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5. Kapitel.

§ 47. Das Liebesleben der Herren.

Da große Herren nicht in fremde Häuser gehen können, ist für sie für gewöhnlich kein Liebesleben denkbar: wie kann man also davon reden? – So wird nun sogleich von dem Liebesleben der großen Herren gehandelt. Mit Bezug darauf sagt (der Verfasser):

Für Könige oder hohe Beamte gibt es kein Besuchen fremder Häuser: denn von dem großen Haufen wird ihr Wandel gesehen und zur Richtschnur genommen.

Von der Masse des Volkes »wird ihr Wandel gesehen«, da sie immer von demselben begleitet werden. – Was ist es für ein Fehler, wenn er gesehen wird? – Darauf antwortet (der Verfasser): Der Wandel »wird zur Richtschnur genommen«: nach dem Worte: »Alles, was der Vornehme treibt, ebendasselbe tun auch die übrigen Leute«.

Das zeigt (der Verfasser) an einem Gleichnisse:

Die aufgehende Sonne sehen die drei Welten und gehen mit auf; auch wenn sie weitergeht, sehen sie sie und gehen mit weiter.

Die Sonne ist für die Welten ein vornehmes Wesen. Sie »sehen sie aufgehen«: sie sehen also ihren Wandel, »und gehen mit auf«: wenn sie aber aufgegangen ist, wachen sie aus dem Schlafe auf, nehmen deren Wandel also zur Richtschnur. – »Auch wenn sie weiter geht«, nach einer anderen Gegend, »sehen sie sie«: sie sehen also ihren Wandel »und gehen mit«, ein jeder an seine Arbeit: nehmen also ihren Wandel zur Richtschnur.

Wegen der Unmöglichkeit und Verwerflichkeit sollen sie darum nichts Unbedachtes vollbringen.

Das Besuchen einer fremden Frau nach Betreten eines fremden Hauses ist unmöglich, da es von dem großen Haufen gesehen wird; und »wegen der Verwerflichkeit«: auch andere Leute könnten sich danach richten, was bei den Trefflichen Tadel einbrächte. Darum«, aus diesem Grunde, »sollen sie nichts«, keine Tat, »vollbringen«, da es nutzlos ist und sie auch bei den eignen Frauen Wollust finden können.

Wenn sie aber notwendig so handeln müssen, so mögen sie Hilfsmittel anwenden.

»Wenn sie so handeln müssen«, aus anderen Gründen oder wenn sie nach einer anderen Gegend reisen oder in der Leidenschaft, »so mögen sie Hilfsmittel anwenden«, Kniffe. Diese sind von zweierlei Art: heimliche und offne. Auch die großen Herren sind von zweierlei Art: niedrige und hohe. Nun sagt (der Verfasser) mit Bezug auf die niedrigen Herren über das heimliche Verfahren:

Für den jugendlichen Schulzen, Beamten und Sohn des Getreidemeisters sind die Frauen der Bauern auf ein bloßes Wort hin zu gewinnen. Diese nennen die Lebemänner Untreue (carṣaṇi).

(»Beamter«), der mit dem Nießbrauche des Dorfes betraut, darüber gesetzt ist. – »Getreidemeister«, Dorfältester. Diesem geben die Bauern Arbeiter für das Ackerland. Dessen »Sohn«. »Jugendlich« ist auf jeden einzelnen zu beziehen. – Weil diese die Herren sind, »sind die Frauen der Bauern auf ein bloßes Wort hin zu gewinnen«, verlangen keine Umwerbungen. Alle? – Dazu sagt (der Verfasser): Diese führen den Namen »Untreue«, das ist der Sinn.

Mit diesen zusammen findet die geschlechtliche Vereinigung statt bei den Fronarbeiten, bei dem Betreten der Getreidespeicher, bei dem Herausschaffen und Hineinschaffen der Sachen, dem Schmücken der Häuser, bei der Feldarbeit, bei dem Abliefern von Baumwolle, Schafwolle, Lein- und Hanfbast, bei dem Abholen des Garnes, dem Kaufe, Verkaufe und Tausche von Waren und diesen und jenen anderen Geschäften.

