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I. Jean Ulrich Menni

Die Einleitung der «Enquête contradictoire» von Menni ist in manchen Teilen so schön geschrieben und atmet eine solche Loyalität der Absichten, dass man sie soweit auch als Gegner unterschreiben könnte. Aber was der Verfasser sich vornimmt, vermag er nicht durchzuführen: offenbar weil er für seine Aufgabe nicht genügend vorbereitet ist. Wie aus dem Schluss dieser Einleitung hervorgeht, ist er Maler und es ist mindestens ebenso schwer von der Malerei plötzlich zur Kritik geschichtlicher Dokumente überzugehen, als von der Geschichtsforschung zur Kunstkritik. Die Leistungen des Unvorbereiteten und Unerfahrenen sind auf dem neuen Gebiet notwendig schlechte.

Schon die Methode ist nach jeder Richtung angreifbar: Menni erklärt in der Einleitung, er wolle nur Dokumente geben, und keine gegen irgend eine Seite gerichtete Schlussfolgerung ziehen; aber er bleibt seinem Vorsatz nicht treu, denn er begleitet die von ihm zusammengestellten Dokumente mit fortlaufenden Anmerkungen, die sich immer nur gegen eine Seite richten. Er sagt, er wolle nur Dokumente geben und nicht selbst den Schluss ziehen, «welche Regierung ein gutes Geschäft zu machen glaubte, indem sie den Krieg entfesselte». Er gibt aber nicht die Dokumente, sondern nur ausgesuchte Bruchstücke, und da er selbst fühlt, dass man ihn daraufhin der Parteilichkeit bezichtigen wird, so verteidigt er sich im voraus damit, dass «es ja jedem Leser unbenommen sei, die Akten in extenso zu lesen». Das ist aber nicht dasselbe: denn die meisten Leser tun dies eben nicht – und wenn sie es täten, so wäre Mennis Buch überflüssig – es ist um so weniger dasselbe, als er bei dieser Auswahl mit der gleichen, vermutlich ihm selbst gar nicht bewussten Parteilichkeit vorgeht, wie in seinem Kommentar. Sein Buch wird so zu einem Dokument – aber nicht für das, was er beabsichtigte, nicht für eine Politik, sondern für eine Geistesverfassung.

Auf Seite 32 seines Buches wirft er der deutschen und österreichischen Regierung vor, dass sie in ihren amtlichen Publikationen den Teil der serbischen Antwort, der den Forderungen des österreichischen Ultimatums entsprach, nicht abdruckten, sondern sich damit begnügten, darauf hinzuweisen, dass diese Absätze dem Text der österreichischen Note conform sind. Genau das Gleiche tut er selbst, nur mit dem Unterschied, dass die Leser jener Publikationen nur ein paar Seiten zurückzublättern brauchten, um diesen Text zu finden; während die Leser Herrn Mennis die Texte, die er ihnen vorenthält, nicht so bequem zur Hand haben. Auf Seite 43 seiner Schrift teilt er aus der Note 17 des englischen Blaubuches die Stelle mit, in der Russland sich grossmütig bereit erklärt, die serbisch-österreichische Frage von der Viermächtekonferenz erledigen zu lassen, während er die (von mir auf Seite 166 und 218/19 zitierten) Stellen seinen Lesern verschweigt, in denen der britische Botschafter Ssasonoff warnt und ihm die Folgen der russischen Mobilisierung voraussagt, der russische Minister aber sich schon am 25. Juli zum Kriege bereit erklärt. Wie Herr Menni zu dem von ihm gerügten Vorgehen der beiden Regierungen, könnte ich zu dem seinen sagen: «Je ne discute pas les avantages ou les inconvénients de cette manière d'exposer un document, je la constate», wenn nicht noch ein Unterschied wäre: jene Stelle der serbischen Antwort war im Vergleich zum übrigen Text bedeutungslos. Sie enthielt, abgesehen von der rein formellen Publikation im Amtsblatt, ein allgemeines Versprechen, das, wie in dem Abschnitt über Oesterreich und Serbien gezeigt wurde, durch die Vorbehalte bei den einzelnen Punkten wieder völlig aufgehoben ward; überdies ein Versprechen, das die serbische Regierung schon im Jahre 1909 gemacht und gebrochen hatte, so dass die österreichische Regierung diesmal mit vollem Recht entschlossen war, sich auf allgemeine Versprechungen ohne Garantie nicht mehr einzulassen. Ihre Weglassung änderte daher an der wesentlichen Bedeutung der Antwort gar nichts! Dagegen ist die von Herrn Menni weggelassene Stelle der Depesche Nr. 17 für die Beurteilung der Absichten der russischen Regierung und ihrer Politik, mehr noch für die Haltung der englischen Regierung zur russischen Politik, wie gezeigt worden ist, von äusserster Wichtigkeit!

