Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Viertes Kapitel.
Die neuen Völkergruppen

(Wir sahen (Einleitung, S. 9), aus welchen Gründen von der Zeit Cäsars ab von Geschlecht zu Geschlecht steigend die Wogen der germanischen Völker aus den bisherigen Gebieten gegen die römischen Grenzen anfluten mußten, und in welcher Weise die Römer zuerst durch den Angriff, d. h. durch die versuchte Unterwerfung, dann durch eine kraftvolle Verteidigung diese Gefahr bekämpften.

Indessen, mochten noch so viele Wellenschläge abgewehrt werden – die Bewegung selbst war nicht zu ersticken: denn sie beruhte durchaus nicht auf Willkür, auf Mutwillen – solchen hätten die furchtbaren Niederlagen durch die überlegenen Legionen des Weltreichs, in fast drei Jahrhunderten immer wiederholt, wohl ausgetrieben –, auf Kriegslust, Raubgier der Völker oder einzelner Gefolgschaften allein, sondern im Wesentlichen auf der Not, welche den Überschuß der Bevölkerung mit zwingender Gewalt aus dem Lande drängte und natürlich am mächtigsten nicht gegen den rauhen, von anderen Barbaren, die selbst in gleicher Richtung drängten, ebenfalls erfüllten Norden und Osten, sondern nach Süden und Westen, in die durch Reichtum der Natur und der Kultur gleich mächtig lockenden Provinzen des Römerreichs. D.)

Gegen solche Völkerwellen nun würde eine ideale Grenze moderner Art, die häufig nicht einmal kenntlich vermarkt ist, völlig sinn- und zwecklos gewesen sein. Vielmehr bedurfte es hier der natürlichen und künstlichen Abwehr der Eindringlinge, nicht nur, um den Frevel des Einbruchs zu kennzeichnen, sondern auch um diesen selbst zu verhindern oder doch tunlichst zu erschweren.

In diesem Sinne erhob August Rhein und Donau zur Reichsgrenze gegen die Germanen.

Erwies sich dafür in vielen Fällen, besonders in späterer Zeit, selbst der untere Lauf dieser Ströme für ungenügend, so war vor allem eine weite Lücke zwischen der oberen Donau, die doch eigentlich erst von Ulm abwärts bedeutender wird, und dem Rhein völlig unbeschützt.

In diesem äußersten Südwestwinkel Deutschlands saßen früher die Markomannen, bis sie in den Jahren von 14 bis 8 v. Chr. nach Böhmen abzogen.

Derselbe bedurfte daher noch einer Abgrenzung in obigem Sinne gegen die Germanen.

In Tacitus – der einzigen Quelle über diesen Teil Germaniens – finden wir nun (Germ. c. 29) folgendes:

»Unter die Völker Germaniens möchte ich diejenigen nicht zählen, welche, obwohl sie sich jenseits des Rhein und der Donau niedergelassen, das Zehntland (decumates agros) bauen. Die Leichtfertigsten der Gallier und diejenigen, welche die Not unternehmungskühn machte, haben diesen Boden unsicheren Besitzes in Beschlag genommen. Nachdem bald eine Grenzwehr gezogen und Besatzungen zum Schutz vorgerückt worden, bildet das Zehntland einen Busen des Reichs und einen Teil der Provinz.« Levissimus quisque Gallorum et inopia audax dubiae possessionis solum occupavere. Mox limite acto et promotis praesidiis sinus imperii et pars provinciae habentur. Die Ausgabe der Germ. durch Haupt, Berlin 1[8]55 und Müllenhoff 1873, hat acto (so alle Codd. D.). Das Schlußwort habentur ist auf decumates agros zu beziehen.

Dies ward im Jahre 98 n. Chr. geschrieben.

Der Hergang war also folgender. Nach Auswanderung der Markomannen siedelten sich zuvörderst einzelne Abenteurer aus Gallien (Squatters) in dem menschenleeren Lande an, wobei der Ausdruck Gallier (Gallorum) offenbar hier auch geographisch, nicht bloß ethnographisch zu verstehen ist. Die Anbauer mögen hin und wieder auch den germanischen Triboken, Nemetern und Vangionen, die am linken Rheinufer von Colmar bis Mainz herab saßen, angehört haben. Bald aber trat eine militärisch-administrative Regulierung des ganzen Verhältnisses ein. Gegen die Germanen ward die auf der Karte bemerkte Grenzwehr gezogen, die Bewohner des ganzen gegen 500 Quadratmeilen umfassenden Gebiets wurden, unter tunlichster Beförderung der Kolonisation, der Zehntpflicht (unstreitig aber auch der Grundsteuer und sonstigen Staatslasten der Provinzialen) unterworfen.

Damit war die Organisation vollendet, bei welcher übrigens das Vorland zwischen Donau und Limes (an etwa 120 bis 140 Quadratmeilen) zur Provinz Rätien, das längs des Rheins aber (an 350 bis 370 Quadratmeilen) zu Gallien und zwar zur Germania prima geschlagen ward. Vgl. v. Spruners Karte Nr. 8 in dessen Atlas antiquus, Gotha. Die Richtigkeit dieser Karte im Wesentlichen ist nicht zu bezweifeln. Daß Rätiens Grenze gegen Germanien in der Mitte zwischen dem oberen Rhein und der Donau abwärts lief, ergibt sich aus Ptolem. II, 12, §. 1 (vergl. auch Orosius I, 2, S. 11 der Haverkampschen Ausg.), woraus erhellt, daß Ptolemäus das rätische Zehntland, wiewohl nur südlich der Donau, allerdings zu dieser Provinz rechnet. Das rheinische hingegen, das ganze rechte Rhein- und das Neckartal, zählt er (nach II, 9, 5 und II, 10, 1) zu Großgermanien und begeht dadurch den Fehler, des Limes und des hinter diesem zur Provinz gehörenden Landes gar nicht zu gedenken, indem er unzweifelhafte römische Provinzialstädte, wie Tarodunum bei Freiburg, besonders aber Arae Flaviae, in Großgermanien, also jenseits der Grenze, aufführt.

Daß das rechte Rheinufer im Zehntland aber von Gallien aus verwaltet ward, also zu dieser Provinz und speziell zur Germania prima gehörte, lag nicht nur in der Natur der Sache, sondern wird auch durch die Zeugnisse von Trajan: Urbes trans Rhenum in Germania reparavit (Eutrop VIII, 2) und das daselbst von ihm angelegte Kastell (Amm. Marc. XVII, 1) bestätigt, wovon ersteres wahrscheinlich, letzteres aber ganz gewiß während dessen Verwaltung Germaniens (Dio LXVII, 3 a. Schl.) geschah.

Daß die Grundlage dieser Einrichtung, die keine willkürliche Erweiterung des Reichs, sondern eine strategisch und politisch notwendige Folge der Verteidigung der als Reichsgrenze angenommenen Donau war, weil deren oberer Lauf nicht bis zum Rhein reichte, derselbe auch zu einer natürlichen Grenz wehr an sich völlig unzureichend gewesen sein würde, schon von August selbst getroffen worden, dürfte nicht zu bezweifeln sein. Die Ausführung aber, d. i. die Errichtung des Limes ist gewiß nur allmählich erfolgt, dürfte aber unstreitig bei Tiberius Tode, von welchem die Errichtung eines Limes am Niederrhein ausdrücklich berichtet wird (Tac. I, 50) im Wesentlichen schon vollendet gewesen sein. Weil indes in dieser Zeit der Schrecken römischer Waffen den Germanen noch immer imponierte, daher von diesen weniger zu besorgen war, so mögen zunächst nur die durch Lage und Nachbarschaft gefährdetsten Stellen des Grenzzuges sorgfältiger befestigt und geschützt, die allmähliche Vervollständigung und Verstärkung des ganzen, von der Donau (am Einfluß der Altmühl) bis Aschaffenburg gegen sechzig deutsche Meilen langen Limes aber den betreffenden Legaten zur Pflicht gemacht worden sein. Daß derselbe jedoch im Jahre 98, als Tacitus schrieb, in seiner Ausdehnung, wenn auch teilweise nur erst unvollkommen, schon ausgeführt war, ist nach obigem Zeugnis nicht zu bezweifeln. Am meisten mögen um diese Zeit und später Trajan, und der, gerade im Schutz des Reichs so eifrige Hadrian dafür getan haben, welches letztere durch Spartian (c. 11) bestätigt wird, der von diesem Kaiser sagt: »In vielen Gegenden (in plurimis locis), wo die Grenze gegen die Barbaren nicht durch Flüsse, sondern durch Grenzwehren (limitibus) gebildet wird, sonderte er die Barbaren (separavit) durch eine Pfahlmauer ab, die aus starken tief eingegrabenen und untereinander verbundenen Palisaden errichtet ward«, wobei man sich nicht bloß eine einfache, sondern eine mehrfache, durch eingestampftes Erdreich oder Steine gesonderte, und dadurch gegen Feuer geschützte Palisadenreihe zu denken hat.

Daß dies auch an dieser Stelle in Germanien geschah, ist nicht nur an sich mit Sicherheit anzunehmen, sondern wird auch dadurch begründet, daß Spartian unmittelbar darauf mit den Worten fortfährt: »Den Germanen (So alle Handschriften. D.) setzte er einen König«, worauf er freilich auf die Mauren in Afrika übergeht.

