Pjotr Alexejewitsch Kropotkin
Die Große Französische Revolution 1789-1793 – Band II
Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

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60. Das Ende der kommunistischen Bewegung

Vor dem 31. Mai suchten sich die Revolutionäre der Bergpartei, als sie die Revolution durch den Widerstand der Girondisten auf ihrem Wege gehemmt sahen, auf die Kommunisten und auf die Enragés im ganzen zu stützen. Robespierre, in seinem Entwurf für die Erklärung der Rechte vom 21. April 1793, in dem er sich für die Einschränkung des Eigentumsrechts erklärte, Jean Bon Saint-André, Collot d'Herbois, Billaud-Varenne usw. näherten sich zu der Zeit den Kommunisten, und wenn Brissot in seinen wütenden Angriffen gegen den Berg diesen mit den ›Anarchisten‹, den Zerstörern des Eigentums, zusammenwarf, so geschah es, weil sich damals der Berg tatsächlich noch nicht reinlich von den Enragés zu trennen gesucht hatte.

Unmittelbar jedoch nach den Krawallen vom Februar 1793 nahm der Konvent schon eine drohende Haltung gegen die Kommunisten an. Auf einen Bericht von Barère, in dem er schon die Agitation als das Werk von Priestern und Emigranten hinstellte, beschloß der Konvent am 18. März 1793 (trotz des Widerspruchs Marats) mit Begeisterung ›die Todesstrafe gegen jeden, der ein Ackergesetz oder irgend sonst einen Umsturz des Grundbesitzes der Gemeinden oder Individuen in Vorschlag bringt‹.

Trotzdem mußte man die Enragés noch schonen, da man das Volk von Paris gegen die Girondisten brauchte, und in den tätigsten Sektionen waren die Enragés populär. Aber nachdem die Girondisten einmal gestürzt waren, wandte sich der Berg gegen die, die ›die Revolution in den Dingen wollten, nachdem sie in den Ideen vollzogen war‹, und vernichteten sie ihrerseits.

Es ist ein Unglück, daß die kommunistischen Ideen unter den Gebildeten der Zeit keinen gefunden haben, der sie in ihrem großen Zusammenhang formulieren und sich Gehör verschaffen konnte. Marat hätte es können, wenn er gelebt hätte; aber im Juli 1793 lebte er nicht mehr. Hébert war zu sybaritisch, um sich an eine solche Aufgabe zu machen; er gehörte zu sehr zur Gesellschaft der bürgerlichen Lebemänner aus der Schule des Barons von Holbach, um sich zum Verteidiger des kommunistischen Anarchismus, wie er in den Volksmassen hochkam, aufzuwerfen. Er konnte die Sprache der Sansculotten annehmen, wie die Girondisten ihre rote Mütze und ihr Duzen annahmen; aber er war wie diese dem Volke zu entfremdet, als daß er die Bestrebungen des Volkes hätte begreifen und zum Ausdruck bringen können. Und so verband er sich mit der Bergpartei, um Jacques Roux und die Enragés im allgemeinen zu vernichten.

Billaud-Varenne schien besser als die andern Mitglieder der Bergpartei das Bedürfnis nach tiefgehenden Wandlungen in der Richtung des Kommunismus zu verstehen. Er hatte einen Augenblick lang geahnt, daß eine soziale Revolution mit der republikanischen Revolution zusammen vorwärtsgehen müßte. Aber auch er hatte nicht den Mut, ein Kämpfer für diese Idee zu werden. Er trat in die Regierung ein und machte es schließlich wie die andern Mitglieder der Bergpartei, die sagten: ›Zuerst die Republik, die sozialen Maßnahmen können später kommen.‹ Aber daran gingen sie, daran ging die Republik zugrunde.

Die Revolution hatte durch ihre ersten Maßnahmen zu viele Interessen ins Spiel gebracht, die es dem Kommunismus nicht erlauben konnten, daß er sich entwickelte. Die kommunistischen Ideen über das Grundeigentum hatten all die gewaltigen Interessen der Bourgeoisie gegen sich, die sich begierig daran gemacht hatte, sich die geistlichen Güter anzueignen, die unter dem Namen Nationalgüter zum Verkauf gestellt worden waren, und den mehr oder weniger wohlhabenden Bauern dann einen Teil davon zu verkaufen. Diese Käufer, die im Anfang der Revolution die sichersten Stützen der Bewegung gegen das Königtum gewesen waren, wurden, nachdem sie selbst zu Eigentümern und durch die Spekulation bereichert worden waren, die wütendsten Feinde der Kommunisten, die für die ärmsten Bauern und die Stadtproletarier das Recht auf den Boden forderten.

