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III.

»Der Fanatismus mußte das Heiligste entweihen.«

Schiller.

»Fleuch gebetabkugelnder Glatzenpfäfflein
Tand und Betörung.«

J. H. Voß.

Spanien bestand in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts aus mehreren christlichen Königreichen, umfaßte aber auch viele maurische und jüdische Bewohner, auf deren Vertilgung es die Glaubenseiferer vornehmlich abgesehen hatten. Aber die Einführung der Inquisition stieß anfangs auf mancherlei Widerstand.

Nachdem Gregor IX. im Jahre 1231 durch eine Bulle die Exkommunikation über alle Ketzer verhängt hatte, erließ er ein Breve (ein eigenhändiges päpstliches Sendschreiben) an den Erzbischof von Tarragona, in welchem er die Aufsuchung der Ketzer anordnete und Dominikanermönche auch hier mit diesem traurigen Spitzelamte betraute. Bedeutungsvoll bezeichnet die Legende vom heiligen Dominikus den Stifter jenes Ordens, den Feuereifer der Dominikaner als Inquisitoren und die flammenden Scheiterhaufen, auf welche sie ihre Opfer lieferten. Die Mutter des Heiligen soll nämlich nach der angeführten Legende während ihrer Schwangerschaft geträumt haben, daß sie einen Hund gebären würde, der eine brennende Fackel im Maule hielt. Der Stifter des Dominikanerordens, der »Hunde des Herrn« (Domini canes), der sich die Vertilgung aller Ketzer zum Lebensziel gesetzt, stammte aus Spanien.

Alle von der Kirchenlehre und dem Priesterkult abweichenden Lehrmeinungen fanden in den Spaniern die leidenschaftlichsten Gegner. König Ferdinand III. von Kastilien zündete eigenhändig in Palenzia den Scheiterhaufen an, auf welchem ein Ketzer verbrannt wurde, und bei Strafe der Exkommunikation war es verboten, über den katholischen Glauben zu disputieren oder die heilige Schrift in der Landessprache zu lesen. –

Schon im ersten Jahrhundert nach Christi Geburt waren die Juden auf der Pyrenäischen Halbinsel so zahlreich und mächtig geworden, daß sie versuchten, das ganze Volk zum Judentum zu bekehren. So kam es, daß die Synode von Eliberis, einer alten Stadt in Spanien (i. d. Jahren 303-313), verordnete, daß künftig kein christlicher Gutsbesitzer seine Felder von Juden segnen lassen sollte, daß ferner den Geistlichen und Laien der nähere Umgang mit denselben verboten, vor allem aber die Ehe zwischen Christen und Juden untersagt wurde. Später, im Jahre 589, erneuerte das dritte Konzil von Toledo das Verbot der Verheiratung mit Juden. Da inzwischen die spanischen Juden hauptsächlich Handel mit Sklaven getrieben und diese sogar vielfach beschnitten hatten, so untersagte ihnen die Synode diesen Handel und versprach jedem beschnittenen Sklaven die Freiheit. Manche Beschlüsse dieser Art scheinen indes nicht vollzogen worden zu sein, zumal die Juden für »koscheres« Geld denselben oft zu entgehen wußten. Die vierte Synode von Toledo im Jahre 633 sah sich deshalb genötigt, auch dagegen Verordnungen zu erlassen.

Anderseits fehlt es auch schon unter den westgotischen Königen in Spanien nicht an Versuchen, die Juden mit Gewalt zu Christen zu machen, was jedoch dasselbe vierte Konzil zu Toledo verbot. Über die bereits getauften Juden sagt jenes Konzil, daß sehr viele von ihnen noch heimlich Juden seien, aber wieder zum Christentum zurückgeführt werden müßten, und verbietet, um weiteren Abfall zu verhindern, den getauften Juden jeden Umgang mit den ungetauften. Sonach stellte schon jene Synode einen Unterschied zwischen den jüdischen Scheinchristen und den wirklichen Juden fest, einen Unterschied, der für die späteren Ereignisse von Bedeutung ist.

Die Zahl der nur scheinbar zum Christentum übergetretenen Juden, welche heimlich ihre alten Gebräuche beibehielten, vermehrte sich durch die strenge westgotische Gesetzgebung des 7. Jahrhunderts, welche darauf hinauslief, die Juden durch Entziehung vieler bürgerlicher Rechte mit Gewalt zu Christen zu machen. Unter diesen gezwungenen Christen verbreitete sich im 7. Jahrhundert in der Stille eine große revolutionäre Bewegung, welche nichts Geringeres bezweckte, als durch Verbindung mit den mohammedanischen Sarazenen oder Mauren in Afrika den christlichen westgotischen Thron umzustürzen und in Spanien ein neues Jerusalem aufzurichten. Allein dieser Plan wurde von dem König Egica entdeckt und schwer bestraft. Die Schuldigen wurden zu Sklaven gemacht und der Einfall der Sarazenen glücklich abgeschlagen.

Die Juden hatten sich indessen von diesem harten Schlage bald wieder erholt, und als die Mauren zu Anfang des 8. Jahrhunderts wirklich die Pyrenäische Halbinsel eroberten, gelangten die Juden wieder zu Reichtum, Macht, Einfluß und Ämtern, hatten blühende Schulen und Akademien zu Kordova (seit 984), Toledo und Barcelona und besaßen namhafte Gelehrte. Dadurch gelangten sie in Spanien zu einer Bedeutung und zu einer Bildung wie sonst nirgends in einem anderen Lande Europas.

Die ununterbrochenen Kämpfe der ganz in den nördlichen Teil der Halbinsel zurückgedrängten christlichen Bewohner gegen die Mauren, die mit bewundernswürdiger Tapferkeit und Ausdauer geführt wurden, liefen darauf hinaus, den Sarazenen immer mehr Terrain abzugewinnen und den Süden zurückzuerobern, was nicht ohne Erfolg blieb, indem es eine Provinz nach der andern wieder in die Hände der Christen brachte, bis nach nahezu 800jährigem Ringen die Herrschaft der Mauren in Spanien gänzlich vernichtet war. Diese für Rettung des christlichen Glaubens in Spanien geführten Kämpfe brachten auch den spanischen Juden Gefahr, da die christlichen Spanier in ihnen weit gefährlichere Feinde erblickten als in den Mauren.

Allein damals waren Päpste es gerade, welche sich der Juden annahmen, und noch besitzen wir vom Papst Alexander II. ein Breve an alle spanischen Bischöfe, in welchem es heißt: sie hätten recht gehabt, daß sie die Juden beschützten und ihre Ermordung verhinderten. Nicht minder hat sich anderthalb Jahrhundert später der Papst Honorius III. der Juden angenommen. Die Päpste verlangten mit demselben Rechte aber auch anderseits von den Beherrschern der wieder christlich gewordenen Königreiche in Spanien, daß die Juden kein Regiment über Christen als ihre Herren, Obrigkeiten oder Richter führen dürften. Dessenungeachtet finden sich immer wieder Juden in öffentlichen Ämtern. Häufig waren sie auch die Hausmeister, Verwalter und Schatzmeister der Könige und Großen des Landes. Viele waren Ärzte und gewannen als Heil- und Arzneikundige in allen Familien Zutritt; auch die Apotheken des Landes waren in ihren Händen. Sie hatten ihre eigenen Richter und standen unter besonderen Gesetzen und Rechten, und dieser Sonderzustand, dieses Staat-im-Staat-Bilden der Juden schlug meist zum Nachteil der Christen aus, zumal sie sich vieler Gerechtsame erfreuten, welche die Christen nicht besaßen; so durften sie beispielsweise, als ob sie Edelleute seien, nur auf ausdrücklichen Befehl des Königs verhaftet werden. Ja, wir finden sogar jüdische Finanzminister und Günstlinge der Könige, welche in Wahrheit regierten, eine Erscheinung, die sich in unserem Jahrhundert in Spanien in der Person des Juden Mendizaba (aber auch in anderen Ländern) wiederholt hat. Es drangen daher schon im 14. Jahrhundert öfter die Cortes und die Konzilien auf Beschränkung der großen Vorrechte der Juden, und einzelne Volksaufläufe zeigten die allgemeine Stimmung der christlichen Bevölkerung gegen die jüdische. Man suchte sich der Juden zu entlasten, wie es in unseren Tagen in Rußland – wenn auch nicht durch Feuer und Schwert, doch durch Ausweisung aus dem Lande – geschehen ist.

Doch viel gefährlicher als die wirklichen Juden erschienen die zum Christentum Bekehrten oder Judaisten. Während nämlich jene einen großen Teil des Nationalvermögens und des spanischen Handels an sich rissen, bedrohten die letzteren ebensosehr die spanische Nationalität wie den christlichen Glauben, indem sie einerseits in eine Menge geistlicher Ämter, selbst auf bischöfliche Stühle, sich einschlichen, anderseits zu hohen bürgerlichen Ehren gelangten, in alle adligen Familien hineinheirateten, und alle diese Verhältnisse samt ihrem Reichtum dazu benutzten, um dem Judentume den Sieg über die spanische Nationalität und den christlichen Glauben zu verschaffen.