In militärischer Hinsicht ist noch hervorzuheben, daß das Grenzverteidigungssystem der Römer hier auf dem Prinzip doppelter, ja dreifacher paralleler militärisch besetzter Linien beruht. So läuft der Grenzwall von Kelheim am Einfluß der Altmühl in die Donau, zunächst gegen zwanzig Meilen lang in vier bis sieben Meilen Entfernung nördlich der Donau bis gegen Lorch (Lauriacum) zwischen der Leine und Rems hin, von wo er sich (vier bis fünf Meilen östlich von Cannstadt) in fast rechtem Winkel nach Norden wendet und nun wiederum gegen dreiundzwanzig Meilen, dem Rhein parallel nach Aschaffenburg sich hinzieht. In dieser Strecke zwischen Rhein und Limes aber bildete der Neckar zehn bis zwölf Meilen lang eine dritte, drei bis fünf Meilen vom Grenzwall entfernte, mittlere Verteidigungslinie, welcher, wie wir später sehen werden, die Römer ganz besondere Sorgfalt widmeten. Von dem Punkt ab, wo der Neckar fast rechtwinklig nach dem Rhein abbiegt, zog sich der Limes fünf bis sechs Meilen lang von der Jaxt durch den Odenwald bis Miltenberg an den Niedermain, von wo letzterer Strom den Limes ersetzte. (Siehe die Literatur über den Limes zwischen Donau und Main im Anhang. D.)

Die Bedeutung des Limes-Systems (das übrigens auch in anderen Grenzgebieten, in England, im Orient angewendet wurde D.) Liegt auf der Hand. Bei der Unmöglichkeit, die Stromgrenze überall und zu jeder Zeit vollständig zu bewachen, kam alles darauf an, daß die zu deren Hut aufgestellten Truppen in ihren festen Lagern bei einem bevorstehenden Einfall rechtzeitig alarmiert wurden. Dies ward nun dadurch bewirkt, daß der Feind schon an der ersten Linie des Limes und beziehentlich an der zweiten (denn wo das Terrain es erheischte oder gestattete, wurden vorgeschobene Warttürme und Schanzen oft eine gute Strecke außerhalb des eigentlichen Limes, zumal auf Höhenkuppen, angelegt D.) wahrgenommen und so viel möglich aufgehalten, dadurch aber die Zusammenziehung der von hier aus schleunig (nicht nur durch Boten, auch durch Signale D.) avertierten Haupttruppe auf den bedrohten Stromstrecken gesichert wurde.

Diese, wie fast jede Militäranstalt der Römer, vortreffliche und großartige Grenzwehr scheint in der Tat auch nahe zwei jahrhundertelang dem Zweck im Wesentlichen genügt zu haben.

In den Quellen mindestens finden sich nur sehr wenige Spuren germanischer Einfälle in das Zehntland, und zwar folgende:

Im Jahre 14 n. Chr. wurden, nachdem der Aufruhr der Rheinlegionen gestillt war, nach Tacitus (I, 44) die Veteranen nach Rätien beordert, unter dem Vorgeben, die Provinz gegen die drohenden Sueben zu verteidigen (specie defendendae provinciae ob imminentes Suevos). Dies könnte sich, ganz abgesehen davon, daß hierbei wahrscheinlich überhaupt mehr Vorwand als Bedürfnis zugrunde lag, nur auf den Donau-Limes beziehen, der damals aber vielleicht noch gar nicht bestand, jedenfalls noch unvollendet war.

Der von Cassius Dio (L, 8) kurz erwähnte Sieg über die Chatten im Jahr 41 kann durch den Einbruch derselben in das Zehntland veranlaßt worden sein.

Der oben nach Tacitus (H, 27 und 28) berichtete Einfall desselben Volkes im Jahre 50 betraf wahrscheinlich nur das römische Klientelgebiet nördlich des Mains, könnte aber möglicher Weise auch das Zehntland südlich desselben berührt haben.

Bei des Civilis Aufstand im Jahre 68 und 69 ward selbstredend, namentlich am Niederrhein, Limes und Strom überschritten, im Jahre 69 sogar Mainz von Chatten, Usipiern und Mattiakern belagert.

Ob Domitians Feldzug gegen die Chatten im Jahre 84 (s. oben) mit dem Zehntlande in Verbindung stand, wissen wir nicht, müssen aber Einbrüche der Germanen in dasselbe unter ihm bestimmt annehmen. Allerdings beruht zwar die auf einer angeblichen Inschrift gefundene Nachricht, nach welcher Nerva im suebischen Krieg (bello suebico, wozu der Anlaß bei dessen kurzer Regierung wohl schon unter Domitian erfolgt sein müßte) dem Tribun der ersten Legion eine goldene Krone verliehen hatte, auf verdächtiger Gewährschaft. (Siehe Eckhel VI, p. 406 und Stälin, Würtemb. Geschichte 1843, I, S. 61.) Dieser Krieg könnte auch nur durch Trajan, der allein unter Nerva in Germanien befehligte, geführt worden sein, und zwar unzweifelhaft siegreich. Da nun Plinius d. J. in seinem Panegyricus (c. 9) dessen nicht mit einer Silbe erwähnt, so hat ein solcher schwerlich stattgefunden. Orosius aber sagt (VII, 12) von Trajan nur: Er habe das überrheinische Germanien wieder in den früheren Zustand hergestellt (in pristinum statum reduxit). Verbindet man aber damit die Stelle Eutrops (VIII, 2), der von den durch ihn reparierten Städten spricht, so ist allerdings zu vermuten, daß unter Domitian verheerende Einfälle in das Zehntland stattfanden, deren Wirkung Trajan wiedergutzumachen hatte.

Wir übergehen das ganz allgemeine Anführen Capitolins im Leben Antonins (c. 5), daß dieser Germanen, Daken und viele andere aufständische Völker wie auch die Juden durch seine Legaten gedemütigt habe. Aus Capitolin. (M. Anton. Phil. c. 8) erhellt, daß zu Anfang von M. Aurels Regierung die Chatten in Germanien und Rätien (unstreitig also in das Zehntland) einbrachen Wenn Pfister in s. G. v. Schwaben, S. 44, Anm. 48 diese Angabe mit Bezug auf Dio LXXI, 3 bezweifelt, so hat er übersehen, daß Dios Werk für diese Zeit fehlt, jene Stelle Xiphilins aber eine verworrene Häufung verschiedenartiger in den Jahren 161 und 162, 168 und 174 vorgefallener Begebenheiten ist., gegen welche damals Aufidius Victorinus gesandt wurde.

Von Didius Julianus führt Spartian (c. 1) an, daß er nach der Prätur die zweiundzwanzigste Legion, die im Zehntlande links und rechts des Neckars stationiert war, befehligt und auch die Chatten besiegt habe (Cattos etiam debellavit). Dies kann, da er erst unter M. Aurelius (s. a. dems. O.) Ädil und dann erst Prätor wurde, vor dem Jahre 164 oder 165 in keinem Falle, wird wahrscheinlich aber erst später erfolgt sein, weshalb dieser Kampf mit dem vorigen, der im Jahre 161 oder 162 stattgefunden haben muß, nicht identisch gewesen sein kann. Auch ist nach obigem Ausdruck auf ein selbständiges Kommando des D. Julianus zu schließen, während in dem früheren Fall Victorinus befehligte. Wir haben daher hier wohl einen neuen Einfall der Chatten in das Zehntland anzunehmen. Daß die zweiundzwanzigste Legion Primigenia großenteils im westlichen Zehntland stand, ist außer allem Zweifel, da man eine große Zahl Inschriften derselben dort gefunden hat. (S. Stälin I, S. 77.)

Unmittelbar vor dieser Stelle erwähnt Spartian eines Einbruchs der Chauken in Belgien, der gleich jenen frühern des Gannascus nur von der See her erfolgt sein kann.

Da die bereits oben angeführte vage Nachricht, daß Clodius Albinus unter Commodus gewisse Überrheinische geschlagen habe, mit Sicherheit hierauf nicht bezogen werden kann, so findet sich für die folgenden achtunddreißig Jahre, etwa bis zu Caracallas Feldzug im Jahre 213, keinerlei Spur von Einfällen in das Zehntgebiet, was aber nur in der Dürftigkeit der Quellen seinen Grund haben mag, wie dies für das zweite Jahrhundert überhaupt anzunehmen ist, während uns für das erste Tacitus und Sueton noch zu Gebot standen. Insbesondere in der letzten Zeit muß Einbruch, ja Niederlassung benachbarter Germanen in diesem Teil der Provinz vielfach erfolgt sein.

Ob das spätere Zehntland durch den Auszug der Markomannen von allen Bewohnern entleert worden oder vielleicht keltische Hörige und Knechte oder selbst auch einzelne suebisch-germanische Niederlassungen darin zurückgeblieben seien, ist uns unbekannt.

Die nächste wesentliche Bevölkerung erfolgte jedenfalls durch die oben erörterte Ansiedlung gallischer Abenteurer, welche dazu vermutlich zunächst das Rhein- und Neckartal erwählt haben (was durch die von Stälin I, S. 32 bis 62, mit großem Fleiß gesammelten, in dortiger Gegend gefundenen Inschriften bestätigt wird, auf welchen sich Namen und Orte der Mediomatriker, Triboker, Boier, Caturiger, Seonen und Sequaner befinden).