Noch auffallender wird das Irreführende seiner Methode, wenn er auf Seite 74, wo es sich um Oesterreichs angebliche Nachgiebigkeit in letzter Stunde handelt, aus der Note 56 des österreichischen Rotbuches die Stelle abdruckt, dass die österreichische Regierung geneigt sei, «unsern Notentext einer Besprechung zu unterziehen, soweit es sich um dessen Interpretation handelt», und den ersten Teil des Satzes gesperrt druckt, den zweiten nicht. Diese Note ist aber nur die bestätigende Antwort des österreichischen Botschafters, Grafen Szapary in Petersburg, auf die Depeschen des Ministers des Aeussern Nr. 49 und 50, in denen dieser die wahre Absicht der österreichischen Regierung mitteilt, nämlich, dass sie von den Punkten der Note nichts abhandeln lassen wolle und höchstens ergänzende Aufklärungen geben könne, in der amtlichen französischen Uebersetzung: « Ce commentaire se devrait borner à des explications supplémentaires, attendu qu'il n'est jamais entré dans nos vues d'admettre un marchandage à propos des paragraphes de notre note.»

Heisst das dem Leser ein loyal ausgewähltes Material unterbreiten, wenn man ihm die so deutliche authentische Erklärung der österreichischen Regierung vorenthält und ihm nur die knappe, weit minder deutliche Antwort des Beauftragten vorliegt, und deren Sinn durch die Art des Drucks noch mehr entstellt? Ueberdies lässt Herr Menni auch in der Antwort des Botschafters den Teil weg, in dem die Beteiligung an einer Konferenz abgelehnt wird. Wie will Herr Menni all diese Auslassungen rechtfertigen? Der Leser wird umsomehr getäuscht, als er unmittelbar vorher jene völlig unwahre Mitteilung Ssasonoffs aus Blaubuch Nr. 133 abdruckt, die Herr v. Etter am nächsten Tag Sir Edward Grey überbrachte, und die zu einer so bösartigen Fälschung in der Einleitung des Blaubuches Anlass gab. (S. über die ganze Frage S. 190–197).

Wir wollen hoffen, dass dieses Vorgehen Herrn Mennis nur auf Mangel an Verständnis und nicht auf Absicht beruht.

Eine beträchtliche Ungenauigkeit verrät die Behauptung, die Menni auf Seite 58 ausspricht: «Kein Dokument des Weissbuches oder Rotbuches bestätige die vermittelnde Tätigkeit Berlins in Wien», wobei er andeutet, dass die Korrespondenz zwischen Berlin und Wien unveröffentlicht sei. In der Tat beweisen nicht weniger als zwei deutsche Dokumente (Weissbuch Nr. 16, sowie die vom deutschen Reichskanzler mitgeteilte Note), ein englisches (Blaubuch Nr. 88) und vier des österreichischen Rotbuches (Nr. 43, 44, 49, 51) diese Vermittlertätigkeit (s. S. 211). Von der zwischen Wien und Berlin geführten Korrespondenz sind elf Dokumente veröffentlicht, und zwar ehrlicherweise sowohl diejenigen, die einer Vermittlung gelten, als solche, die die Gefahr der Lage und die ernsten Folgen einer russischen Mobilisierung betonen.

Und auch hier finden wir wieder das doppelte Mass, da Menni es mit keinem Wort rügt oder auffällig findet, dass Russland keine einzige seiner zwischen dem 25. und 27. Juli nach Belgrad gerichteten Noten veröffentlicht hat!

