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VI. Deutsches Recht und deutsche Ehre

Die Bedeutung, die Wahrheit und Kraft des Rechts ist die Geschichte des Gleichgewichts zwischen der Vergangenheit und Gegenwart, das Bleibende im Wechsel.

Das Recht ist das Recht der Toten unter den Lebenden; das Festhalten des Gewordenen im Werdenden; der förmliche und objektive Verstand, welcher die Phantasie und Willkür begrenzt.

Das Recht soll nicht nur die Schwachen vor der Willkür und Gewalttätigkeit der Mächtigen schützen, sondern es soll in allen Individuen einen Respekt vor dem Bestehenden und Historischen, vor der Form und Norm, gegenüber der Selbstsucht, der Laune, der Leidenschaft und dem Wechsel der Stimmungen, der Ansichten erziehen. Dies kann aber nur mit Hülfe einer Methode, eines Schematismus geschehen.

Das Recht soll dem elementaren Naturalismus, der Sinnlichkeit, der Zerfahrenheit, der Metamorphose und Wetterwendigkeit entgegenarbeiten; es soll bei uns Deutschen insbesondere das Gegengewicht des Individualismus sein. Es soll den Gemeinsinn ausbilden, indem es in uns das Gefühl einer Zusammengehörigkeit einer sittlichen und generischen Gleichheit erzieht.

Das deutsche Recht ist die Staats- und Sozietätsvernunft, die uns durch ihre uniformen Prinzipien und Schablonen zu dem Verstande erziehen soll, daß wir Kinder eines Geschlechtes sind.

Das Recht ist die objektivste und normalste Gestalt der Sittlichkeit, d.h. eines Bedürfnisses nach Regulierung der Naturprozesse im Menschen. Einen Instinkt von Lebensordnung und eine Spur von Rechtsverhältnissen zeigen bereits die Tiere. Bienen und Ameisen leben und arbeiten mit Ordnung und Gesetzmäßigkeit; Störche und Kraniche halten Abstrafungen, die Hunde in Konstantinopel, Kahira, Damaskus zerreißen und fressen die Überläufer, welche sich aus einem Stadtviertel in das andere nach Nahrung zu schleichen suchen. Weil nun das deutsche Volk vor allen andern das persönliche Leben, also den Individualismus entwickelt hat, so empfand es auch am tiefsten das Bedürfnis nach einer Regulierung der persönlichen Freiheiten, Willküren und Phantasiestücke durch einen Rechtsschematismus und eine Norm, welche den Generalnenner für alle Eigenarten und sittlichen Bruchteile abgeben darf. Gleichwohl hat das Recht seine heiligste Bedeutung nicht nur darin, daß es unsere Rechtsansprüche nach einer Norm richtet und einem jeden zu seinem speziellen Recht verhilft, sondern daß es in allen Individuen den Sinn für eine generelle, normalmäßige und sittliche Lebensart, daß es den Sinn für einen sittlichen Schematismus, den Respekt vor Sitte und Gesamtwillen ersieht. Die Justiz verkennt den Geist und Sinn des Rechts, wenn sie zu viel spezialisiert und individualisiert, d. h. der besondersten Natur der Verhältnisse und des lokalen Rechts Rechnung trägt. Das deutsche Elend besteht eben in einem Partikularismus, dessen Wurzeln die individualisierende Eigenart, die Originalität und die Labyrinthe der Ortsrechte, Gerechtsame und Ortsprozeduren sind.

Die Gesetzgebung, die Sitte und die Kirche sollen eben drum dahin arbeiten, daß sich das Individuum als Glied der Menschheit wie der göttlichen Schöpfung begreifen lernt. Die Justizpflege soll den Gemeinsinn und nicht die Rechthaberei durch Individualisieren erziehen.

