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Von einem Reiter, der seinen Hund auch in das Bett legte

Altes Schwankbuch

Gen Waasen in der Schweiz kam eines Abends ein Reiter in ein Wirtshaus, der den ganzen Tag von wegen des Wetters hat müssen durch den Kot reiten und einen großen, zottigen Hühnerhund bei sich hatte, der sehr beschmutzt war. Als man zu Nacht aß, warf der Reiter zu öfteren Malen seinem Hunde etwas zu, ein Stück Brot, einen Bissen abgängiges Fleisch oder einen Knochen. So das der Wirt ersieht, gedenkt er bei sich selbst: »Ich will dir die Zeche schon machen.« Nachdem sie gegessen hatten, und der Wirt von jedem Gast die Zeche eingenommen, spricht er zu dem Reiter: »Herr Gast, Ihr müsset zwei Zechen geben, eine für Euch und eine für Euren Hund; denn Ihr habt ihm wohl so viel zugeworfen, Brot, Fleisch und anderes.« Der Reiter lächelte und antwortete: »Was ich tun muß, das will ich gern tun,« und gab dem Wirt die zwei Zechen, vier Schweizer Batzen. Als nun der Wirt jedermann sein Bett gewiesen hatte, führte er diesen Reiter in eine besondere, herrliche Schlafkammer, darinnen zwei schöne Betten standen, und dachte: »Er hat die Zeche wohl bezahlt, willst ihm auch eine Ehre antun und ihn in ein gut Bett legen.« Hiermit wünschte er dem Reiter gute Nacht. Der Reiter, nicht ungeschwind, ruft seinen zottigen Hund und legt ihn in das Bett also besudelt, indem er dachte: »Hab' ich die Zeche für dich müssen geben, sollst du billig auch gut liegen.« Der Hund (wie denn ihre Gewohnheit ist) zerscharrte das Bett und machte sich ein Lager. Morgens, so der Reiter war aufgestanden und die Hausmagd das Bett sollte machen, war es gar häßlich zugerichtet. Der Wirt vernahm das und verklagte den Reiter vor der Obrigkeit, er sollte ihm das Bett bezahlen. Der Reiter erzählte der Obrigkeit, wie er für den Hund hätte müssen die Zeche, zwei Batzen, bezahlen, so wäre es doch billig, daß er auch wohl gebettet läge. Die Richter lachten zu dieser Sache und erkannten den Reiter ledig und verwiesen daneben dem Wirt, daß er keinen Hund mehr in der Gestalt sollte die Zeche machen.


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