Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

IV.

»Und kleide nicht in heiliges Gewand
Der rohen Stärke blutiges Erkühnen!«

Schiller.

»Man spricht, sie führen einen Vorrat Blutsentenzen, im voraus unterzeichnet, mit.«

Schiller.

»Dies Blutgericht soll ohne Beispiel sein;
Mein ganzer Hof ist feierlich geladen.«

Schiller.

Die spanische Inquisition, mit welcher die portugiesische und venetianische verwandt waren, unterschied sich, wie schon gesagt, von den anderen heiligen Gerichten dadurch, daß sie sich von dem für die übrigen bestimmten päpstlichen General-Inquisitoriat zu Rom durchaus unabhängig hielt. Die spanischen Inquisitoren waren Beamte des Königs. Letzterer ernannte die Großinquisitoren, während der heilige Vater sie nur zu bestätigen hatte, galt doch selbst die Berufung nach Rom als Gotteslästerung!

Der Großinquisitor und der große Inquisitionsrat besetzten nur nach ihrem eigenen Ermessen die ihnen völlig untergeordneten Tribunale. Jedes Tribunal bestand aus zwei bis drei Inquisitoren, drei Sekretären oder Notaren, einem Fiskaladvokaten, einem Schatzmeister, etlichen Qualifikatoren (das waren Beisitzer im Inquisitionsrate, welche über das Verhältnis theologischer Lehrsätze zu dem von der Kirche aufgestellten Lehrbegriffe zu entscheiden hatten) und Konsultatoren (Rechtsgelehrte mit bloß beratender Stimme), sodann einem Alguazil oder Obergerichtsdiener, einem Kerkermeister und endlich aus Gefangenwärtern und Folterknechten.

Eine Art Ahnenprobe ging der Zulassung zu diesen Ämtern voraus. Die Vorfahren des Anzustellenden mußten strenge Katholiken gewesen sein und sich niemals in einer Untersuchung der Inquisition befunden haben. Der Inquisitionsbeamte mußte das vierzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und hatte durch einen feierlichen Eid die strengste Amtsverschwiegenheit anzugeloben. Ihre Gehälter wurden den Inquisitoren vorausbezahlt. Dadurch wollte man Bestechungen vorbeugen, was jedoch niemals völlig gelang.

Für gewöhnlich erschienen die Inquisitoren in ihrer Ordenstracht, bei feierlichen Gelegenheiten jedoch in violetten Kleidern mit einem weißen achteckigen Kreuze. Die niederen Diener trugen schwarze mit Silber verzierte Stäbe.

Die Fahne der spanischen Inquisition war von rotem oder schwarzem Samt; auf ihrer Vorderseite befand sich ein grünes ästiges Kreuz, rechts mit einem Olivenzweige, links mit einem bloßen Schwert und der Unterschrift: » Exurge domine et judica causam tuam Psalm 73«, während die Rückseite das spanische Wappen zeigte.

Im weiteren Sinne gehörten zur Inquisition auch die schon erwähnten Familiaren, sowie die Santas Hermandades , Brüderschaften von Spionen. Diese waren über das ganze Land verbreitet und hatten mit List die Entflohenen zu fangen. Außerdem zählte die Brüderschaft der Kreuzträger oder Cruciata, gleichfalls Spione, welche das Benehmen der Katholiken überwachten, dazu.

Der Inquisitionsrat hielt täglich seine Sitzungen im königlichen Palaste ab, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. An den letzten drei Wochentagen pflegten auch die Mitglieder des Rats von Kastilien sich einzufinden.

Das Prozeßverfahren war folgendes: Wenn der Denunziant eine bestimmte Person der Ketzerei geziehen, mußte der Fiskal deren Verhaftung beantragen und nach deren Einkerkerung die förmliche Anklage einleiten. Erschien der Beschuldigte nach dreimaliger Ladung nicht, so wurde er exkommuniziert.

War die Einkerkerung bewirkt, so war selbst im Falle der Schuldlosigkeit das Los des Verhafteten ein trostloses. Wie zum Hohn alles Heiligen, führten die Kerker der Ketzer den Namen »Heilige Häuser«, Santas casas. Die Zelle des Gefangenen war meist zwölf Fuß lang und 10 Fuß breit, ungesund und dunkel. In derselben befand sich eine erhöhte Lagerstätte. Die Gefäße zur Befriedigung der natürlichen Bedürfnisse wurden nur einmal in der Woche geleert, und man kann sich daher vorstellen, welche verpestete Luft in den Räumen herrschte. Die Eingekerkerten durften weder lesen noch schreiben, und besonders streng war ihnen das Seufzen untersagt. Der erste Laut, welchen der Kummer dem Unglücklichen auspreßte, wurde sofort mit Strafen geahndet: man verschloß ihm mehrere Tage hindurch den Mund mittels Knebels, und wenn dies nicht fruchtete, so setzte es Peitschenhiebe, gleichviel welchen Standes oder Geschlechtes der Gefangene war. Zur Auspeitschung wurde jeder ohne Unterschied des Alters, Standes oder Geschlechtes entkleidet. Jeder Versuch, eine Verbindung mit anderen Eingekerkerten herzustellen, zog verschärfte Prügelstrafe nach sich. Mit einem Worte, die Untersuchungshaft war schon eine so entsetzliche, daß viele derselben durch Selbstmord ein Ende machten. Einzelhaft war vorherrschend, von der man nur eine Ausnahme machte, wenn man einen Gefangenen durch den anderen auszuforschen hoffte.