Die unter solchen Umständen drohende Gefahr erkannten viele Geistliche und Laien. Sie waren überzeugt, daß von seiten der Regierung etwas dagegen geschehen müsse, und es wurden deshalb an König Ferdinand den Katholischen und an dessen Gemahlin Isabella wiederholt Gesuche gerichtet, gegen die verkappten Juden einzuschreiten. Die Königin Isabella soll anfangs dem Vorschlag zur allgemeinen Einführung der Inquisition sehr abgeneigt gewesen sein; doch später empfahl sie in ihrem Testament ihren Erben ausdrücklich die Begünstigung derselben.

Das erste Inquisitionstribunal in Spanien ist übrigens bereits im Jahre 1233, und zwar in Lerida, errichtet worden; im Jahre 1236 verfügte Papst Gregor IX. die Einführung der Inquisition im Königreich Kastilien und 1238 in Navarra.

Auf dem Provinzial-Konzilium zu Tarragona im Jahre 1242 wurde das Inquisitionsverfahren gegen Ketzer festgesetzt und bestimmt, daß die Unbußfertigen dem weltlichen Gerichte zur Hinrichtung übergeben werden sollten, die Reumütigen dagegen zu zehnjähriger Kirchenbuße in der Weise verurteilt würden, daß sie sich an jedem Sonntag in der Fasten im Bußgewande, auf welchem sich zwei Kreuze befanden, an der Kirchtür einzufinden hätten.

Papst Innozenz IV. widmete, wie wir bereits mehrfach erwähnt, der Inquisition seine besondere Aufmerksamkeit, erweiterte die Befugnisse der Inquisitoren und gestattete ihnen über Ketzer, sowie über deren Freunde und Begünstiger entehrende Strafen und Güterentziehung zu verhängen. Bald fanden auch die irdischen Überreste von solchen, die der Ketzerei verdächtig befunden wurden, in ihren Gräbern keine Ruhe mehr; man grub sie aus, brachte sie auf Scheiterhaufen und verbrannte sie. Im übrigen muß bemerkt werden, daß sich bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts auf der Pyrenäischen Halbinsel nur ein Provinzial der Dominikaner befand, welcher die Befugnis hatte, die Mönche seines Ordens zu Inquisitoren zu ernennen; erst im Jahre 1301 wurde durch Beschluß eines Generalkapitels des Ordens, der sich in Spanien sehr ausgebreitet und vermehrt hatte, die Einteilung in zwei Provinzen getroffen, von denen die eigentlich sogenannte » spanische« Kastilien und Portugal und die » aragonesische« Valenzia, Katalonien, Roussillon, la Cerdagne und die Balearen umfaßte, und wobei der Provinzial von Spanien sein Vorrecht zur Ernennung der Inquisitoren mit dem von Aragonien noch lange nicht teilen wollte. Beide wurden in der Folge die General-Inquisitoren, die dann die einzelnen Inquisitoren überall hinsandten, wo die Gefährdung der Kircheneinheit durch Ketzerei ihnen Glaubensuntersuchungen und Glaubensgerichte notwendig zu machen schien.

Der spanische Ketzerbekehrer und Ordensstifter Domingo hatte einen wichtigen Anteil an der Einrichtung, und auf spanischer Erde und im spanischen Volksgeiste fand sie die festesten Stützen. Kastiliens Herrscher suchten einen Ruhm darin, als eifrige Vorfechter der Rechtgläubigkeit gepriesen zu werden. Von der Zeit des heiligen Ferdinando, der eigenhändig Reisigbündel zu dem brennenden Scheiterhaufen trug, bis auf Johann II., welcher auf das ketzerische Bergvolk von Biskaya Jagd machte, suchten gar manche Könige sich durch blutige Strenge gegen Ungläubige und Irrgläubige die ewige Seligkeit und auf Erden Ehre zu gewinnen. Und der spanische Boden bot den Ketzerverfolgungen ein reiches Erntefeld! Denn selbst in den Städten und Landschaften, wo das Kreuz bereits siegreich erhöht worden war, folgten noch gar viele den Gesetzen Mosis und Mohammeds. Je mehr die christliche Bevölkerung nach dem Süden der Halbinsel vordrang, desto mehr verschlimmerte sich die Lage der Juden. Vom Volke angefeindet, von den Schuldnern gefürchtet, sahen sie sich öfter blutiger Verfolgung ausgesetzt. Selbst die Annahme des Christentums schützte sie nicht immer, denn man glaubte nicht an die Aufrichtigkeit ihrer Bekehrung. Dennoch gab es eine große Zahl solcher »Bekehrten« oder »neuen Christen« in allen Ständen. Sie waren im Besitz städtischer Ämter, und viele adlige Häuser hatten ihre gesunkenen Vermögensverhältnisse durch Ehebündnisse Der jüdische Geschichtsschreiber Dr. Grätz sagt: »Fast in dem ganzen hohen Adel des heutigen Spanien fließt jüdisches Blut!« Ein Enkel des jüdischen Vizekanzlers von Aragonien, Don Alfonso de Caballeria, verheiratete sich sogar mit einer Enkelin des Königs Ferdinand, die zugleich eine Base des Kaisers Karl V. war. Viele hohe Granden Aragoniens, wie die Herzöge von Villa-Hermosa, leiten ihre Abstammung von jener Verbindung her. mit Gliedern dieser Neubekehrten, vom Volk nach einem Fluche Marranos genannt, zu heben gesucht, wie das ja in der Gegenwart in den verschiedenen europäischen Kulturländern auch noch gar häufig vorkommt. »Kaum gab es eine vornehme Familie im Lande, deren Blut nicht zu irgendeiner Zeit durch die Mischung mit dem » male sangre« des Hauses Juda verunreinigt wäre.« Dem Späherblick der Dominikaner entging es nicht, daß die Juden trotz ihrer äußerlichen Bekehrung noch immer an ihren Gebräuchen und Satzungen festhielten, und sie versäumten keine Gelegenheit, das Volk gegen sie aufzustacheln und die Regierung zur Unterdrückung der »jüdischen Greuel« anzugehen.

Sie arbeiteten mit einem Worte mit unermüdlichem Eifer an ihrem Werke, der Ausrottung der Ketzerei, und »das Hündchen des heiligen Dominikus« zündete mit seiner Fackel so manchen Scheiterhaufen an.

Die große Kirchenspaltung, welche infolge doppelter Papstwahlen vom Jahre 1378 bis 1417 dauerte, übte ebenfalls auf die größere Verbreitung der Inquisitionsgerichte in Spanien mächtigen Einfluß aus, indem jeder von den streitenden Päpsten Inquisitoren ernannte, so daß die Zahl derselben bedeutend wuchs; einer suchte es dabei dem anderen an Feuereifer in Verfolgung der Ketzer zuvorzutun. Immerhin scheint doch die Inquisition in Kastilien, ungeachtet der Verordnung Papst Gregors IX. zu ihrer Einführung daselbst, bis zur Zeit Ferdinands von Aragonien und Isabellas nicht recht Wurzel geschlagen zu haben.

Von Ferdinand und seiner Gemahlin verlangten die Dominikaner die Ernennung der heiligen Inquisition, die seit der Ausrottung der waldensischen Ketzerei erschlafft und außer Übung gekommen war. Ferdinand wurde leicht für den Vorschlag gewonnen; denn er gedachte der Vorteile, welche durch die Gütereinziehungen der Schatzkammer und die von der Krone abhängigen geistlichen Ausspäher dem monarchischen Absolutismus erwachsen würden. Die gerechtere Isabella dagegen widerstand, wie bereits erwähnt, lange dem Drängen ihrer Geistlichkeit. Erst als der Dominikaner Thomas de Torquemada, ein finsterer, herzloser Mann, Prior des Klosters vom »Heiligen Kreuz« in Segovia, selbst Abkömmling einer jüdischen Familie, der einst ihr Beichtvater gewesen, ihr Gewissen bedrängte und ihr die Ausrottung der Ketzerei »zur Ehre Gottes und zur Verherrlichung des katholischen Glaubens« als heilige Pflicht vorstellte, ging sie auf den Plan ein. In Torquemadas Hand legte sie das Gelübde nieder, ihre ganze Gewalt zur Ausrottung der Juden, Mauren, Ketzer und Zauberer anzuwenden. Nachdem Isabella durch eine päpstliche Bulle vom 1. November 1478 ermächtigt worden war, »zwei oder drei Inquisitoren zur Entdeckung und Unterdrückung der Ketzerei in ihren Landen anzustellen«, schritt sie zur gründlichen Einführung des Glaubensgerichts, das so viel Unheil über die Welt bringen sollte. Zwei Dominikaner und zwei geistliche Beisitzer sollten in Sevilla ihr Richteramt beginnen (September 1480), und die städtischen Behörden wurden angewiesen, den Ketzerrichtern jeden möglichen Beistand zu leisten, und schon zu Anfang 1481 begann das Gericht seine schreckliche Tätigkeit. Schon am Schluß dieses Jahres konnten sich die Inquisitoren rühmen, in Sevilla 289 »Missetäter«, deren Schuld aus allerlei Gebräuchen und verdächtigen Handlungen nachgewiesen war, dem Feuer- und dem Henkertode geweiht und mehrere Leichen aus den Grüften zum Scheiterhaufen geschleppt zu haben. Schrecken erfaßte Unzählige. Tausende suchten sich durch die Flucht zu retten.

