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Siebzehntes Kapitel.
Die Sachsen – Rückblick auf die Alemannen und Franken

Unter Caracalla 212 und 213 werden die Alemannen, unter Gordian oder Philippus 242–246 die Franken, unter Maximinian 285/6 die Sachsen zuerst in der Geschichte (In der Geographie nennt aber schon Ptolemaeus II, c. 11, p. 127 neben den Chauken die Σαξονες. D.) genannt.

Der Ursprung der beiden erstern ward im 4. und 6. Kapitel des II. Buches entwickelt.

Gewiß ist der der Sachsen, die, fern von Roms Grenze, an der Nordsee bei Elbe und Weser wohnend, später bekannt wurden, ein gleicher oder doch verwandter gewesen.

Als dies Volk groß und mächtig wurde, schuf die Nationaleitelkeit mit Unwissenheit im Bunde die Sage eines Ursprungs aus der Fremde, wie dies ja auch bei den Franken der Fall war. Widukind von Corvei läßt es aus Makedonien, Adam von Bremen aus Britannien zuwandern. (Ledebur, Land und Volk der Brukterer S. 273. Charakteristisch für jene Zeit in der Tat, daß schon 600 Jahre nach Britanniens Eroberung durch die Sachsen jede Kunde dieses großen Ereignisses im Mutterlande, selbst bei dem gelehrten Domherrn zu Bremen, verschollen war.)

Der Erwähnung würde dies kaum wert gewesen sein, wenn nicht von einem ebenso kenntnis- als geistreichen Historiker unserer Zeit, Leo in Halle, ähnliches ausgesprochen worden wäre.

Derselbe sagt in seinen Vorlesungen über die Geschichte des deutschen Volkes und Reiches (I. Band, Halle 1854) folgendes:

S. 91. »Etwas deutlicher als die der Massageten sind uns die Verhältnisse der Geten in Europa. Es scheint, auch hier waren ihre Sitze so geordnet, daß die westlichen Daci, die östlichen Saci, wie sie Aurelius Victor, oder Saixae, wie sie Stephan von Byzanz nennt, waren.«

S. 103. »Gewiß aber ist, daß nur etwa vierzig bis fünfzig Jahre nach der abermaligen Unterwerfung der Getenlande, diesmal durch die Römer unter Trajan im Jahre 100 – nachdem also, wie Aurelius Victor von Trajan berichtet: quippe primus aut solus etiam vires Romanas trans Istrum propagavit, domitis in provinciam Dacorum pileatis Sacisque nationibus, Decebalo rege ac Sardonio – Ptolemäus auf der kimbrischen Halbinsel Σάξονες erwähnt. Wahrscheinlich also zogen alle edleren Stämme des Getenvolkes, die weder mehr Mittel hatten, den Römern Widerstand zu leisten noch Neigung, sich ihnen zu unterwerfen, aus dem Lande und suchten weiter im Norden neue Reiche zu gründen – die erste Folge ihrer Ausbreitung war dann das Drücken dieser nordöstlichen germanischen von ihnen angegriffenen und gedrängten Völker auf die südlicheren und westlicheren, so daß daraus jenes Drängen auf die römische Grenze an Donau und Rhein von 162 bis 180 n. Chr. entstand, welches man gewöhnlich den markomannischen Krieg nennt.«

S. 220. »Zunächst haben wir die Sachsen ins Auge zu fassen.

Wir sahen, ein getisches, neben den Dakiern genanntes Volk hieß Saci oder Saixae – verschiedene Auffassungen offenbar desselben Namens –: es war zu gleicher Zeit mit den Dakiern erlegen; hatte gleiches Schicksal mit ihnen gehabt im Jahre 105 nach Christo. Einige vierzig Jahre später, etwa zwischen 140 und 150, nennt uns zuerst Ptolemäus unter den germanischen Stämmen ein Volk, dessen Name früher nicht gehört wird, die Saxones. Der Name verhält sich zu Saixae ganz ähnlich, wie Dauciones zu Daci, wie Gothones zu Getae. Ptolemäus nennt sie als wohnend auf dem Nacken der kimbrischen Halbinsel, also in Holstein, wo und in dessen Nähe Tacitus überall außer den Kimbrern, deren Reste er noch erwähnt (parva nunc civitas), nur Suebenstämme kennt; in dessen Nähe auch später noch der suebische Stamm der Angeln seine Sitze hat. Nach einiger Zeit treten uns diese Sachsen westlich der Elbe entgegen – und noch später können wir ihr Vordringen in den rheinisch-westfälischen Gegenden gegen Salier, Bataver, Chamaver und Brukterer, sowie in Ostfalen und Thüringen von den südöstlichen, lüneburgischen Gegenden bis gegen die Unstrut hin deutlich und historisch beobachten. Das Land der großen Chauken an der Seeküste zwischen Elbe und Weser ist Wigmoudi (wie es scheint: Kriegsland, terra bello defatigata) geworden und gehört den Sachsen.«

Diese Ansicht ist ganz neu und originell, wirft aber zugleich die unsere über den Anlaß der großen Völkerströmung, die man den markomannischen Krieg nennt, so entschieden um, daß ihr sorgfältigste Prüfung zu widmen ist.

