Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

36. Kapitel – Prozesse, Prozesse

Sobald ich die »Academy« mit Hilfe George Wyndhams verkauft hatte – und ich tat es erst, als ich wirklich keinen Pfennig mehr aufbringen konnte, um sie weiter zu erhalten –, wurde ich ahnungslos eine leichte Beute für meine Feinde. George Wyndham verkaufte nicht nur die Zeitung für mich, sondern er gab mir auch zweihundert Pfund, um mir über die Zeit, während der die Verhandlungen stattfanden, hinwegzuhelfen. Sie dauerten mehrere Wochen, und hätte ich nicht das fabelhafte Glück gehabt, gerade jetzt beim Rennen in Ascot mit elf Preisträgern zu gewinnen, so hätte ich nicht durchhalten können. So aber hatte ich noch ein Guthaben von achthundert Pfund auf der Bank, als ich die zweitausend für die Zeitschrift erhielt. Doch nachdem ich Crosland zweihundertfünfzig Pfund gegeben und alle die Außenstände bei der Druckerei und den sonstigen Gläubigern bezahlt hatte, war nicht mehr viel von den zweitausend Pfund übrig.

Solange ich die Zeitschrift besaß, gingen meine Feinde mir aus dem Wege, besonders nachdem ich den Manners-Sutton-Prozeß gewonnen hatte. Während der ganzen drei Jahre, in denen ich die »Academy« besaß, ist niemals eine Verleumdungsklage gegen mich angestrengt worden. Der Grund hierfür war wahrscheinlich der, daß wir unserer Sache immer sicher waren, bevor wir die Opposition angriffen. Wir kritisierten stets mit der größten Offenheit, griffen aber immer nur die »Großen« an, während wir die »Kleinen« zufrieden ließen. Anstatt die Zeitschrift zu verklagen, machten die Leute ihrem Ärger Luft, indem sie mich persönlich verleumdeten.

Diese Verleumdungen nahmen natürlich stets die gleiche Form an: das heißt, es waren offene oder versteckte Anspielungen auf die Oscar Wilde-Affäre. Aber sobald dies geschah, verklagte ich prompt die betreffenden Verleumder, und fast immer gaben sie sofort klein bei, entschuldigten sich tausendmal und zahlten. Die Summen, die ich für Entschädigungen wegen Beleidigungen von meinen Anklägern, die dann zu Kreuze krochen, erhielt, waren eine Zeitlang eine ganz hübsche Einnahmequelle für mich. Zu den Beträgen, die ich als Entschädigung und für das Zurückziehen von Verleumdungsklagen bekam, gehören auch fünfzig Guineen von der »Isis«, der Oxforder Studentenzeitschrift, und fünfzig Guineen von dem Cambridger Studentenblatt. Das Geld haben die Dozenten, die die Zeitschrift herausgaben, bezahlt. In beiden Fällen mußten die Herausgeber ihren Posten niederlegen, und ihre Entlassung wurde als ein Teil meiner Entschädigung betrachtet, die sonst höher gewesen wäre. Ich hätte natürlich noch viel mehr bekommen können, als ich forderte, aber ich hielt es für würdevoller, mich großmütig gegen diese kleinen boshaften Stiche zu erweisen. Ich begnügte mich also mit den fünfzig Guineen und der Entlassung der Herausgeber, um ihnen eine kleine Lehre zu geben.

Ich habe versucht, alle die Verleumdungsklagen, die ich anstrengen mußte, zusammenzuzählen, aber ich kann es nicht, weil mir zu viele entfallen sind. Im Augenblick weiß ich von acht. Nur einen Prozeß verlor ich, und zwar den Ransome-Prozeß. Viele der Verleumdungen wurden, ehe sie vor den Gerichtshof kamen, erledigt, und zwar durch Zahlungen von Entschädigungen und schriftliche Abbitten. «Während ich dieses niederschreibe, schweben eine ganze Anzahl Klagen oder drohende Klagen gegen Buchhändler, die »hintenherum« Harris' Buch »Oscar Wilde, eine Lebensbeichte« verkaufen, obgleich sie sehr gut wissen, daß es verboten ist, und daß es grobe Unwahrheiten und Verleumdungen über mich enthält Seitdem ich dies niederschrieb, habe ich Entschädigung für drei Beleidigungsklagen erhalten, aber nur eine von den dreien kam vor Gericht. Jedesmal handelte es sich um Buchhändler, die Harris' Buch verkauften..

