beziehungen zwischen den beiden Männern noch nicht so gespannte waren.

»Was Sie glauben oder nicht, spielt in meinen Erwägungen keine Rolle«, gab der andere grob zurück. »Uns genügt es, zu wissen, daß Mr. Macdonald mit Lord Montauban wenige Tage vor dessen Tod zusammen war. Wir haben auch eine Vermutung, was in dieser Unterredung verhandelt worden sein kann.«

Die Gefangene erwiderte nichts. Der Richter biß die Zähne zusammen. Im Guten war mit dieser Frau nicht viel anzufangen. Auch bluffen ließ sie sich nicht. Man mußte die Sache anders anfassen. Er beschloß seinen Trumpf auszuspielen.

Wie das Schnurren einer zum Sprung bereiten Katze klang es, als er nun seine nächste Frage an Lady Winifred richtete.

»Sie lernten Ihren Gatten während Ihrer Tätigkeit im Büro eines Kaufhauses kennen, nicht wahr?«

»Ja.«

»Wie kam diese Bekanntschaft zustande? Hatten Sie mit Lord Montauban geschäftlich zu tun? Als Stenotypistin hatten Sie ein Protokoll aufzunehmen? So? Als nun Lord Montauban Sie zu umwerben begann, sagten Sie sich da nicht, daß der Mann für Sie viel zu alt sei?«

Die Frage klang so höhnisch-anzüglich, daß Lady Winifred erbleichte.

»Ich weiß nicht, ob es zu Ihren richterlichen Befugnissen gehört, wehrlos sich in Ihrer Macht befindliche Frauen zu beleidigen! Sei dem, wie ihm sei. Ich fühle keine Verpflichtung, Ihnen über die Gründe, die mich zu einem ›Ja‹ Lord Montauban gegenüber veranlaßten, Auskunft oder Rechenschaft zu geben. Ich nahm seine Werbung an. Das wissen Sie, und das muß Ihnen genügen.«

»Schau, schau«, höhnte der Richter. »Sie sind ja jetzt auf einmal recht schamhaft geworden.«

Lady Montauban wandte sich ab und schritt der Tür zu.

»Ich lehne es ab, mir weiterhin von Ihnen zu nahe treten zu lassen. Ich werde meinen Verteidiger, Sir Malcolm Davis, ersuchen, den Antrag zu stellen, daß mir ein Untersuchungsrichter gegeben werde, der seine gute Erziehung auch einer Angeklagten gegenüber nicht vergißt.«

Der Richter sprang auf.

»Bleiben Sie«, herrschte er sie an. Dann schwieg er. Er wußte, daß ein solcher Antrag, von einem Anwalt des Rufes Sir Malcolms kommend, ihm sehr wohl Unannehmlichkeiten verursachen könnte. Das englische Justizministerium ist kein Freund von parlamentarischen Anfragen, die sich mit Untersuchungsmethoden in Strafsachen befaßten. Er lenkte ein.

»Keine Beleidigung war beabsichtigt, Mylady«, entschuldigte er sich. »Bitte, nehmen Sie wieder Platz.«

Lady Montauban nahm ihren Stuhl wieder ein.

»Wurden irgendwelche finanzielle Abkommen getroffen, die Sie nach einem sicherlich in absehbarer Zeit eintretenden Tod Ihres Gatten, der ja beinahe fünfzig Jahre älter als Sie war, sicherstellten?« fragte er nun, bedeutend ruhiger und weniger anzüglich.

»Kein Abkommen im Sinne des Gesetzes wurde getroffen. Lord Montauban versicherte mir, daß meine Zukunft auch nach seinem Tod gesichert sein würde. Ich würde die Nutznießerin seines Barvermögens werden, während Titel und Güter auf den ältesten Sohn aus erster Ehe übergehen sollten.«

»Wie hoch belief sich wohl zur Zeit Ihrer Verheiratung das Ihnen in Aussicht gestellte Vermögen.«

»Den genauen Betrag vermag ich Ihnen nicht zu nennen. Er muß jedoch recht bedeutend gewesen sein, denn mein Mann erwähnte, daß ich von den Zinsen ein Leben führen könne, wie es meinem Titel und der Stellung der Familie Montauban entsprechen würde.«

»Berichten zufolge belief sich das Barvermögen Lord Montaubans bei seiner Ermordung auf siebenhunderttausend Pfund Sterling, was, nach Abzug der Steuern, Ihnen einen Zinsgenuß von rund zwanzigtausend Pfund eingebracht haben würde; fürwahr, ein Betrag, groß genug, Ihnen alle Wünsche zu erfüllen.«

»Es ist müßig, uns über diese Dinge, die hätten sein können, den Kopf zu zerbrechen«, versetzte die Gefangene.

