Andreas Gryphius
Carolus Stuardus
Andreas Gryphius

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In der Fünfften Abhandelung.

V. 45. Verlacht den Vbermutt. V. 49. Man quält sein Einsamkeit. Dise und vilmehr abscheuliche Händel werden weitläufftiger erzehlet in dem Buche dessen Auffschrifft Clamor Sanguinis Regii. (Zum Text)

V. 55. Ein toller Bub. Erschreckliche Leichtfertigkeit! Welche dennoch damals ihr Lob verdinet / wie in itzt genentem Buche zu sehen. In der Beschreibung von König Carls Leben und Tode wird es mit folgendem bestättiget. »Es wird referiret, daß / als der König wider vom Gericht kommen Ihm einer der Soldaten gantz Barbarischer Weise ins Gesichte gespyen / und einen Hauffen Verweiß Worte gegeben. Ob nun wol seine Majestät dero gewöhnlichen Sanftmut nach / solches geduldig gelitten / so hat doch die Göttliche Rache es nicht also ungestrafft hingehen lassen / indeme diser Elender kurtz hernacher wegen dessen / daß er bei der Armee eine Meuterey anrichten wollen / fürm Krigs-Rechte zum tode verdammt / und zu Londen auff S. Pauli Kirchhoff öffentlich harquebusiret worden« / auff der 110. Seiten. (Zum Text)

V. 61. Daß sein Erretter lebe. Das übrige des Sonnabends brachte Juxton unter andern Gottseligen Pflichten mit Himlischen Anmerckungen zu / die er dem König über folgende Worte des 19. Haubtstückes aus dem Büchlin Hiobs vortrug. Ihr habt mich nun zehenmal gehöhnet. v. 3. 4. 5. biß zu dem 29. Verschmähete Majestät. I. Buch auff der 115. 116. 117. Seiten. (Zum Text)

V. 63. Der Bischoff stelt ihm vor. Noch selbigen Abend hat Juxton eine übermassen gelehrte und herrliche Predigt vor dem Könige über die Wort des heiligen Paulus aus dem Sendebriff an die Römer in dem 16. Spruch der andern Abtheilung gehalten. Auff den Tag da GOtt das Verborgen der Menschen durch JEsum Christ richten wird / laut meines Evangelii. (Zum Text)

V. 68. Ihm vorschlug. Dises erzehlet weitleufftiger die verschmähete Majestät / in abgemeldeten Orte. (Zum Text)

V. 104. Das Kirchenbuch. »Nach dem nun diser Fatalische Morgen herfür blickte / laß der Bischoff von Londen / welcher ihme in disem bekläglichen Zustande auffwartete / das Morgengebett / und für die erste Lection das 27. Capitul .des Evangelisten Matthaei, referirende die Historie von unsers Seligmachers Leiden unter Pontio Pilato / durch Antrib der Hohenprister / Schriftgelehrten / Phariseer und Eltisten des Jüdischen Volckes. Anfänglich meinte der König / daß der Bischoff dises Capitul darumb erwehlet / weiln es sich gar fein auf seinen gegenwertigen Zustand schickte; als er aber vernam / dz es das jenige Capitul wäre / welches die Kirche für disem Tag im allgemeinen Calender geordnet hatte / scheinete es / daß er darob eine sonderbare Vergnügligkeit empfande.« Carls Leben und Regirung auff der III. Seiten. Denen welchen die Engelländischen Kirchen Gebräuche unbekant dine zur Nachricht daß von Königin Elisabeths Zeiten an ein gewisses Buch nach welchem die KirchenGebräuche / Ablesung der Schrifft und Gebete / Tag vor Tag einzurichten / durch das gantze Königreich gangbar gewesen. Dises wurd die Liturgi oder das allgemeine Gebetbuch genennet / vermöge dessen unter andern die gantze heilige Schrifft inner Jahres Frist öffentlich von Anfang bis zu Ende abgelesen ward. Nemlich jdweden Morgen ein Stück aus dem alten / ein anders aus dem Neuen Testament wie sie nach einander folgeten. Disem Buche widersetzten sich die Preßbyterianer durchauß / verordneten an dessen Stelle ein Directorium, und ward den Geistlichen frey gestellet nach ihrem Gutachten zu beten und zu lehren / woraus in kurtzem allerhand Verwirrungen erwachsen / zumal man des Directorii in kurtzem gleichsfals überdrüssig worden / ja sehr vil sich ereigneten / welche das Gebet des HErren selbst verworffen. Hergegen hilt der König beständig über die Liturgia, litte derohalben grosse Verfolgungen und Widerwertigkeiten verthädigte diselbe in allen Zusammenkunfften / begehrete sich derselbigen in seinem Gefängnüß in Holmbeij zu gebrauchen. Worüber das Parlament seinen Geistlichen / die er zu sich gefodert den Zugang verweigerte. Entlich schrib er vor die Liturgi wie in seinem Ebenbild aus der XVI. XVII. XX. XXIII. Betrachtung erhället. In diser seiner letzten Zubereitung zu dem Tode / gebrauchte Juxton dises Buch; worüber sich zugetragen / das eben die Geschicht des Todes des Königes aller Könige auff den Tag abzulesen eingefallen / an welchem diser König dreyer Königreiche von seinen Vnterthanen ermordet. (Zum Text)

