Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Das Marburger Urteil

(1920)

Während Kapp, seine Genossen und Hintermänner sich ihres Lebens, ihrer Freiheit und anscheinend auch ihrer ungeschmälerten Bankkonten erfreuen, hat wieder wie im Falle Marloh, im Falle Hiller, im Falle des Münchner katholischen Gesellenvereins die grausame und ungesühnte Tötung von Arbeitern durch Angehörige der gesellschaftlichen Oberschicht die Öffentlichkeit beschäftigt. Es scheint, daß diese Oberschicht noch immer nicht begriffen hat, daß sie mit ihrem Kopfe spielt und daß jeder dieser »Fälle« die Gefahr, in der sie schwebt, um ein unberechenbares Maß erhöht. Und doch sollte man meinen, daß es genügen müßte, die Verhandlung des Marburger Kriegsgerichts über diesen letzten Arbeitermord zu lesen und den Eindruck, den diese Verhandlung in Arbeiterkreisen machen muß, sich zu vergegenwärtigen, um die Stimmung zu ahnen, die dadurch bei den elf Millionen sozialdemokratischer Wähler hervorgerufen werden muß.

Eine Stichprobe: Ein Arbeiter ist mit dem Ausweis eines Reichswehr-Bataillons nach Gotha unterwegs. Er kommt überall durch; aber die Studentenzeitfreiwilligen halten ihn an, erklären seinen Ausweis für gefälscht und verhaften ihn. So kommt er als Gefangener zur Kompagnie des zwanzigjährigen früheren aktiven Offiziers und Studenten Göbel. Und nun das Weitere nach seiner Zeugenaussage: Nachdem die Übergabe vollzogen war, habe man sie (die Gefangenen) nach rückwärts anstatt nach vorn (in die Marschrichtung) geführt und sie dann furchtbar mißhandelt. Sie seien als Lumpen und Schweine beschimpft worden. Der Angeklagte Göbel (ein Student, ein Mann der »gebildeten« Stände) habe ihm ins Gesicht gespuckt, dann habe er ihm die Kokarde von seiner Militärmütze gerissen, ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit den Füßen in die Seite und an die Hände getreten, wo die Narben der durch die Nägelschuhe des Angeklagten herbeigeführten Wunden noch jetzt sichtbar sind. Göbel habe ihn mit dem Kolben über den Kopf geschlagen, und es sei ihm gesagt worden: »In fünf Minuten liegt ihr auch da unten (im Chausseegraben) und sauft Wasser.« Auch die anderen Gefangenen seien dauernd beschimpft und mißhandelt worden; wiederholt mußten sie längere Zeit Rechtsum, Linksum, Kniebeuge usw. machen. Sein linker Begleitmann habe ihn mehrmals getreten und mit dem Bajonett gestochen und versucht, ihn von der Straße abzudrängen.

Für das sonst bei einem früheren aktiven Offizier und »rechts(!)beflissenen« Studenten wie Göbel unbegreifliche Verhalten gegenüber wehrlosen Gefangenen geben die letzten Worte der Aussage dieses Zeugen scheinbar eine Erklärung. Die Gefangenen, fünfzehn an der Zahl, sind angeblich »auf der Flucht« erschossen worden. Der die Anklage vertretende Kriegsgerichtsrat, der nicht mit übertriebener Schärfe die Taten der Angeklagten beurteilt, sagt in seiner Anklagerede, »der Fall, bei dem acht von den Gefangenen auf einmal geflohen sein sollen, sei unverständlich und unerklärbar; die Wahrscheinlichkeit spreche für eine Beeinflussung durch die Wachmannschaften«. Und er setzt hinzu: »Auffällig sei, daß sämtliche Flüchtlinge erschossen, nicht ein einziger verwundet worden sei. Man müsse wohl an einen besonders grausamen Zufall glauben.« Andere Aussagen ergeben, daß bei fast sämtlichen Getöteten die Schädel vollkommen zertrümmert, die Schüsse daher nach dem Urteil der Sachverständigen aus allernächster Nähe abgegeben sein müssen. Ein Getöteter ist sogar nach Angabe des Sachverständigen, Bezirksarzt Dr. Jaenicke, liegend erschossen worden. Auf diese Tatsachen fällt ein eigentümliches Licht, wenn man mit ihnen die Befehle und Äußerungen des Bataillonskommandeurs, des ehemaligen Fregattenkapitäns und jetzigen Studenten v. Selchow zusammenhält. Dieser sagt selber aus, er habe den Befehl ausgegeben, die Gefangenen unter schwerer Bewachung hinter dem Bataillon zu führen und auf Fliehende unter allen Umständen zu schießen. Es heißt dann weiter in der Prozeßverhandlung: »Der Zeuge Metz gibt an, daß einige Studenten gesagt hätten, die Gefangenen würden ja wohl nicht weit kommen. Weiter sei ihm gesagt worden, daß bei einer Führerbesprechung der Bataillonsführer v. Selchow gesagt habe, daß man bei der Erschießung von Gefangenen stets auch den Schein des Rechts wahren müsse. Man brauche auch nicht so plump wie im Falle Liebknecht vorzugehen.«

