Pjotr Alexejewitsch Kropotkin
Die Große Französische Revolution 1789-1793 – Band I
Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

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15. Die Städte

Im achtzehnten Jahrhundert waren die Einrichtungen städtischer Selbstverwaltung nach all den Verfolgungen und Einschränkungen von seiten der königlichen Autorität vollständig in Verfall geraten. Seit die Volksversammlung der Einwohner der Stadt, die ehedem die Kontrolle über die städtische Rechtspflege und Verwaltung besessen hatte, abgeschafft worden war, ging es mit der Sache der großen Städte immer schlimmer. Das Amt des ›Stadtrats‹, das im achtzehnten Jahrhundert eingeführt wurde, mußte der Gemeinde abgekauft werden, und oft genug galt das gekaufte Amt für Lebenszeit (Babeau, La ville sous l'Ancien Régime, S. 153 ff.). Die Ratsversammlungen wurden selten – einmal im halben Jahr in manchen Städten –, und man wohnte ihnen noch nicht einmal regelmäßig bei. Der Ratsschreiber hatte die ganze Geschichte unter sich und verfehlte gewöhnlich nicht, sich von den Interessenten gehörig bezahlen zu lassen. Die Prokuratoren und Advokaten und noch mehr der Intendant der Provinz schritten fortwährend ein, um jede Selbständigkeit der Stadtverwaltung zu unterbinden.

Unter diesen Umständen fielen die Geschäfte der Stadt mehr und mehr fünf oder sechs Familien in die Hände, die aus allen städtischen Einkünften ihren Gewinn zogen. Die Patrimonialeinkünfte, die einige Städte behalten hatten, der Ertrag des Oktrois, der Handel der Stadt, die Steuern, alles diente dazu, sie zu bereichern. Überdies wurden die Maires und Syndici Korn- und Fleischhändler und wurden bald zu Wucherern. Im allgemeinen haßte sie die Arbeiterbevölkerung. Der Servilismus der Syndici, der Räte, der Schöffen gegen den ›Herrn Intendanten‹ war so groß, daß jede seiner Launen erfüllt wurde. Und die Beisteuern der Städte für die Wohnung des Intendanten, die Vermehrung seiner Bezüge, Geschenke an ihn oder Patengeschenke an seine Kinder usw. wurden immer größer – von den Geschenken nicht zu sprechen, die man jedes Jahr einflußreichen Personen in Paris schicken mußte.

In den Städten waren wie auf dem Lande die Feudalrechte bestehengeblieben. Sie waren ans Eigentum geknüpft. Der Bischof war Grundherr geblieben, und die weltlichen oder geistlichen Herren – wie zum Beispiel die fünfzig Domherren von Brionde – hatten nicht nur Ehrenrechte behalten oder das Recht, bei der Ernennung der Schöffen mitzuwirken, sondern in manchen Städten auch das Recht der Gerichtsbarkeit. In Angers gab es sechzehn grundherrliche Gerichtsbarkeiten. Dijon hatte außer dem Stadtgericht sechs bischöfliche Gerichtsbarkeiten bewahrt: ›das Bistum, das Kapitel, die Mönche von St. Bénigne, die Sainte-Chapelle, die Chartreuse und die Komturei von la Madeleine‹. All das mästete sich inmitten des halb verhungerten Volkes. Troyes hatte neun solche Gerichtsbarkeiten und ›zwei königliche Mairien‹. Auch die Polizei unterstand nicht immer der Stadt, sondern denen, die die Gerichtsbarkeit ausübten. Kurz, das Feudalwesen stand in Blüte.

Aber am meisten erregte es den Zorn der Städte, daß alle Arten Feudalsteuern, die Kopfsteuer, die Zwanzigstelsteuer, häufig die ›taille‹ und die ›freiwilligen Geschenke‹ (die 1758 auferlegt und erst 1789 abgeschafft wurden) und ebenso die ›lods et ventes‹, das heißt, die Gebühren, die der Territorialherr im Fall des Verkaufs oder Kaufs von seinen Vasallen erhob, auf den Häusern der Städter und vorzüglich der Handwerker lasteten. Obwohl sie vielleicht nicht so hoch waren wie auf dem Lande, waren sie doch neben den andern städtischen Steuern und Abgaben sehr drückend.