Anfangs fanden sie Aufnahme auf den Gütern des Marquis von Kadiz, als aber die Inquisitoren alle Beschützer und Hehler von Angeklagten mit Bann und Güterverlust bedrohten, zog er seine Hand von ihnen. Ähnliche Verfolgungen fanden in anderen Teilen Andalusiens statt und wüteten mit einer gleichzeitigen Pest um die Wette. Die Zahl der Opfer, womit die neue Inquisition ihre Tätigkeit kundgab, belief sich in kurzer Zeit auf 2000, welche lebendig den Flammen überliefert wurden. Darunter befanden sich viele angesehene Leute, deren Vermögen dem Fiskus anheimfiel. Noch größer war die Zahl der Flüchtigen Aus jener Zeit schreiben sich die Einwanderungen vieler spanischen Judenfamilien in Holland und in Deutschland her, die sich durch Bildung, Wohlstand und noblere Gesinnung wesentlich von den später aus dem Osten gekommenen Juden unterschieden. und Verborgenen, die man im Bilde verbrannte, und 17 000 sogenannte »Versöhnte« wurden mit geringeren Strafen, mit Geldbußen, Verlust der bürgerlichen Ehre, Einziehung der Habe, jahrelanger Haft, entlassen, schwebten aber in steter Gefahr vor neuen Anklagen. Alle Länder füllten sich mit Flüchtigen.

Der Schmerzensschrei der Verfolgten schien einen Augenblick das Gewissen des Papstes und der Königin zu rühren. Aber solche Regungen der Menschlichkeit gingen bald vorüber oder wurden mit sophistischen Gründen und heuchlerischen Vorspiegelungen erstickt.

Allerdings darf um der geschichtlichen Wahrheit willen hier nicht verschwiegen werden, daß, bevor die spanischen Herrscher die Strenge des Inquisitionsgerichtes walten ließen, sie erst noch andere Mittel angewandt hatten, um dem unter christlichem Scheine verborgenen Judentum Einhalt zu gebieten, und mit ihrem Einverständnis veröffentlichte der Erzbischof und Kardinal Mendoza von Sevilla – nachmals von Toledo – im Jahre 1478 eine Art Katechismus des christlichen Lebens, nämlich einen Abriß dessen, was der Christ zu tun und wie er sich zu benehmen habe, von der Stunde seiner Taufe bis zu der seines Todes. Allein diese Bemühungen scheiterten an der Verschlossenheit der Judaisten, die mit einer beißenden Schrift gegen das Verfahren und den Plan der Herrscher und die christliche Religion antworteten, einer Schrift, die für die Ketzer, wie wir gesehen, selbst die schlimmsten Folgen hatte. Kraft der spanischen Bulle wurden zwei königliche Inquisitoren für Sevilla aufgestellt, die Dominikaner Michael Morilla und Juan Martin, ersterer damals Provinzial, letzterer Vikar seines Ordens, denen der Weltpriester Don Juan Ruiz, Rat der Königin und ihr Hofkaplan Juan Lopez del Barco beigegeben wurden. In diesem Schritte haben wir den Anfang der neuen oder spanischen Staatsinquisition zu erkennen. Diese in Sevilla errichtete Inquisition erließ am 2. Januar 1481 ein Edikt, worin viele Punkte namhaft gemacht werden, aus denen der geheime Judaismus eines angeblichen Christen erkannt werden könne, mit dem Befehle an jedermann, alle diejenigen zu nennen, bei welchen solche Zeichen des Judentums vorkämen. Zu diesen Punkten gehörte z. B., wenn ein ehemaliger Jude fortfährt, am Sabbath kein Feuer in seinem Hause zu dulden, wenn er an diesem Tage beständig Festkleider trägt, wenn er seinem Kinde gleich nach dessen Taufe die mit heiligem Öl gesalbten Stellen waschen läßt usw.

Der alten Inquisition unterlagen folgende Verbrechen: 1. Ketzerische Lehren über die Eigenschaften Gottes und gotteslästerliche Reden über diesen Gegenstand, selbst wenn sie im Zustande der Trunkenheit ausgestoßen worden waren. 2. Wahrsagerei und Zauberei, wenn man sich dazu konsekrierter Hostien (geweihten Abendmahlsbrotes), des Weihwassers, des geweihten Öls und dergleichen bedient hatte. 3. Bündnis mit dem Teufel (denn dieser Aberwitz wurde von seiten des Papsttums für die Wahrheit gehalten). 4. Längeres, als einjähriges Verharren im Kirchenbann, wenn der Gebannte nicht um die Aufhebung desselben gebeten oder die ihm auferlegte Kirchenbuße nicht vollzogen hatte. 5. Nichtanerkennung des Papstes als des sichtbaren Oberhauptes der katholischen Kirche und Abweichung von Grundglaubensbegriffen der römisch-katholischen Kirche. 6. Hehlung, Begünstigung und Unterstützung der Ketzer. 7. Widersetzlichkeit gegen die Inquisition und ihre Beamten. 8. u. 9. Weigerung des Landes- und Gutsherrn, die Ketzer zu vertreiben und die Kirche gegen dieselben zu verteidigen. 10. Beibehaltung der den Anordnungen der Inquisitoren zuwiderlaufenden Städteordnungen. 11. Ratschläge von Advokaten und Notaren an ihre Klienten, um deren Befreiung zu erwirken, und Unterschlagung der zur Entdeckung der Ketzereien dienlichen Papiere. 12. Christliche Bestattung erwiesener Ketzer. 13. Verweigerung des verlangten Eides über irgendeinen Punkt bei Prozessen über Glaubensangelegenheiten. 14. Versuche von Juden und Mauren, katholische Christen zur Abtrünnigkeit vom Christentum zu bewegen. 15. Qualifizierter Verdacht der Ketzerei (durch Wort oder Schrift; diejenigen, welche in schwerem Verdacht derselben standen, bezeichnete die Inquisition mit dem Worte de vehementi, die im leichten Verdacht de levi). Auffallend und merkwürdig war es, daß die Inquisition hierbei für die Päpste, ihre Legaten und Nunzien sowie für die Beamten und Familiaren und für die Bischöfe eine Ausnahme machte, während dagegen die Fürsten der Gerichtsbarkeit der Inquisition unbedingt unterworfen waren.

