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Vorbemerkung

Wir waren von jeher Bauern, wenigstens die von uns, die im Lande blieben, statt in Paris ihr Glück zu suchen. (Die Glücks- und Reisläufer der Familie hießen unter uns Wein- und Hopfenbaronen »die Dienstleute« – ein mittelalterliches Wort, das besser klingt, gewissermaßen ehrenhafter, als Schranzen.) Wir wissen, daß wir seit tausend Jahren im Lande wohnen. Darin unterscheiden wir uns aber von den andern Bauern nur durch eine, von Geschlecht zu Geschlecht fortgesetzte Übung des Gedächtnisses.

Ausschließlich in der Absicht, ein so selbstbewußtes Gedächtnis und weitverzweigte Beziehungen glaubhafter zu machen, habe ich in den drei Erzählungen, die das ›Erbe am Rhein‹ bilden, den Adelsschild derer von Breuschheim über die Tür gehängt, obgleich mein Beweisstück an die Wappentiere erinnert, womit ländliche Wirtshäuser Kundschaft anlocken.

Die Spur hinter den Urbildern zweier männlicher Hauptpersonen habe ich besonders umständlich verwischt, weil sie noch lebendig herumlaufen, und sogar von Zeit zu Zeit von sich reden machen ... Sollte gegen meinen Willen der eine oder andre, vom Regen der Jahre verwaschene Wegweiser stehngeblieben sein, wird trotzdem niemand zu ihnen finden, mit Ausnahme vielleicht der nächsten Bekannten, und denen erzähle ich nichts Neues.

Im Hinblick auf die eine Person muß ich jedoch an den Leser eine Warnung richten. Keiner, dem meine freundschaftlichen Beziehungen zu Francine N., meine Verehrung für sie bekannt wären, könnte von mir eine (sogenannte) Objektivität in der Schilderung ihres letzten Lebensjahres erwarten, soweit jene Person hineinspielt ... Und sie spielt hinein wie ein Dampfhammer. Ich weiß, daß ich sie in wichtigen Punkten schonen wollte, aber nicht in welchem Umfang sich die Absicht verwirklicht hat.

Dem nunmehr aufgeklärten Leser bleibt es unbenommen, mit seiner eigenen Lebenserfahrung und Einbildungskraft zu Silvio Wolfs Gunsten einzugreifen, sooft er den Eindruck hat, dem von zwei ungewöhnlichen Frauen und sogar einem im Geschäft so harten Mann wie dem Besitzer des ›Royal Rubber‹ umworbenen Zeitgenossen – widerfahre Unrecht.

Claus v. Breuschheim


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