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Wir sehen wieder von allen Anfängen ab und lassen selbst die Frage liegen, ob Staat oder Kultur früher, oder ob beide miteinander entstanden zu denken sind. Auch können wir die Frage, wie weit das Recht ein Reflex des Staates in die Kultur hinein sei, hier bloß aufwerfen. Da es bei fast völliger Abwesenheit des Staates und ohne Trost von dieser Seite doch als bloße Sitte (z.B. bei den alten Germanen) stark sein kann, läge es nahe, diesen nicht als seine einzige Voraussetzung zu betrachten.
Ferner: wir beschränken uns auf wirkliche Kulturstaaten und sehen ab z.B. von Nomaden, welche sich stellenweise, an einzelnen Tauschplätzen, Küstenplätzen usw. mit der Kultur einlassen, und ebenso von Gefolgstaaten mit einer Art Halbkultur, wie sie z.B. die Kelten hatten.
Das Hauptbild bietet für uns unstreitig Ägypten, welches vielleicht Ur- und Vorbild der übrigen alten asiatischen Despotien war, und dann vergleichsweise Mexiko und Peru. Wo irgend eine vollständige, bis zu verfeinertem Städteleben durchdrungene Kultur sich findet, da ist in solchen früheren Stadien der Staat immer der viel stärkere Teil; ob auch der ältere, mag, wie gesagt, völlig auf sich beruhen bleiben.
Er hat vielleicht noch das deutliche Andenken für sich, daß er mit ungeheurer Mühe durch tausendjährige Anstrengungen und unter schrecklichen Kämpfen zustande gekommen und durchaus nicht eine sich von selbst verstehende, spontane Kristallisation ist; die Religion verstärkt ihn durch ein heiliges Recht und verleiht ihm eine ganz unbedingte Herrschaft; alles Wissen und Denken wie alle physische Kraft und Pracht ist in den Dienst dieser Doppelmacht gezogen; die höchste Intelligenz – Priester, Chaldäer, Magier – umsteht den Thron.
Das deutliche Kennzeichen der Herrschaft über die Kultur liegt nun in dem einseitigen Richten und Stillstellen derselben. Soweit dies durch die Religion geschieht, wird im nächsten Kapitel davon die Rede sein. Allein auch der Staat als solcher hat seinen Teil daran.
Hierher gehört die Frage vom abgeschlossenen Verkehr. Ist derselbe mehr Staatsgebot oder hat er seinen Grund mehr in nationalem Hochmut oder mehr in instinktivem Haß, Furcht und Widerwillen? Wir erinnern daran, daß hospes und hostis vom gleichen Stamme kommt. Die Kultur an und für sich hätte die Neigung, sich mitzuteilen und auszugleichen; aber der Kulturstaat hat soviel gekostet, bis alles in leidlicher Ordnung war, daß man von draußen nur Störung und nichts Gutes erwartet.
Wo diese Sinnesweise primitiv vorhanden ist, wird der Staat sie mit der Zeit gewiß gesetzlich systematisieren.
Ihr deutlichstes Zeichen ist die Abwesenheit der Schiffahrt bei Küstenvölkern, wie die Ägypter und Mexikaner waren, während doch schon Naturvölker (wie das der Antillen vor Kolumbus) diese besitzen. In Ägypten existierte dafür eine sehr vollkommene Nilschiffahrt; die Perser aber versahen sogar den ganzen unteren Tigris mit lauter künstlichen Katarakten, damit keine fremde Flotte in ihr Land dränge. Arrian VII, 7, 7, wo erzählt wird, wie Alexander hierüber spottete. – Über den Umschlag in Ägypten unter Psammetich und das damalige enorme Gedeihen des Landes s. Curtius, Gr. Gesch. I, 345 ff.
Was die Kasteneinrichtung betrifft, so hat sie vielleicht doppelten Ursprung: Priester und Krieger mögen gegeben gewesen sein, und zwar schon bei Entstehung des Staates; die übrigen, den anderen Beschäftigungen entsprechenden Kasten aber scheinen eine spätere Einrichtung zu sein. Und zwar hat das Entscheidende, daß jeder an die Beschäftigung seines Vaters gebunden war, wohl eher der Staat angeordnet als die Priester; denn käme es von diesen her, so würden sie auch das Konnubium zwischen den Kasten aufgehoben haben, was – abgesehen von den eine Art Auswurf vorstellenden Schweinehirten – für Ägypten wenigstens nicht zu beweisen ist, während in Indien diese Aufhebung allerdings besteht. Hier sind die Hauptkasten: die Vlaicias und Sudras, die große Masse der Arier und Nichtarier.
