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Anhang.

Zur Frage der Einrichtung des akademischen Studiums, hauptsächlich der Juristen.

a) Besprechung der Schrift Blondels über das Rechtsstudium an deutschen Hochschulen.

Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung (1886). X. Bd., 2. Heft. S. 612-614.

Das Urteil eines Fremden, wenn es auf gründlicher Kenntnis beruht und in objektiver Weise nach Wahrheit strebt, über die wichtigsten Einrichtungen des Vaterlandes, hat stets besonderes Interesse. Er steht interesseloser, mit geringerer Voreingenommenheit den Erscheinungen gegenüber; er bringt jedenfalls das wichtige Hilfsmittel einer Vergleichung mit den anders gearteten Zuständen seiner Heimat mit. Weiß er nun richtig zu beobachten und darzustellen, so verdient er ebenso in seiner Heimat, wie in dem Lande, das er beschreibt, volle Beachtung.

Das Schriftchen des Herrn Blondel Blondel, Georges, docteur en droit agrégé d'histoire, chargé d'un court annexe à la faculté de droit de Lyon. De l'enseignement de droit dans les universités allemandes. Paris 1885, Le Soudier, 8. XVI u. 83 S. über das Rechtsstudium auf den deutschen Universitäten beruht auf breiter Sachkenntnis, auf eingehenden Studien und Reisen. Er gibt eine anschauliche Schilderung der deutschen Universitätsverfassung, der Stellung von Lehrern und Schülern, der Vorlesungen und Seminare, der Examina und der weiteren juristischen Vorbereitungszeit. Mit der größten Hochachtung für die deutschen Hochschulen, mit dem feinsten Verständnis ihrer Bedeutung für das Leben der Nation verbindet Herr Blondel eine sachliche Kritik; eine sehr treffende psychologische Vergleichung deutschen und französischen Wesens durchzieht die ganze Schrift und belebt die Darstellung. Wir können ihr nur möglichst große Verbreitung in Deutschland wünschen; sie kann dazu beitragen, eine Strömung zu befördern, die freilich längst vorhanden, aber noch nicht stark genug ist, um eine Reform durchzusetzen.

Wir meinen damit eine Reform bezüglich der sogenannten akademischen Freiheit der Studierenden. Blondel betont mit Recht, daß sie neben ihren großen Vorzügen gerade bei den Studierenden der Rechte ihre größten Schattenseiten zeige. Diese Freiheit erzeugt den höchsten Fleiß und die individuellste Ausbildung bei einer kleinen Elite, daneben einen Vorlesungsbesuch, der durchschnittlich sich nicht weit über die Hälfte der Belegenden erhebt, ein gänzliches Versinken in Faulheit, Bierkneipen und Indolenz von etwa einem Drittel aller juristischen Studierenden für mindestens ein bis zwei Jahre. Blondel faßt am Schluß seinen Eindruck dahin zusammen: Ce qu'on trouve de moins bon, ce sont les étudiants: sans doute il y en a d'excellents, et je crois avoir fait large la part des éloges. Mais si la paresse n'est le privilège d'aucun pays, l'élément paresseux l'est en Allemagne remarquablement. Les cours sont désertés et les brasseries sont pleines.

Wer, wie Verfasser dieser Zeilen, trotz allem, was sich dagegen sagen läßt, in dem deutschen Beamten-, Lehrer- und Geistlichenstand die berechtigtste Form der Aristokratie sieht, wer alle seine politischen und sozialen Hoffnungen auf die gesunde Erhaltung und Fortbildung dieser geistigen Aristokratie setzt, der kann an ein gutes Teil des akademischen Treibens nur mit großer Betrübnis und mit schweren Sorgen für die Zukunft denken. Es ist ein Stück mittelalterlicher Roheit und Barbarei, das sich hier in unmittelbarster Nähe der höchsten Bildung und der größten moralischen Anstrengungen erhalten hat und für das zu viele akademische Lehrer und hohe Beamte in idealisierender Erinnerung an ihre eigenen Jugendtorheiten ein zu nachsichtiges Auge sich bis jetzt bewahrt haben. Ich fürchte aber sehr, daß unser höherer Beamtenstand je länger je mehr seinen Pflichten nicht gewachsen sei, wenn er an dem Privileg festhalten will, in den besten Jugendjahren 4-5 Semester den Kneipen, den Mensuren, der gedankenlosen Tagedieberei oder dem eitlen Spiel mit gesellschaftlichen Formen zu widmen. Man beruft sich so oft darauf, daß die, welche sich so ausgetobt, nachher die besten Beamten geben. Gewiß werden einzelne, welche aus sehr guter Familie stammen und mit großem Talente ausgestattet sind, nachher noch gute Beamte; aber sie würden noch bessere, wenn sie etwas gelernt hätten; die Mehrzahl aber wird durch dieses Treiben stumpf, interesselos, dem Genußleben, Karten- und Hasardspiel ergeben. Schon ein Vergleich mit unserem Offiziersstand sollte uns lehren, daß zur Erziehung tüchtiger Charaktere diese Freiheit nicht nötig ist. Auch die technischen Fachschulen haben eine bessere Haltung in dieser Beziehung; der naturwissenschaftliche Unterricht erträgt solche Bummelei nicht. Ist das nicht ein Fingerzeig, daß er überhaupt nicht mehr in unsere Zeit paßt? So faul wie die Juristen sind auch die Theologen, Philologen, Historiker usw. nicht. Die Juristen sind die Wohlhabenden, also, sagt Blondel, sind sie plus enclins à la paresse et au plaisir. Aber soll die Wohlhabenheit dieses Vorrecht geben? Geht nicht notwendig jede Aristokratie zugrunde, die sich glaubt, den Luxus gestatten zu dürfen, ihre Söhne jahrelang à la paresse et au plaisir auszuliefern? Man gönne der Jugend alle mögliche Freiheit, alle möglichen Kraftproben, auch Genüsse verschiedenster Art; aber man verteile diese Freiheit und diese Genüsse auf ein Jahrzehnt und mehr und lasse sie nur stunden- und tageweise eintreten; stramme Disziplin auf dem Gymnasium und später im amtlichen Dienst, dazwischen ganze, volle Jahre der Freiheit und des Genußlebens: das zerstört die besten körperlichen und geistigen Kräfte, das ist ein schnöder Lohn auf alle Grundsätze der Pädagogik.

