Egon Roland
Der Fall Landru
Egon Roland

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Der neunte Tag.

(Der Fall Buisson.)

(16. November.) Das Material über diesen Fall ist sehr umfangreich. Die Tatsachen werden nochmals aufgezählt. Es kommt zu einigen Debatten. Der Staatsanwalt erklärt: »Wie er getötet hat, ich weiß es nicht! Aber die vielen Zahlen, Aufzeichnungen und Zeichen werden mir beweisen helfen, daß diese Hand gemordet hat!« Der Verteidiger erwidert: »Ich werde Beweise fordern, die Sie nie werden erbringen können.« Landru berichtigt einen Passus aus dem Akt Buisson. Es ergeben sich alle möglichen Widersprüche.

Der Bericht, welchen der Rat Gilbert über Landrus Begegnung mit Frau Buisson erstattet, vermag dessen Aufmerksamkeit nicht zu fesseln; nichtsdestoweniger hört man zeitweise seine zustimmende Äußerung: »das stimmt«.

Eine Zeitungsannonce sollte Landru mit Mme. Buisson zusammenführen, der typischen »tüchtigen Hausfrau« mäßig hübsch und doch der Romantik zugänglich. Außerdem besaß sie, seitdem ihr Sohn im Felde war, die Summe von 14.000 Francs. Sie wohnte im 13. Bezirk, rue de Banquier 45.

Hier unterbricht Landru hastig den Präsidenten. Er will nur ausdrücklich betont wissen, daß man bei keiner einzigen der Frauen, zu denen er Beziehungen unterhalten hat, einen Brief von seiner Hand gefunden hat.

Gewiß nicht, bemerkt der Vorsitzende, aber dafür hat man bei Ihnen die belastenden Antworten gefunden, welche die verschiedenen Opfer mit Namen unterzeichnet haben.

Mme. Buisson schrieb an ihn: »Ich werde eine gute brave Frau sein! Ich sagte Ihnen, daß ich 10-12.000 Francs besitze, denn ich wollte Sie nicht täuschen, da ja Papiere fallen können. In Wirklichkeit besitze ich aber 14.000 Franken.«

Wie will Landru beweisen, daß er vor Frau Buisson nur als Geschäftsmann und nicht als Bräutigam aufgetreten ist?

Landru: »Ich habe mich darüber ein für allemal geäußert.«

Präsident: »Ich werde jede Gelegenheit ergreifen, Sie zur Wiederholung zu veranlassen. Also, war das eine List?«

Landru: »Oh! eine List! Der Ausdruck ist wohl zu kräftig!«

Präsident: »Sie sollen als Flüchtling aus dem Norden aufgetreten sein? Wahrscheinlich, um Mitleid einzuflössen?«

Landru: »Ich kann mich nicht erinnern.«

Präsident: »Sonst haben Sie ein besseres Gedächtnis.«

Landru: »Gewiß, aber bei den Zeugen verwirren sich manchesmal die Erinnerungen.«

Mme. Lacoste und Paulet geben bestimmt an, daß zwischen ihrer Schwester und Herrn Frémyet-Landru ein Verlöbnis bestanden habe. Beiden waren von seinen guten und sympathischen Manieren sehr eingenommen.

Landru: »Das war nur die gebräuchliche Höflichkeit.«

Präsident: »Das hat schon zur Verlobungskomödie gehört.«

Landru: »Ach nein!«

Landru ist auch mit dem unehelichen Sohn der Frau Buisson, Herrn Lavie, einem Kriegsbeschädigten, in Verkehr getreten. Ist das wohl Sitte bei einer einfachen Geschäftsverbindung?

Landru reagiert gar nicht darauf.

Präsident: »Waren Sie der Geliebte der Frau Buisson?«

Landru (sarkastisch): »Auf diese Frage war ich schon lange vorbereitet.« (Heiterkeit.)

