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II.

»Wo des Weltherrn Zepter schürte dem Inquisitor den Holzstoß.«

Platen.

»Bald fehlte dem Tribunal wenig mehr als der Name und Dominikaner

Schiller.

Welche Sorte von Menschen sich am besten eignen würde, die Inquisitoren zu spielen und Ketzer aufzuspüren und sie zu verurteilen, mochte dem päpstlichen Stuhle wohl ein wenig Kopfzerbrechen bereitet haben. Denn nicht bloß viele Fürsten und sonstige Obrigkeiten sträubten sich, sich zu derartigen Unchristlichkeiten herzugeben, sondern auch Bischöfe überstürzten sich nicht, die Scheiterhaufen-Kandidaten aufzusuchen; sie wußten recht wohl, daß sie dadurch sich nur ins eigene Fleisch schnitten und die Alleinherrschaft des römischen Bischofs, »des Papstes«, befestigen halfen, und manchem mochte wohl einfallen, daß der Heiland, als er von dem Felsen sprach, auf dem die Kirche den Pforten der Hölle trotzen solle, nichts von einem »Papst« gesagt, und daß er keinen seiner Jünger zum Ersten über die anderen gesetzt hat. Hübsch brüderlich mit- und nebeneinander sollten sie seine Lehre ausbreiten, und nicht durch Zwang, sondern durch Werke der Bruderliebe, fein bescheiden, wie er selbst, sollten sie durchs Leben gehen. Das war in den ersten Zeiten des Christentums denn auch der Fall, und es waren die Bischöfe nicht Herren, sondern Brüder der Gemeinden gewesen, von denen keiner über dem anderen stand. Dies einfache, natürliche und der christlichen Lehre allein würdige Verhältnis konnte die Mehrheit der Bischöfe nicht ganz vergessen, und einzelne mögen es selbst in unseren Tagen noch nicht ganz vergessen haben; kein Wunder, wenn sie sich nicht beeilten, sich zu Werkzeugen zur Ausführung der herrschsüchtigen Pläne der römischen Päpste herzugeben.

Dagegen fand der päpstliche Stuhl um so tauglichere Organe zu seinen ketzerbeseitigenden Zwecken in den Mönchen, und unter diesen wieder unter den anfangs des 13. Jahrhunderts gestifteten Orden der Bettelmönche, den Dominikanern und Franziskanern. Diesen Bettelmönchen, welche auf Eigentum und Familienbande verzichteten, denen die Liebe fremd war, und die einsam auf Erden wandelten, galt der Heilige Vater in Rom mehr als Eltern, Geschwister und Kinder; er war ihr eigentlicher Gott im irdischen Leben. Was er ihnen geboten, das führten sie in blindem Gehorsam aus, und sie legten Wert darauf, sich bei den Ketzerverfolgungen hervorzutun.

Unermüdlich zogen die heimatslosen Bettelmönche von Land zu Land, allenthalben nach Glaubensanrüchigen schnüffelnd und sie dem weltlichen Gerichte überliefernd.

Leider trugen selbst aufgeklärte Fürsten, wie Kaiser Friedrich II., ein Hohenstaufe, sogar bei, die hellen Köpfe, deren Meinungen von den Dogmen der Kirche abwichen oder sie doch nicht ganz anerkannten, unterdrücken zu helfen, eine recht traurige politische Verblendung, die niemand weniger ersprießlich gewesen ist als gerade dem Hohenstaufischen Hause, denn eben die Hohenstaufen wurden, weil sie den Staat von der Kirche unabhängig machen wollten, von den Päpsten so unversöhnlich verfolgt, daß nur ihr Untergang die römische Kirche zufriedenstellen konnte.

Im Jahre 1183 versammelte Papst Luzius III. in Gemeinschaft mit Kaiser Friedrich eine Anzahl hoher Geistlichen und besprach mit ihnen neben vielem anderen vornehmlich auch die Ketzerei im südlichen Frankreich und das zu ihrer Ausrottung einzuschlagende Verfahren. Und siehe da! – noch in demselben Jahre ließ Luzius durch den Erzbischof von Reims, als dem päpstlichen Legaten in Flandern, eine ganze Anzahl von Ketzern schmoren.

Bisher hatte man nur Ketzereien von Belang mit Strafen belegt. Von jetzt ab wurde jedoch auch die geringste Abweichung von der Kirchenlehre als gleich fluchwürdige, strafbare Ketzerei angesehen und mit dem der Größe des Verbrechens einzig entsprechenden Tode, dem Scheiterhaufen, bedacht.