Die Gesetzgeber der Konstituierenden und der Gesetzgebenden Versammlung hatten in diesen Verkäufen das Mittel gesehen, das Bürgertum auf Kosten der Geistlichkeit und des Adels zu bereichern. An das Volk dachten sie gar nicht. Die Konstituierende Versammlung hatte nicht einmal geduldet, daß die Bauern sich zu kleinen Gesellschaften zusammenschlossen, um dadurch ein bestimmtes Gut kaufen zu können. Aber da man ein dringendes Bedürfnis hatte, sofort Geld in die Hand zu bekommen, ›verkaufte man‹, sagt Avenel, von August 1790 bis Juli 1791 ›wütend drauflos‹. Man verkaufte an die Bourgeois und die wohlhabenden Bauern, ja sogar an englische und holländische Gesellschaften, die zu Spekulationszwecken kauften. Und als die Käufer, die nur zwanzig oder zwölf Prozent des Verkaufspreises angezahlt hatten, die erste Rate zahlen sollten, taten sie alles mögliche, um nicht zu zahlen, und sehr oft gelang es ihnen.

Da indessen die Beschwerden der Bauern, die von diesen Ländereien nichts hatten bekommen können, nicht zur Ruhe kommen wollten, warf ihnen erst die Gesetzgebende Versammlung, im August 1792, und später der Konvent, durch sein Dekret vom 11. Juni 1793 (siehe Kapitel 48), die Gemeindeländereien zur Beute hin, das heißt das Land, das die einzige Hoffnung der ärmsten Bauern war.Die meisten Historiker haben in dieser Maßregel etwas für die Bauern Vorteilhaftes sehen wollen. In Wirklichkeit bedeutete sie, daß die ärmsten Bauern des einzigen Erbes beraubt wurden, das ihnen geblieben war. Aus diesem Grunde begegnete diese Maßregel, als man sie durchführen wollte, so großem Widerstand. Der Konvent versprach außerdem, die Grundstücke, die man den Emigranten konfisziert hatte, sollten in Lose von ein bis vier Morgen geteilt und an die Armen veräußert werden, und zwar durch Pacht, die in Geld zu leisten und immer ablösbar sein sollte; er dekretierte sogar gegen Ende 1793, eine Milliarde Nationalgüter sollte den Sansculotten-Freiwilligen reserviert werden, die in den Armeen kämpften, um ihnen zu günstigen Bedingungen verkauft zu werden. Aber nichts von alledem geschah. Diese Dekrete blieben toter Buchstabe wie Hunderte andere Dekrete der Zeit.

So kam es, daß, als Jacques Roux am 25. Juni 1793 – nicht einmal vier Wochen nach der Bewegung vom 31. Mai – in den Konvent ging, um die Agiotage anzugreifen und Gesetze gegen die Agioteure zu verlangen, seine Rede mit wütenden Unterbrechungen und Geheul von den Konventsmitgliedern aufgenommen wurde. Roux wurde aus dem Konvent verjagt und mußte ihn unter Hohnrufen verlassen.›Die Reichen sind es‹, hatte Jacques Roux gesagt, ›die seit vier Jahren die Vorteile der Revolution genossen haben, die Handelsaristokratie, die schrecklicher ist als die Aristokratie des Adels, bedrückt uns, und wir sehen kein Ende ihrer Aussaugung, denn der Preis der Waren steigt erschreckend. Es ist Zeit, daß der Kampf auf Leben und Tod, den der Egoismus gegen die arbeitsamste Klasse führt, ein Ende nimmt . . . Ist das Eigentum des Spitzbuben geheiligter als das Menschenleben? Die Lebensmittel müssen in die Hand der Verwaltungskörperschaften kommen, wie ihnen die bewaffnete Macht zur Verfügung steht.‹ Roux wirft dem Konvent vor, daß er die Schätze, die seit der Revolution von den Bankiers und den Aufkäufern erworben worden seien, nicht konfisziert habe, und er sagt, daß, wenn der Konvent eine Zwangsanleihe von einer Milliarde auf die Reichen dekretiere, ›der Kapitalist, der Händler schon am nächsten Tage diese Summe durch das Monopol und die Erpressung von den Sansculotten erhebt‹, wenn das Monopol des Handels und des Wuchers nicht zerstört wird. Er sah die Gefahr für die Revolution, die in diesem Monopol lag, sehr deutlich und sagte: ›Die Agioteure bemächtigten sich der Manufakturen, der Seehäfen, aller Zweige des Handels, aller Produkte des Bodens, um die Freunde der Gerechtigkeit dem Hunger und der Entblößung preiszugeben und sie dazu zu bringen, sich in die Arme des Despotismus zu werfen.‹ (Ich zitiere nach dem Text von Roux, den Bernard Lazare aufgefunden und Jaurès mitgeteilt hat.) Da er jedoch die Verfassung, die der Berg gemacht hatte, angriff und einen großen Einfluß in der Sektion der Gravilliers und im Klub der Cordeliers hatte, begab sich Robespierre, der diesen Klub sonst nie betrat, am 30. Juni (nach den Krawallen vom 26. und 27. gegen die Seifenhändler) in Begleitung von Hébert und Collot d'Herbois dahin und setzte bei den Cordeliers durch, daß Roux und sein Genosse Varlet von den Listen ihres Klubs gestrichen wurden.