Das Verfahren der alten Inquisition war folgendes: Sowie ein Mönch zum Inquisitor ernannt worden war, wurde der König davon in Kenntnis gesetzt, welcher sodann an alle weltlichen Tribunale in jenen Orten, über welche sich die geistliche Gerichtsbarkeit des Inquisitors erstreckte, die Anweisung ergehen ließ, demselben allen möglichen Vorschub und Schutz zu leisten und ihm die von ihm als Ketzer zu bezeichnenden Leute unweigerlich zu überantworten. Der Inquisitor selbst setzte gleich nach seiner Ankunft in einer Stadt die Obrigkeit davon in Kenntnis und vereidigte sie zur Vollziehung aller Verfügungen gegen die Ketzer. Wer sich weigerte, diesen Eid abzulegen, verfiel dem Kirchenbann. Hierauf hielt der Inquisitor an einem Festtag eine Predigt und forderte in derselben auf, sich binnen Monatsfrist freiwillig zu stellen. In diesem Falle kamen die sich Meldenden bloß mit einer leichten Kirchenbuße davon. Nach Verlauf dieser Frist begannen die Ankläger und Denunzianten ihr miserables Geschäft, wobei sehr oft die niedrigsten Leidenschaften im Spiele waren, und nicht selten, wie bei den Hexenprozessen, ein bloßes Gerücht hinreichte, einen Schuldlosen in den Verdacht der Ketzerei zu bringen. Die Angeklagten wurden ungesäumt eingezogen, und von dem Augenblicke an, wo sie sich im Gewahrsam der Inquisition befanden, waren sie von aller und jeder Verbindung mit der Außenwelt getrennt, waren ihre Güter verfallen, wobei das sogenannte »heilige Gericht« auf die Rechte der Gattinnen, Kinder und Verwandten nicht die mindeste Rücksicht nahm und dieselben dem bittersten Mangel preisgab. Ebensowenig wurden Einsprüche von Gläubigen berücksichtigt. Die Inquisition mußte von den eingezogenen Gütern der Verurteilten alle jene großen Kosten bestreiten, welche die Unterhaltung ihrer Beamten und Diener erforderte. (Vordem, als die Einrichtung noch einfacher war, hatten die Bischöfe und Herren diese Kosten zu tragen, und ursprünglich sollten die Inquisitoren ihr Amt sogar unentgeltlich besorgen.) Das Verhör mußte sich der Verhaftete erst erbitten. Die Anberaumung desselben wurde ihm durch den Gefängniswärter behändigt. Den Beschuldigten zum Geständnis zu bringen, bedienten sich die geistlichen Richter jedes Mittels, und nicht selten auch der Lüge und des Betruges. Gestand er seine Ketzerei, und wünschte er sie abzuschwören, so hatte er sich bloß Kirchenbußen zu unterwerfen, wurde jedoch freigelassen. Dies galt jedoch für zurückgefallene Ketzer ( Relapsi) nicht. War die Gewißheit nicht zu ermitteln, daß der Angeklagte sich wirklich einer Ketzerei schuldig gemacht habe, so mußte er alle Ketzereien überhaupt feierlich abschwören und erhielt die » Absolution ad cautelam« (bedingte Freisprechung), trug jedoch noch immer den Verdacht der Ketzerei. Verstärkte sich dieser, so wurde er, selbst wenn er leugnete, als hartnäckiger Ketzer in den Kerker zurückgebracht und einem neuen gerichtlichen Verfahren unterworfen. Man gab ihm einen Advokaten, welcher jedoch nur in Gegenwart der Inquisitoren mit ihm sprechen durfte und welcher weiter nichts zu tun hatte, als ihn zum Geständnis seines Verbrechens zu bewegen! Gelang dies »gütlich förschelnd« nicht, so wurde er der Tortur übergeben, welche dann dem Unglücklichen meist das Bekenntnis auspreßte. Häufig schien indes den Inquisitoren dies nicht einmal notwendig, und sie verurteilten kurzerhand nach ihrem Gutdünken über Vorhandensein der Schuld. Bei der Wahl der Zeugen sah man auf nichts weniger, als auf Unbescholtenheit, und es genügte oft schon, wenn nur zwei Zeugen aussagten, von der Sache reden gehört zu haben. Selbst die Denunzianten ließ man als Zeugen gelten; Gatten, Eltern und Kinder, Herren und Diener konnten und mußten gegeneinander aussagen, und überdies wurden die Zeugen nicht einmal dem Angeklagten gegenübergestellt.

Die verschiedenen Strafurteile waren folgende: Der bloß in leichtem Verdacht Befindliche mußte die Ketzerei, deren man ihn beschuldigt hatte, abschwören. Er wurde an einem bestimmten Tage in die Kirche geführt, wo er eine Erhöhung besteigen und eine Messe hören mußte. Vor der Epistel hielt der Inquisitor eine Predigt gegen die Ketzerei, dann mußte der Angeklagte feierlich auf Kreuz und Evangelium die Abschwörung leisten, und hierauf erhielt er die Absolution unter der Bedingung, an den Festen Allerheiligen, Weihnachten, Drei Könige und Mariä Lichtmeß, sowie ferner an allen Sonntagen in der Fastenzeit, barfüßig, im Bußhemde und mit verkreuzten Armen bei der Prozession in der Hauptkirche zu erscheinen und vom Priester Schläge zu erhalten. Am Gründonnerstag wurde er dann wieder aufgenommen. Endlich mußte er ein besonderes Kleid tragen, welches sich durch Kreuze bemerkbar machte, deren Farbe von der Grundfarbe der Bußkleider abstach. Diese Buße dauerte für die in leichtem Verdacht Befindlichen drei Jahre, für die in starkem fünf und für die in schwerstem sieben Jahre. – Die Strafen für unbußfertige, zurückgefallene und hartnäckige Ketzer, von denen die zweiten durchaus nie auf die Gnade der Inquisition Anspruch machen konnten, waren verschieden. Zurückgefallene hatten stets den Tod auf dem Scheiterhaufen zu erwarten, höchstens milderte man die Strafe, wenn sie erklärten, im katholischen Glauben sterben zu wollen, auf Erdrosselung, bevor man sie den Flammen übergab. Abwesende wurden in contumaciam verurteilt und ihre Bilder verbrannt. Die Stufenleiter der härteren Strafen bestand aus dem Verlust der Ehre, der Ämter und Würden, aus Verbannung und Hinrichtung. In bezug auf die Todesstrafe nahm das heilige Offizium den Schein an, als ob dieselbe nicht von ihrem Willen abhinge. Am Schlusse ihrer Urteile stand jene merkwürdige Formel, welche man »Relaxation des Verurteilten« benannte und worin die Inquisitoren das weltliche Gericht heuchlerisch baten, gegen den Verurteilten die Todesstrafe nicht anzuwenden. Dieses Ansuchen bedeutete die unverschämteste Lüge; denn wenn die Richter dem Ersuchen willfahreten, kamen sie sicher selbst in den Verdacht der Häresie und in Gefahr, als Ketzerbegünstiger von den Inquisitoren verfolgt zu werden.

Das ungefähr dürfte in kurzen Zügen das Bild der sogenannten alten Inquisition sein, dieses auf dem Begriff von der Alleinherrschaft der römisch-katholischen Kirche beruhenden, ursprünglich und ausschließlich geistlichen Gerichtes, welches mit der weltlichen Macht nur insofern zusammenhing, als es sich derselben als der ausführenden und urteilvollstreckenden Gewalt unbedingt bediente. Die Urteilsvollstreckungen, die feierlichen Verbrennungen und sonstigen öffentlichen Strafvollziehungen, hießen bei den Spaniern »Glaubenshandlungen« = »Autodafés«.

Ein Auszug aus dem Gesetzbuch der neuen heiligen (!) Inquisition, jenes furchtbaren Gerichtes, das von Spaniens Erdfläche den Geist der Aufklärung um Jahrhunderte zurückschleuderte und Greuel verübte, so groß, daß sie die Wahrheit der Geschichte zweifelhaft machen, möge hier folgen: § 17. Auch über die Ketzer, Juden, Mauren, so bereits gestorben sind, soll gerichtet werden, und zwar also: ihre Gebeine sollen aus der geweihten Erde genommen und nach dem Urteilsspruch auf dem heiligen Autodafé verbrannt oder auch in schmutziges Wasser, aus welchem nicht Mensch noch Tier trinkt, gesenkt werden. Das Vermögen eines so Gerichteten soll seinen Nachkommen und Erben entnommen und dem heiligen Gerichte zur Verfügung der königlichen Kammer übermacht werden. § 18. Die Kinder, Kindeskinder und Nachkommen von solchen Toten sollen ehrlos sein für alle Zeiten, sollen kein öffentliches Amt bekleiden, nicht Sachwalter, Ärzte, Apotheker sein, nicht mit Spezereien handeln dürfen, auch keine Juwelen oder Seide tragen. § 34. Wenn der Tote, den das heilige Gericht verurteilt und verdammt hat, bereits über vierzig Jahre in der Erde ruht, so soll den Kindern und Nachkommen zwar das Erbe verbleiben, aber sie sollen ehrlos sein und unfähig, ein Amt zu verwalten. Auch soll ein Teil ihres Vermögens zur Sühne und Buße dem heiligen Gericht anheimfallen. § 67. So aber jemand dem heiligen Gerichte einen Verbrecher angibt, der – er sei lebend oder tot, gegenwärtig oder abwesend, hoch oder niedrig, Mann oder Weib – das Gesetz Mosis jemals beobachtete oder noch beobachtet oder auch nur dasselbe gelobt, oder auch den Lehren Mohameds gefolgt, oder sonstige Ketzerei getrieben, so soll ein solcher Angeber reichlich belohnt werden, ihm jede Untat verziehen sein und ihm für jedes Verbrechen, was er geübt, um den Sünder dem heiligen Gericht zu überliefern, vollkommener Ablaß werden. § 74. Derjenige aber, so das Judentum befolgt oder befolgte, oder auch hebräische Bücher besitzt, oder der dem Ketzertume zugetan ist, oder derjenige, der den Koran verbirgt, oder auch ein solcher, der wissenlich oder unwissenlich sich gegen den heiligen Glauben vergangen; item, derjenige, der sich dem Teufel stillschweigend oder ausdrücklich ergeben, soll dem heiligen Gerichte verfallen sein, soll die Strafe des Feuers erleiden; denn es ist billig, daß der Körper zu Kohle verglühe, wo die Seele unrettbar im ewigen Feuer leidet. § 77. So aber einer jemanden kennt, der Jude, Ketzer oder Mohammedaner ist oder gewesen, gleichviel ob der Verbrecher tot oder lebendig, gleichviel ob der Verbrecher des Mitwissers Vater, Bruder, Mutter oder sonstiger Anverwandter sei und er solchen nicht dem heiligen Gerichte anzeigt, ist er derselben Schuld verfallen und soll dieselbe Strafe erleiden. § 113. Keinem Verhafteten soll die Schuld, welcher er verdächtig, noch weniger der Ankläger genannt werden, sondern man soll ihn dahin bringen, daß er aus freiem Antriebe bekennt. So er aber hartnäckig schweigt, soll ihm die Folter durch alle Grade angetan werden, bis er willig die Schuld eingestehet. § 117. Das heilige Gericht hat aber das Recht, Milde zu üben; solche Verbrecher, so nur unwissend verbotene Schriften gehegt oder unwissend Umgang mit Ketzern gepflogen, sollen gnädig gerichtet werden. Sie sind nur ehrlos, verlieren nur ihr Vermögen und tragen beim Autodafé den Sanbenito und die Koroza, um öffentlich zu büßen, zur Verherrlichung der alleinseligmachenden Religion und zur Erbauung aller rechtgläubigen Christen. § 119. Wenn ein Ketzer auf dem Scheiterhaufen verlangt, in dem Glauben der katholischen Kirche zu sterben, so soll ihm solches gewährt, er auch aus Gnaden erdrosselt werden, eh' das Feuer ihn sengt; so aber einer nicht bereut und sich nicht bekehrt, soll er lebendig den Flammentod erleiden.