Merkwürdig: kein alter Geograph oder Historiker kennt Saken oder Saker in Thrakien, d. i. dem Getenreiche des Boirebistes und Dekebalus, obwohl der ältere Plinius, dieses Wunder von Sammelfleiß, IV. Kap., 11. sect. 18 einige dreißig verschiedene Völkerschaften oder Gaugemeinden namentlich daselbst aufführt: da tritt uns plötzlich in einem dürftigen Epitomator, der nicht einmal der zuverlässigste unter seinen Genossen ist, dieser Name entgegen. Wohl kann, wir wissen es, ein positives Zeugnis durch negative nicht entkräftet werden: aber die Vermutung eines Irrtums oder falscher Lesart wird dadurch sicherlich dringend begründet.

Nun soll aber noch Stephan von Byzanz Aurelius Victor unterstützen. Da aber nach Leo die Saker des Aurelius Victor bereits im Jahre 105 n. Chr. aus Dakien vertrieben wurden und schon vor Ptolemäus 140 bis 150 Man könnte, da die Zeit, in der Ptolemäus schrieb, nicht genau bekannt ist, auch 150 bis 160 annehmen, obwohl wir obige, da die Kunde des Anzugs der Sachsen gewiß spät erst nach Alexandrien gelangte, für richtiger halten. n. Chr. an der Nordsee saßen, so liegt es auf der Hand, daß der erstgenannte Schriftsteller nicht für, sondern gerade umgekehrt und zwar ganz entschieden gegen Aurelius Victor beweist, insofern er nicht genau in der Zeit vor 105 schrieb, weil das in diesem Jahr erst bis zur Elbe ausgewanderte Volk entweder nicht später noch an der Donau gesessen haben oder, wenn es Stephan von Byzanz einige Jahrhunderte nachher daselbst noch kannte, im Jahre 105 seine Heimat nicht verlassen haben kann.

Über das Zeitalter dieses Schriftstellers, das Fundament seines ganzen Zitats, wird aber von dem Verfasser nicht ein Wort gesagt, während alle Forscher ohne Ausnahme den Stephan von Byzanz in eine mehrere Jahrhunderte spätere Zeit setzen. Der Herausgeber der ’Εθνικὰ des Stephan v. Byzanz, Meinecke, nimmt an, derselbe habe zu Ende des fünften Jahrhunderts, der Herausgeber des Auszugs oder der Überarbeitung dieses Werkes, Hermolaos aber, durch welche dasselbe uns allein noch erhalten ist, unter Justinian II. (‘Ρινότμητος)um 700 gelebt.

Die betreffenden unter dem Buchstaben S zu findenden Stellen lauten:

1) Σάζοι έθνος παρὰ του̃ Ποντου̃.

2) Σάκοις έθνος τοὺς Σκύθας ούτω φασί τὸ θηλικόν Σάκις.

3) Σαι̃ξαι έθνος παρὰ τω̃ ’Ίστρω.

Haben wir es sonach hier lediglich mit Aurelius Victor zu tun, so lautete dessen Text, nach unserer Überzeugung, also: domitis in provinciam Dacorum pileatis, Dacisque nationibus, d. h. er bezwang den Adel oder herrschenden Stamm der Dakier, und die dakischen, d. i. die jenem ersten unterworfenen Völker. Diesen hat ein einfältiger Abschreiber, der an der unmittelbaren Wiederholung desselben Namens Anstoß nahm, durch Verwandlung des vielleicht etwas undeutlichen D in S, also Daci in Saci zu verbessern gemeint. Woher sollte auch, wenn es sich eben nur um das eine Volk der Saker gehandelt hätte, der Plural nationibus kommen, während es bekannt ist, daß der dakischen Herrschaft viele Völker, von denen wir die Kostoboken, Karpen und Bastarnen bereits mehrfach kennenlernten, unterworfen waren.

Gesetzt aber auch, Aurelius Victor habe wirklich von Sakern gesprochen, so müßte dies Volk doch notwendig über die Karpathen sich gerettet haben, jenseits deren der Weg durch Galizien, Schlesien, Niederlausitz, Brandenburg zur Unterelbe führte, kann daher kaum in die Gegend von Danzig und Königsberg gezogen sein und von Süden kommend die mächtigen Goten zur Auswanderung von der Ostsee an den Pontus, also nahe in dieselbe Gegend, welche erstere verlassen hatten, genötigt haben. Vor allem, und das ist die Hauptsache, erscheint es doch geradezu undenkbar, daß ein in sechsjährigem Vertilgungskriege bezwungenes und arg gedemütigtes Volk noch Kraft genug gehabt habe, um von der niederen Donau, etwa von der Wallachei oder Moldau aus, mit den Waffen in der Hand quer durch ganz Germanien bis an die Nordsee zu ziehen und die dortigen Stämme, vor allem die Chauken, die mächtigsten aller Westgermanen, zu unterjochen.

Wir können daher nicht umhin, in obiger Meinung lediglich eine durch den Reiz der Neuheit und Originalität veranlaßte Konjectur des Augenblicks zu erblicken.

