Peter Rosegger
Die Abelsberger Chronik
Peter Rosegger

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Ein Gerichtstag zu Alt-Abelsberg.

Wir sind für den 28. Oktober Anno 1628 nach Alt-Abelsberg auf den Amtstag vorgeladen. Da werden wir wohl einen Vorfahren schicken müssen, uns entschuldigend, daß wir selber nicht erscheinen könnten, weil wir noch gar nicht auf der Welt wären.

Was es denn geben mag? Die Abelsberger Vogtei hat einen tiefen Turm und draußen auf dem Hügel, wo man weit ins Land sieht, ein hohes Gerüste, an dem eine Leiter lehnt – eine Aussichtswarte der alten Zeit – mit dem Blick ins Jenseits. Man tut verdammt schwer mit dem Vogt von Alt-Abelsberg. Da sitzt er am breiten Tisch und ist mit Aktenstößen vermauert, daß nur der Kahlkopf daraus hervorschaut. Zwischen den Papierwuchten steht ein Kruzifix, der Schrecken aller Bösewichter, vor dem sich mancher im Meineide wohl den lichten Galgen ab-, hingegen die »ewige Höllen« angeschworen hat. Unter dem Tisch aber ist ein Querbrett und auf dem steht ein stattlicher Krug, aus welchem der Vogt bisweilen einen Schluck Weisheit zu sich nimmt, oder einen scharfen Trunk Strenge, oder einen Tropfen Milde, je nach Bedarf. Denn »dieweilen der allmächtige Gott dieses Jahr einen ziemlichen Herbst beschert, zudem der Wein gut, so sind der Vogtei die großen Fässer zu füllen«.

So ist's amtlich bekannt gegeben worden.

Weiter unten sitzt ein Ratsherr von Abelsberg, der nur ausnahmsweise fungiert, daher eines besonders richterlichen Ansehens beflissen ist. Noch weiter unten hockt der Schreiberknecht, der die Gerichtsverhandlungen jenes Tages sorgfältig aufs Papier tut oder vielleicht gar aufs Pergament, auf daß es nach Jahrhunderten »zur Warnung christlicher Personen« gelesen werden kann. Die Gerichtsstube hat schwere Fenstergitter, was der heute vorgerufene Jörg Metze für überflüssig hält. »Wird's wohl sicherlich keinem einfallen, daß er da beim Fenster hereinsteigt!«

Aber hinaus, mein Jörg Metze!

Wir, oder vielmehr die Unsern, sitzen am äußersten Rande der Anklagebank – ganz am Ende – und müssen warten, bis alle anderen fertig sind. Das wird vielleicht gar etwas mit Ausschluß der Öffentlichkeit.

»Die Barbara Obrechtin hie?«

Die Genannte meldet sich, sie wäre hie.

»Sie soll aufstehen und hergehen und dem Gericht ihre Reverenz erweisen. – Die Barbara Obrechtin hat ein böses Maul, ist des greulichen Fluchens verklagt, hat auch die Schüttnerin eine Hundsflug geheißen!«

»Und hat mich,« fährt die Klägerin Schüttnerin auf, »ein Schreibermensch und Pfaffenroß geheißen.«

»Ist's wahr?« frägt der Vogt.

»Beim heiligen Sakrament sag' ich's aus, es ist wahr!« ruft die Klägerin.

»Wenn's wahr ist, mag sie's ja sagen,« entscheidet der Vogt, denn die Obrechtin hat ein fein Gesichtlein.

»Wahr ist's, daß sie mich's geheißen hat,« schreit die Schüttnerin, »aber nit wahr ist's, daß ich's bin.«

»Und ich sag's umgekehrt!« ruft die Obrechtin. Sie hat ein fein Gesicht, doch ist ihr nicht zu helfen, sie hat in dem letzten Wort – in dem Widerruf – die Beschimpfung wiederholt. Der Richter muß sie verdammen. Sie soll in den Turm und drei Tag beten. –

»Der Ulrich Riedling!«

»Hie!«

»Er hat sein Eheweib mit dem Axthelb auf die Brust geschlagen.«

»Mit Vergunst, hoher Herr, sie ist selber dran schuld, sie hat mir nit den Rucken zugehalten.«

»Schlagt Ihr sie oftmalen?« fragt der Richter.