Zur Ehre der Menschheit sei es jedoch gesagt, daß allerdings im elften und Anfang des zwölften Jahrhunderts zahlreiche Stimmen in der Kirche gegen die Hinrichtung Andersgläubiger laut wurden. Ernste und fromme Bischöfe erinnerten daran, daß ein solches Verfahren gegen den Willen Christi sei, daß man dadurch die Kirche verhaßt mache und die Heuchelei großziehe, allein ihr Widerspruch war vergebens; man hielt daran fest: weil die Ketzerei vom Teufel stamme, darum müsse sie mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden, und der altkirchliche Gedanke, daß die Verfolgung der Ketzerei den Bischöfen zustehe, wurde auch bald in Vergessenheit gebracht; das Papsttum ließ durch seine Legaten (Abgesandte), die von ihm mit den weitgehendsten Befugnissen ausgestattet waren, das Strafrecht der Kirche über die Ketzer selbst ausüben.

Papst Gregor IX. entriß die Inquisition den Bischöfen ganz und richtete sie als eine rein päpstliche Anstalt ein, der auch die Bischöfe unterworfen sein sollten. Den schon genannten Dominikanern wurde die » Inquisitio haereticae pravitatis« übertragen, die dieses »heilige Offizium« in unmittelbarem Auftrage des Papstes besorgen sollten. Mit dem Jahre 1232 trat diese neue päpstliche Einrichtung ins Leben, und zwar zuvörderst in Südfrankreich, in Aragonien, in der Lombardei, in Österreich und in Deutschland. – Mit der Inquisition war die päpstliche Autorität unmittelbar in die Kirche hineingetreten. Jeder einzelne Inquisitor handelte in unmittelbarem Auftrag, und – sagen Soldan-Heppe – vom dreizehnten Jahrhundert an bis zur Reformation hin ist nie ein Mensch (Ketzer natürlich) anders als im Namen des Papstes und aus dessen allgemeinem oder speziellem Auftrag zur Folterbank geführt und auf den Scheiterhaufen gestellt worden.

Übermütig traten daher die Inquisitoren sowohl gegen die Bischöfe wie gegen die landesherrlichen Gewalten auf. Letztere mußten Kerker hergeben und die Urteile vollstrecken; der Gang der Untersuchung aber kümmerte sie nicht. Kümmerten sie sich doch darum oder wollten sie nicht willfährig die Holzstöße errichten, so verfielen sie dem Kirchenbanne oder der Inquisition selbst.

Ihren Unterhalt bezogen die Inquisitoren anfangs bald aus den Gemeinschaften, unter welchen sie wirkten, bald aus Quoten des eingezogenen Vermögens. Innozenz IV. wies sie (1252) auf das Drittel an und ließ ihnen eigentlich auch noch ein zweites Drittel zukommen, indem er dasselbe für künftige Inquisitionszwecke auch noch zu deponieren befahl. Aber schon im 15. Jahrhundert kannte man es als rechtliche Gewohnheit, daß die Inquisition das ganze Vermögen der Verbrannten oder sonstwie Hingerichteten an sich zog, und im 16. Jahrhundert nahm sie dies überall da als Recht in Anspruch, wo sie ihre eigenen Diener und Gefängnisse hatte und sonach dem Staate keine Ausgaben entstanden.

Die Folter tritt als Inquisitionsmittel zuerst unter Papst Innozenz IV. hervor; allein aus einer Bulle desselben vom Jahre 1252 geht hervor, daß das Foltern ein längst zu Recht bestehendes Verfahren war. Nur wenn Beweismittel vorlagen, sollte sie ausgeschlossen sein. Sie sollte dem Verdächtigen das Geständnis seiner eigenen Schuld und die Anzeige seiner Mitschuldigen erpressen.

So begannen die Inquisitoren den Betrieb ihres fluchbeladenen Handwerkes, peinigten mit ihrer Folter Unzählige und zerfleischten deren Leiber, und das geschah – welcher Hohn auf das Christentum! – zur Ehre Gottes!

Im Jahre 1261 verfügte Papst Urban IV., daß in allen Fällen, wo Inquisiten aus Übereilung oder menschlicher Schwachheit bis zum Zerbrechen der Glieder oder zu Tode gefoltert waren, die (geistlichen) Inquisitoren sich sollten untereinander absolvieren können.

War jemand der Ketzerei halber vom Inquisitionsgericht verhaftet, so wurde er von diesem auch als der Ketzerei, Zauberei usw. unbedingt schuldig angesehen. Es galt daher nur noch durch die Tortur das Geständnis seiner Schuld zu erpressen.