Da aber das eigne Interesse Roms den möglichst vollständigen Anbau dieses (wichtigen, für Verpflegung der Grenzgarnisonen bestimmten D.) Landes gebot, so mag dessen vollständigere Kolonisation auf jede Weise gefördert worden sein.

Diese erfolgte wohl auf doppelte Weise: einmal durch militärische Ansiedlung von Veteranen und andern Soldaten an der Grenze nach Art der früheren österreichischen Militärgrenze, mit der Verpflichtung zur Grenzhut.

Da der Legionssoldat am Schluß seiner Dienstzeit eine Entschädigung in Land oder Geld zu fordern hatte, so war deren Versorgung durch Ländereien in der Nähe des Limes zugleich eine Ersparnis.

Beweise dafür lassen sich aus den Quellen, außer dem angeführten Fall im Jahre 14 n. Chr., nach welchem eine Kolonisation von Veteranen in Rätien wenigstens zu vermuten ist, für die frühere Zeit allerdings nicht beibringen, wogegen für die Zeit von Septimius bis Severus Alexander die Stelle aus Paulus Digestorum XXI, 2, 11, de evict. et duplae stipulat. entscheidend ist, nach welcher ein Käufer mehrerer Güter im rechtsrheinischen Germanien gegen die Klage auf Zahlung der Kaufgelder einwendet, dieselben seien zum Teil den Veteranen als Entlassungsgeschenk überwiesen worden (partim veteranis in praemia adsignatas). Daß derartige Militärkolonien überhaupt aber unter Severus Alexander und Probus bestanden, ergibt sich aus Lampridius (Al. Sev. c. 57) und Vopiscus (Prob. c. 16), wenngleich beide Stellen, ganz gewiß wenigstens die zweite, sich nicht gerade auf den germanisch-rätischen Limes beziehen. War aber diese durch die Natur der Sache an sich dringend empfohlene Maßregel gerade für die germanische Grenze – als die unzweifelhaft (neben der parthischen D.) meist bedrohte – von besonderer Wichtigkeit, so würde an deren Ausführung längs derselben, selbst abgesehen von obiger Pandektenstelle, nicht zu zweifeln sein.

Aber der militärischen folgte eine bürgerliche Kolonisation.

Diese ging nicht nur gewiß fortwährend von Gallien aus (von Kelten und Römern getragen D.), sondern ward unstreitig auch durch Einwanderung zahlreicher Germanen befördert. Germanische Söldner, germanische Auxilien bildeten schon seit Cäsar einen wesentlichen Bestandteil der römischen Kriegsmacht. Die Gründe, aus denen M. Aurelius so zahlreichen Scharen derselben die Aufnahme in das Reich bewilligte (s. oben 2. Buch I. Kap.), bestanden auch vorher schon.

Führt nun Ptolemäus die »Ingrionen« an und drei andere sonst unbekannte Völker am Oberrhein, nicht minder vier dergleichen an der Donau, wo die erstern mindestens gewiß, wahrscheinlich aber auch die letztern, im Wesentlichen nur innerhalb des von ihm gänzlich ignorierten Zehntlandes ihren Sitz gehabt haben können, so dürften darunter Namen größerer Kolonistengruppen zu verstehen sein (welche übrigens natürlich auch älteren keltischen oder germanischen Gau- oder Völkernamen entsprechen konnten D.), wie dies auch Bessel am oben angef. O. annimmt. Wenn Ptolemäus aber Städte, die unzweifelhaft im Zehntland lagen, als großgermanische aufführte, so mußte er folgerecht auch die Bewohner dieses Landstriches gleichmäßig zum Ausland rechnen.

Wie aber auch die Ansiedlung erfolgt sein möge, so waltet doch über die zahlreiche Bevölkerung und den blühenden Zustand des Zehntlandes bis gegen Caracallas Regierungszeit nicht der mindeste Zweifel vor (was durch Stälins treffliche Arbeit Abschn. 2, S. 28–113, vollständig erwiesen wird). Haben sich doch in oder bei wenigstens 160 Städten und Dörfern aus Inschriften, Altären, Skulpturen, Bronzen, Gebäudetrümmern oder sonst (Meilenzeiger und Münzfunde ungerechnet) unzweifelhafte Spuren größerer und kleinerer römischer Ansiedlungen (in ganz erstaunlicher, jährlich noch anwachsender Menge D.) ergeben Die meisten heutigen Städte, die erweislich alten Ursprungs sind, dürften schon zur Römerzeit am jetzigen Ort oder in dessen Nähe bestanden haben, wie sich dies von Freiburg, Badenweiler, Oos, Rastadt, Baden-Baden (Aurelia Acquensis), Ettlingen, Offenburg, Pforzheim, Schwetzingen, Ladenburg und Heidelberg in Baden, sowie von Rotweil, Rotenburg, Tübingen, Cannstadt, Marbach, Maulbronn, Jaxthausen, Öhringen und Aalen in Württemberg aus obigem und sonst ergibt, wobei zu bemerken ist, daß sich gerade in und um Zarten bei Freiburg (Tarrodunum) und Aalen (Aquileja) keine Reste irgendwelcher Art gefunden haben, weshalb deren noch viele andere, von denen keine Spur verblieben, vorhanden gewesen sein dürften., während von den germanischen Dörfern, deren Bauart und sonstiger Beschaffenheit nach, kaum Reste geblieben sein können.

Hierbei sind zahlreiche Überbleibsel von Türmen, Kastellen und Lagerstätten längs des Limes und viele auf Grund römischer Befestigungen erbaute mittelalterliche Burgen (deren S. 58 beispielsweise elf genannt werden) noch nicht berücksichtigt.

Daß aber diese Orte auch reich und lang blühend gewesen, ergeben die (von Stälin § 7 d. Abschn. S. 104–109 zusammengestellten) Nachrichten von Badeanstalten, Marmorverzierungen, Skulpturen, Mosaiken, Bronzen, Wasserleitungen, gewerblichen Kollegien, Getreidelieferungen nach Italien und sonst.

Daß ferner auch Römer dort Güter besaßen, erhellt aus vorstehender Pandektenstelle.

Interessant ist, daß sämtliche Inschriften, soweit sie Zeitbestimmungen enthalten, der Periode von 98–268, also von Trajan bis Gallienus angehören, woraus jedoch bei der häufig fehlenden Zeitangabe auf den Mangel noch älterer wenigstens nicht unbedingt zu schließen ist, während nach Gallienus (253–268) eine dauernde und gesicherte Römerherrschaft im Zehntlande allerdings nicht mehr anzunehmen ist.

Über zwei Jahrhunderte hindurch kennt die Geschichte in Germanien im Wesentlichen nur die Völkerschaften des Tacitus, deren Sitze wir im Anhang und in der beigefügten Karte beschrieben haben.

(Da treten von der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts an plötzlich im Westen neue Namen auf, Alemannen, Franken, und alte Namen in neuen Anwendungen: Sachsen, Friesen: später auch Thüringer und Bajuvaren. D.) Die alten Namen verschwinden politisch, d. i. als Staaten, beinahe gänzlich, kommen daher – aber auch dies nur teilweise – höchstens noch zur Bezeichnung früherer Stammangehörigkeit vor. Die neuen Gruppierungen sind es aber, welche dem Neubau Mittel- und West-Europas zur Grundlage gedient haben. Gewiß ist daher die Geschichte ihrer Entstehung von weltgeschichtlicher Wichtigkeit. Leider aber verlassen uns die Quellen dafür fast gänzlich. Hier folgte in der ersten Ausgabe ein Versuch des Verfassers, diese neuen Gruppen lediglich auf vereinigte Gefolgschaften zurückzuführen, was, abgesehen von allen anderen Gründen, schon durch die kleine Kopfzahl der Gefolgschaften ausgeschlossen ist. Wenn bloße Gefolgschaften aus den alten Völkern ganz Deutschland und Frankreich erfüllten: – wohin wären denn die alten Völker selbst gekommen, welcher Raum würde dann für sie genügt haben? ( D.)

Schon oben ward entwickelt, daß die Germanen sowohl Volkskriege als Privatkriege hatten: jene für Gemeinzwecke durch Nationalaufgebot, Heerbann, diese für das Sonderinteresse des Führers und seiner Genossen durch Gefolgschaften. Die Privatkriege waren in der Regel Raubzüge (latrocinia), die außerhalb der Grenze (gegen Feinde oder gleichgültige ferne Völker D.) für erlaubt, ja ehrenvoll galten.

Zu Cäsars Zeit blühten die Raubkriege außerhalb der Grenze gegen Helvetier und Gallier, sowie der Sueben gegen die Ubier (Caesar d. b. g VII, 22 u. 23). Als Rom dem Schweifen Schranken gesetzt, wurde deren Schauplatz wesentlich beschränkt, Trieb und Gelegenheit dazu aber nicht vernichtet. Auch Tacitus kennt das, indem er (Germ. 14) ausdrücklich sagt, der Gefolgsherr beziehe die Mittel zur Unterhaltung seines Gefolges »durch Kriege und Räubereien« (per bella et raptus).