Aber wie helfen? Ich wäre der letzte, der eine plötzliche Änderung unseres akademischen Studiums und seiner Organisation befürwortete. Nur langsam und vorsichtig kann die bessernde Hand angelegt werden. Blondel bespricht eine Reihe der Vorschläge über Änderung der Examina, Einschiebung von Zwischenprüfungen usw. Ich will darauf hier nicht eingehen. Ich will nur zum Schluß einen Gedanken aussprechen, dem ich seit Jahren nachgehangen und gegen den man kaum etwas Erhebliches wird anführen können. Im Straßburger staatswissenschaftlichen Seminar, dessen Übungen ich gemeinsam mit Professor Knapp abhielt, hat dieser seit 1875 begonnen, über die Anwesenheit jedes Mitgliedes an jeder Übung eine Statistik zu führen, und ich habe in meinen Übungen auch in Berlin das fortgesetzt. Am Schluß des Semesters hebe ich hervor, wer nie gefehlt hat, wie oft jeder einzelne abwesend war. Ich habe gefunden, daß das ein sehr starkes Kompelle des Fleißes ist. Eine solche Statistik kann nun der Dozent, wenn die Zahl der Teilnehmer nicht über 6-10 hinausgeht, leicht selbst führen. Bei größerer Frequenz aber müßte diese Statistik durch einen Famulus oder einen Universitätsdiener geführt werden. Mein Vorschlag wäre, diese genaue Notierung jedes Besuches obligatorisch zu machen, am Schluß des Semesters die Frequenz den Eltern oder Vormündern mitzuteilen, beim Abgang von der Universität sie in jedes Abgangszeugnis durch die zwei Zahlen der möglichen und der wirklichen Frequenz bei jeder Vorlesung zu vermerken. Bei im übrigen unveränderter Universitätsverfassung, bei vollständiger Beseitigung jedes Belegungszwanges würde diese Einrichtung bezüglich des Fleißes der Studierenden Wunder wirken. Die akademische Freiheit wäre erhalten, sie hätte nur das Korrektiv einer gewissen Publizität der Faulheit erhalten. Auch das Recht zur Faulheit wäre strengstens gewahrt, nur das Recht, diese Faulheit zu verheimlichen und durch Testierbücher und Abgangszeugnisse Eltern und Examensbehörden grob zu belügen, dieses jetzt mit so großem Behagen und in allen Formen amtlicher Autorisation geübte Rechte der Lüge wäre beseitigt. Könnte das schaden?

*

b) Zuschrift an die Norddeutsche Allgemeine Zeitung.

(Nr. 354 vom 2. August 1886.)

Sie sind in dem Leitartikel Ihrer heutigen Morgenzeitung auf die Bemerkungen zurückgekommen, welche ich in meinem Jahrbuch für Gesetzgebung usw. (10. Bd., Heft 2, S. 612-614) über die Einrichtung des akademischen Studiums hauptsächlich der Juristen gemacht habe.

Da auch Sie davon sprechen, es handle sich darum, die akademische Freiheit fremdländischen Mustern zu opfern und die akademische Jugend durch einen vorgezeichneten Lehrplan aus der Universitas literarum herauszureißen, noch mehr aber, weil ich in anderen Zeitungen mancherlei Mißverständnissen begegnete über das, was ich vorgeschlagen, so darf ich Sie vielleicht ersuchen, den folgenden Zeilen die Publizität Ihres Blattes zu gönnen.