War das Geständnis erzwungen, so mußte das nunmehr als erwiesen betrachtete Verbrechen durch Verbrennung des Verbrechers gesühnt werden. Zu dem Verbrennungsakte wurden öffentliche Einladungen, auch durch reitende Boten, erlassen. Die nächsten Vorgänge hingen davon ab, ob der Luftstrom den Opfern des pfäffischen Fanatismus den Qualm ins Gesicht trieb oder nicht. Im letzteren Falle hatten dieselben den bittern Kelch, den ihnen die Kirche reichte, bis zum Grunde zu leeren und – langsam zu verbrennen. Da gab es denn Helden, die so große sittliche Kraft besaßen, lautlos den letzten Schlag des Herzens zu erwarten, während weniger Starke, von den Qualen der langsamen Verbrennung überwältigt, entsetzliches Geschrei erhoben. Dies zu verhindern, wurde solchen hier und da die Mundsperre, eine Art Bremse, angelegt und die Zunge gebunden.

Dieses schamlose Verfahren der geistlichen Tyrannei mußte natürlich auf Widerstand stoßen. Die Inquisition war daher Ketzern und Nichtketzern, Bischöfen und Magistraten, Behörden und Privatpersonen gleich furchtbar und verhaßt. Der Anmaßung, Habsucht, Willkür, sowie der Unredlichkeit und Grausamkeit sind darum zu verschiedenen Zeiten Fürsten und Fakultäten mit Entrüstung entgegengetreten. So führte die »Sorbonne« Das ehemalige Hauptkollegium der Gottesgelahrten zu Paris. Beschwerde über die Arroganz der unwissenden Mönche, Parlamentsbeschlüsse schritten gegen das unerhörte Rechtsverfahren ein, ebenso sind Edikte dagegen vorhanden von Ludwig d. H., Philipp dem Schönen und Ludwig XI. Schon 1243 hatte sich das Konzil zu Narbonne veranlaßt gefunden, die Ketzerrichter von Auferlegung von Geldstrafen um der Ehre ihres Ordens willen abzumahnen. Über die arglistige Inquisitionsweise, auf welche man völlig Unschuldige zu Ketzern machte und ihrer Güter beraubte, wurde trotz der Furcht vor dem unheimlichen Gerichte vielfach geklagt. Es kam auch vor, daß das mißhandelte Volk sich gegen die Bluthunde, die es erbarmungslos zerfleischten, auflehnte. Wir erinnern an den famosen Beichtvater der heiligen Elisabeth, Landgräfin von Thüringen, den ruchlosen Mörder Konrad von Marburg, den die Deutschen kurzerhand abtaten; ebenso kam es in Frankreich, Belgien und Italien zu Aufständen gegen die Bedrücker.

So wurde im Jahre 1208 ein anderer Bluthund, der Inquisitor Peter von Kastelnau, erschlagen. Es kam zu Aufständen 1234 zu Narbonne und Albi, 1235 vertrieb das Volk die Inquisitoren aus Toulouse und Narbonne, 1242 wurden vier Inquisitoren zu Toulouse erschlagen, 1250 wurde Robert der Bulgare eingekerkert, und 1285 brach ein offener Aufstand zu Parma aus.

Als die Sache dort gefährlich wurde, baten die Dominikaner in Languedoc im Jahre 1243 um Enthebung vom Inquisitionsgeschäft, Innozenz IV. aber gewährte sie nicht; er steigerte nur das Ansehen der Ketzerrichter.

Besonders waren es auch die weltlichen Richter, welche der Inquisition hier und da Widerstand entgegensetzten, von denen die Inquisition unabhängig sein sollte und bei denen sich die Inquisitoren dadurch aufs äußerste verhaßt machten, daß die bloß dem Papst verantwortlichen Inquisitoren im Gefühl ihrer Vorrechte und ihrer Unantastbarkeit ihren Privatleidenschaften, vor allem der Rachsucht und Habgier, die Zügel schießen ließen, ferner, daß unter dem Vorwande der Ketzerei auch eine Menge ganz anderer Dinge in die Reihe von Verbrechen gezogen wurde, über welche die päpstliche Inquisition zu richten habe, endlich auch die ungeheuere Ausdehnung dieser geistlichen Polizei- und Gerichtsanstalt, welche selbst Kinder verpflichtete, ihre der Ketzerei verdächtigen Eltern anzugeben! Man begriff recht gut in manchen Kreisen, daß die Inquisition bereits zum großen Teil vornehmlich bezweckte, jeden zu beseitigen, der dem Papsttum oder den Inquisitoren ein Stein des Anstoßes war.