Die eigne Meinung darstellend erkennen wir an, daß es zu des Ptolemäus Zeit im heutigen Holstein und an dessen Küsten Sachsen (Σάξονες) gab, die derselbe II. Kap. 11, 13 und 31 viermal anführt, und das Nichtvorkommen dieses Namens bei älteren Schriftstellern, wie Plinius und Tacitus, nichts dagegen beweist. Ob er damit aber eine Völkergruppe oder eine einzelne Völkerschaft (Civitas) bezeichnet, ist nicht zu ermitteln. Wenn derselbe indes Kap. 11 den Nacken der kimbrischen Halbinsel, also anscheinend das ganze heutige Holstein, als deren Sitz angibt, so scheint nach dessen Ausdehnung ersteres angenommen werden zu müssen.

Die geographischen Spezialangaben des Ptolemäus sind jedoch, infolge teils seines Systems überhaupt, teils der Unvollständigkeit und Ungenauigkeit seiner Quellen, ganz unzuverlässig, wie dies in den Ber. d. K. S. Ges. d. Wissensch., Leipzig 1857, S. 112 (vgl. die Bemerkungen zu der Karte von Kiepert. D.) umständlich von uns nachgewiesen ward. Insbesondre bedeuten dessen Präpositionen υπὲρ und υπὸ keineswegs immer über und unter, d. i. nördlich und südlich, sondern häufig auch nur neben oder bei. Wenn nun derselbe auf der ganzen kimbrischen Halbinsel über (υπέρ) den Saxonen noch sieben andre Namen aufführt, die zum Teil unstreitig nur Spezialabteilungen eines Hauptvolkes bezeichnen, so scheint uns die Möglichkeit, daß auch der der Saxonen nur ein solcher sei, mindestens nicht ausgeschlossen. Dies dürfte besonders durch des älteren Plinius Unkenntnis desselben unterstützt werden, da dieser bekanntlich äußerst fleißig ist und gerade die Nordseeküsten aus Autopsie speziell kannte.

Daß das jetzige Holstein in späterer Zeit übrigens in drei Provinzen zerfiel, Thietmarsia, Holsatia und Sturmaria, ist bekannt. Jenes Holsatia aber, das zuerst zu Holsten kontrahiert und dann in Holstein verhochdeutscht ward, muß, wie eben dieser Name beweist, der Ursitz der Sachsen des Ptolemäus gewesen sein; dieser Name ist von Holtsassen, d. i. im Holze gesessenen, herzuleiten. (S. Ledebur, L. u. V. d. Brukt., S. 271 f., der zahlreiche Beweisstellen anführt (? D.).)

Im dritten Jahrhundert n. Chr. lag nun die Verbrüderung kleinerer wie größerer Genossenschaften in der Notwendigkeit begründet, wobei die Zusammentretenden einen neuen Bundesnamen annahmen, wie dies von den Alemannen und von den Franken nachgewiesen ward. Auf demselben Grunde ruht, unserer innigsten Überzeugung nach, im Wesentlichen auch die Entstehung der Sachsen (v. W. faßte auch die Sachsen wie die Alemannen und Franken als »Kriegsvölker«, aus bloßen zum Angriffskrieg gegen Rom verbündeten Gefolgschaften entstanden. D.): (dieser Name ist wohl (wie der der Friesen) aus einer ursprünglich engeren Bedeutung (aber nicht aus dem Namen einer bloßen Völkerschaft, sondern einer Mittelgruppe von Völkerschaften) übertragen worden auf die neu gebildete Gesamtgruppe). Die Nordvölker von Schleswig bis zur Ems saßen aber nicht an Roms Grenze, sondern an der See. Nur von dieser her, dem natürlichen Tummelplatz ihrer Entwickelung, konnten sie Rom angreifen. Dies bestätigt auch deren erste Erwähnung in den Quellen, indem Eutrop X, 21 sagt: Dem Carausius ward (im Jahre 286) die Sicherung des Meeres übertragen, welches die Franken Den Franken gehörten auch die seekundigen Bataver an. und Sachsen raubfahrend durchschwärmten (quod Franci et Saxones infestabant, wobei sich deren Räubereien aus dem Nachsatze ergeben). Dasselbe hatten schon vorher im Jahre 47 n. Chr. chaukische Freiwillige unter des Gannasko Führung getan.

Mit Sicherheit aber ist anzunehmen, daß die von Ende des dritten Jahrhunderts ab in der Geschichte vorkommenden Sachsen nicht mehr allein die Saxones des Ptolemäus, sondern aus einem Zusammenfluß vieler niederdeutscher Völker hervorgegangen sind.

Auch bei den Sachsen, wie bei den Alemannen und Franken, haben wir nicht bloß eine militärische Vereinigung zum Offensivkriege gegen Rom, sondern zugleich eine wirkliche politische Verbindung mehrerer Sondervölker (civitates) anzunehmen: (einen freilich nur lockeren Staatenbund. D.).