Diese Steuern wurden aber dadurch noch abscheulicher, daß, wenn die Stadt die Einschätzung vornahm, Hunderte von Privilegierten Anspruch auf Steuerbefreiung machten. Der Klerus, die Adligen, die Offiziere der Armee waren von Rechts wegen davon befreit und ebenso die ›königlichen Würdenträger‹, Ehren- und andere Kavaliere, die diese ›Ämter‹ ohne Pflichten gekauft hatten, um ihre Eitelkeit zu befriedigen und sich von den Steuern zu befreien. Wer den Titel über seiner Haustür anbrachte, brauchte der Stadt keine Steuern zu bezahlen. Man kann sich denken, was das Volk gegen diese Privilegierten für einen Haß hatte.

Das ganze System der Stadtverwaltung war also zu reformieren. Doch wer weiß, wie lange es noch gedauert hätte, wenn man die Sorge der Reform der konstituierenden Versammlung überlassen hätte. Aber das Volk übernahm die Aufgabe selbst und war dazu um so mehr bereit, als im Laufe des Sommers 1789 sich den Ursachen zur Unzufriedenheit, die wir eben aufgeführt haben, eine neue gesellte. Es war die Teuerung, die unerhörten Brotpreise, der Brotmangel, an dem die ärmere Bevölkerung in den meisten Städten litt. Selbst an den Orten, wo die Stadtverwaltung ihr Bestes tat, den Preis durch Kornkäufe oder Festsetzung des Preises herabzusetzen, fehlte es immer an Brot, und das hungernde Volk stand in langen Reihen vor den Bäckereien.

Aber in vielen Städten folgten der Maire und die Schöffen dem Beispiel des Hofes und der Prinzen und spekulierten ihrerseits auf die Teuerung. Daher kam es, daß sich fast überall, sowie sich die Nachrichten von der Eroberung der Bastille und der Hinrichtung Foulons und Bertiers in der Provinz verbreitet hatten, das Volk der Städte zu erheben begann. Es verlangte zuvörderst die Festsetzung der Brot- und Fleischpreise; es zerstörte die Häuser der Hauptwucherer – die oft Magistratsbeamte waren; es bemächtigte sich des Rathauses und ernannte durch Abstimmung des Volks eine neue Stadtverwaltung, ohne sich um die Vorschriften des Gesetzes oder um die gesetzlich gewährleisteten Rechte der alten städtischen Behörde oder um die ›Ämter‹, die die ›Räte‹ gekauft hatten, zu kümmern. Es geschah so eine Bewegung von größter Tragweite, denn die Stadt setzte nicht bloß ihre Selbständigkeit durch, sondern auch ihren Willen, an der allgemeinen Regierung der Nation tätigen Anteil zu nehmen. Es war, wie Aulard sehr treffend bemerkt hat, eine kommunalistische Bewegung von größter Bedeutung, mit der die Provinz Paris nachfolgte, das sich, wie wir gesehen haben, seine Kommune am 13. Juli gegeben hatte. Kein Zweifel, diese Bewegung war keineswegs eine allgemeine. Sie ging nur in einer Anzahl größerer und kleinerer Städte, vorzugsweise im Osten Frankreichs, mit einiger Wucht vor sich. Aber überall mußte sich die frühere Stadtbehörde des alten Regimes dem Willen des Volks oder wenigstens der Wählerversammlungen des Ortes unterwerfen. Auf diese Weise vollzog sich im Juli und August die Revolution der Gemeinden zunächst in der Tat, während sie von der konstituierenden Versammlung erst durch die Gesetze über die Stadtverwaltung vom 14. Dezember 1789 und 21. Juni 1790 zu einem gesetzlichen Zustand gemacht wurden. Diese Bewegung gab ohne Frage der Revolution ein mächtiges Element des Lebens und der Kraft. Alle Kraft der Revolution konzentrierte sich, wir werden es sehen, in den Jahren 1792 und 1793, in den Selbstverwaltungskörperschaften der Städte und Dörfer, für die die revolutionäre Kommune von Paris das Vorbild war.