Über die Stätten solcher Raubeinfälle findet sich nirgends etwas, aber zwischen befreundeten Nachbarvölkern waren sie ausgeschlossen: was nur etwa bei Ausbruch einer feindseligen Stimmung nicht weiter beachtet ward, so daß im Süden und Westen in der Regel nur im römischen Gebiet Gelegenheit dazu sich fand.

Kleine Räubereien der Art, z. B. das Wegtreiben einer Viehherde in der Nähe der Grenze, wurden in der Geschichte natürlich regelmäßig nicht aufgezeichnet: auch von erheblicheren Einbrüchen aber finden wir nur wenige Spuren: und zwar rücksichtlich des Zehntlandes nur die angegebenen Fälle, was sich einerseits durch die Unvollständigkeit der Quellen, andererseits aber auch dadurch erklärt, daß Roms ungeschwächte Macht und die Tüchtigkeit seiner Grenzwehr den Germanen damals noch imponierten.

Von großer Wichtigkeit für diesen ganzen Gegenstand aber ist die Frage, ob und inwieweit wir die in der Geschichte erwähnten Feindseligkeiten zwischen Germanen und Römern, von den großen Offensivkriegen letzterer (s. oben 1. Buch, 3. Kap.) natürlich abgesehen, überhaupt als Volks- oder nur als Privatkriege zu betrachten haben.

In den Quellen gibt darüber nur Tacitus innerhalb der vierzig Jahre, auf welche sich dessen uns erhaltene Jahrbücher beziehen, einigen, wenn auch nicht überall unbedingt sicheren Aufschluß, während die übrigen sich völlig vage und unklar ausdrücken; wir haben daher in der späteren Geschichte den Schlüssel zu suchen, und da ergibt sich, daß (offensive, gegen Rom direkt gerichtete Volkskriege der Germanen zwar seit den Kimbrern und Ariovist nicht mehr gefehlt hatten, aber erst mit dem markomannischen Kriege häufiger wurden, da erst seit dieser Zeit der zwingende Grund, welcher die Germanen über alle Hemmnisse und Bedenken hinweg zum Angriffskriege gegen Rom zwang, die Übervölkerung, erst seit Tacitus und von da ab von Geschlecht zu Geschlecht gesteigert, allgemein wirkte. D.) Ganz anders die erste Auflage. ( D.)

Erobernd waren die Germanen in dunkler Vorzeit gegen die Kelten in Belgien, Gallien und Helvetien vorgedrungen. Römisches Gebiet erobern, die Römer aus ihren Provinzen jenseits des Rheins und der Donau wieder vertreiben zu wollen, wäre für ein einzelnes Volk, ja sogar für mehrere derselben, in der Tat Wahnsinn gewesen. Nur ein einziges Mal daher in dem, aber nicht als Volkskrieg, sondern nur als Bürgerkrieg gegen Vitellius für Vespasian begonnenen Aufstande des Civilis (s. oben) steigerte das anfängliche unerwartete Kriegsglück die Unternehmungskühnheit mehrerer überrheinischer Stämme zu einer wirklichen, aber völlig fruchtlosen Offensive gegen Rom, wodurch sich dann gerade deren Unfähigkeit hierzu, selbst unter den allergünstigsten Umständen, auf das Schlagendste herausstellte.

(Solches Unterfangen gegen die unermeßliche Überlegenheit der Römer nicht nur an Macht, sondern auch an Kriegskunst, nachdem beide von den Germanen furchtbar genug erprobt worden, war so lang undenkbar, bis nicht die äußerste Not auf Seite der Germanen zur Ausbreitung zwang, wobei die veränderte Verfassung – das Zusammenschließen zu größeren Verbänden und das Aufkommen des Königtums über solche – die Bewegung zwar nicht herbeiführte, aber sehr erleichterte. Und zwar hatte die Übervölkerung zuerst diese Verfassungsänderungen im Innern, dann erst das erfolgreiche Ausbreiten über den Limes bewirkt. Frühere Überschreitungen der römischen Grenzen durch bloße Gefolgschaften oder Gaue oder sogar einzelner Völkerschaften wurden auch von der sinkenden Kraft Roms noch abgewehrt: nicht mehr abgewehrt wurden die großen Verbände der Völker: Goten, Alemannen, Franken. D.)

Offensivkriege gegen einen hochausgebildeten Militärstaat sind mit Erfolg überhaupt nur durch ein diszipliniertes, dem Führer unbedingt gehorchendes Heer zu unternehmen. Daran aber fehlte es den Germanen gänzlich, was, oft gesagt und bewiesen, hier nicht weiter auszuführen ist. Liefen doch die Germanen nach des Varus Niederlage, als der große Armin sie führte und August in Rom vor ihnen zitterte, sofort wieder auseinander: ward doch der schon halb verlorene Cäcina mit vier Legionen nur durch die Zuchtlosigkeit und Auflehnung der Germanen gegen Armin gerettet.

Darum waren Volkskriege nur gegen andere germanische Stämme gleicher Wehrverfassung zu unternehmen und brachen namentlich dann aus, wenn ein dringendes, allgemein gefühltes Volksinteresse, z. B. der Besitz von Salzquellen (später Raummangel D.) Grund dazu boten.

Ein vielköpfiges Volksregiment, wie es bei den Germanen stattfand, deren Hauptcharakterzug Sorglosigkeit für das allgemeine Interesse bei höchster Vorliebe für das Lokale und Persönliche war, entschließt sich überhaupt schwer zu Angriffskriegen, wenn nicht das Interesse der Mehrzahl der Einzelnen dafür spricht.

Man könnte zwar annehmen, der Durst nach Kriegsbeute allein habe auch früher schon, ohne allen Gedanken an Landeroberung, Angriffe wohl hervorzurufen vermocht. In diesem Falle aber traf die nach den Vorgängen unter Germanicus als so furchtbar erkannte Rache Roms das Gesamtvolk und der Verlust muß, zumal bei dem im zweiten Jahrhundert schon merklich vorgerückten Kulturstande, den Beutegewinn gewiß weit überwogen haben. In jedem Volk übrigens, auch in den Naturvölkern, lebt der tief im Menschen begründete Gegensatz des stabilen und mobilen Elements: der Besitzende, der des Erwerbs nicht erst bedurfte, der ältere, ruhigere Mann war solchem Wagnis abgeneigt: der Besitzlose, wozu alle Söhne bei des Vaters Leben gehörten, die heißblütige Jugend dürstete nach Erwerb durch Blut und nach Ruhm, daher nach Kriegsfahrt. Das war ja eben das Wesen der aus tiefem Naturinstinkt entsprossenen Volkssitte, daß beiden Prinzipen gleiche Rechnung getragen wurde: dem der besonnenen Abwehr durch die Volksversammlung, in welcher unzweifelhaft Besitz und Alter überwogen, und dem der Bewegung durch die Gefolge, das die Kriegsschule der Jugend, der Weg zu Ruhm und neuem Erwerb, daher auch der Gesamtheit nützlich war.

Diesen Gründen könnte entgegnet werden, daß ja jede durch Privatgefolge ausgeführte Raubfahrt in das römische Gebiet die Provinzialstatthalter zur Ahndung an demjenigen Volke verpflichtete, welchem die Frevler angehörten, die Gesamtheit daher auch in diesem Falle, wenngleich ohne Anteil an der Beute, dennoch die Buße mit zu leiden gehabt hätte. Dies würde aber ebenso in rechtlicher als faktischer Beziehung Irrtum sein.

Für das Verbrechen des Einzelnen kann der Staat (schwach entwickelt und in solchen Kulturzuständen D.) nicht wohl voll verantwortlich sein: wie denn auch Österreich, dessen Grenzverhältnisse gegen die Türkei denen des alten Roms gegen die Germanen ähnlich sind, der Pforte niemals, selbst in Zeiten entschiedener Machtüberlegenheit, solche Verantwortlichkeit für die zahlreichen Räubereien der Untertanen derselben angesonnen hat. Der Rechtspunkt allein würde nun Rom freilich nicht geniert haben: die Politik aber stand jedem ernsten Kriege Züchtigungen für solche Räubereien sind übrigens sehr häufig von Cäsar bis Julian, dem gegenüber noch im vierten Jahrhundert ein Alemannenkönig sich wohl nicht mit Unrecht darauf beruft, er könne seine Leute von der Teilnahme an dem Krieg der Nachbarn und Volksgenossen gegen Rom nicht abhalten. Ganz ebenso lehnen 375 die Quaden die Verantwortung für Grenzverletzungen ihrer »Räuber« ab: nur was unter Zustimmung der »Fürsten« geschehe, geschehe von Staatswegen. Ammian XXX, c. 6. ( D.) gegen die Germanen entgegen. Griff Rom an, so hielten viele germanische Völkerschaften doch (einige Zeit D.) zusammen, nicht zur offenen Feldschlacht, aber rückweichend die Feinde in Gebirge, Wälder und Sümpfe sich nachziehend, wo sie aus sicherem Hinterhalt jede Fouragierungs- und Rekognoszierungs-Abteilung überfielen, ja unter günstigen Umständen selbst das Hauptheer mit Vorteil angriffen, wie im Feldzug des Germanicus im Jahre 15. Klingt es doch beinahe fabelhaft, wenn von Dio die Anzahl der im Markomannenkrieg, der doch im Wesentlichen für Rom siegreich war, gefangenen Römer zu 200 000 angegeben wird (s. oben 2. Buch, 1. Kap., b). Die Hauptgefahr für die Römer aber blieb immer der Rückzug, zu dem sie mit dem nahenden Herbst stets genötigt waren, auf welchem Varus mit drei Legionen ganz, Cäcina mit deren vier beinahe unterging, und selbst Germanicus im Jahre 14 noch in der Nähe des Rheins in große Gefahr geriet.

