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IV.
»Aus Nacht durch Blut zum Licht!«

Leuchten der Menschheit

»Die Menschheit kämpft sich immermehr zur Menschlichkeit hinauf.«

Tiedge.

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9.
Allmähliches Verlöschen des Teufels- und Hexenwahns

»… und zog umher,
Mit seines Wortes Leuchte,
Die Wahn und Trug verscheuchte.«

Tiedge.

Zur Ehre der Menschheit sei es gesagt, daß trotz des Befangenseins großer Männer vom Teufels- und Hexenwahn und trotz aller Feigheit und Heuchelei, es von Anbeginn der Hexenprozesse an Männer gegeben hat, die durch Wort und Schrift gegen das entsetzliche Unwesen anzukämpfen suchten; allein was wollte das sagen einer Dreieinigkeit von Aberglauben, Fanatismus und Habsucht gegenüber! Flammten doch gleich nach Einführung des peinlichen Verfahrens, während der Jahre 1484-89, fast einhundert Scheiterhaufen empor, auf welchen Hexen, denen man den Prozeß gemacht hatte, zu Staub und Asche verbrannt wurden!

Es war außer der entfesselten Bestie der Grausamkeit »eine neuerfundene Alchymisterei (Goldmachekunst, Suchen nach dem Stein der Weisen), um aus Menschenblut Gold zu machen«, wie einer der Gegner der Hexenprozesse im 16. Jahrhundert richtig bemerkte. Und Spee, Weier u. a. waren nicht die einzigen, welche zu behaupten wagten: »Die Hexerei existiere nur in dem Wahne der Menschen, welche natürliche Wirkungen, deren Ursache sie nicht kennen, auf Zauberei zurückführe«, und welcher den Versuch machte, »das ganze Hexenwesen« als »Phantasterei und Einbildung« zu bezeichnen. Und doch begann erst, als das 17. Jahrhundert zur Neige ging, diese Ansicht energischer sich Bahn zu brechen und durchzudringen. Wer bis dahin nicht an Hexen glaubte und an die Verdienstlichkeit ihrer Verbrennung, galt selbst für einen Zauberer und als Gottesleugner.

Sie und vor allem der nicht auszurottende gesunde Sinn des Volkes, der Volkswitz, waren die Vorläufer besserer Erkenntnis über Teufelswahn und Zauberei, welche das Pfaffentum gehegt und gepflegt und großgezogen und der Juristen seltsame Wissenschaft in Regeln gebracht; denn während die Richter und Pfaffen noch im besten Hexenbrennen verharrten, während der Afterglauben seit der Reformation als Alchimie (Goldmachekunst) und Astrologie (Sterndeuterei) sein Wesen trieb und in bezug auf Zauberei den Dr. Faust zum Repräsentanten erkor, da war es der gesunde Volkswitz, der sich immerfort über den Teufel lustig und den gelehrten Hexenwust allmählich zuschanden machte. Unzählige deutsche Volkssagen, welche bis in die frühesten Zeiten des Mittelalters zurückreichen, schildern uns den Teufel als einen dummen Patron, der sich oft auf die plumpste Weise prellen und hinters Licht führen läßt, zahlreiche alte Sprichwörter verspotten ihn, und vielfach überragte »die Weisheit der Gasse« die Systeme sogenannter »Gelehrten«.

Bereits im Jahre 1515 trat in Italien der Rechtsgelehrte Ponzivibius aus Piacenza mit einem Buche » de lamiis« dagegen auf, indem er erklärte, daß das Geständnis der Hexen, als irre geleiteter und verblendeter Personen, keine gültigen Beweise gegen sie abgeben könne. Ehre ihm! –

In Deutschland war der erste kühne Held, der den Mut besaß, das Wagnis zu unternehmen, gegen den Wahn, der am Marke der Menschheit nagte, aufzutreten, der von uns bereits erwähnte Generaladvokat von Metz, Cornelius Agrippa von Nettesheim.

Er war zu der Überzeugung gelangt, daß alle Zauberei auf Betrug oder auf besonderer Kenntnis der Natur beruhe; in diesem Sinne schrieb er eine Satire auf die damalige Wissenschaft. Aber er gelangte in der Erkenntnis der Wahrheit noch weiter, nämlich zu einer vom After- und Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurteilung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung, und der furchtlose Mann richtete auch dagegen seine Angriffe in der zu Paris (1531) und zu Köln (1533) erschienenen Schrift » de occulta philosophia«.

Durch seine Schriften aber und namentlich auch durch die von uns bereits mitgeteilte unerschrockene und geschickte Verteidigung einer Bäuerin wurde er selbst verdächtig. Man warf den Anrüchigen, als mit dem Satan im Bunde stehend und weil er Magie treibe, zu Brüssel ins Gefängnis, ließ ihn ein volles Jahr darin schmachten und redete ihm nach seinem Tode nach, er habe auf seinem Sterbelager einen schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war. Dabei sollte er gerufen haben: Die Ursache des Verderbens!

Wie auf jeden wahrhaft aufgeklärten, überzeugungstreuen Mann von reinem, makellosem Charakter der Neid und die Scheelsucht niedrigdenkender, wahnbefangener und dünkelhafter Menschen blicken und sich bemühen, ihn zu beflecken, über ihn zu Gericht zu sitzen und zu verderben, so erging es Agrippa von Nettesheim.

Gehaßt und verfolgt, stand er im allgemeinen einsam da auf dem Gipfel der Erkenntnis. Indes, Menschen vergehen, aber die Ideen der Wahrheit, sie sterben nicht, und sollten sie auch lange Zeit nur als ein winziges Fünkchen fortglimmen. So war denn auch das mutvolle Auftreten des Agrippa von Nettesheim nicht ganz erfolglos geblieben. In einem andern edlen Menschenfreunde gedieh die Saat, die er gesäet. Es war dies der Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Cleve, Johann von Weier (Johannes Wierus), geboren 1515 zu Grave in Brabant, gestorben 1558.

Weier ließ eine Schrift » de praestigiis daemonum« (Von den Blendwerken der Teufel) im Jahre 1556 und eine zweite » de Pseudomonarchia Daemonum« (Von der erdichteten Herrschaft der bösen Geister) drucken. In beiden Werken ist zwar das Vorhandensein des Teufels nicht geleugnet, wohl aber wird behauptet, daß er keine große Macht über die Menschen habe. Weier erklärt die vermeintlichen übernatürlichen Erscheinungen, deren Entstehung man gemeinhin dem Einflusse der Zauberei zuschreibe, aus natürlichen Gründen; zugleich wagte der brave Mann den in damaliger Zeit sehr gefährlichen Ausspruch, daß Sprengers Hexenhammer ebenso aberwitzig als gottlos und daß der Hexenprozeß überhaupt der größte Irrtum der Menschheit, die abscheulichste Schande für Europa sei. Weier erkannte im Aberglauben die größte Seuche seiner Zeit, gegen welche er im Jahre 1563 sein Buch »von den Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei« als Heilmittel entgegenwarf.

In der Widmung dieses Buches an seinen Fürsten, den überaus aufgeklärten humanen Herzog Wilhelm von Cleve, heißt es:

»Als aber dieser Gräuel ein wenig gestillet, und ich derhalb gute Hoffnung gefaßt hatte, es würde ohne Zweifel der liebe Gott seine Gnade und Kraft verleihen, daß er durch die Predigt der gesunden Lehre abgeschafft und aufgehoben würde, so sehe ich doch von Tag zu Tag je länger je mehr, daß ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, als vordem auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen die Mehrheit der Theologen schweigt und durch die Finger sieht; die verkehrten Meinungen von Ursprung der Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableitung derselben die Medici leiden und gestatten, daß es ein alt Herkommen und deshalb eine ausgesprochene Sache ist, fürüber passiren zu lassen, und zu dem Allen Niemand, der aus Erbarmniß zu den armen Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum wenigsten zu verbessern sich unterwinden wolle, gehört wird: so hat mich, Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und notwendig angesehen, die Hand, wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so im Verstand und Urtheil solcher Sachen mir den Stein weit verstoßen, ein Anlaß, ja (wie man pflegt zu sprechen) die Sporn, diesem Handel fleißiger nachzutrachten und ihre Meinungen auch zu fällen.«

Klugerweise hatte Dr. Weier seine Schrift vor dem Druck dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium »gegen den Nachdruck« zu erlangen, und dieses war ihm seltsamerweise auch wirklich erteilt worden, und noch dazu mit dem Bemerken, »daß das rühmliche Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden verdiene.« –

Über die Art, wie zu Weiers Zeiten sich manche Priester bei der Heilung von Zauberschäden benahmen, gibt Weier folgende Beispiele:

»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutschen Zungen: es sei nämlich vor etlichen Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaßen aufgegangen, daß Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe. Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kindes genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei ihm Rath und Hilfe gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen, von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kautz (der Geistliche Jakob Vallick) die Anatomica etwan nicht gestudirt haben; denn daß es eine lange, breite dicke Lüge sei, mag ein Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen.«

»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich (Weier) vor Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit beladen, gänzlich überredet, sie sei veruntreuet worden, es sey ihr auch durch kein ander Mitel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen Meß auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt, ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nochmals nicht anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen, zu wüthen, daß es ihm von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestoßen worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat doch dieser spöttliche Brillenreißer und Merlinschreiber seine Kunden, die ihm anhangen und ihn, vielleicht daß sie mehr Geistlichkeit und Andacht, als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amtshalben ein Pfarrherr ist) gar hoch achten.«

Aber nicht bloß gegen die boshaften, betrügerischen und dummen Priester und Klosterinsassen zieht Weier los, sondern auch gegen die unwissenden Ärzte.

Beifall dagegen zollt er dem weisen Verfahren des Herzogs Wilhelm von Cleve in Zaubersachen.

Einem Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb, hatte ein Wahrsager des Meiers junge Tochter angegeben, welche die Kühe verhext habe. Ergriffen, gestand das arme Mädchen, was man von ihm wünschte, und gab auch sechzehn Weiber als Mitschuldige an. Auf das Gesuch um Genehmigung des weiteren Verfahrens ließ er den Wahrsager festnehmen und befahl, dem Mädchen guten Religionsunterricht zu erteilen, die sechzehn Frauen aber ungeschoren zu lassen. Dazu bemerkt der redliche Weier:

»Wollte Gott, daß alle Obrigkeit diesem Exempel nachkäme, so würde nicht soviel unschuldiges Blut dem Teufel zugefallen, vergossen werden. Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, daß oftmals der Fürsten Räth, auch andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (– die es nicht antrifft, verzeihen mir –), daß sie weder in dieser, noch in einigen anderen zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können, und deshalben nirgends anders wohin, denn daß es Blut koste, sehen und sich richten können.«

Weiers Buch machte ungemeines Aufsehen; binnen vierzehn Jahren erschienen fünf Auflagen, und im Jahre 1586 übersetzte es Fuglinus ins Deutsche. Viele wirkliche Gelehrte, namentlich Ärzte, spendeten ihm Beifall, der edle Cujacius rühmt das Werk, der Probst Johann Brenz in Stuttgart trat in Briefwechsel mit ihm, und Kaspar Borcholt empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rate Bartolus Richius.

Vom Pfalzgrafen Friedrich rühmt Weier selbst, daß er bald der Stimme der Vernunft Gehör gegeben; ein Gleiches sagt er von der clevischen Regierung und vom Grafen von Nieuwenar, der eine geständige Angeklagte um ihrer eigenen Sicherheit willen des Landes verwies. Es ist zweif[*]ellos, daß Weiers Werk dem Hexenwesen in Deutschland und darüber hinaus einen harten Stoß versetzt hat; leider waren dessen wohltätige Wirkungen aber nur von zu kurzer Dauer, und dem hochherzigen Helden der Wahrheit blieben schwere Anfechtungen der Dunkelmänner auch nicht erspart. Sein erleuchteter Herzog Wilhelm IV. verfiel in Trübsinn, und kaum war dieses traurige Verhängnis eingetreten, als seine Feinde den seines hohen Beschützers Beraubten anklagten, durch teuflische Zauberkünste den Geist des Fürsten umnachtet zu haben, und sicher hätte ihm ein trauriges Los bevorgestanden, wäre er nicht aus Düsseldorf entflohen. Glücklicherweise fand er bei dem nicht minder aufgeklärten Grafen von Bentheim zu Tecklenburg Aufnahme, und unter dessen Schutze lebte und wirkte er segensreich als Arzt und Schriftsteller bis an sein Ende.

Der kühne Weier, dieser echte Jünger der Wissenschaft, hatte aber die Hinfälligkeit der Schein- und Aftergelehrten so sehr ans Licht gezogen, daß sie drei Jahrzehnte hindurch den Mann der Wahrheit mit den Waffen der Finsternis bekämpften, und man sollte kaum für möglich halten, daß selbst »der Vater der reformierten Moraltheorie«, der berühmte Lambert Danäus, für den Hexenglauben und dessen Verfolgung eintrat, und beispielsweise selbst das Abscheren der Haare vor der Tortur vom theologischen Standpunkte aus ganz in der Ordnung fand.

Auch der französische Philosoph Jean Bodin bekämpfte Weier heftig und zieh ihn der Selbstüberschätzung, und so noch viele andere beschränkte Köpfe, deren Namen eigentlich verdienen, an die Schandpfähle der Geschichte der Menschheit festgenagelt zu werden, tun dasselbe; so Scribonius und andere mehr.

Weier folgten u. a. Reginaldus Skod in England (1584), Montaigne (1588) und Charru (1591) und hatten denselben Erfolg.

Bald nach Weier trat auch ein böhmischer Schriftsteller, Johann Slelcar Zeletawsky, utraquistischer Pfarrer zu Mnichowic bei Kauøim gegen das Hexenwesen auf, indem er in seinem 1538 zu Prag erschienenen »Geistlichen Buch« unter anderem auch die Frage behandelte, ob Hexen und Zauberer durch eigene Kraft Hagel, Sturm und Gewitter herbeirufen könnten und den Beweis führte, daß weder Zauberer noch Hexen Ähnliches vermögen, daher der Glaube an deren Macht ein Widersinn und die Verfolgung der wegen Hexerei Verdächtigten inhuman sei.