Seit Ferdinand V. wurde die Inquisition als ein Werkzeug zur Erreichung seiner politischen Zwecke angewendet; sie wurde benutzt, die Volksfreiheit zu vernichten, das Selbstgefühl und die sittliche Kraft der Nation zu verwischen und die königliche Willkürherrschaft unter dem Deckmantel der Religion dauernd zu befestigen. Das neue Ketzergericht war mehr ein Werk des Hofes als der Kirche und mehr auf Erwerbung unumschränkter Gewalt als auf Bewahrung des Glaubens gerichtet. Jene Einrichtung auf den Ruin der Volksfreiheit und Rechte zu gründen, die mächtige Geistlichkeit und den übermütigen Adel zu unterjochen und jedes freimütige Wort zu unterdrücken, das war der Endzweck dieses tyrannischen Gerichtshofes. Deshalb ernannte auch der König den Großinquisitor, der an der Spitze desselben stand, desgleichen auch die Beisitzer und gab ihnen unumschränkte Vollmacht. Die Güter der Verurteilten fielen nicht der Kirche, sondern dem Könige zu; dadurch wurde der Habsucht ein weites Feld geöffnet. Die Geistlichkeit fügte sich indes auch dieser Form, die immerhin darin noch die alte vortreffliche Anstalt fand, das Aufblühen der Wissenschaften zu verhindern, dem Licht der Aufklärung den Zugang zu versperren und den Herolden der Wahrheit auf immer den Mund zu verschließen. Torquemada war auch der erste Großinquisitor und behauptete seine Gewalt mit einer Grausamkeit, die nicht bei Kannibalen gefunden wird. In dem kurzen Zeitraum von vier Jahren ließ er 6000 Ketzer verbrennen und mehr als 100 000 redliche und schuldlose Bürger hinter düsteren Kerkermauern verschmachten, Menschen, die nichts verübt hatten, deren Tugend vielmehr den Neid und Ingrimm nichtswürdiger Pharisäer und Heuchler erregt hatte. Angst und Entsetzen bemächtigte sich der Familien, denn es war ja möglich, an den eigenen Gliedern derselben Ankläger zu erhalten, die, verblendet von falschem Glaubenseifer oder von Leidenschaften entzündet, gegen Eltern und Brüder in die Schranken traten. Kein Gerichtshof hatte jemals solche Macht gehabt, keiner zur Erreichung seiner Zwecke so sicher führende Rechtsform. Denn fürchterlicher noch als die Urteile, die er sprach und vollzog, waren die Mittel, die für schuldig Gehaltenen auszuforschen. Wer einmal getroffen werden sollte, konnte dem Schlage nicht ausweichen. Ihn schützten weder Rang, Stand noch Ansehen. Verlassen von seinen Freunden, glich er einem Aussätzigen, den jeder flieht, und sah sich plötzlich am Rande des Verderbens. Die ehrlosesten Angebereien wurden als Tugenden gepriesen und belohnt, die leiseste Vermutung, eingebildete und erdichtete Verbrechen, harmlose Äußerungen, längst von dem vergessen, der sie hatte fallen lassen, dienten zu einem rechtskräftigen Vorwand, die Kerker mit Angeklagten zu füllen und ihnen Ehre, Gut und Leben abzusprechen. Nie kannte der Beschuldigte seine Ankläger und wurde mit denselben nie zusammengestellt. Er mußte seine Schuld erraten. Durch verfängliche Fragen, wie in Schlingen verwickelt, bekannte er sich oft für strafbar, ohne es zu wissen. Verleumder und falsche Zeugen waren wie damals, als der Heiland sich vor Gericht stellen mußte, willkommen, und nie ist ein Fall bekannt, wo das Laster wäre bestraft worden. Wider die Aussprüche dieses Gerichtshofes gab es keine Berufung auf ein noch höheres Gericht oder auf den König, weshalb viele Männer aus den ersten Familien des Landes in die Dienste des » heiligen Gerichtes« traten und sich, um sich selbst zu retten, zu Spähern, Spionen und Häschern erniedrigten. Es war daher nur zu leicht, in die Krallen dieses Ungeheuers zu geraten, zumal, da nie ein öffentlicher Befehl zur Verhaftung gegeben wurde, da keine Freistätte, kein Tempel und Altar, kein Standesvorrecht ihn schirmen, kein Schlupfwinkel ihn verbergen konnte. Der Vater wurde von der Seite seiner Kinder, der Gatte aus den Armen seiner Gattin gerissen und plötzlich, häufig mitten in der Nacht, so daß die Besorgung des Notwendigsten unterbleiben mußte, und mit solcher entsetzlicher Strenge, daß selbst die leiseste Fürbitte für den Unglücklichen zum Verbrechen wurde. Umfing ihn aber erst die düstere Kerkermauer, so war für ihn keine Rettung mehr. Abgeschnitten von der ganzen Welt, war jeder Blick in die Zukunft trost- und hoffnungslos, da ihm das Bewußtsein seiner Unschuld keine Bürgschaft für seine Erlösung gab, vielmehr häufig die Ursache seines Verderbens wurde. Ja, selbst des Mittels wurde er beraubt, seinem Leben freiwillig ein Ende zu machen. Womit er irgend seinen Körper verletzen konnte, das wurde mit teuflischer Sorgfalt von ihm ferngehalten, denn er war einem feierlichen Tode – dem Feuertode – geweiht. Doch ehe es so weit kam, verging erst geraume Zeit bis zum ersten Verhör. Inzwischen war der Gefangene allen Schrecken der Einsamkeit und nächtlichen Finsternis preisgegeben. Die Kerker der Ketzergerichte waren unterirdische, feuchte, modrige Gewölbe. Man stieg auf Umwegen zu ihnen hinab. Sie lagen so tief unten, daß die Außenwelt das Seufzen und Wehklagen der Gemarterten nicht vernehmen konnte. Nie drang ein Sonnenstrahl in diese Höhlen. Nie gewährte man den Eingekerkerten die Wohltat des Zusammenseins mit einem Leidensgenossen, nie, frische Luft zu schöpfen. Auf seinem feuchten Lager besuchte den Verlassenen einzig der milde Engel des Schlafes, um seine Leiden auf Stunden in Vergessenheit zu begraben.

In den Verhören wurde alle Hinterlist und Schlauheit aufgeboten, aus dem Angeklagten das Geständnis herauszulocken, welches man wünschte, und es war überaus schwer – zumal bei völliger Unschuld –, den gestellten Schlingen zu entgehen. Man verknüpfte auch wohl mit der Forderung eines freiwilligen Geständnisses und dem Beweis aufrichtiger Reue das Versprechen und die Aussicht einer baldigen Befreiung und täuschte den Beklagenswerten mit den Blendwerken der Milde und Gnade. Er war jedoch verloren, wenn sein Herz sich dieser Hoffnung hingab und Schuld und Reue log. Schlugen indes die Ränke fehl, ein Geständnis zu entlocken, so bediente man sich, wie gesagt, der Folter, ein solches zu erpressen.

Papst Sixtus IV. war gleich anfangs mit der Anwendung dieses an sich kirchlichen Institutes zu Staatszwecken nicht so recht einverstanden; deshalb bestellte er durch ein Breve vom Jahre 1483 den Erzbischof Don Inigo Manrique von Sevilla als päpstlichen Appellationsrichter, an welchen von den Sentenzen (Richtersprüchen) der königlichen Inquisitoren Berufung erhoben werden könnte. Aber Ferdinand und Isabella ignorierten die Maßregel ebenso wie die, daß der Papst selbst die Appellation entgegennehmen wollte.