Schon die Quellen des ersten Jahrhunderts deuten hierauf hin. Vellejos Pat. nennt II, 106 zum Jahre 5 n. Chr. »receptae Chaucorum nationes«, die Völkerschaften der Chauken, und ebenso der ältere Plinius 11 n. Chr. (XVI): »Wir sahen die Völkerschaften der Chauken (Chaucorum gentes).« Will man darunter nur die beiden chaukischen Völker, die großen und kleinen (majores et minores) verstehen, so muß doch zwischen beiden damals wenigstens schon eine völkerrechtliche Verbindung der Art bestanden haben, daß man das Gesamtvolk als politische Einheit betrachtete, wie dies Tacitus Germ. 35 tut, indem er von ihnen sagt Die ganze Stelle lautet: Ac primo statim Chaucorum gens, quamquam incipiat a Frisiis ac partem litoris occupet, omnium quas exposui gentium lateribus obtenditur, donec in Chattos usque sinuetur. Tarn immensum terrarum spatium non tenent tantum Chauci, sed et implent, populus inter Germanos nobilissimus quique magnitudinem suam malit iustitia tueri. Sine cupiditate, sine impotentia, quieti secretique nulla provocant bella, nullis raptibus aut latrociniis populantur. Id praecipuum virtutis ac virium argumentum est, quod ut superiores agant non per iniurias assequuntur. Prompta tamen omnibus arma ac, si res poscat, exercitus, plurimum virorum equorumque; et quiescentibus eadem fama.

Auch aus andern Stellen, z. B. Cassius Dio LIV, 32 und Tacitus Ann. I, 60 ergibt sich die Einheit des Landes und Volkes.

: »Ein so ausgedehntes Landgebiet haben die Chauken nicht allein inne, sondern füllen es auch aus – das edelste aller germanischen Völker, welches seine Größe durch Gerechtigkeit zu behaupten vorzieht.«

Bald darauf fügt er hinzu: »Der vorzüglichste Beweis ihrer Tapferkeit und Stärke ist, daß sie ihre Obergewalt (quod, ut superiores agant) nicht durch Ungerechtigkeit erlangen.«

Letztere Stelle insbesondere scheint zu beweisen, daß auch andre kleinere Völker, namentlich wohl die Amsivarier und Chasuarier, deren Hegemonie untergeben waren. Dies nimmt auch Ledebur S. 97 an (s. auch Exkurs I. am Schluß dieses Bandes), wie denn ähnliches bei den Cheruskern stattfand, denen nach Strabo VII, 1, 4 ebenfalls kleinere Völkerschaften untergeordnet waren.

So steht mindestens das Dasein eines mehr oder minder ausgedehnten niederdeutschen Völkervereins zwischen Elbe und Ems im ersten Jahrhundert nach Christus unzweifelhaft fest. Daß dieser bis in die Sachsenzeit fortbestanden, ist an sich vorauszusetzen und zwar um so mehr, da sich in den Quellen auch nicht die leiseste Spur einer spätern Sprengung oder Schwächung der Chauken findet, während von den Cheruskern und Brukterern dergleichen erwähnt wird. Verkennung des germanischen Volks- und Staatslebens aber würde es sein, wollte man alle jene Raubfahrer, die gegen Ende des dritten Jahrhunderts, nach obigem, unter dem Namen der Sachsen zuerst erschienen, immer nur als kommandierte Aussendlinge, ihre Unternehmungen nur als Expeditionen, die sie auf Befehl des Bundes ausführten, ansehen.

Vielmehr waren dies häufig reine Privatkriege einzelner Gefolgsführer (Dies ist hier für die meisten Fälle zuzugeben, da Auswanderung ganzer Gaue auf wenigen Schiffen nicht denkbar. Es sind ähnliche Raubfahrten wie die der späteren Wikinger im Norden: freilich ist auch auf diesem Wege Überwanderung möglich, wie die Normandie zeigt. D.) und Abenteurer, deren Anlaß und Wesen oben schon vielfach ausgeführt wurden. Daran beteiligten sich Freiwillige auch anderer Stämme, wie die oben erwähnten Chaibonen und Heruler.

Daß letztere nicht auf der See, sondern zu Lande geschlagen wurden, beweist nichts, da diese Fahrten nicht, wie die der Barbaresken neuerer Zeit, vorzugsweise auf das Kapern von Handelsschiffen, sondern auf Ausraubung der Küstengegenden bis in das Innere hinein durch Landung gerichtet war.

Bald aber erscheint auch ein Gesamtvolk der Sachsen, als solches, in der Geschichte. Julian erwähnt geworbener Söldner aus dem Volke der Sachsen in des Magnentius Heere im Jahre 351, und bezeichnet sie (orat. 1, p. 63) als die Anwohner des westlichen Ozeans jenseits des Rheins und nebst den Franken, welche damals vermutlich schon aus der batavischen Insel nach Toxandrien verdrängt waren oder um diese Zeit gedrängt wurden, als die kriegerischesten und tapfersten aller Barbaren. Im Jahre 358 sagt Ammian von den Saliern: ausos olim in romano solo apud Toxiandriam habitacula sibi figere, was unzweifelhaft doch vor länger als sieben Jahren geschehen sein dürfte. Daß dies nicht freiwillig erfolgte, wird noch bemerkt werden. Übrigens ist es doch ungleich wahrscheinlicher, daß Magnentius jene Söldner aus den ihm benachbarten Sachsen jenseits des Rheins als aus dem fernen Holstein angeworben haben werde. Auch in der zweiten Rede gedenkt er derselben, ohne sie jedoch zu nennen, beinahe mit denselben Worten wieder.