Wie wenig Kritik er übt, beweist er, wenn er auf Seite 54 Teile der Depesche 106 des Gelbbuches abdruckt, die als Anlage zu 105 des Blaubuches verwendet wurde, ohne eine Ahnung von den (auf Seite 285 ff. erörterten) Veränderungen und Fälschungen in ihrem Text zu haben.

Auf Seite 65 teilt er Sir Edward Greys einzigen ernsten Vermittlungsvorschlag mit; davon, dass er von Deutschland nachdrücklich unterstützt, von Oesterreich angenommen wurde, kein Wort!

Ueber den Brief des belgischen Diplomaten in Petersburg, Herrn von l'Escaille, und über die Kriegserklärungen sagt er auf Seite 171 und 174, sowie auf Seite 103 die gleichen Verkehrtheiten, wie der Autor des Buches «J'accuse», so dass man schliessen muss, er sei von diesem grossen Geschichtsforscher beeinflusst worden, oder beide haben aus der gleichen – mir nicht bekannten – Quelle geschöpft, die zu prüfen sie nicht nötig fanden (s. S. 226 und 258).

Bei den Zweifeln an der Echtheit des Briefes des Herrn von l'Escaille bringt er allerdings ein weiteres und neues Verdachtmoment vor: er findet es sonderbar, dass Herr von l'Escaille für seinen Brief nicht das Nordisk Kabel benützt hat, sondern ihn in Deutschland zur Post befördern liess. Herr Menni weiss offenbar nicht, welche Zeit und Mühe ein so langer Brief zum Chiffrieren, Telegraphieren und Dechiffrieren in Anspruch nimmt, weiss auch nicht, dass alle diplomatischen Agenten eben darum neben den Chiffretelegrammen, längere geschriebene Berichte durch Courriere oder auf sichern Posten senden. Dass also l'Escaille in dem Brief bemerkt, er sende sein Telegramm durch das Nordisk Kabel und den ausführlichen Bericht brieflich, ist nur ein Beweis mehr für die Echtheit des Briefes, wenn es eines solchen noch bedurfte. Dass er einen Brief, der die russische Politik in einer Weise darstellte, die ihr nicht erwünscht sein konnte, lieber nicht in Petersburg zur Post beförderte, sondern die deutsche Post vorzog, ist selbstverständlich.

Ich übergehe eine Reihe minder bedeutender Irrtümer und Unrichtigkeiten. Auf Seite 131 beschliesst Menni die eigentliche «Enquête contradictoire», die man angesichts der Art der Auswahl der Bruchstücke, wie der einseitigen und vielfach irrigen Kommentierung als wertlos bezeichnen muss. Nie dürfte ein Gericht in einem Prozess sich erlauben, auf ein derart gesiebtes und präpariertes Aktenmaterial hin eine Entscheidung zu fällen. Und wie viel schwieriger ist die Entscheidung über weltumfassende, welterschütternde Vorgänge, als in einem Prozess!

Herr Menni geht zur Besprechung einer Reihe einzelner Fragen über, leider zumeist in gleich unüberlegter Weise.

Er behandelt die Frage der Rüstungen, und vergleicht die Rüstungen Deutschlands und Frankreichs miteinander. Ohne auf seine Ziffern im einzelnen einzugehen, kann man sagen, dass das ganze Kapitel entweder zwecklos oder irreführend ist, da ja Deutschland nicht nur gegen Frankreich, sondern gegen die Triple-Entente, mindestens aber gegen Frankreich und Russland rüsten musste, und dabei mit Sicherheit nur auf die Hilfe Oesterreichs rechnen konnte. Ein Krieg, in dem Frankreich und das Deutsche Reich einander allein gegenüberstehen würden, kam überhaupt nicht in Frage. Deutschland musste seit 1894 mit dem Zweifrontenkrieg rechnen. Ein Vergleich, der etwas beweisen soll, muss also zwischen den Rüstungen dieser beiden Mächtegruppen angestellt werden, und dann zeigt sich, wie auf Seite 71 dargelegt wurde, ein ganz anderes Ergebnis. Wenn der Autor im Zusammenhang damit auch die Ausgaben beider Staaten für Heereszwecke einander gegenüberstellt, so bedaure ich sagen zu müssen, dass seine Ziffern denen des Referenten der französischen Kammer, Herr Tissier widersprechen. Ebenso begeht er den, freilich sehr verbreiteten, Irrtum, zu schreiben, dass das französische Gesetz der dreijährigen Dienstpflicht eine Verteidigungsmassnahme gegen das deutsche Gesetz von 1913 gewesen sei, während dies keineswegs der Fall war, und das letztere lediglich durch die Bildung des Balkanbundes und die daraus folgende Bindung Oesterreichs veranlasst wurde, was die englische wie die französische Regierung ausdrücklich anerkannt haben (s. S. 97/98).