Seitdem wurde Robespierre nicht müde, Jacques Roux zu verleumden. Da der revolutionäre Kommunist es nicht vermeiden konnte, die Resultate der Revolution, die für das Volk null und nichtig waren, zu kritisieren, und da er bei der Kritik der republikanischen Regierung (wie es auch den Sozialisten unserer Tage geht) sagen mußte, unter der Republik litte das Volk mehr als unter dem Königtum, versäumte Robespierre keine Gelegenheit, Roux, auch noch nach seinem Tode, als ›elenden Priester‹, der sich dem Ausland verkauft hätte, und als ›Ruchlosen‹ zu behandeln, der ›unheilvolle Wirren erregen wollte‹, um der Republik zu schaden.

Seit Juni 1793 war Jacques Roux dem Tode geweiht. Man beschuldigte ihn, der Urheber der Seifenkrawalle zu sein. Als er später, im August, mit Leclerc zusammen ein Blatt herausgab, L'Ombre de Marat (Der Schatten Marats), schob man Marats Witwe gegen ihn vor, die gegen diesen Titel protestierte; und schließlich machte man es mit ihm, wie man es mit Babeuf gemacht hatte. Man beschuldigte ihn des Diebstahls – er sollte eine Assignate unterschlagen haben, die er für den Klub der Cordeliers erhalten hatte –, während sich, wie Michelet sehr gut bemerkt hat, ›diese Fanatiker durch ihre Uneigennützigkeit auszeichneten‹ und während Roux, Varlet und Leclerc sicherlich für alle vorgeschobenen Posten der Revolution Muster der Ehrlichkeit waren. Seine Sektion der Gravilliers reklamierte ihn vergebens von der Kommune, indem sie für ihn bürgte. Der Klub der revolutionären Frauen tat dasselbe und wurde daraufhin von der Kommune aufgelöst.

Roux und seine Freunde, die über diese Anklage empört waren, machten nun eines Abends, am 19. August, in der Sektion der Gravilliers einen Gewaltstreich: sie setzten das Bureau ab und machten Roux zum Präsidenten. Nunmehr denunzierte ihn am 21. Hébert bei den Jakobinern, und als die Sache vor die Kommune gebracht worden war, sprach Chaumette von einem Attentat auf die Souveränität des Volkes und von der Todesstrafe. Es wurde Roux der Prozeß gemacht, aber die Sektion der Gravilliers setzte es durch, daß er gegen Kaution freigelassen wurde. Das geschah am 25. August, aber die Untersuchung ging weiter, erstreckte sich auch auf die Anklage des Diebstahls, und am 23. Nivôse (14. Januar 1794) wurde Roux dem Kriminalpolizeigericht vorgeführt.