»Mit diesen«, den carṣaṇī's, »zusammen findet die geschlechtliche Vereinigung statt«, so ist die Verbindung mit dem weiter unten folgenden Worte. – Hierbei gibt (der Verfasser) die Hilfsmittel an: »Bei den Fronarbeiten«: Dienste, die ohne bloße Neigung (?) geschehen, wie Mahlen, Stampfen, Kochen usw. sind Fronarbeiten. – »Bei dem Betreten der Getreidespeicher«: wenn sie eintreten, um die dortigen Arbeiten zu verrichten. – »Bei dem Herausschaffen der Sachen«, Getreide usw. aus den Kornkammern »und dem Eintreten«, wenn sie eintreten, um die dortigen Arbeiten zu verrichten. – »Bei dem Schmücken der Häuser«, wenn die Behausungen schmuck gemacht werden. – »Bei der Feldarbeit«, dem Säen, Hüten, Jäten usw. (?) »Bei dem Abliefern von Baumwolle, Schafwolle, Lein- und Hanfbast« aus dem Warenhause, um Garn spinnen zu lassen. – »Bei dem Abholen«, dem Zurücknehmen des gesponnenen »Garnes« von den Spinnerinnen. – »Waren«, Getreide usw. »Bei dem Kaufe, Verkaufe oder Tausche«; wenn sie gekommen sind, zu kaufen oder zu verkaufen. »Bei diesen und jenen anderen Geschäften«, Veranlassungen, den königlichen Hof zu betreten.

Ebenso seitens des Hürdenmeisters mit den Hirtenweibern.

»Seitens des Hürdenmeisters« mit den Hirtinnen, gelegentlich des Milchquirlens und ähnlichen Arbeiten.

Des Webemeisters mit den Witwen, Schutzlosen und Bettelnonnen.

Dieser läßt als vorgesetzter Beamter das Garn des Königs von Witwen und anderen Spinnerinnen spinnen.

Des Stadtaufsehers, da er die schwachen Seiten kennt, bei dem nächtlichen Umherschweifen, mit den umherschweifenden Frauen.

Des über die Stadt gesetzten Polizeihauptmannes, »da er die schwachen Seiten« der Frauen »kennt, bei dem nächtlichen Umherschweifen, mit den umherschweifenden Frauen.«

Seitens des Marktmeisters bei dem Ein- und Verkaufe.

Der beauftragt ist, die königlichen Waren kaufen und verkaufen zu lassen, mit den Frauen der Käufer und Verkäufer. – Überall ist hinzuzufügen: findet die geschlechtliche Vereinigung statt.

Mit Bezug auf den heimlichen Liebesgenuß hoher Herren sagt (der Verfasser):

Am Mondfeste des achten Tages des Halbmonates, am Kaumudī-Feste, Frühlingsfeste usw. spielen die Frauen aus den Flecken, Orten und Dörfern gewöhnlich im Hause des Herrschers mit den Haremsinsassen.

»Kaumudī-Fest«, die unter Wachen und Spielen gefeierte Vollmondsnacht im Monat Āṣvina. – »Orte und Dörfer« sind bekannt; »Flecken« usw. steht als elliptische Bezeichnung: auch Hauptorte sind gemeint. – »Im Hause des Herrschers« wer eine Stadt usw. nicht besitzt, in dessen Hause. – »Haremsinsassen«: Frauen des Harems.

Hierbei begeben sich am Ende des Gelages die Frauen aus der Stadt je nach ihrer Bekanntschaft mit den Haremsinsassen einzeln in die Frauengemächer, sitzen in Unterhaltungen da, werden geehrt, machen sich ans Trinken und entfernen sich gegen Abend.