Das Zeichen zu dieser Erneuerung ging von Paris aus. Ohne das Munizipalgesetz abzuwarten, das die Versammlung etwa einmal beschließen würde, gab sich Paris seine Kommune. Es ernannte seinen Stadtrat, seinen Bürgermeister, Bailly, und seinen Kommandanten der Nationalgarde, Lafayette. Noch mehr: es organisierte seine sechzig Distrikte – ›sechzig Republiken‹ nach dem glücklichen Ausdruck Montjoies; denn diese Distrikte hatten die Macht, die sie der Versammlung der Vertreter der Kommune und dem Maire anvertraut hatten, zu gleicher Zeit für sich behalten: ›Die Macht ist überall‹, sagte Bailly, und es gibt keine Zentralgewalt. ›Jeder Distrikt ist ein unabhängiges Gebilde‹, klagen die Freunde des geraden Schnürchens wehleidig, ohne zu merken, daß genau auf diese Weise die Revolutionen sich durchsetzen.

Wann hätte wohl die Nationalversammlung, die sich so plagen mußte, nicht aufgelöst zu werden, und die so viel zu tun hatte, die Debatte über das Gesetz betreffend die Reorganisation des Gerichtsverfahrens eröffnen können? Kaum kam sie nach zehn Monaten dazu. Aber der Distrikt der Petits-Augustins beschließt schon am 18. Juli ›ganz von sich aus‹, sagt Bailly in seinen Memoiren, ›die Einsetzung von Friedensrichtern‹. Unverzüglich schreitet er zu ihrer Wahl. Andere Distrikte und andere Städte (insbesondere Straßburg) tun dasselbe, und wenn die Nacht des 4. August kommen wird und die Herren auf ihre Territorialgerichtsbarkeit verzichten müssen, – ist das in mehreren Städten bereits durchgeführt: die neuen Richter sind vom Volk schon ernannt, und die konstituierende Versammlung hat in die Konstitution von 1791 nur die vollzogene Tatsache aufzunehmen.Die 1. Nationalversammlung wurde auch als Konstituierende Versammlung bezeichnet.

Taine und all die Bewunderer der administrativen Ordnung der schläfrigen Ministerien sind natürlich angesichts dieser Distrikte, die mit ihren Beschlüssen der Nationalversammlung vorausgehen und ihr für ihre Entscheidungen den Willen des Volks anzeigen, überaus unzufrieden: aber in dieser Art entwickeln sich die Einrichtungen der Menschen, wenn sie nicht ein Erzeugnis der Bureaukratie sind. Auf diese Weise sind alle großen Städte gebaut worden; und noch heute entstehen sie auf solche Weise. Da eine Gruppe von Häusern und ein paar Hütten dabei: daraus wird ein Knotenpunkt der künftigen Stadt; dort ein Pfad, der sich allmählich deutlicher ausprägt – das wird eine der künftigen Hauptstraßen. Das ist die anarchische Entwicklung, die einzige, die es in der freien Natur gibt. Es steht ebenso mit den Institutionen, wenn sie ein organisches Erzeugnis des Lebens sind; und darum haben die Revolutionen diese ungemeine Bedeutung im Leben der Gesellschaften, weil sie den Menschen erlauben, sich an diese organische, aufbauende Arbeit zu machen, ohne bei ihrem Werk von einer autoritären Gewalt gestört zu werden, die notwendigerweise immer die vergangenen Jahrhunderte repräsentiert.

Werfen wir also einen Blick auf einige dieser Kommunalrevolutionen.