Es ist nicht weiter verwunderlich – denn so wird »Geschichte« immer geschrieben und gemacht –, daß viele Leute mir jetzt vorwerfen, ich strenge fortwährend Verleumdungsklagen an. Zweimal bin ich wegen Verleumdung verurteilt worden, einmal weil ich behauptet hatte, mein Schwiegervater, Oberst Custance, habe seine Tochter um Geld betrogen, ein andermal, als ich Winston Churchill beschuldigte, einen falschen Bericht über die Schlacht bei Jütland geschrieben zu haben, und zwar, damit eine Gruppe Juden einen finanziellen Coup an der amerikanischen Börse ausführen konnte.

Was die erste Beleidigungsklage betrifft, will ich nur sagen, daß ich später dieselbe »Verleumdung« wiederholte, und noch entschiedener und ausführlicher als das erstemal, und zwar in einem zwanzig Seiten langen Postskriptum eines Gedichts »Eve and the Serpent«, von dem ich ungefähr tausend Exemplare drucken und veröffentlichen ließ. Das Gedicht ohne Postskriptum ist in meinem Gedichtband »Collected Satires« zu finden, der im Fortuna-Verlag erschienen ist. Trotzdem wurde ich nicht verklagt, weil Sir George Lewis meinem Schwiegervater davon abriet. Diesen Rat hat er ihm sicherlich nicht aus Liebe zu mir gegeben, denn Sir George und Oberst Custance waren beide ihr ganzes Leben meine erbittertsten Feinde.

Als ich die »Evening News« wegen Verleumdung verklagte, waren ihre Anwälte auch Lewis & Lewis, die alle Akten über den Verleumdungsprozeß, den Oberst Custance gegen mich anstrengte, in Händen hatten. Mein Angriff gegen Oberst Custance wurde von der »Evening News« als »Wahrheitsbeweis« verwertet und als Rechtfertigung für ihre Behauptung, daß ich »deutliche Zeichen der Degeneriertheit« verriete und »außerordentlich exzentrisch« wäre. Die ganze Angelegenheit wurde vor Gericht ausführlich behandelt. Ich wurde wenigstens zwei von den sechs Stunden, die die Verhandlung dauerte, vernommen; der Anwalt, der das Kreuzverhör leitete, war der »gefürchtete« Sir Douglas Hogg. Es gelang mir aber, den Richter Horridge und die Geschworenen zu überzeugen, daß ich zu meiner Handlungsweise gegen Oberst Custance vollkommen berechtigt gewesen war. Der Richter sagte in seinem Schlußwort, das ich seinerzeit stenographisch aufnahm, an die Geschworenen: »Sie haben die Schilderung der ganzen Angelegenheit vom Angeklagten selbst gehört. Wenn das, was er gesagt hat, der Wahrheit entspricht – und der Kläger hat bis jetzt die Richtigkeit seiner Worte nicht in Abrede gestellt, – werden Sie wohl kaum zu dem Beschluß kommen können, daß er »außerordentlich exzentrisch« war, als er sich gegen die Behandlung seines Schwiegervaters wehrte.«

Wenn mein Angriff gegen Oberst Custance nicht völlig berechtigt gewesen wäre – ich will zugeben, daß ich klüger gehandelt hätte, weniger schroff vorzugehen, denn ich brachte dadurch meine arme Frau in eine sehr peinliche Lage, weil sie zwischen ihrem Vater und mir wählen mußte, – hätte mich Oberst Custance zum zweitenmal verklagt, als ich meine Beschuldigungen gegen ihn in noch schrofferer Form wiederholte. Sicher wäre ich dann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden und hätte außerdem nicht die geringste Aussicht gehabt, meinen Prozeß gegen die »Evening News« zu gewinnen.

Daß ich den Prozeß verlor, den Custance im Jahre 1913 gegen mich anstrengte, ist allein dem Umstand zuzuschreiben, daß ich aus Verzweiflung über das Benehmen meiner Frau und über den katastrophalen Ausgang des Ransome-Prozesses die Flinte ins Korn warf und mich weigerte, den Wahrheitsbeweis anzutreten.

