Egon Roland
Der Fall Landru
Egon Roland

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Der zwanzigste Tag.

(Schluß der Rede des Staatsanwaltes. Beginn des Plaidoyers de Moro-Giafferi.)

(29. November.) Bei Beginn der Sitzung nimmt der Staatsanwalt seine gestern unterbrochene Anklagerede wieder auf.

Er führt an, daß Landru das Vermögen aller seiner »Bräute« übernommen hat, daß er also nicht bloß der Käufer ihrer Möbel war, wie er angibt. – Wie konnte er ferner die verschiedenen Schmucksachen der Verschwundenen besitzen, wieso ihre Familienpapiere, ohne die doch eine weitere Existenz für die Frauen zumindestens sehr schwierig gewesen wäre, umsomehr als solche zur Zeit des Krieges besonders nötig waren. Wie kommen all die Habseligkeiten in die Garage des Landru – Dinge, deren Besitz seinerzeit für Landru wertlos, nun niederschmetternd für ihn ist.

Wie kommt das Geschenk, das Andrée Babelay von ihrer Schwester erhielt und das ihr so teuer war, in die Hände Landrus. Wieso die Dokumente der Mme. Jaume, die sie für ihre Scheidung benötigte. Wieso z. B. die Zuckerkarte der Mlle. Marchadier? – Und auch die Kadaver, die man im Garten von Gambais fand, klagen Landru an, der zuerst nur zugab, die Katze der Mme. Pascal getötet zu haben, und erst nach dem Entdecken der toten Hunde auch hierüber eine unwahrscheinliche Erklärung abgab. Bei dieser Gelegenheit hat Landru über die »sanfteste Todesart« gesprochen, die er ihnen habe zukommen lassen. Wen hat er damit in Wirklichkeit gemeint?

Weiter erwähnt der Ankläger den Kochherd Landrus und seine teuflische Küche und fährt fort: »Gewiß werden die realen Beweise immer fehlen. Man wird nicht sagen können, wie Landru seine Opfer getötet hat, aber man hat menschliche Überreste am Tatort vorgefunden. Der sichere unanfechtbare wissenschaftliche Beweis ist dafür erbracht worden. – Es war der 29. April, nach der zweiten Expedition, als die Aufmerksamkeit auf einen großen Haufen von Asche gerichtet wurde und auf Überreste, die menschliche Knochen sein konnten. Sie wurden als solche festgestellt. Von einem Beinhaus konnten sie nicht herrühren, da ein solches nie an der Stelle der Villa gestanden ist. Der Dorffriedhof ist etwa 100 Meter weit entfernt. Überreste einer anatomischen Untersuchung? Herr Doktor Paul hat Ihnen gesagt, daß das unmöglich ist. – – Man will darin nur einen weiteren Schritt in den Machinationen gegen Landru erblicken. Ich weiß nicht, was der Herr Verteidiger sich dabei vorstellt. Er wird wohl sein ganzes großes Talent nötig haben, um einen derartigen Standpunkt zu verteidigen. Männer der Wissenschaft haben im Vorhinein die Voraussetzung der Verteidigung zunichte gemacht. – Was nun das in der Nacht bemerkte Licht, den verdächtigen Rauch anbelangt, so hat es die Schwäche einiger Zeugen bewirkt, daß diese Argumente einen geringeren Eindruck auf die Zuhörer gemacht haben. – Warum hätte Landru seine Opfer verbrennen sollen? Zweifellos, um auf diese Weise die Spur seiner Verbrechen am besten zu vertilgen. – – Landru hat sich der Keulen und Sägen bedient, um die Leichname seiner Opfer zu zerlegen. Haben Sie noch den geringsten Zweifel, meine Herren Geschworenen, über den Ursprung dieser Gebeine? Wir sind keine Wissenschaftler, wir haben nicht das Recht, über die Beweise der Sachverständigen hinwegzugehen.«

Der Staatsanwalt spricht dann über den wiederholt in großer Anzahl erfolgten Ankauf von Metallsägen und fährt fort: Sie werden Ihren Beschluß fassen, meine Herren Geschworenen. Sie sind der mächtigste Richter. Sie werden urteilen, ob ich unrecht habe, wenn ich vorgebe, daß diese Sägeteile von der Zerstückelung der Opfer herrühren. Man hat kein Menschenblut in Gambais gefunden. Aber auch das ist kein Beweis, denn man kann es entfernen.

Meine Herren Geschworenen, ich habe Ihnen gezeigt, daß der Angeklagte allein Interesse daran haben konnte, die Unglücklichen verschwinden zu lassen. Ich habe die tiefe Überzeugung, daß Landru der Mörder der zehn Frauen und des unglücklichen jungen Mannes gewesen ist, in deren Namen ich Gerechtigkeit fordere. – Diese greulichen Verbrechen haben bei ihrer Verkündigung ein unbeschreibliches Entsetzen hervorgerufen. Elfmal hat Landru grausam, wild und unversöhnlich gemordet – ein elffacher Mörder. Er hat diese Geschöpfe beraubt, er hat ihnen ihr kostbarstes Gut, das Leben, entrissen. Welches Schicksal werden Sie diesem Manne auferlegen, der solches verüben konnte?