»Nicht so, wie Sie sich das vorstellen, Mylady«, erwiderte der Richter höhnisch. »Wußten Sie, daß Mylord diese Versprechungen an Sie in seinem Testament niederlegte?«

»Ja, er zeigte es mir sogar, ehe er seinen Anwalt mit der Hinterlegung beauftragte.«

»Sie wußten also, daß Sie seine Erbin werden würden?«

»Natürlich.«

»Lord Montauban deponierte, nachdem er Ihnen das Testament zu lesen gegeben, die Urkunde bei Gericht. Wann war das?«

»Etwa zwei Monate nach unserer Heirat.«

»Also im Jahre neunzehnhundertdreißig, wie?«

»Doch wohl.«

»Wann entwickelten sich nun die ersten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Gatten? Ich habe mir sagen lassen, daß sie auch deshalb entstanden, weil Sie mit Mr. Macdonald intimer als der gute Ton es zuläßt, verkehrten. Er soll täglicher Gast in Ihren Räumen gewesen sein.«

»Das stimmt. Er kam täglich, aber auf Bitten meines Mannes hin, der sich wohl doch außerstande fühlte, einer jungen Frau passender Gesellschafter zu sein. Ich lernte Mr. Macdonald kennen, und da er ein sehr anständiger Mensch war, der niemals mir gegenüber die Grenzen der Zulässigkeit überschritt, forderte ich ihn auf, uns öfter zu besuchen. Mein Gatte vereinigte seine Bitten mit den meinen.«

»Wann und warum entstand nun diese gespannte Stimmung zwischen den beiden?«

»Ich kann Ihnen den genauen Zeitpunkt nicht sagen. Es mag aber einige Monate nach der Rückkehr von der Hochzeitsreise gewesen sein. Warum die Spannung entstand? Nun, da fragen Sie am besten den ältesten Sohn meines verstorbenen Mannes. Der jetzige Lord Montauban dürfte sicher Auskunft geben können.«

»Sie führen den Verdacht Lord Montaubans, Sie seien ihm untreu geworden, auf Einflüsterungen Ihrer Stiefkinder zurück?«

»Einzig und allein sie waren daran schuld. Daß ihnen Lord Montauban, ihr Vater, mit seiner Eheschließung einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, ist ja zweifelsfrei festgestellt. Das Barvermögen, das an mich fallen sollte, wäre ja, im Fall des Ledigbleibens des Vaters, an sie ausgezahlt worden –«

»Lord Henry Montauban, Ihr Stiefsohn, gab zu Protokoll, daß er niemals irgendwelche materiellen Vorteile im Auge hatte, als er seinem Vater reinen Wein einschenkte.«

Lady Winifred lachte kurz und höhnisch auf.

»Er gibt also zu, den Zwischenträger gemacht zu haben«, stellte sie fest.

Der Richter zuckte die Achseln.

»Es war seine Pflicht, die Interessen seines Vaters und den guten Familiennamen wahrzunehmen«, versetzte er.

»Merkwürdig, wie jene Herrschaften ihr Interesse für die Familie entdecken, wenn es ihnen an den Geldbeutel zu gehen droht. Vorher kümmerte sich der jetzige Lord Henry nicht einen Deut um seinen Vater.«

»Das sind Ansichtssachen«, wies der Richter die Gefangene zurecht.

»Genau so, wie die Meinungen darüber auseinandergehen, die man von den Zwischenträgereien materiell interessierter Erben hat. Ich sehe keinen Grund, Sir, diese unerquicklichen Auseinandersetzungen, die mit meinem Fall nicht das geringste zu tun haben können, fortzusetzen.«

»Das zu entscheiden ist meine Sache, Mylady. Hätten Sie Lord Montaubans Werbung auch angenommen, wenn er ein armer Teufel gewesen wäre?«

Helle Röte schoß in das bleiche Gesicht der Gefangenen.

»Ich verbitte mir diese Fragen, Sir.«

Wieder lenkte der Richter ein. Er beschloß den Hauptschlag zu führen.

»Lord Montauban hatte keine Zeit, vor seinem Tod sein Testament zu ändern, Mylady!«

Sie starrte ihn an, als zweifle sie an seinem gesunden Verstand. Was hatte eben jener ihr so feindlich gesinnte Mann gesagt? Lord Montauban habe keine Zeit gehabt, sein früheres Testament, demzufolge sie Erbin sein sollte, zu ändern? Mein Gott, das gab doch einen Grund mehr für den Verdacht der Behörde, sie könne bei diesem Verbrechen ihre Hand im Spiel gehabt haben.

»W-a-s s-a-g-e-n Sie??« Stotternd brach die Frage über ihre Lippen.