»Mit Vergunst, hoher Herr, nur an Sonn- und Feiertagen.«

»Weshalben?«

»Weil ich zu Werktags im Oberwald arbeite und nit daheim bin.«

»Damit ihr euch einander attachieret, setze ich euch zusammen in den Turm. – Man soll ihnen aber nur einen Suppentopf und einen Löffel geben.«

So der weise Entscheid des Vogtes. –

»Jetzo kommen die zwei!« sagt der Büttel und deutet mit dem Zuchtstock auf ein jüngeres Paar, dem er eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken scheint.

»Der Josef Birstl und die Agatha Grießel!«

»Sein bereit!« sagt der Bursche und steht mit dem Weibsbild von der Bank auf.

Der Richter: »Vor etlich Monaten habt ihr hierorts zugesagt, daß ihr euch ehelich verbinden werdet. Ist bis dato nicht geschehen.«

»Wir finden keinen Geistlichen, der's so gut kann, als wir's brauchen,« entgegnet der Bursche.

»Es kommen,« sagt der Richter, »bei jungen Eheleuten die Siebenmonatskinder in Brauch.«

»Ja, wenn das Weib über die Stiegen fällt,« gibt der Bursche zu bedenken.

»Ist nur die Frage,« wendet jetzt der Ratsherr ein, »warum die Weisheit Gottes das junge Geschöpf neun Monat lang der Welt vorenthält, wenn es, wie man sehen kann, mit sieben schon fertig ist! Darum ist mein Begehr: Früh genug heiraten.«

Das junge Weibsbild hebt zu weinen an; es wäre ihr das Heiraten sonst ja recht, aber Ehemänner schlügen ihre Weiber, während andere mit ihnen größtenteils zärtlich wären.

Wird verordnet, das Paar hätte so lange, bis es »ehekirchlich« getraut, jeden Freitag eine Stunde auf der Schimpfkanzel zu stehen.

Der Rat wendet ein, ob man die zwei nicht lieber auseinanderjagen solle?

»Kann bei denen Leuten nit mehr stattfinden,« ist der Bescheid des Vogtes und der Büttel führt die Abgetanen ihrer Wege. –

Jetzt wird der Säufer Hannes Brenn vorgeführt, man kennt ihn allerwegen. Aber er stellt sich ganz nüchtern und ist vor dem Vogt der Höflichste und Gewandteste von allen. Er ist wie daheim in dieser Gerichtsstube und weiß genauen Bescheid, wie man sich zu verhalten hat. Den Richter besticht das nicht.

»Hannes Brenn,« sagt er, »du bist neulings wieder auf Suff betreten worden.«

Der Hannes zuckt mit Bedauern die Achseln.

»Bist demzufolge eines Meineides gegen den allmächtigen Gott überwiesen, Hannes Brenn!«

»Das ist ein Irrtum, ehrenwerter Herr Vogt,« verteidigt sich der Hannes, »meineidig worden bin ich nit.«

»Dieser Ausspruch ist eine verdammliche Frechheit, Hannes Brenn,« sagt der Vogt, »und will ich dir deine eigene Urfehde in Erinnerung bringen, die du vor Jahresfrist, wie du wegen Suffs das drittmal aus dem Turm bist entlassen worden, gegeben hast.«

Und liest die Schrift:

»Ich Hannes Brenn, seßhaft zu Ober-Abelsberg, Gericht Abelsberg, bekenn: Nachdem ich mich zuwider der Römischen Kayserlichen Majestät meines allergnädigsten Herrn ausgegangenen Mandaten mit Suff und Fluch und Stritt bisher trotz alles Verwarnens oftmals übersehen, dennoch durch Gnad und Barmherzigkeit des Herrn Landvogt milde gebüßt worden bin, schwöre ich anheute einen aufgehobenen Eid leiblich zu Gott und den Heiligen, daß ich von heut dato in der Landvogtei und gnädigen Verwaltung keine offen Herberg oder Wirtshaus besuchen will. Wo ich aber an mir selbst Untreue begehen und diese Urfehde nit halten möcht, soll alsdann mein gnädiger Herr Landvogt volle Gewalt und Macht haben, mich straks gefänglich einzuziehen auf Jahr und Tag. Diese Urkund habe ich getan zu Abelsberg am 13. Juli Tag, Anno 1628. Hannes Brenn.«

So die Urfehde. Der Richter fragt: »Nun, Hannes, wie steht es jetzt? Du bist neuerlich im Wirtshaus bei Suff und Fluchen und Stritt betreten worden.«

»Mag ja sein, Herr Landvogt.«

»Und also meineidig!«

»Meineidig bin ich nit worden, Herr Landvogt.«

»Wiederhole demnach noch einmal,« liest der Richter, »schwöre ich anheute einen aufgehobenen Eid leiblich zu Gott und den Heiligen, daß ich von heut dato in der Landvogtei und gnädigen Verwaltung keine offen Herberg oder Wirtshaus besuchen will.«

»Darum bin ich in die Hirschberger Vogtei hinübergegangen, wann der Durst zu groß worden ist.«

»Soll ich den Kerl peinlich beraten?« fragt der entrüstete Vogt.

Der Ratsherr meint, solchen Rat könne der Hannes leichtlich übel aufnehmen und dafür gelegentlich einen roten Hahn verehren. Er schlage vor, den Eid des Hannes Brenn auch für die Vogteien Hirschberg, Obermoos und Neumünster erweitern zu lassen.

Ist angenommen und verfügt. –

Nun kommt die saubere Gesellschaft der Sakramentsschwänzer. Das sind fünf Bauern aus Ober-Abelsberg, deretwegen der Kirchherr sich bei Gericht beschwert hat, daß sie die österliche Beichte umgangen hätten und am verwichenen Ablaßsonntag auch noch bei keinem Beichtstuhl gesehen worden wären.

Die fünf Männer stehen rostig und eckig von der Bank auf.

Sie sollten vortreten.

Sie heben sich mit vieler Not ein paar Schritte voran.

Ob sie des Teufels wären? fragt sie der Richter.

Sie schauen sich gegenseitig an: daß sie nicht wüßten!

»Michel Schmied, wesweg bist du am verwichenen Sonntag nicht zum Sakrament gegangen?«

»Ist halt so eine Sach',« antwortet der Angerufene und walkt in Verlegenheit seinen Filzhut, was die übrigen vier genau so machen, »bin desselbigen Tages schon morgens früh soviel zornig gewesen, weil's geheißen hat, meine Kühe wären in der Nacht verhext worden, was sich aber alsdann herausgestellt hat, daß es nit wahr ist gewesen. So hab' ich mir drauf gedacht: an einem solchen Tag, wo du in der Gottesfrüh schon so höllisch gescholten hast, gehst nit zum Sakrament.«

»Und der Tubelfranz, warum ist der ausblieben?«

»Wenn ich Birnknödel freß, schier noch ehevor ich die Augen recht aufmach'!« entschuldigt sich der Tubelfranz. »Sind just so gestanden im Bettkastel, vom vorigen Tag her, und mein Weib, das hat sie, wegräumen tut sie gar nix. Ich reck' die Füß' aus und denk': aufstehen sollst! Und reck' die Hand' aus, und auf ja und na kommt mir eine mit dem Birnknödel zurück – und schnurgerade ins Maul. Sagt mein Weib: Birnknödel ißt und willst heut' zum Sakrament? Ich schrei ihr das letzte Wort nach und spring' auf – und aus ist's für den Tag. Muß schon warten, bis ich einmal nüchternerweise aufsteh'.«

»Also, das wäre der Tubelfranz gewesen,« meint der Vogt und klaubt in seinen Papieren; »jetzt möcht' ich aber gerne wissen, was der Anton Wolten für ein Hindernis gehabt!«