»Hierbei«, während des Spielens. – »Am Ende des Gelages«, nachdem sie mit allen Haremsfrauen zusammen Getränke getrunken haben. – Nun nennt (der Verfasser) das Besondere, was an dessen Ende geschieht: »Die Frauen aus der Stadt«: auch hier sind die Frauen aus Flecken, Orten und Dörfern gemeint. »Frauengemächer«, Orte, wo der Genuß stattfindet. »Sitzen in Unterhaltungen da«, verweilen in Unterhaltungen mit den Haremsdamen, »werden geehrt«, von den Haremsfrauen, »machen sich ans Trinken«, es findet zwischen ihnen ein Gelage statt, … »und entfernen sich gegen Abend«, wenn der Abend hereinbricht, nachdem sie den Tag im Hause des Königs verbracht haben.

Hierbei rede eine beauftragte und mit der Auserkorenen von früherher bekannte Sklavin des Königs diese dort an. Sie gewinne sie durch das Zeigen reizender Sachen. Vorher schon spreche sie die in ihrem eignen Hause weilende: »Bei jenem Spiele werde ich dir die in dem Hause des Königs befindlichen reizenden Sachen zeigen!« – So gewinne sie sie zur rechten Zeit. »Draußen will ich dir das Korallenestrich zeigen«; den Edelsteinfußboden, den Baumgarten, die Weinlaube, die Badehäuser und Söller, die heimliche Zugänge in der Wand haben, Gemälde, zahme Gazellen, Kunstwerke, Vögel, Tiger- und Löwenkäfige und was sie sonst noch in ihrer Gegenwart geschildert hat. In der Einsamkeit erzähle sie von der auf sie gerichteten Leidenschaft des Herrschers und schildere seine Gewandtheit im Liebesgenusse. Sie bewirke, daß sie unter dem Versprechen der Verschwiegenheit einwilligt.

»Hierbei«, an dem Feste des achten Tages im Halbmonate usw. – »Beauftragt«, von dem König abgeschickt. – »Der Auserkorenen«, die er zu beschlafen wünscht. – »Von früherher bekannt«, die sie schon früher gewonnen und mit der sie schon Verkehr gehabt hat. – »Diese«, die Auserkorene, in das Haus des Königs Eingetretene, »rede sie an«, indem sie sich nach ihrem Wohlbefinden erkundigt. – »Durch das Zeigen reizender Sachen«, um ihr Herz zu gewinnen. – »Vorher schon«, ehe sie das Haus des Königs betritt, »spreche sie die in ihrem eignen Hause weilende«, um Sehnsucht zu erregen. – »Bei jenem Spiele«: »so gewinne sie sie zur Zeit«, die vorher bestimmt ist. – (Der Verfasser) nennt nun die reizenden und gefallenden Sachen: »Draußen das Korallenestrich, den Edelsteinfußboden«, aus Bergkristallen usw. in Figuren hergestelltes Estrich und Fußboden. – »Baumgarten«, reich an Blumen und Früchten. »Weinlaube«, Pavillon mit Weinstöcken bepflanzt. – »Badehäuser und Söller«, zu welchen Wasserwege führen: zu verbinden ist: Badehäuser und Söller, zu denen Wege führen, auf denen man jemand hinein- und hinauslassen kann, weil sie in versteckten Wänden angebracht sind. »Kunstwerke«, lebende und tote, und anderes Merkwürdige. – »Gazellen«, die zum Spielen da sind. – »Vögel«, Gänse usw. »Tigerkäfige«, von Tigern bewohnte. – Die eine findet an dem, die andere an jenem Gefallen: darum wird vielerlei vor Augen geführt. – »In der Einsamkeit«: ihr ist der Zutritt gestattet, da das ja zur Gewinnung notwendig ist.