Was die Hexengläubigen am meisten verdroß, das war diese Meinungsverschiedenheit im eigenen Lager. So bekannte der gelehrte Frankfurter Jurist Johann Tichard in einem von ihm 1564 herausgegebenen Werke »Consilien«, daß er die nächtlichen Teufelstänze und Mahle sowie die Vermischung des Satans mit Frauen für Träumereien und Täuschungen halte, weshalb man darauf nicht den Feuertod erkennen dürfe. Im übrigen war er noch stark im Hexenwahn befangen und verurteilte in anderen Fällen zum Tode.

Auch der mecklenburgische Jurist Georg Godelmann schreibt 1584: »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich, daß sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst getötet haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen Unmögliches, z. B., daß sie durch einen engen Schornstein durch die Luft geflogen seien, in Tiere sich verwandeln, mit dem Teufel sich vermischt haben, und dann sind sie nicht zu strafen; oder endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit einer außerordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder Geldstrafe belegt werden können« usw.

»Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen und Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz, desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit solchen Weibern verbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner Einfalt dafür, daß es lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie ist.

Dergleichen Phantasie ist auch, daß etliche glauben, daß die Hexen und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn daß solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so zu Ancyra gehalten, geschlossen worden. Endlich wird auch den Hexen vorgeworfen, daß sie böse Wetter machen können, so doch Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. Derentwegen kann kein Richter jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger töten, weil derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht wird.«

In ähnlichem Sinne sprechen sich August Lercheimer und selbst der strenge Ketzerrichter Hard a. Dassel aus.

Bemerkenswert ist übrigens ein Aufsatz, welchen am 16. Oktober 1886 der Landesgerichtsrat Meyer in Marienwerder in der Berliner historischen Wochenschrift » Der Bär« veröffentlichte. Danach haben selbst die zuerst genannten Verteidiger der Menschenrechte schon in Deutschland nicht nur im gesunden Sinne des Wortes, sondern gewissermaßen auch eine Art offiziellen Vorläufers gehabt. Der Aufsatz lautet:

» Joachim II. ( von Brandenburg) und der Hexenglaube

Der 1487 in Veranlassung der päpstlichen Bulle Summis disiderantes von Institoris und Sprenger verfaßte Hexenhammer brachte den bestehenden Hexenhammer in ein System und die Hexenverfolgungen wüteten jahrhundertelang in katholischen und protestantischen Ländern. An der Hexerei zu zweifeln galt für Ketzerei; 1589 wurde der kurfürstliche Rat Flade zu Trier dieserhalb verbrannt, und noch 1698 wurde ein reformierter Pfarrer – Balthasar Becker – seines Amtes entsetzt, weil er die Hexerei für Aberglauben erklärte.

Man nennt gewöhnlich den cleveschen Leibarzt Dr. Weier als den ersten, der gewagt habe, gegen den Hexenglauben 1563 aufzutreten. Demgegenüber ist es höchst interessant, daß schon 1533 die Nürnberger Kirchenordnung [Diese Kirchenordnung in Nürnberg, durch welche u. a. die deutsche Messe eingeführt und Taufbücher angelegt wurden, ist von Osiander und dem Pfarrer Johann Brentius (Brenz) ausgearbeit. Der Verfasser.] in dem als Anhang beigefügten Kinderpredigten den entschiedensten Unglauben an die Hexerei ausspricht. Diese Kinderpredigten sind nach Richter von Johann Brenz, Prediger zu Schwäbisch-Hall, verfaßt, und ist die Kirchenordnung – es ist anzunehmen mit diesem Anhang – von Luther, Melanchthon, Jonas und Bugenhagen im wesentlichen gebilligt (vgl. Lange, Neuere Geschichte des Fürstentums Bayreuth, II, 30. Luthers Briefe, von de Wette, Berlin 1827, IV, S. 388).

Hier heißt es unter der Überschrift »Die ander Predigt, Auslegung des andern Gepots« wörtlich folgendermaßen:

»Zum fünfften nennet man Gottes Namen unnützlich und vergeblich, wenn man zauberey damit treiben will. Und das ist nicht allein ein sünd, sunder auch eine grosse mechtige thorheyt, denn das sollt ir kindlein für gewiß halten, daß es nichts mit zauberey ist, sunder ist eytel betrug und lügen von bösen buben erdacht, die einfältigen Leut zu närren und zu äffen, wie da vil Leut zu mit irem Schaden erfahren haben. Darumb hüt euch davor, glaubt nicht daran, lernets nicht und fürchtet euch nicht davor, es ist nichts, denn daß der Teuffel dadurch große sünd anricht, daß man Gottes Namen mißbraucht, in mancherlei Aberglauben falt und eins dem andern verdächtig wirt. Darauß dann feindschafft, zorn, neyd, haß, affterred, und alles ubel entstehet. Das gefellt dem Teuffel wol. Aber Gott hat es verpoten und gesprochen, man soll die Zauberer nicht leben lassen. Exo. 22.«

Diese Stelle der Kinderpredigten ist – von einigen orthographischen Änderungen und Änderung des Wortes »kindlein« und »geliebten« abgesehen – wörtlich in die Kinderpredigten aufgenommen, welche Joachim II. (von Brandenburg) als Anhang zu der Kirchenordnung für Brandenburg 1540 veröffentlichte. Sie wurden von Joachim II. mit einer eigenen Vorrede versehen, und Luther billigte sie und schrieb dem Kurfürsten: »Es gefällt mir über die Maßen wohl Ew. Kurfürstlichen Gnaden Vorrede, so im Drucke soll mit ausgehen.« (Vgl. Gerlach, Katechismus oder Kinderpredigten, Berlin 1839, S. VIII. Hier sind die Kinderpredigten in heutigem Deutsch wiedergegeben.) Die Kinderpredigten in dieser Fassung (von 1540) sind abgedruckt in Mylii Corpus Constitutionum Marchicarum Vol. I. Nr. 2, während der oben mitgeteilte Passus aus den Nürnberger Kinderpredigten einem in der Nürnberger Stadtbibliothek befindlichen Werke »Kirchenordnung. In meiner gnädigen Herrn der Markgrafen zu Brandenburg und eines Erbaren Rats der Stat Nürnberg Oberkeit und gepieten, Wie man sich bayde mit der Leer und Ceremonien halten solle M.D.XXXIII Gedruckt zu Nürnberg durch Christoph Gutknecht« entnommen ist.

(Danach ist Luther auch ein Gegner des Hexenwahns gewesen.)

Es ist allerdings in den angeführten Stellen von Zauberei mittels Anrufen des Namens Gottes die Rede, und die Hexerei sollte nach dem Volksglauben mit Hilfe des Teufels geschehen; doch ist die Stelle so allgemein gefaßt, daß es wohl auf jede Zauberei zu beziehen ist; sonst wäre sicher gesagt, daß sie nur mit Hilfe des Teufels geschähe. Statt dessen wird alles für Betrug und Lügen erklärt.

siehe Bildunterschrift

Vollzug der Todesstrafe vermittelst des Rades.

Wenngleich diese vernünftige Ansicht den Siegeszug der Hexenprozesse über Deutschland nicht hat aufhalten können, so ist doch allein schon die Tatsache von Bedeutung, daß dergleichen damals – und anscheinend doch mit Billigung der bedeutendsten Theologen der Reformation – geschrieben werden konnte.

Eine traurige Berühmtheit erwarb sich im Jahre 1589 der Weihbischof Peter Binsfeld zu Trier durch seine Schriften, die bald hier und da, besonders auch in Bayern, den Richtern in den Hexenprozessen zur Richtschnur dienten; so wurde er die Ursache des Untergangs zahlreicher Unschuldiger, darunter auch zweier Ehrenmänner namens Loos und Flade.

Gleichzeitig mit Weier eiferte der gelehrte und rechtschaffene Mainzer Geistliche Kornelius Loos gegen die Ungerechtigkeit der Hexenprozesse.

Allein diese Braven wurden von der Menge überschrien. Wie konnte auch Besserung geschaffen werden, wenn selbst der größte deutsche Satiriker jenes Jahrhunderts, Johann Fischart, sich dazu herbeiließ, das aberwitzige Hexenbuch des Franzosen Bodin unter dem Titel »Vom außgelassenen wüthigen Teufelsheer« ins Deutsche zu übersetzen!

Der Mainzer Priester Kornelius Loos, der den ganzen Hexenglauben für Irrwahn erklärte, wurde durch Kerkerleiden zum Widerruf vor Peter Binsfeld gezwungen, wiederholte aber seine Fürbitte für die armen Weiber und wurde aufs neue in den Kerker geworfen. Aus demselben entlassen, trat er abermals für die Wahrheit ein und schwebte in Gefahr, wieder eingesperrt zu werden, als der Tod (3. März 1593) seinen Feinden zuvorkam und seinem Leben ein Ziel setzte. Schlimmer erging es dem kurfürstlichen Rat und Schultheißen zu Trier, ehemaligen Universitäts-Rektor Dr. Dietrich Flade. An ihn hat sich Loos gewendet. Auch er stellte die Hexerei als Einbildung hin. Er wurde eingekerkert, gestand unter der Folter und wurde im Jahre 1589 gleichzeitig mit zwei Bürgermeistern, einigen Ratsherrn und Schöffen sowie mehreren Priestern lebendig verbrannt.

Neben Binsfeld erwarb der lothringische Geheimrat und Oberrichter Nikolaus Remigius einen ganz ähnlichen, traurigen Ruhm wie dieser durch seine » Damonologia«, die den Hexenrichtern zu einem unentbehrlichen Not- und Hilfsbüchlein wurde.

Während der sechzehn Jahre, daß Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind nach der eigenen Angabe dieses Scheusals achthundert Zauberer in Lothringen zum Tode verurteilt worden, und ebensoviel waren entwichen. Nur eine Schwachheit konnte diese Schandsäule der menschlichen Gesellschaft sich selbst nicht verzeihen; er hatte nämlich auf Wunsch seiner Kollegen siebenjährige Kinder, die angeblich am Hexentanze teilgenommen, nur damit bestraft, daß er sie nackt dreimal um den Richtplatz ihrer Eltern mit Rutenhieben treiben ließ, da sie ebenfalls verdient hätten, verbrannt zu werden.

Wie Remigius und der König von England, Jakob I., war der 1551 zu Antwerpen geborene Martin Delrio ein gewaltiger Verfechter der Hexenprozesse und eine der Schandsäulen der Menschheit; ebenso Torreblanca.

Etwa ein Jahrhundert später traten wieder einzelne Menschenfreunde gegen den Molochsdienst der Hexenprozesse auf, und diese Ehrenmänner waren – Mitglieder der Gesellschaft Jesu.

Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war Adam Tanner (Thanner), (geboren 1572 zu Innsbruck, gestorben am 25. Mai 1632), ein Universitätsprofessor. Er forderte namentlich die Richter auf, ihre mörderische Willkür zu beschränken und bei der Untersuchung sehr auf ihrer Hut zu sein, da so vieles auf Täuschung beruhe.

Sein Biograph sagt von ihm: »Seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der Vögel.«

Auch er hatte wegen seines großen, gegen den Hexenwahn geschriebenen Werkes große Anfechtungen zu erdulden, und noch im Tode verfolgte ihn ein eigenes Mißgeschick. Der Tod hatte ihn auf einer Reise in dem Örtchen Unken ereilt, und unmittelbar darauf entdeckte man unter seinen Sachen ein Glas, in welchem sich ein großer, dunkler, haariger und mit Krallen versehener – Teufel zeigte. Natürlich wurde der Verstorbene der Zauberei verschrien, indem man behauptete, daß er einen »Glasteufel« mit sich geführt, und wegen dieses »Hausteufelchens« ( Spiritus familiaris) eilten die guten Leute zum Pfarrer, damit die Leiche des Hexenmeisters ja nicht etwa in geweihter Erde begraben werde. Der verständige Geistliche erkannte in dem »Glasteufel« ein Mikroskop, in welches Tanner eine Mücke gelegt hatte. Nunmehr machte er den Leuten das Verhältnis klar, indem er vor ihren Augen die Mücke aus dem Mikroskop nahm und ein anderes Insekt hineinlegte, welches sich denn auch bedeutend vergrößert zeigte. Man sah den Irrtum ein, und die Leiche des Gelehrten wurde in der Ortskirche beigesetzt.

Als Tanners Werk zwei Inquisitoren gelesen hatten, erklärten diese, sie würden diesen Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, auf die Folter spannen.

Ein anderer Jesuit, Paul Laymann (1575 zu Innsbruck geboren und 1635 zu Konstanz gestorben), gab in München eine » Theologia moralis« heraus, in der er seine humanen Ansichten niederlegte und sich gegen die Hexenverfolgungen aussprach.

Indessen man kehrte sich im großen und ganzen nicht an die Mahnungen eines Tanner und Laymann, sondern mordete lustig weiter, so daß es schien, als sollten Laymanns Worte in Erfüllung gehen: »Es ist jetzt so weit gekommen, daß, wenn solche Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte veröden und daß niemand sicher sein wird, nicht einmal Geistliche und Priester!«

Da erhob sich ganz plötzlich – und zwar ganz gewaltig – abermals eine Stimme gegen den Wahnsinn der Hexenverfolgungen; es war die des Jesuiten von Spee. Er war es, der sich die größten Verdienste um Bekämpfung der Hexenprozesse erwarb. Dieser berühmte und große Menschenfreund Friedrich Spee von Langenfeld, zu Kaiserswert im Jahre 1591 geboren, stand im Dienste der Mission und starb 1635 zu Trier. In einer seiner geistlichen Dichtungen, der » Trutznachtigal«, singt er unter anderem von der Trutznachtigal:

»Sich setzt an grober Eichen
Zur schnöden Schedelstatt,
Will kaum von dannen weichen,
Wird Kreutz noch Peinen satt

Dieser edle Mann hatte als junger Beichtvater in Franken viele zum Tode verdammte Hexen vorzubereiten und sie zum Scheiterhaufen zu begleiten. Durch die Mitteilungen, welche ihm die unglückseligen Schlachtopfer finsteren Menschenwahns gemacht, veranlaßt, schrieb er im Jahre 1631 in heiligem Eifer für die Wahrheit sein Werk Cautio criminalis sive de processibus contra sagas liber usw. (Kriminalistische Vorsicht oder das Buch gegen die Hexen). Dieses Buch, an die Obrigkeiten gerichtet, legte die Ungerechtigkeiten in den Hexenprozessen dar und unterzog die damalige Rechtspflege einer strengen Kritik. Die erste Auflage dieser Schrift erschien im Jahre 1631 in Rinteln ohne Angabe des Verfassers, welcher sich seiner persönlichen Sicherheit halber nicht nennen konnte, bloß mit der Bemerkung: auctore incerto theologo Romano. Dem Kurfürsten von Mainz entdeckte Spee jedoch seine Verfasserschaft. Auf die Juristenfakultät von Rinteln hat das Buch keinen Einfluß geübt, denn diese hat noch lange danach Todesurteile gefällt (so im Jahre 1653). Sein Werk blieb indes bei seinen Zeitgenossen nicht ganz ohne Erfolg; so wirkte es beispielsweise so auf den Kurfürsten von Mainz Johann Philipp von Schönborn derartig ein, daß so lange, als dieser regierte, in seinem Lande keine Hexe verbrannt wurde. Anders war es bei den meisten Juristen und Theologen seiner Zeit; bei diesen stieß er auf taube Ohren.