Wenn ich jetzt von meiner Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis wegen Verleumdung Winston Churchills spreche, geschieht es nicht in der Absicht, irgend etwas zu sagen, was als eine Wiederholung der Verleumdung betrachtet werden könnte. Nur folgendes möchte und muß ich sagen, selbst auf die Gefahr hin, daß Avory und alle die damals Beteiligten die übliche Entgegnung über »enttäuschte Kläger« machen werden: nämlich, daß meine Vernehmung und der ganze Prozeß eine Farce waren. Ich will nicht behaupten, daß ich bei einer anderen Führung des Prozesses die Wahrheit meiner Worte hätte beweisen können, sondern nur feststellen, daß man mir nicht gestattet hat, den Geschworenen zu erklären, wie ich überhaupt dazu kam, diese Verleumdung gegen Churchill vor drei Jahren in meiner Zeitschrift »Plain English« zu veröffentlichen. Ich bin sicher, ich hätte die Geschworenen überzeugen können, daß ich seinerzeit im guten Glauben handelte, ohne den geringsten Hintergedanken zu haben, und vollkommen von der Wahrheit meiner Behauptung durchdrungen war, in der Meinung, meinem Lande einen Dienst zu leisten. Da ich erklärt hatte, ich könnte den »Wahrheitsbeweis antreten«, hätte ich natürlich auf keinen Fall den Prozeß gewinnen können, aber ich hätte sicher keine Gefängnisstrafe bekommen. Die Freisprechung Winston Churchills von den Anschuldigungen wäre darum nicht weniger klar gewesen, auch wenn man meinen Anwalt nicht verhindert hätte, Fragen an mich zu richten, oder wenn Sir Douglas Hogg mir die Möglichkeit gegeben hätte, mich bei der Vernehmung zu rechtfertigen.

Keins von beiden jedoch geschah. Sir Douglas Hogg stellte mir nur zwei Fragen, und seine Vernehmung war damit beendet. Diese Handlungsweise war natürlich sehr raffiniert und bedeutete das größte Kompliment, das mir je gemacht worden ist. Es war ein Zugeständnis, daß er nicht wagte, mir die Möglichkeit zu geben, den Geschworenen meinen Standpunkt klarzumachen. Es war Pech, daß ich wieder Sir Douglas Hogg gegen mich hatte, der mich vor zwei Jahren in meinem Prozeß gegen die »Evening News« zweiundeinhalb Stunden lang vernommen hatte. Sir Douglas Hogg wußte also aus Erfahrung, welch gefährlicher Gegner ich war! Er hatte gesehen, wie ich einen Prozeß allein durch Schlagfertigkeit gewonnen hatte, und zwar nur dadurch, daß ich die Geschworenen auf meine Seite bekam. Das gelang mir immer, wenn man mir nur eine Spur Gerechtigkeit gewährte. Infolgedessen hat er diesmal das sehr ungewöhnliche Verfahren vorgezogen, mich überhaupt nicht zu vernehmen. Der Prozeß war nichtsdestoweniger ein großer moralischer Sieg für mich, da mein Verteidiger in seinem Plädoyer mit meiner Zustimmung über meinen Ruf sprach. Dies war eine direkte Herausforderung an Hogg, meinen Ruf anzugreifen. Die Absicht war so klar ersichtlich, daß der Richter, Mr. Avory, mit geheuchelter Gerechtigkeit gegen mich, die jedoch keinen großen Eindruck auf mich machte, Hayes unterbrach und fragte: »Sprechen Sie vom Ruf des Angeklagten, Herr Hayes?« Hayes erwiderte prompt: »Jawohl, Mylord; der Verteidiger der Gegenpartei kann meinem Mandanten jede Frage, die ihm beliebt, über diesen Punkt stellen.«

Angesichts all dieser Tatsachen bedeutete es also, wie gesagt, einen großen moralischen Sieg für mich, daß Sir Douglas Hogg mich keinem Verhör unterzog – nur war es unglücklicherweise wie die meisten moralischen Siege ein Pyrrhussieg. Denn die Folge davon war, daß ich keine Möglichkeit hatte, meine Rednergabe, meinen Scharfsinn und meine Persönlichkeit zu meiner eigenen Verteidigung glänzen zu lassen. Aber jetzt hat das alles keine Bedeutung mehr für mich. Meine Zeit im Gefängnis hat mich fast umgebracht, aber vom gesellschaftlichen Standpunkt aus erwies sie sich als der Wendepunkt in meinem Leben. Dadurch, daß ich eine Gefängnisstrafe für das furchtlose Kritisieren hochstehender führender Männer trotz ihres großen Einflusses auf mich nahm, habe ich mir mehr Freunde gewonnen und Feinde bekehrt, als ich es jemals für möglich gehalten hätte. Mr. Churchill, der großen Wert darauf legt, für einen großmütigen Menschen gehalten zu werden, wenn er nicht gerade damit beschäftigt ist, Leute, die ihn kritisieren, ins Gefängnis zu stecken, wird es vielleicht interessieren, zu hören, daß er mir durch seine Klage den besten Dienst geleistet hat, den ein Mensch einem anderen erweisen kann.