Wer die Römerkriege gegen die Germanen studiert hat, dem kann in der Tat nicht ein Zweifel über die Untunlichkeit eines tiefern Eindringens der Römer in Germanien nach der Varusschlacht beigehen: weshalb denn auch Tiber und Claudius sich entschieden dagegen aussprachen, wirklich auch in den 150 Jahren, von 16 bis 166, der Art nichts mehr vorgekommen ist, was in den Quellen, so dürftig sie zum Teil auch sind, unmöglich ganz verschwiegen, auch jedenfalls durch Münzen uns erhalten worden sein würde.

Dabei wird keineswegs bei den mehrfach vorgekommenen späteren Züchtigungskriegen der Römer jedes Vorgehen derselben gegen die Völkerschaften selbst geleugnet: wo es die Einbrüche räuberischer Gefolgscharen zu ahnden galt, wurden natürlich auch die Volksgebiete nicht geschont: aber von solchen raschen und kurzen Streifzügen zu Verheerung der nächsten Ansiedlungen kehrten sie früher wieder zurück, als die Germanen sich in gefahrdrohender Anzahl zu sammeln vermochten.

Wo die Worte und Tatsachen der Quellen nicht bestimmt auf große Volkskriege hinweisen, sind meist nur kleinere Streifzüge vorauszusetzen, zumal wenn die Quellen nur von Raub, Verheerung und Einbruch reden, z. B. Cass. Dio LIV, 20, ελεηλάτηδαν, Tac. XII, 27, latrocinia agitantes, und Capitolin (M. Anton. phil. c. 8) irruperant. Andererseits ist daraus, daß die Schriftsteller lediglich den Namen der Völkerschaft angeben, von welcher die Einfälle ausgegangen waren, für die Frage, ob diese durch die Gesamtvölkerschaft oder nur durch einzelne Gefolgsführer (oder Gaue D.) ausgeführt wurden, gar nichts abzunehmen, da eine so genaue Unterscheidung von Dio und den Kaiserbiographen nicht zu erwarten ist, Tacitus aber, wenn auch nicht durch nähere Bezeichnung der Urheber, doch durch die weitere Darstellung des Vorfalls den Zweifel hierüber meist selbst genügsam beseitigt.

Es finden sich nun (seit den Kimbrern und Ariovist D.) nur folgende von den Germanen ausgegangene größere Kriege ganzer Völkerschaften mit Rom erwähnt: der der Usipier und Tenchterer im Jahre 56 v. Chr. mit 430 000 Seelen, Weiber und Kinder eingerechnet (Cäsar d. b. g. IV, 4–15); der der Friesen in den Jahren 29 u. 58 n. Chr. (s. oben HREF="#voe1104">1. Buch, 4. Kap.); der der Amsivarier im Jahre 59; der der vielen rechtsrheinischen Stämme bei dem Aufstand des Civilis und die Beteiligung Roms an dem Krieg der Brukterer gegen die Chamaver und Amsivarier.

Die Usipier und Tenchterer aber kamen schon, »um sich eine Heimat zu gewinnen«, nach Belgien, wo sie wider Erwarten Cäsar trafen, die Friesen unter römischer Klientel empörten sich zwar im ersten Falle nur gegen ungerechten Druck, wollten aber im zweiten ebenfalls unbebautes Land eigenmächtig einnehmen, dasselbe, dessen sich die aus ihren Wohnsitzen vertriebenen Amsivarier Der Umstand, daß Tacitus XIII, 56 die Amsivarier ganz vernichten läßt, während der Fortbestand dieses Volkes außer Zweifel ist, begründet vielleicht die Vermutung, daß keineswegs das Gesamtvolk, sondern nur der Gau des Bojocalus (mit seinen befreundeten Gauen D.) die aus der Heimat Vertriebenen waren. vergeblich zu bemächtigen suchten. Der Teilnahme der Germanen an dem Aufstand des Civilis ward eben schon gedacht, während die Römer im Fall der Brukterer, so weit wir diesen übersehen können, jedenfalls nur als Alliierte und Beschützer gegen deren Feinde sich einmischten.

Alle übrigen in den Quellen verzeichneten Feindseligkeiten gegen Rom dagegen, namentlich also die der Sugambrer im Jahre 53 v. Chr. Cäsar VI, 32–41), in den Jahren 35, 29 oder 30 und 16 v. Chr. (s. Cass. Dio LI, 21; LIII, 26; LIV, 20; LIII, 26), so wie die oben erwähnten, nicht minder die Stelle Capitolins Ant. pius c. 5 (Germanos et Dacos et multas gentes rebellantes contudit), die oben erwähnte Nachricht desselben (M. Ant. phil. c. 8): Catti in Germaniam ac Rhaetiam irruperant, die von Didius Julianus S. 165, sowie die Stelle Spartians (Pertin. c. 2), endlich die Stelle aus Capitolin (Clod. Alb. c. 6) lassen den Zweck der Germanen nicht deutlich genug erkennen, um sie als Völkerkriege behufs Ausbreitung zu charakterisieren: manche sind wohl bloße Raubfahrten.

(Immerhin aber zeigt diese Zusammenstellung, daß von der ersten Welle an – der kimbrisch-teutonischen – durch alle folgenden größeren Unternehmungen ganzer Völkerschaften ein gemeinsamer Zweck sich verfolgen läßt: »Land, Wohnsitze«, »neue Heimat« ist das Ziel aller dieser größeren Bewegungen: aus der Heimat verdrängt durch Hunger, Sturmflut, innere Kriege – deren Grund wiederholt als Grenzstreit bezeichnet wird –, angelockt durch das reichere, fruchtbarere, bereits angebaute Land der Kelten und Römer drängen alle diese Züge nach Westen und Süden: sie sind sämtlich die Vorläufer der großen Völker ausbreitung, die seit Mitte und Ende des zweiten Jahrhunderts an der Donau durch die Goten und die von ihnen gedrängten Donausueben (Markomannen und Quaden), ein Menschenalter später (c. 210) durch Alemannen, Franken, Sachsen am Rhein im gewaltig gesteigerten Maßstab über den Limes drängt. Hier liegt eine weitere Hauptabweichung von der ersten Auflage, welche hier Privatkriege der Gefolgschaften und Volkskriege unterschied und von der Entstehung der neuen Gruppen und deren »Wanderungen« ganz andere Auffassungen hatte. ( D.) D.)

Der Raubanfall der Chatten im Jahre 50 hat aber später doch die Natur eines Volkskrieges durch rächenden Einfall der Römer in deren Gebiet angenommen oder anzunehmen gedroht, bis sie, zugleich vor den Cheruskern sich fürchtend, Gesandte und Geiseln nach Rom sandten.

Hatte sich nun auch unter Domitian bereits die beginnende Schwäche Roms den Germanen kundgetan, so muß doch dieser Eindruck durch die Größe und Tüchtigkeit seiner Nachfolger bald wieder verwischt worden sein.

(Mit dem markomannischen Krieg trat zuerst eine furchtbare Warnung an Rom heran: er verkündete den Anfang der gewaltsamen Völkerausbreitung über den Limes hinaus im neuen Stil: durch große Verbände, dauernde Staatenbündnisse, unter mächtigeren Königen. D.)

Gleichwohl begegnen diese Spuren um jene Zeit erst bei den östlichen, noch nicht bei den westlichen Völkern. Der Einfall der Chatten gleich nach M. Aurels Regierungsantritt in Germanien und Rätien, unstreitig also in das Zehntland, muß, weil dessen nicht wieder gedacht wird, bald wieder unterdrückt worden sein, wie wir dies auch von dem gegen D. Julianus (S. 164) und dem in Rätien und Noricum im Jahre 174 (S. 164), welcher dasselbe vielleicht auch betroffen haben könnte, mit Sicherheit wissen.

Dagegen ergibt sich für das Zehntland die dringende Vermutung, daß die Einwanderung jenseitiger Germanen infolge der fortwährend wachsenden Volksmenge derselben, wenn auch anfangs und lange Zeit nur in der Form friedlicher Unterwerfung (gleich bei Errichtung der Kolonie begonnen und D.) niemals aufgehört habe. Ob stets nur einzelne, oder hie und da ganze Gefolgschaften mit ihren Führern (auch einzelne Gaue oder Gauteile D.) sich daselbst niederließen, ist unbekannt, letzteres aber stark zu vermuten.

Friedensstörungen im Zehntlande und Rätien werden aber von Commodus bis zum Tode des Septimus Severus von 180 bis 211 nicht erwähnt, vielmehr lassen die von letzterem während seines Aufenthaltes im Orient im Jahre 200 (Trib. pot. VIII) errichteten Meilensäulen, von denen sich zwei im Donautal und dessen Umgebungen und eine bei Issny gefunden haben (Stälin Nr. 219, 220 und 243, S. 52 und 54), auf einen wohlgeordneten Zustand Rätiens schließen.