Inzwischen war die Zahl der Marranos auf 100 000 Familien gestiegen, und auf dieses geheime Judentum und die Güter und großen Schätze der Scheinchristen war es hauptsächlich abgesehen.

Torquemada, der Großinquisitor von Kastilien und später auch von Aragonien, mit den größten Vollmachten ausgestattet, errichtete vier Inquisitionstribunale, und zwar zu Sevilla, Kordova, Jaen und Villarval; letzteres wurde später nach Toledo verlegt, deren Zahl sich allmählich auf dreizehn vermehrte. Sein würdiger Genosse war der Domherr Pedro Arbues de Epila, der Vorsitzende des Ketzergerichtes von Saragossa.

Aber trotz der strengsten Befehle an sämtliche Gouverneure der Provinzen, den Inquisitoren in jeder Hinsicht Folge zu leisten, fand die Einführung des »heiligen Gerichts« bei den Kastilianern den lebhaftesten Widerstand, und viele Marranos wanderten aus. Da erklärte die Inquisition (2. Jan. 1481) in einer Proklamation alle Auswanderer für überwiesene Ketzer und wies die Granden von Kastilien unter Androhung der Strafe des Kirchenbannes und des Verlustes ihrer Güter und Würden an, auf die Auswanderer zu fahnden und sie unter sicherer Bedeckung nach Sevilla abzuführen. Infolge dieses Befehls wurden denn auch wirklich so viele von jenen Unglücklichen gefänglich eingebracht, daß sie die Kerker kaum zu fassen vermochten.

Man glaubte indessen noch immer nicht aller Scheinchristen habhaft geworden zu sein, und bediente sich eines trügerischen sogenannten »Gnadenediktes«, um sie sicher zu machen und so ins Verderben zu locken. In diesem Edikt wurde den reuigen Marranos Verzeihung vorgespiegelt, wenn sie sich freiwillig stellten. Diejenigen aber, welche auf diese Leimrute gingen, mußten, wenn sie Begnadigung erlangen wollten, alle Personen, welche ihnen sonst als Abtrünnige bekannt waren, ganz genau angeben. Sodann wurde für Kastilien ein neues Gesetz erlassen, welches jedermann ohne Ausnahme – bei Strafe der Exkommunikation – zur Anzeige aller Abtrünnigen verpflichtete. Die Folge davon war, daß innerhalb eines halben Jahres Tausende von Unglückseligen die Scheiterhaufen bestiegen, in die Kerker geworfen oder in Kirchenstrafen genommen wurden. Vor Sevilla errichtete man eine eigene Schaubühne für die Hinrichtungen mit vier großen hohlen Statuen, in deren Innern die Verurteilten eingeschlossen und langsam gebraten wurden. In demselben Verhältnisse, in welchem der grausame Eifer der geistlichen Ketzerverfolger zunahm, wuchs auch die Zahl der Flüchtlinge, die sich teils nach Frankreich, teils nach Portugal und nach Afrika wandten. Etliche suchten sogar in Rom am päpstlichen Hofe Schutz, und wirklich ließ sich Sixtus IV. zu drohenden Vorstellungen gegen die spanischen Inquisitoren bewegen. Dabei blieb es jedoch, und die Drohungen mußten wohl nicht ganz ernst gemeint sein; denn bald darauf bestätigte er noch acht spanische Inquisitoren. Nunmehr errichtete Ferdinand der Katholische die » Suprema« oder den königlichen Inquisitionsrat, dessen Präsident auf Lebenszeit der Großinquisitor wurde und zu welcher ein Bischof gehörte und zwei Doktoren als Räte des Rechtes. Im Jahre 1484 entwarf eine von Torquemada einberufene Generalversammlung der Inquisitoren und Räte zu Sevilla das erste Grundgesetz, eine Instruktion in achtundzwanzig Artikeln. Dieses Fundamentalgesetz mit seinen unmenschlichsten Bestimmungen fand namentlich in Aragonien heftigen Widerstand, besonders weil die dortigen Provinzialrechte den die Gütereinziehung betreffenden Bestimmungen des Inquisitionsgesetzes direkt entgegen waren. Das war aber gerade für den König der wichtigste Punkt, dem es nicht allein um seine Bereicherung, sondern auch darum zu tun war, die Provinzialselbständigkeit Aragoniens zu brechen. Aber die Inquisition griff den opponierenden Ständen dieses Reiches gegenüber zur Gewalt, deren Opfer Peter Arbues de Epila im Jahre 1485 wurde. Arbues Tod mußte Aragonien bitter büßen; viele der angesehensten Männer verfielen in Lebens- und Gefängnisstrafen, und die Rachsucht kannte keine Grenzen. Unter anderem zwang die Inquisition den Sohn eines nach Toulouse geflüchteten Edelmannes, Kaspar von Santa Cruz, sich dorthin zu begeben und die Gebeine seines Vaters auszugraben und verbrennen zu lassen.

Nicht minder entsetzlich schaltete das heilige Gericht zu Toledo, wo in einem Jahre nicht weniger als 3327 Prozesse zur Verhandlung kamen.

Aber trotz dieser Schreckensherrschaft regte sich allenthalben der Widerstand gegen das Blutgericht, und ziemlich gleichzeitig kam es in Teruel, Valencia, Lerida, Barcelona und ziemlich in allen übrigen Städten Kataloniens zum Aufstand; vornehmlich weigerte sich Barcelona auf das entschiedenste, die Autorität Torquemadas anzuerkennen; auch Majorca und Minorca leisteten der Einführung der Inquisition bis zum Jahre 1490 den heftigsten Widerstand.

Jetzt gingen dem Papst die Augen über die eigentlichen Absichten der königlichen Willkürherrschaft immer mehr auf, und er widersetzte sich der weiteren Ausdehnung der neuen Einrichtung der spanischen Inquisition. Er konnte und wollte nicht dulden, daß dieses ursprünglich geistliche Gericht der Abhängigkeit von Rom entzogen wurde, daß der König allein die Beamten der Inquisition ernannte und die Güter der verurteilten Ketzer für sich einzog und daß das heilige Gericht seine Willkür unter königlichem Schirm immer mehr erweiterte und sogar Erzbischöfe und Bischöfe angriff. Es kam zwischen dem königlichen Hofe und dem heiligen Vater zu einem Streit, in welchem der letztere jedoch schließlich klein beigeben mußte.

War die spanische Inquisition zunächst nur gegen die Judenchristen gerichtet gewesen, so eröffnete sie nach Unterwerfung des maurischen Reiches in Granada auch dort das Feld ihrer Tätigkeit, und zwar, wie längst auch anderwärts, gegen Nichtjudenchristen. Das spanische Glaubenstribunal war das furchtbarste Werkzeug im gemeinschaftlichen Dienste der Hierarchie und des Despotismus. Es war sowohl eine politische, wie eine kirchliche Anstalt, in welcher sich Thron und Altar zum gefährlichsten Bunde gegen die Freiheit des Geistes vereinigt hatten und die Verurteilten nicht bloß den schwersten weltlichen Strafen, sondern auch dem ewigen Verderben – wenigstens nach dem Wahn und den Vorurteilen jener Zeit – preisgegeben waren. Die Weltgeschichte hat viele Schreckenszeiten in ihren Blättern verzeichnet, wo die Leidenschaft der Menschen zu blutigen Verfolgungen sich hinreißen ließ und die Mittel der Wohlfahrt in Werkzeuge der Wut und des Schreckens verwandelte; aber keine Erfindung glich an systematischer Grausamkeit, an Verhöhnung aller Menschenrechte, am Mißbrauch aller Rechtsformen, an teuflischer Bosheit dieser neuen Institution. Sie bewies, daß Glaubenswut mit Macht gewappnet das schwerste Unheil ist, welches ein Volk treffen kann. Nicht genug, daß man den Angeschuldigten so lange peinigte und bedrängte, bis seine Verurteilung erfolgen konnte, auch seine Todesstunde war mit den Schrecknissen des Jüngsten Gerichtes umgeben, und sein ganzes Geschlecht, Kinder und Kindeskinder, von den Nachwirkungen getroffen, indem nicht nur das Vermögen eingezogen, sondern auch der Name mit Ehrlosigkeit gebrandmarkt wurde.

Seit den römischen Triumphzügen und Fechtspielen hat die Geschichte kein ergreifenderes Schauspiel gesehen, als die »spanische Glaubenshandlung«, das »Autodafé«, durch welche die verurteilten Schlachtopfer unter Pomp und Gepränge dem Holzstoß übergeben wurden.