Aus dieser stärksten Verneinung des Individuellen geht dann vielleicht eine relativ hohe Partialkultur hervor, welche im Technischen, in der ererbten Vollendung äußerlicher Geschicklichkeiten Recht haben kann (obgleich auch Gewebe, Tischlerei, Glas usw. völlig stationär bleiben), im Geistigen aber mindestens Stillstand, Beschränkung, Dünkel gegen außen mit sich führt. Denn bei der Freiheit des Individuums, welche hier gebrochen wird, handelt es sich ja nicht um die Willkür zu tun, was jedem beliebt, sondern um die Schrankenlosigkeit des Erkennens und Mitteilens und den freien Trieb des Schaffens, und dies ist es, was nun gehemmt wird.
Damit ging freilich Hand in Hand, daß ohne Zweifel die beiden oberen Kasten auch die höhere Kunst und Wissenschaft in Ägypten einst gewaltsam stillstellten, indem sie sie auf die bedenklichste Weise für heilig erklärten. Der Staat mit heiligem Recht faßte damit das erlaubte Wissen und die erlaubte Kunst in ein System und kassierte das Wesentlichste für eine bestimmte Kaste ein, wobei die Kunst freilich fortfuhr, dem Herrschertum auf alle Weise und mit höchster Hingebung zu dienen; sie erzielte dabei die höchsten Äußerungen des Monumentalen und innerhalb des einmal Stillgestellten die höchste Sicherheit des Stils, aber allerdings verbunden mit langsamem innerem Absterben und Unfähigkeit der Verjüngung.
Was mag der Staat auch bei den Assyrern, Babyloniern, Persern usw. alles getan haben, um das Aufkommen des Individuellen zu verhindern, welches damals für so viel als das Böse gegolten haben wird? Der höchsten Wahrscheinlichkeit nach hat es an allen Enden, bald da bald dort, emporkommen wollen und ist den bürgerlichen und religiösen Schranken, Kasteneinrichtungen usw. erlegen, ohne eine Spur hinterlassen zu können. Die größten technischen und künstlerischen Genies vermochten an den ganz ungeschlachten Königsburgen von Ninive nichts zu ändern; die elende Anlage und die knechtische Skulptur regierten die Jahrhunderte hindurch weiter.
Nicht ausgeschlossen mochte etwa auch positiver Zwang sein; es kam möglicherweise schon in den alten Weltmonarchien auch ein Phänomen im Sinne Peters des Großen vor, indem ein Despot seinem Volke gegen dessen Natur eine anderswoher erlernte Kultur auferlegte und es zwang, eine Weltmacht zu werden.
Im Gegensatze zu diesen Despotien steht, nachdem einmal ein tatsächliches, wenn auch nicht auf ewig festgestelltes Kastenwesen und etwaiges heiliges Recht überwunden war, die freie Polis der klassischen Welt, welche ihre einzig bekannten Vorgängerinnen in den phönizischen Städten hat. In ihr kommt das Viele und Vielartige, in Wandlung Begriffene, sich selbst Wissende, Vergleichende und Beschreibende zur Geltung, und es sind keine heiligen Bücher mit festgestellter Staatsdoktrin und Kultur vorhanden. Hier ist wenigstens die Beschäftigung unabhängig von der Geburt; die bloß technische ist zwar als banausisch gering geschätzt, aber der Ackerbau und meist auch der Handel stehen in Ehren.
Zwar noch relativ spät wirkt der Orient ein und sucht das Individuelle durch einen priesterlichen Bund zu bändigen, indem er dabei auf den Gedanken des Jenseits in der Form der Metempsychose baut; aber das Walten des Pythagoras in Kroton und Metapont hat nur kurzen Erfolg.
Allein vom Staate wurde die Kultur doch in hohem Grade, positiv und negativ, bestimmt und beherrscht, indem er von jedem Einzelnen vor allem verlangte, daß er Bürger sei. Jeder Einzelne hatte das Gefühl, daß die Polis in ihm lebe. Diese Allmacht der Polis aber ist wesentlich verschieden von der modernen Staatsallmacht. Diese will nur, daß ihr niemand materiell entwische; jene wollte, daß jeder ihr positiv diene und mischte sich deshalb in vieles, was jetzt dem Individuum überlassen bleibt.