Aber der sich den Glaubensgerichten entgegenstellenden Gärung wußte man dadurch zu begegnen, daß man die Ketzerverfolgung mit den Hexen- und Zauberverfolgungen verquickte. Soldan-Heppe sagen in ihrem trefflichen, gelehrten Werke »Geschichte der Hexenprozesse«: »Im Schoße der Inquisition ist der Hexenprozeß erzeugt und groß gezogen worden; die Männer, die ihn durch ihre Schriften theoretisch begründet und im Einzelnen weitergeführt haben, Eymericus, Nider, Bernhard von Como, Jaquier, Sprenger, Institor u. a. sind sämtlich Dominikaner und Inquisitionsrichter gewesen. Über 200 Jahre hat sich die Inquisition in fast ausschließlichem Besitze des Hexenprozesses behauptet, und als sie in den meisten Ländern zu Grabe getragen wurde, hat sie ihn den weltlichen Richtern als ein trauriges Erbteil hinterlassen.«

Ums Jahr 1271 war die Inquisition in ihrer blutigen Tätigkeit, in Languedoc die Reste der Waldenser auszurotten. Infolgedessen sehen wir diese Sekte auf einige Zeit von der Bildfläche verschwinden. Sie tauchte jedoch zwischen 1285 und 1300, nachdem sie in Albi aus der Lombardei und anderwärts her Zuwachs erhalten, wieder auf und bietet den Blutrichtern neue Arbeit. Inzwischen haben sich die letzteren mit Verfolgung der ersten eigentlichen Hexenprozesse vor den Tribunalen von Carcassone und Toulouse beschäftigt.

Gegen die von den Inquisitoren begangenen Ausschreitungen schritt Ludwig der Schöne des öfteren ein, wenngleich er es nicht verschmähte, die Ränke der Ketzerrichter in seinem Interesse wirken zu lassen, insbesondere bei Vernichtung des bereits von uns erwähnten Ordens der Tempelherren. Dem Orden wurde vorgeworfen: Abfall vom Glauben, Beschimpfung des Kreuzes, Verachtung der Sakramente, Kuß der Teufelsunterwerfung und Teufelsunzucht. Das Konzil zu Vienne war es, welches die Sache dieses Ordens verhandelte. Die Urteile der Inquisition zu Toulouse in den Jahren von 1307 bis 1323 betreffen bis dahin meistens noch Albigenser, Waldenser und Beginen. Sehr wahr hatte damals der Minorit Bernhard Deliciosi zu Carcassonne, der zum Widerstand gegen die Inquisition aufgereizt hatte, gesagt: »Selbst die Apostel Petrus und Paulus würden, wenn man mit den gegenwärtigen Inquisitionsmitteln gegen sie vorginge, nicht imstande sein, einer Verdammung wegen Ketzerei zu entgehen.«

Mit dem Verbrechen der Auflehnung gegen das heilige Offizium (Glaubensgericht) verband man noch die Beschuldigung des Hochverrats und den Vorwurf, ein nekromantisches (schwarzkünstlerisches) Buch besessen und gelesen zu haben. Ein im Jahre 1319 darüber gefällter Urteilsspruch lautete auf Degradation und ewige Gefangenschaft.

Im Jahre 1320 wies Papst Johann XXII. den Inquisitor von Carcassone unter Erweiterung seiner Vollmachten zu eifriger Verfolgung der Zauberer an.

Im Jahre 1327 hatte man angeblich den König Karl durch Blei- oder Steinbilder beseitigen wollen, und die königlichen Beamten zu Toulouse hatten dieserhalb eine Untersuchung angestellt, in welche auch ein Neffe des Papstes verwickelt, aber vom Verdacht freigesprochen wurde. Der französische abergläubische Hof leistete dem Inquisitionsunfug Vorschub. Zwar hatte Philipp von Valois gleich nach seinem Regierungsantritt der hohen Geistlichkeit zu Paris sechzig Artikel über Mißbrauch der geistlichen Gerichtsbarkeit unterbreitet; indessen hatte ein Beschluß des Pariser Parlaments, wodurch die Inquisition für einen königlichen Gerichtshof erklärt wurde, in Wirklichkeit eine namhafte Machterweiterung dieses Tribunals zur Folge. Natürlich konnte es unter solchen Umständen an Schlachtopfern nicht fehlen.

So wurden denn in Carcassonne in den Jahren von 1320 bis 1350 400 Zauberer verurteilt und über die Hälfte hingerichtet und zu Toulouse in demselben Zeitraume 600 verurteilt und über zwei Dritteile dem weltlichen Arme zur Hinrichtung übergeben. Auch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wiederholten sich derartige Exekutionen, und noch 1357 wurden zu Carcassonne einunddreißig Unglückliche zur Richtstätte geführt.

Jene Zeit war eine finstere, grauenhafte Periode der Geschichte. Bei all den Ketzerverfolgungen ging noch der schwarze Tod über die europäischen Völker dahin; die verrückten Geißler durchzogen die Lande und peitschten sich allerorten blutig, und in Holland und Deutschland herrschte die Seuche des Veitstanzes, wobei die Wahnwitzigen laut den bevorstehenden Triumph des Satans verkündeten, während in Spanien der Geist des Averrons hohnlachend auf alles, was den Christen heilig war, herabsah.