Und der Mann, welcher die Geschichte der Menschheit mit einem solchen Schandmal befleckte, Tomas de Torquemada, dieses blutdürstige Scheusal, starb in hohem Alter ruhig auf seinem Lager, von den fanatischen Volksmassen wie ein Heiliger verehrt. Indessen seine Angst vor Nachstellungen, seitdem sein Genosse Arbues, der grausame Ketzerrichter von Saragossa, den Streichen einiger Verschworenen der eigenen Kirche erlegen war, kann als Zeugnis gelten, daß er von Gewissensbissen und Menschenfurcht gefoltert war. Hunderte von Schlachtopfern bluteten den Manen des finsteren Fanatikers Arbues; dafür wurde er von dem aufgeregten Volk als Märtyrer verehrt und in der Folge gar »heiliggesprochen«. Torquemada erlebte noch weitere Triumphe. Es gab noch zahllose Bekenner des mosaischen Gesetzes, welche getrennt von den Christen in abgeschlossenen Religionsgemeinden unter dem Schutze königlicher Freibriefe in alter Weise dahinlebten. Sie hatten sich vorzugsweise in den größeren Städten niedergelassen, wo sie durch Handel und Geldspekulation zu Reichtum gelangt waren, aber auch, wie allerwärts, sich durch Wucher und Betrugskünste verhaßt gemacht und durch Luxus und großen Aufwand in Wohnung, Kleidung und häuslichen Einrichtungen Neid und Mißgunst erregt hatten. Während der Maurenkriege, in welchen der Religionseifer der christlichen Bevölkerung im höchsten Grade entflammt und gereizt war, wurde der Ruf, daß man den Rest der anmaßenden und verhaßten Hebräer vom heiligen Boden Spaniens vertreiben solle, immer lauter und allgemeiner. Die Juden schraken zusammen und versuchten durch das oft mit Erfolg angewandte Mittel der Bestechung den Sturm zu beschwören. Sie boten den Herrschern ein Geschenk von 30 000 Dukaten zur Fortführung des Krieges gegen Granada (demselben Granada, unter dem die Juden so viele Vergünstigungen genossen hatten) an. Als die jüdischen Abgesandten dem König im Schlosse das Anerbieten vortrugen, trat plötzlich der Ketzerrichter Torquemada in den Saal und rief, ein Kruzifix unter seinem Mantel hervorziehend, drohend aus: »Judas Ischariot hat seinen Meister für dreißig Silberlinge verkauft. Eure Majestät wollen ihn von neuem gegen dreißigtausend verkaufen; hier ist er, nehmt ihn und verhandelt ihn!« Bei diesen Worten warf der rasende Dominikaner das Kruzifix auf den Tisch und verließ das Zimmer. Diese Szene machte auf den König und die strenggläubige Isabella, welche gegen den Beichtvater ihrer Jugend stets große Verehrung gehegt, einen mächtigen Eindruck. Das Anerbieten wurde zurückgewiesen und die längst beschlossene Austreibung der übriggebliebenen Juden aus beiden Königreichen über sie verhängt. In Granada, wo die Herrscher kurz zuvor ihren Einzug gehalten, wurde der unbarmherzige Beschluß (30. März 1492) unterzeichnet, wonach alle ungetauften Juden, von welchem Geschlecht, Alter oder Stande sie sein möchten, das Königreich zu verlassen hatten. (Dasselbe wiederholt sich genau nach vierhundert Jahren gegenwärtig mit den Juden in Rußland, wo sie leider auch zur Verarmung des Volkes viel beigetragen haben und viele unter ihnen zu den Leitern und Trägern des Nihilismus zählen.) Mit Todesstrafe und Güterverlust war die Nichtbefolgung des Gebotes bedroht, auch sollten sie kein Gold und Silber ausführen. Und diese Maßregel wurde in unbarmherzigster Weise ausgeführt.

siehe Bildunterschrift

Richt- und Folterwerkzeuge aus dem Märkischen Museum in Berlin.

Als die Zeit der Abreise gekommen war – erzählte Prescott –, sah man alle Hauptlandstraßen mit Auswanderern bedeckt, alt und jung, Kranke und Hilflose, Männer, Weiber und Kinder in buntem Gemisch, einige auf Pferden und Maultieren, doch den bei weitem größeren Teil die beschwerliche Pilgerschaft zu Fuß unternehmen. Der Anblick so vielen Jammers erregte selbst das Mitleid der Spanier, obgleich keiner ihnen zu Hilfe kommen mochte; denn der Großinquisitor Torquemada gab der Verordnung dadurch noch mehr Kraft, daß er jeden mit schweren Strafen bedrohte, der sich unterstehen würde, seine Verordnungen zu übertreten.

Das war die umfangreichste und folgenschwerste Judenaustreibung des Mittelalters. Nach der geringsten Berechnung wurden damals 160 000 Menschen aus dem spanischen Königreich vertrieben. Die Vertriebenen wandten ihre Schritte nach allen Ländern; die meisten setzten nach Afrika über, wo jedoch viele von den räuberischen Horden überfallen und ihrer Schätze, die sie heimlich zu verbergen gewußt, beraubt wurden. Den nach Portugal Entflohenen ging es nicht minder trübe. König João II. von Portugal ließ sie gegen hohes Kopfgeld unter der Bedingung wohl über die Grenze, daß sie innerhalb acht Monaten nach andern Ländern überschiffen sollten, verhinderte dann aber nicht, daß alle, welche dieser Bedingung nicht nachkommen konnten, mit außerordentlicher Härte behandelt wurden. Nicht nur, daß die Zurückgebliebenen der Sklaverei verfielen, auch die Eingeschifften waren der Plünderung und Mißhandlung ausgesetzt und wurden massenweise an die Mauren in Afrika als Sklaven verkauft.

Nach allen Ländern Europas kamen Scharen jüdischer Auswanderer aus der Pyrenäischen Halbinsel (wie gegenwärtig aus Rußland), denn auch in Lissabon wurde unter König Emanuel die Ausweisung verfügt, und noch in unseren Tagen begegnet man in Italien, England, Holland und Deutschland, in der Türkei, in Kleinasien, in Griechenland und anderwärts jüdischen Familien, deren Vorfahren einst der Inquisition weichen mußten.

Im größten Elende kehrten auch mehrere Tausende nach Spanien zurück und unterwarfen sich der Taufe, wie es die Zurückgebliebenen getan hatten; aber gar viele von den Getauften blieben heimlich Juden und fuhren fort, insgeheim jüdische Gebräuche zu beobachten, so daß sie vielfach der Inquisition in die Hände fielen.

Wie sehr übrigens das geheime Judentum sich in Spanien trotz der furchtbaren Inquisition erhalten hat, und wie die geheimen Juden unter christlichem Mantel sich selbst in die höchsten geistlichen Würden einzudrängen verstanden, davon findet sich ein höchst bezeichnendes Beispiel in dem Werke eines Abgesandten der Londoner Bibelgesellschaft, Georg Borrow, der fünf Jahre in Spanien reiste und als Protestant gewiß nicht für die Inquisition schwärmte. Auf seinem Wege nach der Stadt Talavera anfangs des Jahres 1836, erzählt Borrow, sei er einem eigentümlich gekleideten Manne begegnet, der halb Spanier, halb Fremder zu sein schien und in der Tat ein äußerlich, nur zum Scheine sich zum Christentum bekennender Jude war. Nach einem kurzen Gespräch hielt der verkappte Jude seinen neuen Bekannten für seinesgleichen und ließ ihn als solchen in seine Geheimnisse blicken, wie nämlich seine Familie gleich ihm stets insgeheim dem jüdischen Gesetze treu geblieben sei, daß sie sehr großes Vermögen besitze, Beamte und Polizei bestochen, die Vornehmsten durch Gelddarlehen sich verpflichtet habe usw. »Mein Großvater«, erzählte er weiter, »war ein vorzüglich heiliger Mann, und ich habe von meinem Vater gehört, daß in einer Nacht der Erzbischof heimlich in sein Haus gekommen sei, bloß um sein Haupt zu küssen.« Darauf fragte der Engländer: »Wie ist das möglich? Welche Ehrerbietung könnte ein Erzbischof zu einem, wie Ihr oder Euer Großvater, hegen?« – »Mehr, als Ihr denkt!« versetzte der Jude. »Er war einer der Unsrigen, wenigstens sein Vater war es, und er konnte es nie vergessen, was er ehrfurchtsvoll in seiner Kindheit gelernt hatte. Er versicherte, er habe es oft zu vergessen versucht, aber es nicht gekonnt. Der Geist ( Ruah) sei beständig auf ihm, und von seiner Kindheit an habe er seine Schrecknisse mit unruhiger Seele ertragen, bis er es nicht länger ertragen konnte. So kam er denn zu meinem Großvater, mit dem er eine ganze Nacht zusammenblieb, dann kehrte er in seine Diözese zurück, wo er kurz darauf im Rufe großer Heiligkeit gestorben ist.«

Der Engländer fuhr fort: »Was Ihr sagt, überrascht mich. Habt Ihr Grund, zu vermuten, daß viele der Eurigen sich unter der Geistlichkeit befinden?« – »Ich vermute es nicht nur,« war die Antwort, »sondern ich weiß es. Es gibt viele solche, wie ich bin, unter der Geistlichkeit, und zwar nicht etwa unter der niedern. Manche der gelehrtesten und berühmtesten derselben in Spanien gehören zu uns oder stammen wenigstens aus unserem Blut, und viele von ihnen denken noch bis jetzt so wie ich. Besonders gibt es alljährlich ein Fest, an welchem vier Würdenträger der Kirche mich immer ganz gewiß besuchen, und dann, wenn alles verschlossen und sicher ist und die gehörigen Zeremonien durchgemacht sind, setzen sie sich auf den Boden nieder und fluchen.« Die gleiche Versicherung, daß es noch viele geheime Juden unter der spanischen Geistlichkeit noch in diesem Jahrhundert gegeben habe, will Borrow im Jahre 1836 auch von einem alten, früher bei der Inquisition angestellten Geistlichen zu Kordova erhalten haben.