Die Nachrichten verbreiteten sich im Jahre 1789 mit einer Langsamkeit, die wir uns heute kaum vorstellen können. So fand Arthur Young in Château-Thierry am 12. Juli, in Besançon am 27. nicht ein einziges Café, nicht eine einzige Zeitung. Die Neuigkeiten, von denen man plauderte, waren vierzehn Tage alt. In Dijon wußte neun Tage nach dem großen Aufstand und der Besetzung des Rathauses durch die Aufständischen in Straßburg kein Mensch etwas davon. Aber die Nachrichten aus Paris, selbst wenn sie den Charakter von Legenden hatten, konnten nichts anderes bewirken, als das Volk zur Erhebung treiben. Alle Abgeordneten, hieß es, seien in die Bastille geworfen worden; und von den ›Greueln‹, die Marie-Antoinette begangen haben sollte, sprach alle Welt mit vollkommener Sicherheit.

In Straßburg fingen die Unruhen am 19. Juli an, sofort nachdem die Nachricht von der Eroberung der Bastille und der Hinrichtung de Launays sich in der Stadt verbreitet hatte. Das Volk war schon ärgerlich über den Magistrat (den Stadtrat) wegen der Langsamkeit, mit der er den ›Vertretern des Volkes‹, das heißt den Wahlmännern, die Resultate seiner Beratungen über das Beschwerdeheft mitteilte, das die Armen abgefaßt hatten. Das Volk stürzte sich auf das Haus des Ammeisters (Bürgermeisters) Lemp und demolierte es.

Vermittelst seiner ›Bürgerversammlung‹ verlangte das Volk (ich zitiere wörtlich) Maßnahmen, ›um die politische Gleichheit der Bürger und ihren Einfluß bei den Wahlen der Verwalter des gemeinsamen Vermögens und ihrer Richter zu sichern, die frei gewählt werden sollten‹. Es verlangte, daß man sich um das bestehende Gesetz nicht kümmerte und daß eine neue Stadtverwaltung und neue Richter in Wahlen mit allgemeinem Stimmrecht gewählt würden. Der Magistrat, das heißt die städtische Regierung ihrerseits, wollte nichts davon wissen ›und setzte der vorgeschlagenen Änderung das Verfahren mehrerer Jahrhunderte entgegen‹. Darauf belagerte das Volk das Rathaus, und ein Hagel von Steinen flog in den Saal, in dem die Verhandlungen des Magistrats mit den Vertretern der Revolution stattfanden. Der Magistrat gab nach.

Als indessen das bessergestellte Bürgertum die armen Leute auf die Straße steigen sah, bewaffnete es sich gegen das Volk und stellte sich beim Kommandanten der Provinz, dem Grafen Rochambeau, ein, ›um seine Einwilligung zu erlangen, daß das gutgesinnte Bürgertum sich bewaffnete und sich mit dem Militär für die Aufrechterhaltung der Ordnung vereinigte‹, – was der Regimentsstab, der sich von den aristokratischen Ideen nicht frei machen konnte, rundweg ablehnte, wie es de Launay in der Bastille getan hatte.

Am andern Tag hatte sich in der Stadt das Gerücht verbreitet, der Magistrat habe seine Zugeständnisse zurückgenommen. Das Volk griff das Rathaus von neuem an und verlangte die Abschaffung der Oktrois und der Verzehrssteuerkassen. Da das in Paris geschehen war, konnte man es wohl auch in Straßburg machen. Gegen sechs Uhr rückten Massen von ›Arbeitern, die mit Äxten und Hämmern bewaffnet waren‹, auf drei Straßen gegen das Rathaus vor. Sie schlugen mit ihren Äxten die Tore ein, sie rissen die Gewölbe auf und begannen, alle alten Papiere, die in den Bureauräumen aufgehäuft waren, in wilder Wut zu vernichten. ›Es ist eine wütende Barbarei gegen die Papiere verübt worden; sie sind alle zum Fenster hinausgeworfen und vernichtet worden‹, schreibt der neue Magistrat. Die Doppeltüren aller Archive wurden zertrümmert, um die alten Dokumente zu verbrennen, und in seinem Haß gegen den Magistrat zerbrach das Volk sogar die Möbel des Rathauses und warf sie auf die Straße. Die Gerichtsschreiberei und die Kammer, in der die Prozeßgelder deponiert waren, hatten das nämliche Schicksal. In der Kanzlei der Steuerkasse wurden die Türen eingeschlagen und die Kasse geplündert. Das Militär, das dem Rathaus gegenüber aufgestellt war, konnte nichts machen: das Volk tat, was es wollte.