Zunächst ist hierzu zu sagen, daß der Befehl, auf Angehörige des eigenen Volkes, wenn sie zu fliehen suchen, »unter allen Umständen zu schießen«, von einer eigenartigen Form des Patriotismus zeugt, wenn dieser, wie man bisher allgemein geglaubt hat, in der Liebe zum eigenen Volke besteht. Aber die deutschnationalen Herren haben bekanntlich an die Stelle dieses veralteten Patriotismus einen funkelnagelneuen gesetzt, dessen äußerliches Hauptmerkmal darin besteht, daß sie das deutsche Volk wegen des »Dolchstoßes in den Rücken« und anderer Gemeinheiten für das verworfenste Volk der Erde erklären. Was sie allerdings in ihrer großen Güte nicht daran hindert, mit aller Macht danach zu streben, dieses Volk zu beglücken.

Aber die Erbitterung, die die Bekanntgabe eines solchen Befehls in den weitesten Kreisen der Arbeiterschaft erwecken muß, ist leider nicht der einzige Nachgeschmack, der nachbleibt.

Vielmehr ergibt sich aus diesem Befehl in Verbindung mit den sicher bezeugten fortgesetzten Mißhandlungen der Gefangenen und der Art ihrer Erschießung aus nächster Nähe unmittelbar neben der Chaussee ein noch viel peinlicherer Eindruck, ja, eine zum mindesten für die durch den Parteikampf erhitzte Volksphantasie kaum abzuweisende schauerliche Vermutung. Daß »gebildete« Leute Gefangene des eigenen Volkes so gemein und roh mißhandeln könnten, wie es der Student Göbel und andere Studenten getan haben, ohne dabei einen präzisen Zweck zu verfolgen, muß dieser Volksphantasie schwer glaubhaft erscheinen. Und der Zweck liegt, wenn man die Selchowschen Richtlinien hinzunimmt, klar zur Hand: die Gefangenen mißhandeln, durch Mißhandlungen auf die Seite der Chaussee drängen, um sie, ohne den Schein des Rechts zu verletzen, jenseits des Chausseegrabens »auf der Flucht« umzubringen!

Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sondern nach den Erklärungen des Reichswehrministers in der Berufungsinstanz weitergeführt werden wird, sagen wir nicht, daß diese Vermutung richtig ist; uns ist es hier nur um den Eindruck zu tun, der durch solche Geschehnisse und den vom Kriegsgericht ihnen erteilten Freispruch bei Millionen des deutschen Volkes erweckt wird.

Wir warnen nachdrücklich vor dem Rückschlag! Wir warnen mit besonderem Nachdruck vor dem Glauben, daß durch solche Taten und ihre Straflosigkeit die gewaltigen Wellen der Arbeiterbewegung aufgehalten werden können. Man hört jetzt viel in Berlin von merkwürdigen Vorbereitungen für eine blutige Auseinandersetzung, für welche Zeitfreiwilligen-Formationen, Studenten-Kompagnien und ähnliche Verbände unter süddeutschem Befehl organisiert werden. Diese Gerüchte sind kaum weniger zahlreich als die über die Aufstellung von roten Bataillonen und »Armeen«. Gleichzeitig wird glaubhaft über Äußerungen von ehemaligen hohen Militärs in Berlin und anderswo berichtet, die in Massenerschießungen schwelgen und das deutsche Volk mit Blut waschen wollen. Daß diese Herren weiter nichts als Don Quichotes sind, die bei hellichtem Tage in einer romantischen Ritterrüstung nach neuen Taten dürsten, genügt nicht, um sie abzutun. Sie würden zu einer wirklichen Gefahr, wenn nicht bei der überwältigenden Mehrheit auch des Bürgertums die Erkenntnis durchdränge, daß Gewalt die schlimmste Kur, ja den sicheren Tod für das deutsche Volk bedeuten würde, und daß das Fundament jeder aufbauenden neuen Staatsgesinnung in Deutschland das Verständnis und die Liebe für das ganze deutsche Volk sein muß.


 << zurück weiter >>