Ich habe keinerlei Änderungen in Bezug auf die Freiheit des Studierenden, sich selbst seinen Lehrplan zu machen, die Vorlesungen zu belegen und zu besuchen, vorgeschlagen. Soweit jetzt ein direkter oder indirekter Belegungszwang existiert, habe ich betont, daß ich eher geneigt wäre, ihn zu ermäßigen oder gar zu beseitigen.

Was ich vorschlug, wäre ausschließlich eine Konstatierung, wie diese Freiheit benutzt wird, eine Feststellung, ob und wie oft die belegten Vorlesungen auch wirklich besucht wurden, eine Mitteilung an Eltern und Vormünder am Schlusse jedes Semester über diesen Besuch.

Was ich beseitigt wissen will, ist die amtlich organisierte Unwahrheit, die mich jedesmal empört, so oft ich sie vollziehen muß: Dutzenden von Studenten testiert jeder Professor jedes Semester die Annahme und den Abgang im Vorlesungsbuch, obwohl er weiß, daß sie nie den Vorlesungssaal betreten haben. Ist es mir doch wiederholt vorgekommen, daß Studierende mir harmlos die Eckschen Pandekten zur Zeichnung vorlegten und damit bekannten, daß sie weder mich noch Professor Eck kannten.

Ich will niemand zwingen, langweilige Vorlesungen zu hören; ich habe selbst manche Vorlesungen geschwänzt und weiß recht wohl, daß der häusliche Fleiß und die Lektüre zuletzt wichtiger oder ebenso wichtig sind, als der Vorlesungsbesuch. Aber ich kann mich nicht der törichten Meinung hingeben, dieser häusliche Fleiß sei bei denen zu treffen, die zwei bis vier Semester so gut wie keine Vorlesung besuchen und von Anfang an darauf rechnen, durch den Einpauker sich aufs Examen vorbereiten zu lassen. Die Zahl derartiger Leute ist aber groß; unter den Juristen sicher ein Viertel bis ein Drittel. Und die Frage steht also einfach so: kann nicht die ohne jeden Zwang ausgeübte Konstatierung des Kollegienbesuches, welche allen fleißigen Studenten so wie so gleichgültig sein wird, den größeren Teil dieser unteren Schichte unseres künftigen Beamtentums vor jener Verbummelung bewahren, die eintreten muß, wenn jemand ein bis drei Jahre seines Lebens faulenzt? Die akademische Freiheit wird dadurch gar nicht berührt; nur wird das Recht der Verheimlichung des Faulenzens vor Eltern, Vormündern und akademischen Behörden beseitigt.

Daß die Durchführung einer solchen Einrichtung Schwierigkeiten böte, gebe ich zu, ebenso, daß sie nicht etwa das einzige Hilfsmittel der Besserung wäre. Es will mir nur scheinen, daß sie von den bis jetzt vorgeschlagenen Reformen die am wenigsten weitgehende wäre.

Für sie spricht vielleicht auch der Umstand, daß früher an manchen Universitäten es ganz üblich war, daß der Dozent täglich konstatierte, wer anwesend sei, um so mit gutem Gewissen die Fleißzeugnisse ausstellen zu können, an deren Stelle jetzt das Testat getreten ist. Und wenn man es gar gegen die Würde des Studenten findet, sich täglich kontrollieren zu lassen, so erinnere ich nur an unsere großen militärischen Bildungsanstalten; die Offiziere in der Kriegsakademie und in der Artillerieschule, die durchschnittlich viel älter, in Amt und Würden, teilweise verheiratet sind, müssen es sich täglich gefallen lassen, daß konstatiert wird, ob sie in den Kursen anwesend sind.

Was mir am Herzen liegt, ist die Zukunft unseres Beamtenstandes. Alle unsere großen politischen und sozialen Fragen fassen sich für mich in der einen zusammen, ob gegenüber den immer schwierigeren Problemen unseres komplizierten freien Verfassungslebens, gegenüber unseren sozialen und wirtschaftlichen Kämpfen unser Beamtenstand, als die berechtigteste Form der geistigen Aristokratie, als die Elite unserer Gebildeten und Besitzenden, die Führung behält, ob er in Charakter und Bildung, in allgemeinen und in speziellen Kenntnissen das Höchste leistet, ob er in seinem Durchschnitt nicht bloß auf der alten Höhe bleibt, sondern voranschreitet.

Soll er das, so darf man nach keiner Seite bloß am Alten und Hergebrachten festhalten. Unsere Universitäten gehören gewiß zu unseren bewährtesten staatlichen Institutionen. Aber wehe, wenn man auch das Äußerlichste in ihrer Einrichtung als etwas Unantastbares hinstellt, wenn man nicht auch an sie immer wieder mit dem prüfenden Blick herantritt, der späht, ob sie in jeder Beziehung vollendet sind und das leisten, was möglich ist.

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