Pjotr Alexejewitsch Kropotkin
Die Große Französische Revolution 1789-1793 – Band I
Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

19. Die Erklärung der Menschenrechte

Ein paar Tage nach der Eroberung der Bastille hatte der Verfassungsausschuß der Nationalversammlung angefangen, die ›Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers‹ zu diskutieren. Der Gedanke einer solchen Erklärung, der der berühmten Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten entstammte, war sehr richtig. Da sich eine Revolution vollzog und eine tiefgehende Umwandlung in den Beziehungen zwischen den verschiedenen Schichten der Gesellschaft daraus hervorgehen mußte, war es gut, die allgemeinen Prinzipien dieser Neugestaltung, bevor sie in der Terminologie einer Konstitution zum Ausdruck kamen, festzustellen. Man konnte auf diese Weise der Masse des Volkes zeigen, wie die revolutionären Minoritäten die Revolution auffaßten, für welche neuen Prinzipien sie das Volk zum Kampfe aufriefen.

Das sollten nicht bloß schöne Worte sein: es sollte ein Überblick über die Zukunft werden, die man erobern wollte; und in der feierlichen Form einer Erklärung der Rechte, die ein ganzes Volk abgab, sollte dieser Überblick die Bedeutung eines Schwures der Nation erhalten. Die Prinzipien, die man in die Wirklichkeit umsetzen wollte, sollten in kurzen Worten zusammengefaßt werden und dadurch den Mut entflammen. Was die Welt beherrscht, sind immer die Ideen; und die großen Ideen haben, in kernigen Ausdruck gefaßt, immer die Geister erobert. So hatten denn in der Tat die jungen nordamerikanischen Republiken in dem Augenblick, wo das Joch Englands abgeschüttelt war, solche Erklärungen verkündet, und seitdem war die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten die Charta, man möchte fast sagen der Dekalog der jungen nordamerikanischen Nation geworden.Jedesmal, wenn eine Regierungsform, gleichviel welche, für die Zwecke, um derentwillen sie aufgerichtet worden ist, verderblich wird, hat das Volk das Recht, sie zu ändern oder abzuschaffen.

Daher war sofort, nachdem die Nationalversammlung (am 9. Juli) ihren Ausschuß zur Vorbereitung der Konstitution eingesetzt hatte, die Rede davon, eine Erklärung der Menschenrechte zu verfassen, und nach dem 14. Juli machte man sich an die Arbeit. Man nahm die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, die schon seit 1776 als demokratisches Glaubensbekenntnis berühmt geworden war, zum Muster. Aber man ahmte auch ihre Fehler nach: das heißt, die Nationalversammlung entfernte, ebenso wie die Mitglieder des amerikanischen konstituierenden Kongresses in Philadelphia, jede Erwähnung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgern aus ihrer Erklärung und beschränkte sich darauf, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, das Recht der Nation, sich die Regierung zu geben, die sie haben wollte, und die konstitutionellen Freiheiten der Person zu betonen.

Hinsichtlich des Eigentums beeilte sich die Erklärung, es für ›unverletzlich und heilig‹ zu erklären, und sie fügte hinzu: ›Keiner kann des Eigentums beraubt werden, wenn es nicht die öffentliche Notwendigkeit, die auf gesetzlichem Wege festzustellen ist, gebieterisch fordert, und dann nur unter der Bedingung einer billigen und im voraus zu zahlenden Entschädigung.‹ Das hieß das Recht der Bauern auf das Land und die Abschaffung der Abgaben feudalen Ursprungs offen zurückweisen.

Das Bürgertum verkündete also nur sein liberales Programm der Rechtsgleichheit vor dem Gesetz und einer der Nation unterworfenen Regierung, die allein durch den Willen der Nation existieren sollte. Und wie alle Minimumprogramme bedeutete auch dieses implicite, daß die Nation nicht weitergehen sollte: sie sollte nicht an die Eigentumsrechte rühren, die der Feudalismus und das absolute Königtum errichtet hatten.

