Heinrich Zschokke
Die Rose von Disentis
Heinrich Zschokke

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3.
Der Schauplatz.

Mau denke sich ein Ländchen aus durcheinanderlaufenden Gebirgsketten und beinahe dreihundert Gletschern, wie ein Netz gestrickt, in dessen Maschen die Einwohner ärmlich, aber zufrieden, meistens vom Ertrage ihrer Heerden, oder des sehr wenigen Landbaues leben. Dies ist Graubünden. Die geringe Bevölkerung, nicht nur in allen Richtungen durch himmelhohe Bergzüge, durch dreierlei Sprachen, und zweierlei Religionsbekenntnisse in sich geschieden, war es auch noch durch die vielfache politische Gestaltung. Das Ganze bildete nicht weniger, als eine Masse von fast dreißig kleinen, ziemlich selbstherrlichen Republiken, dort Hochgerichte genannt, mit besonderen Verfassungen, Gesetzen und Rechten. Diese Schaar von Freistaaten hing theilweise durch drei unter sich abgesonderte, und zu verschiedenen Zeiten entstandene Bünde zusammenDer Graue-, der Gotteshaus- und der Zehngerichts-Bund genannt., deren jeder wieder sein eigenes Bundeshaupt und seine eigene Bundesversammlung hatte. Die drei Bünde aber waren durch Verträge wieder mit einander in einen allgemeinen Bund zusammen geflochten, und stellten gegen das Ausland einen Gesammtstaat dar, dessen gemeinschaftliche Angelegenheiten durch Abgeordnete an einem gemeinsamen Bundestage berathen wurden. Die vollziehende Gewalt stand den drei Bundeshäuptern zu. Doch weder der Bundestag, noch die Regierung erfreute sich großer Machtvollkommenheit; denn ihre Anordnungen waren wieder der Genehmigung sämmtlicher einzelnen Republiken unterworfen. Die Mehrheit von den Stimmen derselben entschied dann; doch auch das Stimmrecht der Republiken war unter sich wieder sehr ungleich.

Nichts ist natürlicher, als daß bei solcher verworrenen Staatseinrichtung ewige Verwirrungen, Umtriebe des Eigennutzes und Ehrgeizes, politische und kirchliche Entzweiungen, zuweilen sogar bewaffnete Aufstände und Bürgerkriege, von denen die Weltgeschichte freilich wenig Notiz nahm, zu Hause waren.

Der souveraine Landesfürst, das Volk nämlich, hatte aber das gewöhnliche Loos der Landesfürsten. Es wurde von Rathgebern und Günstlingen geschmeichelt; unwissend erhalten; nach deren Privatinteressen geleitet, und nicht selten betrogen. Trieben es die Herren manchmal zu arg, so warf der aufbrausende Selbstherr Alles über den Haufen, das Gute, wie das Schlechte. Weil aber bei solchen Anfällen von böser Laune Niemand größeren Schaden litt, als der Landesherr selbst, so legte sich sein Zorn bald wieder.

In einem Staate, so arm und klein, wie dies Gebirgsland, wo, was auch wohl in großen Staaten der Fall sein mag, politische Grundsätze und Meinungen gewöhnlich von den ökonomischen Vortheilen ihrer Bekenner abhängig waren, konnte es nie an Faktionen fehlen. Lange Zeit spielte das, durch viele Thäler verzweigte Geschlecht der Herren von Salis die Hauptrolle unter den Magnaten. An ihrer Spitze stand zuletzt ein Mann von großer Geschäftsgewandtheit und Thätigkeit, Ulysses von Salis-Marschlins. Er fand es lange Zeit mit seinem Patriotismus verträglich, als Geschäftsträger des französischen Hofes, mit dem Ministertitel geschmückt, die Interessen einer fremden Macht im eigenen Vaterlande zu vertreten. Sobald er jedoch, durch den Untergang Ludwig's XVI., seine einflußreiche Stellung, und sobald seine zahlreiche Verwandtschaft, oder Partei, ihre beträchtlichen Einkünfte von Kriegsdiensten und aus Jahrgeldern verloren hatte, verwandelte er und sein Anhang sich in Frankreichs Todfeinde und wendeten sich dem Erzhause Oesterreich zu, in der Hoffnung, durch dienstbeflissene Hingebung an dessen Interessen, neue Stützen ihres wankenden Ansehens zu gewinnen.