Präsident: »War sie jemals Ihre Geliebte?«

Landru: »Niemals. Unsere Beziehungen waren rein platonischer Natur. Wir verkehrten zusammen wie Bruder und Schwester.«

Präsident: »Zugegeben, was sagen Sie zu dem mit Buisson unterschriebenen Brief?«

Derselbe wird verlesen und man hört: »Mein Liebster! Oh, wie gern wäre ich allein mit Dir . . . wohl liebe ich meinen Sohn, aber Dich noch viel mehr.«

Der Herr Rat Gilbert bemerkt dazu: »Das scheint wohl für eine Schwester nicht ganz glaubhaft.«

Landru, der sich jedoch nicht verblüffen läßt, führt verschiedene Einzelheiten an: zwei Zimmer, zwei Betten . . . etc.

Nichtsdestoweniger ist es merkwürdig, daß dieser einfache Möbelhändler zu einer Intimität kommt, welche eine solche Korrespondenz zeitigt.

Landru: »Wenn Sie erst die Briefe der Kriegspatinnen hören könnten!«

Präsident: »Bitte, Landru, lassen Sie alle Vergleiche. Lassen wir die Poilus mit ihren Patinnen.«

Mme. Buisson war unerwartet Boulevard Ney, 113, übersiedelt und Landru war ihr dahin gefolgt. Die Hausbewohnerinnen schätzten dieses Ehepaar sehr hoch und ganz besonders den bärtigen Herrn, der sogar schon »Herr Cuchet de Frémyet« hieß.

Am 17. August sprach Mme. Buisson, die von Gambais zurückkam, mit ihrer Schneiderin, Mme. Detienne, bei der sie ein Kleid bestellt hatte. Es war das letztemal, daß Mme. Detienne sie sah.

Präsident: »War Frau Buisson denn am 19. August in Gambais?«

Landru: »Ich habe eine einfache und eine Hin- und Rückfahrkarte genommen.«

Präsident: »Ich wollte Sie gerade darnach fragen.«

Landru: »Ich kenne nämlich das System der Anklage schon.«

Präsident: »Es ist das Ihrige.«

Landru: »Ich erwarte Ihre Beweise.«

Präsident: »Zur Sache.«

Landru: »Frau Buisson wohnte seit mehr als einem Monate in Gambais. Sie hatte ihren kleinen Neffen, den Sohn der Mme. Paulet, mitgenommen. Am 19., als sie zurückkehrte, besorgte ich ihr eine einfache Karte, weil sie nicht mehr zurückzufahren brauchte.«

Präsident: »Geben Sie zu, in Ihrem Hefte die Frau Buisson mit Nummer sieben bezeichnet zu haben? Das ist schon Ihre Gewohnheit. Nummer eins ist Ihre Frau. Später wird Ihre Geliebte, Frl. Segret, Nummer sieben.«

Landru: »Die Anklage legt diese Zahlen in ihrem Sinne aus.« –

Seinen Akt in Händen, verfolgt Landru eine verwickelte finanzielle Auseinandersetzung; kleine Anleihen und Rückzahlungen, kleine Beträge, welche Nummer 7 gehören (Frau Buisson).

Am 1. September findet man folgende Eintragung: »X. H. 15.« Zugleich verschwindet Frau Buisson.

Präsident: »Was ist mit ihr geschehen?«

Landru: »Was mit ihr geschehen ist? Nun, sie ist in Gambais geblieben.«

Frage: »Bis zu welchem Tage?«

Landru: »Ungefähr zehn Tage.«

Frage: »Ja, aber Ihr Geld nimmt überraschend schnell zu. Von 88 Francs 30 sind Sie plötzlich bei 1.031 angelangt?«

Und der Präsident gibt seine Erklärungen zu dieser plötzlichen Vergrößerung des Kapitals.