Um dieselbe Zeit, in welcher in Narbonne die Fratrizellen und Beginen ihre Ideen verbreiteten (1326), ergaben sich dort viele Menschen der Zauberei, und die Inquisitoren hatten vollauf zu tun. Die Ketzerei der Fratrizellen bestand namentlich darin, daß sie die päpstliche Befreiung von der Armutsregel des heiligen Franziskus für ketzerisch und diejenigen, welche deshalb den Holzstoß besteigen mußten, als Märtyrer erklärten. Außerdem nannten sie die römische Kirche die babylonische Hure und eine Synagoge des Satans, erblickten in Papst Johann XXII. den Vorläufer des Antichrists und weissagten eine gewaltsame Umwälzung des Bestehenden und blutige Kriege u. a. m.

Im Jahre 1321 brach in Frankreich eine Verfolgung der Aussätzigen aus, die man beschuldigte, sich zur Ausrottung der Christen durch Brunnenvergiftung verschworen zu haben.

Auf der Folter gestanden sie natürlich auch, schoben aber die Schuld auf Bestechung der Juden. Hier und da glaubte man auch, der König von Granada habe die Juden aufgestachelt und diese sich der Aussätzigen bedient.

Aus einem im Jahre 1344 in Irland sich abspielenden Hexenprozesse läßt sich deutlich erkennen, daß sich derselbe auf die Unterlage des Ketzerprozesses gestaltete. Der Bischof Richard de Ledred zu Ossory, der in seinem Sprengel und dann in ganz Irland der Ketzerei und Zauberei ein Ende machen wollte, trat zuvörderst in Hirtenbriefen gegen diejenigen auf, welche keine kirchlichen Abgaben und Zehnten entrichten wollten, die die Rechte der Bischöfe nicht achteten und die Kirchengüter plünderten – das war des Pudels Kern, die Ketzerei, um welche es sich handelte. – Alice Kyteler, eine vornehme Dame, wurde nun im Jahre 1324 mit ihren beiden Zofen, ihrem Sohne, William Outlaw und mehreren anderen Personen, angeblicher Zauberei halber, vor das geistliche Gericht geladen. Alice Kyteler sollte Zusammenkünfte mit einem bösen Geiste geringster Sorte, namens Artysson, haben und ihn dabei mit neun roten Hähnen und Pfauenaugen bewirten. Auch sollte sie Pulver und Salben aus dem Fett und Hirn ungetaufter Kinder und anderem bereiten und im Schädel eines vom Galgen gestohlenen Missetäters kochen, und was des Blödsinns mehr war. Sodann beschuldigte man sie, sie äße mit ihrem Liebhaber das heilige Meßopfer und verhöhne es unter Verwünschungen ihrer Feinde und ihres Mannes. Ihrem Gatten Lord John de Poer seien dadurch die Nägel und Haare ausgegangen.

Nun gelang es zwar William Outlaw, der Gefahr, die ihm und seiner Mutter drohte, einstweilen zu entgehen, als er erreichte, daß dem Bischof die Verhaftsbefehle gegen die Angeschuldigten verweigert wurden. Allein seine Mutter wurde von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und er selbst vor das geistliche Gericht geladen, und zuletzt setzte es der Bischof durch, daß das Parlament erklärte, den Lauf der Gerechtigkeit gegen die Ketzerei und Zauberei nicht mehr aufhalten zu wollen. Jetzt erhob der Bischof neue Anklagen gegen die Dame und ihre Angehörigen, infolge deren die Angeschuldigten sich schleunigst in eine entfernte Gegend Irlands begaben und sich dort in tiefster Verborgenheit hielten.

Nur die Angeklagte Petronilla geriet in die Hände der Häscher und wurde als der Ketzerei und Zauberei überführt, und nachdem sie sechsmal in grausamster Weise gegeißelt worden war, verbrannt. Nach ihrer Geißelung hatte sie das verlangte Geständnis abgelegt, in welchem sie Frau Alice Kyteler als die Hauptzauberin und Lehrerin der Zauberei des Landes bezeichnete; allein, wie man am Pfahle erkannte, war die Unglückliche unter den erduldeten Mißhandlungen irrsinnig geworden. –

Etwa ums Jahr 1358 schrieb der spanische Dominikaner Nikolaus Eymericus († 1393) die erste Unterweisung für Ketzerrichter, die Jahrhunderte hindurch für die Inquisitoren maßgebend war. Vierundvierzig Jahre hat dieser Generalmenschenschinder sein erbärmliches Amt zum Unheil Unzähliger geführt.

Seine Unterweisung (Direktorium Inquisitorum) in der Tasche, daneben ein Kruzifix und ein Brevier genügte als Ausstattung für einen Mann Gottes, wenn er sich auf die Menschenjagd begab. Die Anweisung des Eymericus enthielt ja zu seiner Bequemlichkeit sogar ein alphabetisches Verzeichnis von Ketzereien von zwölf enggedruckten Seiten, in welchem allein unter dem Buchstaben A vierundfünfzig Ketzereien aufgeführt standen. Im Jahre 1503 soll die erste gedruckte Ausgabe dieses Leitfadens und wertvollen »Noth- und Hilfsbüchleins für Ketzerrichter« erschienen sein. Ein Rechtsgelehrter hat dann eine mit Kommentaren versehene Ausgabe besorgt, der Papst Gregor XIII. unterm 13. August 1578 den Schutz gegen Nachdruck verlieh.