»Daß Sie heute ebenso noch Erbin Ihres Gatten sind wie damals, als das Testament gemacht wurde.«

»Aber mein Gatte sagte mir ausdrücklich am Tag des Scheidungsurteils, daß er mich enterbt habe und nur dafür sorgen wolle, daß ich, da ich nun einmal seinen Namen weiterführte, keine Unehre über ihn bringe.«

»Diese Absicht hat er wohl auch gehabt, denn sein Anwalt hatte bereits den Auftrag bekommen, die betreffende, Sie begünstigende Klausel aus dem Testament auszuschalten. Der plötzliche Tod aber hinderte Ihren Gatten daran, dieses neue Testament durch seine Unterschrift rechtsgültig zu machen. Sie blieben also seine Erbin. Verstehen Sie, was das für Sie bedeuten kann?«

Sie starrte ihn verständnislos an.

»Haben Sie sich nicht so, Mylady. Sie wissen ganz genau, daß Sie als Erbin eines ungeheuren Vermögens alle Gründe hatten, Lord Montauban an einem neuen Testament, das Sie enterbte, zu hindern.«

Als ihm keine Antwort wurde, blickte er von seinem Schreibtisch auf. Lady Montauban war angesichts der ungeheuren Gefahren, die die Mitteilung des Richters enthielt, ohnmächtig geworden. Triumphierend lächelnd klingelte der Richter und ließ die Bewußtlose von der eintretenden Wärterin in das Gefängnis zurückbringen. –

Die am nächsten Morgen vorgenommenen Taucherarbeiten auf dem Grund der Themse hatten den von Boscombe vorausgesehenen Erfolg. Nach kurzem Suchen wurde die am Abend vorher versenkte Kiste gefunden und an Bord des Taucherschleppers aufgewunden. Dann trat man die Rückfahrt zur Flußpolizei-Wache an, wo bereits die Mordkommission der traurigen Karawane harrte. Im Beisein des Arztes und eines Vertreters der Staatsanwaltschaft wurde die Oeffnung der Kiste vorgenommen. Ein entsetzlicher Anblick bot sich. Wie in eine Konservenbüchse war in die viel zu kleine Kiste der Körper eines Mannes hineingezwängt worden. Der Kopf war, da sich der Deckel der Kiste anders wohl nicht hatte schließen lassen, gewaltsam auf den Rücken gedreht worden. Die Hände waren ineinander gefaltet und dem Toten zwischen die Beine gelegt worden.

Der Hinterkopf war völlig zerschmettert und, ebenso wie der übrige Körper, in der Verwesung schon ziemlich weit vorgeschritten. Der Mord mußte bereits vor Tagen verübt worden sein. Die Kleidung des toten Schauspielers triefte von Wasser. Flußschlamm hatte sich trotz der kurzen Lagerung in ihr festgesetzt und verbreitete einen entsetzlichen Verwesungsgeruch in dem kleinen Gemach. Die ursprüngliche Farbe der Kleidungsstücke war nur schwer wiederzuerkennen. Ihre einzelnen Teile aber stimmten völlig mit der Aufstellung überein, die Boscombe auf Mitteilungen Mrs. O'Donnells hin gemacht hat. Man hatte den langgesuchten, angeblichen Mörder Lord Montaubans endlich gefunden. Nie aber würden aus seinem Munde Aufklärungen über die Tat vernommen werden.

Zwei Tage später wurde das Urteil des Leichenbeschauers verkündet:

»Mord, begangen von Unbekannt, an dem Schauspieler Harry Lewis Macdonald.«

Das Verdikt »Gegen Unbekannt« wurde gefällt, nachdem die Kriminalpolizei den Coroner ersucht hatte, vorläufig gegen den gesuchten Graves kein Urteil zu erlassen. Man wollte den Mörder in Sicherheit wiegen, um seiner vielleicht besser habhaft werden zu können.

Graves aber war spurlos verschwunden. Er schien Lunte gerochen zu haben. Zwei Tage nach dem Auffinden der Leiche wurde Jonny Wilkens sinnlos betrunken in einer Kaschemme des Ostens angetroffen und sofort verhaftet. Nachdem er seinen Rausch ausgeschlafen hatte, nahm ihn die Kriminalpolizei in die Zange. Er leugnete keinen Augenblick, an der Versenkung der Kiste beteiligt gewesen zu sein, wohl aber, von deren Inhalt etwas gewußt zu haben. Seine Bekundungen stimmten mit den von den beiden Lauschern gemachten Beobachtungen überein. Wilkens wurde unter dem Verdacht, Beihilfe zu einem Mord geleistet zu haben, dem Schwurgericht überwiesen und beteuerte lebhaft seine Schuldlosigkeit.


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