Frage: »Handelt es sich wie bei einer anderen Angelegenheit um eine Schadloshaltung?«

Landru: »Ich bin nach Paris zurückgekehrt und da sind mir 1000 Francs, die man mir schuldete, zurückgezahlt worden.«

Frage: »Von wem?«

Landru: »Von einer Kundin.«

Der Rat Gilbert ist jedoch noch nicht überzeugt und nimmt deshalb die rätselhaften Aufzeichnungen einzeln vor: 10 Uhr 15; Zahl 4, Zahl 7. Man hat nachgeforscht. Es verkehrt um diese Zeit weder ein Zug, noch die Post.

Präsident: »Der Herr Untersuchungsrichter teilt mit, daß das Taschenbuch Ihnen übergeben worden ist und daß Sie genug Zeit hatten, es eingehend durchzulesen und doch geben Sie keine Erklärung ab. Noch einmal, jetzt ist für Sie eine bedeutsame Viertelstunde.«

Landru kann sich nicht erinnern.

Hat er das vorgebliche Hochzeitskleid bezahlt? Hatte Mme. Buisson ihn damit beauftragt?

Landru: »Das stimmt.«

Frage: »Haben Sie am Boulevard Ney gekündigt?«

Landru: »Ich habe die Kündigung nur aufgesetzt, unterzeichnet wurde dieselbe von Mme. Buisson, was nicht ganz dasselbe ist.«

Der Sachverständige gibt das Gutachten ab, daß die Unterschrift gefälscht ist.

Präsident: »Hat man Sie dem Sachverständigen gegenübergestellt?«

Landru: »Ich habe nicht den Vorzug gehabt

Das Publikum bricht in stürmische Heiterkeit aus. Der Vorsitzende droht, den Saal räumen zu lassen, worauf Ruhe eintritt.

Landru: »Ich helfe Ihnen, die Wahrheit zu entdecken.«

Präsident: »Gut. – Nur möchte ich gern, daß Sie mir jedesmal dabei helfen, wenn ich Sie frage.«

Landru: »So oft es mir eben möglich sein wird.«

Was ist nach der Kündigung mit den Möbeln geschehen? Der größte Teil derselben wurde an Ort und Stelle an eine gewisse Mme. Franck verkauft. Der Rest wurde von seinem Sohne Maurice Landru in die Garage in der rue Maurice geschafft.

Präsident: »Haben Sie diese Verkäufe notiert?«

Landru: »Die Eintragungen befinden sich im Heft.«

Nun erklärt Landru, Mme. Buisson Geld geliehen zu haben.

Frage: »Warum hat sie sich an Sie gewendet?«

Landru: »Weil sie Papiere hatte, wie man sie eben alleinstehenden und unwissenden Frauen andreht. Sie waren nur wenig wert.«

Präsident: »Wie haben Sie sich zur Familie Buisson gestellt?«

Landru: »Im September habe ich Mlle. Lacoste, die nach Gambais gekommen war, einige Male besucht und sie eingeladen, mit uns zu frühstücken.«

Frage: »Ist am 30. September Frl. Lacoste gegenüber auch der Neffe Lavie erwähnt worden?«

Zu diesem Zeitpunkt hat Landru Mlle. Lacoste besucht und ihr mitgeteilt, daß M. Lavie sich an Frau Buisson gewendet hatte, sie möge ihm das für ein Geschäft nötige Geld geben.

Landru:»Nein. Der Brief war an Frl. Lacoste gerichtet. Ich habe 250 Francs aus meiner Tasche genommen und gesagt: ›Schicken Sie das Gaston, damit er tun kann, was notwendig ist.‹ Übrigens wird man ja auch Mlle. Lacoste darüber verhören.«

Frage: »Haben Sie nicht gesagt, daß Sie die 250 Francs im Auftrage der Mme. Buisson überbringen?«

Landru: »Ich habe sie ja gar nicht gebracht, da ich sie bei mir hatte.«

Es wird von Zeugen bestätigt, daß der Freund der Mme. Buisson ihr geraten habe, ihr Geld anderwärts anzulegen. Aber Landru gibt nur zu, daß er seiner »Klientin« geraten habe, ihr Geld näher von der Wohnung anzulegen. Wie dem auch sei wurden die Papiere eines nach dem anderen unter der Unterschrift Frémyet von Landru verkauft, welcher darüber in seinem Heft Buch geführt hat.