»Vor dem kodifizierten und gelehrten Recht und bevor sich die gesetzgebende Gewalt in Deutschland förmlich ausbildete, war das deutsche Recht Volks- oder Stammrecht, ging es vom Volke aus, schien es bei ihn: eine Divination und natürliche Mitgift wie Sprache und Gewissen zu sein.«

War es auch in dieser natürlichen Gestalt nur eben den rohen Kulturzuständen entsprechend, so beweist es doch den angebornen Rechtssinn und Rechtsverstand, die Rechtsambition des deutschen Volkes; so rechtfertigt es doch die Annahme, daß ein solches Rechtsvolk keine elenden Rechtszustände aus seinem Schoße erzeugen oder von außen her auf die Dauer dulden könne.

Italien, Spanien, Polen, die Türkei, der Orient zeigen von Anbeginn die Schlaffheit und Impotenz ihres sittlichen Geistes in der erbärmlichen Rechtspflege und Polizei, denn aus einem tüchtigen, rechtseifrigen und rechtsverständigen Volke kann nicht füglich eine Überzahl von bestechlichen und unwissenden Richtern hervorgehen, und wäre es der Fall, so könnten sie nimmermehr von einer Nation geduldet werden, die einen Schatten von Ehre besitzt. Ein paar tausend feile Richter und ein halb Dutzend träge Justizminister, Chefpräsidenten oder verharzte Professoren können das natürliche Rechtsbewußtsein eines Volkes nicht in den Grund verderben, Wohl aber sind elende Fürsten, elende Schulen und eine lüderliche oder gewissenlose Rechtspflege die notwendigen Symptome eines in Grund und Boden depravierten Volkes.

Wenn schon der einzelne Mensch für den Schmied seines Glückes und seiner Biographie gelten soll, so ist unzweifelhaft, die Rechtsgeschichte und überhaupt die Kulturgeschichte eines Volkes seine Schande oder sein Ruhm. In der neuesten Zeit werden zwar die Kulturgeschichten als Naturprodukte dargestellt und erklärt; dies ist aber die Inkonsequenz und die naturwissenschaftliche Dummheit unserer Zeit. Der Geist (mit dem wir heute auf Unkosten der Seele und des Gemütes so viel kokettieren) hat von Anbeginn über Himmelsstriche Boden und äußere Verhältnisse gesiegt. »Das Genie brennt sich ein Loch durch den Scheffel, mit dem etwa sein Licht bedeckt ist«, und eine edle Menschenrasse, ein Volk, in welchem der Geist mächtiger ist als der Naturalismus, wird ebensowenig elende Fürsten als elende Gesetze, Sitten und Zustände dulden und erziehen. Schlechte Fürsten sind eine Sünde und Schande ihres Volkes und die Deklamationen gegen Adel, Fürsten und Pfaffen eine Absurdität und Selbstbeschimpfung. Die Massen schulden unendlich mehr als die Individuen.

Es liegt der deutschen Vorliebe für Autoritäten, für Fürsten und ihre souveräne Macht nicht eine niederträchtige, gedankenlose, feige Unterwürfigkeit und bequeme Sklavennatur zum Grunde, sondern ein edles und schönes Gefühl. Die Masse, eben weil sie in Dienstbarkeit und Arbeit ihr Leben verbringen muß, weil aus ihrer Ebene so selten etwas Großes auftauchen darf, findet eine naturnotwendige Genugtuung darin, sich an etwas Hohem und Außerordentlichem zu erlaben oder zu berauschen. Da nun das Volk menschliche Größe zunächst nur in äußerlicher Machtstellung zu fassen vermag, so berauscht es sich an dem Anblick und der Ausübung souveräner, aristokratischer und geistiger Herrlichkeit selbst dann noch, wenn es die Kosten und Wehen derselben empfinden muß. Aber auch dem gebildeten Menschen, wenn er irgend einen Idealsinn, einen Rest von Selbstverleugnung und Simplizität besitzt, wenn er zumal zu den passiven, neidlosen und fügsamen Naturen gehört, die lieber dienen als befehlen, freut sich an einer gewaltigen, unbehinderten Machtausübung, an der Lebensstellung eines Menschen, die ihm den Schein eines übermenschlichen Wesens verleiht, indem sie ihn den tausend Miseren enthebt, mit denen die Masse kämpfen muß. Der Knecht hat es viel besser im Dienste des Bauern als des großen Gutsbesitzers; er darf beim Bauern des Abends am Herdfeuer auf der Ofenbank sitzen und mit der Familie familiär sein, dem Bauern seine Meinung sagen und ihn seine Mißlaune empfinden lassen; aber er zieht doch den Dienst bei Herrschaften vor, weil von ihrem Glanz ein Schein auf den Diener fällt, und so begehrt auch das Volk den Glanz einer Krone auf dem Haupte einer Person, für die es sich begeistern, die es lieben kann. Die Hingebung an ein Parlament, an die Sozietät, oder die Begeisterung für die eigene Souveränetät, für abstrakte Ideen, für einen politischen und sozialen Schematismus liegt nun einmal nicht in der deutschen Natur.