Nebendraußen steht vollends Sparta, welches den Zustand einer alten Eroberung künstlich und grausam aufrecht hält. Hiervon und von der inneren Aushöhlung bei künstlichem Pathos und bewußtem Stile des Lebens ist auch seine besondere Sorte von auswärtiger Politik bedingt.
Bei der Entfesselung des Individuellen zeigt nun das griechische Staatswesen in Liebe und Haß eine ganz besondere Heftigkeit. Die Kultur erhält daher gewaltige Stöße. Jeder Bruch ist furchtbar und führt oft zu grauenvollen, auf Ausrottung des Gegners gerichteten Parteikämpfen und zur Austreibung ganzer, besonders höchstgebildeter Schichten der Bevölkerung. Allein der Glanz des Ruhmes und der Bildung überwiegt am Ende doch alles. Nur in einem griechischen Staatswesen erreichten alle Kräfte des entfesselten Individuums jene Spannung und Schwingung, welche überall das Höchste zu leisten gestattete. Immerhin aber ist zu sagen, daß die ganze Kultur, besonders Kunst und Wissenschaft, unter haltbaren Tyrannien so gut oder besser zu gedeihen pflegte als in der Freiheit; ja, ohne solche (bisweilen hundertjährige) Haltepunkte hätte sie schwerlich ihre volle Höhe erreicht; auch Athen bedurfte seiner Pisistratidenzeit.
Im allgemeinen mag so viel gelten: Die durch die Bürgerpflichten bedingte Kultur war jedenfalls dem Können (und zwar einem unendlichen und sehr intensiven) günstiger als dem Wissen, welches auf ruhigem Sammeln beruht. Für letzteres kamen dann die Despotenzeiten unter den Diadochen mit ihrem stillgestellten politischen Leben und ihrer Muße, da Polyb (hauptsächlich im Hinblick auf die Geographie) sagen konnte: »Nachdem die Männer der Tat von der ehrgeizigen Beschäftigung mit Krieg und Politik freigekommen sind, haben sie einen Anlaß genommen, sich der wissenschaftlichen Beschäftigung zu widmen. Polyb III, 59 und XII, 28.
Rom rettete dann vor allem die sämtlichen Kulturen der alten Welt, so weit sie noch vorhanden und überhaupt zu retten waren. Es ist vor allem Staat und bedarf keiner Anpreisung seines Studiums; denn hier endlich ist die Polis erreicht, welche nicht nur wie Athen im V. Jahrhundert eine Klientel von 16–18 Millionen Seelen, sondern mit der Zeit die Welt beherrscht – und zwar nicht durch die Staatsform (denn mit dieser war es in den hundert Jahren vor Cäsar elend bestellt), sondern durch den Staatsgeist, durch das übermächtige Vorurteil des einzelnen, zur Weltherrscherei zu gehören. Die ungeheure Kraft zu Angriff und Widerstand, welche von den Samniterkriegen bis zum Perseuskrieg sich entwickelt hatte und einen neuen Abschnitt der Weltgeschichte (das αωματοειδεσ Griechisch: somatoeides des Polyb) verkündete, wirkte noch immer nach und schlug nicht bloß später, wie Ähnliches bei den Griechen, in vereinzelten Flammen empor, sondern ballte sich zu einem Cäsar zusammen, welcher imstande war, die großen Versäumnisse nachzuholen, Rom vor der Völkerwanderung zu retten und es dann zu überwältigen und zu reorganisieren. Das Kaiserreich, das dann folgt, ist jedenfalls allen alten Weltmonarchien enorm überlegen und überhaupt die einzige, welche bei allen Mängeln den Namen verdient. Es fragt sich hierbei nicht, ob Weltmonarchien überhaupt wünschbar seien, sondern, ob die römische ihren Zweck, die große Ausgleichung der alten Kulturen und die Verbreitung des Christentums, welches allein deren Hauptteile gegenüber den Germanen retten konnte, erfüllt habe oder nicht. Ohne die römische Weltmonarchie hätte es keine Kontinuität der Bildung gegeben.
