Heinrich von Treitschke
Deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts – Erster Band
Heinrich von Treitschke

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Die Karlsbader Beschlüsse

Die Teplitzer Punktation

Es war, als ob ein finsteres Verhängnis diesem unglücklichen, so mühsam aus der Zersplitterung emporsteigenden Volke jede Möglichkeit der Selbsterkenntnis, jeden Weg zur politischen Macht gewaltsam abschneiden wollte. Manche traurige Verirrungen der deutschen Patrioten in späteren Jahren lassen sich nur erklären aus der vollkommenen Verwirrung aller politischen Begriffe, welche der unnatürliche Bund der beiden Großmächte notwendig hervorrufen mußte. Die beiden Mächte beabsichtigten, der Gewalt des Deutschen Bundes die unzweifelhaft dringend nötige Verstärkung zu bringen; sie erweiterten seine Befugnisse weit über die Vorschriften der Bundesakte hinaus; sie gestatteten ihm Eingriffe in das innere Leben der Einzelstaaten, welche sich mit dem Wesen eines völkerrechtlichen Staatenbundes nicht mehr vertrugen; sie sprachen sogar von einer Felonie deutscher Fürsten gegen den Bund, als ob die Souveränität von Napoleons Gnaden bereits vernichtet und die Majestät des alten Reichs wiederhergestellt wäre. Aber diese unitarische Politik entsprang nicht der nationalen Gesinnung, sondern dem österreichischen Partikularismus: nur darum sollte der Deutsche Bund die Machtbefugnisse einer Staatsgewalt erhalten, damit den Deutschen die Lust, »sich in ein Deutschland zu vereinigen«, für immer verginge, damit der Seelenschlummer der Völker Österreichs von der höheren Kultur, den regeren geistigen Kräften ihrer deutschen Nachbarn ungestört bliebe. Auf das bestimmteste, auf wiederholten Befehl seines Monarchen, sprach Metternich aus, er wolle den Deutschen Bund durch Österreichs Mitwirkung retten oder die k. k. Staaten von Deutschland trennen, um Österreich allein zu retten; und noch fand sich niemand in der Nation, der das namenlose Glück dieser Trennung begriffen und den befreienden Ruf erhoben hätte: Los von Österreich!

Verderblich, undeutsch wie die Ziele dieser Politik waren auch ihre Mittel. Der Deutsche Bund besaß noch weder ein Bundesheer, noch ein Bundesgericht, überhaupt keine gemeinsame nationale Institution, außer dem Bundestage; und ein solcher Bund, der die Deutschen nicht einmal gegen das Ausland zu schützen verstand, sollte jetzt – nach den Worten der Teplitzer Verabredung – »im reinen Begriffe der Föderation« befugt sein, das Allerheiligste der Nation Martin Luthers, die freie Bewegung der Gedanken durch Verbote und Verfolgungen zu stören. So sank die deutsche Politik, wie ein treffendes Wort sagt, zur deutschen Polizei herab; jahrzehntelang ging fast das gesamte Leben des Bundestags in polizeilichen Notmaßregeln auf. Der natürliche Gegensatz zwischen der absolutistischen Zentralgewalt und den konstitutionellen Gliederstaaten verschärfte sich bis zur unversöhnlichen Feindschaft; wer den Glauben an die politische Freiheit nicht aufgab, sah sich fortan genötigt, den Deutschen Bundestag zu bekämpfen, und so ward die liberale Partei, die doch fast allein den Gedanken der nationalen Einheit mit Begeisterung ergriffen hatte, wider Wissen und Willen dem Partikularismus in die Arme getrieben. Auf dem Wiener Kongresse hatten alle Parteien gefühlt, daß man der Nation einige »Rechte der Deutschheit«, ein von Bundeswegen gewährleistetes bescheidenes Maß politischer Freiheit zugestehen müsse, und nur, weil sich der Dünkel der rheinbündischen Souveränität über dies Minimum nicht zu einigen vermochte, war die Bundesakte bei einigen allgemein gehaltenen Versprechungen stehengeblieben. Jetzt ward mit einem Male alles auf den Kopf gestellt. Nicht ein geringstes, sondern ein höchstes Maß politischer Rechte festzusetzen sollte dem Bunde obliegen; er sollte der Nation nicht mehr der Bürge ihrer Freiheit sein, sondern ihr vorschreiben, welche Grenze die Rechte der Landtage, der Presse, der Universitäten niemals überschreiten dürften. Und mit welcher unerhörten Frivolität dachte man kurzerhand »die heute berüchtigten Redakteurs, die notorisch schlechtgesinnten Lehrer« ihrer gesetzlichen Rechte zu berauben, als ob die Gewaltstreiche des Wohlfahrtsausschusses wider die Verdächtigen auf dem friedlichen deutschen Boden sich erneuern sollten!