»Die Unpersönlichkeit ist das eigentlich Wesentliche in der natürlichen Institution der Russen, im Gemeinde-Organismus.«

A. Buddens.

Es gibt gefühllose, blasierte, verzweifelte, gewissenlose und verbrecherische Menschen, aber alle kommen darin überein, daß sie ein Ehrgefühl haben, daß sie in einem Punkte verletzbar sind, daß sie sich irgendwo und -wie als eine Person oder doch als ein Wesen fühlen, in welchem die Würde der Korporation, der Nation, der sie gehören, wenigstens die Menschheit respektiert werden muß. Es gibt eine Spitzbuben- und Mörderehre. Die Hetären, die Gebrandmarkten, die Zuchthäusler zeigen sich oft in dem, was sie für ihre Ehre halten, empfindlicher, als da sie noch unbescholtene Personen waren oder dafür galten. Der Mörder, welcher schon dem Henker übergeben ist, besteht noch auf dem Recht und der Rücksicht, die ihm die Henkersknechte schuldig sind. Der Königsmörder Damiens Robert François Damiens (geb. 1715) machte am 5. Januar 1757 auf Ludwig XV. von Frankreich einen Mordversuch, wofür er am 28. März desselben Jahres auf dem Greveplatz zu Paris unter furchtbaren Martern hingerichtet wurde. verwies wütend dem Henker die Nachlässigkeit, mit welcher derselbe ihm eine Kohle auf den nackten Arm warf, da er nur zum Verbrennen seiner Hand verurteilt war. Es gibt keinen Narren, ja fast keinen Blödsinnigen, der so stumpfsinnig ist, daß er sich nicht auf einem Punkte persönlich beleidigt und empört fühlte. Der Sklave läßt sich die Mißhandlungen gefallen, die zur Tagesordnung gehören, er fühlt nicht, wie die Menschheit in ihm beleidigt ist; aber an einem extraordinären Unrecht, an einer speziellsten Willkür begreift er, daß er nach einer Schablone traktiert, daß er wenigstens mit Methode gemißhandelt, daß er nicht schlechter als die Masse gehalten werden darf, zu der er zählt. Er will also, wenn nicht Person, wenigstens Gattungswesen, Korporationsglied sein. Das kleinste Kind fühlt sich verletzt, wenn es gehänselt, wenn es mit Wegwerfung gemißhandelt wird. Ich erlebte kürzlich, daß ein Junge von 2½ Jahren, der noch nicht zusammenhängende Worte sprach, erst in dem Augenblick, als ihn sein viel älterer Bruder beim Genick gepackt und wie einen jungen Hund abgeschüttelt hatte, so viel Worte fand, um seiner Mutter empört zu klagen, der Bruder hätte ihn so gepackt, wie die Zukka (die Hofhündin) gepackt wird, wenn sie in die Stube kommt. Der Junge hatte bis dahin alle Tage Schmisse bekommen; der Bruder war sein bleibender Tyrann, er hatte ihn aber bis dahin nie wie einen Hund zu Raison gebracht, und das fühlte ein Kind, das drei Jahre alt war. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die klügsten Tiere eine Art von Ambition, daß sie einen Instinkt von dem haben, was ihnen nach der Regel und Ordnung gebührt, daß sie wissen, ob ihnen Überlast und Schimpf geschieht. Hunde empfinden es, wenn sie mit einem fetten Bissen vor der Nase angeführt werden, sie schämen sich in einem Prunkzimmer, oder wenn mit ihnen irgend eine Narretei verführt wird. Sauber gehaltene Pferde wollen mitunter nicht vor einem leeren Mistwagen ziehen oder nicht von der Stelle gehn. Das Pferd zeigt Widersetzlichkeit, also Eigensinn, und was kann anders dahinter sein als eine Art von Selbstgefühl, als die instinktmäßige Empfindung einer individuellen Existenz und Kraftbefähigung, einer