Höchst bedeutungsvoll ist, daß auch das zerrissene Reich immer wieder zur Einheit hinstrebt; bei der Krisis nach Neros Tode versteht sie sich noch von selbst, bei derjenigen nach dem Tode des Commodus und Pertinax wird sie durch gewaltige Schlachten gerettet; aber selbst nach den dreißig Tyrannen wird sie noch einmal aufs glänzendste durch Aurelian hergestellt und durch seine Nachfolger gegen zahlreiche Usurpatoren gesichert. Als Prätension erhebt sie sich wieder bei Justinian, als umgestaltete Wirklichkeit bei Karl dem Großen. Und dies sind nicht bloß Ergebnisse der Machtsucht, sondern die Teile selber streben wieder zum Ganzen. Inzwischen ist die Kirche erwachsen und hat Rom von den Apostelgrüften aus in neuem Sinn als Weltherrin proklamiert.
Wenn wir nun nach Roms Vorbildung zu dieser gewaltigen Aufgabe in seiner früheren Geschichte fragen, so finden wir ein Volk, das fast ausschließlich in Staat, Krieg und Ackerbau lebt, mit sehr mäßiger Kultur.
Das unerhörte Glück für die Weltkultur lag in dem Philhellenismus, der die Römer beherrschte – allerdings zugleich mit einer deutlichen Scheu vor dem auflösenden fremden Geiste. Ihm verdanken wir ausschließlich die Kontinuität der geistigen Überlieferung.
Das Verhalten des römischen Reichs zur Kultur an sich war dann ein bloßes Geschehenlassen. Der Staat wünschte gewiß eine allgemeine Tätigkeit, schon um der vectigalia willen, wußte sie aber nicht sonderlich zu fördern. Rom gab sich nur mit dem eigentlichen Regieren ab und sorgte bloß dafür, daß alles und alle ihm zinsbar blieben.
Es schaffte der müden Welt zur Zeit der besseren Kaiser ein ruhiges Privatleben, verhielt sich gegen alle geistigen Dinge in praxi liberal und gegen die Künste günstig, soweit sie zu seiner Machtverherrlichung dienten.
Schlechte Kaiser mordeten die Reichen in Rom und den Provinzen und raubten der Kultur ihre Sekurität, aber doch nur zeitweise. Und wenn Domitian viele Reben ausreuten ließ, so durfte man sie unter Trajan wohl wieder pflanzen.
So konnten sich unter der fast allgemeinen Toleranz die Kulturen und Religionen auf den weiten Territorien ausgleichen. Kulturzerstörend wirkte das Reich erst im IV. Jahrhundert durch sein böses Finanzsystem der Haftbarmachung der Possessores für die Steuern ihres Ortes. Folge davon war selbst Flucht zu den Barbaren, während zugleich noch viele andere Übel Entvölkerung hervorbrachten.
Herrschaft von erobernden Barbaren über Kulturvölker dauert bisweilen sehr lang, ja ewig, wie das Beispiel der Türken lehrt. Daß dies in den Staaten der Völkerwanderung nicht der Fall war, hat seinen Grund in dem Umstand, daß Eroberer und Eroberte nicht religiös geschieden blieben, und daß somit das Konnubium unter ihnen möglich war, auf dessen Grad und Art in solchen Verhältnissen alles ankommt. Der neue Staat retardierte nun aber doch die Kultur, was nicht immer ein Unglück ist, und zwar besonders durch Neugründung von Kasten. Davon war die eine, nämlich der Klerus, gegeben und vererbt, die andere, der aus den Gefolgschaften hervorgegangene Adel, neu.
Zwischen und neben diesen beiden, die ihre aparte Kultur haben, kommt nur mit größter Mühe der Hauptträger der neuen Kultur empor: das Städtewesen, welches seit dem Untergang des römischen Reiches zuerst wieder alle Zweige der Kultur vertritt und seit dem XII. Jahrhundert den Hierarchen sogar die Kunst abnimmt; denn die großen Werke des späteren Mittelalters sind von Bürgern geschaffen. Bald emanzipiert sich dann in Italien auch die Wissenschaft von der Kirche. So kam eine Zeit, da lauter einzelne Kleinstaaten, nämlich die Kommunen, die allseitige Kultur vertraten, während die spezifische Bildungswelt von Adel und Klerus im Abnehmen begriffen und die Höfe nur der Sammelplatz des Adels waren.