Der treue Wahrheitskämpfer Spee erzählt u. a., es hätten ihm ganz kräftige und mutige Männer, welche gefoltert worden, versichert, es könne kein Schmerz gedacht werden, der so unausstehlich sei, wie der der Tortur, und sie würden sofort auch die abscheulichsten Verbrechen auf sich nehmen und bekennen, wenn man sie wieder mit der Folter bedrohen würde, und lieber, wenn es möglich wäre, zehnmal sterben, als sich noch einmal foltern lassen.

Nachdem Spee die Folter beschrieben, bemerkt er:

»Es wäre wohl etwas, wenn man nach einmal beständig ausgehaltener Tortur vor ferneren Martern gesichert wäre; aber da man die peinliche Frage zum zweiten, dritten, auch wohl mehr Malen repetiert, und des Folterns, Ziehens, Geißelns, Sengens und Brennens fast kein Ende ist, darf ihm niemand den Gedanken machen, wieder los zu werden.

Wer wollte nicht lieber sterben und mit tausend Lügen sich einer solchen Pein und Marter überheben?

Aber viele halten es für eine Todsünde, sich zu dem Laster der Zauberei (das sie nicht begangen) zu bekennen. Damit sie nun solchergestalt ihre Seele nicht beschweren mögen, so strecken sie alle ihre Kräfte daran, daß sie die Marter aushalten, müssen aber endlich doch wegen Unleidlichkeit der Marter gewonnen geben, und wann sie alldann vermeinen, daß es wegen solcher falschen Bekenntnis nunmehr um ihre Seligkeit schon getan sei, wie ängsten, quälen und bekümmern sich dann solche arme Leute im Gefängnis, also, daß ihrer viele in Verzweiflung fallen;

Wehe der Armen, welche einmal ihren Fuß in die Folterkammer gesetzt hat! Sie wird ihn nicht wieder herausziehen, als bis sie alles nur Denkbare gestanden hat Ganz ähnlich spricht sich der schon erwähnte Jurist Godelmann in einem im Jahre 1587 abgegebenen Gutachten aus, in dem er schreibt:
»Wir haben schon öfter von den Gefangenen, ehe sie noch bekannt, gehört, wie sie wohl einsehen, daß keiner, welcher Hexerei halber eingefangen ist, mehr herauskommt, und ehe sie solche Pein und Marter ausstehen, wollen sie lieber zu allem, was ihnen vorgehalten werde, ja sagen, wenn sie es auch entfernt nie getan noch jemals daran gedacht haben.«

Über die Habsucht der Richter und Kommissare, die für den Kopf einen gewissen Preis bezogen, schreibt der mutige Spee:

»Sie suchen allerlei Ränke, damit diejenigen, so sie wollen, nicht unschuldig erfunden worden; da werfen sie dieselbige in ein böses Gefängnis, plagen und quälen sie daselbst durch Gestank und Unflat, zähmen sie mit Kälte und Hitze, spannen sie von neuem auf die Folterbank, und plagen und ängsten sie so lang und viel, bis sie die arme ausgemachte Kreatur zu Bekenntnis genötigt haben.«

Spee berichtet des weiteren, wie die durch die Folter zum Geständnis gebrachte Angeschuldigte auf Mitschuldige ausgeforscht wurde:

»Wenn sie aufs Beständigste dabei bestünde, daß sie deren keine wüßte oder kennete, pflegt der Richter sie zu fragen: ›Ei, kennst du denn die NN. nicht, hast du dieselbe nicht auf dem Tanz gesehen‹ – sagte sie alsdann, nein, sie wüßte nichts Böses von derselben, so hieß es alsbald (zum Henker): Meister, ziehe auf, spanne besser an (die Folter); als dies geschah, und die Gemarterte den Schmerz nicht erdulden konnte, sondern rief: ja, sie kennet dieselbe und hätte dieselbe auf dem Tanz gesehen, man sollte sie nur herunterlassen, sie wolle nichts verschweigen: so ließ er solches zu Protokoll nehmen.«

Vergebens mahnt Spee, man möge sich wohl versehen: »ob die Besagenden nicht auch von der Rotte seien, welche in ihrer Phantasie betöret und geblendet worden, also daß sie meinen, sie seien gewesen und haben geschen, wo sie doch in Wahrheit nicht hingekommen und was sie in Wahrheit nicht gesehen haben.«

Spee warnt:

»Wenn man auf die Besagung so viel zu geben pflegt, so hat der Teufel, als ein abgesagter Menschenfeind, die gewünschte Gelegenheit an der Hand, die Unschuldigen in Unglück und Verderben zu stürzen.« –

Spee sah im Paderbornschen soviel Hexen verbrennen, daß sein zartfühlendes Herz schauderte. Aus Kummer über eine Hexe, die er als Geistlicher zum Holzstoß begleiten mußte, soll sein Haar in einer Nacht grau geworden sein. In seinem schon erwähnten Buche » Cautio criminalis« fleht er alle Fürsten und Obrigkeiten an, dem Greuel ein Ende zu machen.

Schwer klagt er die Fürsten an, die alle diese unmenschlichen Greuel begehen ließen, »Wehe den Fürsten! Was ist das für eine Blindheit Deutschlands? Und solche Doktores fragen die Fürsten um Rat, und solcher Leute Stolz und Unwissenheit muß das gemeine Wesen ertragen!« Er klagt hauptsächlich den brutalen Kastengeist der Juristen an, die aus jenen Prozessen ihr Privilegium und eine Erwerbsquelle gemacht. Als Beichtvater aber sah er tief ins Innere der unglücklichen Opfer, und seine Schrift ist das Beste, was jemals über Hexenverfolgungen geschrieben worden ist.

Er rief den Unglücklichen zu: »Was hoffet ihr noch? Warum bekennst du dich nicht sofort schuldig, du thörichtes, wahnsinniges Weib, warum so oft sterben, da du das mit einem Male abmachen kannst? Befolge meinen Rath, bekenne nur aller Strafen dich schuldig und stirb! Du wirst doch nicht entrinnen!«

Schon nach einem Jahre folgte der ersten Auflage von Spees Cautio criminalis eine neue, welche in Frankfurt a. M. erschien und auch ins Deutsche übersetzt wurde. Dadurch trug das Werk sehr viel dazu bei, daß die Hexenrichter und Fanatiker überhaupt von jenem finstern Wahn allmählich zurückkamen und die Menschenwürde in der Folge ihr Recht wiedererlangte.

Friedrich Spee von Langenfeld starb, erst 44 Jahre alt, am 7. August 1635 zu Trier, als Opfer seiner Nächstenliebe, an einem ansteckenden Fieber, das er sich bei unausgesetzter Krankenpflege zugezogen hatte.

Erst durch Leibniz hat die Welt erfahren, daß Spee der Verfasser der die Hexenverfolgungen von Grund aus erschütternden Bücher gewesen. »Dieser große Mann« – sagt Leibniz von Spee – »verwaltet in Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen viele Personen wegen Zauberei verurteilt und verbrannt wurden.

Johann Philipp von Schönborn, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst von Mainz, lebte damals in Würzburg als Kanonikus und hatte mit Spee eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen Jahren gemäß sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und Spee löste ihm das Rätsel folgendermaßen: Er habe durch alle Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte überzeugen können, daß ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hatten sich auf seine beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, daß vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefaßt und aus ganz anderem Tone gesprochen. Unter Schluchzen hätten alle die Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerszenen habe einen so tiefen Eindruck auf ihn gemacht, daß er vor der Zeit grau geworden. Als Schönborn ein vertrauter mit Spee geworden war, gestand ihm dieser auch, daß er der Verfasser der Cautio criminalis sei.

In der Folge wurde Schönborn Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezichtigt wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor seine Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur allzu begründet.«

Auch die Briten Webster und Hutchinson, welche das Jahrhundert zur Vernunft zurückführen wollten, verdienen als Bekämpfer des Hexenwahns einen ehrenvollen Platz in der Geschichte.

Immerhin bleibt der erste Bekämpfer des Zauberwahns der Protestant Weier.

Der tübingische Theologe Theodor Thummius trat, wenn auch noch im Wahn befangen, doch wenigstens für mildere Behandlung der Angeklagten ein. Ein anderer Protestant, der Prediger Joh. Grevius aus dem Orte Büderich, kämpfte gegen die Folter. Er hatte einundeinhalb Jahre zu Amsterdam in einem entsetzlichen Kerker geschmachtet, und unmittelbar nach seiner Freilassung schrieb er ein Werk, in welchem er nachwies, daß die Folter dem deutschen Rechtsverfahren von Haus aus fremd, daß sie mit dem Naturrecht und mit dem Gesetz der christlichen Liebe durchaus unverträglich, daß sie völlig unnütz und entbehrlich und daß sie trügerisch und verderblich sei, indem ermarterten Bekenntnissen kein Wert beigelegt werden könnte und auf Grund solcher Geständnisse gar oft Unschuldige in gräßlichster Weise gepeinigt, verurteilt und hingerichtet würden. Wirklichen Erfolg konnte sein Werk, trotz des Aufsehens, das es machte, doch erst nach einem Jahrhundert haben, wo es im Jahre 1737 zu Wolfenbüttel aufs neue erschien.

Das erste Land, in welchem – Dank den Bemühungen Spees – die Einstellung der Hexenprozesse vor sich ging, war das Kurfürstentum Mainz unter Johann Philipp von Schönborns Regierung (1647-1673). Auch im Bistum Bamberg legte sich seit 1631 der Eifer.

Die römische Geistlichkeit im allgemeinen ließ sich dadurch indessen in ihren Hexenverfolgungen nicht stören, und noch im Jahre 1623 erschien eine das Hexenwesen betreffende Verfügung Papst Gregors XV., nachdem einige Jahre zuvor mehrere Mönche hingerichtet worden waren, weil sie den Papst durch zauberische Wachsbilder zu töten versucht haben sollten.

Dem trefflichen Weier folgte etwa zwanzig Jahre später ein anderer Protestant als gleich eifriger Bekämpfer der Hexenprozesse. Es war Meyfart, Direktor des Gymnasiums zu Koburg, dem gleicher Ruhm wie dem edlen Spee gebührt, der aber bisher nur selten so, wie er es verdient, unter den unerschrockenen Vorkämpfern der Humanität genannt worden ist. Sein Buch »Christliche Erinnerungen an gewaltige Regenten und gewissenhafte Prädikanten« (Dominikaner) ist mit derselben aus tiefster Seele quellenden Empörung über die unerhörten Greuel, deren Augenzeuge er gewesen, wie die Schriften Spees, geschrieben. Es enthält Stellen, welche man nicht ohne Erschütterung lesen kann.

So erzählt er, er sei von Jugend auf bei den protestantischen Gerichten Zeuge gewesen, wie man Gefangenen keinen Schlaf gestattete und sie, gerade so wie dies auch in Schottland üblich war, mit spitzen Stacheln aufweckte, wenn sie die Augen schlossen, wie man ihnen nur Speise, mit Heringslake gesalzen, reichte, aber ihnen keinen Tropfen Wasser gönnte! Er hatte gehört, wie die Prädikanten herangezogen kamen – blinde Eiferer, die keines schonten; die ihre Predigten mit feurigen Blitzen voll luden, hervorbrechend in eigenem Hirnwahn und stutzigem Trotz, und schreiend nach Ketten und Banden, nach Türmen und Löchern, nach Holz und Stroh, Rauch und Feuer, Pulver und Schwefel; indem sie wähnten, das heiße den Spruch des Herrn befolgen: »Lernet von mir, denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig.« Dann sah er die Malefizräte mit eisernen Händen zugreifen und in der heimlichsten aller Sünden ohne alle Bescheidenheit verfahren. Er war Zeuge, wie das arme Volk auf ihr Geheiß zerschlagen, gepeitscht, zerquetscht, zerschraubt, zerzerrt, zerrissen, verwüstet, verderbt und verödet wurde; wie der »Trutenkarren« täglich durch die Straßen polterte und der Truten doch stündlich mehr wurden. »So lasset euch nun weisen, ihr Könige«, ruft er aus, »und lasset euch züchtigen, ihr Richter auf Erden! All ihr Könige, Fürsten und Regenten, ihr Zentgrafen, ihr Beisitzer, ihr Malefizschreiber, Henker, Peiniger! Ihr müßt dermaleinst Rechenschaft geben von jedem Worte, das da geboten: zu fahen, zu geißeln und köpfen und brennen; von jedem Hohne, mit welchem ihr der armen Gepeinigten gespottet, von jeder Träne, die sie ausgeweint, von jedem Tropfen, den sie ausgeblutet!«

Die Seuche der Hexenverfolgungen hatte ihren Höhepunkt erreicht; die Krisis trat ein, und allmählich hörten die Hexenprozesse auf.