Gestand der Angeklagte sogleich, so wurde sein Prozeß schnell entschieden. Oft vergingen jedoch Monate, bevor der Inhaftierte verhört wurde. Inzwischen erhielt er die ekelhafteste, schmutzigste Kost. Alle zwei Monate erhielt er den Besuch des Inquisitors und des Sekretärs.

Leugnete der Angeklagte, so erfolgte die Tortur in der Folterkammer, einer unterirdischen, gewölbten Grotte. In dieser befanden sich für die Inquisitoren und ihre Gehilfen ein Tisch mit Lichtern und Schreibutensilien, sowie Stühle. Die Folterknechte waren in schwarzen Zwillich gekleidet und hatten das Gesicht verhüllt. Der Inquisit wurde völlig entkleidet. Man hatte die Folter durch den Strick, die mit Wasser und die mit Feuer. Wurde die Tortur mittels Stricken vollzogen, so schnürte man dem Unglücklichen die Hände auf dem Rücken zusammen und zog ihn an einem Seil in die Höhe. Dort ließ man ihn einige Zeit, um ihn dann urplötzlich bis etwa einen halben Fuß vom Boden niederzuschnellen. Dabei schnitt der Strick dem Erbarmungswürdigen tief ins Fleisch, und durch den jähen Ruck wurden ihm in der Regel die Glieder verrenkt und die Muskeln zerrissen. Und diese Qualen setzte man eine Stunde und länger fort, bis der Inquisitionsarzt erklärte, daß die Wiederholung unfehlbar den Tod zur Folge haben würde; dann erst hielt man ein und brachte den Gemarterten in seinen Kerker zurück, ihn sich für neue Qualen vorbereiten zu lassen.

Bei der Wasserfolter legte man den Inquisiten in eine hohle hölzerne Bank, so daß der Kopf niedriger zu liegen kam als die Füße. Ein unter dem Rückgrat angebrachter Stab mußte denselben in schmerzlichster Weise verletzen, während ihm angespannte Stränge tief ins Fleisch drangen, hierauf stopften ihm die Folterknechte feine Leinwand in die Nasenlöcher und in den Mund und ließen Wasser hindurchsickern, wodurch das Atmen verhindert wurde, häufig fand man, daß die Leinwand nach ihrer Entfernung mit Blut zersprengter Blutgefäße durchtränkt war.

Bei der Feuerfolter wurde der Unglückliche der Länge nach ausgestreckt und festgebunden, ihm die Fußsohlen mit Öl oder anderen brennbaren Fettigkeiten eingerieben und daran Kohlen gehalten, daß ihm das Fleisch langsam bis auf den Knochen briet. Bisweilen verbrannte man ihm auch andere Gliedmaßen mit glühenden Eisen. Ferner wandte man auch wohl ein Instrument mit fünf scharfgeschliffenen Kanten an, welches auf einen Schlag ebensoviel Wunden verursachte.

Wie leicht begreiftlich, erlagen viele solch einer unmenschlichen Tortur oder wurden zu Krüppeln. Trotzdem blieben Gefolterte standhaft.

Der Strafurteile gab es verschiedene. Ein unbedingtes war der Tod; alle übrigen waren einstweilige, so daß es im Belieben der Inquisitoren stand, schärfere oder gelindere Qualen anzuwenden. Übrigens zogen auch die gelinderen, sowie sämtliche Strafen, selbst die für die Reuigen, Vermögensverlust, Enterbung, Ehrlosigkeit, Unfähigkeit zu öffentlichen Ämtern und bürgerlichen Beschäftigungen nach sich, und das nicht allein für den Bestraften, sondern auch für dessen Nachkommen.

Eine der mildesten Strafen war die Buße, bei welcher der aus dem Kerker entlassene ein Bußkleid, den sogenannten » San Benito«, tragen mußte, das war ein Stück von gelbem wollenem Zeug, nach Art eine Skapuliers geschnitten, ohne Ärmel, bloß mit einer Öffnung für den Kopf, und auf der Brust wie auf dem Rücken mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet. Den San Benito durfte der Büßende nie ablegen, sonst verfiel er als Verächter der Inquisition in die härtesten Strafen derselben.