Schon seit Mitte des ersten Jahrhunderts – also schon fünfzig Jahre nach Tacitus – muß sich derjenige Zustand vorbereitet haben, der uns im Jahre 212 und 213 in dem Kampf Caracallas mit den nun unter dem Namen der Alamannen erscheinenden Germanen zuerst plötzlich entgegentritt.

(Den Blicken der Römer entrückt, vollzog sich seit einem Menschenalter, etwa um die Zeit des Markomannenkrieges, 160 bis 210 im Innern Deutschlands die Neubildung der Gruppen, welche wir in der Einleitung geschildert haben: es geschah hier nur spät dasselbe, was schon viel früher bei den Goten, es geschah in etwas anderer, aber ähnlicher Umbildung, was auch bei den jetzt davon ergriffenen Völkern schon früher, nur in anderer Mischung und Scheidung, geschehen war.

Der Name »Gothi« hatte schon vor fünfhundert Jahren eine Gesamtheit von Völkern umfaßt: Ost-, West-Goten, Vandalen usw., unter welchen allen in geschichtlicher Zeit kein Staatenbund, Bundes- oder gar Einheitsstaat bestand.

Der Name »Sueben« hatte ebenfalls schon vor mindestens zweihundert Jahren viele Völkerschaften in wenigstens sakraler Gemeinschaft umschlossen: zwischen dem Gesamtnamen Sueben und dem der Einzelvölkerschaft (z. B. Semnonen) hatte es aber damals schon Mittelstufen gegeben: örtlich bezeichnet »Markomannen«, welche wohl viele Völkerschaften umfaßten, ebenso »Hermun-duren« »Groß- oder Gesamt-duren«.

Die Markomannen waren nach Böhmen und noch östlicher gezogen und zeigten gerade damals durch die Tat, welche Kraft die Geschlossenheit gewähre.

Auch die Namen: »Friesen«, »Sachsen«, »Chauken« (unter den Ingvaeonen, wie Sueben, Markomannen, Hermunduren unter Herminonen) hatten schon vor Jahrhunderten viele Völkerschaften sakral, wohl auch bündisch, bezeichnet.

Es gab natürlich auch jetzt noch »Sueben« – bis ins sechste Jahrhundert erhielt sich der Name – aber, aus unbekannten Gründen – vor allem wohl wegen räumlicher Veränderungen (z. B. Abzugs der Markomannen und Quaden weit nach Osten) – genügte der alte suebische Verband, der ja politisch immer nur sehr locker gewesen war, den Bedürfnissen der Gegenwart (zumal dem gemeinsamen Kampf am Rhein) im Westen nicht mehr: neue Verbände bildeten sich unter alten suebischen Nachbarn, neue Verbände am Niederrhein unter Istvaeonen.

Genauer gesagt: wie durch die oben geschilderte Völkerausbreitung im Inland Gaue zum Staat der Völkerschaft zusammenflossen, traten auch Völkerschaften, die nun unmittelbare Nachbarn geworden waren, in näheren, dauernden, auch politischen Verband mit neuen, diesen Verband ausdrückenden Namen: Ala-mannen »Gesamt-mannen«, die Her-mun-duren »Groß-duren« nannten sich nur mehr Duren, die Franken gemeinsam von der Freiheit (nicht von der Waffe, der Francisca, die umgekehrt von der Nation den Namen erhielt. Ein solches Volk oder Völkerbündnis der Alemannen usw. bildete nun durchaus keinen Staat, nur einen sakral und politisch vereinten Staatenbund: es wiederholt sich genau der alte Völkerschaftsverband, nur in quantitativ größerem Umfang: dem pagus entspricht jetzt die Völkerschaft: es ist ein Staatenbund von Völkerschaften wie die Völkerschaft ein Staatenbund von Gauen gewesen war: regelmäßig, aber nicht notwendig, gemeinsam nach außen handelnd, noch ohne Volkskönig im Frieden, nur einen Herzog oder zwei (Chnodomar, Serapio) im Krieg wählend: einzelne Könige und Völkerschaften des Völkerbündnisses bleiben neutral, andere unterwerfen sich, andere führen Krieg gegen Rom – so im vierten Jahrhundert die Alemannen im größeren, ganz wie im ersten die Cherusker im kleineren Maße.

Diese unsere ganz neu aufgestellte Erklärung nimmt also kein neues Bildungsprinzip an: vielmehr wird nur ein uraltes neu auf größere Massen angewendet als früher. Dies scheint ein sehr wichtiger Vorzug unserer Auffassung: sie ist nicht genötigt, in dem Leben der Germanen und den öffentlich rechtlichen Verbindungen Neues und Unerhörtes plötzlich auftauchen zu lassen: ohne alle Schwierigkeit erklären sich die neuen Bildungen als den alten, nur quantitativ vergrößerten Formen entsprechend. Und auch diese Veränderung trifft nur die Zusammensetzung der Glieder, nicht den Umfang der Gesamtheit: die Völkerschaft eines Chnodomar oder doch die mehreren Gaue einer solchen waren allerdings kopf- und landreicher als der Gau Armins gewesen war: aber dem Raume nach hatte sich der alte Verband der Sueben viel weiter gedehnt und viel zahlreichere Völkerschaften hatte er umfaßt als jetzt die Gruppe der Alemannen, Franken usw. Daher war auch die Kopfzahl der Sueben größer als die der Alemannen, so viel dichter auch seither die Bevölkerungen geworden. D.)

Da der in keinem Fall bedeutende Alemannenkrieg unter Caracalla mit der Schlacht am Main endigte, kann der Hauptangriff nicht von den Hermunduren, sondern nur von den nördlich des Mains sitzenden westgermanischen Völkern ausgegangen sein, unter denen die Chatten zweifellos das größte waren, deren Gebiet gleichwohl nicht über 300 bis 400 Quadratmeilen umfaßt haben kann. Dieses gerade war aber den Römern von Mainz – dem Hauptstützpunkt des oberrheinischen Heeres – und Arctaunum (Arx Tauni? Homburg) her vor allen andern leicht zugänglich.

Ein Teil der Chatten, d. i. einzelne Gaue dieses Volkes, kann unter den Alemannen begriffen gewesen sein, das Gesamtvolk um deswillen nicht, weil es später unter den Franken ganz aufgeht. Dies hier schon zu beweisen, würde der späteren Geschichte vorgreifen, weshalb hier nur auf Zeuß, S. 328, 341, 346 und 347, sowie auf v. Ledebur, Land und Volk der Brukterer, S. 129 u. folg., 251 und 267 verwiesen wird. Die Hermunduren wurden die »Thüringe«.

(Ein durch Vereinigung mehrerer Völkerschaften (civitates) entstandener Staatenbund kann eine sehr lockere Bundesverfassung haben; es stehen verschiedene voneinander unabhängige Könige der Völkerschaften und Gaue (reges, reguli, regales, Amm. Marc. XVI, 12 und XVIII, 2, sowie Flav. Vopisc. Prob. c. 14) neben einander In der Schlacht gegen Julian bei Straßburg führten zwei Völkerschaftskönige (potestate excelsiores ante alios reges) den Oberbefehl als gekorene Herzöge. ( D.); von allgemeinen Volksschlüssen verlautet nie etwas: so sehen wir, daß bei den Alemannen (wie später bei den Sachsen im Kampf gegen Karl den Großen) nicht einmal alle Gaue und Völkerschaften zu gemeinsamer Kriegführung verpflichtet waren: ganz freundschaftlich verkehren die mit Rom in Krieg begriffenen Könige mit einem mit Rom Verbündeten. D.)

Dies gilt wenigstens von dem Hauptvolk im Rhein- und Neckartal: über die als Teile der Alemannen vorkommenden südlichen Lenzgauer (Lentienses) und die suebischen Jutungen sind wir nicht näher unterrichtet. (Völkerschafts- und Gauversammlungen fanden natürlich statt. D.)

Wir sehen erst kurz vor der Frankenherrschaft die Alemannen zu einer Volkseinheit unter einem König vereinigt.

Hauptstelle über Entstehung der Alemannengruppe wird immer die bekannte Stelle des Asinius Quadratus bleiben, welche Agathias, der zu den zuverlässigsten Byzantinern gehört (I, 6), mit folgenden Worten anführt:

»Die Alemannen sind, wenn wir dem Asinius Quadratus folgen dürfen, einem Italiener, der die germanischen Angelegenheiten auf das Genaueste niedergeschrieben hat, zusammengelaufene und gemischte Menschen: und dies bedeutet auch ihr Name.« οι δὲ ’Αλαμανοὶ είγε χρη̃ ’Ασιννίω Κουαδράτω έπεσθαι, ανδρὶ ’Ιταλιώτη, καὶ τὰ Γερμανικὰ ες τὸ ακριβὲς αναγραψαμένω, ξυγκλυδές εισιν άνθρωποι καὶ μιγάδες, καὶ του̃το δύναται αυτοι̃ς η επωνομία.