Und warum dies finstere Mißtrauen gegen ein treues, gesetzliebendes Volk? Die Landtage von Bayern und Baden hatten im Eifer ihrer jugendlichen Unerfahrenheit einige törichte Anträge angenommen; und doch lehrte soeben die zahme Haltung der württembergischen Stände, daß die Regierungen nur die Zügel etwas straffer anzuziehen brauchten, um den Übermut ihrer harmlosen Volksvertreter zu bändigen. Die Presse sodann hatte durch zielloses Poltern und Schelten schwer gesündigt, und es war nicht ganz unrichtig, was Gentz in seiner Denkschrift über den Preßunfug behauptete: »Daß es heute nicht eine einzige als Privatunternehmung erscheinende Zeitschrift in Deutschland gibt, welche die Wohlgesinnten als ihr Organ betrachten könnten, ein Fall, der selbst in dem Zeitpunkte der blutigsten Anarchie in Frankreich ohne Beispiel ist.« Aber die Presse war in Deutschland unzweifelhaft nicht die öffentliche Meinung, die Masse der Nation nahm an der Entrüstung der Journalisten wenig Anteil, und wer die Tadelsucht der Deutschen kannte, mußte furchtlos voraussehen, daß die große Mehrheit ihrer Zeitungen zu allen Zeiten der Opposition angehören würde. Die schwächlichen Urteile so vieler gebildeter Männer über Kotzebues Ermordung bewiesen freilich, daß ein Teil der höheren Stände an der bestehenden Ordnung zu verzweifeln begann; doch eine Politik blinder und roher Verfolgung war sicherlich das beste Mittel, um diese Verzweiflung noch zu steigern. Die radikalen Tollheiten der akademischen Jugend endlich verdienten unleugbar strenge Ahndung, aber sie beschränkten sich auf drei oder vier Universitäten und auch da nur auf kleine Kreise, und es hieß, den patriotischen Geist der jungen Leute mutwillig auf Abwege treiben, wenn man jetzt amtlich die Hochschulen als die Pflanzstätten des Hochverrats bezeichnete.

Das Entsetzlichste blieb doch, daß der Staat, der den Deutschen ihre Freiheit wiedergewonnen, der von der nationalen Einheit alles zu hoffen, nichts zu fürchten hatte, jetzt zuerst und freiwillig das Joch der österreichischen Fremdherrschaft auf seinen Nacken nahm und also dem Teile der Nation, der nicht über den nächsten Tag hinaus sah, als ein geschworener Feind erschien. Das lichte Gestirn des friderizianischen Staates war verdunkelt durch das Gewölk des Argwohns; die Besorgnis eines edlen, durch verblendete Ratgeber belogenen Monarchen und die altersschwache Ratlosigkeit Hardenbergs lenkten ihn ab von den Bahnen, auf denen er zur Größe aufgestiegen war; und zufrieden erklärte Metternich dem russischen Gesandten, nachdem Österreich die Teplitzer Ernte eingeheimst: »Preußen hat uns einen Platz überlassen, welchen ein Teil der Deutschen dem preußischen Staate zudachte!« (554-556.)


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