Wie wir bereits erwähnt, mußte man im Bambergischen wegen Mangel an Geld in den fürstlichen Kassen das kostspielige Verfahren einstellen; auch haben wir schon gesehen, daß der Kurfürst von Schönborn von Mainz in Würzburg und Mainz sich das große Verdienst erwarb, dem Jammer ein Ende zu machen. Ein anderer Ehrenmann, ein schwedischer Offizier, nahm sich der Verfolgten im Osnabrückschen an, und seiner Herrin, der Königin von Schweden, erste Regierungshandlung in den neuerworbenen deutschen Landen war die Niederschlagung sämtlicher schwebenden Hexenprozesse; sie erließ am 16. Februar 1649 den Befehl, »daß alle fernere Inquisition und Prozeß in dem Hexenwesen aufzuhören habe usw.« Allerdings kommen unter Christinens Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen von Zauberern in Schwedisch-Pommern vor; indes war es von Wichtigkeit, daß im Jahre 1683 in Mecklenburg aufs strengste verboten wurde, »daß hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem scharfen Verhör der wegen Zauberei Inhaftierten und der Tortur untergebenen Delinquenten so wenig von dem zu der peinlichen Befragung adhibierten (gebrauchten) Richter gefragt werden sollte, ob reus oder rea (der Beklagte oder die Beklagte) auf dem Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzt oder anderes teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges alles erzählen und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntnis einigen Glauben beilegen, noch zu Protokoll bringen und des Beklagten Namen verzeichnen lassen sollen, zumalen alle dergleichen Denunziationen zu keinem Grunde rechtschaffener Beweisung zu legen seien.«

Ende des 17. Jahrhunderts sprach schon die Juristenfakultät zu Frankfurt einem Geistlichen, den ein altes Weib der Zauberei beschuldigt hatte, das Recht zu einer Beleidigungsklage gegen den Richter zu, weil er den Blödsinn der Alten zu Protokoll genommen hatte, und Friedrich Wilhelm, »der Große Kurfürst« von Brandenburg, ließ vom Professor Joh. Brunnemann zu Frankfurt eine »Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des Inquisitionsprozesses« aufstellen, in welcher unter anderem als ein abzustellender Mißbrauch bezeichnet wird, »daß die Leute so lange torquiert werden, bis sie etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt werden, gebräuchlich ist.«

Fortan durfte in des Kurfürsten Landen die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, weshalb der Richter eine Sanduhr bei sich haben mußte, die er bei Beginn des Folterns umzukehren hatte. Auch mußte die Tortur wenigstens fünf oder sechs Minuten nach dem Essen oder am frühesten Morgen oder »was das Beste«, nachts vorgenommen werden, und was der Einschränkungen mehr waren. –

Obgleich in Frankreich das Parlament von Rouen dem König Ludwig XIV. aus theologischen und juristischen Gründen das wirkliche Vorhandensein der Hexerei und die Notwendigkeit der Todesstrafe zu beweisen suchte, so schlug derselbe doch im Jahre 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit. Später jedoch (1683) bedrohte er in einem Gesetze die Zauberei unter gewissen Voraussetzungen wieder mit der Todesstrafe. Trotzdem, weil eben die Gesichtspunkte genau bezeichnet waren, ist dies als ein Fortschritt gegen das frühere Verfahren anzusehen.

In Genf hörten seit 1632 die scheußlichen Prozesse, wie sie gerade dort in Blüte standen, auf.

Auch in England gerieten die gerichtlichen Hinrichtungen von Zauberern seit 1682 ins Stocken, und in Holland soll der letzte Fall ums Jahr 1610 vorgekommen sein. Dort trat im Jahre 1658 der Mennonit Abraham Palingh, Arzt und Apotheker zu Haarlem, mit einer Beleuchtung des Hexenwesens in die Öffentlichkeit, in welcher er die Nichtigkeit und Torheit desselben dartat.

Inzwischen machten die Naturwissenschaften große Fortschritte, und sehr richtig bemerken Soldan-Hoppe: »Was Kepler, Galilei, Gassendi, Harvey, Guericke, Huygens u. a. geleistet haben, ist der Philosophie und Humanität, überhaupt dem Kulturleben zugute gekommen. Die großen Geister des Jahrhunderts, Hobbes, Bacon, Descartes, Spinoza, Leibniz und Newton, hoben die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe tat, aber den dankbaren Nachkommen desto wohltätiger vorgeleuchtet hat. Vor diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen usw.« »Die Philosophie«, heißt es weiter in Soldan-Hoppes klassischem Werke, »riß sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der Erkenntnis des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Autorität (überlieferte unbedingte Glaubwürdigkeit), vor einer geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen der Theologen demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen läßt über die Guten und Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermaß, zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.«

Auch der Franzose Gabriel Naudé erwarb sich Verdienste um die weitere Aufklärung über den Hexenwahn. Dagegen verteidigte der Engländer Glanvil (gest. 1680) denselben noch mit großem Geschick. Zu seinem Schrecken gebot die englische Regierung dem Friedensrichter Mr. Hunt in Somerset in seiner fanatischen Hexenaufspürerei Einhalt. Da trat der Arzt Webster in ähnlicher Weise wie der Deutsche Weier in einer Druckschrift gegen den unglückseligsten Wahn, an dem jemals die Christenheit erkrankt gewesen, auf, trotzdem Glanvil zahlreiche Nachbeter gefunden hatte.

Auch der niederländische Theolog Balthasar Becker schritt rüstig auf der Bahn der Aufklärung weiter. Er schrieb ein Buch: » De betooverde Wereld« (die bezauberte Welt), welches in Amsterdam (1691-1693) erschien, und worin er den ganzen Teufelsglauben in dessen vollkommener Nichtigkeit darstellte, wegen seines Freimuts und seiner helleren Ansichten wurde jedoch auch er, wie es den aufgeklärten Geistlichen fast immer ergangen, von den Theologen verfolgt, verlor sein Amt, weil er nicht widerrufen wollte, vielfach geschmäht und gekränkt, im Jahre 1698. Sein Name aber möge leuchten unter denen der Männer des Lichts!

Er war der erste, der die Nichtigkeit des gesamten Zauberglaubens erkannte und den Blödsinn bis auf die Wurzel bloß legte.

Beckers Vater war deutscher Abkunft. Auf Besuch bei Verwandten in Bielefeld hatte er in der Nähe die Hexenverfolgungen kennengelernt; der Held des Geistes starb am 11. Juli 1689 in Amsterdam.

Ein anderer Bekämpfer des Aberglaubens war Peter Bayle (ums Jahr 1703). –

Ein deutscher Mann und ausgezeichneter Gelehrter führte den Kampf gegen die Macht der Finsternis mit frischem Mut und glücklichem Erfolge fort. Dieser Mann Christian Thomasius (geboren 1656, gestorben 1728), Professor der Universität Halle, zu deren Gründung (1694) er Veranlassung gegeben hatte. In mehreren Schriften über den Teufels- und Hexenglauben erklärte Thomasius allen orthodoxen (strenggläubigen) Katholiken und Protestanten zum Trotz, frei und kühn: » Es gibt gar keinen Teufel.« Seine Schriften über diesen Gegenstand sind folgende: » Dissertatio de crimine magiae« (Dissertation von dem Verbrechen der Zauberei) und: » De origine et progressu processus inquisitorii contra sagas« (Vom Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen.)

Zwar erregten seine Schriften, welche die Barbarei und den Unsinn an der Wurzel erfaßten, den erbittertsten Streit, in dem es alle Dunkelmänner und alle diejenigen, deren zeitlicher Vorteil an das Fortbestehen der Hexenprozesse und des Aberglaubens geknüpft war, und die es an einer Flut von Gegenschriften nicht fehlen ließen: allein die so lange unterdrückte Wahrheit trug endlich den Sieg davon, und die Jahrhunderte hindurch so schändlich verhöhnte Menschenwürde feierte zuletzt doch ihren Triumph, zumal sich alle Gegner derselben gerade in diesem Streite durch ihre Gegenschriften vor der immer mündiger gewordenen Meinung selbst der Lächerlichkeit preisgaben, indem sie die Nichtigkeit der von ihnen behaupteten abergläubischen Grundsätze dartaten. Thomasius warf unerschrocken den blinden Autoritätsglauben über den Haufen, erlöste die Wissenschaft aus den starren Fesseln der Theologie und setzte an Stelle der verknöcherten, scholastischen Philosophie das freie Denken. Die Fakultätsmenschen verdächtigten ihn als staatsgefährlichen Freigeist. Man konfiszierte seine gesamte Habe und hätte ihn sicher auf das Schafott gebracht, wenn er nicht von Leipzig nach Berlin geflohen wäre, wo der erste Preußenkönig, Friedrich I., unter dessen Szepter Thomasius die Universität Halle namentlich mit ins Leben rief, sich seiner annahm.

Thomasius führte die Sache der Humanität und Vernunft so siegreich und glänzend durch, daß man wohl von ihm sagen kann: Er hat durch seine Bestrebungen dem Werke aller seiner ehrenwerten und ausgezeichneten Vorgänger den Schlußstein eingefügt und ihm die Krone aufgesetzt.

Die schmachvollen Hexenprozesse wurden durch seine bereits erwähnten beiden Schriften, die später ins Deutsche übersetzt wurden, und auch in die breiteren Schichten des Volkes drangen, so mächtig erschüttert, daß fortan sich die deutschen Gerichte zu schämen begannen, solche zu führen, und mit Recht konnte Preußens großer Philosoph auf dem Throne, König Friedrich II., ihm das Zeugnis geben: »Thomasius habe den Weibern das Recht vindicirt (verliehen), alt zu werden«, und von ihm sagen, daß Thomasius von allen Gelehrten, die Deutschlands Ehre verherrlichten, neben Leibniz dem menschlichen Geiste die wichtigsten Dienste getan habe.

Nach Thomasius kamen schließlich auch die meisten protestantischen Theologen zu dem Ergebnis und darin überein, daß die Lehre vom Teufel keine wesentliche Religions- und Glaubenslehre sei. Damit verlor sich das Hirngespinst vom Teufel und der Zauberei immer mehr, und selbstredend hörten auch die unseligen Hexenprozesse auf. Ein treuer Verbündeter des Thomasius aber war vor allem die Presse gewesen, deren Macht jenen Sieg des Lichts über die Finsternis, der Wahrheit über Lüge, Wahn und Truggebilde zum Segen der gesamten Menschheit erringen half und die reine Christuslehre von jenen Schlacken säuberte, die aus der Religion der verkörperten Menschenliebe so lange ein Zerrbild gemacht und an Stelle der Bruderliebe Scheiterhaufen und Blutgerüste gesetzt, sowie Aufklärung und Gesittung zurückgedämmt hatte.

Thomasius fand Unterstützung an Johann Reiche, der, um das Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine »Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses« herausgab.

Aber trotz dieser Heroen des Geistes, deren Namen jeder Deutsche kennen sollte, die wie keine anderen würdig sind, in dem Gedächtnis der christlichen Völker in dauerdem Gedächtnis zu bleiben, wußte der Aberglaube die Herrschaft der Geister noch immer zu behaupten.

Bis tief ins 18. Jahrhundert hinein rauchten die Scheiterhaufen; noch 1701 wurden in Zürich sieben Hexen und ein Zauberer verbrannt, 1714 auf dem Heinzenberge in Graubünden eine sechzehnjährige Hexe. –

In Zug erschien am 9. August 1737 Katharina Kalbacher, ein siebenjähriges Mädchen, vor dem Hexentribunal, in welchem die Jesuiten in Luzern eine Besessene erkannt hatten. In ihren Geständnissen nannte sie sechs Mitschuldige und fügte später noch drei hinzu.

Die Angezeigten wurden in den berüchtigten » Kaiben-Turm« zu Zug geworfen, über welchen folgende Schilderung noch vorhanden ist:

»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Straße in das Innere, und eine feuchtmodrige Luft, die einem hier entgegenweht, verkündet das Unheimliche des Orts, an dem man sich befindet. Nachdem die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Türen verschlossen. Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht. In der Mitte ist eine Foltermaschine, links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen das Bild des Gekreuzigten. An den Wänden stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug angebracht, in dem bei den Exekutionen Wacholderholz verbrannt ward. Überbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruten usw. liegen zerstreut umher. Zum Überfluß erzählt der begleitende ›Läufer‹ einem noch die femenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich waren.

Über und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die in diesen dunklen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich einem Schweinestall ähnlich sehen. Licht fehlt ganz, und Luft kann aus dem äußeren dumpfen Raum nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in das Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann keine Rede sein.«

Im jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das Reichsstift Marchthal (z. Z. Standesherrschaft des Fürsten von Thurn und Taxis), welches noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Geschichte der Hexenprozesse eine traurige Rolle spielt. Dort wurden zu Anfang der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zwei Schweizerinnen als Hexen verbrannt, dann 1747 sechs, von denen zwei Mutter und Tochter waren. Man hatte sie im Dorfe Alleshausen am Federsee aufgegriffen und durch die Folter Geständnisse von ihnen erpreßt. Sie wurden zur Strangulierung oder Hinrichtung mit dem Schwerte und Verbrennung des Leichnams verurteilt. Eine der Frauen ließ sich auch zu dem Geständnis treiben, daß sie ihre Tochter »Annele« mit zum Hexentanzplatz genommen und auch diese mit dem Teufel gebuhlt habe. »Sie habe«, heißt es im Protokoll, »ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz genommen und wolle es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen.« Und als die Tochter bald ihr Schicksal zu teilen hatte, sagte sie: Jetzo habe sie Gott in ihrem Herzen.

Im ersten Verhör wiesen jene unschuldig Angeklagten alle Beschuldigungen zurück. Nunmehr wurde zunächst die siebzigjährige Lisi Bossard gefoltert. Sie wurde »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten Stein aufgezogen«, gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei«, aber tränenlos und bei allen weiteren Torturen auf alle Fragen ein entschiedenes »Nein« zur Antwort. Ähnlich erging es den übrigen.

Die vierzigjährige Ehefrau Anna Gilli war am 12. August 1737 in voller Kraft und Gesundheit und im Besitz eines starken, abgehärteten Körpers eingebracht worden, und am 29. Januar 1738 fand man sie zerschlagen, zerquetscht und zerrissen an Fleisch und Knochen, kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der Löcher im Kaibenturm zusammengekauert tot vor.