Asinius Quadratus lebte (wie Uckert, Geogr. d. Gr. u. Römer, Weim. 1843, Th. III, S. 306, mit Bezug auf Suidas, Stephan von Byzanz und von neueren Valesius annimmt [vergl. Teuffel, S. 892 und die Literatur daselbst]) unter Alexander Sever (nach Capitolin, der ihn [Verus c. 8] als Scriptor belli parthici zitiert, wahrscheinlich Anfang des dritten Jahrhunderts). Sein Hauptwerk führt den Titel Ρωμαίων χιλιάς (χιλιαρχία, χιλιετηρίς), d. i. tausendjährige Geschichte Roms: er muß also die Säkularfeier unter Philippus im Jahre 247 erlebt haben. Wenn Suidas sagt, das Werk habe bis auf Alexander, Sohn der Mammäa, gereicht, so bezieht sich dies wahrscheinlich auf jenes zweite über die Partherkriege, das gerade durch den parthischen Krieg von Severus Alexander veranlaßt worden sein mag.

Derselbe war also unter allen Umständen Zeitgenosse der Anfänge der Alemannen. (Seine Aussage steht nun durchaus nicht der Annahme entgegen, daß eine Gruppe von Sueben, die »zusammen gewandert«, d. h. durch Nachbarschaft, gemeinsame Kriegsgefahr und alte Verwandtschaft verbunden war, sich mit diesem Namen bezeichnete, der eben ihre Zusammengehörigkeit, ihre Zusammenfassung bezeichnete: »die All-Männer, Gesamt-Männer, Bundes-Männer«.

Ganz ähnlich gebildet ist »Ala-mannida«, die Allmende: d. h. das Land das allen Männern, der Gesamtheit der Märker, zur Nutzung gehört, im Gegensatz zum Sondereigen. D.)

Obwohl die Namen der Völker in der Regel gewiß nicht selbst gewählt, sondern von andern denselben beigelegt worden sind (s. v. Wietersheim, z. Vorgesch. d. Nat., S. 87), so ist dies doch von denjenigen, welche gewissermaßen auf künstlichem Weg, d. i. durch Verein von Volksteilen alter Völker zu einem neuen Gesamtvolke entstanden sind, kaum anzunehmen.

Diese beruhten auf absichtlicher Einigung und mit eben dieser wird zugleich dem Bedürfnis der Unterscheidung der neuen Gemeinheit von den ältern durch Annahme eines besondern Eigennamens genügt worden sein, möge dies nun durch ausdrücklichen Volksschluß oder allmählich durch Gewohnheit geschehen sein.

(Übrigens hat sich in diesen Staatenbündnissen zum Teil nur der zentripetale Zug oder der Zug nach Vergrößerung des Raums und der Angehörigenzahl des Staats fortgesetzt und gesteigert, welcher überhaupt den germanischen Staat von der Sippe zur Gemeinde, von der Gemeinde zum Gau, vom Gau zur Völkerschaft, von der Völkerschaft zur Gruppe, zum Staatenbund von Völkerschaften geführt hatte. Bei den Franken können wir, Dank Gregor von Tours, im hellen Licht der Geschichte zusehen, wie ein fränkischer Gaukönig die andern Gaukönige beider Mittelgruppen, der salischen und der ripuarischen, hiermit die beiden Völkergruppen (als selbständige) beseitigt und sich zum König des ganzen Frankenstammes macht. Bei Sachsen und Friesen wissen wir ebenso bestimmt, daß hier der Stamm, der Staatenbund, zu einer Einheit sich nicht zusammenfaßte: was wesentlich eine Folge davon war, daß hier die alte republikanische Verfassung erhalten blieb, kein Königtum aufkam: hier nahm die gleichwohl nicht fehlende zentripetale Bewegung den Verlauf, daß die alten Staaten, d. h. die Gaue mehr zur Bedeutung von großen Gemeinden herabsanken und das Staatliche statt in dem fehlenden König in der »Landesversammlung« der sächsischen und friesischen Gaue hervortrat.

Wo wir aber die Zusammenfassung der Völkerschaften solcher Gruppen unter monarchischer Spitze finden, da werden wir annehmen dürfen, daß sie sich auf gleichen oder doch sehr ähnlichen Wegen vollzogen habe, wie in dem Fall, dessen Werdegang wir verfolgen können, wie bei den Franken.

Hermunduren und Markomannen waren Mittelgruppen des herminonischen Zweiges, des suebischen alten Bundes: viele Gaue, vielleicht viele Völkerschaften umfaßten sie.

Sehen wir nun im sechsten Jahrhundert einen König der Thüringe herrschen, mit dessen Ermordung der ganze Stamm den Franken unterworfen wird, so werden wir vermuten dürfen, daß ein hermundurischer Gaukönig sich zum König seiner Völkerschaft und sein Geschlecht sich allmählich durch Gewalt oder Vertrag zum Königshaus für alle hermundurischen Gaue und Völkerschaften gemacht hatte, während gleichzeitig der Name »Hermunduren« durch den neueren »Thüringe« verdrängt wurde. Sehen wir etwa ein Menschenalter später einen dux der Bajuvaren herrschen (fünf Geschlechter ihm sehr nahe stehen), mit dessen Unterwerfung der ganze Stamm den Franken unterworfen wird, werden wir vermuten dürfen, daß ein markomannischer Gaukönig sich zum König seiner Völkerschaft und sein Geschlecht sich allmählich durch Gewalt oder Vertrag zum königlichen für alle markomannischen Gaue und Völkerschaften gemacht hatte – (jene fünf Geschlechter sind vielleicht durch vertragsmäßige Unterwerfung vor Ausrottung geschützte alte gaukönigliche gewesen), während der Name »Markomannen« durch den neueren »Bajuvaren« verdrängt wurde. Das ist ebensowohl möglich in dem Fall, daß das agilolfingische Geschlecht ein alt-bajuvarisches war, das erst nach seiner Erwerbung des Stammkönigtums von den Franken unterworfen und zum herzoglichen herabgedrückt wurde als in dem Fall, daß dasselbe ein fränkisches, von den Franken bei Unterwerfung des Stammes und der fünf Gaukönige eingesetztes war.

Auch bei den Alemannen hat sich offenbar die gleiche Entwicklung vollzogen: zur Zeit Julians c. 360 mehr als sieben Völkerschafts- und Gaukönige nebeneinander: zur Zeit Chlodovechs ein König der Alemannen, nach dessen Tod der Stamm sich unterwirft. Dabei ist übrigens möglich, daß der bei Tolpiacum Erschlagene doch nicht alle alemannischen Gaue beherrscht hatte – vielleicht nicht die später durch Theoderich in Rätien angesiedelten und geschützten: jedenfalls aber die allermeisten, alle den Franken nächst gelegenen.

Nicht um Nordisches und Angelsächsisches mit Südgermanischem und Westgermanischem zu konfundieren, nur der Analogie willen sei verstattet zu erinnern, daß ganz ebenso bei den Angelsachsen die Heptarchie durch einen der sieben Könige in Monarchie verwandelt wird, daß in Norwegen König Harald Harfagr an Stelle der zahlreichen Gaukönige sein Volkskönigtum aufgerichtet hat. Die erste Ausgabe ließ diese neuen Gruppen sämtlich als sogenannte »Kriegsvölker« aus bloßen Gefolgschaften entstehen. D.)

Nach dieser Abschweifung zur Hauptsache zurückkehrend, nehmen wir an, daß diejenigen neuen Völker, welche jetzt gegen Rom in der Geschichte auftraten, im Wesentlichen insgesamt aus zusammengeschlossenen alten Völkerschaften hervorgegangen sind. Ward dies bezüglich der Alemannen vorstehend erwiesen, so wird dasselbe auch für die Franken, auf die wir weiter unten kommen werden, vorauszusetzen sein.

Man hat also bei all diesen nicht an eine lediglich durch Gleichheit des Zwecks zusammengelaufene ungeordnete Mehrheit von Gefolgsherren, Gefolgen, Bandenchefs und Abenteurern zu denken: (vielmehr lag alte Verwandtschaft, freilich auch wohl neue Nachbarschaft zu Grunde. D.). (Lächerlich ist die Ableitung von der »Ale« als Nationalwaffe! Die Franziska hat von den Franken den Namen erhalten, nicht die Franken von der Waffe. D.) Die langen Messer der »Sachsen« kommen unter diesem Namen zuerst in den britischen Chronisten Gilda und Nennius um die Hälfte des fünften Jahrhunderts vor. S. Lappenberg, G. v. England, S. 67 und 68.

In neuerer Zeit finden sich zwar viele Beispiele von Übertragung fremdländischer Namen für militärische und sonstige Kleidungsstücke in andere Sprachen, z. B. Dollmann, Tzako, Tzapka, Burnus; für Herleitung solcher Namen von den Staaten und Orten (die jetzt an die Stelle der Völker getreten sind) des Ursprungs aber würden nur etwa Brandenburgs (Uniformverzierung) und die Waffe Bajonett zu erwähnen sein.

Die nun verbundenen Völkerschaften und Gaue traten aus dem Gau- und Völkerschaftsverbande, dem sie angehörten, nicht heraus, (sondern als fortbestehende kleinere Einheiten nur in den größeren Verband ein: wie die vierunddreißig Staaten des deutschen Bundes durch den Eintritt in diesen Bund und Namen nicht aufgehört hatten, Staaten zu sein. Erst spät ward der lockere Staatenbund der Alemannen usw. zum Einheitsstaat. D.).