Während ich von meinen Prozessen spreche, möchte ich erwähnen, daß Sir Douglas Hogg als Verteidiger der »Evening News« meine Vernehmung mit äußerster Höflichkeit und Vornehmheit führte, obwohl er auf Antrag der Anwälte Lewis & Lewis alle meine gestohlenen Briefe an Wilde vorbrachte und überhaupt die ganze Wilde-Affäre und meinen Streit gegen meinen Vater von neuem aufrollte. Damit will ich nur sagen, daß beide Methoden, die brutale und die liebenswürdige, gegen mich angewandt wurden, die eine von Marshall Hall und anderen Anwälten, die zweite von Douglas Hogg, und daß beide gleich erfolglos waren. Ich muß aber einräumen, daß das Mißlingen Sir Douglas Hoggs weniger auffallend war als das Marshall Halls, den ich tatsächlich in ungefähr vierzig Minuten kampfunfähig machte, während Sir Douglas Hogg anderthalb Tage lang seine Position behauptete.

Daß Sir James Campbell mich im Ransome-Prozeß besiegte, muß ich zugeben, aber ich schreibe seinen Sieg durchaus nicht seiner »Tüchtigkeit« bei meiner Vernehmung zu. Er hatte vernichtende Waffen in Händen: erstens die gestohlenen Briefe Wildes, die er plötzlich gegen mich vorbrachte, und außerdem war ich aus Gründen, die ich nicht näher angeben kann, ohne jemand anderen zu kompromittieren, von vornherein gleichsam kampfunfähig gemacht worden. Aber schließlich gelang es mir, durch die Veröffentlichung meines Postskriptums zu »Eve and the Serpent« und auch durch meine Antworten im Prozeß gegen die »Evening News« nicht nur gegen Oberst Custance den Spieß umzudrehen, sondern auch gegen Robert Ross, als ich im Jahre 1914 den Wahrheitsbeweis für alle die furchtbaren Beschuldigungen, die ich gegen ihn erhoben hatte, antreten konnte.

Nachdem ich alle diese Einzelheiten über meine verschiedenen Prozesse berichtet habe, kehre ich zu meinem Thema zurück und betone noch einmal, wie unwahr die Behauptung ist, daß ich »andauernd alle Leute wegen Verleumdung verklage«. Im Gegenteil, ich werde andauernd verklagt. Ich habe die beiden Fälle erzählt, in denen man mir vorwarf, Oberst Custance und Winston Churchill verleumdet zu haben. Ich glaube klar gezeigt zu haben, daß ich wenigstens in einem dieser Fälle im Recht war. Da bleibt also nur ein Fall übrig, bei dem man bewiesen hat, daß ich einen Mann wirklich verleumdet habe, aber dieser eine Fall gibt doch sicher keinem das Recht, zu sagen, daß ich an Verleumdungsklagen Freude hätte. Mein schlimmster Feind kann mir wohl nicht vorwerfen, daß ich irgendeinen Vorteil aus meiner Klage gegen Churchill zog. Es ist auch niemals die Rede davon gewesen, daß ich ihm grollte; das habe ich weder früher noch jetzt getan. Ich habe nur etwas über ihn geschrieben, was ich seinerzeit für die volle Wahrheit hielt, und im vollen Bewußtsein, daß ich Gefahr lief, mir eine Gefängnisstrafe zuzuziehen, aber ich tat es, weil ich es für meine Pflicht gegen mein Land betrachtete. Dafür wurde ich ins Gefängnis geworfen, in dem ich fast den Hungertod erlitt, und aus dem ich mit vollständig ruinierter Gesundheit herauskam. Ich habe drei Jahre gebraucht, um mich einigermaßen von den schlimmen Folgen dieser Zeit zu erholen, und selbst jetzt bin ich noch nicht wieder ganz gesund und werde wohl nie wieder meine frühere Gesundheit und Kraft zurückgewinnen.

Der einzige Vorteil, den ich davon hatte, war vielleicht der, daß ich das Gedicht »In Excelsis« im Gefängnis schrieb, das ich für mein schönstes und bestes halte.


 << zurück weiter >>