Kraftberechtigung? Hat sich ein Pferd einmal in den Kopf gesetzt, nicht von der Stelle zu gehen, so hilft sehr oft ein augenblickliches Nachgeben, Zureden, Halsklopfen und am Zügel Führen rascher als die Anwendung der äußersten Gewalt, welche viele Pferde mit Wut und Zittern am ganzen Leibe ertragen, ohne sich dem Willen des Herrn zu fügen. Die klügsten und bravsten Haustiere sind auch immer diejenigen, welche die meisten Mucken, d. h. Eigenheiten, also individuelle Empfindung oder Stimmung haben und infolgedessen zuzeiten Widersetzlichkeit zeigen. Man ersieht aus diesen angedeuteten Tatsachen, die allein ein Buch forderten, wie das Ehrgefühl ein elementares Grundgesetz der Geschöpfe, daß es eine Lebensbedingung ist, daß die Ehre mit dem Naturrecht und mit der natürlichen Freiheit zusammenhängt, daß sie nicht nur in der persönlichen Freiheit, sondern auch in der Gebundenheit des Menschen an die Gesellschaft und ihr Gesetz begründet ist. Ehrlos ist der Mensch, der außer dem Gesetz erklärt ist, der mit Willkür traktiert werden darf. Wer nach irgend einer Richtschnur und Schablone, mit irgend einer Methode gemaßregelt wird, fühlt sich aus richtigem Instinkt nicht so empört, als wenn er der Willkür und gnädigen Laune einer noch so hoch gestellten Person preisgegeben wird. Die Menschen wollen lieber von einem komplizierten Justizmechanismus und -schematismus zugrunde gerichtet als von Autoritäten im kürzesten Prozeß abgetan und möglicherweise konserviert sein. Denn sie fühlen sich, indem eine Prozedur auf sie in Anwendung kommt, als sittliche Wesen, die einem Gesellschaftskörper, einem durch Gesetz und Formen geregelten Ganzen einverleibt sind, und sie wissen sich erst dann rechtlos und ehrlos, wenn man sie formlos traktiert. Dies der Grund, warum im geselligen Verkehr das »Sans façon« von jedermann so übel genommen wird; warum niemand ohne alle Umstände, und warum der Deutsche insbesondere mit möglichst vielen Umständen und Formalitäten behandelt sein will. Er hat vor allen Rassen das Wesen und die Bedeutung der Person, also auch das Gefühl der persönlichen Würde und Ehre, das innerste Wesen des Rechts und seinen Zusammenhang mit Persönlichkeit und Ehre begriffen. Die deutsche Förmlichkeit, Umständlichkeit und Pedanterie ist nichts anderes als eine Übertragung des deutschen Rechts- und Ehrgefühls auf den geselligen Verkehr, auf die ganze Sitte und Lebensart. Der Deutsche hat von jeher mit seinem sittlichen Instinkt empfunden, daß und wie Förmlichkeit, Prozedur und Methode, also auch Schematismus, noch mehr zur persönlichen Ehre gehören als persönliche Freiheit, als die Ablösung von einem gesellschaftlichen Körper oder die Lockerung in dem Zusammenhange mit ihm. Mit diesen Erwägungen begreift man die Sympathieen für den Zunftzwang und für die Entstehung des deutschen Zopfs, der mit unserer Schulbildung und Zahmheit viel besser harmoniert als ein wilder Räuberbart mit dünnen Waden und matten Augen, mit einer Glasklemme und einem dünnhaarigen Haupt. Die persönlichen Freiheiten gefährden Gesetz und Form, indem sie die Willkür etablieren, und die Willkür ist es allein, durch welche die Person der Gewalt einer zweiten Person verfällt. Wer nach einer Norm, Schablone und Prozedur richten und regieren muß, der ist nur Gesetzesvollstrecker, aber nicht persönlicher Machthaber, nicht Tyrann.