Ich habe eine harte Pflicht auszuüben, denn es gibt keine grausamere Pflicht, als andere Menschen, mächtige Richter, die sie sind, aufzufordern, über ein Leben zu verfügen. Ich habe bei dem Gedanken gelitten, daß Menschen andere Menschen richten sollen. Und ich sage Ihnen mit dem ganzen Ernst, dessen ich fähig bin, ich fürchte keinen Justizirrtum. Es ist der formelle Wahrspruch, ohne mildernde Umstände, es ist die höchste Züchtigung, es ist der Tod, den ich für Henri Désiré Landru verlange, den Mörder von Vernouillet und Gambais. – – Er hat kein Mitleid mit seinen elf Opfern gehabt. Warum wollen Sie Erbarmen zeigen? Man muß die Guillotine aufrichten, wenn es zur Verteidigung der Gesetze und der Gesellschaft notwendig ist. In einer Zeit, da solche Verbrechen noch begangen werden, darf man nicht zögern, den Mörder von elf menschlichen Geschöpfen, die er getötet und beraubt hat, ohne Furcht, ohne Schwäche, zu strafen.« – –

Die Sitzung wird unterbrochen. Nach Wiederaufnahme wird das Wort dem Verteidiger gegeben. M. de Moro-Giafferi, der, wie er sagt, nicht darauf rechnete, vor dem nächsten Tage zu Wort zu kommen.

Er betont zunächst, daß das Gesetz dem Angeklagten das Recht verleihe, zu schweigen. Er fährt fort: »Herr Staatsanwalt, ich weiß, was Sie verlangen. Und ich, der ich Sie kenne, muß Sie bedauern. Glauben Sie wirklich, daß hier kein Justizirrtum möglich ist. Sind nicht alle Ihre Vorgänger schuldig, deren Namen sich unter jenen Todesurteilen befanden, die erst nach dem Tod als Unrecht erkannt wurden. Es gibt nur ein Mittel zur Wahrheit zu gelangen, nämlich das, immer wieder zu zweifeln, wenn man glaubt, sich bereits zu ihr durchgerungen zu haben. – – Wenn Sie den Tod verlangen, verlangen Sie den Tod und eine Seele. – Ich kann bis jetzt noch nicht den endgültigen Rechtsspruch wissen. Aber merken Sie es, Herr Staatsanwalt, wenn auch die Geschworenen der Verantwortung entkommen können, Sie können es nicht.

Ich verlange, meine Herren Geschworenen, Ihr Eingeständnis, daß über alle diese Verbrechen des Mannes, den ich verteidige, kein Beweis erbracht werden konnte. – Man hat bis jetzt nur Anschuldigungen gehört, aber der Beweis? Ich habe ihn bisher nicht gesehen. Der öffentliche Ankläger verlangt von Ihnen, Verbrechen zu bestrafen, über die er, wie er zugibt, nichts Genaues weiß.«

Nun prüft der Verteidiger die verschiedenen Belege der Anklage, Dinge, die nur durch die Beredsamkeit der Anklage miteinander in Verbindung gebracht werden konnten. Nirgends sieht der Verteidiger einen einzigen wirklichen Beweis.

»Man will strafen, weil Landru nicht gesprochen hat. Die Anklage verlangt das Schaffott, dieses Überbleibsel der französischen Revolution. Man sagt: ›Rede oder du wirst gestraft. Sonst bist du nicht nur Landru, der Mörder, sondern auch Landru, der Hingerichtete!‹ Warum? Nur weil er geschwiegen hat? Das Gesetz gesteht aber auch das Recht zu, zu schweigen.«

Nun entwickelt der Verteidiger die von ihm aufgestellte juridische Existenz der Verschwundenen. Er erklärt verschiedene Gründe, derentwegen sich die Frauen verborgen halten könnten. Wer kann ihnen schließlich verbieten, ihren Besitz zu veräußern und sich wegzubegeben.

Und der Verteidiger schließt nach weiteren Ausführungen: Meine Herren Geschworenen, Sie sind Franzosen. Wenn Sie auch das Gesetz achten, so werden Sie doch, wenn man von Ihnen einen Kopf verlangt, im Grunde ihres Gewissens »Nein« antworten.

Der Verteidiger wird morgen enden.

Die Sitzung wird aufgehoben.


Neuerdings sind verschiedene Gerüchte über den Fall aufgetaucht.

Zunächst waren bei Bièvre, wo Landru ebenfalls längere Zeit gewohnt hatte, in einem Teich angeblich Leichenteile schwimmen gesehen worden. Der Teich wurde abgelassen, man fand allerdings Knochen im Sumpf, die jedoch tierischen Ursprungs waren.

Ferner wurde der Angabe des M. Delange nachgegangen, der bekanntlich mit André Cuchet im Jahre 1918 zusammengetroffen sein will. Delange war diesbezüglich interveniert worden und erklärte seine Aussage als unbedingt richtig. Dieser André Cuchet habe seinerzeit erzählt, daß er seine Mutter, die mit einem sogenannten Ingenieur zusammenlebte, an der Nase herumgeführt hätte. Cuchet soll nicht in Gelsenkirchen gelebt haben. Er wäre Deserteur gewesen und aus diesem Grunde hätte er sich versteckt gehalten.

Als man M. Delange eine Photographie des Verschwundenen zeigt, kann er keine genaue Auskunft über die Identität geben.


 << zurück weiter >>