Entflohene Ketzer wurden vorgeladen, und wenn sie nicht erschienen, auf Zeugenaussagen verurteilt, wonach man ihre Bilder verbrannte, wehe ihnen aber, wenn sie dann noch den Häschern in die Hände fielen! Dann genügte Flucht schon als stärkste Belastung, indem sie als frevelhafter Trotz wider die Autorität des heiligen Gerichtes galt.

Die Gebeine toter Ketzer wurden ausgegraben und verbrannt.

Schärfer als das Tragen des San Benito war Einkerkerung auf Jahre oder auf Lebenszeit.

Die schärfste Strafe aber war die Todesstrafe, und zwar der Tod in den Flammen.

Die Hinrichtung auf solche Weise hieß bei der neuen wie bei der alten Inquisition » Glaubenshandlung« oder » Autodafé«.

Bald wurde der Geist des Volkes so verdummt und verfinstert, daß eine solche Verbrennung der Ketzer als eins der feierlichsten Schauspiele galt, welchem Könige mit heiligem Eifer beiwohnten. In ihr sah der finstere, Gott lästernde fromme Wahn ein Zeugnis des Glaubenseifers und meinte Gott damit einen Dienst zu erweisen. O wie weit hatte man sich doch in jenen Jahrhunderten der Barbarei vom Geiste des Evangeliums entfernt, der nur einen solchen Glauben erfordert, der in der Liebe tätig ist!

Man unterschied kleinere und größere Autodafés. Bei den ersteren, welche etliche Male im Jahre stattfanden, wurde eine geringere Zahl von Ketzern gerichtet, für die letzteren, die Hauptschlachtfeste jener Barbaren, die man häufig auf besonders wichtige Tage und Feste verlegte, wie zur Thronbesteigung eines Monarchen, Geburt eines Prinzen usw., sparte man eine größere Anzahl auf.

Bereits einen Monat vor dem für ein großes Autodafé; angesetzten Tage wurde ein Prunkaufzug der Inquisitionsbeamten vom Palast der Inquisition aus über den Markt und durch die Straßen in Szene gesetzt, wobei die Fahne des heiligen Gerichts bei Trompetenklang und Paukenschlag vorangetragen wurde.

Auf dem Hauptplatze der Stadt machte der Zug halt, und nunmehr wurde den Bewohnern feierlich kundgetan, daß an dem und dem Tage die Hinrichtung der von der Inquisition Verurteilten vollstreckt werden würde.

Alsbald wurden die Vorbereitungen zu dem abscheulichen öffentlichen Schauspiele getroffen. Auf dem Hauptplatze wurde eine etwa fünfzig Fuß lange Bühne mit einem Balkon für den König errichtet, an deren äußerstem Ende rechts vom Balkon ein die ganze Breite der Bühne einnehmendes, fünfundzwanzig bis dreißig Stufen hohes Amphitheater für den Rat der Suprema und die übrigen Räte von Spanien sich erhob. Auf der obersten Höhe, über dem Balkon des Königs befand sich unter einem Baldachin der Armstuhl des Großinquisitors. Zur Linken des Balkons und der Bühne war ein anderes Amphitheater, zur Aufnahme der Verurteilten bestimmt. Mitten auf der Bühne befand sich noch ein drittes, kleineres, mit den offenen hölzernen Käfigen, in welche die Delinquenten eingeschlossen wurden während des Verlesens des Urteilsspruches. Diesen Käfigen gegenüber waren zwei Kanzeln aufgerichtet, von deren einer das Urteil verlesen wurde, und deren andere der Prediger bestieg. Außerdem war in der Nähe des Platzes noch ein Altar für die Räte hergestellt. Nächst dem Balkon für den König, die königliche Familie und die Hofdamen hatten auch die Gesandten und die Großen des Reichs ihre besonderen Balkons, während die übrigen Plätze für das übrige Volk bestimmt waren.