Ueber die belgische Frage schreibt er die gewöhnlichen Irrtümer, die auf Seite 229 ff. erörtert worden sind. Auf Seite 186 wundert er sich darüber, dass das deutsche Weissbuch ein belgisches Dokument – über das Gespräch des Generals Jungbluth mit dem englischen Militärattaché Bridges – als vom Direktor im belgischen Ministerium des Aeussern, Grafen van der Stratten, herrührend bezeichnet und wohl das Schreibmaschinenmanuskript im Facsimile, aber nicht die Unterschrift des Grafen bringt. Er deutet an, dass diese Angabe und damit das Dokument gefälscht sei.

Ich gehe auf dieses Beispiel ein, weil es für die Art, wie die deutschen Dokumente bekämpft, und die Voreiligkeit, mit der solche Schlüsse gezogen werden, kennzeichnend ist.

Herr Menni schreibt wörtlich: «Je dois signaler que le document avait été écrit à la machine à écrire et que, par conséquent, on ne reconnait pas l'écriture de l'auteur. Le livre blanc déclare que ce document portait la signature du comte van der Stratten.» Beide Behauptungen sind falsch: das Weissbuch sagt durchaus nicht, dass das Dokument die Unterschrift des Grafen van der Stratten trug, sondern nur, dass es von seiner Hand herrührte; das Dokument aber trägt einen handschriftlichen Vermerk und eine handschriftliche Korrektur, so dass man die Hand sehr wohl erkennen und den Verfasser durch Schriftenvergleich eruieren konnte. Hätte das deutsche Auswärtige Amt fälschen wollen, so hätte es wahrhaftig mit Leichtigkeit eine der vielen im Archiv vorhandenen Unterschriften des Grafen van der Stratten auf der gleichen Platte unter dem Facsimile photographieren können, so dass der Vorgang nur die gewissenhafte Ehrlichkeit beweist, mit der die deutschen Publikationen erfolgten.

Ich nehme an, ja, ich bin überzeugt, dass der Autor seine Aeusserung im guten Glauben getan hat, wenn auch die Bemerkung seltsam bleibt, dass «man die Handschrift nicht erkennen könne,» während das Facsimile zwei Proben einer charakteristischen Schrift bietet. Sollte Herr Menni die Publikation nicht gesehen haben und die Verdächtigung nur andern nachschreiben?

Auf Seiten 110 und 111 stellt er eine «strategische Hypothese» auf, die er auf Seite 194 nochmals andeutet, und die seine ganze Naivetät verrät. Er sieht darin ein «Dilemma», dass Deutschland den Krieg nur deshalb führen zu wollen «schien», weil es wusste, England werde nicht um Serbiens willen kämpfen, (!) und dann dennoch die belgische Neutralität verletzte, obwohl es wusste, dass dies England auf den Plan bringen müsste. Eben infolge dieses Widerspruchs, meint er weiter, war der französische Generalstab, der gleichfalls mit der deutschen Furcht vor England rechnete, nicht vorbereitet und hatte an der belgischen Grenze keine Truppen bereitgestellt.

Herr Menni, Sie machen dem französischen Generalstab einen unverdienten Vorwurf und ahnen von der militärischen Lage so wenig wie von der politischen!

Dass man in Deutschland Krieg führen würde, sobald man sich durch die russische Mobilisierung bedroht sah, und dass keine Drohung Englands, am Kampf teilzunehmen, Deutschland einschüchtern konnte, das wusste man in England selbst am besten und sprach es wiederholt aus (s. Blaubuch Nr. 17 und Nr. 44). Herrn Menni's «Dilemma» beweist nur, dass die erste These, dass Deutschland den Krieg «wollte», weil es hoffte, England werde nicht mittun, mit allen ihren Voraussetzungen und Folgerungen falsch ist!