Wenn sie nicht darauf eingeht, komme der Herrscher selbst, ehre sie mit Höflichkeitsbezeugungen, ergötze sie und entlasse sie unter Beweisen der Zuneigung. Oder er lasse aus Sehnsucht die Frauen des in Zuneigung gewonnenen Gatten der Auserkorenen beständig in den Harem kommen. Hierbei kommt die abgesandte Sklavin des Königs usw. wie oben. Oder eine Haremsfrau schließt mit der Auserkorenen durch Zusenden der eigenen Dienerin Freundschaft; ist diese geschlossen, dann lade sie sie unter einem Vorwande zum Besuche ein. Wenn sie eingetreten ist, Ehren erfahren und getrunken hat, dann kommt die abgesandte Sklavin des Königs usw. wie oben. – Oder: auf welchem Gebiete des Wissens die Auserkorene berühmt ist, um dies zu sehen, lade eine Haremsfrau sie freundlichst ein. Wenn sie eingetreten ist, kommt die abgesandte Sklavin des Königs usw. wie oben. – Oder eine Bettelnonne sagt zu der Gattin eines Mannes, den Unglück getroffen hat oder der in Furcht ist: »Jene Haremsfrau, die bei dem Könige viel gilt und Gehör findet, hört auf meine Worte. Von Natur mitleidigen Herzens, werde ich durch das und das Mittel Zutritt bei ihr suchen und dir auch Zutritt verschaffen. Diese wird das schwere Mißgeschick deines Gatten abwenden.« Wenn sie darauf eingeht, bringe sie sie zwei-, dreimal dorthin; die Haremsfrau heiße sie furchtlos sein; und wenn sie hört, daß sie getrost sein solle und darüber hoch erfreut ist, kommt die abgesandte Sklavin des Königs usw. wie oben. – Damit sind zugleich abgetan die Frauen solcher Männer, die nach Lebensunterhalt verlangen; von Ministern gepeinigt werden; mit Gewalt gefangen gehalten werden; im Lebenskämpfe schwach sind; mit ihren Gütern nicht zufrieden sind; dem Könige genehm sein wollen; eine Stelle unter den Höflingen erstreben; von den Angehörigen bedrängt werden; ihre Angehörigen bedrängen wollen; Spione und andere, die bestimmte Zwecke verfolgen.

»Hierbei«, wenn die Auserkorene eingetreten ist, »kommt die abgesandte Sklavin des Königs usw. wie oben« gesagt worden ist. Hier ist ja der Eintritt der Auserkorenen leicht zu bewerkstelligen, wiewohl zwei Gesichtspunkte dabei sich ergeben. Die »Sklavin« ist abgeschickt; die »Dienerin« aber ist eine von dem Herrscher beauftragte Haremsfrau. – »Durch Zusenden schließe sie Freundschaft«, indem ja noch kein Vertrauen zu ihr besteht. – »Ist diese geschlossen, dann lade sie« die Auserkorene »unter einem Vorwande«, indem sie irgend einen Grund angibt, durch jene Dienerin ein, damit sie kommt, um sie zu besuchen. – »Oder auf welchem Gebiete des Wissens«, im Gesang, Saitenspiel, sie »berühmt ist«, erfahren. – »Freundlichst«, unter Schenkungen von Gewändern usw. »lade sie« sie ein. Da hierbei der Zutritt geschieht aus einem doppelten Grunde, so wird hier die Haremsfrau als zweite beauftragt. – »Den Unglück getroffen hat«, dem eine Sache zugestoßen ist, die seine Wohlfahrt vernichtet, »und der in Furcht ist«, vor dem königlichen Hofe, mit dessen Frau rede eine von dem Könige abgesandte »Bettelnonne«. Bei diesem Unternehmen wird diese als weitere, dritte beauftragt. Nachdem sie nämlich jene derartige Sachlage erfahren hat, bringt sie die Auserkorene mit der Haremsfrau zusammen. – »Die bei dem Könige viel gilt«, Favoritin ist, »und Gehör findet«: was sie sagt, das tut der König. – »Hört auf meine Worte«: damit sagt sie, daß bei jener ihre eignen Worte Gehör finden. »Von Natur mitleidigen Herzens«: damit deutet sie ihr Wesen an. – »Bei ihr durch das und das Mittel«, welches sie in ihrem Geiste dann ausfindig macht. – Wenn sie fragt, wieso habe ich da Zutritt?, so antwortet sie: »Ich werde dir auch Zutritt verschaffen.« – »Mißgeschick« ist elliptisch gebraucht: auch die Furcht »wird sie abwenden«. – »Zwei-dreimal bringe sie sie dorthin«: später, wenn sie erst vertraut geworden ist, wird sie ganz von selbst hingehen. – »Heiße sie furchtlos sein«. – Wenn sie »hocherfreut« darüber ist, daß ihr gesagt wird, getrost zu sein, rede sie sie an, nicht aber, wenn sie ängstlich ist. – »Damit«, mit der Gattin des vom Mißgeschick Betroffenen und Furchtsamen. – »Die nach Lebensunterhalt verlangen«, nach Existenzmitteln trachten. – »Die von Ministern gepeinigt werden«: von mächtigen Ministern bedrückt werden. – »Die mit Gewalt gefangen gehalten werden«, weil sie Prätendenten sind. – »Die im Lebenskampfe schwach sind«, da ihnen die Kraft der Lebensweisheit fehlt. – »Die mit ihren Gütern«, die nur unbedeutend sind, »unzufrieden sind«, nach mehr verlangen. – »Die dem Könige genehm sein wollen«: damit er ihnen nicht gelegentlich eine Demütigung zufügt. – »Die eine Stelle unter den Höflingen erstreben«: Berühmtheit als solche, die die Gunst des Königs genießen. – »Angehörige«, Verwandte. – »Spione«, Auskundschafter. – »Die bestimmte Zwecke verfolgen«, danach verlangen. – Deren »Frauen sind zugleich abgetan.« – Auch hier ist hinzuzufügen: »eine Bettelnonne sagt« zu ihnen. – Diese heimlichen Mittel werden in Anwendung gebracht bei Frauen, die ihre Familien nicht verlassen haben.