Den schlagendsten Beweis für einen Völkerverein oder Bund unter dem Namen der Sachsen gewährt aber Zosimus in der schon oben weitläufig erörterten Stelle (III, 6), wo er bemerkt, daß die Sachsen die Franken mit Gewalt aus der batavischen Insel vertrieben und in das römische Gebiet hinüber gedrängt hätten. Unmittelbar vorher erwähnt er, daß die Sachsen, die tapfersten und kräftigsten aller Barbaren jener Gegend, die Chauken, welche ein Teil derselben seien, zum Angriffe des römischen Gebiets ausgesandt hätten (εκπέμπουσι). (Daß an gedachter Stelle nämlich statt: »Quaden«: »Chauken« zu lesen ist, haben wir, im Einverständnis mit den gründlichsten neuern Forschern, oben ausgeführt.) Unzweifelhaft aber beweist dies die damalige Existenz einer Bundesgewalt: (und hier liegt nicht bloße »Raubfahrt«, sondern Auswanderung, Ausbreitung von Gauen und Völkerschaften vor. Wir wollen auf das »Aussenden« nicht allzuviel Gewicht legen: aber es ist ganz das rechte Wort für die Nötigung (durch Beschluß der Bundes-Volksversammlung) zur Auswanderung wegen Übervölkerung wie bei Langobarden usw. D.).

Wir erklären uns nun also den ganzen Hergang auf gleiche Weise, wie ähnliches bei andern Germanen.

Die unentbehrlichen »neuen Sitze« fanden die Alemannen anfangs auf dem rechten Rheinufer in dem römischen Zehntlande, das sie schon unter Caracalla eingenommen hatten und bald nach ihm, mit einer kurzen Unterbrechung unter Probus, größtenteils bleibend behaupteten: (später in dem Lande, das bis heute ihr »Fremdsitz« heißt, d. h. im Elsaß. D.).

Die Franken dagegen mußten sich einen solchen »Fremdsitz«, »Neusitz« an anderer Stelle erobern und gewannen ihn bald auf der batavischen Insel und deren Umgegend. Hier wurden sie zwar von Maximian, Constantius, Chlorus und Constantin dem Großen mehrfach arg bedrängt, besiegt und gedemütigt, niemals aber ganz daraus vertrieben, da es ja selbst noch unter Julian römische Politik war, nur das linke Rheinufer dauernd zu behaupten und zu schützen.

Daß nun die Franken in ihrer steigenden Macht auch die benachbarten Friesen drängten und bedrohten und dies Volk der Abwehr nicht mächtig war, ist ebenso zu vermuten, als daß es sich um Schutz an seine Nachbarn, die Chauken, wandte, wenn zwischen beiden nicht vielleicht vorher schon eine Art von Verbindung stattfand. Daß aber schon die Peutingersche Tafel letzteres Volk unter dem Namen Chaci im Rücken der Franken jenseits des Rheins aufführt, steht fest. (S. den Exkurs am Schluß dieses Bandes.)

(Es ist wenigstens denkbar, daß, wie Alemannen und Franken in der römischen, so die Sachsen in der fränkischen Bedrohung einen äußerlichen Anlaß mehr zur Zusammenschließung fanden – abgesehen von den ungleich wichtigeren inneren Gründen. D.)

Ob nun der Name: »Sachsen« zur Bezeichnung des zwar schon altbestehenden, bei diesem Anlaß unstreitig erweiterten und vielleicht nur neu gestalteten Völkerbundes, als neuer Bundesname, nach dem Vorgange der Alemannen und Franken, damals erst angenommen wurde oder ob er schon früher in engerer Anwendung bestand, ist unerforschlich. (Vielleicht ist der Name »Sachsen« eine Bezeichnung für den neuen Verband, der sich aus einem älteren; mit Ausscheidung alter, Aufnahme neuer Glieder gebildet hatte, wie die » alemannische« Verbindung eine veränderte Verjüngung der alten »Sueben« war. D.)

Ganz gewiß aber und von keinem Historiker bezweifelt steht es fest, daß im vierten Jahrhundert der Name der Sachsen eine bleibende, (obzwar sehr lockere D.) Völkergruppe bezeichnete, wie Alemannen und Franken: (freilich beschränkte sich der Bund auf Sacra und regelmäßige (aber nicht ausnahmslose) Kriegshilfe, die sogar Kriege unter den Verbündeten und verschiedene Haltung einzelner Völkerschaften des Bundes (Neutralität) nicht ausschließt. Es war offenbar bei diesen Völkerbündnissen nicht anders als früher zur Zeit Armins in der einzelnen Völkerschaft: Bundeshilfe (das nennt Ammian (XVI, 12) sehr treffend: » pactum vicissitudinis reddendae«: denn das war der Hauptinhalt des »Bundes vertrags«) ward als das Regelmäßige vorausgesetzt, aber oft nicht geleistet: und wenn feindlicher Druck Neutralität, sogar Anschluß an den Feind erzwang, so ward das leicht entschuldigt: so unter den Alemannenkönigen gegenüber Julian. Und ganz ebenso die Sachsen Wittekinds: bald fechten alle Völkerschaften gegen Karl, bald nur einzelne, andere bleiben neutral, ja unterworfen und »verbündet« den Franken. Bei den Sachsen finden sich auch Spuren einer Bundesversammlung: aber wie weit gehen diese zurück?

Die fortdauernde politische Sonderexistenz der einzelnen Völkerschaften ist für unsere Auffassung nicht Gegenbeweis, sondern Bestätigung – erst Chlodovech z. B. vereint alle Franken. D.).

Wir kommen nun, nachdem über die Sachsen für die Zeit bis zu Julians Tode etwas weiter nicht zu bemerken ist, auf die Alemannen zurück.