Der Magistrat wurde von Schrecken ergriffen und setzte schleunigst den Preis für Fleisch und Brot herab: der Sechspfundlaib sollte zwölf Sous kosten. Dann trat er in freundschaftliche Verhandlungen mit den 20 ›Tribus‹ oder Gilden der Stadt zwecks Ausarbeitung einer neuen Stadtverfassung ein. Eile tat not, weil die Aufstände in Straßburg und den benachbarten Amtsbezirken nicht aufhören wollten. Dort setzte das Volk die ›eingesetzten‹ Gemeindevögte ab und ernannte an ihrer Stelle andere nach seinem Willen und stellte dabei ›Forderungen über Wälder und andere Rechte auf, die einem legitim erworbenen Besitz direkt widersprachen. In diesem Augenblick glaubt jedermann in der Lage zu sein, sich die Wiederherstellung angeblicher Rechte zu verschaffen‹, sagt der Magistrat in seinem Brief vom 5. August.

Dazu kommt nun am 11. August die Nachricht von der Nacht des 4. August in der Nationalversammlung in Straßburg an, und der Aufstand wird noch drohender, um so mehr, als die Armee mit den Aufständischen gemeinsame Sache macht. Nun entschließt sich der alte Magistrat, seine Ämter niederzulegen (Reuß, L'Alsace, S. 147). Am Tag darauf, am 12. August, legten die dreihundert Schöffen ebenfalls ihre ›Ämter‹ oder vielmehr Privilegien nieder.

Und die neuen Schöffen ernannten von sich aus die Richter. So konstituierte sich am 14. August ein neuer Magistrat, ein vorläufiger Senat, der die Geschäfte der Stadt führen sollte, bis die Versammlung in Versailles eine neue Städteverfassung eingeführt hatte. Ohne diese Verfassung abzuwarten, hatte Straßburg sich also nach eigenem Ermessen eine Kommune und Richter gegeben.

Das alte Regime stürzte so in Straßburg zusammen, und am 17. August begrüßte Herr Dietrich die neuen Schöffen mit folgenden Worten:

›Meine Herren, die Revolution, die sich in diesen Tagen in unserer Stadt vollzogen hat, wird uns zu einer Epoche des Vertrauens führen, wie es die Bürger derselben Gemeinde vereinigen muß. Diese ansehnliche Versammlung hat soeben das freie Gelübde ihrer Mitbürger empfangen, daß sie ihre Vertreter vorstellen soll . . . Sie haben von Ihrem Amt zum erstenmal Gebrauch gemacht, indem Sie Ihre Richter ernannt haben . . . Welche Macht wird aus diesem Bunde hervorgehen!‹ Und Dietrich schlug vor, es solle eingeführt werden, daß der 14. August jedes Jahres, der Tag der Straßburger Revolution, von der Stadt gefeiert würde.

Eine wichtige Tatsache ist für diese Revolution hervorzuheben. Das Bürgertum Straßburgs hatte sich vom Feudalismus befreit. Es hatte sich eine demokratische Stadtverwaltung gegeben. Aber es hatte durchaus nicht die Absicht, auf seine eigenen Feudalrechte (Patrimonialrechte) zu verzichten, die ihm auf einigen Gütern in der Nachbarschaft gehörten. Als die zwei Vertreter Straßburgs in der Nationalversammlung von den andern Abgeordneten in der Nacht des 4. August gedrängt wurden, auf ihre Rechte zu verzichten, lehnten sie es ab.