Hier haben wir die Lichtseite der Zerstückelung und Kleinstaaterei vor uns, welche das mittelalterliche Lehenswesen mit sich brachte. Aus dem karolingischen Staat hatte sich zunächst ein nationales und zugleich ein provinziales Staatstum und Leben in wunderlicher Verrechnung gebildet, das zu preisen und zu tadeln gleichmäßig unnütz ist. Und dies war nun im kleinen weitergegangen: alle möglichen Rechte, auf allen Stufen der Macht, wurden gegen bestimmte Verpflichtungen verliehen, so daß ein beständiges Vikarieren herrschte, bei dem der Begriff des Amtes verduftete. Es war die erdenklich unsicherste und unbehilflichste Art, von irgend einer Gattung von Kapital Renten, von Vergebung Leistungen zu beziehen, eine Zerstückelung und Ableitung der Macht, wie sie unserem machttrunkenen Jahrhundert als Torheit und Unglück erscheinen würde, und regieren in jetzigem Sinne könnte man damit allerdings nicht. Aber Dinge, die gar keine Bedeutung für die Kultur ihrer Zeit haben, sind nicht von langer Dauer, und das Lehnwesen ist von langer Dauer gewesen. Die damaligen Menschen entwickelten am damaligen Zustand ihre Tugenden und Untugenden; die Persönlichkeit konnte sich frei zeigen und guten Willen betätigen und darin lag ihr Pathos. Und nun hat freilich auch in den Städten die Kultur ihre furchtbaren Schranken in der Ausartung des Zunftwesens; allein da ist es doch wesentlich nicht der Staat, sondern die Kultur selbst, welche sich in Gestalt von Korporationen beschränkt.
Nun aber taucht mit Kaiser Friedrich II. und seinem unteritalienischen Reich der moderne, zentralisierte Gewaltstaat auf, beruhend auf normannischer Tyrannenpraxis und mohammedanischen Vorbildern, mit furchtbarer Herrschaft auch über die Kultur, besonders durch die Handelsmonopole, die er sich vorbehält – man denke nur an Friedrichs eigenen privilegierten Handel nach dem ganzen Mittelmeer. – Hier mischt sich der Staat in alle Privatverhältnisse, so daß die königlichen Bajuli sogar den Arbeitslohn regulieren; zu der alten Besteuerung verschiedener Tätigkeiten kommt ein ganzer Haufe neuer und sehr quälerischer; wo die Einnehmer nicht hart genug sind, setzt Friedrich als letztes Druckmittel sarazenische hin und bedient sich zuletzt sogar sarazenischer Justitiare; wer nicht zu rechter Zeit zahlt, muß auf die Galeeren; in steuerverweigernde Gegenden legt man deutsche oder sarazenische Garnisonen. Dazu kommen ein genaues Katasterwesen, geheime Polizei, Zwangsanleihen, Erpressungen, Verbot der Ehe mit Fremden ohne spezielle Erlaubnis, Studienzwang der Universität Neapel, zuletzt Verschlechterung der Münze und Herauftreiben der Monopole, so daß von Salz, Eisen, Seide usw. 75 Prozent an den Staat kommen; das große Generalverbrechen aber ist die kulturwidrige Absperrung Unteritaliens vom Abendlande. Man möge nur keine liberalen Sympathien mit diesem großen Hohenstaufen haben!
Friedrichs Nachfolger, die italienischen Tyrannen, müssen wenigstens behutsamer verfahren und die Verzweiflung ihrer Untertanen vermeiden. Im ganzen übrigen Europa aber dauert es lange bis zu dieser Konzentration der Macht. Und wo sie eintritt, hat man dann den einen sichern Maßstab dafür, wie weit es ihr mit ihrer Hervorhebung des allgemeinen Interesses ernst ist; das Kennzeichen ist, daß der Staat das Recht von seiner Macht ausscheidet, besonders das Fiskalische objektiv behandelt und Prozesse gegen den Fiskus und Klagen gegen seine Beamten vor unabhängigen Gerichtshöfen zuläßt.