Landru: »Auch das war über Auftrag der Mme. Buisson, mit der ich eine Verrechnung hatte.«

Die Realisierung eines Papieres mit dem Nominalwerte von 103 Francs gestaltete sich etwas schwieriger und es bedurfte dabei der Intervention der Frau Landru.

Präsident: »Warum haben Sie nicht an Stelle Ihrer Frau, die Sie zu einer Fälschung veranlaßt haben, die Mme. Buisson mitgenommen. Sie wußten ja, wo sie sich aufhielt.«

Landru: »Sie konnte nicht kommen, da sie zu dieser Zeit nicht in Paris war.«

Er fügt noch folgende charakteristische Äußerung hinzu: »Sie, Herr Vorsitzender, wissen, wie wenig ich vom Gesetze halte. Leider. Für mich gibt es eine Fälschung nur, wenn eine Schädigungsabsicht vorliegt. So aber habe ich geglaubt, ein leicht verzeihliches Unrecht zu begehen.«

Präsident: »Darüber werden die Herren Geschworenen zu urteilen haben. Das ist Ihre Ansicht, aber nicht die meine.«

Landru: »Ihrige, Herr Präsident, dürfte jedenfalls auch viel für sich haben.« (Heiterkeit.)

M. Jacques Martin (Obmann der Geschworenen): »Warum hat Landru nicht die Mme. Buisson behalten, wenn er einem Zeugen gesagt hat, daß ein Ersatz für sie schwer zu finden wäre?«

Landru: »Warum? Weil ich doch gar kein Recht auf sie hatte. Sie war für mich gleichzeitig Freundin, Schwester und Gefährtin.«

M. Louis Chatelard (Geschworener): »Warum hat denn Mme. Buisson, die doch nach dem Süden gereist ist, ihren Koffer nicht mitgenommen?«

Landru: »Im Kriege waren ja zu große Transportschwierigkeiten zu überwinden.«

Staatsanwalt: »Vor einem Augenblick haben Sie von ›anderen Klienten‹ gesprochen, mit denen Sie regelmäßig Geschäfte gemacht haben.«

Landru: »Jawohl, und da ich auf Ihre Frage gefaßt war, habe ich mich entsprechend vorbereitet.«

Staatsanwalt:»Das ist wirklich sehr interessant. Warum haben Sie denn bei der Voruntersuchung nicht gesprochen? Sie sind wirklich zu intelligent.«

Landru: »Ach nein! Sie beurteilen mich viel zu nachsichtig.«

de Moro-Giafferi: »Glauben Sie mir, Landru, die Geduld des Herrn Staatsanwaltes hat auch Grenzen.«

Landru: »Oh, ich weiß wohl, daß unter den Samtpfoten die Krallen verborgen sind.«

Während Landru seine Dokumente zusammenlegt, hat sich M. de Moro-Giafferi erhoben und die Debatte beginnend, richtet er an den Ankläger die Frage, ob der Staatsanwalt mittels seiner Fragen auf Grund der eingetragenen Stunden und Ziffern die Morde, welche man Landru zur Last legt, zu beweisen gedenkt.

Nun ja, der Staatsanwalt hat verschiedene Erklärungen zusammengetragen, von welchen er Gebrauch machen wird.

Der erste der aufgerufenen Zeugen ist Herr Knoblocq, Hausmeister, Boulevard Ney. Er sagt nichts von Bedeutung aus.

Mme. Marie Osty sagt aus, daß Frémyet-Landru, rue du Banquier, sich für einen Ingenieur aus Lille ausgegeben hatte. Er sandte Blumen und Kuchen.