So herrschte denn die Inquisition in Frankreich und Irland, gleichzeitig aber auch in Italien, Frankreich und Spanien in zügelloser und grausamster Weise.

In der Republik Venedig jedoch wurde ihre Willkür dadurch in etwas beschränkt, daß sie die Regierung in gerechter Besorgnis vor den Übergriffen und den Ausschreitungen des Pfaffentums unter ihre besondere Obhut nahm und die Befugnisse der weltlichen und geistlichen Gerichtsbarkeit genau abgrenzte. Sie gestattete die Untersuchung seitens der päpstlichen Inquisition über entschiedene Ketzereien, wie gegen Menschen, welche ohne die Priesterweihe priesterliche Amtshandlungen verrichteten u. dgl. Alle übrigen Vergehen, z. B. Gotteslästerung, Bigamie, Wucher, Zauberei, Judentum, Mohammedanismus pp., welche anderwärts vom Inquisitionstribunal verfolgt wurden, gehörten in Venedig vor das Tribunal der Staatsinquisition. Dieser Freistaat Venedig bedurfte bei seiner furchtbaren weltlichen Polizei in seinem aristokratischen Staatswesen der geistlichen nicht und war so eifersüchtig auf jeden Eingriff derselben in seine Machtsphäre, daß er unverzagt dem päpstlichen Stuhle Trotz bot und dieser es für das klügste hielt, nachzugeben. –

Es ist übrigens auch eine merkwürdige Erscheinung, daß die »heilige Inquisition« im Kirchenstaate und namentlich in Rom selbst nicht allzusehr um sich griff. Jahrhunderte hindurch, fast bis zur Zeit der Reformation, wurde sie dort milder gehandhabt als in Frankreich und Spanien.

Immerhin sah man in Rom und in den Städten des Kirchenstaats Scheiterhaufen lodern. Das berüchtigte Ketzergesetz vom Jahre 1231 verpflichtete den Stadtpräfekten oder Senator bei Antritt seines Amtes, den feierlichen Eid zu leisten, daß er Urteile der Inquisition genau vollziehen wolle. Erfüllte er sein Blutamt, so erhielt er die Hälfte des eingezogenen Vermögens des Verurteilten, weigerte er sich, so trafen ihn Bann, Ehrlosigkeit und Geldbuße. »Die Ketzer«, heißt es in den Konstitutionen des Königreichs Sizilien, »welche den ungenähten Rock unseres Herrn zertrennen wollen, sollen lebendig im Angesichte des Volkes den Flammen überliefert werden. Die sie hegen oder bei sich aufnehmen, verlieren ihre Güter; ihre Kinder dürfen kein Amt bekleiden und kein Zeugnis ablegen. Nur wenn sie einen Ketzer zur Anzeige bringen, erhalten sie ihre Ehre zurück.« Nicht selten diente die Ketzerei zum Vorwand, um nach Freiheit strebende Bürger unter die Gewalt der Fürsten und Prälaten zu beugen, und die Bestimmung, daß das Vermögen der verurteilten Ketzer an die Herren fallen sollte, war ein verführerisches Reizmittel für Ketzeraufspürer und Ketzerrichter.