Nur beiläufig sei hier Spaniens als einer rein aufbrauchenden und zerstörenden, ohnehin aus Weltlichem und Geistlichem anders gemischten Macht Erwähnung getan; die früheste Vollendung des modernen Staates mit höchster und stark geübter Zwangsmacht fast über alle Zweige der Kultur findet sich bei Ludwig XIV. und seinen Nachahmern. Vgl. Buckle I, S. 157–190. Eigentlich schon eine gewaltsame Restauration gegen den wahren Geist der Zeiten, der seit dem XVI. Jahrhundert auf politische und intellektuelle Freiheit hinzudrängen schien, war diese Macht entstanden durch das Bündnis des französischen Königtums mit dem römischen Recht seit Philipp dem Schönen und mit den bald auf demokratische Utopien, bald auf den Absolutismus gerichteten Begriffen der Renaissance. Dazu waren die französische Neigung für Gleichförmigkeit, die Gleichgültigkeit gegen Bevormundung und die Vorliebe für eine Allianz mit der Kirche gekommen. Freilich wäre dies mehr mongolische als abendländische Ungetüm, welches Ludwig XIV. heißt, im Mittelalter exkommuniziert worden; jetzt aber konnte er sich als allein berechtigt und als Alleineigentümer von Leibern und Seelen gebärden.
Ein großes Übel ist, daß, wo einer anfängt, die andern schon um ihrer Sicherheit willen nicht zurückbleiben dürfen. Dieser Machtstaat wurde also nach Kräften überall im kleinen und großen nachgeahmt und wich dann auch nicht, als Aufklärung und Revolution ihn mit ganz neuem Inhalt erfüllten, und als er nicht mehr Louis, sondern Republik hieß. Erst im XIX. Jahrhundert nimmt, wie später gezeigt werden soll, die Kultur ihn so weit als möglich in ihren Dienst, und es beginnt der Streit darüber, wer den andern bedingen und bestimmen solle, in welchem Streit sich die große heutige Krisis des Staatsbegriffs vollzieht.
Was das Verhältnis zu Erwerb und Verkehr betrifft, so wurde das System Colberts von Ludwig selbst zu reiner Ausbeutung mißbraucht. Es gab Zwangsindustrien, Zwangskulturen, Zwangskolonien, eine Zwangsmarine – Dinge, worin die deutschen Sultane dem Vorbilde nach Kräften nacheiferten, und doch wurde alles durch den allgemeinen Druck und die Erpressung mehr zurückgehalten als befördert; überall war die wahre Initiative abgeschnitten.
Reste dieses Treibens sind noch heute die Schutzzollindustrien; scheinbar handelt der Staat dabei der Industrie zu Gefallen, eigentlich aber meint er nur sich.
Dabei gewöhnte sich der Staat an eine gewaltsame auswärtige Politik, an große stehende Heere und andere kostspielige Zwangsmittel aller Art, kurz an ein separates Leben, welches von seiner eigentlichen höheren Aufgabe völlig geschieden war. Es wurde bloßer öder Machtgenuß; ein Pseudoorganismus »an und für sich«.
Und nun das Verhältnis zum Geist. Bei Ludwig XIV. steht vor allem und als das große charakteristische Ereignis seiner Regierung da: die Aufhebung des Edikts von Nantes und die große Hugenottenaustreibung, das größte Molochsopfer, das je einer »Einheit« oder eigentlich dem königlichen Machtbegriff gebracht worden ist.
Zunächst stellt dann der Staat (mit dem l'État c'est moi) eine Doktrin von sich auf, welche mit der allgemeinen Wahrheit kontrastiert und im Gegensatz sowohl zur Kultur als selbst zur Religion steht. Man denke auch an Napoleons catéchisme de l'empire und schon an das gottähnliche spanische Königtum.
Dann werden Ausschließung und Beförderung systematisch gehandhabt und erstere bis zur Verfolgung gewisser Gattungen von Gebildeten gesteigert, und wen man nicht verfolgt, dem verleidet man doch die freie Regung.
Dabei kommt der Geist der politischen Macht gefällig entgegen. Was sie nicht erzwingt, tut man ihr von selbst zu Gefallen, um ihre Gunst zu genießen. Es würde sich an dieser Stelle ein Wort über Wert und Unwert aller Akademien sagen lassen.
Literatur und selbst Philosophie werden in der Verherrlichung des Staates wohldienerisch und die Kunst wohldienerisch-monumental, oder sie schaffen doch nur, was hoffähig ist. Der Geist geht auf alle Arten an die Kost und schmiegt sich an das »Gegebene«. In neuerer Zeit treten auch Verleger resp. Publikum an die Stelle der Regenten. Neben der besoldeten und soldwünschenden Produktion hält sich die freie nur noch bei den Exilierten und allenfalls noch bei den Belustigern des gemeinen Volkes.