Das erste Verhör dieser Erbarmungswürdigen eröffnete man damit, daß man sie das Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria, sowie den Glauben und die »offene Schuld« beten ließ, wonach eine Reihe Fragen erfolgten und sie, da sie nicht bekannte, gefoltert wurde. Sie wurde nackt ausgezogen, mit einem Hexenkleid angetan, »ist ihr dann unseres Erlösers Jesu Christi … (das Wort fehlt im Torturprotokoll) um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntage gesegnet war – ist auch exorzisiert worden, hat aber hierauf keine Träne vergossen. Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze gegeben, ist hierauf wieder lange geistlich zugesprochen worden« usw. usw. Bis zum 2. September war sie schon zwölfmal gefoltert worden, und zwar stundenlang mit Anhängung der schwersten Steine, dann hatte man sie in die »Geige« gespannt, ihr den »eisernen Kranz« aufgelegt, und schließlich war sie »im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit« nach Entblößung ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fußsohlen mit Haselstöcken zerhauen worden, im vierzehnten Verhör sogar mit dreihundert Rutenstreichen. Aber das Heldenweib blieb standhaft. Bald aber begannen die Verhöre und die Folterungen mit ihr von neuem, und zwar mit Anhängung aller drei Steine an die Füße. Das Ende dieses Opfers richterlicher Grausamkeit kennen wir und übergehen den albernen amtlichen Bericht über den Leichenbefund. Sie wurde bei Nacht ohne Geläute und Lichter auf dem Kirchhofe in das » Bretterloch« hinuntergelassen.

Marx Stadlin von Zug, seine Frau und seine Tochter Euphemia waren die von dem Unglücksmädchen Kati Kalbacher ganz nachträglich vor ihrer Hinrichtung noch angegebenen Personen. Marx Stadlin erlitt standhaft alle Foltergrade; auch seine kaum achtzehnjährige Tochter ertrug heldenhaft ihr entsetzliches Los, eine Märtyrerin der Wahrheit. Sie wurde mit ihrem Vater schließlich freigesprochen. Die Mutter dagegen gestand und widerrief dann, bekannte sich zuletzt aber als Hexe.

Die übrigen wurden auf die grausamste Weise hingerichtet.

In Neufchatel wurde 1743 ein Zauberer gerädert und dann lebendig verbrannt.

Noch im Jahre 1782 wurde zu Glarus in der Schweiz Anna Göldlin als die letzte Hexe verbrannt, nachdem in demselben Kanton das Jahr zuvor einer Hexe der Kopf abgeschlagen worden war.

Im Jahre 1725 fand in Hechingen eine Hinrichtung statt, und in demselben Jahre wurden ebendaselbst fünf Gulden Belohnung ausgesetzt für den, der einen Kobold, Nix usw. fangen würde.

1731 wurden in Olmütz neun Leichen verbrannt, weil man glaubte, es seien Vampire, welche Schlafenden das Blut aussaugten. 1744 wurden zu Tepperbuden bei Kolditz in Niederschlesien fünf Hexen in einer Tonne angekettet, gemartert und verbrannt. Ein Ehemann mußte selbst das Holz zum Verbrennen seiner Frau herbeifahren, und die Kinder mußten den Scheiterhaufen bauen. 1754 wurde in Bayern ein dreizehnjähriges Mädchen als Hexe geköpft, 1755 zu Landshut abermals ein vierzehnjähriges. In demselben Jahre verbrannte man in Mähren wieder zwanzig Leichen.

Die letzte Hexe von München wurde am 17. November Anno 1701 mit dem Schwerte hingerichtet und der Körper dann verbrannt.

Es war ein junges siebzehnjähriges Mädchen, namens Maria Theresia Kaiser, die Tochter eines Wachtmeisters zu Pfaffenhofen, eine Nachtwandlerin. Ihren verschiedenen »gütlichen und peinlichen« Aussagen nach zu schließen, muß ihre Phantasie etwas in Unordnung gewesen sein; die damalige Zeit aber übergab sie nicht einem Arzt, sondern dem Henker!

Eine der letzten in Bayern war eine geborene Münchnerin, Maria Renate Sänger, eine Nonne im Kloster Unterzell in Franken. Sie wurde als Hexe angeklagt, am 21. Januar 1749 auf dem Schlosse zu Würzburg enthauptet und ihr Körper dann verbrannt.

Würzburg war damals fürstbischöfliche Residenzstadt, und das Drama der unglücklichen greisen Nonne erregte den gerechten Unwillen der edlen Kaiserin Maria Theresia derart, daß sie es als einen Schandflecken der Geschichte der deutschen Nation bezeichnete.

Maria Renate Sängerin von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem Kloster Unterzell bei Würzburg an und hatte es bis zur Würde einer Subpriorin gebracht. Eines Tages erklärte eine andere alte Nonne dem Propste des Klosters auf dem Sterbebette, die Subpriorin, die seit langer Zeit Teufeleien treibe, habe ihr ihre Krankheit angehext. Da das Ausreden des Propstes nichts fruchtete, so mußte er Anzeige erstatten, und alsbald begannen die Teufelsbeschwörer, Pater Siard und Konsorten, bei den Nonnen ihre Arbeit, wobei sich ergab, daß einzelne vom Satan besessen waren und noch dazu von recht unverschämten Teufeln.

Einer davon schrie beispielsweise den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, an: »Du verfluchter weißer Hund, wie plagst und quälst du mich!« Pater Siard, an solche Teufelskomplimente vermutlich gewöhnt, preßte dem Bösen seinen werten Namen »Na-va-do-nesah« ab, und als ihn der fromme Teufelsbanner nicht gleich recht verstand und nochmals fragte, schrie Satan mit hoher Fistelstimme wütend: »Du Ochsenkopf hast gewiß Saublasen vor den Ohren; laß einen Sauschneider kommen, damit er sie dir abnehme.« – Aber trotz ihrer hochgradigen Grobheit vergaßen die Dämonen doch die Hauptsache nicht, nämlich aus den besessenen Nonnen heraus zu bekennen, daß sie der Subpriorin Quartier zu verdanken hätten.

Renate erklärte nun freimütig: die angeblich Besessenen verstellten sich nur oder hätten eine krankhafte Phantasie, da es Besessene, Zauberer und Hexen überhauptgar nicht gebe. Damit hatte sie allerdings eine große Wahrheit gesprochen, und – das war ihr Unglück! Nun wurde sie auch noch der Ketzerei beschuldigt und verhaftet. In ihrer Zelle fand man »ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann einen goldenen Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren pflegte.«

Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine aus zwei geistlichen Räten und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte Inquisitionskommission gestellt und ihr auf bekanntem Wege die erforderlichen Geständnisse abgepreßt, nämlich, sie habe sich schon als Kind durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter und im elften und dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, vermutlich verstellte Teufel, zur Hexerei und Buhlerei verführen lassen, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulde, habe man ihren Namen in Enna Renate umgewandelt. Schon im zwölften Lebensjahre hatte sie es bei den Zusammenkünften zur Ehrendame gebracht und hatte ihren Sitz nahe am Trone des Fürsten der Finsternis. Neunzehn Jahre alt, wurde sie wider ihren Willen ins Kloster gebracht, wo sie – natürlich zur Verdeckung ihrer Teufeleien – den Chordienst und alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit größter Pünktlichkeit erfüllte. Auch Unzucht wollte sie mit dem Teufel getrieben haben usw.

Den Klosterpropst und den Abt von Oberzell habe sie zu schädigen getrachtet, auch sechs Personen im Kloster und etliche außerhalb desselben Auszehrung, Gliederschmerzen, Gicht und andere Gebrechen zugefügt, in sechs Mitschwestern den Teufel gehext, Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster Ilmstadt die Vernunft verwirrt, unter anderem die heilige Hostie »zu dreienmalen in das geheime Ort« geworfen usw.

Daraufhin wurde »Maria Renata« am 23. Mai 1749 wegen dieser schweren Verbrechen und Missetaten aller christlichen Freiheiten und Vorrechte verlustiget und den weltlichen Richtern übergeben, jedoch mit der Weisung, daß man an der armen Sünderin keine »Gliederstümplingsstrafen« vornehmen möge, und das Gericht verurteilte sie zur Einäscherung bei lebendigem Leibe, welches Urteil der Fürstbischof jedoch in Enthauptung und demnächstige Verbrennung umwandelte.

Noch kurz vor der am Morgen stattfindenden Hinrichtung bewahrte Renata die vollkommenste Ruhe. Nachdem sie sich noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie, vom Benediktiner Maurus als Beichtvater und vom Domprediger und Jesuitenpater Georg Gaar als »Galgenpater« begleitet, den Weg zur Richtstätte nach »der mittleren Bastei von Marienberg gegen Höchberg zu« an, und zwar »angetan mit einem braun und schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem langen Rock, weißem Halstuch, unten eine weiße Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte und arme Tetterhex«, auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, »weilens sie zu gehen unvermögend«, zum Richtplatz getragen, wo ihr alsbald der Kopf vom Rumpfe getrennt wurde.

Während dieser letzten Hexenhinrichtung wollten Zuschauer in den Lüften einen Geier gesehen haben, der selbstredend nur der Teufel sein konnte.

Nach der Enthauptung wurde der Leichnam von der Festung herab auf einen Platz gen Büttelbrunn getragen, wo vordem auch Hexen verbrannt worden. Vor der Verbrennung hielt am Holzstoße der »Galpenpater« eine salbungsvolle Rede an das versammelte Volk.

Diese Rede ist »aus gnädigstem Befehl einer hohen Obrigkeit in öffentlichen Druck gegeben« und seinerzeit sogar in der Hofbuchdruckerei zu Würzburg erschienen.

Dieser Hexenprozeß gab Anlaß zu einem Federkrieg, in welchem sich Girolamo Tartarotti und Francesco Scipione Maffei als Hexengegner auszeichneten. –

Nicht nur Landbevölkerung und Volksaberglaube gewährten diesem unseligen Hexenwahn so lange Schutz; auch die Gesetze sicherten ihm sehr geraume Zeit hindurch eine feste Stätte, Sitz und Stimme. Im Jahre 1746 wurde zu München wiederholt ein ausführliches Gesetz erlassen »gegen Aberglauben, Zauber- und Hexenkünste«, das heißt also Verordnungen und Strafen für alle solche, die »den Teufel anbeteten, anriefen« usw., zum Beispiel: »Wer den Teufel anbetet, soll auf dem Holzstoße verbrannt und sein Vermögen eingezogen werden; wer den Teufel anruft, beschwört oder sonst magische Künste treibt, soll enthauptet und sein Vermögen eingezogen werden. Wahrsager, wenn sie solche Künste ernstlich betrieben haben und Leute damit verführten, sollen mit dem Schwerte hingerichtet werden. Wer jemandem Liebestränke beibrachte, durch zauberische Mittel Feindschaften erregte, den Menschen Krankheiten zuzog usw., sollte ebenfalls durch das Schwert sterben. Individuen, welche bei Zauberern oder Wahrsagern sich Rates erholten, den Aussprüchen derselben Glauben schenkten und Beifall gaben, sollten lebenslänglich aus dem Vaterlande verwiesen werden. Wer den Teufel anbetete und anbei durch Zauberkünste Menschen, Vieh und Feldfrüchten schadete, sollte verbrannt und nach Gestalt des zugefügten Schadens ehevor mit glühenden Zangen gekneipt werden.«

Auch noch im Kriminalkodex von 1751 befinden sich Strafen gegen »Zauberei, Hexerei und Verbindung mit dem Teufel«, und dieser Kriminalkodex war von dem damaligen Herrn Staatskanzler selbst verfaßt! –

Übrigens hielt das Einstellen der Hexenprozesse in den deutschen Landen nicht gleichen Schritt. In den katholischen nahm die Entwicklung längere Zeit in Anspruch als in den protestantischen, und die Finsterlinge boten bis zum letzten Augenblicke stets ihre ganze Kraft auf, sie aufzuhalten. Allein der Siegeszug der Wahrheit ist durch keine Macht der Erde für die Dauer zu hemmen, das Himmelreich auf Erden, der Triumph der allgemeinen Menschenliebe wird und muß doch endlich der Menschheit werden.

In Bayern wurden leider noch im Jahre 1754 ein dreizehnjähriges Mädchen und im Jahre 1756 ein vierzehnjähriges Mädchen als Hexen enthauptet; ja noch im Jahre 1766 hatte der aufgeklärte bayrische Professor Sterzinger wegen einer Rede »über das gemeine Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexerei«, die er als Mitglied der bayrischen Akademie der Wissenschaft gehalten hatte, einen harten Kampf zu bestehen, den zwei Mönche, Merz und März, gegen ihn anstifteten, indem sie seine Lehre als eine gegenkirchliche bezeichneten und ihn selbst als Ketzer verdächtigten.

Im Gebiete des heutigen Königreichs Bayern ging noch im Jahre 1775 ein Hexenprozeß vor sich, und zwar im Stifte Kempten. Er begann am 6. März und endete am 11. April.

Anna Maria Schwägelin, eine Tagwerkerstochter von Lachen, hatte früh ihre Eltern verloren und mußte ihr Brot als Magd erwerben. Im Dienst eines protestantischen Hauses versprach ihr der Kutscher die Ehe, wenn sie lutherisch werde.

Das geschah, als sie dreißig bis sechsundreißig Jahre alt war. Der Kutscher ließ sie jedoch sitzen und heiratete die Wirtstochter von Berkheim. Darüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt, berichtete die Schwägelin die Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der sie tröstete. Bei ihrem Übertritt in Memmingen in der Martinskirche habe sie die Schwörfinger aufheben und sagen müssen, daß sie auf dem lutherischen Glauben beharren wolle, und daß die Muttergottes und die Heiligen ihr nicht helfen könnten usw. Gott allein könne ihr helfen, sonst niemand. Da aber jener Augustinermönch wenige Tage nach ihrer Beichte auch dem katholischen Glauben abtrünnig wurde, so wurde sie besorgt, von ihm nicht richtig absolviert zu sein. Sie will hierauf die Sache einem Kaplan gebeichtet haben, der ihr die Absolution indes verweigerte, weil der Fall nach Rom berichtet werden müsse. Darauf sei der Kaplan versetzt worden und die Angelegenheit unerledigt geblieben.

Seitdem wurde die Schwägelin eine Art Landstreicherin und schließlich in dem Zuchtschloß Langenegg untergebracht und daselbst einer geisteskranken Person namens Anna Maria Kuhstaller für zweiundvierzig Kreuzer wöchentlich in Pflege und Aufsicht gegeben. Ihrer Aussage nach wurde die Schwägelin von der Kuhstaller überaus schlecht gehalten und ernährt und dabei mißhandelt. Sie konnte zuletzt weder stehen noch gehen.