Und als später einer dieser beiden Vertreter (Schwendt) die Bürger Straßburgs beschwor, sie sollten sich dem Lauf der Revolution nicht entgegenstemmen, bestanden seine Wähler darauf, die Aufrechterhaltung ihrer Feudalrechte zu fordern. Man sieht also, wie sich in Straßburg schon 1789 eine Partei bildet, die sich an den König anschließen wird – ›den besten der Königes‹, ›den versöhnlichsten Monarchen‹ –, um ihre Rechte auf die ›reichen Grundherrschaften‹ zu behalten, die unter dem Feudalrecht der Stadt gehörten. Der Brief, in dem der andere Vertreter Straßburgs, Tuerckheim, nachdem er am 5. Oktober aus Versailles geflohen war, sein Mandat niederlegte (er ist von Reuß publiziert), stellt in dieser Hinsicht ein Dokument von höchstem Interesse vor: man sieht in ihm schon, wie und warum die Gironde unter ihrem bürgerlichen Banner die ›Verteidiger des Eigentums‹ und die Royalisten sammeln wird.

 

Die Vorgänge in Straßburg geben ein gutes Bild von dem, was sich in andern großen Städten ereignete. So ist in Troyes, für das wir auch recht vollständige Dokumente haben, die Bewegung aus denselben Elementen zusammengesetzt. Das Volk, dem die benachbarten Bauern helfen, tritt schon am 18. Juli in den Aufstand – sowie man erfährt, daß die Oktroihäuser in Paris verbrannt worden sind. Am 20. Juli kommen die Bauern mit Heugabeln, Sensen und Dreschflegeln bewaffnet in die Stadt, wahrscheinlich, um dort das Korn an sich zu nehmen, das fehlt und das die Kornwucherer in ihren Magazinen aufgespeichert haben. Aber die Bürgerschaft formiert sich zur Nationalgarde und treibt die Bauern zurück – die sie schon jetzt ›die Räuber‹ nennt. Während der nächsten zehn oder vierzehn Tage benutzt die Bürgerschaft die Panik, die sich verbreitet (man spricht von 500 ›Räubern‹, die aus Paris herankämen, um alles zu verwüsten), und organisiert ihre Nationalgarde, und alle kleinen Städte tun dasselbe. Aber nun ist das Volk unzufrieden. Am 8. August, wahrscheinlich auf die Nachricht von der Nacht des 4. August, verlangt das Volk Waffen für alle Freiwilligen und die Festsetzung des Brotpreises. Die Stadtverwaltung zögert. Darauf wird sie am 19. August abgesetzt, und man verfährt wie in Straßburg: eine neue Verwaltung wird gewählt.

Das Volk dringt ins Rathaus ein, bemächtigt sich der Waffen und verteilt sie unter sich. Es bricht den Salzspeicher auf, aber es plündert nicht: ›das Salz wird zum Preis von sechs Sous zur Verteilung gebracht‹. Am 9. September endlich erreicht der Aufstand, der seit dem 19. August gedauert hat, seinen Höhepunkt. Die Menge bemächtigt sich des Maire Huez, den sie beschuldigt, die Handelswucherer verteidigt und geschützt zu haben, und tötet ihn. Sie demoliert sein Haus, und ebenso die eines Notars, des früheren Kommandanten Saint-Georges, der vor vierzehn Tagen aufs Volk hatte schießen lassen, des Gendarmeriekommandanten, der bei einem früheren Aufruhr einen Menschen hatte hängen lassen, und sie droht (wie man es in Paris nach dem 14. Juli gemacht hatte) noch viele andere zu demolieren. Nun herrscht etwa vierzehn Tage lang der Schrecken in der Großbourgeoisie. Aber der Bürgerschaft gelingt es inzwischen, die Nationalgarde zu organisieren, und am 26. August erlangt sie schließlich die Oberhand über das waffenlose Volk.