Oder man bringe die Auserkorene allmählich in den Harem, wenn sie mit einem anderen zusammenlebt, der sie aushält, nachdem man sie zur Sklavin gemacht hat. Oder nachdem man durch einen Kundschafter ihren Gatten als einen Feind des Königs verdächtigt hat, bringe man sie durch die List der Gefangennahme der Frau in den Harem. – Das sind heimliche Mittel. Diese finden gewöhnlich ihre Anwendung bei den Söhnen des Königs.

Wenn sie mit irgend einem Beliebigen »zusammenlebt«, Verkehr hat, »der sie aushält«, der sie nach den Regeln des eleganten Lebens erhält. – »Nachdem man sie zur Sklavin gemacht hat«: denn eine, die offen ein lüderliches Leben führt, ist eine besondere Art von Hetäre. Nachdem man sie zu einem gewöhnlichen Frauenzimmer gemacht hat, »bringe man sie allmählich in den Harem«, nicht mit einem Schlage und alsbald, damit es nicht heißt, daß der Anschlag von ihm ausgeht. – »Nachdem man durch einen Kundschafter«, Späher, »verdächtigt hat«, mit einem wirklichen Makel. Sonst ist die Verdächtigung eines rechtschaffenen Mannes Unrecht. So ist nun die »Gefangennahme« seiner »Frau« nicht unrecht. – Diese beiden Mittel werden angewendet gegen Frauen, die ihre Familien verlassen haben. – »Diese finden gewöhnlich ihre Anwendung bei den Söhnen des Königs«, nicht aber bei dem Könige selbst. In dessen Kreise seien sie nur ab und zu gebraucht, wenn sie sich gerade darbieten.

Auch durch das Betreten eines fremden Hauses finden die heimlichen Mittel doch wohl ihre Anwendung, wenn man die Auserkorene durch eine Botin bestellt und heimlich zu ihr geht, und dann wird ja dieser Wandel von dem großen Haufen nicht gesehen und zur Richtschnur genommen? – Dazu sagt (der Verfasser):

Nicht aber betrete so der Herrscher fremde Behausungen.

»Betrete«, d. h., auch nicht heimlich.

Hier zeigt (der Verfasser) einen offnen Fehler:

Ābhīra nämlich, den König von Koṭṭa, der in ein fremdes Haus gegangen war, tötete ein von dem Bruder angestifteter Wäscher; den König von Kāśi, Jayasena, der Stallmeister.