V. 149. In wilden Insuln. Es wird gezihlet auff das gemeine Sprichwort: Omnes Insulani mali, pessimi autem Siculi. (Zum Text)

V. 157. Poleh. Wer diser sey / ist vilen unverborgen. Ich schone noch des eigenen Namens. Er hat bereits sich selbst abgestrafft / und seinen Richter erlitten. (Zum Text)

V. 209. Steig Dorißlar vermummt. Der Conte Gualdo Priorato lib. II. delle Revolutione di Francia so zu Venedig in dem 1655. Jahr ausgegeben / gibet vor / der ander Vermummete so nebenst dem Hewlet auff dem Mord-gerüste gestanden / were der Dorißlar gewesen. Essendo schleust er / nach dem erzehlet wassermassen er ins Gravenhag von Vermummeten nidergestossen worden / »Egli Stato uno de principali Autori della morte del Re, & uno ch'oltre all'essere nel numero de Giudici, monte di più mascarato sul palco dell essecutione.« Er war einer aus den vornehmsten Vhrhebern des Königlichen Todes / und ausser dem / daß er einer aus der Zahl der Blut-Richter gewesen / ist er noch darzu vermummt auff das Mord-gerüste gestigen / auff der 154. Seiten. (Zum Text)

V. 285. Man wird uns. Mir würde unschwer gefallen seyn dem Könige eine andere Rede anzudichten; oder seine eigene kürtzer einzuzihen oder auch gar / wie sonsten in den Traur-Spilen gebräuchlich / dises alles durch einen Boten vorzubringen: Ich habe aber darvor gehalten / man könne dises bluttige Jammer-Spil nicht beweglicher abbilden / als wenn man disen abgekränckten Fürsten / also dem Zuseher und Leser vorstellete wie er sich selbst mit seinen eigenen Farben außgestrichen in dem Anblick des Todes / da alle Schmincke und Gleißnerey ein Ende nimt / und als Dunst verschwindet. (Zum Text)

V. 371. Wer rührt das grimme Beil. Diser ist Hacker gewesen / massen aus seiner Anklag erhället / da ihm vorgeworffen wird / daß er bey Außführung diser greulichen That mit auff dem Mord-gerüste gewesen / das Mord-Beil selbst in seinen Händen gehabt / u. d. g. Verschmähete Majestät III. Buch auff der 402. Seiten. (Zum Text)

V. 461. Stets indenck meiner Worte. Juxton ist nach etlichen Tagen vor das Vnterhauß gefordert / welches durchauß wissen wollen / was dises dann vor Worte gewesen: als er hirauff etwas inne gehalten / und idweder mit Verlangen erwartet / was er doch vorbringen werde: Hat er vermeldet es hätte der König ihm hart eingebunden / seinem Eltern Sohn Fürst Carlen dem II. anzumelden / daß er durchauß seinen Tod an keinem einigen Menschen rächen solte. Massen solches der Clamor Sanguinis und andere bezeugen. (Zum Text)

V. 489. Da ligt des Landes Heil. Ich schlisse mit dehnen denckwürdigen Worten / welche der Beschreiber des Lebens und Todes des Königs Carls sich gebrauchst. »Die Glider der beeden Parlamente hatten ihm offtmals in ihren Bitt-Schrifften / Bottschafften und Declarationen verheissen / daß sie ihn zum grossen und glorieusen König machen wollten; welches sie nun auch gehalten / und seine vergäng- und beschwer-liche Dornen Crone / (so sie zu erst für Ihme bereitet) in eine unverweßliche Ehren-Krohn verändert.« (Zum Text)


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