Es scheint, daß sich im allgemeinen die Wut des Volkes ganz ebenso gegen die bürgerlichen Repräsentanten richtete, die die Lebensmittel mit Beschlag belegten, wie gegen die Grundherren, die die Hand auf die Erde legten. So erschlug in Amiens das Volk beinahe wie in Troyes drei Kaufleute, worauf die Bürgerschaft schleunigst ihre Miliz bewaffnete. Man kann sogar sagen, diese Gründung der Milizen in den Städten, die überall im August und September vor sich ging, wäre wahrscheinlich nicht eingetreten, wenn sich die Volkserhebung auf das Land beschränkt und sich bloß gegen die Grundherren gerichtet hätte. Die Bürgerschaft, die vom Volk in ihrem Vermögen bedroht war, konstituierte, ohne die Beschlüsse der Nationalversammlung abzuwarten, nach dem Vorbild der Dreihundert von Paris, ihre Stadtverwaltungen, in die sie notgedrungen Vertreter des empörten Volkes aufnehmen mußte.

In Cherbourg ist es am 21. Juli, in Rouen am 24. Juli ungefähr derselbe Vorgang, und ebenso in vielen andern Städten von geringerer Bedeutung. Das ausgehungerte Volk erhebt sich unter den Rufen: Brot! Tod den Wucherern! Nieder mit dem Oktroi! (das bedeutet: freie Einfuhr der Lebensmittel vom Lande). Es zwingt die Stadtverwaltung, den Brotpreis herabzusetzen, oder aber es bemächtigt sich der Magazine der Kornwucherer und nimmt das Korn weg, es demoliert die Häuser derer, von denen man weiß, daß sie auf die Preise der Lebensmittel spekuliert haben. Die Bürgerschaft macht sich diese Bewegung zunutze, um die alte feudal gesinnte Stadtverwaltung loszuwerden und eine neue zu ernennen, die auf demokratischer Grundlage gewählt ist. Zu gleicher Zeit macht sie sich die Panik zunutze, die infolge der Erhebung des ›niederen Volkes‹ in den Städten und der ›Räuber‹ auf dem Lande ausgebrochen ist, sie bewaffnet sich und organisiert seine städtische Garde. Darauf stellt sie die Ordnung wieder her, läßt die Volksführer hinrichten, und sehr oft stellt sie auch die Ordnung auf dem Lande her, wo sie den Bauern Schlachten liefert und die ›Rädelsführer‹ der aufständischen Bauern hängen läßt. Mit dem Hängen sind sie überall schnell bei der Hand.

Nach der Nacht des 4. August verbreiten sich diese städtischen Aufstände noch mehr. Sie brechen mehr oder weniger fast überall aus. Die städtischen Steuern – Oktroi, Verzehrssteuer, Salzsteuer usw. – werden nicht mehr bezahlt. Die Steuerpächter der ›taille‹ sind in verzweifelter Lage, sagt Necker in seinem Bericht vom 7. August. Die Herabsetzung des Salzes auf den halben Preis wurde in zwei aufständischen Steuerbezirken erzwungen; die Verzehrssteuer geht nicht mehr ein und so fort. Eine ungeheure Zahl Orte ist im Aufstand gegen den Fiskus. Das Volk will die indirekte Steuer nicht mehr zahlen; was die direkten Steuern angeht, so werden sie nicht verweigert; aber man stellt Bedingungen. Im Elsaß zum Beispiel hat ›das Volk ganz allgemein sich geweigert, etwas zu zahlen, bis die von der Steuer Befreiten und die Privilegierten ins Register aufgenommen wären‹.

Auf diese Weise macht das Volk lange vor der Nationalversammlung Revolution an Ort und Stelle, gibt sich in revolutionärem Verfahren eine neue Stadtverwaltung, unterscheidet zwischen den Steuern, die es akzeptiert, und denen, deren Zahlung es verweigert, und bestimmt die Art der gleichheitlichen Verteilung der Steuern, die es an den Staat oder die Gemeinde künftig zu zahlen hat. Nur wenn man studiert, wie das Volk in der hier geschilderten Weise tatsächlich gehandelt hat, nicht wenn man sich auf das Studium des Gesetzgebungswerkes der Nationalversammlung verbeißt, versteht man den Geist der französischen Revolution und übrigens aller Revolutionen.


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