Aus welchen Völkerschaften speziell aber die jetzt Zusammengeschlossenen bestanden, läßt sich mit Sicherheit nicht vollständig bestimmen.

Daß auch Chatten unter den Alemannen waren, ist kaum zu bezweifeln.

Wie hätten die Gaue dieses kriegerischen Grenzvolkes, das in der Zeit römischer Kraftfülle so häufig in das Zehntland einbrach, sich eben jetzt, da sich das Verhältnis gerade umzukehren begann, von dem erobernden Angriff auf die blühende Provinz ausschließen sollen?

Dasselbe ist wohl von den Mattiakern, die chattischen Stammes waren und sich ersteren schon bei der Belagerung von Mainz angeschlossen hatten, vorauszusetzen.

Daß sich besonders Usipier und Tenchterer unter den Alemannen befanden, ist nicht zu bezweifeln. Man sieht sie wohl mit Recht (Zeuß, S. 305) als eine Grundlage des alemannischen Vereins an, was durch das gänzliche Verschwinden ihrer Namen in der Geschichte unterstützt wird.

Die oben erwähnten wundervoll zu Roß Kämpfenden (mirifice ex equo pugnantes) des Aurelius Victor. 21 waren wohl gerade Tenchterer, deren besondere Tüchtigkeit im Reitergefecht schon Cäsars Zeit erprobt sah.

Wenn man (Zeuß, a. a. O.) aus der Stelle in Nazarius (Panegyr. Const. d. Gr. 18), wo nach Aufzählung mehrerer germanischer Völker zuerst die mutmaßlich zu den Franken Gehörigen und zuletzt Alemanni, Tubantes, genannt werden, folgert, daß wahrscheinlich auch die Tubanten unter die Alemannen geflossen seien, so mag auch dies für dieses Volk ganz richtig sein. (Von dem Gesamtvolk der Tubanten aber ist, nach dessen Sitz an der Vecht in Holland, vielmehr deren späteres Aufgehen unter den Franken (? D.) anzunehmen, worauf weiter unten bei Erörterung obiger Stelle zurückzukommen sein wird.)

Daß die Alemannen fast ausschließlich Sueben waren, ist zweifellos.

Wir schließen dieses Kapitel mit einem Überblick der Kriegsereignisse unter Caracalla (die freilich fast nur auf Vermutungen beruhen. D.).

Der Angriff mag von Nord und Nordosten vielleicht in zwei Kolonnen erfolgt sein, der Limes etwa im Odenwalde zwischen Main (Miltenberg) und Jaxt und zugleich etwas südlicher überschritten und mit Eroberung schwächerer Befestigungswerke verknüpft gewesen sein. Der rasche von allen früheren Fällen so wesentlich verschiedene Erfolg dürfte durch Einverständnis mit im Zehntlande bereits angesiedelten Germanen, die sich den Alemannen anschlossen, gesichert worden sein. Das Hauptheer rückte nun wahrscheinlich ins Hessenland vor, wo sich die Chatten anschlossen, indem wir Annäherung beider Völker daher vermuten, daß Dio (a. a. O.) die Alemannen unmittelbar mit letzteren in Verbindung setzt.

Nach Dios Worten (c. 13): »Indem die Chatten Caracalla den Namen des Sieges für vieles Geld verkauften, gestatteten sie ihm, sich nach »Germania zu retten« (ες τὴν Γερμανίαν αποδωθη̃ναι), muß man schließen, derselbe habe sich auf der weiterhin völlig gesicherten Straße zu seinen Truppen auf dem linken Rheinufer in der Germania prima zurückgezogen, weil er nur da in voller Sicherheit war. Denkbar ist aber freilich auch, daß er, da man die unmittelbare Fortsetzung des Kriegs bis zur Schlacht am Main vorauszusetzen hat, schon von Vindonissa aus den Rhein bei Tenedo (Thiengen) überschritt und von da auf der frühern Militärstraße über Juliomagus Sollte dies nicht von den Juliern, vielleicht sogar schon von Drusus, als er im Jahre 15 oder 14 vom Bodensee herzog, gegründet worden sein? Die oben angeführten Namen der heutigen Städte sind übrigens nicht völlig gesichert. (Stühlingen), Brigobanne (Bräunlingen-Hülingen) nach Arae Flaviae (Rothweil) und Samulocene (Rothenburg), von da aber weiter im Neckartal herabzog.

Daß übrigens die Alemannen zuletzt, vielleicht durch neuen Zuzug aus der Heimat verstärkt, absichtlich Stand hielten, ist nicht zu bezweifeln, da die Germanen von den Römern außerdem sicherlich nicht einzuholen gewesen wären.

Der Sieg mag keineswegs ein entscheidender gewesen, muß aber doch für jetzt die Vertreibung der Alemannen mindestens aus dem westlichen Zehntland zur Folge gehabt haben. Dies beweisen nämlich die von Caracalla gesetzten Meilenzeiger, von denen sich auf dem rechten Ufer des Oberrheins noch zwei aus dem Jahre 213 gefunden haben (Stälin S. 35, 36 u. 97), seine Fürsorge für die Wasserstadt Baden, die unter ihm wahrscheinlich den Beinamen Aurelia annahm (s. Stälin S. 67) und mehr noch die von ihm nach Dio (c. 13) an allen geeigneten Orten angelegten Festungen und Kastelle, was doch alles sicherlich erst nach Nach dem Wortlaut Xiphilins könnte letzteres vielleicht zweifelhaft erscheinen: sowohl die Natur der Sache aber als das weitere Anführen, daß die Barbaren sich über die den Kastellen von ihm beigelegten Namen lustig gemacht hätten, sprechen entschieden für deren spätere Anlegung. Beendigung der Feindseligkeiten geschehen ist. Letzteres aber führt uns auf die Vermutung, daß es vor allem die nach den vorgefundenen Spuren mit so besonderer Sorgfalt geschützte Neckarlinie war, welche Caracalla damals möglichst zu befestigen suchte, was wiederum den Schluß begründen könnte, daß die vollständige Vertreibung der Alemannen auch aus dem jenseits des Neckars gelegenen Zehntlande, sowie die gründliche Züchtigung und Wiederunterwerfung der rebellischen Untertanen daselbst ihm nicht gelungen sei, wie dies auch dessen Charakter, der mehr auf Schein als Wesen kriegerischer Leistung gerichtet war, vollkommen entsprechen dürfte.

Erst nach völlig hergestellter Waffenruhe, als er vielleicht in Mainz sein Hauptquartier hatte, dürften sich auch die von Dio (c. 15) erwähnten Gesandtschaften selbst der entferntesten germanischen Völker bei ihm eingefunden haben, von denen die ersten unter der Form des Bündnisses (φιλίαν αιτου̃ντες) Geld empfingen; worauf viele andere, als sie dies vernommen, mit Krieg drohend nachfolgten, mit denen er sich insgesamt, fast wider deren Willen, vereinigte, indem sie dem Glanze des Goldes nicht widerstehen konnten, zumal er ihnen echtes zahlte, während die Römer nur verfälschtes von ihm empfingen.

Beweist diese wichtige Stelle Caracallas Jämmerlichkeit, so ergibt nicht minder die fast gleichzeitige, mit Kriegsdrohung begleitete Absendung so vieler Gesandtschaften selbst der entferntesten Stämme einen Umschwung bei den Germanen, ein gemeinsames Vorgehen, da die ganze frühere Geschichte einen Vorgang dieser Art nicht kennt. (Dies erklärt sich aus dem Zusammenschluß der Gaue zu Völkerschaften, der Völkerschaften zu Bundesvölkern und aus der jetzt größeren Häufigkeit königlicher Leitung der äußeren Politik. D.) Solche Wandlungen im Völkerleben lassen sich freilich nicht chronologisch feststellen: es war aber der Beginn derjenigen Zeit, als deren Wendepunkt der Markomannenkrieg zu betrachten ist – der Zeit nämlich, da die Germanen der Hammer, Rom der Amboß wurde. (Innere Gründe also, Verfassungsveränderungen als Folgen der Übervölkerung und der hierdurch herbeigeführten Völkerausbreitung haben auch diese Erscheinung der beginnenden sogenannten »Völkerwanderung« herbeigeführt. D.)

Die weiteren Schicksale der Alemannen des Zehntlandes gehören nicht hierher: doch ist des Zusammenhangs halber hier schon zu bemerken, daß der friedliche Zustand des letzteren im Wesentlichen von 213 bis zu Anfang der dreißiger Jahre, also gegen zwanzig Jahre, fortgedauert haben muß, wie wir aus den unter Heliogabals und Severus Alexanders Regierung gesetzten Meilensteinen sehen (s. Stälin S. 33, 34, 36 u. 97). Da diese aber insgesamt in der Umgegend von Baden-Baden gefunden worden sind, während die des Septimius Severus der östlichen Linie des Grenzwalls und Isny im Osten des Bodensees angehören, so wird dadurch obige Vermutung, daß nur das westliche Zehntland Über den Limes in Württemberg jetzt besonders E. Herzog in den würt. Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde 1880. II, 1, S. 81–123. wiederum in gesicherten römischen Besitz gelangt sei, mehr bestärkt als widerlegt.


 << zurück weiter >>