Diese standen damals unter vierzehn (Wenigstens vierzehn sind nachweisbar, es waren vielleicht noch mehr. D.) verschiedenen »Königen«, reges, regales, subreguli, reguli, wie sie Ammian nennt, welche, völlig unabhängig voneinander, durch kein gemeinsames Bundesregiment (nur durch Pflicht zur gegenseitigen Kriegshilfe: Ammian XVI, 12. D.) vereint waren. Dieselben waren 1) sieben, die bei Straßburg mitgefochten: Chnodomar und dessen noch jugendlicher Neffe Serapio, nebst Vestralp, Uri, Ursicin, Suomar und Hortar. (Amm. XVI, 12.) 2) Die drei »ganz unbändigen« (immanissimi reges), welche an jener Schlacht nicht teilgenommen hatten (XVII). 3) Makrian und Hanobaud (XVIII, 2). 4) Gundomad und Vadomar (XVI, 12).

Ob an des gefangenen Chnodomar und des ermordeten Gundomad Stelle Söhne derselben traten, wissen wir nicht. Ammian (XVI, 12) scheidet das Volk Gundomads (ihre Herrschaft war je auf ein Gebiet beschränkt D.) von dem Vadomars.

Chnodomar und Serapio werden von Ammian (XVI, 12) allerdings von hervorragender Macht vor den andern Königen (potestate excelsiores ante alios reges) genannt, weshalb von ihnen auch in der Schlacht bei Straßburg das Gesamtheer befehligt wurde. (Man kann nicht »vermuten« [wie die I. Ausgabe], daß dieser Vorrang mehr ein historischer, auf der Meinung, vielleicht auf dem Adel der Abstammung, als ein reeller, auf der Größe ihrer Gebiete beruhender war, da sie Ammian deutlich die an Macht hervorragenden nennt: sie waren für diesen Feldzug gewählte »Herzoge«. D.)

Jedenfalls ist eine wirkliche Oberherrschaft derselben im Frieden, welcher die anderen untergeben gewesen wären, auf keine Weise anzunehmen, da, abgesehen von andern Stellen Arnmians Dafür spricht ferner die Stelle XVI, 12, wo die, unzweifelhaft alemannischen, Hilfstruppen anderer Gaue partim pacto vicissitudinis reddendae quaesita genannt werden, so wie die vom Feldzuge 359 XVIII, 2, wo die übrigen Fürsten den Suomar zum Widerstande gegen Rom nur dringend auffordern (monuerunt acriter), nicht aber kommandieren., die spätern Friedensverträge Roms nur mit jedem Einzelnen für sich abgeschlossen werden, ja Vadomar, als er für Ur, Ursicin und Vestralp verhandeln will, dies ausdrücklich nur in deren Auftrag (legationis nomine) zu tun erklärt. (Amm. XVIII, 2.) (Deshalb nennen wir eben den Verband einen sehr lockeren: es bestand also nicht einmal ein dauerndes Bundesorgan für die Repräsentation nach außen im Frieden oder für den Friedensschluß: nur für den Krieg wurden »Herzoge« gewählt: doch bestand eine vertragsmäßige Verpflichtung zur Bundeshilfe. Man sieht: die Kristallisation hatte erst begonnen, war noch nicht vollendet. Und erwägen muß man, daß tatsächlich in der Not des Krieges der Römer den einzelnen zur Unterwerfung zwang, wenn dieser auch vielleicht nach Bundesrecht keinen Separatfrieden hätte schließen dürfen: (z. B. Hortar, der sein Volk verderben sieht, wenn er nicht nachgibt). Dergleichen ist schon in manchem »Bundeskrieg« begegnet.

Die Unterscheidung von reges, regales, reguli bei Ammian ist entweder ganz sinnlos – was doch unmöglich anzunehmen! – oder sie muß auf die größere oder geringere Macht d. h. Zahl oder Volkskraft der beherrschten Gaue gehen: von einer staatsrechtlichen Unterordnung der reguli unter die reges ist aber durchaus gar nichts (wie bei der Herrschaft von Quadenkönigen über Sarmatenchane) wahrzunehmen. D.)

Eigentümlich ist, daß bei den Linzgauer Alemannen (Amm. XV, 4) eines Königs derselben nicht gedacht wird, diese auch bei Julians Kriegen mit dem Gesamtvolke niemals erwähnt werden. Man könnte hiernach in diesen fast eine von den übrigen, von Königen regierten Alemannen abgesonderte »republikanische« Volksgemeinde vermuten, wenn nicht in dem spätern Kriege derselben mit Gratian doch eines in der Schlacht gebliebenen Königs derselben, Priarius, gedacht würde (Amm. XXX, 10, II, p. 270). (Daß an gedachter Stelle sonst nur das Volk (Lentienses, Alemannicus populus) als handelnd und Frieden schließend aufgeführt wird, kann des Priarius Königtum nicht zweifelhaft machen: das Volk, nicht der König, entschied damals noch Krieg und Frieden und verhandelte nur durch den König. Es liegt also kein Grund vor, die Linzgauer als »Republikaner« zu denken – unvereinbar wäre dies aber mit ihrer Zugehörigkeit zu den sonst von Königen beherrschten Alemannen nicht: in unserem Reich, einem ganz unvergleichlich festeren Verband – einem Bundesstaat – stehen neben zweiundzwanzig Monarchen drei Republiken: der deutsche Staatenbund 1815–66 zählte vier Republiken neben dreißig Monarchien D.)