Ihrer altgewohnten Hoheit und Machtherrlichkeit war in der That schon früher mancherlei Abbruch geschehen. Die Gegenpartei in den Thälern des Hochlandes, reich an talentvollen und scharfsichtigen Männern, unter denen die der Familie Tscharner, Planta, Bavier, selbst einzelne Glieder des Hauses SalisUnter ihnen auch der liebenswürdige Dichter, Gaudenz von Salis-Seewis., hervorragten, ermüdete nicht, die größten, wie die kleinsten Staatssünden, Verfassungsverletzungen und Bestechungskünste der Oligarchie aufzuspüren und zu enthüllen. Sie setzte dem aristokratischen Stolze derselben, starrsinnigen demokratischen Trotz entgegen, und hatte sogar schon die Pacht der Landeszölle, welche das Haus Salis, seit einem halben Jahrhundert und länger, um 16,000 Gulden unangefochten zu seiner Selbstbereicherung besessen hatte, auf 60,000 emporgetriebenSchon im Jahre 1787..

Dies und vieles Andere schwellte täglich mehr beider Parteien Zorn oder Rachsucht. Beide wetteiferten darin, sich beim vielhäuptigen Landesherrn gegenseitig zu verdächtigen, und ihn zum Verderben der andern aufzureizen. Man sieht, es geht in Republiken ungefähr eben so zu, wie in Monarchien. Als aber der Mißwachs des Jahres 1793, und die beschränkte Einfuhr schwäbischen Getreides dazu kam; als jene völkerrechtswidrige Gefangennehmung der französischen Gesandten, Semonville und Maret, auf Bündner Boden, und deren Auslieferung an Oesterreich, durch Anhänger der Partei Salis geschahAm 25 Juli 1793 bei Navote am See von Chiavenna. Näheres darüber, mit Beweisstücken, findet sich im dritten Heft des »Prometheus für Licht und Recht,« S. 81 (Aarau, bei H. R. Sauerländer, 1833), mitgetheilt.; erhob sich in den Gemeinden tobender Unwillen. Eine außerordentliche Standesversammlung, ein unparteiisches Gericht, wurde vom Volke zusammenberufen. Ulysses von Salis-Marschlins floh aus dem Lande, sei es aus Furcht vor der Gerechtigkeit, oder aus Besorgniß vor der Ungerechtigkeit seiner Richter. Indessen sowohl er, wie mehrere der thätigsten Männer seiner, oder der sogenannten österreichischen Partei, büßten ihre politischen Sünden mit schweren Geldstrafen. Die siegreichen Gegner, nun französische Partei geheißen, nannten sich selbst Patrioten, sie feierten einen entschiedenen Triumph. Baptista von Tscharner, der Bürgermeister von Chur, stand fortan, als Standespräsident, an deren Spitze.

Doch war der Kampf der Faktionen damit noch keineswegs beendigt. Als wenige Jahre später die empörten, Bünden untergebenen Landestheile, Valtelin, Chiavenna und Bormio, gleiche Rechte und Freiheiten mit dem Herrscherlande forderten; als die Mehrheit der landesherrlichen Räthe und Gemeinden wirklich schon entschieden hatte, jene Gebiete als vierten Bund in den Staatsverband aufzunehmen; und als der zum Schiedsrichter in diesem Handel angerufene Eroberer Italiens, Napoleon Bonaparte, den Tag seines Spruches schon anberaumt hatte; gelang es den Gegnern Frankreichs, die Sendung der Abgeordneten an den französischen Oberfeldherrn, bis nach Ablauf der von ihm bestimmten Frist, zu verzögern. Darauf wurden die unterthänigen Lande mit der cisalpinischen Republik vereinigtDer Spruch geschah am 10. Oktober 1797..

Der Verlust eines fruchtbaren und schönen Gebietes von 60 Geviertmeilen und mehr als 80,000 Einwohnern, fast aber mehr noch der Verlust des dort gelegenen Privateigenthums vieler Bündnerfamilien und der Verlust des Gewinnes derselben von der Ausbeute der Aemter und Vogteien, empörte das Gebirgsvolk von Neuem gegen die aristokratische Partei. Umsonst versuchte man durch Gesandtschaften zum Rastatter Kongreß, oder nach Paris, das Geschehene ungeschehen zu machen. Man mußte sich damit begnügen, die Urheber des Unglücks vor Gericht zu ziehen, und sie mit Geldbußen, mit Ausschließung von allen Staatsämtern, vom Stimmrecht u. dgl. m. zu bestrafen. Ein freilich schlechter Ersatz für ein großes, nun verlorenes Gebiet, welches seit beinahe dreihundert Jahren rhätisches Eigenthum gewesen war.


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