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Kapitel XIII.
Weitere Betrachtungen über unsere Erkenntnis.

§ 1. Philal. Vielleicht empfiehlt es sich, noch hinzuzufügen, daß unsere Erkenntnis eine große Analogie mit dem Sehen besitzt, teils in andern Stücken, teils darin, daß sie weder ganz notwendig noch ganz freiwillig ist. Man kann, wenn man die Augen dem Lichte offen hält, nicht umhin, zu sehen, aber man kann andererseits den Blick gewissen Gegenständen zuwenden (§ 2) und sie mit mehr oder weniger Aufmerksamkeit betrachten. Ebenso hängt, wenn das Erkenntnisvermögen einmal in der Ausübung begriffen ist, seine Bestimmung nicht mehr vom Willen ab, so wenig es jemand in seiner Gewalt hat, das, was er sieht, nicht zu sehen. Man soll aber seine Vermögen in der Weise anwenden, wie es für die eigene Belehrung notwendig ist.

Theoph. Wir haben über diesen Punkt bereits früher gesprochen und festgestellt, daß es nicht in der Macht des Menschen steht, in seinem augenblicklichen Zustande diese oder jene sinnliche Empfindung zu haben; es steht jedoch in seiner Macht, die Vorkehrungen dafür zu treffen, daß er sie in der Folge hat oder nicht hat; und so sind die Meinungen nur auf indirekte Art Sache des Willens.


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