Zugleich werden die Höfe das Vorbild einer ganzen Geselligkeit; ihr Geschmack ist der allein entscheidende.
Ferner hält der Staat mit der Zeit selber Lehranstalten jeder Art und duldet keine Konkurrenz, so weit er nicht etwa die der Kirche dulden muß. Freilich kann er auch das Geistige nicht ganz der Gesellschaft überlassen, weil diese zeitweise ermüdet und einzelne Zweige untergehen ließe, wenn nicht ein stärkerer Wille sie aufrecht erhielte. Überhaupt kann er ja in müden, späten Zeiten der Noterbe und Notschirmer von irgend etwas sein, das zur Kultur gehört und ohne ihn stürbe, wie denn in Amerika, wo er sich diese Aufgabe nicht setzt, manches fehlt. Dies ist die späte Bedingtheit vom Staat und ganz anderer Art als die primitive.
Die allmähliche Gewöhnung an gänzliche Bevormundung aber tötet endlich jede Initiative; man erwartet alles vom Staat, woraus dann bei der ersten Verschiebung der Macht sich ergibt, daß man alles von ihm verlangt, ihm alles aufbürdet. Von dieser neuen Wendung, da die Kultur dem Staat seine Programme schreibt (besonders solche, die eigentlich an die Gesellschaft zu adressieren wären), ihn zum Verwirklicher des Sittlichen und zum allgemeinen Helfer machen will und seinen Begriff aufs stärkste ändert, wird später zu sprechen sein.
Diesem allen gegenüber behauptet sich einstweilen gewaltsam das Gewaltstaatstum und Herrschertum mit Hilfe seiner Tradition und mit seinen aufgesammelten Machtmitteln und baut auf die Gewöhnung. Dieser dynastische Zentralwille ist und bleibt aber etwas ganz anderes als der mittlere Gesamtwille der Nationen sein würde, indem er die Machtansammlung in einem ganz andern Sinne versteht.
Das moderne Treiben der Völker zur Einheit und zum Großstaat – der dann auch, wenn er (wie die amerikanische Union) in seinem Bestande bedroht ist und der Trennung zuzusteuern scheint, mit den äußersten Mitteln sein Beisammenbleiben behauptet – ist einstweilen in seinen Gründen noch streitig und der Ausgang noch dunkel.
Zwar werden als Zweck u.a. auch gewisse höchste Vollendungen der Kultur (als wäre diese das leitende Prinzip) namhaft gemacht: schrankenloser Verkehr, Freizügigkeit, Erhöhung aller Bestrebungen durch Hinzutreten einer gesamtnationalen Weihe, Konzentration des Verzettelten, großer Mehrwert des Vereinigten, Vereinfachung des Komplizierten. Ja es gibt Pfiffici genug, welche meinen, sie würden dann dem einmal völlig geeinigten Staat das Kulturprogramm schreiben.
Allein in erster Linie will die Nation (scheinbar oder wirklich) vor allem Macht. Das kleinstaatliche Dasein wird wie eine bisherige Schande perhorresziert; alle Tätigkeit für dasselbe genügt den treibenden Individuen nicht; man will nur zu etwas Großem gehören und verrät damit deutlich, daß die Macht das erste, die Kultur höchstens ein ganz sekundäres Ziel ist. Ganz besonders will man den Gesamtwillen nach außen geltend machen, andern Völkern zum Trotz. Daher zunächst die Hoffnungslosigkeit jeder Dezentralisation, jeder freiwilligen Beschränkung der Macht zugunsten des lokalen und Kulturlebens. Man kann den Zentralwillen gar nicht stark genug haben.
Und nun ist die Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe. Sie ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar, daher in sich unglücklich und muß also andere unglücklich machen.
Unfehlbar gerät man dabei in die Hände sowohl ehrgeiziger und erhaltungsbedürftiger Dynastien als einzelner »großer Männer« usw., das heißt solcher Kräfte, welchen gerade an dem Weiterblühen der Kultur am wenigsten gelegen ist.
Aber wer die Macht will und wer die Kultur will, – vielleicht sind beide blinde Werkzeuge eines Dritten, noch Unbekannten.