Landru: »Waren denn die Kuchen, die ich geschickt habe, nicht eingepackt?«

Präsident: »Landru, Sie haben früher gesagt, daß Mme. Buisson in der Provinz eine Kantine für die Amerikaner leiten sollte.«

Landru: »Ich wollte schon auf diesen heiklen Punkt kommen, Sie wissen ja, was das Privatleben betrifft, muß ich schweigen . . .«

Gleichgültig hört Landru, der mit einem neuen Akt in grünem Einband beschäftigt ist, die Aussage des Herrn Paulet, Schwagers der Mme. Buisson. –

Landru hatte sich dem Zeugen unter glänzenden Vorspiegelungen vorgestellt: Ingenieur, Kapitalist, Reserveoffizier . . .

Nun erscheint Mlle. Lacoste, die bekanntlich den ersten Anstoß zur Verhaftung Landrus gegeben hat. Sie hat im Jahre 1916 Landru gekannt.

Frage: »Hatte Mme. Buisson die Villa gesehen?«

Zeugin: »Ja. Sie sagte, daß sie prächtig eingerichtet sei. Später kehrte sie in die Stadt zurück und sagte mir: ›Er hat die Möbel verkauft.‹ Sie schien nicht mehr gewillt, ihre Einrichtung zu veräußern. Meine Schwester schien mir enttäuscht zu sein.«

Frage: »Was sagte Landru, wenn er Ihrer Schwester kleine Schmuckgegenstände zum Geschenk machte?«

Zeugin: »Er sagte, daß die Gegenstände seiner Mutter gehört hätten.«

Frage: »War Ihre Schwester seine Geliebte?«

Zeugin: »Sie hat ihn als ihren Gatten angesehen.«

Nach Gambais eingeladen, blieb Mlle. Lacoste eine Woche dort zu Gast. Während ihrer Anwesenheit war Landru zweimal abwesend. Später nach dem Tode der Mme. Paulet war von einer Reise quer durch Frankreich die Rede.

Frage: »Hat nicht vor Landru zwischen Ihnen und Ihrer Schwester ein Zerwürfnis stattgefunden?«

Zeugin: »Ja, aber wir hatten uns versöhnt.«

Frage: »Ist es richtig, daß Sie am 17. August 1917 als Sie vom Friedhofe zurückkehrten, wo Sie am Grabe der Mme. Paulet Blumen niedergelegt hatten, Ihre Schwester zum letztenmal gesehen haben?«

Zeugin: »Ja, Herr Präsident.«

Sie erhielt noch einen Brief und das war alles. Dagegen hatte sie Landru wiedergesehen und war mit Recht beunruhigt, ihn ohne ihre Schwester zu sehen. Er gab ihr ausführliche Erklärungen, doch war ihre Unruhe nicht mehr einzuschläfern, obwohl sie zuerst im Stillen ihrer Schwester den Vorwurf gemacht hatte, von ihr vernachlässigt zu werden. Ihre Nachforschungen blieben vollkommen resultatlos. Sie konnte von der Idee nicht loskommen, daß ihre Schwester ein Opfer eines Verbrechens geworden.

Zeugin: »Ich war nie länger als acht Tage ohne Nachricht von meiner Schwester.«

Präsident: »Deren Sohn wurde im Kriege verwundet und ist jetzt vollkommen blind. Hat auch er nie von seiner Mutter gehört?«

Zeugin: »Nein, Herr Vorsitzender.«

Jetzt werden der Zeugin ziemlich unscheinbare Schmucksachen vorgelegt, die sie erkennt.

Der Schriftsachverständige M. Rigault nimmt neben M. Moro-Giafferi Platz. Der Rat Gilbert gesellt sich zu den Beiden und der Kündigungsbrief vom Boulevard Ney wird genau betrachtet. Ist die Unterschrift die der Mme. Buisson oder des Landru? Obwohl der Sachverständige annimmt, daß sie gefälscht ist, kann er es doch nicht einwandfrei feststellen.

Landru, der die einzige an Mme. Simon gerichtete Karte mit »Buisson« unterschrieben hat, hört zu, ohne mit der Wimper zu zucken. –

Schließlich wird die Sitzung aufgehoben.


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