Honore de Balzac
Physiologie des Alltagslebens
Honore de Balzac

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Fünfzehntes Kapitel
Die Moral dieser Physiologie

Und so kommt es, dass Sie in einer wichtigen Angelegenheit in einem Amte vorsprechen und dort mit einem Mann zu tun haben, der Ihnen seinen Bescheid: »Es wird schon werden,« ungefähr nach der Melodie von »Vive la lithographie« erteilt.

Ist Ihre Angelegenheit auch nicht im Gange, sein Ton ist stets bewegt, rhythmisch, melodisch . . .

Sie haben eine dringende Reklamation vorzubringen; der Souschef ist nicht zu treffen. Doch abends in der Oper zeigt Ihnen ein Freund im Orchester einen alten Blasengel, der mit Macht in sein Fagott bläst, und sagt:

»Von dem hier hängt die Erledigung Deines Geschäftes ab.«

Sie hoffen für Ihren Sohn, Ihren Neffen, den verwaisten Sohn eines Offiziers ein Stipendium, etwas Geld zu erwirken und treffen im Hof einen Beamten, der das Geld – des Staates vertut.

Im Schatzamt wollen Sie einem Manne Ihren Freund empfehlen, dafür empfiehlt er Ihnen das Geschäft seiner Frau.

Zwölftes Axiom:

Der Beamte führt ein Doppelleben.

Wenn man in den Staatsdienst tritt, dann muss man am Kopfende anfangen und nicht beim Schwanz.

Wollen Sie Abteilungschef werden, dann lassen Sie sich erst in die Kammer wählen, seien Sie aufsässig oder leisten Sie Dienste wie M. Piet unter der Restauration, umgeben Sie sich mit dem Nimbus des Eingeweihten, und Sie werden Generaldirektor oder wenigstens Abteilungschef.

Das Vorzimmer der Verwaltungsbehörden ist die Kammer, der Hof ihr Boudoir, der gewöhnliche Weg aber geht über die Hintertreppe.

Dreizehntes Axiom:

Um etwas zu werden, muss man damit beginnen, was zu sein. Um dem Staat zu dienen, muss man reich sein, und dabei gibt es Leute, die sich einbilden, man könnte im Staatsdienst reich werden.

Der Staat bezahlt seine Beamten in demselben Masse, wie die Beamten dem Staate die Zeit stehlen, die sie ihm schulden. Man arbeitet wenig, weil man wenig bekommt.

Die Kammer möchte die Behörde lenken, die Männer der Behörde wollen Gesetzgeber sein.

Die Regierung möchte verwalten, und die Verwaltung möchte regieren.

So sind die Gesetze eigentlich Verordnungen, und Verordnungen nehmen den Charakter von Gesetzen an.

Eine Reform der Verwaltung erscheint dringlich.

Gehalte, Pensionen, Renten, die vor der Revolution nicht existierten, bilden dreiviertel des Budgets, und das ist doch ein bisschen zuviel.

Ist Frankreich wirklich das bestverwaltete Land Europas, dann denke man, wie die anderen erst sein müssen! Arme Länder, die da ihr Dasein fristen müssen, ohne die Segnungen der zwei Kammern, ohne Pressfreiheit, ohne Berichte und Denkschriften, ohne Zirkulare, ohne ein Heer von Beamten (in Wien gibt es kaum hundert Beamte im Kriegsministerium!) und die doch auch Armeen und Flotten haben und Eisenbahnen bauen, ohne darüber lange zu debattieren. Verdient so etwas überhaupt den Namen Regierung oder Vaterland? Und doch machen diese Länder Politik, haben sogar Bedeutung. Aber sie haben nicht den »Fortschritt der Ideen«, sie können keine »neuen Gedanken« bringen, sie haben keine unabhängigen Tribunen, kurz sie leben in der Barbarei. Es gibt nur eine geistreiche Nation in der Welt, die französische. Geht einer unserer höheren Beamten auf Reisen, dann kann er sich gar nicht beruhigen. Er begreift nicht, wie ein Land existieren kann ohne Abteilungschefs, ohne Generaldirektoren, ohne den ganzen herrlichen Generalstab, den Ruhm Frankreichs und des Kaisers Napoleon, der wohl seine Gründe hatte, alle diese Stellungen zu schaffen.

Die Akademie sollte einen Preis aussetzen für den, der die folgende Frage löst: Welcher Staat ist der besser organisierte? der viel mit wenigen Beamten leistet oder wenig mit vielen?

Das ist unser letztes Wort in dieser Sache. Es ist tief, wie das Budget, ebenso kompliziert, als es einfach scheint und wirft ein helles Licht auf diese Falle, dieses Loch, diesen Abgrund, diesen Vulkan, dem der »Constitutionnel« den schönen Namen »politischer Horizont« gegeben hat.

Ein Vorschlag zur Güte:

M. de Comenin wird gebeten: einen – Bericht zu erstatten über die Zahl und die Art der Beamten unter dem republikanischen Regime, da man uns doch einmal eine Monarchie mit republikanischen Institutionen versprochen hat.

1841.

 


 


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