Der Anton Wolten starrt seine Genossen an, ob das ihn angehe? ob er's wohl auch wäre, der Anton Wolten? Und als hieran alle Zweifel behoben sind, stottert er, daß an jenem Tage seine Hosen so unziemlich viele Löcher gehabt hätten, daß auch die Joppe, die man wohl noch an ihm sehen könne, derart schäbig wäre, daß es einem christlichen Gewissen wohl schon die Ehrerbietung vor dem Heiligsten verbiete, in solchem Aufzuge das Sakrament zu empfangen.

Der vierte sagt aus, daß er sonstwie nicht genugsamlich vorbereitet gewesen sei, um die heilige Handlung zu begehen. Und der fünfte, der Christian Holluf, ruft, als er zur Rede gestellt wird: »Das übersteigt schon alle Gnad' und Barmherzigkeit!«

»Gnad' und Barmherzigkeit verlangst du, alter Sünder!« sagt der Richter.

»Nit für mich, Herr Vogt, nit für mich, aber für den Kirchherrn. Bedenkt's einmal! Den ganzen Tag im finsteren Winkel sitzen – mitten in der Sündenbrut, und nix hören als Lumpereien und Schurkereien und allerhand stinkende Laster. Da müßt einer kein Herz im Leib haben, wenn unsereins auch noch kommen tät mit der schmutzigen Wäsch'. Wer kann denn das aushalten? Na, na, ich komme an einem andern Tag, wo der Kirchherr ausgerastet ist.«

So sagt nun der Ratsherr: »Das sind ja lauter christliche Leute! Soviel Ehrerbietung haben vor dem Sakrament und seinem Diener, das wird man nicht bald wiederfinden.«

Der Vogt ist anderer Meinung und verurteilt die fünfe zur sofortigen Beicht und Kommunion. –

Jetzt wird's draußen laut, die Tür springt auf und knarrt in ihren schweren Angeln. Sechs Männer schleppen ein gebundenes Weibsbild herein. Das hatte, weil Hände und Füße gefesselt, von ihren weißen Zähnen Gebrauch gemacht, solange sie konnte und nun keine andere Gegenwehr, als die schneidende Zunge.

Der Landvogt fährt die Büttel an, was denn das für eine Art sei, die anberaumte Gerichtssitzung mit einem nicht dahergehörigen Weibsbild zu unterbrechen.

»Wir kriegen jeder drei Schinderlinge,« entgegnet einer der Büttel. »Wir haben die Hexe abgefangen.«

»Von dato 30. Julius Tag an wird für das Hexenabfangen nit mehr als zwei Schinderlinge gezahlt, per Person,« redet jetzt der Schreiberknecht drein und weist auf die Schrift, die solchen Beschluß enthält. »Doch soll hinfüro der Hexe Bett und dazugehörige Federn den Bütteln, als Folterknechten und Scharfrichtern, zu gleichen Teilen zugesprochen werden.«

Damit geben sich die sechs Gesellen zufrieden und es beginnt das Verhör der Hexe. Sie ist ein junges Weib mit rotem Haar und schielenden Augen. Sie ist angeklagt, ein Hagelwetter gemacht zu haben, das alles Obst in der Abelsberger Gegend zunichte schlug. Ursache: Weil man sie bei einem Apfeldiebstahl ertappt und scharf gezüchtigt habe. Beweis: Der Schlürer Jakob habe vor seinem Haus ein hühnereigroßes Hagelkorn aufgehoben und in dem ein rotes Haar gefunden, das nur von der Magdalena Heitin herrühren könne.

Die Magdalena Heitin wird losgebunden und gütlich befragt. Sie leugnet, wie alle Hexen anfangs leugnen. Äpfel habe sie gestohlen, das gesteht sie, und dafür sei sie auch geschlagen und eine Weile bei den Haaren umhergezerrt worden und könne es schon sein, daß dem Schlürer Jakob dabei eins in der Hand geblieben.