Dies sollte aus Eifersucht geschehen sein, weil die Kuhstaller befürchtete, sie mache ihr den Zuchtmeister abspenstig. Das bestritt dieselbe, und der Zuchtmeister Klingensteiner stand ihr bei. Unmutig sagte einmal die Schwägelin, sie wolle lieber beim Teufel als in solcher Pflege sein, worauf sie von der Kuhstaller beim Gericht angezeigt wurde, daß sie bekannt, mit dem Teufel Unzucht getrieben, Gott und die Heiligen abgeschworen habe usw. Diese vom Zuchtmeister unterstützte Anzeige genügte, die armselige, gebrechliche Person auf der »Bettelfuhr« nach Kempten ins Gefängnis holen zu lassen. In den Verhören am 6., 8. und 9. März erzählt sie ihre Leidensgeschichte bei der Kuhstaller, und daß sie auf deren stetes Fragen zugegeben habe, mit dem Teufel zu tun gehabt zu haben. Sie habe das nur getan, um Ruhe zu bekommen. Alsbald beginnt ein schamloses Forschen nach den Einzelheiten der Unzucht, ein Fragen nach Ekelhaftigkeiten, von denen die Unglückliche nie etwas vernommen. Im Verhör am 10. März versichert die Angeschuldigte, sich mit dem Teufel nur einmal, und zwar auf der Hart, versündigt zu haben.

Schließlich wird sie so weit gebracht, daß sie bekennt, jede Nacht mit dem Teufel Unzucht getrieben zu haben, und sie bejaht den blühendsten Blödsinn der Richterphantasie. Endlich, am 30. März, wird das Urteil gefällt, welches auf »Tod durch das Schwert« lautete. Die Bestätigung des Urteils lautet:

» Fiat justitia! Honorius, Fürstbischof!«

Das war der letzte Hexenprozeß auf deutschem Boden! –

In den österreichischen Staaten war es die edle Kaiserin Maria Theresia, welche die Hexenprozesse gänzlich beseitigte. In der betreffenden Verordnung heißt es unter anderem wörtlich:

»Wir haben eine Zeitlang mißfällig wahrnehmen müssen, daß nicht allein verschiedene von unseren Landeseinwohnern in ihrer Leichtgläubigkeit so weit gehen, daß sie dasjenige, was ihnen durch Traum oder Einbildung vorgestellt oder durch andere betrügerische Leute vorgespiegelt wird, für Gespenster und Hexereien halten, nicht minder den für besessen sich ausgebenden Menschen sogleich Glauben beimessen, sondern daß sie auch in ihrer Leichtgläubigkeit oftmals mit einigen von Vorurteilen eingenommenen Personen (die Geistlichen und Mönche) bestärkt werden; wie denn letzthin in unserem Markgraftum Mähren die Sache so weit getrieben worden, daß verschiedene Körper aus den Friedhöfen ausgegraben und einige davon verbrannt worden, wo doch hiernächst bei der erfolgten Untersuchung sich nichts anderes, als was natürlich war, befunden hat. Wie zumal aber hierunter mehrenteils Aberglauben und Betrug stecket, und wir dergleichen sündliche Mißbräuche in unseren Staaten keineswegs künftighin gestatten wollen, als ist unser gnädigster Befehl, daß künftighin in allen derlei Sachen von der Geistlichkeit ohne Konkurrenz der Polizei nichts vorgenommen, sondern allemal, wenn ein solcher Kasus eines Gespenstes, Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel Besessenen vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin von dieser, unter Beiziehung eines vernünftigen Physizi, die Sache untersucht und eingesehen werden solle usw.« –

In der Schweiz, wo die kirchliche Partei unter dem Vorwande, die katholische Religion aufrechtzuerhalten, so manche schlimmen Reste des alten Aberglaubens zu behaupten wußte, hielt sich auch der Hexenwahn noch länger; selbst im reformierten Teile des Kantons Glarus war dies der Fall. Dort wurde noch im Jahre 1782 eine Magd hingerichtet, welche das Kind ihrer Herrschaft » be- und enthext« hatte! –

Eine sonderbare Hexengeschichte aus dem Jahre 1708 finden wir in C. M. Plümekes Niedersch. Magaz., I. Band, 2. Heft vom Jahre 1789. Darin heißt es wörtlich:

»Im Jahre 1718 wurden zwei Frauenspersonen in der Adelsdorfer Gemeine von heftiger Nervenkrankheit und daraus entstehenden Krämpfen befallen. Pastor Sturm hielt diese natürlichen Zufälle für Wirkungen böser Geister. Er verfertigte ein Gebet, ließ es in Lauban drucken und teilte es in der Gemeine aus. Darin kamen unter anderem folgende Worte vor:

›Insonderheit habe ich dich, meine liebe Gemeine, zum Gebet ermahnen wollen für diese zwei hart angefochtene Weibspersonen, welche von dem verdammten Mord- und Lügengeiste aufs heftigste gequälet werden.‹

Dieser Mord- und Schandgeist will nunmehro mit Gewalt an ihnen handeln, denn er hat den 31. Januar 1718 des Abends um sechs Uhr sehr jähling, auf göttliche Verhängnis, mit ihnen auf meiner Studierstube zu hantieren (wörtlich) angefangen, daß er ihnen mit aller Gewalt den Kopf an der Wand und Mauer zerschlagen wollen, daß vier Personen an einer zu halten hatten. Wie greulich er auch die ersten acht Tage an ihren Körpern gehauset, ist mit Erstaunen anzusehen gewesen.«

Pastor Sturm fing nun wirklich zu exorzisieren Zu beschwören, bösen Geist auszutreiben. an und geriet deshalb in Inquisition. Der Jesuit Karl Regent erhielt den Auftrag der Untersuchung, und das oberamtliche Protokoll (Verhandlung) über diesen Vorgang lautet folgendermaßen:

»Ich Hannß Anton Schaffgotsch genannt pp. Urkunde hiermit öffentlich, daß auf Instanz des Tit. pl. Caroli Regents, S. J. und D. Z. Keyserl. Missionario Glaubensboten. in obenerwähnten Fürstentümern Schweidnitz und Jauer, die verwittibte und der Augspurg. Confession zugethane Anna Rosina Haubtmannin aus Lauterseiffen, wegen eines von dem Lutherischen Worts-Diener (Sturm) zu Adelsdorf im Fürstenthum Ligniz ungleich anrühmenden Exorcismi Beschwörung., heut unter gesetztem Dato in der König!. Ambtsstette vorgenommen worden, welche dann gerichtlich ausgesaget hat, daß sie ohngefähr vor zwey Jahren im Sommer zu Adelsdorf im Pfarrhof selbst gegenwärtig gewesen und nebst anderen Personen, nemlich: dem von Mauschwitz auf Leufersdorf, beeden von Niekisch auf Adelsdorf und des älteren von Niekisch seiner Ehe-Consortin Genossin., gehört und gesehen habe, wie daß selbiger Pastor von einem durch geraume Zeit bei sich gehabten freyledigen Weibsbide, Nahmens Susanna, so noch am Leben, und anjetzo bey ihrer Schwester zu Adelsdorf sich aufhielte, Teuffel ausgetrieben, welche unter währendem Singen und Bethen, in Gestalt blinder Frösche und Kröten zu unterschiedenen mahlen von ihr gekommen und zwar zusammen bis zwey und zwanzig Stücke, wovon fünf, große per membrum genitale Geschlechtsglied., der übrigen kleinen aber durch den Mund ihren Ausgang genommen haben, bei dem letzten aber, welcher von ungemeiner Größe gewesen, habe bemeldete Susanna die stärksten motus (Bewegung) und compressiones (Zusammendrückung) erlitten. Es habe auch solcher nur noch ein Vierteljahr in dieser Herberge zu verbleiben, oder wenigstens zu wissen verlanget: bey wem er unter den Anwesenden hinfüro seine Einkehrung haben solle? Nachdem aber der Pastor ihm den Ort der Hölle angewiesen, so wäre dieser endlich auch und zwar todt von ihr gekommen, worauf der Schul-Rektor (M. Hertwig) zu Leipzig, als des bemeldeten Pastoris Schwieger-Vater, die Pfarrfrau und Sie, Deponentin (Aussagende), Spiritum vini (Weingeist) hergeben, daß gedachte Frösche oder Kröten in zwey Gläser gethan worden, welche auch mehr gedachter Pastor Zweifelsohne, auch aufbehalten würde. – Wenn dann nun obenerwähnter Kais. Missionarius (Glaubensbote), in Ansehung, daß sothanes Gaukelspiel bloß allein zur Verkleinerung der Catholischen allein seligmachenden Religion, und hingegen die irrgläubigen Schwenkfelder zum Lutherthum anzulocken, abgezielet sey, Ihnen diese gerichtliche Aussage in forma probante (in rechtskräftiger Form) außfertigen zu lassen geboten; Alß habe auch demselbigen hieran nicht entfallen, sondern solche hiermit unter meinem Königl. Ambtswegen führendem Gräfl. Semper Freyl. Signet (Zeichen) und eigenhändigen Unterschrift wohlwissentlich außfertigen und ertheilen lassen. So geschehen aufm Königl. Burglehn zu Jauer den 7. Dezember 1723.«

In späterer Zeit hat man diesen Pastor Sturm mit einem anderen verwechselt, welchen die Jesuiten in Olmütz haben vermauern lassen. Dieser letztere aber heißt Felßner, S. M. Joh. Gotttreu Felßner, weil. gewesenen Pastors der Evangelischen Lutherischen Gemeinde in Olmütz, welcher wegen seiner Beständigkeit von den damals allda befindlichen Jesuiten ist vermauert worden, gleichwohl aber durch Gottes Schickung ganzer dreizehn Jahre – beym Leben erhalten worden, wahrhaftige und gründliche Beschreibung. Ohne Druckort (Breslau) 1731. 8. –

Im Jahre 1713 ertheilte die Tübinger Juristenfakultät noch in einem häßlichen Hexenprozesse ein Gutachten. Der Sohn eines alten Generals war erkrankt, und seine unwissenden Ärzte erklärten seinen Zustand für nicht natürlich. Dazu kam, daß sich der General erinnerte, in seiner Jugend öfter an Alpdrücken gelitten zu haben, und dieses alles schrieb der beschränkte Herr einer alten Frau zu, die man denn auch dienstbeflissen alsobald vor Gericht stellte, und die betreffenden Akten weisen noch immer den alten Plunder von Teufelsbund, Blutverschreibung, Unzucht, Hexentanz, Hostienschändung und dergl. nach, und siehe da! – der Spruch der Fakultät führte die Angeschuldigte auf den Holzstoß.

In einem ähnlichen Gutachten vom Jahre 1714 stimmt die Helmstädter Juristen-Fakultät mit der Tübinger ganz überein, und noch 1724 lehrte der Professor der Rechte Joh. Gottlieb Heineccius zu Halle allen Ernstes: »Zauberer, welche durch Gemurmel von Zauberformeln Schaden angerichtet haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, diejenigen aber, welche ausdrücklich ein Bündniß mit dem Teufel eingegangen sind, werden lebendig verbrannt; der Richter muß aber, wenn in irgend einer, so gewiß in dieser mit so vielen Irrthümern der Menge verflochtenen Sache nicht zu leichtgläubig sein!«

Ganz ähnlich sprachen sich um jene Zeit auch andere Rechtslehrer aus, bis endlich der Rektor der Universität zu Frankfurt a. d. O., Joh. Sam. Friedr. Böhmer im Jahre 1758 verkündete, daß das Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube preisgegeben sei.

Thomasius' unerschrockenes, die Geistesfinsternis durchbrechendes Auftreten zeigte die ersten segensreichen Früchte im jungen Königreich Preußen. Auf den Münchowschen Gütern in der Uckermark war 1701 ein junges Mädchen von fünfzehn Jahren wegen angeblicher »fleischlicher Vermischung mit dem Teufel« enthauptet worden, und zwar nach einem von der Universität Greifswald eingeholten Erkenntnis. Eine Revision der Akten ergab, daß weder die nötigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmäßig vereidigt worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als eine mit Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. Darüber zog König Friedrich I. den märkischen Gerichtsherrn zur Verantwortung. Derselbe König beschränkte auch im Jahre 1706 die Hexenprozesse in Pommern.

Mit dem allmählichen Aufhören der Hexenprozesse war aber der Gespensterglaube noch keineswegs besiegt.

Wie tief derselbe beispielsweise noch unmittelbar nach Thomasius' Tode in Preußen eingewurzelt war, ergibt die Bestallung des Grafen Stein als Vizepräsident der Akademie der Wissenschaften vom 19. Januar 1732, in welcher es heißt:

»Dafern auch der Vizepräsident, Graf von Stein, besondere Umstände oder Veränderungen im Laufe des Gestirns anmerken sollte, zum Exempel, daß der Mars einen freundlichen Blick in die Sonne geworfen hätte, oder daß er mit dem Saturno, Venere und Mercurio im Quadrat stünde, oder auch, daß der Zodiacus, wie bereits zu des Campanella Zeiten angemerkt worden, sich noch weiter aus dem Gebiete begeben und verrücken, oder auch, daß ein Wirbel des Himmels den anderen nach den Cartesii principiis, abschleifen und verschlingen wollte und daher eine übermäßige Anzahl von Kometen oder Schwanzsternen zu vermuten wäre, so hat er (Stein) ohne den geringsten Zeitverlust mit den übrigen Sociis darüber zu konferieren, und nicht allein auf die Ergründung solcher Unordnung, sondern auch auf Mittel und Wege, wie denselben am besten abzuhelfen, sorgfältig bedacht zu sein; und ob es zwar durch den Unglauben der Menschen dahin gediehen, daß die Kobolde, Gespenster und Nachtgeister dergestalt aus der Mode gekommen, daß sie sich kaum mehr sehen lassen dürfen, so ist dennoch dem Vizepräsidenten, Grafen von Stein, aus dem Prätorio und anderen bewährten Autoribus zur Genüge bekannt, wie es an Nachtmähren, Bergmännlein, Drachenkindern, Irrwischen, Nixen, Werwölfen, verwünschten Leuten und anderen dergleichen Satansgesellen nicht mangele, sondern daß deren eine große Anzahl in den Seen, Pfuhlen, Morästen und Heiden, Gruben und Höhlen, auch hohlen Bäumen verborgen liegen, welche nichts als Schaden und Unheil anrichten, und wird also der Graf von Stein nicht ermangeln, sein Äußerstes zu tun, und dieselben, so gut er kann, auszurotten, und soll ihm ein jedes von diesen Untieren, welches er lebendig oder tot liefern wird, mit sechs Talern bezahlt werden.«

Weniger erfolgreich waren Thomasius' Angriffe gegen die Folter. Noch über ein halbes Jahrhundert bestand diese grauenhafte Einrichtung, bis der hochsinnige Markgraf Karl Friedrich von Baden dort den ersten Anstoß zu deren Entfernung gab.