Am Abend vor dem für das Autodafé bestimmten Tage wurde das »große Menschenschlachtfest« durch eine Prozession der Kohlenhändler, der Dominikaner und der Familiaren eingeleitet, welche aus der Kirche nach der Bühne auf dem Hauptplatze zogen und neben dem Altar ein mit einem schwarzen Schleier verhülltes grünes Kreuz und die Fahne der Inquisition aufpflanzten. Die ersteren und die letzteren begaben sich hierauf zurück, während die Dominikaner auf der Bühne verblieben und einen Teil der Nacht mit Beten und Psalmodieren verbrachten. Bei Tagesanbruch rief der dumpfe Ton der Glocke der Kathedrale die Gläubigen zu dem empörenden Schauspiel. Das Volk, die Vornehmsten wie die Geringsten, drängte sich dazu, und die angesehensten Personen boten ihre Dienste als Begleiter der Verurteilten an. Bereits um sieben Uhr morgens erschien der Hof auf seinem Balkon. Um acht Uhr schritt der Zug dann aus dem Inquisitionspalaste nach der Bühne, hundert Kohlenhändler, welche das Holz zu den Scheiterhaufen lieferten, mit Piken und Musketen bewaffnet, machten den Anfang. Ihnen folgten die Dominikaner, welchen ein weißes Kreuz vorangetragen wurde. Hinter diesem trug ein Großer des Reiches – der Familie des Herzogs von Medina-Celi stand diese zweifelhafte Auszeichnung erblich zu – die Fahne der Inquisition, gefolgt von den Granden und deren Familien. Ihnen nach schritten die Verurteilten. Die nur mit gelinden Strafen Belegten kamen zuerst. Sie waren barhäuptig und barfüßig und mit dem San Benito bekleidet. Hierauf kamen die zur Geißelung, zu den Galeeren und zur Einkerkerung Verdammten, dann diejenigen, welche durch Bußfertigkeit nach ergangenem Urteilsspruch die Gnade erwirkt hatten, nicht lebendig verbrannt, sondern erst erdrosselt zu werden. Sie trugen den San Benito und auf dem Haupte eine drei Fuß hohe spitze Papiermütze, die sogenannte Coroza, auf welcher, sowie auf dem San Benito, Teufelsfratzen und Flammen gemalt, deren Spitzen jedoch nach unten gekehrt waren. Diejenigen, welche wegen Hartnäckigkeit in der Ketzerei oder Rückfalls in dieselbe verurteilt worden waren, lebendig verbrannt zu werden, die nun folgten, waren ebenso bekleidet, nur kehrten die Flammen auf ihren Carozas und San Benitos die Spitzen nach aufwärts. Ein jeder trug eine gelbe Wachskerze in der Hand und wurde von zwei Familiaren und zwei Geistlichen begleitet. Solchen, von denen man fürchtete, daß sie vor der Hinrichtung noch öffentlich sprechen würden, machte man dies durch einen in den Mund gesteckten Knebel zur Unmöglichkeit.

Die Bildnisse der Entflohenen und die Gebeine verurteilter Toten, die noch im Grabe keine Ruhe fanden, erschienen dahinter in schwarzen, mit Sinnbildern der Hölle bemalten Särgen liegend, in dem scheußlichen Zuge. Hierauf kamen die Räte der Suprema, die Inquisitoren und die Geistlichkeit zu Pferde und zuletzt der Großinquisitor in seinem violetten Feierkleise, umgeben von seiner stattlichen Leibgarde.

Sobald der Zug auf der Bühne eingetroffen war und jeder seinen Platz eingenommen hatte, las ein Geistlicher vorm Altar die Messe. Vor Lesung des Evangeliums wurde dieselbe unterbrochen, indem alsdann der Großinquisitor sich von seinem Sessel erhob, sich das Pluviale (das Priestergewand) und die Mitra (Bischofsmütze) aufsetzen ließ und sich dann zu dem königlichen Balkon begab, um dort dem Könige den feierlichen Eid zur Beschützung des römisch-katholischen Glaubens und Inquisition abzunehmen, welchen Eid der Monarch stehend und mit entblößtem Haupte zu leisten hatte. Ein Gleiches geschah dann seitens der ganzen übrigen Versammlung. Danach hielt ein Dominikaner eine Predigt gegen die Ketzerei, und nunmehr wurden die Urteilssprüche verlesen, welche die Verurteilten knieend vor einem Kruzifix, die ausgelöschten Kerzen in der Hand, anhören mußten. Sobald dies geschehen, wurden sie auf ihre früheren Plätze zurückgeführt, und alsbald sprach der Großinquisitor die Absolution für die in den Schoß der Kirche wieder Aufzunehmenden aus. Hierauf gab ihnen ein Diener der Inquisition mit der Hand einen Schlag auf die Brust, zum Zeichen, daß sie von jetzt ab der weltlichen Obrigkeit – oder besser den Nachrichtern – überliefert seien. Diese bemächtigten sich ihrer sofort, legten sie in Ketten, und der Großinquisitor befahl ihre Abführung zum Richtplatze, und während man die Bildnisse und Gebeine der verstorbenen Ketzer verbrannte, wurden sie an die Pfähle in den Scheiterhaufen gebunden, welche man dann in Flammen setzte. Zum Schluß der ganzen demoralisierenden Feier wurden die zu den Galeeren und zu lebenslänglichem Kerker Verurteilten in die »heiligen Häuser« ( Santas casas) zurückgeführt.


 << zurück weiter >>