Wenn jeder Hexe, so bemerkt jetzt der Ratsherr, auf ihr erstes Aussagen geglaubt worden wäre, so hätte Abelsberg viel Geld erspart, das sonst auf Scheiterhaufen drangegangen. Aber es nütze nichts. Gegen die Heitin sei ausgesagt worden, und in so wichtigen Sachen gebe vor Gott dem Allmächtigen keiner ein falsches Zeugnis.

Nun beginnt die peinliche Frage, und dazu wird ein anderes Lokal gewählt. Wir hören durch die Wand die Magdalena Heitin schelten und wimmern, wir hören sie nach einer Weile herzbrecherisch schreien und alle Heiligen anrufen. Und wie die Qualen so groß werden, daß es nicht mehr möglich ist, dabei zu leben, und noch nicht möglich ist, dabei zu sterben, da hebt sie an, auszusagen. Wie ihr nach der Mißhandlung von wegen den Äpfeln vor Leid und Schand das Herz hätte abspringen wollen, da sei ihr im Riederschachen ein fremder Mann begegnet, der habe ihr zugeredet, daß er ihr helfen wolle, wenn sie Gott und allen Heiligen abschwören und ihm zu Willen sein möchte; sie habe es getan und dann vom Fremden eine Haselgerte bekommen, mit der sie das böse Wetter gezaubert.

»'s ist allemal dieselbe Geschichte,« sagt der Ratsherr.

Freilich wohl, mein ehrenwerter Ratsherr, ist's allemal die alte Geschichte, weil einer unter den Martern der Folter nichts Neues einfällt und sie nur das nachsagt, was sie von anderen gehört hat. – Aber bei der Magdalena Heitin sind sie an eine Unrechte gekommen; das ist eine Rachgierige, die denkt: Wenn sie mich zugrunde richten, so sollen auch andere hin sein. Und reitet die bravsten und angesehensten Weiber von Abelsberg und Ober-Abelsberg ins Verderben. Sie sagt aus, daß sie nicht allein wäre, und fragt, ob man nicht wisse, daß ein Hexenstück nur dann gelingen könne, wenn alle Zauberer und Hexen der ganzen Gegend damit einverstanden wären? Nun habe sie auf dem Besenritt viel gute Bekannte und ehrenwerte Frauen begegnet, so die Gerbermeisterin von Ober-Abelsberg und die Frau des Küsters daselbst mit ihrer Tochter, dann den Schuhmacher Okensaß zu Abelsberg und sein Weib, und die Schwägerin des Ratsherrn Bühlkamm und deren Schwester, die Schulzensfrau und die Frau des Landvogtes und viele andere. Die Schulzensfrau verlege sich aber nur auf das Umbeten der Krankheiten von einer Person auf eine andere, während sich die Traitmesserin von Abelsberg zumeist mit Verhinderung ehelicher Pflichten befasse.

Jetzt ist's Zeit für den Landvogt, zu beschwichtigen. Es würde ein boshaftes Geschwätz sein, man solle die Magdalena Heitin ein wenig peitschen und dann auf freien Fuß setzen. Dagegen wehren sich aber die übrigen anwesenden Angeklagten und Vorgeladenen. »Wenn gemein Mann und Frau auf bloße Gerüchtaussagen eingeführt werden, so begehren wir das auch bei Herrenleuten. Die Schwägerin des Ratsherrn Bühlkamm und deren Schwester und die Frau des Schulzen und des Landvogtes müssen so gut wie andere in den Hexenstuhl gestellt und peinlich befragt werden!«

So will nun der Vogt die gefährliche Weibsperson ein- für allemal unschädlich machen. Es wird ohnehin morgen eine Gesellschaft verbrannt; er läßt den Bütteln sagen: »Wenn wir mit der Magdalena Heitin fertig werden, so mag sie mitgehen.« –

Schreiten hierauf zur Tagesordnung.


Also erzählt das älteste uns vorliegende Blatt der Chronik von Abelsberg, sinnig bezeichnend die Vorfahren derer, die wir nun zu bewundern haben werden.


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