Ebenso rechnete man in England wie in Frankreich damit, dass Deutschland aus strategischen Gründen durch Belgien marschieren werde. Schon im Jahre 1887! (s. S. 237). Die Abmachungen der englischen und belgischen Generalstäbe werden ja immer wieder damit entschuldigt, dass es seit langem festgestanden, dass deutsche Heere durch Belgien marschieren würden. Die französischen Militärschriftsteller Boucher und Mailrot und der Engländer Belloc hatten es noch kurz vor dem Kriege als etwas feststehendes erörtert. Der französische Generalstab war also nicht so ahnungslos, wie Herr Menni meint; jenes kindliche «Dilemma» bestand keinen Augenblick; man war nur der irrigen Meinung, dass die belgischen Grenzfestungen Monate lang aushalten und die Engländer rasch genug landen würden; darum hatte man die Truppen im Süden konzentriert, wo der Hauptstoss vor allem gegen das deutsche Industriegebiet erfolgen sollte. Uebrigens stand die ganze fünfte Armee unter General Lanrezac an der belgischen Grenze bereit.

Ebenso naiv ist die auf Seite 147 dargelegte Meinung, dass Frankreich stets eine versöhnende Haltung einnahm und nur deshalb sich nicht zur Neutralität verpflichten wollte, weil es deutscher Präpotenz nicht weichen wollte. Wie reimt sich das damit, dass Frankreich schon am 29. Juli die russische Regierung wissen liess, dass es im Kriegsfall an der Seite Russlands mitgehen werde, wofür Ssasonoff in seiner Note Nr. 58 vom 29. Juli ausdrücklich dankt? Und warum hat Herr Menni diese Note in seiner «Enquête contradictoire» nicht abgedruckt?

Auf Seite 202 sucht er die französische Friedensliebe damit zu beweisen, dass französische Banken der Türkei, deren Deutschfreundlichkeit man kannte, noch im Jahre 1913 800 Millionen Franken darliehen! Er lese die in der Pariser «Revue» erschienenen und später in einem Buche gesammelten Aufsätze von Lysis, und er wird erfahren, wieviele Geschäfte die vereinigten französischen Grossbanken abschlossen, die ihnen eine reiche Provision und sonstigen Gewinn versprachen, ohne sich um die politischen und nationalwirtschaftlichen Folgen viel zu kümmern. Mit der Politik der Herren Poincaré und Delcassé hat dies nichts zu tun, es wäre denn ein Versuch gewesen, die Türkei, in der es ja auch eine Ententefreundliche Gegenpartei, die «Union libérale», gab, zur andern Seite hinüberzuziehen.

Auf Seite 205 nennt er ein uns ganz unbekanntes deutsches Gesetz, nach welchem die deutschen Blätter gezwungen sein sollten, statt jedes von der Zensur gestrichenen Textes einen andern amtlich vorgeschriebenen zu bringen!!

Auf Seite 211 zieht er aus der Tatsache, dass es vom österreichischen Rotbuch auch eine Volksausgabe gibt, den Schluss, dass es noch eine «geheime» Ausgabe des Rotbuches gebe, anstatt der so einfachen Erklärung, dass es sich bei dieser Volksausgabe, wie bei den meisten Volksausgaben, um eine billigere Ausgabe handelt, die infolgedessen weitere Verbreitung findet, nachdem die erste amtliche Ausgabe des Rotbuches in Quartformat und mit grossem Luxus gedruckt war.

Eine Anfrage bei einem kundigen Buchhändler hätte Herrn Menni aufgeklärt, und er hätte sich eine Verdächtigung erspart.

Ich könnte mit solchen und ähnlichen Proben noch ziemlich lange fortfahren, aber die bisher angeführten werden genügen, um Herrn Menni, an dessen loyale Absicht ich glaube, seine ungenügende Vorbereitung erkennen zu lassen. Er selbst spricht ja auf Seite 212 die Erkenntnis und den Wunsch aus: «J'ai pu me tromper dans mes recherches et je désire que mon opinion soit réfutée par des hommes compétents.»


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