Schon Friedrichs des Großen Vater, der wackere König Friedrich Wilhelm I., hatte im Jahre 1728 alle Hexenprozesse verboten. Dessenungeachtet bat der Pfarrer von Parchow bei Bütow noch im Jahre 1787 in einer Eingabe an den König Friedrich Wilhelm II.:

»Se. Majestät möchte ohne Vorzug den Besitzern des Dorfes Zukowske wie auch zu Parchow gnädigst ›schwimmen‹ befehlen; denn dieses sei das einzige allerbeste Mittel, die Zauberer, als welche wie die Enten schwimmen und nie zugrunde gehen, zu erkennen.«

Der Eingabe war auch gleich ein Namensverzeichnis der Hexen und Zauberer beigefügt. Darauf befand sich unter Parchow der Vermerk:

»Es werden sich aber allhier noch mehrere Zaubern und Zauberer finden; nur muß das ganze Dorf ›geschwommen‹ werden.«

Dieselbe Bitte wiederholte im September desselben Jahres ein benachbarter Edelmann, der folgendes wörtlich dem König klagte:

»Ew. Majestät werde es zu Gnade halten; ich bin dieses Jahr den 3. Mai bei einem Freimann (d. i. ein freier Bauer) Namens Michael N. N. auf die Hochzeit invitiret, da nicht hingehen wollte. Der Mann hat nicht abgelassen, da endlich hingegangen. Wie ich zum Essen aus einem Spitzglas Branntwein trunk, kam mir was in den Hals, ging aber herunter. Um ein Weilchen nahm ich wieder einen Schluck aus demselben Spitzglas, da kam mir wieder was in den Hals und blieb stehen, und das Vorige, was heruntergangen, kam auch wieder in die Höhe und conjungierten sich recht im Schlucks, und das habe ich vorerst nicht › effomiret‹ (evomirt); aber nach und nach ward das immer schlimmer, und habe ich im Hals Brennen und Reißen und theils in der Brust und eine sehr große Beängstigung und erstaunende Plage. Also nach aller Absicht weiß ich nicht anders, als daß mir in dem Branntwein angeflogen, einen bösen Geist einzutrinken. Der Geist ist wie ein Uebel. Der Teufel thut sonst keinem Menschen nichts; aber die Leute, so mit dem Teufel Pacta haben, die befehlen ihm, daß er das thun muß. –

Ich bin ein Mann, achtundsechzig Jahr alt und habe das Unglück erlebet und die Plage. Als komme mit flehender Bitte an Ihro Majestäten, ob der Michel N. N. nicht wegen der bösen That, die mir geschehen, in seinem Hause die Freiheit und die Erlaubniß bekommen kann, zu untersuchen. Das Wasser ist heilig, die Wasserprobe ist gerecht. Kein Zauberer hat Teufelszeichen am Leibe wie ein Schwamm, wenn er bestochen wird, hat keine Fehlung. Ein guter Mensch, ein Gottes Kind, wenn das aufs Wasser geschmissen wird, geht gleich unter.

Seliger Andenken hoher Monarchen, Hochseligen König Majestäten Friedrich Wilhelm Regierung sind noch Protocolla vorhanden, daraus deutlich zu ersehen, was das für eine Beschaffenheit damit hat.«

Und solche blödsinnigen Eingaben machten ein bornirter Geistlicher und ein beschränkter pommerscher Edelmann unmittelbar nach des großen Friedrichs, des Philosophen und Freigeistes auf dem Throne, Tod! –

Kurz nach seiner Thronbesteigung erließ dieser streng-rechtliche Monarch (unterm 13. Dezember 1714) ein Mandat, welches das Ende der Hexenprozesse ankündigte. In demselben erklärte der wackere König, daß unter den im Kriminalprozeß überhaupt wahrnehmbaren Mißständen einer der gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem hier nicht immer mit der gehörigen Vorsicht verfahren, sondern oft auf ganz unsichere Indizien hin vorgegangen, darüber auch gar mancher ganz unschuldig auf die Folter, durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land eine große Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher die Prozesse in Hexensachen verbessern und so einrichten lassen, daß dergleichen üble Folgen aus denselben nicht entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dahin gekommen sein würde, sollten alle Urteile in Hexensachen, bei denen es sich um Anwendung der scharfen Frage, oder gar um Verhängung der Todesstrafe handle, ihm selbst zur Konfirmierung (Bestätigung) vorgelegt werden.

Auch wünschte er, daß ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle ihre Gedanken wegen der Hexenprozesse überhaupt gutachtlich vorlegen möchten, wobei es ihm zu besonderem Gefallen gereichen werde, wenn jemand zur Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. Schließlich wurde befohlen, alle noch vorhandenen Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden wären, sofort zu beseitigen.

Seitdem hörten zwar in Preußen die Hexenprozesse nicht sofort auf, aber es konnte doch keine Hexe mehr verbrannt werden, und der König wollte, daß von Hexen und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die Rede sei.

Die beiden letzten Hexenprozesse in Preußen fallen in die Jahre 1721 und 1728.

Eine Schuhmachersfrau in Nauen wurde 1723 der Hexerei angeklagt, weil sie an eine andere Frau Butter verkauft habe, welche sich über Nacht in Kuhdreck verwandelt habe. Das Kriminalkollegium erkannte jedoch, mit dem corpus delicti habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich, daß jemand aus Mutwillen Kuhdreck statt der Butter hingesetzt habe, und der König schrieb eigenhändig die Worte unter das Erkenntnis: Soll aboliert (nachgelassen) sein. Zugleich erhielt der Magistrat von Nauen einen Verweis dafür erteilt, daß er den Prozeß veranlaßt habe, weil der König ein für allemal alle Hexenprozesse verboten habe.

Trotzdem konnte noch im Jahre 1728 in Berlin ein Hexenprozeß vorkommen, und zwar geschah dies gegen ein geistesschwaches 22jähriges Mädchen, das sich hatte erhängen wollen. Dasselbe hatte ausgesagt, es sei einst am Wedding einem Herrn in blauem Rock und gestickter Weste begegnet, der ihr damals Geld geschenkt habe. Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, von wo er sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der Unbekannte gesagt, daß er der Teufel sei, und sie aufgefordert, ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billett zu unterzeichnen. Dabei habe der Teufel ihr so die Finger gedrückt, daß das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge er sie fortwährend und trage die Schuld, daß sie sich habe erhängen wollen.

Das mit drei roten Buchstaben beschriebene Billett wurde zu den Akten genommen, wobei sie bemerkte, daß sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit ihrem eigenen Blute beschriebenes Billett ausgestellt habe, wobei ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein Arzt besuchten das Mädchen im Gefängnisse, wobei dasselbe im Gebete oft die heftigsten Anfälle bekam. Laut Erkenntnis vom 10. Dezember 1728 wurde die Person wegen liederlichen Lebens und versuchten Selbstmordes auf zeitlebens in das Spinnhaus nach Spandau gebracht, zu leidlicher Arbeit angehalten, und ihr auch leibliche Arznei und geistlicher Zuspruch erteilt. Mit diesem vom Monarchen bestätigten Urteil gingen die Hexenprozesse in Preußen zu Ende.

Ein sonderbarer Schwärmer

In den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts zeigte sich in West- und Ostpreußen ein seltsamer Schwärmer, namens Adelgreif. Er war der Sohn eines Dorfgeistlichen aus der Gegend von Elbing. Allenthalben, wohin er kam, redete er über religiöse Gegenstände, behauptete, von den sieben Engeln die Offenbarungen erhalten zu haben und die Person Gottes des Vaters auf Erden leibhaftig vorzustellen. Er sei gekommen, um alles Böse von der Erde zu vertilgen und die weltliche Obrigkeit mit eisernen Ruten zu züchtigen. Ganz von dieser Vorstellung erfüllt, eignete er sich den Titel an: »Wir Johann Albrecht Adelgreif von Syrdos, Amada, Canamada, Kikis, Schmalkilimundis, Elioris Obererzhoherpriester, Kaiser des heiligen göttlichen Reichs, König der ganzen Welt, Friedensfürst, Richter der Lebendigen und der Toten, und Vater, in dessen Herrlichkeit Christus kommen soll zum Jüngsten Gericht, Herr aller Herrn und König aller Könige.« Er besaß große Sprachkenntnisse, verstand vollkommen hebräisch, griechisch und lateinisch und redete böhmisch, polnisch und litauisch geläufig. Er begnügte sich nicht allein damit, zu lehren; er schrieb vielmehr auch fleißig und setzte zwölf Glaubensartikel auf. Anfangs hatte man ihn in Freiheit gelassen; als sein Treiben jedoch gemeingefährlich zu werden begann, bemächtigte sich die Obrigkeit seiner und ließ ihn nach Königsberg transportieren. Er wurde der Zauberei beschuldigt, weil er Zeichen in die Luft getan hatte. Das Wahre an der Sache war, daß er stark gestikulierte. Während der Untersuchung zeigte er sich offen und gelassen und bekannte, in Siebenbürgen wegen Ehebruch mit Staupenschlag bestraft worden zu sein. Das Urteil lautete, es sollte ihm die Zunge ausgerissen, der Kopf abgeschlagen und der Leichnam verbrannt werden. Während des Urteilsspruches zeigte er nicht die geringste Furcht und meinte, sein Leib werde am dritten Tage aus der Asche wieder lebendig werden. Bekehrungsversuche blieben erfolglos. Am 11. Oktober 1735 wurde das gemilderte Urteil an ihm vollzogen: man enthauptete ihn einfach, verbrannte den Leichnam und unterdrückte seine Schriften.

Preußen war das erste deutsche Land, in dem die Folter (im Jahre 1740) durch den König Friedrich II. zuerst abgeschafft wurde, ein Verdienst um die durch die Tortur schwer beleidigte Menschheit, durch welches der »alte Fritz« allein schon den Beinamen » der Große« verdient hat.

In Österreich hatten die Hexenprozesse, wenn auch selten Hinrichtungen vorkamen, noch immer ihren Fortgang. In den Jahren 1716 und 1717 wurden nicht weit von Roveredo zwei Frauenspersonen, Maria Bertoletti und Domeinca Pedrotti, als Hexen mit dem Schwerte hingerichtet und dann verbrannt. Mehrere Mitangeklagte starben im Kerker. Im Jahre 1728 starb im Fürstentum Trient eine Frau, Maddalena Tedeschi, im Gefängnis, die wegen Hexerei zu lebenslänglichem Kerker verurteilt worden war, und am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs Hexenmeister – darunter der vorjährige Stadtrichter, ein Greis von sechsundachtzig Jahren – und sieben Hexen nach der Wasserprobe, in der sie wie »Pantoffelholz« geschwommen haben sollen, und nach der Waageprobe auf drei Scheiterhaufen an der Theiß lebendig verbrannt und nur ein Weib vorher geköpft. Unter den hingerichteten Weibern befand sich auch eine Hebamme, welche über 2000 Kinder in des Teufels Namen getauft haben sollte. 1730 wurde noch ein dicker Stadtrichter verbrannt, »der nur ein Quentlein gewogen« habe. Im Jahre 1739 unterzog man um Arad Hexen der Wasserprobe, und 1744 verbrannte man in Karpfen drei Hexen. 1746 wurden in Mühlbach im Lande der Sachsen drei Glieder einer Familie ebenfalls als Hexen verbrannt. Seitdem hörten die Hexenprozesse auch hier auf.

In Maros-Vasarhely wurde noch 1752 die alte Hebamme Farkas der Wasserprobe unterworfen, gefoltert und hingerichtet. –

Im geistlichen Fürstentum Salzburg wurden in den Jahren 1715 bis 1717 im Pflegegerichte Moosham viele Rinder, Füllen, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide und in den Wäldern von Wölfen vernichtet. Dies erregte Verdacht. Da gestand der zu Moosham in Haft befindliche Bäckerlippl, daß ihn der jüngst verstorbene Betteltoni mit einer schwarzen Salbe angeschmiert habe, durch welche er sofort zu einem Wolfe geworden sei.

Als solcher habe er mit Perger und anderen, die ebenfalls Wölfe geworden, zu verschiedenen Malen Vieh niedergerissen, worauf diese in die Frohnfeste nach Salzburg eingebracht wurden. Perger leugnete anfangs alles, bekannte jedoch später. Das Urteil lautete zwar auf Verbrennung, der Erzbischof begnadigte Perger jedoch zu lebenslänglichem und seinen Genossen Schwebelhans mit achtjährigem Gefängnis. Am 12. September mußten beide Urfehde schwören. –

Spees und Thomasius' Bestrebungen blieben zuletzt selbst auf Österreich nicht ohne Wirkung. Auch dort wurde bei Hexenprozessen die willkürliche Anwendung der Tortur etwas begrenzt; aber noch im Jahre 1739 unter Kaiser Karl VI. bedrohten die neu herausgegebenen Kriegsartikel »das teuflische Verbrechen der Zauberei mit der Todesstrafe durch Feuer, welcher jeder zu verfallen habe, wer nachts unter dem Galgen oder auf dem Rabensteine durch den Teufel bewirkte Gastereien und Tänze besucht oder Wetter, Sturm und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer hervorbringt«. Die im Jahre 1708 erschienene Peinliche Halsgerichtsordnung Josephs I. behielt zwar ebenfalls noch die Todesstrafe auf Zauberei bei, bestimmte jedoch, daß bloße Aussagen der Komplizen »wegen soviel unterlaufenen Betrugs und durch List des Satans angesponnene Unwahrheit« weder zur Anwendung der Tortur noch zur Verurteilung hinreichend sein sollten. Zugleich wurden als besondere Indizien der Zauberei angeführt: »der Besitz von abergläubischen Gesundheitsmitteln, verbotenen Büchern, Spiegeln, auf ein Verbündnis mit dem bösen Feind hindeutenden, mit ungewöhnlichen Ziffern oder Zeichen geschriebenen Zetteln, Totenbeinen, der Eintritt eines angedrohten, nicht natürlichen Schadens, die Äußerung einer übernatürlichen Wissenschaft zukünftiger und unbegreiflicher Dinge, Wahrsagerei, besondere Begünstigung, z. B. daß die Felder des Inkulpaten grünen, anderer dorren, sein Vieh nutzbar, anderer verdorben war usw., Anerbietung zu Lehenerteilung in der Zauberei, endlich Bewirkung von menschlich unbegreiflichen Taten, z. B. in der Luft herum zu fahren usw.«

In Österreich machte die Kaiserin Maria Theresia dem Hexenwesen auf Anraten ihres Leibarztes van Swieten ein Ende, denn mit der am 1. Januar 1770 eingeführten Peinlichen Gerichtsordnung, der sogenannten Theresina, wurde wohl noch die Zauberei zu den Kriminalverbrechen gerechnet, die Todesstrafe auf dieselbe jedoch aufgehoben und der Geistlichkeit untersagt, bei ähnlichen Anklagen auf eigene Faust vorzugehen.