Hiernach lebten die Alemannen unter einer Vielherrschaft von einander unabhängiger Teilfürsten, die nur für den Krieg der Leitung eines Herzogs (oder mehrerer) sich unterordneten. (Eine Versammlung für gemeinsame Opfer und Beratung fehlte aber wohl nicht: kurz, es bestand ein ganz ähnliches Verhältnis wie dereinst im Staatenbund der Völkerschaft – nur in quantitativ bedeutend erweiterten Proportionen: ein Bund nicht nur, wie ehemals, von einzelnen Gauen (– solche fehlten auch nicht: reguli –) sondern von einer zusammengeschlossenen Mehrzahl von einzelnen Gauen und von ganzen Völkerschaften.

Unter den Königen steht ein mächtiger Volksadel (Die Möglichkeit soll nicht geleugnet werden, daß in den »optimates« auch der in Anfängen begriffene neue Dienstadel steckt. – Andere (so auch v. W.) erblicken in den regales »Prinzen«, nichtregierende Glieder der Königshäuser. Es ist das allerdings denkbar und die wörtlichste Übersetzung: nur sehe ich dafür keinen zwingenden Grund, während für die »minder mächtigen« Könige ein besonderer Ausdruck erwünscht sein mußte; allerdings nennt Ammian diese einmal auch reges: potestate excelsiores ante alios reges. Reges, – optimates, – vulgus (– plebes) sind aber offenbar: König, – Adel, – Gemeinfreie. D.) D.): in Ammians Schlachtbericht werden an zwei Stellen Hos (d. i. Chnodomar und Serapio) sequebantur reges, regalesque 10, et optimatum series magna, armotorumque 35 000 ...

Exsiluit subito ardens optimatium globus, inter quos decernebant et reges, et sequente vulgo.

nach den reges und regales die »Optimaten«, d. i. die Vornehmen, der Adel, ausdrücklich hervorgehoben und vom Volke (vulgus) der Gemeinfreien gesondert.

Aber noch blieb die germanische Freiheit. Als die »Gemeinfreien«, das »gemeine Fußvolk«, in der Schlacht bei Straßburg fordern, daß die Könige absitzen, damit sie sich nicht, mit Verlassung des armen Volkes (deserta miserabili plebe), retten können, springt Chnodomar, dem die andern folgen, sofort vom Rosse (Amm. XVI, 12).

Die geographische Einteilung des Alemannengebiets ward oben bereits in der Geschichte von Julians Kriegen S. 465 f. und der Anmerkung 327 so weit tunlich, erörtert.

Längs des Rheins saßen von Norden nach Süden

1) und zwar großenteils gewiß nördlich des Mains die drei ungenannten Könige (immanissimi), deren Gebiet sich weit nach Osten erstreckt haben mag. Dieselbe Gegend, mindestens der westliche Teil derselben, wird später unter Valentinian I. von Ammian (XXIX, 4) als der Gau der Bukinobanten bezeichnet. Wir müssen hiernach vermuten, daß jene frühern Könige von dem eben dadurch so mächtig gewordenen Makrian verdrängt und deren Gaue unter dessen Herrschaft gelangt waren;

2) Suomar,

3) Hortar, auf welchen

4) mutmaßlich, da sich in Ammian nichts darüber findet, Straßburg gegenüber, die Gebiete Chnodomars und Serapios gefolgt sein mögen, worauf

5) von da bis Basel und Augst herab die Gaue Gundomars und Vadomars sich erstreckten.

Hinter, d. i. östlich von diesen haben wir von Norden herab zu suchen: die ursprünglichen Bezirke

6) Makrians und Hanobauds, die unstreitig zu den größten gehörten,

7) die Gaue des Vestralp, Ur und Ursicin, deren speziellere Lage unbekannt ist, endlich

8) nördlich und teilweise westlich des Bodensees den Linzgau, den die Lentienser bewohnten.

So viel über die Alemannen.

Von den Franken erfahren wir aus Ammian ungleich weniger.

Am wichtigsten dünkt uns die damals schon hervortretende Sonderung der Franken in die salischen und ripuarischen. Während wir die ersten (nach XVII, 8) unter diesem Namen bereits und zwar seit längerer Zeit (olim) in Toxandrien treffen, von wo sie später immer weiter durch Belgien nach Frankreich vordringen und endlich von 481 bis 511 das große Frankenreich gründen, finden wir Köln bereits im Jahre 355 in den Händen anderer Franken und Julian im Jahre 356 mit deren Königen beschäftigt. (Amm. XVI, 3.) Letzteren müssen auch diejenigen Franken angehört haben, welche im Winter 357/8 von Julian in zwei Schanzen an der Maas belagert und, bevor die Stammgenossen ihnen zu Hilfe kamen, zu Gefangenen gemacht wurden. (Amm. XVII, 2.) Beider Sitze waren nun durch einen Raum von zwanzig bis fünfundzwanzig Meilen gesondert, auch ein Zusammenhang derselben auf dem rechten Rheinufer nicht möglich, weil die Salier, die sich Rom unterworfen hatten, ganz auf dem linken Ufer der Waal saßen, während die angrenzende batavische Insel im Besitze der Sachsen, namentlich der Chauken, war. Auch führt Ammian zwischen beiden Abteilungen der Franken zuerst XVII, 8 und 9 die Chamaven und dann XX, 10, in der Geschichte des Jahres 360 südlich letzterer die (Ch)Attuarier in den Gebirgen der Ruhr an. Beider Völker gedenkt Ammian als selbständiger Staaten, die nach erlittener Niederlage mit Julian Frieden schließen.