Wenn nun solche fast unglaubliche Dinge trotz aller Inquisitionsverfolgungen sich bis in die erste Hälfte unseres Jahrhunderts erhalten haben, so läßt sich daraus ermessen, wie es in dieser Beziehung Ende des 15. Jahrhunderts in Spanien ausgesehen hat, und die Hartnäckigkeit der Judaisten macht die unmenschliche Härte und Strenge der Ketzerrichter in etwas erklärlich, wenn sie dieselbe auch nicht rechtfertigen kann.

In weit geringerem Grade als die getauften Juden beschäftigten bald auch die Moriskos, das waren die getauften Mauren, die Tribunale der spanischen Inquisition.

Torquemada mißbrauchte seinen Einfluß und seine fast schrankenlose Macht auch gegen Geistliche mit dem größten Fanatismus. So verfolgte er die allgemein geachteten Bischöfe von Segovia und Calahorra lediglich, weil sie Söhne von getauften Juden waren. Vergeblich beriefen sich beide auf päpstliche Bullen, denen zufolge sie unmittelbar unter der Gerichtsbarkeit des apostolischen Stuhles standen. Zwar wurden beide Bischöfe auf einige Zeit Torquemadas Verfolgungen dadurch entzogen, daß der Papst sie nach Neapel und Venedig sandte, aber der Großinquisitor ruhte trotzdem nicht, sondern verwickelte sie unter dem Vorwande, daß sie in ketzerische Irrtümer verfallen seien, in einen neuen Prozeß und brachte es endlich dahin, daß beide ihre Güter und Würden verloren und in Haft kamen, in welcher sie starben. Möglich, daß sie heimlich Juden geblieben waren.

Dem Fanatismus Torquemadas entging auch das Bücherwesen nicht. Er ließ sie kurzerhand in besonderen Autodafés verbrennen. Es befanden sich darunter u. a. hebräische Bibeln, in welchen man jüdische Irrlehren gefunden haben wollte.

In welcher verheerenden weise Torquemada wütete, geht daraus hervor, daß durch die Inquisitionstribunale in Sevilla, Kordova, Jaen, Toledo, Cadix, Valladolid, Calahorra, Murcia, Cuença, Saragossa, Valencia, Barcelona und Majorca unter Torquemadas Generalinquisitoriat 10 220 Personen dem Flammentode überliefert worden sind, 6000 im Bildnis, 97 371 zu anderen Strafen nebst dem Verlust ihrer Güter verurteilt wurden. In seiner Furcht vor Meuchelmord hatte der Blutrichter bei Tische stets Gegengift vorrätig und reiste nie anders als unter Bedeckung einer Schar von 50 sogenannten Familiaren zu Pferde und 20 zu Fuß. Diese Familiaren bildeten eine Art Ritterschaft und Leibwache zum Schutze der Inquisition und ihrer Beamten.

Wiederholt gingen beim päpstlichen Stuhl schwere Anklagen gegen den General-Inquisitor ein, und obschon er sich zu verteidigen verstand, so konnte doch Papst Alexander VI. schließlich nicht umhin, ihm (1494) durch ein Breve vier Bischöfe als General-Inquisitoren beizuordnen, mit welchen er fortan alle Glaubensgerichtsangelegenheiten gemeinschaftlich verwalten sollte. Bei Torquemadas Energie hatten diese vier Kollegen indes keinen Einfluß und spielten nur eine ganz untergeordnete Rolle.

Hochbetagt starb der Blutrichter von Torquemada im Jahre 1498.

Ganz entsetzlich waren die moralischen Folgen des Werkes, welches dieser Mensch im Interesse der königlichen Despotie in seinem Vaterlande errichtet hatte. Raynal sagt in seiner » Histoire philosophique et politique« von Torquemadas fluchbeladener Schöpfung:

»Die Inquisition, ein schreckliches Gericht, ein Gericht, welches dem Geiste Jesu Christi hohnspricht, ein Gericht, welches von Regenten, Bischöfen, Obrigkeiten und Untertanen gleich verabscheut werden muß; von Regenten, denen es zu drohen sich erkühnt, und wider die es zuweilen grausam gewütet hat; von Bischöfen, deren Gerichtsbarkeit es vernichtet; von der Obrigkeit, deren regelmäßige Gewalt es an sich reißt; von Untertanen, die es in einem beständigen Schrecken erhält, die es durch die Gefahr, sich zu unterrichten, zu lesen, zu reden, zu schreiben, zum Stillschweigen bringt und zur Dummheit verdammt; ein Gericht, das nur einer gotteslästerlichen Politik, welche Vorurteile und Vorrechte, die, ohne zu verschwinden, nicht untersucht werden können, zu verewigen sucht, seine Einführung und seine Dauer in Ländern, wo es sich erhielt, zu verdanken hat.«

»Dieses Blutgericht, welches in Spanien im Jahre 1482 unter der Regierung Ferdinands und Isabellas aus einem Gemisch von Staatskunst und Fanatismus errichtet wurde, brauchte – um seine Gewalt anfangs festzusetzen und sie hernach aufrechtzuerhalten – jährlich 400 bis 500 Schlachtopfer, davon es den zehnten Teil verbrennen ließ und die übrigen nach Afrika oder Brasilien verbannte.«

Sie ist ein ungestaltetes Ungeheuer, welches seinen Kopf im Himmel und seine Füße in der Hölle verbirgt. Sie vernichtete in Spanien auch das Selbstgefühl und die geistige Kraft des Volkes, das so tief herabsank, daß die Sprößlinge der ältesten Familien sich so tief erniedrigten, sich freiwillig zu den schon erwähnten Familiaren der Inquisitoren herzugeben, lediglich um dadurch sich vor ihren Verfolgungen zu sichern, daß sie als Mitglieder dieser Pfaffenleibwache feierlich die Verpflichtung übernahmen, alle Ketzer und der Häresie Verdächtigen zu verfolgen, ja sogar zu Denunzianten und Spionen herabsanken. Was gewann die Nation aber durch das heilige Gericht anders, als daß sie durch dasselbe allmählich mehr und mehr in Stumpfsinn verfiel; was kam durch die fluchwürdige Inquisition für die Monarchen heraus? Nur einer außergewöhnlich kräftigen Persönlichkeit war es möglich, die Inquisition in entsprechender Abhängigkeit vom Thron zu erhalten und als Organ der Staatsgewalt zu benutzen, während einem schwächlichen, wenig willenskräftigen Herrscher das Institut über den Kopf wachsen und ihn in Abhängigkeit von sich versetzen mußte. Und wie schwer war es, einen charakterfesten, geistesscharfen König noch heranzubilden unter dem Pfaffenregiment, unter welchem der Nationalgeist völlig erlahmte! »Alle Handwerkszeuge eines Despoten«, sagt Spittler, »werden leicht die furchtbarsten Feinde des Despoten. Alle Werkzeuge des Despotismus, die, von einer kraftvollen Hand gelenkt, die wirksamsten Werkzeuge des Despotismus sind, schlagen endlich auf den, der mit schwächerer Hand sie lenken will, unvermeidlich zurück. Eben die Hemmung aller National-Aufklärung, aller Freiheit und aller Kultur, wie sie aus Freiheit entspringt, eben diese Hemmung, die eine notwendige Wirkung des mehrere Generationen hindurch fortdauernden Inquisitions-Instituts war, zeigte früh genug ihren vollsten Erfolg auch in der höchsten Nationalregion, in der königlichen Familie selbst. Der König gehört zur Nation; was diese endlich durch ihn wird, das wird sein Haus selbst auch früh oder spät, das ist die Präformation der Bildung seines Enkels und Urenkels.«


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