Das Gericht erklärte sich wegen der Schwere der gegen Roux vorgebrachten Anklagen (Gewaltstreich in der Sektion) für unzuständig und verwies ihn vor das Revolutionstribunal. Jetzt wußte Roux, was ihm bevorstand, und brachte sich vor dem Tribunal drei Dolchstiche bei. Er wurde nach Bicêtre ins Lazarett gebracht und versuchte da, zu verbluten, wie die Agenten von Fouquier-Tinville berichteten, und erstach sich schließlich noch einmal, verletzte sich die Lunge und erlag seinen Wunden. Das Obduktionsprotokoll trägt das Datum des 1. Ventôse (19. Februar 1794).Jaurès, Histoire socialiste, La Convention, S. 1698, 1699.

Das Volk, besonders in den Sektionen des Zentrums von Paris, sah jetzt ein, daß es um seine Träume von ›tatsächlicher Gleichheit‹ und von Wohlstand für alle geschehen wäre. Gaillard, der Freund Chaliers, der nach der Eroberung Lyons durch die Bergpartei nach Paris gekommen war (während der ganzen Belagerung war er in einem Kerker gewesen), tötete sich gleichfalls, als er die Nachricht von der Verhaftung Leclercs erhielt, der mit Chaumette und den Hébertisten festgesetzt worden war.

Zur Antwort auf all diese Forderungen des Kommunismus und angesichts des Volkes, das im Begriff stand, der Revolution den Rücken zu kehren, erließ der Wohlfahrtsausschuß, der immer darauf bedacht war, sich ›den Bauch‹ des Konvents (›den Sumpf‹) und den Jakobinerklub nicht zu entfremden, am 21. Ventôse des Jahres II (11. März 1794) ein hochtrabendes Rundschreiben an die Konventsdelegierten in den Provinzen. Aber dieses Rundschreiben lief ebenso wie die berühmte Rede von Saint-Just, die ihm zwei Tage später (am 23. Ventôse) folgte, auf weiter nichts hinaus als auf die – übrigens sehr magere – Wohltätigkeit des Staates.

›Ein großer Schlag war nötig, um die Aristokratie zu zermalmen‹, sagte das Rundschreiben des Ausschusses. ›Der Konvent hat ihn geschlagen. Die tugendhafte Armut mußte in den Besitz des Eigentums kommen, das die Verbrechen ihm geraubt hatten . . . Der Schrecken und die Gerechtigkeit müssen ihre Schläge an allen Punkten zugleich niedersausen lassen. Die Revolution ist das Werk des Volkes: es wird Zeit, daß es sich ihrer erfreuen kann.‹ Und so fort.

Aber der Konvent tat nichts. Das Dekret vom 13. Ventôse des Jahres II (3. Februar 1794), von dem Saint-Just sprach, beschränkt sich auf folgendes: Jede Gemeinde sollte eine Enquête über die notleidenden Patrioten veranstalten, und alsdann würde der Wohlfahrtsausschuß einen Bericht machen, auf welche Weise alle Unglücklichen mit den Gütern der Feinde der Revolution entschädigt werden sollten. Von diesen Gütern sollte man ihnen einen Morgen als Eigentum abtrennen. Für die Greise und Schwachen beschloß der Konvent später, am 22. Floréal (11. Mai), ein Verzeichnis der nationalen Wohltätigkeit zu eröffnen.Die alten oder schwachen Bauern sollten darin mit einer Jahresunterstützung von 160 Franken, die alten oder schwachen Handwerker mit 120 Franken und die Mütter und Witwen mit 80 und 60 Franken eingetragen werden.

Es braucht kaum gesagt zu werden, daß dieser ›Morgen‹ den Bauern wie Hohn vorkam. Überdies aber erlebte das Dekret, abgesehen von einigen Ortschaften, die eine Ausnahme bildeten, noch nicht einmal einen Anfang der Ausführung. Wer sich nicht selbst Ländereien genommen hatte, bekam keine.

Es sei noch hinzugefügt, daß manche von den Konventsdelegierten, die in die Provinzen entsandt waren, wie Albitte, Collot d'Herbois und Fouché in Lyon, Jean Bon Saint-André in Brest und in Toulon, Romme in der Charente, im Jahre 1793 bestrebt waren, die Güter zu sozialisieren. Und als der Konvent das Gesetz vom 16. Nivôse des Jahres II (5. Januar 1794) gemacht hatte, das besagte, daß ›in den belagerten, blockierten oder eingeschlossenen Städten die Stoffe, Waren und Lebensmittel aller Art gemeinsam sein‹ sollten, kann man sagen, bemerkt Aulard, ›daß eine Tendenz bestand, dieses Gesetz auch auf Städte anzuwenden, die weder belagert noch blockiert noch eingeschlossen waren‹.Histoire politique, Kap. VIII, Buch II.