Jeder einzelne Fall, wo es sich um Zauberei, Schatzgräberei und dergleichen handle, solle sogleich der politischen Behörde angezeigt werden, die dann durch einen »vernünftigen Physiker« die Sache zu untersuchen und etwaigen Betrug der Bestrafung zuzuführen habe, da die meisten Fälle von Zauberei auf Betrug oder Selbsttäuschung beruht hätten. In Josephs II. Strafgesetzbuch vom 13. Januar 1787 endlich wurde das Verbrechen der Zauberei ganz aus der Reihe der Kriminalverbrechen ausgeschieden und nur als Verbrechen des Betrugs bezeichnet.

Maria Theresia hob in der diesbezüglichen Verordnung hervor, daß » bisher kein wirklicher Zauberer, Hexenmeister, auch keine Hexe« entdeckt worden, sondern »diese Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei oder eine Dummheit, Wahnwitz des Inquisiten usw. hinausgelaufen seien«!

Noch im Jahre 1715 erörterten sächsische Behörden die Frage, ob der unter besonderen Umständen erfolgte Tod zweier Bauern dem Teufel zuzuschreiben sei, die mit einem Studenten einen Schatz heben wollten, oder nicht. Die theologische, die juristische und die medizinische Fakultät erklärten jedoch einstimmig, der Tod sei auf natürlichem Wege erfolgt.

Wie zugänglich man im 18. Jahrhundert übrigens noch dem Glauben an Wunder und magische Gaukeleien war, das beweist das Treiben der Rosenkreuzer, sowie das eines Swedenborgs, Schröpfers, Gaßners, Ziehens, Cagliostros und anderer mehr.

In Schweden, wohin die Hexenprozesse im Dreißigjährigen Kriege aus Deutschland gekommen waren, hatten sie sich bald nach dem Prozesse von Mora ausgetobt. Die Todesstrafe darauf hob man jedoch erst im Jahre 1779 ausdrücklich auf, nachdem sie schon längst nicht mehr vollzogen worden war.

In England sind als Gegner der Hexenprozesse Thomas Browne (1633), und Hutchinson (1716) zu nennen. –

Ein letzter Hexenprozeß kam noch im Jahre 1712 gegen Johanna Wenham in Herfordshire vor. Der Richter jedoch, der an Hexerei nicht glaubte, entlastete gewissermaßen die Angeklagte und behandelte den Ortspfarrer, welcher auf seinen Diensteid erklärte, daß dieselbe eine Hexe sei, mit auffallender Verachtung. Leider sprachen die Geschworenen das »Schuldig« aus; allein der wackere Richter setzte eine Urteilsmilderung durch. –

In Schottland erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahre 1722. Noch im Jahre 1697 waren sieben Hexen zum Scheiterhaufen verurteilt worden. Im Jahre 1736 wurde das Statut Jakobs I. durch Parlamentsakte förmlich aufgehoben, nachdem kurz zuvor noch der Pöbel ein altes Mütterchen in der Wasserprobe umgebracht hatte.

In Großbritannien wurde die Tortur zuerst abgeschafft.

In Schottland geschah dies förmlich durch ein Statut der Königin Anna (1689-1774), in England noch vor 1772 durch Georg III. Einige deutsche Staaten hielten sie dem Buchstaben des Gesetzes nach fest bis ins zweite Viertel unseres Jahrhunderts, so Gotha bis zum Jahre 1828. In Frankreich war ihr erster mannhafter Widersacher der Skeptiker Montaigne (geb. 1533); Abbé Charron und Bayle (1541 und 1647) folgten ihm, dann im 18. Jahrhundert Voltaire, Montesquieu und die Enzyklopädisten. In Spanien war es König Karl III. (1759-88), welcher durch die Zurücknahme der vom Klerus usurpierten Staatsrechte gleichzeitig die Inquisition und die Praxis der Tortur zu untergraben begann. Der Freund der Helvetius und Holbach, der 1738 geborene Italiener Beccaria, dessen Standbild wir in der Brera zu Mailand begrüßen, wurde in Italien ihr wie der Todesstrafe wirksamster Bekämpfer. Daß wir hier lauter Männer nennen müssen, welche mit der Kirche keine Gemeinschaft hatten, ist nicht unsere Schuld. Dem Einfluß der Aufklärung des 18. Jahrhunderts konnte sich selbst die Kaiserin von Rußland nicht entziehen. Friedrich II. von Preußen und Großherzog Leopold von Toscana standen, wie es sich bei ihrer Geistesbildung von selbst versteht, in den vordersten Reihen der Bewegung für menschenwürdige Justizpflege. Aber auch in denjenigen Ländern, in welchen die Tortur gesetzlich noch bis in unser Jahrhundert fortbestand, war sie seit der großen Französischen Revolution außer Übung geblieben. Hatte in Frankreich auch schon im Jahre 1780 ein Teil der Tortur-Praxis fallen müssen, gründlich und gänzlich wurde sie doch erst beseitigt nach dem vollendeten Siege der Revolution der neunziger Jahre. So unmenschlich letztere durch manche ihrer Erscheinungen in der Geschichte sich ausnimmt, sie war doch ein Ruck, wenn auch ein gewaltsamer, auf dem Wege der Humanität. Auch in ihren Folgen bewahrheitet sich, was Fritz Reuter seinen Inspektor Bräsig von der neuen Zeit im allgemeinen sagen läßt: »Die Priester behaupten, die Welt sei schlechter geworden – in der Welt aber ist es besser geworden.«

Das Haupt-Inquisitionsgericht zu Sevilla in Spanien ließ noch im Jahre 1781 eine angebliche Hexe verbrennen, sie aber vor der Exekution verstümmeln, damit sie durch ihre schöne Gestalt niemand zum Mitleiden rühren sollte. – Noch im Jahre 1804 wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei eingekerkert.

In Frankreich hatte Nicole Malebranche († 1715) seinen Zeitgenossen klargemacht, daß neben der Allmacht Gottes ein teuflisches Hexenwerk gar nicht denkbar sei. Spöttisch hatte später Voltaire bemerkt, »daß, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die Hexen zu verschwinden begännen«, und im Jahre 1672 wies Colbert die Behörden an, Klagen auf Hexerei nicht mehr anzunehmen; gleichzeitig verwandelte er eine Anzahl Todesurteile von angeblichen Zauberern in Verbannung. –

Das Parlament von Bordeaux verbrannte noch im Jahre 1718 einen Menschen, der einen Vornehmen und dessen ganze Familie durch Nestelknüpfen verhext haben sollte. –

Im Jahre 1731 wurde vorm Parlament zu Aix der berüchtigte Prozeß Katharina Cadière und Jesuit Girard verhandelt, der sein Beichtkind gemißbraucht, dasselbe entführt und die Leibesfrucht abgetrieben zu haben unter Anklage stand. Die Verführung und den Abortus sollte der Jesuit durch Zauberei bewirkt haben.

Allein das Hexenbeiwerk wurde im Prozesse nicht berücksichtigt; es war an sonstigem pfäffischem Schmutz ohnehin ein Riesenmaterial vorhanden. Er endete mit Freisprechung der Cadière und Verurteilung des Jesuiten zum Scheiterhaufen. Schließlich wurde der verbrecherische Pfaffe dem geistlichen Gerichte übergeben, und dies sprach ihn los.

In Polen untersagte der Reichstag von 1776 alle Prozesse auf Zauberei.

Wie in Polen ehedem das Übel gewütet, beweisen später nach Besitznahme Posens durch Preußen gemachte Funde. Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson in der Nähe eines polnischen Städtchens die Reste einiger abgebrannter, in der Erde steckender Pfähle in die Augen, über welche auf Befragen ein anwohnender zuverlässiger Mann berichtete: daß im Jahre 1793, als sich eine kgl. Kommission zur Besitznahme des ehemaligen Südpreußens für den neuen Landesherrn in Posen befand, der polnische Magistrat jenes Ortes zwei Weibspersonen als Hexen zum Feuertode verurteilt habe, weil sie rote, entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh des Nachbars beständig krank gewesen sei. Sofort nach erhaltener Kunde habe die kgl. preuß. Kommission in Posen ein Verbot der Vollstreckung des Urteils erlassen, das leider zu spät eintraf.

Jedenfalls ist dieses der letzte Hexenbrand in Europa im 18. Jahrhundert gewesen.

Was hier Recht gewesen, wurde nun zum Unrecht, und diese Umkehr mußte in den breiten Volksmassen die Rechtsbegriffe verwirren. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn (1731) in England ein wütender Volkshaufen die Sakristei einer Kirche stürmte, in welche sich ein altes Mütterchen vor ihren Verfolgern geflüchtet hatte, und dasselbe im Wasser herumzerrte, bis es starb. Der Anstifter dieser Untat wurde zwar gehängt, aber das Volk murrte darüber, daß man einen ehrlichen Burschen abtat, der doch die Welt von einer Hexe befreit habe. –

In Palermo auf Sizilien wurde noch im Jahre 1724 ein »Glaubensakt« (Autodafé) abgehalten. Ein Mönch und eine Nonne, Anhänger der molinistisch-quietistischen Ketzerei, waren die Helden des Brandes, bei welch pomphaftem Akte die Hunderte von Zuschauern aufs reichlichste mit Speisen und Getränken bewirtet wurden. Bei dieser Gelegenheit wurden noch sechsundzwanzig Personen gemaßregelt, darunter zwölf, die man als Hexen und Hexenmeister in Untersuchung genommen, sowie ein Greis im Alter von sechsundsechzig Jahren, der schon 1721 wegen »Zauberei und Aberglauben« bestraft war. Er erhielt lebenslängliches Gefängnis. Die sechsundzwanzig wurden »zur Schmach, mit gelben Kleidern angetan und ausgelöschten Wachskerzen in der Hand«, durch die Stadt geführt und ihnen ein zeitweiliges Gefängnis und Peitschenstrafen zuerkannt. Eine Hexe erhielt am Tage nach dem Glaubensakt ihre zweihundert Hiebe.

In das 19. Jahrhundert ging nur in Irland noch ein Hexenprozeß über. –

Ludovicus Parama berechnet, daß durch die Inquisition in 150 Jahren 30 000 Menschen allein wegen Hexerei verbrannt wurden. In wenigen Jahren erlitten nur in Lothringen 900 Menschen den Tod wegen Hexerei. Zur Zeit der Puritaner von 1640 bis zur Restauration des Königs wurden in Großbritannien 3-4000 Personen wegen Hexerei verbrannt. Mr. Ady dagegen gibt die Zahl der Opfer in Schottland allein auf mehrere Tausend an. Der berüchtigte Hexenfinder Hopkins hing in einem Jahr in der kleinen Grafschaft Sussex sechzig sogenannte Hexen Hutchinsons Historial Essay on Witchcraft. .

Der Stadtsyndikus Voigt zu Quedlinburg hat in der »Berliner Monatsschrift« vom Jahre 1784 die ungefähre Zahl aller in Europa als Hexen Hingerichteten auf eine Million berechnet. Andere Berechnungen kommen auf mehrere Millionen.

In Summa sollen nach anderen im 16. Jahrhundert nach einer allein in Deutschland oberflächlichen Berechnung 200 000 Hexen und Zauberer verbrannt worden sein. Und das geschah im Namen des Gesetzes! Unser Blut erstarrt bei dem Gedanken an die offizielle Menschenschlächterei.

Indes auch dieser entsetzliche Menschenwahn mußte dem Lichte der Wahrheit weichen. –

Im alten deutschen Reiche folgten dem Beispiele Preußens allmählich auch die anderen Staaten mit Abschaffung der Hexenprozesse (in Hessen-Kassel hörten sie z. B. 1711 auf).

Der deutsche Geist zerbrach endlich die Fesseln Jahrhunderte alten Wahns, und mit der Aufklärung verschwanden die Hexenprozesse; aber hier und da sind die Folterkammern und Marterwerkzeuge geblieben, als redende Zeugen menschlicher Verirrung, Bosheit und Grausamkeit in verrauschten Jahrhunderten.

Bessere, aufgeklärtere Zeiten kehrten bei uns ein. Wenn wir aber zurückblicken in die finsteren, kaum seit einem Jahrhundert entschwundenen Zeiten der Hexenprozesse, so erfaßt uns ein Grauen: Was für Justizmorde, Grausamkeiten, Bosheit, Menschenopfer und Verwüstungen! Erst auf dem Blutfelde von hundert Generationen konnte der Same des Friedens gedeihen!

Angesichts dieses Fortschrittes der Menschheit müssen wir einstimmen in die goldenen Worte, welche im Jahre 1824 ein Menschenfreund, der Pastor Scholz, sprach:

»Wohl atmen wir freier auf, daß in der Gegenwart nach milderen Gesetzen regiert wird; immerhin ist es gut, sich jener fürchterlichen Zeiten zu erinnern. Des Lichtes Kraft zeigt sich schon überall. Dessenungeachtet erschallen von heiligen Stätten Stimmen, welche die Religion der Liebe in eine Lehre der Furcht und des Schreckens verwandeln wollen; suchen sie nicht wie vormals unter dem Volke ihren Anhang, verhöhnend das Edelste des Menschen, die Vernunft


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