Man sollte meinen, daß mit diesem tiefgewurzelten Bedürfnis nach Prozedur und Form die deutsche Pietät, d. h. die ebenso tiefe Sympathie für Autoritäten, unverträglich sei, weil dieselben so leicht ihren persönlichen Willen dem Gesetze und der Form unterschieben können; aber die Masse des Volkes ergibt sich dem Ausspruch einer höchsten Autorität nicht aus Gedankenträgheit allein, oder weil es für seine elementare Zerfahrenheit einen kürzesten und rigoristischen Prozeß braucht, weil durch die unbeschränkte, in einer Person konzentrierte Macht seine Phantasie poetisch angesprochen wird, sondern weil auch der einfältigste Mensch fühlt, daß jede andauernde Machtausübung, sie sei nun förmlich beschränkt oder souverän, ein Ausdruck des Nationalwillens wie der Hingebung des Volkes an einen Machthaber ist.

Das Volk heiligt doch zuletzt in den Autoritäten seine eigene Machtherrlichkeit, und es fühlt ohne demokratische Interpretationen und Wühlereien, daß der Fürst seine Macht von den Massen zu Lehen trägt. Außerdem aber wird dem religiösen Gemüt, dem symbolischen Verstande des Deutschen in einem absoluten Machthaber das göttliche Weltregiment, der Zusammenhang der irdischen Obrigkeit mit der himmlischen Lebensordnung vorgebildet. Die Autoritäten sind die Ausästungen Gottes wie des Fürsten, sie ergänzen eben mit ihrem souveränen Willen und ihrer Persönlichkeit das Unbehagen, welches der bloße Gesetzes- und Geschäftsmechanismus dem natürlichen wie dem religiösen und poetischen Menschen verursachen muß. Die deutsche Förmlichkeit und Pedanterie fühlt sich eben in der Pietät, in der Hingebung an Autoritäten, an Personen abgefrischt und ergänzt. Es kann nirgend und niemals Heil und Wahrheit in einem Faktor der Lebensökonomie sein, da sie tatsächlich aus zwei Grundfaktoren und deren Prozessen besteht, aus Freiheit und Gesetz, aus persönlichem Willen und Naturnotwendigkeit.

Die persönliche Freiheit, die Willkür allein macht uns zu rechtlosen, also zu ehrlosen Narren, denn wir leisten der Gesellschaft nur etwas innerhalb der rezipierten Form, und nur die förmlichen Leistungen geben uns ein förmlich es Recht. Die Gesetzschablone und Konvenienz allein setzen uns wiederum zu Automaten und Maschinen herab, und die bloße Naturnotwendigkeit macht Naturprodukte aus uns. Die Autoritäten absorbieren unser Urteil, und die Kassation aller Autoritäten macht uns zu hochmütigen, frechen Bestien, liefert uns der Tyrannei einer Gesetzesmechanik aus.


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