Der Konvent, oder vielmehr sein Wohlfahrts- und sein Sicherheitsausschuß unterdrückten im Jahre 1794 die kommunistischen Manifestationen. Aber der Geist des französischen Volkes, der in Revolution gekommen war, drängte trotzdem in dieser Richtung vorwärts, und es setzte sich fast allenthalben im Laufe des Jahres II der Republik ein großes Werk der Ausgleichung durch, und überall äußerte sich das Aufblühen des kommunistischen Geistes.›Vergebens würde man in dieser Periode der Unterdrückung Kundgebungen sozialistischer Theorien suchen. Aber das Ganze von Maßnahmen, die sich nur auf Teilgebiete erstrecken, die nur empirischer Natur waren, von Gelegenheitsgesetzen, von provisorischen Einrichtungen, die die revolutionäre Regierung trifft, führt einen Stand der Dinge herbei, der, trotz dieses Schweigens der Sozialisten, mittelbar die Geister für eine soziale Revolution vorbereitet und anfängt, sie stückweise in Wirklichkeit umzusetzen.‹ (Aulard, a. a. O., S. 453.

So faßten am 24. Brumaire des Jahres II (14. November 1793) die drei Konventsvertreter in Lyon, Albitte, Collot d'Herbois und Fouché, einen Beschluß, der auch einen Anfang der Ausführung fand, wonach alle schwächlichen Bürger, alle Greise, Waisen und Notleidenden ›auf Kosten der Reichen ihrer jeweiligen Kantone mit Wohnung, Nahrung und Kleidung versorgt werden‹ und den arbeitsfähigen Bürgern ›Arbeit und alle zur Ausübung ihres Berufs und ihres Fleißes nötigen Gegenstände‹ geliefert werden sollten. Der Genuß der Bürger, sagten sie in ihrem Rundschreiben, muß im Verhältnis zu ihrer Arbeit, ihrem Fleiß und dem Eifer stehen, mit dem sie sich dem Dienst des Vaterlandes widmen. Viele Delegierte, die zu den Armen entsandt waren, kamen zum selben Entschluß, sagt Aulard. So erhob Fouché von den Reichen hohe Steuern, um den Armen Nahrung zu verschaffen. Es ist ferner außer Frage, wie derselbe Verfasser sagt, daß manche Gemeinden kollektivistische Einrichtungen (oder besser gesagt: Einrichtungen des Gemeindekommunismus) schufen.Siehe den ganzen Abschnitt ›Der Sozialismus‹ des Kap. VIII, Buch II der Histoire politique von Aulard; André Lichtenberger, Le Socialisme et la Révolution française, S. 179, 180; Actes du Comité de salut public, VIII und IX.

Die Idee, der Staat müßte die Fabriken in die Hand nehmen, die ihre Unternehmer leer stehen ließen, und sie betreiben, wurde zu wiederholten Malen ausgesprochen. Chaumette vertrat sie im Oktober 1793, als er die Wirkung der Maximalpreise auf manche Industrien feststellte, und Jean Bon Saint-André hatte die Mine Carhaix in der Bretagne in Regie genommen, um den Arbeitern Brot zu verschaffen. Die Idee lag in der Luft.

Aber wenn eine gewisse Zahl der Konventsdelegierten in den Provinzen im Jahre 1793 Maßregeln gleichheitlichen Charakters ergriffen und sich für den Gedanken der Beschränkung der Vermögen begeisterten, schützte der Konvent andererseits vor allem die Interessen der Bourgeoisie, und es liegt ohne Frage etwas Wahres in der Bemerkung von Buonarroti, die Furcht, Robespierre könnte sich mit seiner Gruppe auf Maßnahmen einlassen, die die Gleichheitsbestrebungen des Volkes begünstigt hätten, hätte zu dem Sturz dieser Gruppe am 9. Thermidor beigetragen.›Observations sur Maximilien Robespierre‹, in La Fraternité, journal mensuel exposant la doctrine de la communauté, Nr. 17, September 1842. Diesen Hinweis verdanke ich Dr. M. Nettlau.


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