In Gūrjarāta liegt ein Ort Namens »Koṭṭa«: den »König« darüber, »Ābhīra« mit Namen, »der in ein fremdes Haus gegangen war«, der, um die Gattin des Großkaufmanns Vasumitra zu beschlafen, in dessen Haus gegangen war, »tötete (ein Wäscher)«.

Die offen angewendeten Mittel aber kann man besonders bei dem Könige sehen: so sagt (der Verfasser):

Offenes Liebesleben aber gibt es nach dem Wesen des Ortes.

»Nach dem Wesen des Ortes«: was für ein Brauch in einer jeden Gegend von den Alten festgesetzt worden ist, dem entsprechend. Daher werden auch von dem großen Haufen Liebesabenteuer, wiewohl er sie vor Augen hat, doch nicht zur Richtschnur genommen, indem die Könige dort darüber frei verfügen können.

Bei den Bewohnern von Andhra gehen die weggegebenen Töchter des Landes am zehnten Tage mit irgend einem passenden Geschenke in den Harem und werden entlassen, nachdem sie genossen worden sind; bei den Bewohnern von Vatsagulma besuchen die Haremsinsassen der Herren unter den Ministern den König, um ihn nachts zu bedienen; bei den Bewohnern von Vidarbha lassen die Haremsfrauen schöne Frauen des Landes unter dem Vorwande der Freundschaft einen ganzen oder halben Monat dort zubringen; bei den Bewohnern des äußersten Westens gibt man seine ansehnlichen eignen Frauen als Liebesgabe den Ministern und Königen; um mit dem Könige zu tändeln, gehen bei den Bewohnern von Surāṣṭra die Frauen aus der Stadt und die vom Lande in Scharen und einzeln an den königlichen Hof.

»Weggegeben«, verheiratet. – »Passendes Geschenk«. Kleider usw., was sich zu Geschenken eignet. – »Nachdem sie genossen worden sind«, mit dem Könige den Beischlaf ausgeübt haben, »werden sie entlassen«, freigegeben. Das ist der Brauch »bei den Bewohnern von Andhra«. – »Herren« unter den Ministern, hochgestellte Persönlichkeiten: deren »Haremsinsassen«, Frauen. – »Um ihn zu bedienen«, zu beschlafen. – »Bei den Bewohnern von Vatsagulma«: im Dekhan leben zwei Rajputen, leibliche Brüder, die Vatsagulma's: das von diesen bewohnte Land ist bekannt als das der Vatsagulma's. Die hier wohnen, haben jene Gewohnheit. »Unter dem Vorwande der Freundschaft«: die Freundschaft ist der Vorwand, der Zweck der Beischlaf. – »Stadt« ist das, wo die Residenz sich befindet: die dortigen Frauen sind »die Frauen aus der Stadt«; die außerhalb derselben wohnenden sind »die vom Lande«. – »In Scharen«, zusammen »und einzeln«, jede für sich. So ist es »bei den Bewohnern von Surāṣṭra«.

Gesagtes und Nichtgesagtes zusammenfassend sagt (der Verfasser):

Hier gibt es zwei Verse:

Diese und viele andere Mittel für fremde Frauen gibt es in den verschiedenen Ländern, in Umlauf gesetzt von den Königen.

Nicht aber wende diese ein König an, der auf das Wohl der Menschen bedacht ist: wer die Schar der sechs Feinde bändigt, besiegt die Welt.

»Diese und andere« derartige. – »Für fremde Frauen«: bei fremden Frauen angewendet. Diese »gibt es in den verschiedenen Ländern«, indem sie von den früheren Königen »in Umlauf gesetzt« worden sind. – Ein solcher Erdherrscher trägt den Sieg nicht davon, da er »die Schar der sechs Feinde« nicht bändigt. Die Ursache des Siegens ist die Besiegung von Liebe, Zorn, Gier, Stolz, Übermut und Freude.

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