Auch in England kam (1399) ein Statut » über Verbrennung von Ketzern« zustande. Niemand sollte hinfort lehren und predigen dürfen ohne Erlaubnis des Bischofs; alle verdächtigen Schriften sollten an die geistlichen Oberen abgeliefert werden. Wer dawider handelte, wurde danach in Haft genommen, bis er der Kirche durch Abschwörung und dem Fiskus durch Erlegung einer Geldstrafe Genüge getan hatte. Weigerte sich der Schuldige, die Abschwörung zu leisten oder wurde er eines Rückfalles überführt, so war das geistliche Gericht ermächtigt, das Todesurteil zu fällen, und der Sheriff angewiesen, denselben auf einer hohen Stätte vor den Augen des Volkes in den Flammen sterben zu lassen, damit alle Umwohner von Schrecken ergriffen würden. Vordem mußte vor der Vollstreckung des geistlichen Urteils die Bestätigung des weltlichen Gerichts eingeholt werden; nunmehr aber war der Schuldige ohne weiteres dem geistlichen Gericht preisgegeben. Das Parlament gab seine Zustimmung. Die nächste Folge dieses harten Gesetzes war die Hinrichtung Wilhelm Sawtres, eines Geistlichen, der zwei Jahre früher wegen seiner ketzerischen Ansichten seiner Pfarrstelle in Lynn entsetzt und zur Abschwörung gebracht worden war. Des Rückfalls beschuldigt, erlitt er am 2. März 1401, als erstes Opfer der Glaubenswut in England, den Flammentod. Eine Verordnung des Erzbischofs Arundel schärfte die genaue Befolgung der kirchlichen Lehren und Satzungen ein, verbot alle lollhardischen Lollharden waren ursprünglich fromme Brüderschaften für Krankenpflege und Begräbnis. Schriften, selbst das von Wiklif übersetzte Neue Testament, und erklärte jede Unterlassung kirchlicher Gebräuche für Ketzerei. Von dieser Zeit an entfalteten die geistlichen Gerichtshöfe Englands die größte Tätigkeit, von ihrer Kirche den Flecken der Ketzerei abzuwaschen. Das bei den Verhören eingehaltene inquisitorische Verfahren machte leicht aus einem Verdächtigen einen Schuldigen, und das äußere Formenwesen des katholischen Kultus gab Gelegenheit genug zu Anschuldigungen, böslichen Verleumdungen und gehässigen Verfolgungen. Der sogenannte Lollhardsturm im erzbischöflichen Palaste Lambeth füllte sich mit schuldigen und unschuldigen Ketzern; manche retteten ihr Leben durch Abschwörung, andere starben als Blutzeugen auf dem Scheiterhaufen, unter ihnen der fromme William Thorpe. Aber trotz aller Verfolgungen zählten die wiklifitischen Lehren noch viele Anhänger. Die Universität Oxford trat öffentlich für ihre ehemaligen Genossen in die Schranken, und als Heinrich IV. im Jahre 1406 eine hohe Steuer vom Parlament begehrte, stellte das Unterhaus, von einem anderen Geist beseelt, den Antrag, der König möge Hand an das Kirchengut legen und aus diesem die Bedürfnisse des Staates befriedigen. Diesem Antrag stellten die Lords das Verlangen entgegen, daß alle, die wider den Besitz der Kirche predigten, mit dem Tode zu bestrafen seien. – Heinrich IV. beharrte standhaft auf den Beschlüssen gegen die Lollharden, und auch sein Nachfolger, Heinrich V., schützte die Kirche gegen Häretiker (Zauberer) und Sektierer. Das Haupt der Lollharden, der ritterliche Oldcastle, hatte bisher hoch in Heinrichs Gunst gestanden. Jetzt, ums Jahr 1413, zogen wieder Wanderprediger durch das Land, und an den Kirchen Londons wollte man Anschläge gefunden (?) haben, in welchen es hieß, daß 100 000 Lollharden bereit seien, das Schwert zum Schutze ihres Glaubens zu ziehen. Der Erzbischof machte dem Könige Anzeige, daß Cowling Castle in Kent, die Wohnung des Ritters John Oldcastle, den Wiklifiten als Sammelplatz diene und daß dort die englische Bibel und ketzerische Schriften gelesen würden. Heinrich versuchte, seinen alten Freund durch Vorstellungen und Drohungen zu bewegen, von seinen ketzerischen Ansichten abzulassen, aber dieser erklärte offen, er werde seinem Herrn in allen weltlichen Dingen treu und gehorsam sein, aber in dem Papst und seiner geistlichen Macht könne er nur die Herrschaft des Antichristes erblicken. Nun erhielt der Erzbischof Erlaubnis, mit Strenge vorzugehen, worauf Oldcastle in den Tower gebracht und vor ein geistliches Gericht gestellt wurde. Als er aber sowohl in seinem schriftlichen Glaubensbekenntnis, das er vorlas, wie in dem Verhör in betreff des Abendmahls, der päpstlichen Hierarchie und anderer Satzungen und Bräuche der Kirche Ansichten kundgab, die im wesentlichen mit den Lehren Wiklifs übereinstimmten, und durch keine Ermahnungen zum Nachgeben zu bewegen war, wurde er als Ketzer und Schismatiker (Glaubensspalter, Abtrünniger) aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen und dem Arm der weltlichen Strafgerechtigkeit überantwortet. Man verschob jedoch die Vollstreckung des Urteils in der Hoffnung, er werde in sich gehen und widerrufen. Diese Frist benutzte Oldcastle zur Flucht. Er hielt sich verborgen und bildete mit seinen Gesinnungsgenossen eine Verschwörung. Wenigstens wurde dem König die Nachricht überbracht, die Lollharden wollten ihn nebst seinen Brüdern und Getreuen am Weihnachtsfeste in Eltham überfallen, die Kirche und Klöster in und um London in Brand setzen und eine Republik unter Cobhams Leitung gründen. So unwahrscheinlich auch bei der anerkannt friedfertigen Gesinnung der Wiklifiten solche Beschuldigungen klangen, so schenkte ihnen Heinrich doch Glauben, und da man ihm meldete, daß eine Ebene in der Nähe von St. Giles ihnen zum Versammlungsort diene, so beschloß er, sie dort zu überraschen. Nachdem er Befehl gegeben, die Tore der Hauptstadt zu schließen, um den dortigen Lollharden die Verbindung abzuschneiden, näherte er sich in der Stille der Nacht mit hinreichender Mannschaft dem Platze und traf etwa 100 Wiklifiten, die sich wahrscheinlich zu heimlicher Andachtsübung versammelt und zum Schutze gegen Überfall mit Waffen versehen hatten. Der König ließ sie sogleich greifen. Andere, die sich noch auf dem Wege befanden, wurden gleichfalls verhaftet; auf das Haupt Oldcastles aber, den man vergebens in der Versammlung suchte, wurde ein Preis von tausend Mark gesetzt. Mehrere der Gefangenen wurden, nach einem hastigen Gerichtsverfahren auf schuldig erkannt, an den Galgen geknüpft oder den Flammen übergeben.