Der sonst so treffliche Ammian erscheint uns freilich von allem, was die ethnographischen und politischen Verhältnisse der germanischen Völker betrifft, wenig unterrichtet Ammian schrieb oder vollendete bekanntlich sein Werk nach seinem Austritt aus dem Dienst im höheren Lebensalter zu Rom. Da verleitete ihn schriftstellerische Eitelkeit, der Geschichte allerhand ethnographische, geographische, physikalische und sonstige gelehrte Exkurse beizumischen, wozu er das Material aus Büchern zusammengetragen haben muß. Diese bilden offenbar den schwächsten Teil seiner Arbeit, da es ihm an Vorkenntnissen und Kritik für die betreffenden Gegenstände fehlte.

Wir erwähnen dies hier um deswillen, weil aus dem Mangel einer derartigen Abhandlung über Germanien und dessen Völker, während er doch Gallien, Thrakien, Ägypten und Persien, wie den Hunnen und Alanen dergleichen gewidmet hat, mit Überzeugung zu folgern ist, daß es ihm für erstern Gegenstand sowohl an eigener Sachkenntnis als an geeignetem Material gefehlt haben dürfte.

Wirklich beschäftigt er sich in seinem Werke so viel mit den Germanen und den Kriegen wider sie, daß das absichtliche Unterlassen einer Schilderung dieses Volkes und dessen innerer Verhältnisse, hätte er irgendwie nähere Kunde davon gehabt, kaum denkbar scheint. Man darf auch nicht vergessen, daß er Grieche war und sich während seines Kriegsdienstes unstreitig größtenteils im Orient aufhielt. Wir haben auch schon oben wiederholt seiner schiefen und irrigen Auffassung germanischer Verhältnisse gedacht. Tacitus' Schrift über Germanien hat derselbe nicht gekannt oder doch nicht verwertet.

, ja er hat hinsichtlich der Chamaven die Peutingersche Tafel geradezu gegen sich, welche bei deren Namen die Worte: »die auch Franken« (qui et Franci) hinzufügt.

Wir können daher nicht umhin, die Sonderexistenz der Chamaven, wie der (Ch)Attuarier um die Zeit von 358 und 360 innerhalb der Frankengruppe anzunehmen, welches hinsichtlich ersterer übrigens für eine frühere Zeit auch durch die früher erörterte Stelle des Nazarius pan. (III, c. 18) verbürgt wird.

Die Blüte der während der Kriege der römischen Kaiser mit den Tyrannen Galliens rasch aufgestiegenen Frankenmacht mag unter Gallienus den Gipfel erreicht und noch bis auf Aurelian, der niemals gegen sie zog, also bis etwa zum Jahre 277 sich behauptet haben. Mit Diokletian und dessen Mitregenten vom Jahre 386 begann aber eine Zeit der Demütigung und Bedrängnis derselben, ja unter Constantins des Großen kraftvoller Regierung scheint deren Vordringen in Gallien ein entschiedenes Ziel gesetzt worden zu sein. Mutmaßlich haben sie sich damals daher gegen ihre nördlichen und östlichen germanischen Nachbarn gewendet, was dann vielleicht die Abwehr der Sachsen hervorrief, welche sie zum Teil etwa aus der batavischen Insel heraus und auf römisches Gebiet trieben, woselbst Julian sie auch, nach ihrer erzwungenen Unterwerfung, beließ.

Die salischen Franken oder Salier mögen in ihrer Hauptmaße aus Batavern und aus Sugambern bestanden haben, aus denen ja später auch Chlodovechs Königshaus hervorging.

Die Rheinfranken, später Ripuarier genannt, haben wir ebenfalls als aus verschiedenen Völkerschaften (namentlich gewiß auch aus Brukterern und Chatten), gemischt zu betrachten, die, nachdem sie Julian vom linken Rheinufer vertrieben hatte, etwa von Köln bis in die Nähe von Frankfurt auf dem rechten ihre Sitze hatten.

Schon die Verschiedenheit der spätem salischen und ripuarischen Volksrechte, die ja mehr als auf Kodifikation auf Sammlung uralter Rechtsgewohnheiten beruhten, läßt auf eine seit Jahrhunderten bestandene Sonderung beider, den gemeinsamen Frankennamen führenden und natürlich nächst verwandten Völker (Salier und Ripuarier sind echte Muster der » Mittelgruppen«, welche wir, als mehrere Völkerschaften innerhalb eines Volksstamms umfassend, auch bei Friesen, Sachsen, Thüringen, Markomannen, Goten annehmen. D.) schließen.

Von den inneren Verhältnissen der Franken erfahren wir aus Ammian nichts, können jedoch, zumal er XVI, 3 von deren Königen spricht, nicht zweifeln, daß dieselben denen der Alemannen im Wesentlichen gleich waren (wie die spätere Geschichte deutlich zeigt. D.).


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