Wahrscheinlich sind in den Debatten über den Wortlaut der Erklärung der Menschenrechte soziale und gleichheitliche Ideen ausgesprochen worden. Aber sie mußten entfernt werden. Jedenfalls findet man in der Erklärung von 1789 keine Spur von ihnen. Selbst der Gedankengang in Sieyès' Entwurf: ›wenn die Menschen in den Mitteln, das heißt im Reichtum, Geist, der Stärke usw., nicht gleich sind, so folgt daraus nicht, daß sie nicht in den Rechten gleich sind‹, – selbst dieser so bescheidene Gedanke ist in der Erklärung der Nationalversammlung nicht zu finden, und statt dieser Worte von Sieyès wurde der erste Artikel der Erklärung folgendermaßen abgefaßt: ›Die Menschen sind von Geburt in ihren Rechten frei und gleich und bleiben es. Die sozialen Unterschiede können nur auf die öffentliche Wohlfahrt (utilité commune) gegründet werden.‹ Das erweckt den Eindruck, als ob die sozialen Unterschiede vom Gesetz im Interesse der Gemeinschaft eingeführt worden seien, und öffnet mittelst dieser Fiktion allen Ungleichheiten Tür und Tor.

Im allgemeinen ist man heute, wenn man die ›Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers‹ vom Jahre 1789 wieder liest, geneigt, sich zu fragen, ob diese Erklärung in Wirklichkeit auf die Geister der Zeit den Einfluß ausgeübt hat, den ihr die Geschichtsschreiber zuschreiben. Es ist offenbar, daß der Artikel 1 dieser Erklärung, der die Rechtsgleichheit aller Menschen aussprach, der Artikel 6, der sagte, das Gesetz müsse ›für alle das gleiche‹ sein und ›alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Entstehung mitzuwirken‹, der Artikel 10, kraft dessen ›niemand wegen seiner Meinungen, auch in Sachen der Religion, verfolgt werden darf, wenn der Ausdruck, den er ihnen gab, die vom Gesetz hergestellte öffentliche Ordnung nicht stört‹, und endlich der Artikel 12, der erklärte, die öffentliche Gewalt sei ›zum Vorteil aller eingerichtet, und nicht zum besonderen Vorteil derer, denen sie anvertraut ist‹ – es ist offenbar, daß diese Aussprüche, die in eine Gesellschaft hinein getan wurden, wo die Feudallasten noch existierten und wo die königliche Familie sich als Eigentümerin Frankreichs betrachtete, in den Köpfen eine ganze Revolution vollbrachten.

Aber es ist ebenso sicher, daß die Erklärung von 1789 niemals die Wirkung getan hätte, die sie später im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts ausübte, wenn die Revolution bei den Ausdrücken dieses Glaubensbekenntnisses des bürgerlichen Liberalismus stehengeblieben wäre. Aber die Revolution ging weiter. Und als die Nationalversammlung zwei Jahre später, im September 1791, die Konstitution abfaßte, fügte sie der Erklärung der Menschenrechte eine Einleitung in die Konstitution hinzu, die schon die folgenden Worte enthielt: ›Die Nationalversammlung . . . schafft unwiderruflich die Einrichtungen ab, die die Freiheit und die Gleichheit der Rechte beeinträchtigen.‹ Und ferner: ›Es gibt keinen Adel mehr, keine Pairswürde, keine erblichen Würden, keine Standesunterschiede, kein Feudalwesen, keine Patrimonialgerichtsbarkeit und keine Ansprüche, Benennungen und Vorrechte, die daraus hervorgingen, keinen Ritterorden, keine Körperschaften oder Ehrenzeichen, für die man den Beweis des Adels verlangte oder die Geburtsunterschiede zur Voraussetzung hatten, und keinen andern Vorrang als den der öffentlichen Beamten in der Ausübung ihres Amtes. – Es gibt keine Zünfte mehr, keine Körperschaften des Berufs, der Kunst oder des Handwerks [das bürgerliche Ideal des allmächtigen Staates leuchtet aus diesen letzten zwei Sätzen hervor]. Das Gesetz erkennt keine religiösen Gelübde mehr an und keinerlei andere Verpflichtung, die den natürlichen Rechten und der Konstitution widerspricht!‹

Wenn man bedenkt, daß diese Herausforderung einem Europa zugerufen wurde, das noch in die Nacht des allmächtigen Königtums und der Feudallasten getaucht war, dann begreift man, warum die Erklärung der Menschenrechte, die man oft mit der Einleitung zur Konstitution zusammenwarf, die ihr folgte, die Völker während der Kriege der Republik leidenschaftlich hinriß und während des 19. Jahrhunderts zur Parole des Fortschritts für alle Nationen Europas wurde. Aber man darf nicht vergessen, daß es nicht die Nationalversammlung und nicht einmal das Bürgertum von 1789 waren, die in dieser Einleitung ihre Wünsche zum Ausdruck brachten. Die Volksrevolution zwang sie allmählich, die Rechte des Volks anzuerkennen und mit dem Feudalismus zu brechen – wir werden bald sehen, mit welchen Opfern.


 << zurück weiter >>