Drei Jahre später erfüllte sich auch Oldcastles Schicksal. In Wales, wo er sich verborgen gehalten, entdeckt, wurde er nach tapferster Gegenwehr gefangengenommen und als Hochverräter und Ketzer in Ketten aufgehängt und verbrannt. Er starb treu in seinem Glauben, von seinen Genossen als Märtyrer verehrt. Katholische Schriftsteller dagegen suchten sein Andenken durch die Nachrede zu verunglimpfen, Shakespeare habe den Ritter Oldcastle unter dem Namen John Falstaff auf die Bühne gebracht. – Die Folge dieser Vorgänge war eine Schärfung des Gesetzes gegen Ketzer, welche den Richtern und Munizipalbehörden die Gewalt einräumte, alle des Lollhardismus Verdächtigen in Haft zu bringen und zugleich bestimmte, daß mit der Bestrafung der Überführten Verlust alles Guts und Vermögens wie beim Hochverrat verbunden sein sollte. Auch wurden die religiösen Bücher und ihre Abschreiber unter die strengste Aufsicht gestellt. –

Diese Ereignisse waren von verderblicher Wirkung für die Wiklifiten. Der entschiedene Wille des Königs, »die Kirche Gottes gegen die nichtswürdigen Aftergläubigen zu schirmen«, die Strenge der Geistlichkeit, deren Inquisitionswächter über das ganze Land zerstreut waren und alles geistige und religiöse Leben mit Argusaugen beobachteten, verbunden mit dem Verdammungsurteil, das bald nachher das Konzil zu Konstanz gegen eine Reihe wiklifitischer Lehrsatzungen aussprach, und die gefährlichen Nachwirkungen in Böhmen schreckten die höheren Stände, unter denen der Wiklifismus anfangs viele Bekenner zählte, von der bedrohten Lehre ab. An der Universität zu Oxford, im Parlament, unter Adel und Klerus trat man öffentlich oder insgeheim von den ketzerischen Ansichten zurück und gab die kirchliche Opposition auf. Der Versuch des Bischofs Pecock von Chichester, um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, die reformatorischen Grundsätze Wiklifs noch einmal zu beleben, hatte für ihn selbst Kirchenbuße, Absetzung und Klosterhaft zur Folge. Mit dem Fluche der Kirche beladen, führten die wenigen Getreuen als gemiedene Sekte nur ein freudloses Dasein, bald geduldet und übersehen, bald verfolgt und mit entehrenden Strafen belegt. Diejenigen, welche die gebotene Abschwörung leisteten, mußten, in ein Bußgewand gehüllt, ein Reisigbündel nebst einer Fackel an die Kirchentüren tragen und durch die öffentliche Schmach ihre Schuld und ihre Reue bekennen, oder es wurde ihnen auf die Wange ein Brandmal gedrückt und auf den Ärmel ein Kennzeichen geheftet, um ihnen den Umgang mit anderen Menschen abzuschneiden. Nur wenn sich einer oder der andere beikommen ließ, standhaft bei seinen antikirchlichen Ansichten zu beharren oder wenn äußere Umstände oder eigene Keckheit die Blicke des Klerus auf die eiternde Beule der Kirche lenkten, suchte man durch Hinrichtungen die Vermessenen zu schrecken und in die frühere Verborgenheit zurückzuscheuchen. Manchen hartnäckigen oder eifrigen Häretiker schloß auch der Lollhardsturm zu Lambeth im Westende von London vom menschlichen Umgang und vom erquickenden Sonnenlicht auf zeitlebens ab und ließ ihm nur den traurigen Trost, seinen Glauben und seinen Kummer auf die dunklen Wände seines Kerkers einzugraben.


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